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AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen

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- 4 -• Übernahme der Regelung hinsichtlich von Begehungsscheinen:nur unentgeltliche Begehungsscheine;Horheim, Schwerzen, <strong>Wutöschingen</strong> max.jeweils 3; Degernau, Ofteringen jeweils max. 2, Zustimmungdurch <strong>Gemeinde</strong>• Der Eigenjagdbezirk Schwerzen (Staatsjagd) sollan den Pächter/in des gemeindlichen JagdbezirksSchwerzen vergeben werden, da eine Auftrennungin der Praxis nicht möglich ist. (Eigenjagdbezirk;nach § 7 Abs. I BJG i.V.m. § 4 Abs. I LJG bildenzusammenhängende Grundflächen mit einer land-,forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächevon 75 ha an, die im Eigentum ein und derselbenPerson stehen, einen Eigenjagdbezirk)• Beibehaltung der Vereinbarung einer Wertsicherungsklauselzur hälftigen Pachtzeit (wenn die Lebenshaltungaller privaten Haushalte in Deutschland,bezogen auf den 01.01.2014, zur hälftigenJagdpachtzeit am 01.04.2020 um mehr als 10%gestiegen sein sollte, erfolgt eine entsprechendeAnpassung des Jagdpachtpreises). Inwieweit vondieser Möglichkeit schlussendlich Gebrauch gemachtwird, entscheidet dann der <strong>Gemeinde</strong>rat.Die Ausschreibung der Neuverpachtung wird nunmehrin Kürze im gemeindlichen Amtsblatt veröffentlich werden;nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird über dieNeuverpachtung innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>rats entschieden.Änderung des Bebauungsplanes „Zelgle III“, Degernauim vereinfachten Verfahrena) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmenb) SatzungsbeschlussIm Rahmen ihrer Sitzung vom 04.11.2013 beschlossendie Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates, den am 12.11.2011als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Zelgle III“,Degernau dahingehend zu ändern, dass die Festsetzungeiner bislang „privaten nicht überbaubaren Grünfläche“neu als „private Grünfläche“ definiert wird, womitdort künftig beispielsweise Nebenanlagen, Carports,Stellplätze u.ä. errichtet werden können.Da durch die geplante Änderung des Bebauungsplanesdie Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, wederVorhaben geplant waren, die einer Umweltverträglichkeitsprüfungbedurften (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB),noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestanden,konnte nach Rücksprache mit dem Baurechtsamtdes Landratsamts Waldshut das vereinfachte Verfahrennach § 13 BauGB angewandt werden.Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassungvom 04.11.2013 wurde von den Mitgliedern des<strong>Gemeinde</strong>rates in ihrer Sitzung vom 04.11.2013 gebilligtund die öffentliche Auslegung beschlossen. Dieanschließende Beteiligung der Öffentlichkeit über dieöffentliche Auslegung ergab keine Rückmeldungen; dieBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange hatte lediglich einen bauleitplanerisch relevantenHinweis zur Zitierung von Rechtsgrundlagen zumInhalt.Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates beschlossen deshalbeinstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes„Zelgle III“; Degernau in der Fassung vom 13.01.2014nach §§ 10 und 13 BauGB sowie § 4 GemO als Satzung.Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltjahr2012Im Zusammenhang der Erstellung der Jahresrechnungfür das Haushaltsjahr 2012 beschlossen die Mitgliederdes <strong>Gemeinde</strong>rates einstimmig, aus nicht verbrauchtenHaushaltsansätzen des Vermögenshaushaltes 2012folgende Haushaltsreste zur Restfinanzierung zu bilden,wobei die baulichen Maßnahmen bereits abgeschlossenwerden konnten:Anbau und Sanierung Feuerwehgerätehaus<strong>Wutöschingen</strong> 165.000.-€Anbau und Sanierung Werkhofgebäude: 100.000.-€Alemannenschule bauliche Verbesserungen 30.000.-€Neubau Mediothek 600.000.-€Neubaugebiet „Ob dem Hochbord“ Kanalisation 10.000.-€Beteiligung am Regionalwerk Hochrhein(RWH) 600.000.-€Summe: 1.505.000.-€Die Sitzung nahm in einem nichtöffentlichen Teil ihrenweiteren Verlauf.AMTLICHE BEKANNTMACHUNGChristbaumsammlung 2014Bitte bringen Sie bis zum kommenden Samstag, den 18.Januar 2014, Ihre Christbäume zum Sammelplatz beimWerkhof der <strong>Gemeinde</strong> in der Hauptstraße 51.Diese werden hier gesammelt und vom RadsportvereinOfteringen für das nächste Fasnachtsfeuer verwendet.Einsammlung der Gelben SäckeAm kommenden Montag, den 20. Januar 2014 werdenin unserer <strong>Gemeinde</strong> (alle Ortsteile) wieder die GelbenSäcke eingesammelt.um 06.00 Uhr.

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