Download - BUND
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ater können in (Fach-)Hochschulen gewon-<br />
nen werden (beispielsweise Fachbereich Land-<br />
schaftsplanung, Landschaftsökologie, etc.),<br />
oder auch beim <strong>BUND</strong> Landesverband.<br />
- Vorgehen abstimmen: Mit der Verwaltung und<br />
der Unteren Naturschutzbehörde sollten die<br />
einzelnen Schritte besprochen und abgestimmt<br />
werden, die zur Umsetzung der Biotopvernet-<br />
zung führen. Folgende Schritte sollten unbe-<br />
dingt berücksichtigt werden:<br />
� Steht in dem Gebiet ein Flurneuordnungs-<br />
verfahren an und eignet sich dies für Bio-<br />
topvernetzungsmaßnahmen? Sind im Gebiet<br />
oder in der Umgebung aktuelle Planungen<br />
oder Planungen zu erwarten, deren Kompen-<br />
sationsmaßnahmen für Maßnahmen der Bio-<br />
topvernetzung genutzt werden können?<br />
� Wer muss überzeugt werden? (Land- und<br />
Forstwirtschaft, Pächter, Grundstücksbesitzer)<br />
� Wie können alle Interessensverbände er-<br />
reicht werden? (Vorankündigung des Vorha-<br />
bens, Einladung zur Projektvorstellung mit<br />
Diskussionsrunde, evtl. mit Unterstützung<br />
von Spezialisten)<br />
� Information möglicher Instrumente zur<br />
Umsetzung, Finanzierungsmöglichkeit vor-<br />
bereiten (s. Teil 3 und 4)<br />
� Informationsvermittlung über Internetpor-<br />
tal, Gemeindeblatt, Presse etc.<br />
- Grundsatzbeschluss eines Entscheidungsgre-<br />
miums fordern oder in die Wege leiten mit fol-<br />
gendem Inhalt:<br />
�Dokumentation der öffentliche Erörterung<br />
�Benennung des Planziels und der Meilen-<br />
steine<br />
�Zeit- und Maßnahmenplan<br />
�Finanzierungsvorhaben<br />
�Benennung von Verantwortlichen und Zu-<br />
ständigkeiten<br />
�Indikatoren, mit denen das Erreichen von<br />
Planziel und Meilensteine bemessen wird<br />
�Zeitplan, nach dem das Erreichen der er-<br />
sten Meilensteine öffentlich bekannt gege-<br />
ben wird.<br />
Naturschutzverbände als Träger öffentlicher<br />
Belange sollten ihr Recht auf Verbandsbeteili-<br />
gung bei der Mitwirkung an allen Planungs-<br />
stufen der Landschaftsplanung, also von Land-<br />
schaftsprogrammen, Landschaftsrahmenplänen<br />
und Landschaftsplänen im Sinne der §§10 und<br />
11 BNatSchG unbedingt wahrnehmen. Dies ist<br />
bisher die einzige Möglichkeit, unverbindliche<br />
Konzepte – wie die der Biotopverbundplanung<br />
– einzubringen.<br />
TIPP<br />
FÜR DIE<br />
PRAXIS<br />
Die Beteiligung der Bürger und aller Interessensvertreter an der Biotopvernetzungsplanung fördert Transparenz und Akzeptanz. Foto: Christine Fabricius<br />
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