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42<br />

TIPP<br />

FÜR DIE<br />

PRAXIS<br />

3.4. Umsetzung des Biotopverbunds in der Flurneuordnung<br />

F<br />

lurneuordnungsverfahren sind ein wich-<br />

tiges Instrument für eine umfangreiche<br />

und flexible Möglichkeit der Flächen-<br />

beschaffung und des Flächenmanagements im<br />

Land. Sie sind die wohl geschickteste Möglich-<br />

keit, Wildtierkorridore im Offenland zu ver-<br />

wirklichen, da Flächen neu zugeteilt werden<br />

können und somit in ein Biotopverbundsystem<br />

eingegliedert werden können. Ziel der Flurneu-<br />

ordnung ist es, meist kleinere, verstreut liegende<br />

Flurstücke zu größeren und damit effizienterer<br />

landwirtschaftlich nutzbaren Flächen zusam-<br />

menzufassen.<br />

Diese Chance für den Biotopverbund lässt sich<br />

auf zweierlei Weise nutzen: In ohnehin statt-<br />

findenden Flurneuordnungsverfahren können<br />

Behörden, aber auch naturschutzengagierte<br />

Bürgerinnen und Bürger Vorschläge für Biotop-<br />

verbundmaßnahmen unterbreiten. Oft lassen sich<br />

diese mit Kompensationsmaßnahmen der Stadt<br />

oder Gemeinde kombinieren. Auch mit einem<br />

eigener Vorschlag zur Flurneuordnung für ein<br />

bestimmtes Gebiet, das vom Generalwildwege-<br />

plan oder Wildkatzenwegeplan betroffen ist<br />

oder sich für den überregionalen Biotopverbund<br />

eignet, kann man an die Behörde herantreten.<br />

Zu bedenken ist jedoch, dass eine Entscheidung,<br />

ob das Verfahren überhaupt stattfindet oder das<br />

Verfahren selbst, sich über Jahre ziehen kann.<br />

Rechtliche Grundlage für Naturschutzmaß-<br />

nahmen in der Flurneuordnung ist das Flur-<br />

bereinigungsgesetz (FlurbG). Es legt fest, dass<br />

die Flurneuordnung auch dem Erhalt der Kul-<br />

turlandschaft, dem Arten-, Biotop- und Land-<br />

schaftsschutz, dem Wasser-, Boden- und dem<br />

Klimaschutz dienen sowie Tourismus und Nah-<br />

erholung fördern soll.<br />

Insbesondere mit dem Vereinfachten Flurberei-<br />

nigungsverfahren (§86 FlurbG), dem Beschleu-<br />

nigten Zusammenlegungsverfahren (§91 FlurbG)<br />

und dem Freiwilligen Landtausch (§103a FlurbG)<br />

können großflächig und zielgenau Flächen- und<br />

Maßnahmenpools für den Biotopverbund beför-<br />

dert werden (s. Kapitel 3.2. Seite 36). Um hier<br />

Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe aus-<br />

zugleichen, ist die Beschaffung von gleichwer-<br />

tigem Ersatzland erforderlich, das als Tausch-<br />

fläche angeboten werden kann. Sofern ein<br />

Maßnahmenpool im Sinne des Ökokontos einge-<br />

richtet werden soll, müssen die Flächen schon im<br />

Eigentum der Stadt oder Gemeinde sein. Somit<br />

können langfristig Kompensationsmaßnahmen<br />

gesichert werden. Nach §52 ist auch eine Land-<br />

verzichterklärung möglich: Danach verzichtet<br />

beispielsweise ein Landwirt auf eine Fläche, die<br />

im vorgesehenen Biotopverbundkomplex liegt<br />

und erhält dafür beispielsweise von der Stadt<br />

oder Gemeinde als Erwerber eine Abfindung.<br />

Aber auch Flächen, die als Ausgleichsmaßnahme<br />

der Teilnehmergemeinschaften für Eingriffe der<br />

Flurneuordnung (z.B. Wegebau) erbracht werden<br />

müssen, können für den Biotopverbund konzen-<br />

triert werden.<br />

Flächen gewinnen<br />

für den Naturschutz<br />

Somit kann die Flurneuordnung die Realisierung<br />

von Wildtierkorridoren befördern, indem sie<br />

� an anderer Stelle mit öffentlichen oder pri-<br />

vaten Naturschutzmitteln erworbene Flächen<br />

zu Wildtierkorridoren zusammenlegt<br />

� Kompensationsmaßnahmen der Teilneh-<br />

mergemeinschaften für Eingriffe der Flur-<br />

neuordnung (z.B. Wegebau) in Wildtierkor-<br />

ridoren konzentriert<br />

� Kompensationsmaßnahmen für Vorhaben<br />

wie Straßen-, Eisenbahnbau in Wildtierkor-<br />

ridoren zusammenlegt<br />

� Flächen aus Landverzicht gegen eine Ab-<br />

findung in Wildtierkorridore legt<br />

� ihr Wegenetz auf die Wildtierkorridore<br />

abstimmt mit einem dazwischenliegenden<br />

möglichst großen Abstand.<br />

In aller Regel sind die örtlichen Flurneuord-<br />

nungsbehörden bei den Landratsämtern für Na-<br />

turschutz-Vorschläge bei einem Verfahren offen<br />

– also auch für Vorschläge zu einem Wildtier-<br />

korridor. Die oben beschriebenen für die Natur<br />

bereitgestellten Flächen im Rahmen eines Ver-<br />

fahrens der Flurneuordnung lassen sich weiter<br />

vergrößern<br />

� durch Flächen im Flurneuordnungsgebiet,<br />

TIPP<br />

FÜR DIE<br />

PRAXIS

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