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Einfach ab die Post! - Deutsche Kreditbank AG

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DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>d)Gesamtverfügungsrahmen für alle DKB-VISA-Business-CardsDie DKB <strong>AG</strong> räumt dem/ den Kontoinh<strong>ab</strong>er(n) einen Gesamtverfügungsrahmen für den Einsatz der DKB-VISA-Business-Cards ein.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er beantragt(en), ihm/ ihnen einen erstmaligen Gesamtverfügungsrahmenin Höhe von EUR(mindestens <strong>die</strong> Summe der vergebenen Einzel-Kartenlimite)einzuräumen. Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er wird/ werden der DKB <strong>AG</strong> zur notwendigen Durchführung banküblicher und bankaufsichtsrechtlicherforderlicher Prüfungen sämtliche von der DKB <strong>AG</strong> angeforderten Unterlagen über seine/ ihre Finanz-, Vermögens- und Ertragslageund sonstige Unterlagen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> für <strong>die</strong> Einräumung des Gesamtverfügungsrahmens als notwendig oder zweck<strong>die</strong>nlichansieht, zur Überprüfung vorlegen. Die DKB <strong>AG</strong> wird nach Abschluss der Überprüfung und Annahme des Antrags den erstmaligenGesamtverfügungsrahmen schriftlich bestätigen. Dieser Gesamtverfügungsrahmen gilt bis auf weiteres. Die DKB <strong>AG</strong> kann <strong>die</strong>senjederzeit her<strong>ab</strong>setzen sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B., wenn <strong>die</strong> geforderten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitigzur Verfügung gestellt werden) vollständig aufheben.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er hat/ h<strong>ab</strong>en im Rahmen seines Gesamtverfügungsrahmens <strong>die</strong> Einzelverfügungsrahmen für <strong>die</strong> einzelnen Karteninh<strong>ab</strong>erfestzulegen und der DKB <strong>AG</strong> mitzuteilen. Der einzelne Karteninh<strong>ab</strong>er kann <strong>die</strong> DKB-VISA-Business-Card innerhalb seinesEinzelverfügungsrahmens nutzen, wenn sich seine Verfügungen und <strong>die</strong> der anderen Karteninh<strong>ab</strong>er insgesamt innerhalb des Gesamtverfügungsrahmensdes Kontoinh<strong>ab</strong>ers bewegen. Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er wird/ werden den/ <strong>die</strong> Karteninh<strong>ab</strong>er auf <strong>die</strong> Beschränkungseines/ ihres individuellen Verfügungsrahmens hinweisen. Etwaige Überschreitungen des Gesamtverfügungsrahmens bzw. des Einzelverfügungsrahmensdes Karteninh<strong>ab</strong>ers lassen <strong>die</strong> Haftung des/ der Kontoinh<strong>ab</strong>er(s) und des/ der Karteninh<strong>ab</strong>er(s) unberührt.Auch nach Festlegung der Einzelverfügungsrahmen durch den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er bleibt <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> berechtigt, <strong>die</strong> Einzelverfügungsrahmenanzupassen und gegebenenfalls <strong>die</strong> Sperrung einzelner DKB-VISA-Business-Cards zu veranlassen.Die DKB <strong>AG</strong> ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des/ der Kontoinh<strong>ab</strong>er(s) sowie des/ der Karteninh<strong>ab</strong>er(s) vorzunehmen. Die DKB<strong>AG</strong> behält sich eine Ablehnung des Kartenantrags bei nicht ausreichender Bonität vor.Ausstattung der DKB-VISA-Business-Cards (optional)e Abbildung des Firmen-Logos auf der DKB-VISA-Business-CardoderDazu liefert/ liefern der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er nach Anforderung des Kundenbetreuers den Schriftzug und das Logo in digitalisierterForm an <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong>. Das Firmenlogo wird der DKB <strong>AG</strong> wie folgt zur Verfügung gestellt:--Grafikformat: PCX/ JPEG; Breite: max. 4 cm; Höhe: max. 1,5 cm; Auflösung: 240 dpi 1 bit Monochrom; Farbe: grau/ weißDie DKB <strong>AG</strong> berechnet für <strong>die</strong> Aufbringung des Firmenlogos ein Entgelt in Höhe von einmalig EUR 20,00.e der Firmen-Name soll auf der DKB-VISA-Business-Card stehen (kein Firmen-Logo)(max. 19 Zeichen; inklusive Leerzeichen und Umlaute)SCHUFA-Auskunft und Übermittlung von Daten an <strong>die</strong> SCHUFA (gilt nur für natürliche Personen als Kontoin-h<strong>ab</strong>er und gesetzliche Vertreter)e)Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er willigt/ willigen ein, dass <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> der SCHUFA Holding <strong>AG</strong>, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Datenüber <strong>die</strong> Beantragung, <strong>die</strong> Durchführung und Beendigung <strong>die</strong>ser Kontoverbindung übermittelt.Un<strong>ab</strong>hängig davon wird <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> der SCHUFA auch Daten über ihre gegen den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er bestehenden fälligen Forderungenübermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn <strong>die</strong> geschuldete Leistung trotzFälligkeit nicht erbracht wurde, <strong>die</strong> Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB <strong>AG</strong> oder Dritter erforderlich ist und--<strong>die</strong> Forderung vollstreckbar ist oder der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> Forderung ausdrücklich anerkannt hat/ h<strong>ab</strong>en--der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist/ sind--<strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über <strong>die</strong> bevorstehende Übermittlung nachmindestens vier Wochen unterrichtet hat und der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> Forderung nicht bestritten hat/ h<strong>ab</strong>en oder--das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der DKB <strong>AG</strong> fristlos gekündigtwerden kann und das Kreditinstitut den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er über <strong>die</strong> bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.DKB-Business 3 von 5 DKB.D.156a/ 11.2013

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