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Einfach ab die Post! - Deutsche Kreditbank AG

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DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Kontonummer114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123bei Lastschriften im „CORE1-Verfahren (Euro-Express-Lastschrift)frühestensKalendertage undspätestens Geschäftstage bis Uhr vorFälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 109. Lastschrifteinzug und Ausführung des Zahlungsvorgangs9.1 Bei SEPA-Basis-Lastschriften können <strong>die</strong> Lastschriftdatenüber das Nachrichtenübermittlungssystem der Society forWorldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT)mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der EuropäischenUnion und in der Schweiz von dem Institut an den Zahlungs<strong>die</strong>nstleisterdes Zahlungspflichtigen weitergeleitet werden.9.2 Der Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigen leitet denvon ihm dem Konto des Zahlungspflichtigen aufgrund derSEPA-Basis-Lastschrift belasteten Lastschriftbetrag dem Institutdes Zahlungsempfängers zu.9.3 Teileinlösungen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahrennicht vorgenommen.9.4 Lastschrifteinzugsbeträge werden dem Konto des Zahlungsempfängersmit „Eingang vorbehalten“ (Vorbehaltsgutschrift)gutgeschrieben.10. Rücklastschriften10.1 Bei einer vom Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigennicht eingelösten oder wegen des Erstattungsverlangensdes Zahlungspflichtigen zurückgegebenen SEPA-Basis-Lastschriftmacht das Institut <strong>die</strong> Vorbehaltsgutschriftrückgängig. Dies geschieht un<strong>ab</strong>hängig davon, ob in derZwischenzeit ein Rechnungs<strong>ab</strong>schluss erteilt wurde.10.2 SEPA-Basis-Lastschriften, <strong>die</strong> zurückbelastet worden sind,dürfen nicht erneut zum Einzug eingereicht werden.11. Unterrichtung11.1 Das Institut unterrichtet den Zahlungsempfänger mindestenseinmal monatlich über <strong>die</strong> Ausführung von Lastschriftinkassoaufträgenim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren undRücklastschriften auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg.11.2 Abweichend von 11.1 wird mit Zahlungsempfängern, <strong>die</strong>keine Verbraucher sind, hinsichtlich der Häufigkeit und/oder der Form und/ oder des Verfahrens der UnterrichtungFolgendes vereinbart:11.3 Ergänzend zu Nummer 11.2 werden bei Zahlungsempfängern,<strong>die</strong> keine Verbraucher sind, bei Sammelgutschriften10mindestens 1 Geschäftstag + eigene Bearbeitungszeit vor Fälligkeit der Lastschriftvon SEPA-Basis-Lastschrifteinzügen nicht <strong>die</strong> einzelnenZahlungsvorgänge ausgewiesen, sondern nur der Gesamtbetragder einzuziehenden Forderungen.12. Erstattungsansprüche des Zahlungsempfängers12.1 Der Zahlungsempfänger hat das Institut unverzüglich nachFeststellung fehlerhaft ausgeführter SEPA-Basis-Lastschrifteinzügezu unterrichten.12.2 Im Falle eines nicht erfolgten oder fehlerhaften Einzugs einerSEPA-Basis-Lastschrift kann der Zahlungsempfängerverlangen, dass das Institut <strong>die</strong>se unverzüglich, gegebenenfallserneut, an den Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigenübermittelt.12.3 Der Zahlungsempfänger kann über Nummer 12.2 hinausvon dem Institut <strong>die</strong> Erstattung derjenigen Entgelte undZinsen insoweit verlangen, als ihm <strong>die</strong>se im Zusammenhangmit dem nicht erfolgten oder fehlerhaften Einzug einerSEPA-Basis-Lastschrift in Rechnung gestellt oder auf seinemKonto belastet wurden.13. Schadensersatzansprüche des Zahlungsempfängers13.1 Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines SE-PA-Basis-Lastschriftinkassoauftrages kann der Zahlungsempfängervon dem Institut den Ersatz des hierdurchentstandenen Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenndas Institut <strong>die</strong> Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hatder Zahlungsempfänger durch ein schuldhaftes Verhaltenzu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmtsich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchemUmfang das Institut und der Zahlungsempfänger denSchaden zu tragen h<strong>ab</strong>en.13.2 Soweit es sich bei dem Zahlungsempfänger nicht um einenVerbraucher handelt, ist <strong>die</strong> Haftung des Instituts für Schädender Höhe nach auf den Lastschriftbetrag begrenzt. Soweites sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist <strong>die</strong> Haftungzusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Lastschriftbegrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht fürVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Instituts und für Gefahren,<strong>die</strong> das Institut besonders übernommen hat.14. Haftungs- und EinwendungsausschlussAnsprüche des Zahlungsempfängers nach den Nummern 12.2und 12.3 sowie Einwendungen des Zahlungsempfängers gegendas Institut aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Inkassoaufträgesind ausgeschlossen, wenn der Zahlungsempfänger dasInstitut nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Buchungmit einem fehlerhaft ausgeführten Inkassovorgang hiervon unterrichtethat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn das Institut denZahlungsempfänger entsprechend dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach derBuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn derTag der Unterrichtung maßgeblich.SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 4 von 7 Stand: Januar 2014

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