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Leichte Sprache - Behindertenbeirat Augsburg

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<strong>Leichte</strong> <strong>Sprache</strong>Jeder kann sich beim Ausschuss beschwerenSie haben eine Behinderung und wohnen inDeutschland.Dann können Sie sich beim Ausschussbeschweren,wenn Deutschland sich nichtan die Vereinbarung gehalten hat.Regeln,wenn man sichbeschweren will.Es gibt Regeln, wenn Sie sich beschwerenwollen:• Es muss ein wichtiger Grund sein,warum Sie sich beschweren.Sie müssen genau aufschreiben,was Deutschland falsch macht.• Sie müssen Ihren Namenauf die Beschwerde schreiben.Sie müssen dem Ausschuss verraten,wer Sie sind.• Sie müssen erst in Deutschlandvor das Gericht gehen.Wenn sich dadurch nichts ändert,können Sie sich beim Ausschussbeschweren.Sie können sich auch dort beschweren,wenn das Gericht in Deutschlandzu lange für eine Entscheidung braucht.

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