Anregungen von Prof - Verband Bayerischer Sing
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Zum Tätigwerden externer Anbieter in Kindertageseinrichtungen<br />
Im Rahmen des Bayerischen Kindergartengesetzes wurde Externen das Tätigwerden in Kin-<br />
dertageseinrichtungen grundsätzlich nur außerhalb der Kernzeiten gestattet. Mit dem Inkraft-<br />
treten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) haben sich<br />
diese rechtlichen Grundlagen geändert und die Träger haben an Gestaltungsfreiheit gewon-<br />
nen. Externe können nunmehr generell – auch innerhalb der Kernzeiten - zur Umsetzung der<br />
Bildungs- und Erziehungsziele eingesetzt werden, sofern Folgendes Beachtung findet:<br />
1. Der Anstellungsschlüssel wird eingehalten. Der Mindestanstellungsschlüssel ist durch<br />
die Ausführungsverordnung zum BayKiBiG auf 1:12,5 festgesetzt (vgl. § 17). Einzustellen<br />
in den Anstellungsschlüssel sind ausschließlich die Arbeitsstunden des pädagogischen<br />
Personals; die <strong>von</strong> Externen erbrachten Arbeitsstunden finden im Anstellungsschlüssel<br />
keine Berücksichtigung, wenn sie nicht die Kriterien des § 16 BayKiBiGV erfüllen.<br />
2. Den Bildungs- und Erziehungszielen wird in ihrer Gesamtheit entsprochen. Grund-<br />
sätzlich muss das Angebot allen Kindern in der Einrichtung zugänglich sein. Ist das An-<br />
gebot nicht allen Kindern zugänglich, ist ein entsprechender Ausgleich durch das päda-<br />
gogische Personal der Kindertageseinrichtung zu schaffen. Es ist daher nicht möglich,<br />
einen Bildungsbereich ausschließlich durch Externe abzudecken, sofern deren Angebot<br />
nicht <strong>von</strong> allen Kindern der Einrichtung in Anspruch genommen werden kann.<br />
3. Das zusätzliche Angebot erfolgt unter der Aufsicht und pädagogischen Leitung der<br />
Kindertageseinrichtung: Aus der Aufsicht und pädagogischen Leitung der Kinderta-<br />
geseinrichtung über das Angebot des Externen folgt nicht, dass jedes Kind an dem<br />
betreffenden Angebot teilnehmen muss. Es handelt sich vielmehr um einen Anwen-<br />
dungsfall des Prinzips der inneren Differenzierung des pädagogischen Angebots, wonach<br />
nicht die Gruppe als solche, sondern nur einige Kinder individuell aufgrund ihrer spezifi-<br />
schen Bedürfnisse und Interessen pädagogisch gefördert werden.