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TIPP<br />
FÜR DIE<br />
PRAXIS<br />
3.4. Umsetzung des Biotopverbunds in der Flurneuordnung<br />
F<br />
lurneuordnungsverfahren sind ein wich-<br />
tiges Instrument für eine umfangreiche<br />
und flexible Möglichkeit der Flächen-<br />
beschaffung und des Flächenmanagements im<br />
Land. Sie sind die wohl geschickteste Möglich-<br />
keit, Wildtierkorridore im Offenland zu ver-<br />
wirklichen, da Flächen neu zugeteilt werden<br />
können und somit in ein Biotopverbundsystem<br />
eingegliedert werden können. Ziel der Flurneu-<br />
ordnung ist es, meist kleinere, verstreut liegende<br />
Flurstücke zu größeren und damit effizienterer<br />
landwirtschaftlich nutzbaren Flächen zusam-<br />
menzufassen.<br />
Diese Chance für den Biotopverbund lässt sich<br />
auf zweierlei Weise nutzen: In ohnehin statt-<br />
findenden Flurneuordnungsverfahren können<br />
Behörden, aber auch naturschutzengagierte<br />
Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für Biotop-<br />
verbundmaßnahmen unterbreiten. Oft lassen sich<br />
diese mit Kompensationsmaßnahmen der Stadt<br />
oder Gemeinde kombinieren. Auch mit einem<br />
eigener Vorschlag zur Flurneuordnung für ein<br />
bestimmtes Gebiet, das vom Generalwildwege-<br />
plan oder Wildkatzenwegeplan betroffen ist<br />
oder sich für den überregionalen Biotopverbund<br />
eignet, kann man an die Behörde herantreten.<br />
Zu bedenken ist jedoch, dass eine Entscheidung,<br />
ob das Verfahren überhaupt stattfindet oder das<br />
Verfahren selbst, sich über Jahre ziehen kann.<br />
Rechtliche Grundlage für Naturschutzmaß-<br />
nahmen in der Flurneuordnung ist das Flur-<br />
bereinigungsgesetz (FlurbG). Es legt fest, dass<br />
die Flurneuordnung auch dem Erhalt der Kul-<br />
turlandschaft, dem Arten-, Biotop- und Land-<br />
schaftsschutz, dem Wasser-, Boden- und dem<br />
Klimaschutz dienen sowie Tourismus und Nah-<br />
erholung fördern soll.<br />
Insbesondere mit dem Vereinfachten Flurberei-<br />
nigungsverfahren (§86 FlurbG), dem Beschleu-<br />
nigten Zusammenlegungsverfahren (§91 FlurbG)<br />
und dem Freiwilligen Landtausch (§103a FlurbG)<br />
können großflächig und zielgenau Flächen- und<br />
Maßnahmenpools für den Biotopverbund beför-<br />
dert werden (s. Kapitel 3.2. Seite 36). Um hier<br />
Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe aus-<br />
zugleichen, ist die Beschaffung von gleichwer-<br />
tigem Ersatzland erforderlich, das als Tausch-<br />
fläche angeboten werden kann. Sofern ein<br />
Maßnahmenpool im Sinne des Ökokontos einge-<br />
richtet werden soll, müssen die Flächen schon im<br />
Eigentum der Stadt oder Gemeinde sein. Somit<br />
können langfristig Kompensationsmaßnahmen<br />
gesichert werden. Nach §52 ist auch eine Land-<br />
verzichterklärung möglich: Danach verzichtet<br />
beispielsweise ein Landwirt auf eine Fläche, die<br />
im vorgesehenen Biotopverbundkomplex liegt<br />
und erhält dafür beispielsweise von der Stadt<br />
oder Gemeinde als Erwerber eine Abfindung.<br />
Aber auch Flächen, die als Ausgleichsmaßnahme<br />
der Teilnehmergemeinschaften für Eingriffe der<br />
Flurneuordnung (z.B. Wegebau) erbracht werden<br />
müssen, können für den Biotopverbund konzen-<br />
triert werden.<br />
Flächen gewinnen<br />
für den Naturschutz<br />
Somit kann die Flurneuordnung die Realisierung<br />
von Wildtierkorridoren befördern, indem sie<br />
� an anderer Stelle mit öffentlichen oder pri-<br />
vaten Naturschutzmitteln erworbene Flächen<br />
zu Wildtierkorridoren zusammenlegt<br />
� Kompensationsmaßnahmen der Teilneh-<br />
mergemeinschaften für Eingriffe der Flur-<br />
neuordnung (z.B. Wegebau) in Wildtierkor-<br />
ridoren konzentriert<br />
� Kompensationsmaßnahmen für Vorhaben<br />
wie Straßen-, Eisenbahnbau in Wildtierkor-<br />
ridoren zusammenlegt<br />
� Flächen aus Landverzicht gegen eine Ab-<br />
findung in Wildtierkorridore legt<br />
� ihr Wegenetz auf die Wildtierkorridore<br />
abstimmt mit einem dazwischenliegenden<br />
möglichst großen Abstand.<br />
In aller Regel sind die örtlichen Flurneuord-<br />
nungsbehörden bei den Landratsämtern für Na-<br />
turschutz-Vorschläge bei einem Verfahren offen<br />
– also auch für Vorschläge zu einem Wildtier-<br />
korridor. Die oben beschriebenen für die Natur<br />
bereitgestellten Flächen im Rahmen eines Ver-<br />
fahrens der Flurneuordnung lassen sich weiter<br />
vergrößern<br />
� durch Flächen im Flurneuordnungsgebiet,<br />
TIPP<br />
FÜR DIE<br />
PRAXIS