01.12.2012 Aufrufe

Überall steigen die Mieten... Überall? - Mieterverein

Überall steigen die Mieten... Überall? - Mieterverein

Überall steigen die Mieten... Überall? - Mieterverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6. JG. Nr. 20/21, III/2010<br />

<strong>Überall</strong><br />

<strong>steigen</strong><br />

<strong>die</strong><br />

<strong>Mieten</strong>...<br />

AUSGABE BOCHUM/HATTINGEN<br />

<strong>Überall</strong>?<br />

In <strong>die</strong>ser Ausgabe:<br />

Bochums neuer Mietspiegel


ANGEBOTE FÜR MITGLIEDER<br />

2<br />

Strommessgeräte<br />

Wieviel Strom verbraucht Ihre Waschmaschine bei<br />

30 Grad? Oder wieviel Ihr Fernseher im Standby-<br />

Betrieb? Das sagen Ihnen unsere Strommessgeräte aufs<br />

Watt genau.<br />

Sie können <strong>die</strong> Geräte bei uns für maximal eine<br />

Woche kostenfrei ausleihen. Erst bei längerer Ausleihe<br />

wird ein Entgelt fällig. Einzige Bedingung: Es ist eine<br />

Kaution in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen, <strong>die</strong> Ihnen<br />

bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich wieder<br />

ausgezahlt wird.<br />

Details zu den Regeln der Ausleihe erfahren Sie unter<br />

der Rufnummer 0234 – 96 11 40.<br />

Ortstermine<br />

Wohnungsmängel? Feuchtigkeitsschäden? Begleitung<br />

bei der Wohnungsübergabe?<br />

Unser Mann im Außen<strong>die</strong>nst kommt zu Ihnen nach<br />

Hause. Dipl. Ing. Bernd Eckstein ist Baubiologe und<br />

Energieberater mit BAFA-Zulassung. Im Preis von 75 €<br />

(Preisänderungen vorbehalten) sind Anfahrt, Kurzgutachten<br />

und Mehrwertsteuer enthalten.<br />

Kontakt: T: 02302 / 58 54 77, F: 02302 / 58 54 75,<br />

Mail: b-eckstein@versanet.de. In Zweifelsfällen klären<br />

Sie <strong>die</strong> Notwendigkeit einer Ortsbegehung vorher mit<br />

Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin.<br />

Verbraucherzentrale<br />

Rabatte für Mitglieder des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum gibt es bei<br />

der Verbraucherzentrale in der Großen Beckstraße 15. So<br />

ist <strong>die</strong> Nutzung der „Infothek“, <strong>die</strong> normalerweise 3 € kostet,<br />

für unsere Mitglieder kostenlos. Beim Kauf von Broschüren<br />

oder anderen Publikationen gibt es einen Preisnachlass von<br />

10 Prozent.<br />

Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft erhalten<br />

Sie in unserer Bochumer Geschäftsstelle, <strong>die</strong> nur 200 Meter<br />

entfernt ist. Auf Wunsch senden wir Sie Ihnen auch per Post<br />

nach Hause.<br />

Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale:<br />

Mo: 9.30 - 13.00 + 14.00 - 17.00<br />

Di: 9:30 - 17.00<br />

Mi: nach Vereinbarung<br />

Do: 9:30 - 13.00 + 14.00 - 19.00<br />

Fr: 9:30 - 14.00<br />

Tel: 0234 / 66044<br />

Mediation<br />

B ei Streit unter Mietern übernimmt der <strong>Mieterverein</strong> keine<br />

rechtliche Vertretung. Das verbietet unsere Satzung. Wir<br />

bieten aber <strong>die</strong> Möglichkeit einer Mediation an. Sie kann<br />

helfen, Nachbarschaftskonflikte ohne Krieg zu lösen.<br />

Wir arbeiten zu <strong>die</strong>sem Zweck mit Anja Buschmann<br />

zusammen, Dozentin für Physiotherapie und erfahrene<br />

Mediatorin. Ihre Methode ist <strong>die</strong> der „gewaltfreien Kommunikation“<br />

nach Dr. Marshall Rosenberg.<br />

Wenn Sie das Angebot interessiert, wenden Sie sich<br />

zunächst an Ihre/n zuständige/n Rechtsberater/in. Es folgt<br />

dann zunächst ein 4-Augen-Gespräch mit Frau Buschmann<br />

und anschließend - wenn <strong>die</strong> andere Seite mitmacht - <strong>die</strong><br />

eigentliche Mediation. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos.


Mit Verspätung ist Bochums neuer Mietspiegel rückwirkend zum<br />

1. April in Kraft getreten. Die Auswertung der umfangreichen<br />

Datenerhebung entpuppte sich erneut als knifflig. Aus Mietersicht<br />

ist das Ergebnis dafür durchaus nicht unerfreulich: Gegenüber dem<br />

Mietspiegel 2008 stiegen <strong>die</strong> Werte nur minimal. Und selbst das<br />

sieht man erst auf den zweiten Blick.<br />

5 Cent mehr pro qm<br />

Das arithmetische Mittel aller 4795<br />

Datensätze, <strong>die</strong> für den Mietspiegel<br />

2010 ausgewertet worden sind, liegt bei<br />

4,99 € - und damit nur 5 Cent über<br />

dem Mietspiegel von 2008. In Prozent<br />

ausgedrückt ist das fast genau 1 in zwei<br />

Jahren, also ein halbes Prozent pro Jahr.<br />

Würden <strong>die</strong> sonstigen Lebenshaltungskosten<br />

in Deutschland so wenig <strong>steigen</strong><br />

wie <strong>die</strong> <strong>Mieten</strong> in Bochum - man könnte<br />

glatt zufrieden sein.<br />

Inhaltlich hat im Vergleich zum<br />

bisherigen Mietspiegel das Ein oder<br />

Andere verändert:<br />

• Es gibt immer noch vier Baualtersklassen,<br />

<strong>die</strong> Grenze für <strong>die</strong><br />

Altbauten liegt aber nicht mehr bei<br />

1950, sondern bei 1930.<br />

• Es gibt drei statt bisher zwei Größenkategorien:<br />

bis 40 qm, 40 bis 60 qm<br />

und über 60 qm.<br />

• Von den bisherigen Wohnlagen sind<br />

nur zwei geblieben: innenstadtnahe<br />

und sonstige Lagen. Aber es gibt<br />

einzelne Lagekriterien, <strong>die</strong> Zu- oder<br />

Abschlägen führen können.<br />

• Bei der Ausstattung gibt es weiterhin<br />

Zu- und Abschläge pro Wohnung<br />

und pro qm Wohnfläche. Die Liste<br />

hat sich aber teilweise deutlich verändert.<br />

Und verändert haben sich natürlich<br />

auch <strong>die</strong> Preise in der Tabelle - teilweise<br />

nach oben, teilweise auch nach unten.<br />

Allerdings sagt der direkte Vergleich wenig<br />

aus. Denn um <strong>die</strong> tatsächliche ortsübliche<br />

Vergleichsmiete für <strong>die</strong> eigene<br />

Wohnung zu ermitteln, muss man auf<br />

jeden Fall beide Zu- und Abschlagslisten<br />

komplett durchgehen.<br />

Alzheimer?<br />

Grabenstr. 5 · 40213 Düsseldorf<br />

www.alzheimer-forschung.de<br />

Dabei hilft der neue Mietspiegel<br />

jetzt stärker als bisher. Wie <strong>die</strong> orstübliche<br />

Vergleichsmiete für <strong>die</strong> konkrete<br />

Wohnung aus Tabelle und Listen zu<br />

ermitteln ist, wird genau erklärt. In der<br />

Original-Version, <strong>die</strong> auf 12 DIN A5-<br />

Seiten zu haben ist, erlauben Felder das<br />

Eintragen von Zwischensummen.<br />

Die Fehlen aus Platzgründen in der<br />

4-seitigen Version in der Mitte <strong>die</strong>ses<br />

Heftes. Ansonsten ist der Abdruck<br />

aber vollständig. Und wer das Orinila<br />

haben möchte, bekommt es natürlich<br />

kostenlos in unserer Geschäftsstelle,<br />

beim Wohnungsamt oder in jedem<br />

Bürgerbüro. Und natürlich auch auf unserer<br />

Internet-Seite zum herunterladen:<br />

http://www.mieterverein-bochum.de/<br />

fileadmin/inhalte/pdf/msp_bo_10.pdf<br />

Wichtig bei Mieterhöhungen:<br />

Immer, wenn ein neuer Mietspiegel<br />

in Kraft tritt, kommt es zu Mieterhöhungsverlangen.<br />

Denn Vermieter, deren<br />

Wohnungen im Mietspiegel gestiegen<br />

sind, setzen das um. Wichtig für Mieter<br />

deshalb zu wissen, was beachtet werden<br />

muss:<br />

• Das Erhöhungsverlangen muss<br />

schriftlich sein.<br />

• Die Miete muss ein Jahr unverändert<br />

sein.<br />

• Der Mietspiegelwert ist <strong>die</strong> Obergrenze<br />

für Mieterhöhungen!<br />

Wenn es irgendwelche Zweifel gibt, ob<br />

<strong>die</strong> Wohnung richtig eingeordnet ist,<br />

hilft der <strong>Mieterverein</strong>. Also nicht einfach<br />

unterschreiben, sondern erst zur<br />

Rechtsberatung!<br />

Schon heute leiden rund 1,2 Millionen<br />

Menschen an der Alzheimer-Krankheit.<br />

Tendenz <strong>steigen</strong>d. Deshalb ist weitere<br />

Forschung nötig!<br />

Sie wollen mehr über Alzheimer wissen?<br />

Wir informieren Sie kompetent und<br />

kostenlos unter:<br />

0800 / 200 400 1<br />

(gebührenfrei)<br />

S09<br />

INHALT<br />

Wende im<br />

Malerviertel:<br />

Bäume<br />

sind gar<br />

nicht krank<br />

S. 4-6<br />

Wohnraumförderung:<br />

Große Pläne -<br />

wie bezahlen S. 7<br />

Wind dreht sich gegen<br />

Heuschrecken S. 8<br />

THS und Evonik:<br />

Fusion bedroht Mieter S. 9<br />

Trend:<br />

<strong>Mieten</strong><br />

<strong>steigen</strong> -<br />

nur nicht<br />

hier<br />

S. 10<br />

Drusenbergstraße:<br />

einen Schritt weiter S. 11<br />

Hartz IV:<br />

neue Flächenwerte S. 12<br />

Kahlschlag bei der LEG S. 13<br />

Urteile S. 14, 15+18<br />

Betreutes Wohnen:<br />

Nach Verkauf viel der Service<br />

weg S. 16+17<br />

Mitgliederversammlung S. 19<br />

Bochum:<br />

Wohnungsmarktbericht S. 20-21<br />

3


MIETER<br />

Wende im Malerviertel:<br />

Bäume sind<br />

gar nicht<br />

krank<br />

Eine neue Wendung erfuhr der Streit um<br />

<strong>die</strong> Bäume im Malerviertel Ende Juli: Nach<br />

einem Fachgutachten, dass der gemein-<br />

nützige Grünflächenverein Pro Grün e. V.<br />

in Auftrag gegeben und der <strong>Mieterverein</strong><br />

mit bezahlt hat, sind <strong>die</strong> Bäume, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Baugenossenschaft Bochum eG fällen<br />

möchte, gesund, stand- und bruchsicher.<br />

4<br />

Bereits im März waren erste Zweifel<br />

an den Fällgenehmigungen<br />

der Stadt aufgekommen, als Mieter<br />

entdeckten, dass ganze Passagen der<br />

Vorlage der Verwaltung für den Umweltausschuss<br />

aus dem Internet kopiert<br />

waren. Im Mai musste das städtische<br />

Umwelt- und Grünflächenamt einräumen,<br />

dass <strong>die</strong> Standfestigkeit der Bäume<br />

gar nicht gemessen worden war, bevor<br />

<strong>die</strong> Fällgenehmigung wegen Krankheit<br />

erteilt wurde, sondern lediglich aus<br />

äußeren Anzeichen auf <strong>die</strong> Bruchgefahr<br />

geschlossen wurde.<br />

Daraufhin wandten sich <strong>die</strong> Mieter<br />

erneut an Pro Grün e.V., der <strong>die</strong> renommierte<br />

Fachagrarwirtin für Baumpflege<br />

und Baumsanierung Elke Neuendorff<br />

aus Lüdenscheid mit einem unabhängigen<br />

Gutachten beauftragte. Das Ergebnis<br />

ist eine schallende Ohrfeige für <strong>die</strong><br />

Stadt. Für alle drei geschützten Bäume<br />

bescheinigt <strong>die</strong> Fachfrau: „Zum Zeitpunkt<br />

der Untersuchung ist der Baum<br />

stand- und bruchsicher. Es sind keine<br />

Maßnahmen zum Erhalt des Baumes<br />

notwendig.“<br />

Noch deutlicher: Die Vitalität der<br />

Bäume nach dem Verfahren von Roloff<br />

wurde bei der Kastanie in <strong>die</strong> höchste,<br />

bei der Kirsche und der Zierkirsche in<br />

<strong>die</strong> zweithöchste Stufe eingeordnet.<br />

Alle Schäden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bäume mal gehabt<br />

haben, seien gut verheilt, Totholz kaum<br />

vorhanden.<br />

Wenn man nah genug rangeht, sieht man tatsächlich ein paar Zweige ohne Blätter.<br />

Nach Einschätzung des Umwelt- und Grünflächenamtes der Stadt<br />

besteht <strong>die</strong> Krone <strong>die</strong>ser Zierkirsche zu 70 bis 80 Prozent aus Totholz.<br />

Die Gutachten versetzten <strong>die</strong> Stadtverwaltung<br />

in eine Art Schockstarre.<br />

Den gesamten Sommer über gab es<br />

keine Stellungnahme aus dem Rathaus,<br />

auch gegenüber der Tagespresse<br />

nicht. Erst einen Monat später - <strong>die</strong><br />

Mieter hatten sich inzwischen an den<br />

Beschwerdeausschuss der Stadt, <strong>die</strong><br />

Bezirksregierung in Arnsberg und den<br />

Petitionsausschuss des Landtags gewandt<br />

– kam <strong>die</strong> Verwaltung aus der<br />

Deckung - mit einem trotzigen „Augen<br />

zu und durch“: Keinen Fehler habe sie<br />

gemacht, <strong>die</strong> Fällgenehmigungen seien<br />

völlig korrekt, vielmehr <strong>die</strong> Gutachten<br />

fehlerhaft, der Totholzanteil liege bei<br />

bis zu 80 Prozent. Dem Ansinnen der<br />

Mieter, <strong>die</strong> Fällgenehmigungen zurück<br />

zu nehmen, dürfe deshalb nicht entsprochen<br />

werden.<br />

Das vorerst letzte Wort hatte also der<br />

Beschwerdeausschuss.


Atempause für<br />

Bäume?<br />

Mittwoch, 8. September 2010. Als Peter Neutzler<br />

von der Mieterinitiative Malerviertel das Wort ergreift,<br />

ist es mäuschenstill im Beschwerdeausschuss<br />

des Rates der Stadt Bochum - so still, dass man<br />

eine Stecknadel selbst dann hören würde, wenn sie<br />

auf den weichen Teppichboden des Saals 2080 im<br />

Bildungs- und Verwaltungszentrum fiele. Neutzler<br />

ist aufgestanden, als er zu den Mitgliedern des<br />

Ausschusses spricht. Fünf Minuten hat er Zeit. Fünf<br />

Minuten, in denen er <strong>die</strong> Geschichte von zweieinhalb<br />

Jahren Widerstand gegen <strong>die</strong> Baumfällungen in<br />

seiner Siedlung erzählt.<br />

Die Geschichte handelt von einer<br />

Genossenschaft, <strong>die</strong> das ganze<br />

Malerviertel modernisieren und dabei<br />

auch <strong>die</strong> Außenanlagen umkrempeln<br />

will. Deshalb sollen 14 alte Bäume im<br />

Innenbereich des Karrees weg. Doch<br />

einige davon sind nach der Baumschutzsatzung<br />

geschützt. Deshalb muss<br />

eine Fällgenehmigung her. Die wird<br />

beantragt von der Firma Emkes, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

gesamte Planung der Umgestaltung<br />

gemacht hat. Begründet wird der Antrag<br />

aber nicht mit der Umgestaltung,<br />

sondern mit angeblicher Krankheit<br />

der Bäume, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Standsicherheit<br />

gefährde. Und mit <strong>die</strong>ser Begründung<br />

genehmigt das städtische Umwelt- und<br />

Grünflächenamt <strong>die</strong> Fällung.<br />

Die Baugenossenschaft Bochum möchte<br />

das Malerviertel umkrempeln. Häuser sanieren,<br />

modernisieren, <strong>die</strong> Außenanlagen<br />

neu gestalten, Regenwasser oberirdisch<br />

zum Dürer Bach leiten. So weit, so schön.<br />

Weniger schön, dass sie dazu auch 14 alte<br />

Bäume fällen möchte und teilweise schon<br />

gefällt hat. Einige davon sind geschützt.<br />

Trotzdem hätte <strong>die</strong> Genossenschaft eine<br />

Fällgenehmigung wegen des Umbaus<br />

beantragen können und mit der Auflage,<br />

anschließend Ersatzpflanzungen vorzunehmen,<br />

sicherlich auch bekommen. Und neue<br />

Bäume sollten eh gepflanzt werden.<br />

Warum nur hat sie stattdessen eine<br />

Fällgenehmigung wegen angeblicher Krankheit<br />

der Bäume beantragt? Zwar ging erst<br />

mal alles „gut“. Aber nach dem inzwischen<br />

erstellten Fachgutachten steht <strong>die</strong> erteilte<br />

Fällgenehmigung nun auf ziemlich tönernen<br />

Füßen. Nach dem Willen der Politiker<br />

im Beschwerdeausschuss soll nun ein Ober-<br />

Warum nur?<br />

Es ist auch <strong>die</strong> Geschichte einer<br />

Genossenschaft, <strong>die</strong> voll auf Konfrontationskurs<br />

zu ihren Mietern geht, Baumfällungen<br />

nicht ankündigt, reihenweise<br />

Abmahnungen verteilt und Mitglieder<br />

verklagt, gewählte Mitglieder der Vertreterversammlung<br />

nicht zu Wort kommen<br />

lassen will und zugesagte Gespräche vor<br />

<strong>die</strong> Wand fahren lässt. Neutzler spricht<br />

von einer Genossenschaft, <strong>die</strong> ihren<br />

Mietern gehört und ihnen trotzdem<br />

in mehreren Schreiben mitteilt, dass<br />

sie mit ihrem Eigentum nach Belieben<br />

verfahren und andere von jeder Einwirkung<br />

ausschließen kann.<br />

Alles weitere ging durch <strong>die</strong> Me<strong>die</strong>n<br />

- insbesondere auch durch <strong>die</strong>se Zeitschrift.<br />

Doch jetzt gibt es eine neue Situ-<br />

gutachten Klarheit bringen. Das ist nicht<br />

schlecht, beantwortet aber <strong>die</strong> eigentlichen<br />

Fragen nicht.<br />

Die Baugenossenschaft Bochum eG<br />

wird nicht müde, den Paragraphen 903<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches zu zitieren.<br />

Der lautet: „Der Eigentümer einer Sache<br />

kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte<br />

Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach<br />

Belieben verfahren und andere von jeder<br />

Einwirkung ausschließen.“ Im Klartext:<br />

Die Genossenschaft beansprucht für sich,<br />

<strong>die</strong> Außenanlagen im Malerviertel gestalten<br />

zu können, wie es ihr beliebt. Die Mieter<br />

haben da gar nichts zu sagen.<br />

Es wäre interessant zu erfahren, wie<br />

der Vorstand der Baugenossenschaft Bochum<br />

damit umgehen würde, wenn seine<br />

Eigentümer – das sind <strong>die</strong> Mieter – mit der<br />

„Sache“ Baugenossenschaft „nach Belieben<br />

verfahren“ und beispielsweise den Vorstand<br />

in <strong>die</strong> Wüste schicken würden. aha<br />

ation: Ein unabhängiges Fachgutachten<br />

bescheinigt den Bäumen Gesundheit,<br />

Standfestigkeit und volle Vitalität. Die<br />

Bürgerinitiative erwartet deshalb eine<br />

Rücknahme der Fällgenehmigung von<br />

der Stadt. Die Verwaltung aber weigert<br />

sich und verteidigt ihre Feststellung,<br />

<strong>die</strong> Bäume seien krank. Sie schlägt dem<br />

Ausschuss daher vor, den Antrag der<br />

Initiative abzulehnen.<br />

Doch <strong>die</strong> Politik hat ein Herz für<br />

Bäume und Bürger. OB Ottilie Scholz<br />

persönlich empört sich über <strong>die</strong> Baugenossenschaft:<br />

„Ich finde es unmöglich,<br />

wegen drei Bäumen einen solchen Aufstand<br />

zu machen. Man muss doch auch<br />

an <strong>die</strong> Mieter denken, <strong>die</strong> da wohnen.<br />

Was passiert da eigentlich?“<br />

Die Mieter sind mit einem Kompromissvorschlag<br />

gekommen. Sie möchten,<br />

dass eine Art Obergutachten erstellt<br />

wird, das <strong>die</strong> Frage klärt, ob <strong>die</strong> Bäume<br />

nun krank sind oder nicht. In der Verwaltungsvorlage<br />

steht der Name einer<br />

Gutachterin, mit der auch <strong>die</strong> Mieter<br />

einverstanden wären. Ausdrücklich<br />

verspricht Peter Neutzler, dass <strong>die</strong><br />

Mieter <strong>die</strong>ses Gutachten akzeptieren<br />

werden, egal wie es ausfällt. Nur dürfen<br />

<strong>die</strong> Bäume bis dahin eben nicht gefällt<br />

werden. Dadurch würden auch alle<br />

Beweise vernichtet.<br />

Alle Parteien sind dafür und <strong>die</strong> Lösung<br />

scheint gefunden. Nur ein Haken:<br />

Die Fällgenehmigung ist ein rechtskräftiger<br />

Verwaltungsakt, der durch<br />

politischen Beschluss nicht aufgehoben<br />

werden kann. Deshalb wurde ein Prüfauftrag<br />

an <strong>die</strong> Verwaltung beschlossen.<br />

Aber der politische Wille wurde mehr<br />

als deutlich. Das ist es, was hilft.<br />

MIETER<br />

Endlich klappt mal was: Der Beschwerdeausschuss half den Bäumen.<br />

5


MIETER<br />

Der Streit um <strong>die</strong> Bäume im Malerviertel wird längst auch vor Gericht ausgetragen.<br />

Die Baugenossenschaft Bochum eG hat fünf ihrer Mitglieder auf<br />

Schadensersatz verklagt, weil sie am Rosenmontag weitere Baumfällungen<br />

verhindert haben sollen. Gleichzeitig klagte eine Mieterin der Lenbachstraße<br />

gegen ihre Genossenschaft auf Unterlassung der gesamten Umbaumaßnahme.<br />

Amtsgericht<br />

schützt Bäume nicht<br />

6<br />

Als am Rosenmontag plötzlich und<br />

ohne jede Ankündigung <strong>die</strong> Säge<br />

sang im Malerviertel, waren einige<br />

Mieter schnell zu Stelle. Sie stellten sich<br />

unter <strong>die</strong> bedrohten Bäume, so dass <strong>die</strong><br />

begonnenen Fällmaßnahmen gestoppt<br />

werden mussten (wir berichteten).<br />

Dafür sollen <strong>die</strong> Mieter jetzt zahlen.<br />

654,35 € fordert <strong>die</strong> Genossenschaft von<br />

5 Mietern, deren Personalien <strong>die</strong> Polizei<br />

festgestellt hatte. Darin enthalten nicht<br />

nur <strong>die</strong> Mehr-Aufwendungen für eine<br />

zweite Anfahrt des Gartenbaubetriebs,<br />

der <strong>die</strong> Fällungen durchgeführt hat,<br />

sondern auch fünf Architektenstunden<br />

für den Landschaftsarchitekten Emkes,<br />

der <strong>die</strong> gesamte Planung für <strong>die</strong> Umgestaltung<br />

der Außenanlagen gemacht<br />

und <strong>die</strong> Fällgenehmigungen für <strong>die</strong><br />

Bäume beantragt hat.<br />

„Fünf Stunden für <strong>die</strong> Organisation<br />

eines zweiten Termins?“ wundert<br />

sich Mieter Heinz-Werner Kolberg, der<br />

am Rosenmontag als erster unter den<br />

Bäumen gestanden hat. „Das muss mir<br />

erst mal einer erklären!“ Rechtsanwalt<br />

Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt,<br />

der <strong>die</strong> Mieter vertritt, rügt in seiner<br />

Klageerwiderung mehrfach den völlig<br />

Bagger regieren heute, wo im Februar abgeholzt wurde.<br />

substanzlosen Vortrag der Klägerseite.<br />

Termin zur ersten mündlichen Verhandlung<br />

in der Sache ist allerdings<br />

erst im Januar.<br />

Bereits im September wurde hingegen<br />

<strong>die</strong> Klage einer Mieterin aus der<br />

Lenbachstraße gegen <strong>die</strong> Baugenossenschaft<br />

verhandelt. Barbara Elling wollte<br />

der Genossenschaft <strong>die</strong> gesamte Umgestaltung<br />

der Außenanlagen per Gericht<br />

untersagen lassen. Als Dachgeschoss-<br />

Mieterin profitiere sie weder von den<br />

geplanten Terrassen noch den neuen<br />

Balkonen. Stattdessen würde <strong>die</strong> Fläche<br />

des gemeinschaftlich nutzbaren Grüns<br />

zu ihrem Nachteil deutlich reduziert.<br />

Nicht einmal der Kellerausgang nach<br />

hinten bliebe erhalten, wenn <strong>die</strong> Baugenossenschaft<br />

ihre Pläne umsetze.<br />

Das Amtsgericht wies <strong>die</strong> Klage allerdings<br />

am 14. September ab. Eine Urteilsbegründung<br />

lag bei Redaktionsschluss<br />

noch nicht vor. Die Mieterin und ihr<br />

Anwalt prüfen derzeit <strong>die</strong> Erfolgsaussichten<br />

einer Berufung. Da <strong>die</strong> aber zu<br />

spät käme - ab 1. Oktober darf wieder<br />

gesägt werden - liegen <strong>die</strong> Erfolgsaussichten<br />

zur Rettung der Bäume eher bei<br />

der Politik als bei der Justiz.<br />

Gegendarstellung<br />

Zu unserem Bericht „Baumstreit im<br />

Malerviertel eskaliert“ erhielten wir<br />

folgende Gegendarstellung von Detlev<br />

Emkes, Emkes GmbH, Hauptstraße 207,<br />

44892 Bochum:<br />

In ihrer Zeitschrift „MieterForum“<br />

steht auf Seite 6: „Ohne jede Vorankündigung<br />

rückten am Rosenmontag um<br />

7:30 Uhr <strong>die</strong> Fahrzeuge der Gartenbaufirma<br />

Emkes an und begannen sofort<br />

mit den Fällarbeiten.“<br />

Hierzu stelle ich fest: Mein Unternehmen<br />

ist keine Gartenbaufirma. Die<br />

Emkes GmbH ist ein Planungsbüro für<br />

Garten- und Landschaftsarchitektur.<br />

Auf der Seite 6 folgt zudem: „Am<br />

Freitag Vormittag war <strong>die</strong> Firma Emkes<br />

wieder da und setzte ohne jede<br />

Absperrung sofort <strong>die</strong> Säge an. Als <strong>die</strong><br />

ersten Mieter auf dem Plan erschienen,<br />

verzogen sich <strong>die</strong> Mitarbeiter sofort wieder<br />

und ließen <strong>die</strong> gefällte Birke völlig<br />

ohne Sicherungsmaßnahmen liegen<br />

- wochenlang (...).“<br />

Hierzu stelle ich fest: Die Emkes<br />

GmbH ist ein Planungsbüro für Garten-<br />

und Landschaftsarchitektur und<br />

besitzt keine Sägen. Die Maßnahmen<br />

wurden durch einen Forstbetrieb durchgeführt.<br />

Vor Arbeitsbeginn wurden alle<br />

erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />

ergriffen. Diese bestanden aus einer<br />

Warnbeschilderung sowie zwei Aufsichtspersonen.<br />

Wie auf dem Photo<br />

erkennbar wurde <strong>die</strong> Birke nach der Fällung<br />

zerlegt. Dies <strong>die</strong>nte auch der Sicherung,<br />

da dadurch keine über den Boden<br />

wesentlich erhöhten Baumbestandteile<br />

mehr vorhanden waren. Eine sofortige<br />

Abholung war aufgrund der widrigen<br />

Bodenverhältnisse nicht möglich. Die<br />

dafür erforderlichen Fahrzeuge hätten<br />

aufgrund des durchweichten Bodens<br />

<strong>die</strong> Grasnarbe beschädigt.<br />

Anm. d. Red.: Zum Abdruck der Gegendarstellung<br />

sind wir nach dem Landespressegesetz<br />

NRW ohne Rücksicht auf<br />

deren Wahrheitsgehalt verpflichtet. Wir<br />

überlassen es gern der Einschätzung unserer<br />

Leserinnen und Leser, ob sie es bedeutsam<br />

finden, wem <strong>die</strong> Säge gehört, mit dem <strong>die</strong><br />

Bäume gefällt wurden und ob sie das Zerlegen<br />

der Birke, wie auf dem Foto zu sehen<br />

war, als ausreichende Sicherheitsmaßnahme<br />

empfinden, wenn <strong>die</strong>se so mehrere<br />

Wochen in einem Hinterhof liegt, in dem<br />

auch Kinder spielen. Wir fragen uns allerdings,<br />

warum ein Baum überhaupt gefällt<br />

wird, wenn <strong>die</strong> Bodenverhältnisse einen<br />

Abtransport nicht zulassen, und warum <strong>die</strong><br />

Grasnarbe nicht beschädigt werden darf,<br />

wenn <strong>die</strong> Baugenossenschaft ohnehin den<br />

gesamten Innenhof umgestalten will.


Neue Aufgaben für Wohnraumförderung<br />

Große Pläne -<br />

wie bezahlen?<br />

Wiederherstellung des Wohnungsvermögens erforderlich<br />

Der rot-grüne Koalitionsvertrag ent<br />

hält ein ehrgeiziges Programm zur<br />

Neuausrichtung der Wohnraumförderung<br />

in NRW. Dabei will <strong>die</strong> Landesregierung<br />

auch Neuland betreten. Entscheidend<br />

für <strong>die</strong> Umsetzung des Programms<br />

ist <strong>die</strong> Rettung des ehemaligen<br />

Wohnungsbausondervermögens vor<br />

den übrigen Geschäften der NRW-Bank.<br />

Rot-Grün ist <strong>die</strong> angespannte Finanzlage<br />

bewusst: „Die bisherige Subventionsintensität<br />

in den verschiedenen<br />

Fördersegmenten“ soll deshalb<br />

„auf den Prüfstand“ gestellt werden. Erster<br />

Akt: Die Reduzierung des Anteils der<br />

Eigentumsförderung. Nicht erst unter<br />

Rüttgers waren aus dem Topf des Sozialen<br />

Wohnungsbaus immer stärker Eigenheime<br />

gefördert worden. Rot-Grün<br />

will <strong>die</strong>se Entwicklung nun stoppen.<br />

„Die Eigentumsförderung wollen wir<br />

generell zurückfahren“, heißt es im<br />

Koalitionsvertrag.<br />

Die Umsetzung ließ nicht lange auf<br />

sich warten: Nachdem der Ansatz für<br />

Eigentumsmaßnahmen des Jahres 2010<br />

im Spätsommer bereits abgeschöpft war,<br />

genehmigte <strong>die</strong> neue Regierung keinen<br />

Nachschlag. „Vorrang hat zukünftig der<br />

Mietwohnungsbau - insbesondere <strong>die</strong><br />

Versorgung von Zielgruppen in angespannten<br />

Wohnungsmärkten“, heißt es<br />

bei Rot-Grün. Eine überfällige Reaktion<br />

auf <strong>die</strong> für Menschen mit geringeren<br />

Einkommen unbezahlbaren <strong>Mieten</strong><br />

und <strong>die</strong> neue Wohnungsnot Rheinland.<br />

Im Ruhrgebiet geht es eher um den<br />

Wohnungsbestand. Hier soll <strong>die</strong> Energie-Sanierung<br />

und <strong>die</strong> „Schaffung<br />

familien-, generationen- und altengerechten<br />

Wohnraums“ gefördert werden.<br />

Auch „für schwierige Wohnquartiere“<br />

will Rot-Grün Mittel der Mietwohnraumförderung<br />

einsetzen<br />

Der Einsatz der knappen Mittel muss<br />

gut geplant werden. Und das geht am<br />

besten vor Ort in den Kommen. Deshalb<br />

will Rot-Grün „<strong>die</strong> Erstellung kommunaler<br />

Wohnraumkonzepte zukünftig<br />

auch finanziell fördern“. Eine Forderung,<br />

<strong>die</strong> u.a. vom Städtetag und von<br />

Mieterforum Ruhr erhoben worden war.<br />

Eine weitere für das Ruhrgebiet sehr<br />

wichtige Innovation ist <strong>die</strong> beabsichtigte<br />

Förderung des Ankaufs herunter-<br />

gewirtschafteter„Heuschrecken“-Wohnungen. „Wir<br />

werden Kommunen und<br />

nachhaltig agierende, gemeinwohlorientierteVermieterinnen<br />

und Vermieter dabei<br />

unterstützen, vernachlässigte<br />

Bestände aufzukaufen und<br />

instand zu setzen“, heißt es im<br />

Koalitionsvertrag.<br />

Aus Sicht von Mieterforum<br />

Ruhr gibt es an <strong>die</strong>sem Programm<br />

nur zwei Kritikpunkte:<br />

Gemeinschaftliche<br />

Wohnprojekte werden ebenso wenig erwähnt<br />

wie <strong>die</strong> Mietermitbestimmung.<br />

Und <strong>die</strong> Finanzierung?<br />

Für <strong>die</strong> Finanzierung all <strong>die</strong>ser und weiterer<br />

Maßnahmen könnte und müsste<br />

<strong>die</strong> Landesregierung auf das ehemalige<br />

Wohnungs-bauvermögen (zuletzt fast<br />

19 Mrd. Euro) zurück greifen. Leider<br />

aber hat <strong>die</strong> Regierung Rüttgers noch<br />

im letzten Dezember <strong>die</strong>ses Vermögen<br />

in haftendes Eigenkapital der NRW-<br />

Bank verwandelt. Mieterforum Ruhr<br />

hatte <strong>die</strong> möglichst weitgehende Rückabwicklung<br />

<strong>die</strong>ses dauerhaft fatalen<br />

Schrittes gefordert. „Wir werden prüfen,<br />

ob und zu welchen Bedingungen <strong>die</strong><br />

Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens<br />

in <strong>die</strong> NRW.BANK rückabgewickelt<br />

werden kann“, sagt dazu<br />

nun immerhin der Koalitionsvertrag.<br />

Sollte <strong>die</strong>s nicht möglich sein, will <strong>die</strong><br />

Regierung eine Art neuen Fonds für<br />

rückfließende Fördermittel aufbauen.<br />

Mieterforum Ruhr hat <strong>die</strong> Prüfung<br />

der Rückabwicklung begrüßt. „Wir erwarten<br />

freilich, dass hier nicht nur zum<br />

Schein ‚geprüft‘ wird, sondern dass unmittelbar<br />

<strong>die</strong> erforderlichen Weichen<br />

gestellt werden, um das Wohnungsvermögen<br />

zumindest zu wesentlichen<br />

Teilen zu retten“, heißt es in einer Stellungnahme.<br />

„Ein neuer revolvierender<br />

Fonds, der nur aus aktuellen rückfließenden<br />

Mitteln gespeist würde, wäre<br />

nach Ansicht des Mieterforums freilich<br />

völlig unzureichend. Wenn nicht ein<br />

Großteil der Mittel gerettet wird, dann,<br />

so ist zu befürchten, wird nicht viel von<br />

sozialer und ökologischer Wohnungspolitik<br />

übrig bleiben. ku<br />

Rot-Grüner Koalitionsvertrag<br />

NRW<br />

Am 15. Juli übergab Ministerpräsidentin Hannelore Kraft <strong>die</strong><br />

Ernennungsurkunde an den neuen „Superminister“ Harry Kurt<br />

Voigtsberger (SPD). Der frühere Kämmerer und Baudezernent des<br />

Landschaftsverbandes Rheinland ist außer für Wohnen und<br />

Bauen auch für Verkehr, Wirtschaft und Energie zuständig. Für<br />

<strong>die</strong> Wohnungspolitik steht ihm der erhemalige<br />

Gewerkschaftssekertär Dr. Günther Horzetzky (SPD) als<br />

Staatssekretär zur Seite. Horzetzky war bis 2009 Staatssekretär<br />

im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.<br />

Foto:Staatskanzlei NRW<br />

Wohnungspolitische<br />

Wende in Düsseldorf ?<br />

Der in großer Geschwindigkeit ausgearbeitete<br />

Koalitionsvertrag der rot-grünen Minderheitsregierung<br />

in NRW enthält überraschend viele<br />

wohnungspolitische Aussagen. Zu einem großen<br />

Teil entsprechen sie den Forderungen des DMB<br />

und des Mieterforums Ruhr. Geht man von<br />

<strong>die</strong>sem Text aus, dann will <strong>die</strong> Regierung Kraft<br />

tatsächlich <strong>die</strong> „Privat vor Staat“-Politik der<br />

Regierung Rüttgers beenden, ja sie beabsichtigt<br />

sogar soziale Korrekturen an der Wohnungspolitik<br />

der letzten rot-grünen Landesregierung.<br />

Es wurden manche Formulierungen von Mieterforum<br />

Ruhr sogar wörtlich in den Vertrag übernommen.<br />

Von einer wirklichen wohnungspolitischen<br />

Wende zu sprechen, dazu ist es<br />

trotzdem noch zu früh.<br />

Oftmals handelt es sich bei den Zielen um vage<br />

Aussagen oder Prüfabsichten, und etliche<br />

Themen finden sich in dem Koalitionsvertrag<br />

auch gar nicht. Vor allem aber stellt sich bei<br />

zahlreichen Absichten <strong>die</strong> Frage: Wer soll das<br />

bezahlen? Der Landeshaushalt ist durch <strong>die</strong> Pleite<br />

der WestLB noch weitaus mehr belastet als vor<br />

der Wahl befürchtet. Und das Wohnungsbausondervermögen<br />

wurde noch kurz vor der Wahl<br />

in <strong>die</strong> NRW-Bank integriert, <strong>die</strong> an der WestLB<br />

maßgeblich beteiligt ist.<br />

Gleichwohl stellt <strong>die</strong>ser Koalitionsvertrag eine<br />

wichtige Arbeitsgrundlage dar. Er definiert <strong>die</strong><br />

Themen, um <strong>die</strong> in den nächsten Monaten oder<br />

Jahren mit Aussicht auf parlamentarische Mehrheiten<br />

gerungen werden kann. Knut Unger<br />

7


NRW<br />

8<br />

Kündigungssperrfrist<br />

soll wieder kommen<br />

Neben der kostspieligen Wohnungsbauförderung<br />

gibt es auch wohnungspolitische<br />

Maßnahmen, <strong>die</strong> nichts oder fast nichts<br />

kosten. Dazu zählt <strong>die</strong> Wiedereinführung der<br />

von der Regierung Rüttgers abgeschafften<br />

Landesverordnungen. Am wichtigsten für <strong>die</strong><br />

Mieter: Die Regierung Kraft will <strong>die</strong> verlängerte<br />

Kündigungssperrfrist nach Umwandlung<br />

von Miet- in Eigentumswohnungen<br />

wieder einführen. In Wachstumsregionen soll<br />

sie sogar bis auf zehn Jahre erweitert werden.<br />

„Die längere Sperrfrist wird Verkäufe<br />

unattraktiver machen und <strong>die</strong> Mieter wieder<br />

besser vor Verdrängung und Angstkäufen<br />

schützen“, freut sich Mieterforum Ruhr. „Wir<br />

erwarten eine zügige Umsetzung.“<br />

Recht auf Wohnen in<br />

der Landesverfassung<br />

„Die Landesregierung wird ein Gutachten in<br />

Auftrag geben, um zu prüfen, ob für das Land<br />

ein Verfassungsrecht auf gesundes und<br />

bezahlbares Wohnen eingeführt werden<br />

kann“, heißt es überraschender Weise im rotgrüne<br />

Koalitionsvertrag. Damit kommt Rot-<br />

Grün der Forderung von Mieterforum Ruhr<br />

nach einer „systematischen Prüfung der<br />

Aufnahme eines verbindlichen und einklagbaren<br />

Rechts auf Wohnraum in <strong>die</strong> Landesverfassung“<br />

entgegen. Mieterforum Ruhr<br />

hofft, dass es nicht bei einem bloßen „Gutachten“<br />

bleibt, sondern dass <strong>die</strong> Landesregierung<br />

tatsächlich in eine breite Diskussion<br />

um <strong>die</strong>ses Thema einsteigt. Es wäre das erste<br />

Mal seit Kriegsende, dass in einem westlichen<br />

Bundesland offiziell über eine derartige<br />

Konkretisierung und Erweiterung des Grundrechte-Katalogs<br />

verhandelt wird.<br />

Der Wind dreht sich<br />

gegen Heuschrecken<br />

Neue Landesregierung will Privatiserungen beenden<br />

und gegen Schrottimmobilien vorgehen<br />

In den letzten 10 Jahren wurden meh<br />

rere hunderttausend Wohnungen in<br />

NRW an Finanzinvestoren („Heuschrecken“)<br />

veräußert, zuletzt <strong>die</strong> landeseigene<br />

LEG. Die neue Landesregierung<br />

will <strong>die</strong> Politik der Privatisierung<br />

beenden und auch nach Lösungen suchen,<br />

wie <strong>die</strong> „Heuschrecken“ zu einer<br />

nachhaltigen Wohnungsbewirtschaftung<br />

gezwungen werden können.<br />

Zunächst aber gilt es einige Scherben<br />

zusammen fegen.<br />

Wohnungsaufsicht<br />

Bereits jetzt haben sich in etlichen Stadtteilen<br />

vernachlässigte und gefährdete<br />

Wohnungsbestände entwickelt, <strong>die</strong> im<br />

Besitz von „Heuschrecken“ sind. Mieter<br />

und Kommunen sind mit den Folgen<br />

oft überfordert. Das Mieterforum<br />

Ruhr forderte deshalb ein „Krisen-, Sicherungs-<br />

und Rettungsprogramm“ für<br />

<strong>die</strong>se Wohnungen. Die SPD hatte im<br />

Wahlkampf <strong>die</strong>ses Thema entdeckt.<br />

Im Koalitionsvertrag wurde nun vereinbart:<br />

„Die kommunale Wohnungsaufsicht<br />

werden wir stärken, indem wir<br />

uns für einen Vorrang der kommunalen<br />

Ersatzvornahmen bei Zwangsvollstreckungen<br />

einsetzen.“ Außerdem sollen<br />

<strong>die</strong> Kommunen auch bei leer stehenden,<br />

frei finanzierten Wohnungen<br />

wieder Eingriffsmöglichkeiten erhalten.<br />

Die von Mieterforum Ruhr geforderte<br />

Einführung der Wohnungsaufsicht<br />

als kommunale, vom Land finanziell<br />

geförderte Pflichtaufgabe, ist aber<br />

nicht vorgesehen. Damit ist fraglich, ob<br />

<strong>die</strong> kommunalen Instrumente flächendeckend<br />

angewandt werden. Immerhin<br />

sollen aber auch Kommunen mit<br />

Haushaltssicherungskonzept und Nothaushalt<br />

in <strong>die</strong> Lage versetzt werden Ersatzvornahmen<br />

vorzunehmen.“<br />

Enquete-Kommission<br />

Mit solchen lokalen Reparaturmaßnahmen<br />

allein lassen sich <strong>die</strong><br />

durch den Verkauf so vieler Wohnungen<br />

an Finanzinvestoren geschaffenen<br />

Probleme mit Sicherheit nicht lösen.<br />

Damit eine solide Wohnungsbewirtschaftung<br />

garantiert wird, müsste in<br />

zahlreiche Bestimmungen auf Bundesund<br />

wohl auch auf EU-Ebenen eingegriffen<br />

werden. Wer derartiges vorhat,<br />

betritt Neuland. Die Koalition ist der<br />

Anregung des Mieterforums gefolgt und<br />

will <strong>die</strong> Einrichtung einer Enquete-<br />

Kommission „wohnungswirtschaftlicher<br />

Wandel und Finanzinvestoren“<br />

prüfen. Im Zentrum <strong>die</strong>ser Kommission<br />

soll „<strong>die</strong> Entwicklung eines Regelwerks<br />

für Mindestanforde-rungen an <strong>die</strong><br />

Wohnungswirtschaft stehen.“<br />

Ankaufhilfen<br />

Sehr konkret wird der Koalitionsvertrag<br />

zum Thema „Ankaufhilfen für Schrottimmobilien“:.<br />

Es sollen aus Wohnraumfördermitteln<br />

Hilfen für Ankauf und Sanierung<br />

durch „gemeinwohlorientierte“<br />

Träger zur Verfügung gestellt werden.<br />

Dies erfolgt nur, wenn gleichzeitig<br />

in <strong>die</strong> Bestände investiert wird und auf<br />

Basis von Stadtentwicklungskonzepten.<br />

Alternative Träger?<br />

Nach der Privatisierung so vieler öffentlicher<br />

Wohnungen stellt sich allerdings<br />

<strong>die</strong> Frage, wie derartige gemeinwohlorientierte<br />

Träger in Zukunft gestärkt<br />

oder wieder ausgebaut werden können.<br />

Denn ohne soziale Vermieter kann es<br />

kein soziales Wohnen zur Meite geben.<br />

Dazu hatte Mieterforum Ruhr weitreichende<br />

Forderungen gestellt. Der<br />

Koalitionsvertrag enthält zu dem Thema<br />

allenfalls vage Ansätze.<br />

„Wir wollen systematisch weiteren<br />

Privatisierungen und Verkäufen von<br />

Wohnungsbeständen an Finanzinvestoren<br />

entgegenwirken“, heißt es<br />

da vielversprechend. Und: „Wir werden<br />

dafür Sorge tragen, dass künftig keine<br />

kommunale Gebietskörperschaft<br />

ihre Gesellschafteranteile an örtlichen<br />

Wohnungsunternehmen veräußern<br />

muss.“ Wie <strong>die</strong>se richtigen Ziele erreicht<br />

werden sollen, darüber bleibt der Vertrag<br />

<strong>die</strong> Antwort schuldig.<br />

Es gibt noch viel zu tun. Aber wenn<br />

<strong>die</strong> Ansätze <strong>die</strong>ses Koalitionsvertrages<br />

zügig umgesetzt und weiterentwickelt<br />

werden, dann weht den „Heuschrecken“<br />

ein anderer Wind entgegen. ku


VERMIETER<br />

Fusion auf dem Wohnungsmarkt bedroht MieterInnen:<br />

THS und Evonik Immobilien sollen<br />

zu einem Unternehmen werden<br />

Was der Evonik-Chef Klaus Engel<br />

schon lange als Ziel vorgab,<br />

scheint nun Wirklichkeit zu<br />

werden: der Zusammenschluss<br />

von Evonik Immobilien und der<br />

TreuHandStelle (THS). Beides<br />

sind Wohnungsunternehmen,<br />

<strong>die</strong> Bestände ehemaliger Metaller-<br />

und Bergarbeitersiedlungen<br />

übernommen haben und daher<br />

große Bestände im Ruhrgebiet<br />

besitzen. Die Fusion ist nun seit<br />

Juni <strong>die</strong>sen Jahres das erklärte Ziel<br />

der Gewerkschaft IG BCE und der<br />

Evonik, was in einer Vereinbarung<br />

festgehalten wurde. Bis Ende des<br />

Jahres 2011 soll <strong>die</strong> konkrete Fusion<br />

vereinbart sein.<br />

Mit der Fusion würde mit rund<br />

130.000 Wohnungen der drittgrößte<br />

Wohnungskonzern in Deutschland<br />

entstehen. Mieterorganisationen<br />

sehen dabei konkret <strong>die</strong> Gefahr, dass<br />

<strong>die</strong>s nur der erste Schritt ist, um das<br />

gesamte neue Unternehmen auf dem<br />

Kapitalmarkt zu verkaufen. Das könnte<br />

einen Börsengang, den Verkauf an eine<br />

Finanzgesellschaft oder <strong>die</strong> Zerstückelung<br />

bedeuten. Für MieterInnen besteht<br />

spätestens dann <strong>die</strong> vom LEG-Verkauf<br />

bis zur GAGFAH bekannten Gefahren,<br />

dass Mietpreise an<strong>steigen</strong> oder <strong>die</strong> Instandhaltung<br />

massiv heruntergefahren<br />

wird.<br />

Bisher hält <strong>die</strong> Gewerkschaft IG<br />

Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE)<br />

50% Anteil an der THS. Die RAG-Stiftung<br />

ist mit Vertretern aus Politik und<br />

Gewerkschaften mehrheitlich von<br />

öffentlichen und gewerkschaftlichen<br />

Stellen kontrolliert. Durch den erklärtermaßen<br />

angestrebten Verkauf von<br />

Anteilen des neuen Immobilienunternehmens<br />

würde das letzte überörtliche<br />

Wohnungsunternehmen in NRW, das<br />

nicht ausschließlich Rendite-Interessen<br />

unterworfen ist, dem spekulativen<br />

Finanzmarkt geopfert. Um genau das zu<br />

verhindern, fordert Mieterforum Ruhr,<br />

<strong>die</strong> Mehrheit der Unternehmen müsse<br />

in öffentlicher bzw. gewerkschaftlicher<br />

Hand bleiben, unabhängig von dem<br />

Gelingen oder Scheiternder Fusion.<br />

Die Gesprächspartner aus der IG BCE<br />

haben gegenüber Mieterforum Ruhr<br />

versichert, <strong>die</strong> MieterInnen schützen<br />

zu wollen. Eine explizite Sozialcharta<br />

werde es nicht geben. Es würden aber<br />

<strong>die</strong> Schutzrechte aus dem so genannten<br />

GSB-Vertrag, <strong>die</strong> für zahlreiche Wohnungen<br />

noch gelten, übernommen.<br />

Gelänge <strong>die</strong> Fusion nach den Vorstellungen<br />

der Belegschaftsvertreter nicht,<br />

könne <strong>die</strong>se jederzeit wieder abgebrochen<br />

werden.<br />

Die konkreten Verhandlungen über<br />

den Fusionsprozess beginnen Mitte<br />

September. Dann werden <strong>die</strong> Geschäftsführungen<br />

der beiden Unternehmen<br />

THS und Evonik Wohnen entsprechend<br />

der Vereinbarung von Juni zusammengelegt.<br />

Offenbleibt noch, ob eine neue<br />

GmbH gegründet werde, <strong>die</strong> THS <strong>die</strong><br />

Evonik Immobilien übernähme oder<br />

umgekehrt.<br />

Viel Unruhe um <strong>die</strong> Unternehmensfusion<br />

gab es allerdings schon im<br />

August. Die neue rot-grüne Landesregierung<br />

bekundete, den derzeitigen RAG-<br />

Stiftungs-Chef Wilhelm Bonse-Geuking,<br />

ein enge Vertrauter von Jürgen Rüttgers,<br />

ersetzen zu wollen. Bonse-Geukings<br />

Namen tauchte gleichzeitig als Hauptverantwortlicher<br />

einer bisher geheimen<br />

Vereinbarung mit dem Finanzinvestor<br />

CVC auf. Diesem solle ein weitgehendes<br />

Vetorecht gegen Entscheidungen im<br />

Evonik-Konzern eingeräumt worden<br />

sein. Für Mieterforum Ruhr bestätigt das<br />

nur <strong>die</strong> kritische Haltung. Vor allem von<br />

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft<br />

wird nun erwartet, sich für eine mieterfreundliche<br />

Lösung einzusetzen.<br />

Zur Sache<br />

Evonik ist als Mischkonzern mit<br />

einem Schwerpunkt auf Energie und<br />

Chemie bekannt. Ein drittes Standbein<br />

des Unternehmens ist <strong>die</strong> Immobiliensparte,<br />

<strong>die</strong> rund 60.000 Wohnungen<br />

mit einem Schwerpunkt im Ruhrgebiet<br />

vermietet. Evonik gehört zu knapp75%<br />

der RAG-Stiftung, deren Kuratorium<br />

Neuer Wohnungs-Herkules an der Ruhr? Modell<br />

Nordsternturm THS Gelsenkirchen, Projekt der<br />

Kulturhauptstadt Ruhr.2010. Bild: THS Wohnen<br />

aus politischen Vertretern wie der<br />

NRW-Ministerpräsident, Betriebsräten<br />

und Arbeitgebervertretern besteht. Seit<br />

einigen Jahren hält der Finanzinvestor<br />

CVC 25,01 % der Anteile.<br />

THS (TreuHandStelle) ist ein 1920<br />

für den Bau von Bergmannswohnungen<br />

gegründetes Unternehmen bzw. TreuhänderHeute<br />

vermietet es rund 70.000<br />

Wohnungen. Auch hier liegt einer der<br />

Schwerpunkte auf dem Ruhrgebiet.<br />

Anteilseigner der THS sind zu je 50%<br />

Evonik Industries und <strong>die</strong> Gewerkschaft<br />

IG BCE.<br />

RAG-Stiftung wurde 2007 von der<br />

RAG-Aktiengesellschaft gegründet. Vorausgegangen<br />

waren Vereinbarungen<br />

von Bundes- und Landesregierung, der<br />

Gewerkschaft IG BCE und der RAG<br />

zum Auslaufen des Kohlebergbaus in<br />

Deutschland. Die Stiftung hat <strong>die</strong> Aufgabe<br />

den sozialverträglichen Ausstieg<br />

aus dem Steinkohlebergbau bis zum<br />

Jahr 2018 zu fördern und anschließend<br />

<strong>die</strong> Ewigkeitskosten genannten Folgen<br />

aus dem Bergbau zu finanzieren.<br />

9


MIETEN<br />

Wir schreiben das Jahr 2010. In ganz Deutschland werden<br />

<strong>die</strong> Ballungszentren von <strong>steigen</strong>den <strong>Mieten</strong> heimgesucht.<br />

In ganz Deutschland? Nein! Ein großes Dorf mitten in<br />

NRW trotzt dem Trend. Und das Leben ist gar nicht so<br />

schlecht für <strong>die</strong> Menschen in Kleinbochum, Essorum, Dortrium<br />

und Duisdanum.<br />

<strong>Mieten</strong> <strong>steigen</strong><br />

- nur nicht hier<br />

10<br />

Wer am 6. September seine Zeitung<br />

aufschlug, konnte seinen Augen<br />

kaum trauen. „<strong>Mieten</strong> in den Städten<br />

stark gestiegen“ hieß es da, oder auch<br />

„Neubaumieten <strong>steigen</strong> deutlich“. Dergleichen<br />

hat man hierzulande 15 Jahre<br />

nicht mehr gelesen. Und irgendwie mag<br />

man es auch kaum glauben, jedenfalls,<br />

wenn man im Ruhrgebiet wohnt.<br />

Und das Gefühl trügt nicht. Denn<br />

das Ruhrgebiet ist <strong>die</strong> große Ausnahme<br />

vom Bundestrend. „Bei uns ist im<br />

April ein neuer Mietspiegel in Kraft<br />

getreten“, sagt Aichard Hoffmann vom<br />

<strong>Mieterverein</strong> Bochum. „Bei der Datenerhebung,<br />

<strong>die</strong> ihm zu Grunde liegt, lagen<br />

<strong>die</strong> <strong>Mieten</strong> im statistischen Mittel nur<br />

fünf Cent über der Datenerhebung von<br />

2008. Das ist eine Steigerung von nur<br />

0,5 Prozent pro Jahr.<br />

Ähnliches berichtet Karin Schnittker<br />

von der Mietergemeinschaft Essen. „Wir<br />

haben eine leichte Preissteigerung im<br />

oberen Segment und Stagnation oder<br />

sogar einen leichten Rückgang der<br />

<strong>Mieten</strong> im mittleren und unteren Segment.“<br />

Für Dortmund bestätigt Rainer<br />

Stücker: „Steigende <strong>Mieten</strong> gibt es fast<br />

nur noch bei den guten Wohnungen<br />

- den wärmegedämmten.“<br />

Das Ruhrgebiet ist also meilenweit<br />

entfernt von den Horrorzahlen, <strong>die</strong> aus<br />

Düsseldorf, Berlin, München oder Stuttgart<br />

gemeldet werden. Hier hatte das<br />

Immobilien-Marktforschungs-Institut<br />

Empirica Mietsteigerungen von bis zu<br />

14 Prozent bei Neuvermietungen ermittelt.<br />

Als Durchschnittswert für Städte<br />

wird 5 Prozent Steigerung angegeben.<br />

Allerdings gibt es auch an der Ruhr<br />

große regionale Unterschiede - sogar<br />

innerhalb einer Stadt: „Die Mietpreise<br />

zwischen Karnap und Bredeney unterscheiden<br />

sich bei vergleichbaren Wohnungen<br />

um vier Euro und mehr“, weiß<br />

Karin Schnittker. In Bochum wurden<br />

dagegen bei der letzten Mietspiegel-<br />

Untersuchung kaum noch Preisunterschiede<br />

gefunden, <strong>die</strong> sich aus der<br />

Wohnlage erklären. Lediglich <strong>die</strong> Nähe<br />

zur Innenstadt bringt noch einen kleinen<br />

Zuschlag.<br />

Schrumpfung<br />

Ursache für <strong>die</strong>sen Ausnahmezustand<br />

ist allerdings nicht, dass <strong>die</strong><br />

Wohnungen nichts taugen oder es sich<br />

an Ruhr und Emscher nicht schön leben<br />

lasse. „Das liegt an der Arbeitsplatzsituation“,<br />

erklärt Aichard Hoffmann der<br />

WDR-Lokalzeit, <strong>die</strong> dem Phänomen am<br />

7. September nachgeht. „Weil es keine<br />

Arbeit gibt, ziehen <strong>die</strong> Menschen weg<br />

und es kommt zu Leerständen. Man<br />

sagt: Das Ruhrgebiet verliert jedes Jahr<br />

ein Bottrop. Und höhere <strong>Mieten</strong> lassen<br />

sich natürlich nicht durchsetzen, wenn<br />

Wohnungssuchende jede Menge Alternativen<br />

haben.“<br />

Die Leerstandssituation ist übrigens<br />

ebenfalls sehr unterschiedlich.<br />

In Bochum liegt sie - je nach Ortsteil<br />

- zwischen ein und vier Prozent. In Dortmund<br />

gibt es Gegenden mit bis zu 16<br />

Prozent Leerstand, obwohl Dortmund<br />

den Bevölkerungsrückgang erfolgreich<br />

gestoppt und Essen in der Einwohnerzahl<br />

überholt hat.<br />

Und so verursacht <strong>die</strong> Lage durchaus<br />

nicht nur Freude. Vermieterverbände<br />

klagen bereits über <strong>die</strong> katastrophale<br />

Investitionslage und beschwören zerfallende<br />

Ortsteile, weil das Geld für<br />

Instandhaltungen fehle. Und große<br />

Wohnungsunternehmen zahlen satte<br />

Prämien an neue Mieter: Beim Allbau in<br />

Essen gibt es ein Jahresticket der EVAG,<br />

Häusser-Bau schenkt neuen Mietern<br />

drei Monatsmieten und einen Laminat-<br />

Boden und <strong>die</strong> Deutsche Annington<br />

spen<strong>die</strong>rt eine Kücheneinrichtung.<br />

Pleite gegangen ist aber noch keiner<br />

von ihnen.<br />

Für <strong>die</strong> Comics auf <strong>die</strong>sen Seiten mussten wir tief in unseren Archiven wühlen.


Nicht nur im Malerviertel, auch im südlichen Ehrenfeld<br />

kämpfen Mieter um den Erhalt ihres Grüns. Auch sie<br />

sind Mieter und Mitglieder einer Genossenschaft. Die<br />

Unterschiede: Es geht nicht um Bäume, sondern um<br />

Gärten. Wem sie zum Opfer fallen sollen, ist nicht eine<br />

Modernisierung, sondern eine Nachverdichtung. Und <strong>die</strong><br />

Genossenschaft ist eine andere. Nicht nur dem Namen nach.<br />

Einen Schritt<br />

weiter Mit<br />

Hinter den Häusern an der Drusenberg-<br />

und Flotowstraße möchte<br />

<strong>die</strong> Bochumer Wohnstätten-Genossenschaft<br />

weitere Wohnungen bauen. Die<br />

Freifläche dort ist groß genug dafür.<br />

Doch sie wird von den Mietern genutzt:<br />

Als Erholungs- und Nutzgärten,<br />

als autofreie Kinderspielfläche und als<br />

Begegnungsstätte für Jung und Alt. All<br />

<strong>die</strong>s ginge unwiderbringlich verloren,<br />

wenn hier ein Bauriegel mit 12 bis 15<br />

Wohnungen ins Hinterland gesetzt<br />

würde.<br />

Der Widerstand der Mieter formierte<br />

sich schnell und entschlossen (wir<br />

berichteten). Inzwischen konnten <strong>die</strong><br />

Mieter erste Erfolge erzielen. So kandi<strong>die</strong>rten<br />

etliche Anwohner erfolgreich<br />

bei der Wahl zur Vertreterversammlung.<br />

Das ist das grundlegende Mitbestimmungsorgan<br />

einer Genossenschaft. Es<br />

beschließt zwar nicht über Einzelmaßnahmen<br />

- das ist Sache des Aufsichtsrats<br />

- , wählt aber den Aufsichtsrat und hat<br />

dadurch einen gewissen Einfluss auf <strong>die</strong><br />

Unternehmenspolitik.<br />

Wahlbeeinflussung<br />

Das weiß natürlich auch der Vorstand,<br />

der wiederum vom Aufsichtsrat<br />

ernannt wird. Und offenbar war ihm<br />

<strong>die</strong> geballte Kandidatur von elf Mietern<br />

aus der bedrohten Siedlung nicht<br />

geheuer. Als <strong>die</strong> Mieter auch noch ein<br />

Wahlplakat mit ihren Konterfeis im<br />

Wahlbezirk verteilten und <strong>die</strong> Gründe<br />

ihrer Kandidatur erläuterten (grünes<br />

familienfreundliches Wohnumfeld<br />

erhalten), sah sich der Vorstand zum<br />

Eingreifen genötigt.<br />

Am 1. April - aber sicher ganz ernst<br />

gemeint - ließ der Vorstand seinerseits<br />

ein Schreiben „An alle Mitglieder des<br />

Wahlbezirks 1“ verteilen. Darin warf er<br />

den Kandidaten „Wahlbeeinflussung“<br />

vor sowie <strong>die</strong> Absicht „anderen Mitgliedern<br />

ein neues Zuhause unmöglich<br />

zu machen“. Das Grundstück hinter<br />

der Drusenbergstraße wurde erneut<br />

als „brachliegend“ bzw. „ungenutzt“<br />

bezeichnet. Das Schreiben gipfelte in<br />

der Aufforderung: „Wir bitten Sie, sich<br />

unabhängig von <strong>die</strong>ser Flugblattaktion<br />

für Kandidaten Ihres Vertrauens zu<br />

entscheiden, welche nicht persönliche,<br />

sondern <strong>die</strong> Interessen der Genossenschaft<br />

vertreten.“ Gefruchtet hat <strong>die</strong>ser<br />

Appell allerdings nicht: Acht der elf<br />

Kandidaten wurden gewählt, <strong>die</strong> drei<br />

anderen wurden Stellvertreter.<br />

Politik-Beeinflussung<br />

Da <strong>die</strong> Zerstörung der Gärten juristisch<br />

nicht verhindert werden kann,<br />

für <strong>die</strong> Nachverdichtung aber ein Bebauungsplan<br />

erstellt werden muss, ist<br />

natürlich <strong>die</strong> Kommunalpolitik erster<br />

Adressat der Mieter. Denn nur der Rat<br />

der Stadt kann einen Bebauungsplan<br />

beschließen, nachdem <strong>die</strong> örtliche<br />

Bezirksvertretung und alle zuständigen<br />

Fachausschüsse gehört worden sind.<br />

Und im Bezirk sind <strong>die</strong> Mieter bereits<br />

mächtig aktiv. Am 1. Juni hatten<br />

sie Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge<br />

im SPD-Ortsverband Bochum Süd vorzustellen.<br />

Die Präsentation hinterließ<br />

ziemlichen Eindruck. Es gab sogar<br />

Stimmen, <strong>die</strong> sich durch <strong>die</strong> bisherige<br />

Darstellung der Genossenschaft hinters<br />

Licht geführt fühlten. „Man hat uns<br />

den Eindruck vermittelt, als handele es<br />

sich um eine brachliegende, verwilderte<br />

Fläche“, hieß es.<br />

Wie intensiv <strong>die</strong> Grünfläche tatsächlich<br />

genutzt wird, davon konnten<br />

sich <strong>die</strong> Politiker am 10. Juli selbst<br />

ein Bild machen. Die Mieterinitiative<br />

hatte zum Gartenfest eingeladen. Bei<br />

strahlendem Sonnenschein, Kaffee und<br />

Kuchen konnte jeder selbst in Augenschein<br />

nehmen, was da demnächst von<br />

Baggern umgepflügt und durch neue<br />

Wohnungen und eine Tiefgarage ersetzt<br />

werden soll. Besonders plastisch wirkte,<br />

dass <strong>die</strong> Mieter den Bereich, auf dem<br />

der neue Baukörper errichtet werden<br />

soll, mit rotem Flatterband abgesteckt<br />

hatten. Bezirkspolitiker der SPD und<br />

der Grünen beschlossen spontan, eine<br />

Nachverdichtung an <strong>die</strong>sem Ort nicht<br />

zu befürworten. Ein erster Schritt.<br />

Inzwischen zeigen auch <strong>die</strong> Bochumer<br />

Wohnstätten erste Anzeichen von<br />

Einlenken: Der Aufsichtsrat lud <strong>die</strong><br />

Mieterinitiative zum Gespräch ein, um<br />

sich ihre Bedenken anzuhören. Was für<br />

ein Unterschied zu dem, was im Malerviertel<br />

passiert!<br />

MIETER<br />

Flatterband haben <strong>die</strong> Mieter den geplanten Baukörper abgesteckt.<br />

Nachhilfe in Demokratie<br />

Aufmerksamen Lesern unserer Zeitschrift wird<br />

nicht entgangen sein, wie anders <strong>die</strong> Bochumer Wohnstätten<br />

Genossenschaft (Drusenbergstraße) in unserer<br />

Berichterstattung wegkommt als <strong>die</strong> Baugenossenschaft<br />

Bochum (Malerviertel). Dabei haben sie beide eine<br />

Mieterinitiative gegen sich aufgebracht, weil sie beide<br />

planen, altes, gewachsenes Grün im Wohnumfeld zu<br />

zerstören. Aber wo <strong>die</strong> eine Genossenschaft mit dem<br />

Vorschlaghammer wütet, hat <strong>die</strong> andere - zumindest<br />

bisher - Glacéhandschuhe an.<br />

Doch nun das: Während in NRW der Landtagswahlkampf<br />

tobt, versucht <strong>die</strong> Wohnstätten, ein simples<br />

Wahlplakat, auf den Kandidaten für sich selber werben,<br />

als Wahlbeeinflussung zu verunglimpfen. Hallo?<br />

Ist es nicht gut, wenn Wähler ein bisschen mehr über<br />

Kandidaten wissen, als deren Namen?<br />

Wieso ist es gegen <strong>die</strong> Interessen der Genossenschaft,<br />

wenn Mitglieder auch ihre eigenen Interessen vertreten?<br />

Eine Genossenschaft ist ein Wohnungsunternehmen,<br />

dass seinen Mitgliedern gehört. Genossenschaftsinteressen<br />

und Mitgliederinteressen sollten <strong>die</strong> gleichen sein.<br />

Das Schreiben des Vorstands an alle Mitglieder im<br />

Wahlbezirk ist seinerseits eine massive Wahlbeeinflussung.<br />

Hier wurde auf Briefkopf der Genossenschaft - also<br />

aus Geld der Mitglieder - dazu aufgerufen, bestimmte<br />

Kandidaten nicht zu wählen. Damit verletzte der<br />

Vorstand der Wohnstätten eindeutig seine Neutralitätspflicht.<br />

Eine Nachhilfestunde in Demokratie wäre dringend angezeigt.<br />

aha<br />

11


SOZIALES<br />

12<br />

Neue Angemessenheitsgrenzen in<br />

NRW – dank neuer Flächenwerte<br />

Wer Hartz IV oder Sozialhilfe erhält, bekommt im Regelfall <strong>die</strong> Kosten der Miete (Kaltmiete) nur bis<br />

zur Höhe einer angemessenen Grenze. Solange <strong>die</strong>ser Preis nicht überschritten wird, ist <strong>die</strong> Größe<br />

oder der m 2 -Preis der Wohnung egal.<br />

Zur Berechnung <strong>die</strong>ser Werte haben<br />

<strong>die</strong> Sozialgerichte eine Formel<br />

entwickelt. Je nach Haushaltsgröße<br />

wird dabei ein Flächenwert<br />

verwandt. Bislang galt in NRW ein<br />

Wert von 45 m 2 für eine Person,<br />

hinzu kamen jeweils 15 m 2 für jede<br />

weitere Person im Haushalt. Multipliziert<br />

wurde das dann mit dem<br />

jeweils vor Ort angemessenen<br />

Mietwert.<br />

Dazu hat dann Ende 2009 das<br />

Bundessozialgericht (BSG) entschieden.<br />

Und zu NRW ausdrücklich<br />

betont, dass für <strong>die</strong> Flächenwerte<br />

<strong>die</strong> Werte zu gelten haben,<br />

<strong>die</strong> auch zur Erteilung eines<br />

Wohnberechtigungsscheins (um<br />

eine Sozialwohnung anmieten zu<br />

können) gelten.<br />

Genau <strong>die</strong>ses hat sich in NRW geändert.<br />

Für den Wohnberechtigungsschein<br />

gelten nunmehr 50 m 2 für <strong>die</strong><br />

erste, weitere 15 m 2 für jede weitere<br />

Person im Haushalt. Soweit bekannt,<br />

weigern sich jedoch alle Kommunen<br />

in NRW, <strong>die</strong>ses umzusetzen. Dabei<br />

werden sie vom Ministerium für Arbeit,<br />

Gesundheit und Soziales NRW<br />

unterstützt. Dieses empfiehlt nunmehr<br />

<strong>die</strong> Formel 47 m 2 + 15. Die Begründung<br />

lautet: Das BSG hätte zu einer<br />

veralteten Rechtslage entschieden.<br />

Das stimmt zunächst. Zum Recht der<br />

Sozialwohnungen gab und gibt es in<br />

NRW zwei Verwaltungsvorschriften.<br />

Die erste enthielt immer schon Werte<br />

nach dem Muster 47 + 15. Dieses bezog<br />

sich aber nur auf barrierefreie<br />

Wohnungen, bezogen auf <strong>die</strong> Zimmerzahl.<br />

Die zweite bezog sich auf den<br />

Wohnberechtigungsschein und enthielt<br />

<strong>die</strong> Formel 45 + 15. Das BSG hat<br />

zur alten Rechtslage geurteilt, dass eine<br />

Orientierung von Werten an der<br />

Zimmerzahl vollkommen untauglich<br />

sei, daher <strong>die</strong> Werte für <strong>die</strong> Wohnberechtigungsscheine<br />

gälten.<br />

Und daran hat sich gar nichts geändert.<br />

Das einzige, das sich geändert hat, ist<br />

<strong>die</strong> Gesetzgebungszuständigkeit für das<br />

Recht von Sozialwohnungen. Das alte<br />

Bundesgesetz ist zum Jahreswechsel<br />

außer Kraft getreten, stattdessen sind<br />

identische gesetzliche Regelungen<br />

durch den Landesgesetzgeber erlassen<br />

worden. In den hier fraglichen Bereichen<br />

hat sich noch nicht einmal <strong>die</strong><br />

Formulierung geändert. Eben nur <strong>die</strong><br />

Flächenwerte. Und nach BSG müssen<br />

<strong>die</strong>se gelten. Weil <strong>die</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

zum Wohnberechtigungsschein<br />

NRW anzuwenden sind, egal<br />

wer <strong>die</strong>se erlassen hat und wie <strong>die</strong>se<br />

lauten. Und weil es andere Werte nicht<br />

gibt. Es ist inhaltlich alles beim Alten<br />

geblieben.<br />

Das Ministerium und <strong>die</strong> Kommunen<br />

warten einfach ab. Und bemessen Angemessenheitsgrenzen<br />

rechtswidrig.<br />

Insgesamt ein mieses Spiel. Das<br />

BSG hat unmissverständlich entschieden.<br />

Bislang hatte das Ministerium<br />

einen guten Ruf, zur Umsetzung<br />

der Rechtslage nach der<br />

Rechtsprechung des BSG beizutragen.<br />

Dieser gute Ruf wird gerade<br />

verspielt. In der politischen Hoffnung<br />

auf eine Bundesverordnung,<br />

oder pauschalierte Wohnkosten,<br />

oder eine Regierungsmehrheit in<br />

NRW, oder ... Die ersten Sozialgerichte<br />

haben <strong>die</strong> 50 m 2 seit dem<br />

01.01.2010 bereits ausgeurteilt.<br />

Daher kann nur jedem Betroffenen<br />

geraten werden, sich dagegen<br />

zu wehren, Widerspruch einzulegen<br />

und ggf. Klage zu erheben<br />

oder – falls erforderlich – ein sozialgerichtliches<br />

Eilverfahren zu betreiben.<br />

(hg)<br />

Bundesregierung will<br />

Heizkosten bei<br />

Wohngeld sparen<br />

Wer keinen Anspruch auf Hartz IV<br />

hat, kann bei geringem Einkommen<br />

Wohngeld beantragen. Beides<br />

zusammen geht nicht, Hartz IV und<br />

Wohngeld schließen sich aus. Seit<br />

2009 sind beim Wohngeldzuschuss<br />

der Höhe nach erstmalig anteilig<br />

Heizkosten berücksichtigt. Dieses<br />

soll entfallen, der Wohngeldzuschuss<br />

gekürzt werden.<br />

Der Sache nach ist das vollkommen<br />

unbegründet, zudem ungerecht, urteilen<br />

Deutscher Mieterbund und<br />

Mieterforum Ruhr. (hg)


Bochumer Mietspiegel<br />

für nicht preisgebundenen Wohnunraum<br />

gültig vom 1. 04. 2010 bis zum 31. 03. 2012<br />

1. Allgemeines<br />

Der Mietspiegel basiert auf den Daten einer umfangreichen Erhebung bei Bochumer Mietern<br />

und Vermietern. Er ist vom Arbeitskreis Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558<br />

d des Bürgerlichen Gesetzbuches anerkannt worden.<br />

Der Mietspiegel gibt ausschließlich das Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete typischer<br />

nicht preisgebundener Mietwohnungen (Geschosswohnungsbau) im Stadtgebiet Bochum<br />

wieder. Daten über vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser wurden nicht erhoben und finden<br />

sich deshalb auch nicht in den Tabellenwerten wieder.<br />

Der Mietspiegel soll eine eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, Streit- und Gerichtsverfahren<br />

zwischen den Mietvertragsparteien verhindern und zur Versachlichung von<br />

Auseinandersetzungen um den Mietpreis beitragen.<br />

Es empfiehlt sich im Zweifelsfall, mit dem eigenen Mietvertrag bei einer der auf der letzten<br />

Seite genannten Interessenvertretungen Rücksprache zu nehmen.<br />

2. Ortsübliche Vergleichsmiete<br />

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das Entgelt für <strong>die</strong> Überlassung leeren Wohnraums ohne<br />

alle Betriebs- und Nebenkosten (Nettokaltmiete) je Quadratmeter im Monat.<br />

Sollte eine Brutto- oder Teilinklusivmiete vereinbart worden sein, in der alle oder einige Betriebs-<br />

und Nebenkosten enthalten sind, so erhöhen sich <strong>die</strong> Werte der Mietpreistabelle um<br />

<strong>die</strong> Höhe der Betriebs- und Nebenkosten, <strong>die</strong> in der Miete enthalten sind, umgerechnet auf<br />

den Quadratmeter Wohnfläche.<br />

3. Betriebs- und Nebenkosten<br />

Als Betriebs- und Nebenkosten gelten <strong>die</strong> in § 2 der Verordnung über <strong>die</strong> Aufstellung von Betriebskosten<br />

(Betriebskostenverordnung - BetrKV) aufgeführten Kostenarten. Das sind zurzeit:<br />

Grundsteuer, Kosten für Frisch- und Abwasser, Oberflächenentwässerung, Heizung und deren<br />

Wartung, Abgasmessungen, <strong>die</strong> zentrale Warmwasserversorgungsanlage und deren Wartung,<br />

Aufzug und dessen Wartung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung<br />

und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Haushaftpflicht-<br />

und Gebäudeversicherung, Hauswart, Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne<br />

oder des Kabel- oder Satellitenanschlusses, Kosten der Einrichtung für <strong>die</strong> Wäschepflege<br />

sowie sonstige Betriebskosten.


4. Baujahr des Hauses<br />

Das Alter des Hauses beeinflusst in der Regel den Mietwert. Zur Einordnung in <strong>die</strong> Baualtersklassen<br />

der Tabelle ist das Jahr der Bezugsfertigkeit maßgebend. Die Tabellenwerte stellen<br />

durchschnittliche <strong>Mieten</strong> (Mittelwerte) für typische Wohnungen der jeweiligen Baualtersklasse<br />

dar.<br />

Ausbau und Erweiterung:<br />

Bei nachträglich neu geschaffenen Wohnungen in einem bestehenden Haus ist ein Mittelwert<br />

aus den Tabellenwerten der Baualtersklasse, in welcher der Ausbau erfolgte und der davor<br />

liegenden Altersklasse zu bilden.<br />

Modernisierungen:<br />

Bei modernisierten Wohnungen ist eine dem Modernisierungsgrad entsprechende Ausstattung<br />

zugrunde zu legen. Die Einstufung in eine jüngere Baualtersklasse darf nicht vorgenommen<br />

werden.<br />

5. Wohnlagen<br />

Anders als bei früheren Mietspiegeln hat <strong>die</strong> Erhebung für den Mietspiegel 2010 keine Daten<br />

erbracht, <strong>die</strong> eine grundsätzliche Unterscheidung nach verschiedenen Wohnlagen rechtfertigen.<br />

Es gibt jedoch einzelne Lagekriterien, <strong>die</strong> einen Einfluss auf den Mietpreis haben, und<br />

zwar:<br />

- Lage der konkreten Wohnung im Haus<br />

- Anzahl der Wohnungen im Haus<br />

- öffentliche Infrastruktur (z. B. Schulen, Kindergärten, Museen, Bäder, Bibliotheken) in der<br />

Nähe des Hauses (bis 500 m Luftlinie)<br />

- Gesundheitsinfrastruktur (z. B. Ärzte, Apotheken) in der Nähe des Hauses (bis 500 m Luftlinie)<br />

- Nähe zur Innenstadt (bis 500 m Luftlinie von Nord-, West-, Süd-, Ostring) bzw. Wattenscheid-Marktplatz<br />

Diese Kriterien sind in den Zu- und Abschlagslisten unter der Mietpreistabelle berücksichtigt.<br />

6. Ausstattung<br />

Die in der Tabelle ausgewiesenen Mietwerte setzen einen durchschnittlichen Erhaltungszustand<br />

des Wohnraumes voraus.<br />

Der Tabellenmiete liegt eine Standardwohnung zugrunde, <strong>die</strong> über folgende Mindestausstattungen<br />

verfügt, <strong>die</strong> ausschließlich der Vermieter geschaffen oder bezahlt hat:<br />

- Wohnungsabschluss zum Treppenhaus<br />

- alle Räume können direkt vom Flur oder von der Diele betreten werden (keine Durchgangszimmer<br />

oder gefangene Räume, ab Dreiraumwohnung)<br />

- Fußboden nackter Estrich, unbehandelte Holz<strong>die</strong>len oder Bodenverlegeplatten


- Bad und WC<br />

- das Bad enthält eine Einbauwanne oder Dusche und Handwaschbecken (alles mit Warmwasserversorgung)<br />

und ist verfliest<br />

- Warmwasserversorgung in der Küche<br />

- Zentralheizung<br />

- mindestens 2/3 isolierverglaste Fenster<br />

- Elektroinstallation ausreichend für den Betrieb aller modernen Geräte<br />

Zu- und Abschläge:<br />

Bei Abweichungen von der Mindestausstattung sind Zu- und Abschläge vorzunehmen, sofern<br />

sie vom Vermieter geschaffen oder bezahlt worden sind. Die Zu- und Abschläge gliedern<br />

sich in zwei Gruppen:<br />

- Zu- und Abschläge auf <strong>die</strong> Tabellenmiete pro Quadratmeter (€/qm/Monat)<br />

- Zu- und Abschläge pro Wohnung (€/Monat)<br />

Zunächst ist <strong>die</strong> qm-Miete anhand der Tabellenwerte und der Liste der Zu- und Abschläge<br />

pro Quadratmeter (€/qm/Monat) zu ermitteln und mit der Wohnfläche zu multiplizieren.<br />

Dieser Betrag ist dann um <strong>die</strong> Zu- bzw. Abschläge pro Wohnung (€/Monat) zu verändern.<br />

Zu- bzw. Abschläge auf <strong>die</strong> Tabellenmiete (€/qm/Monat) sind vorzunehmen bei<br />

- überwiegend einfach verglasten Fenstern<br />

- unzureichender Elektroinstallation<br />

- Rollläden<br />

- Wärmedämmung<br />

- Teppichboden oder PVC-Belag<br />

- Laminat- oder Fliesenboden<br />

- Naturstein- oder Parkettboden<br />

- keine Heizung<br />

- Etagenheizung<br />

- Brennwert-Technik<br />

Zu- bzw. Abschläge pro Wohnung (€/Monat) sind vorzunehmen bei<br />

- gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer (ab Drei-Raum-Wohnung)<br />

- kein warmes Wasser in der Küche<br />

- kein Bad<br />

- barrierearmes Bad (z. B. bodengleiche Dusche)<br />

- Gäste WC<br />

- barrierearmer Zugang zur Wohnung (stufenlos erreichbar vom öffentlichen Verkehrsraum)<br />

- Balkon<br />

Besonderheiten:<br />

- bei Sonderausstattungen können angemessene Zuschläge gemacht werden.<br />

- bei Unterschreitung der Mindeststandards können zusätzliche Abschläge gebildet werden.<br />

- Appartement:<br />

Unter einem Appartement ist eine Einzimmerwohnung zu verstehen, <strong>die</strong> über eine eingerichtete<br />

Kochnische nebst separatem Bad mit Dusche/Einbauwanne und WC verfügt. Hier ist ein<br />

Zuschlag vorzunehmen, der dem Wert der Möblierung Rechnung trägt.


Die Mietpreistabelle<br />

Ermitteln Sie zunächst <strong>die</strong> Basis-Miete anhand folgender Tabelle:<br />

Baujahr Größe qm-Miete Spanne<br />

von - bis<br />

bis 40 qm 4,96 € 4,91 - 5,01<br />

bis 1929 über 40 bis 60 qm 4,78 € 4,73 - 4,82<br />

über 60 qm 4,58 € 4,54 - 4,62<br />

bis 40 qm 5,37 € 5,33 - 5,42<br />

1930 - 1969 über 40 bis 60 qm 5,18 € 5,15 - 5,22<br />

über 60 qm 4,99 € 4,95 - 5,03<br />

bis 40 qm 5,57 € 5,52 - 5,63<br />

1970 - 1989 über 40 bis 60 qm 5,39 € 5,34 - 5,44<br />

über 60 qm 5,19 € 5,14 - 5,24<br />

bis 40 qm 6,71 € 6,60 - 6,82<br />

ab 1990 über 40 bis 60 qm 6,53 € 6,42 - 6,63<br />

über 60 qm 6,33 € 6,22 - 6,43<br />

Korrigieren Sie sodann <strong>die</strong> Basis-Miete um folgende Werte:<br />

Zu- und Abschläge pro qm und Monat in €:<br />

überwiegend einfach verglaste Fenster - 0,17 € / qm<br />

überwiegend Fenster mit Rollläden + 0,08 € / qm<br />

unzureichende Elektroinstallation - 0,18 € / qm<br />

Wärmedämmung + 0,25 € / qm<br />

Teppichboden oder PVC-Belag + 0,11 € / qm<br />

Laminat- oder Fliesenboden + 0,45 € / qm<br />

Naturstein- oder Parkettboden + 0,76 € / qm<br />

keine Heizung - 0,47 € / qm<br />

Etagenheizung - 0,29 € / qm<br />

Brennwert-Technik + 0,23 € / qm<br />

Multiplizieren Sie als nächstes <strong>die</strong> so gefundene qm-Miete mit der Fläche der Wohnung in<br />

qm. Korrigieren Sie <strong>die</strong>se Gesamtmiete um folgende Werte:<br />

Zu- und Abschläge auf <strong>die</strong> Gesamtmiete pro Monat in €:<br />

weniger als drei Wohnungen im Haus + 9,00 €<br />

Lage der Wohnung im Erdgeschoss - 4,00 €<br />

unzureichende öffentliche Infrastruktur - 3,00 €<br />

unzureichende Gesundheitsinfrastruktur - 6,00 €<br />

Nähe zur Innenstadt + 10,00 €<br />

gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer - 8,00 €<br />

kein warmes Wasser in der Küche - 12,00 €<br />

kein Bad - 10,00 €<br />

barrierearmes Bad + 49,00 €<br />

Gäste WC + 12,00 €<br />

barrierearmer Zugang zur Wohnung + 17,00 €<br />

Balkon + 5,00 €<br />

Das Ergebnis ist <strong>die</strong> ortsübliche Vergleichsmiete.


Knapp zwei Jahre nach dem<br />

Kauf hat der Whitehall Fonds<br />

von Goldman-Sachs, dem <strong>die</strong><br />

LEG seitdem gehört, alle Unternehmensteile<br />

und -beteiligungen<br />

zum 1. April unter einem<br />

einzigen Konzern-Dach gebündelt.<br />

Nach dem intern als<br />

„Change-Project One“ bezeichneten<br />

Umbau bleiben von elf<br />

Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaften<br />

nur noch <strong>die</strong> LEG<br />

Management GmbH und <strong>die</strong><br />

LEG Wohnen NRW GmbH. TraditionsreicheWohnungsgesellschaften<br />

sind vom Markt verschwunden.<br />

Zusammengefasst in drei Regionen<br />

werden <strong>die</strong> 92.000 Wohnungen mit<br />

rund 250.000 Mieterinnen und Mietern<br />

nun ausschließlich von der LEG Wohnen<br />

NRW GmbH betreut. Aus den Verwaltungsstrukturen<br />

der einzelnen Wohnungsgesellschaften<br />

sind nach heutigem<br />

Stand 10 Niederlassungen, 17 Kundencenter<br />

und 100 Mieterbüros entstanden.<br />

Mitbestimmung<br />

Wenn es aber einen Gradmesser für den<br />

Stellenwert der Belegschaft in einem<br />

Unternehmen gibt, sind es <strong>die</strong> Mitbestimmungsrechte.<br />

Die amerikanische<br />

Handschrift wurde schon am Tag nach<br />

der Übernahme der LEG sichtbar. Als<br />

Erstes wurde sofort der Gesellschaftsvertrag<br />

geändert: Der drittelparitätisch<br />

mit Arbeitnehmervertretern besetzte<br />

Aufsichtsrat bleibt zwar erhalten. Alle<br />

wesentlichen Entscheidungskompetenzen<br />

werden jedoch direkt in <strong>die</strong> Gesellschafterversammlung<br />

und einen klei-<br />

Kahlschlag<br />

Der Einstieg angloamerikanischer Finanzgesellschaften bei den größten deutschen<br />

Wohnungsgesellschaften schlägt sich vor allem im radikalen Personal- und Serviceabbau nieder.<br />

Deutsche Annington und Gagfah haben sich von großen Teilen ihrer Angestellten getrennt.<br />

Noch hindert eine weitgehende Beschäftigungsgarantie in der Sozialcharta <strong>die</strong> LEG an<br />

vergleichbaren Einschnitten. Die Weichen für 2018 werden aber bereits gestellt.<br />

nen „Beirat“ der Anteilseigner verlagert.<br />

Über<strong>die</strong>s hat Whitehall eine Beratungsfirma<br />

von Goldman-Sachs eingesetzt,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Umsetzung der neuen Geschäftspolitik<br />

in der LEG zentral überwacht<br />

und <strong>die</strong> Einhaltung der Vorgaben<br />

der neuen Eigentümer auf allen<br />

Ebenen kontrolliert. Mit Auslaufen der<br />

derzeitigen Wahlperiode wird der Aufsichtsrat<br />

im Juli von 21 auf sechs Mitglieder<br />

verkleinert. Dem verkleinerten<br />

Aufsichtsrat werden künftig nur noch<br />

zwei gewählte Arbeitnehmervertreter<br />

angehören.<br />

Vorreiter<br />

Die LEG ist noch bis 2018 an <strong>die</strong> Beschränkungen<br />

der Sozialcharta gebunden.<br />

Die Parallelen zu den Unternehmensstrategien<br />

der Deutschen Annington<br />

und der Gagfah sind aber nicht zu<br />

übersehen. Zwecks Personalabbau installierte<br />

<strong>die</strong> Deutsche Annington in<br />

ihrer Bochumer Unternehmenszentrale<br />

eine als „Customer Care Center“<br />

(CCC) bezeichnete Telefonzentrale<br />

für alle Mieteranfragen<br />

bundesweit. Der Personalabbau<br />

um 300 bis 400 Stellen erfolgte<br />

gezielt im bisher flächendeckenden<br />

Kundenservice (siehe<br />

Mieterforum Nr. 17). Vorausgegangen<br />

war auch hier <strong>die</strong> Integration<br />

der in der Einkaufstour<br />

erworbenen Werks- und<br />

Dienstwohnungsgesellschaften.<br />

Telefonchaos und stark an<strong>steigen</strong>de<br />

Wohnungsleerstände haben<br />

den Vorstand nicht zu einem<br />

Kurswechsel veranlasst.<br />

Vorreiterin der einschneidenden Personalreduzierung<br />

war aber <strong>die</strong> teilweise<br />

börsennotierte Gagfah Group. Die ehemalige<br />

Wohnungsgesellschaft des Rentenversicherungsträgers<br />

BfA vergab 2008<br />

<strong>die</strong> gesamten Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten<br />

an <strong>die</strong> privaten<br />

Unternehmen GFP Enders Projektmanagement<br />

GmbH und B&O. Die Gagfah-<br />

Geschäftsführung versicherte, dass <strong>die</strong><br />

errechnete Kos teneinsparung von<br />

durchschnittlich 8 Prozent wieder in <strong>die</strong><br />

Wohnungen gesteckt werden soll und<br />

auch das Personal von den Auftragnehmern<br />

zu gleichen Vertragsbedingungen<br />

übernommen wird. Die Gagfah gilt aber<br />

aufgrund hoher Ausschüttungen an <strong>die</strong><br />

Anteilseigner heute als Schlusslicht bei<br />

der Bestandspflege.<br />

Helmut Lierhaus, Sprecher des Aktionsbündnisses<br />

„Zukunft der LEG“: „Es ist<br />

noch Zeit, den Anspruch der LEG-Mieter<br />

auf kompetente Ansprechpartner<br />

vor Ort und einen zeitgemäßen Wohnungsbestand<br />

zu verteidigen.“ (li)<br />

LEG<br />

13


URTEILE<br />

Mietzuschlag für Renovierungen nur<br />

bei Sozialwohnungen denkbar<br />

14<br />

Der Bundesgerichtshof hat es<br />

für zulässig erklärt, dass Vermie-<br />

ter von Sozialwohnungen einen<br />

Zuschlag zur Kostenmiete fordern<br />

dürfen, wenn <strong>die</strong> Renovierungs-<br />

klausel im Mietvertrag unwirksam<br />

ist, <strong>die</strong> Vermieter also selbst für<br />

<strong>die</strong> Schönheitsreparaturen sorgen<br />

müssen.<br />

Mieter in Sozialwohnungen, <strong>die</strong><br />

in ihrem Mietvertrag eine unwirksame<br />

Schönheitsreparaturklausel<br />

haben, müssen jetzt mit spürbaren<br />

BGH-Palais in Karlsruhe<br />

(Foto: www.bundesgerichtshof.de)<br />

Ist eine gemietete Wohnung tat-<br />

sächlich über 10 % kleiner als im<br />

Mietvertrag angegeben, handelt<br />

es sich um einen Wohnungsman-<br />

gel. Auch ca.-Angaben im Vertrag<br />

rechtfertigen keine Abweichung<br />

von weiteren 5 %. Das hat der<br />

Bundesgerichtshof geurteilt.<br />

Ein Aachener Vermieter hatte im<br />

Mietvertrag <strong>die</strong> Wohnfläche mit<br />

„ca. 100 Quadratmeter“ angegeben.<br />

Tatsächlich war <strong>die</strong> Wohnung nur 83,19<br />

Mieterhöhungen rechnen. Nach dem<br />

Gesetz ist eine Mieterhöhung von<br />

9,41 Euro pro Quadratmeter im Jahr<br />

möglich. Mieter sollten mit Hilfe ihres<br />

<strong>Mieterverein</strong>s genau prüfen, ob sie sich<br />

auf <strong>die</strong> Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturregelung<br />

berufen oder nicht.<br />

Möglicherweise kann es für sie günstiger<br />

sein, <strong>die</strong> Schönheitsreparaturregelung<br />

im Einverständnis mit dem Vermieter<br />

zu ändern.<br />

Bei Sozialwohnungen. gilt <strong>die</strong> so<br />

genannte Kostenmiete, <strong>die</strong> zur Deckung<br />

der laufenden Aufwendungen<br />

erforderlich ist. Hierzu gehören Kosten<br />

für Fremd- und Eigenkapital sowie<br />

<strong>die</strong> Bewirtschaftungskosten, das heißt<br />

Mieter müssen Fehler in der Ne-<br />

benkostenabrechnung innerhalb<br />

von 12 Monaten nach Vorlage<br />

beanstanden - und zwar auch<br />

dann, wenn es immer wieder der<br />

gleiche Fehler ist wie schon in<br />

den Vorjahren. Das entschied der<br />

Bundesgerichtshof.<br />

Im vorliegenden Fall forderte der<br />

Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung<br />

<strong>die</strong> Zahlung anteiliger<br />

Grundsteuern von seinen Mietern.<br />

Hierzu waren <strong>die</strong> Mieter aber nicht<br />

verpflichtet, weil eine entsprechende<br />

mietvertragliche Regelung zwischen<br />

ihnen und dem Vermieter nie getroffen<br />

wurde. Für <strong>die</strong> Abrechnungsjahre<br />

Wohnung zu klein? Miete mindern!<br />

Quadratmeter groß. Das Landgericht<br />

wollte bei der vereinbarten Wohnfläche<br />

Abweichungen von plus/minus fünf<br />

Prozent akzeptieren und <strong>die</strong> berechtigte<br />

Mietminderung auf Grundlage einer<br />

Wohnflächendifferenz von 95 Quadratmetern<br />

zu 83,19 Quadratmetern<br />

berechnen.<br />

Der Bundesgerichtshof betonte, wie<br />

schon in früheren Entscheidungen (z.<br />

B. BGH VIII ZR 133/03), dass ein Wohnungsmangel<br />

immer vorliegt, wenn <strong>die</strong><br />

Flächenabweichung mehr als zehn Prozent<br />

beträgt. Die zehnprozentige Toleranzgrenze<br />

ist eine Ausnahmeregelung,<br />

Abschreibung, Verwaltungskosten,<br />

Betriebskosten, Instandhaltungskosten<br />

und das Mietausfallwagnis.<br />

Bei frei finanzierten Wohnungen,<br />

dem Großteil der Wohnungen in<br />

Deutschland, gilt das Kostenmietprinzip<br />

nicht. Hier wird <strong>die</strong> Miete zwischen<br />

Mieter und Vermieter frei vereinbart,<br />

gilt für Mieterhöhungen das Vergleichsmietenprinzip.<br />

Der Vermieter kann<br />

keinen Mietzuschlag bei unwirksamen<br />

Schönheitsreparaturregelungen fordern,<br />

denn er selbst trägt das Risiko, dass eine<br />

von ihm verwendete Schönheitsreparaturklausel<br />

unwirksam ist. Das hatte der<br />

Bundesgerichtshof in den vergangenen<br />

Jahren mehrfach entschieden.<br />

Abrechnung falsch?<br />

Immer beanstanden!<br />

2003 und 2004 reklamierten <strong>die</strong> Mieter<br />

<strong>die</strong>sen Fehler, mit der Konsequenz, dass<br />

sie keine anteiligen Grundsteuerbeträge<br />

zahlen mussten. Für 2005 reklamierten<br />

sie <strong>die</strong>sen Fehler nicht mehr. Konsequenz<br />

nach der Rechtsprechung des<br />

Bundesgerichtshofs ist, dass sie jetzt für<br />

2005 Grundsteuer zahlen müssen.<br />

Das Urteil hat zur Folge, dass Vermieter<br />

sanktionslos Jahr für Jahr den<br />

gleichen Fehler in <strong>die</strong> Betriebskostenabrechnung<br />

einbauen. Reklamiert der<br />

Mieter den Fehler, muss <strong>die</strong> Abrechnung<br />

korrigiert werden. Reklamiert der Mieter<br />

einmal nicht, kann der Vermieter Forderungen<br />

durchsetzen, auf <strong>die</strong> er keinen<br />

Anspruch hat. Es wird also immer wichtiger,<br />

jede einzelne Betriebskostenabrechnung<br />

Jahr für Jahr zu überprüfen.<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> hilft dabei.<br />

sie schließt eine zusätzliche Toleranz<br />

aus. Dem relativierenden Zusatz „ca.“<br />

kommt keine Bedeutung zu.<br />

Nach <strong>die</strong>ser Entscheidung kann der<br />

Mieter wegen der Flächenabweichung<br />

von etwa 17 Prozent auch <strong>die</strong> Miete um<br />

17 Prozent kürzen. Gleichzeitig hat der<br />

Mieter das Recht, in der Vergangenheit<br />

zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.<br />

Dieser Rückforderungsanspruch verjährt<br />

nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist<br />

beginnt aber erst dann zu laufen, wenn<br />

der Mieter weiß, dass er entsprechende<br />

Ansprüche hat.<br />

AZ: BGH VIII ZR 144/09


Mieterrechte bei<br />

der kalten Räumung –<br />

Das Ausräumen einer Wohnung<br />

ohne Räumungsurteil kann für den<br />

Vermieter teuer werden.<br />

Nach der ständigen Rechtsprechung<br />

des BGH kann zwar ein Kündigungsrecht<br />

des Vermieters schnell entstehen,<br />

wenn der Mieter seine Miete gar nicht,<br />

ohne Grund nur teilweise oder unregelmäßig<br />

zahlt. Dieses ist aber kein Freibrief<br />

für den Vermieter, sich ebenfalls<br />

vertragswidrig zu verhalten. So dürfen<br />

z.B. Versorgungsleitungen für Strom-,<br />

Wasser und Wärme nicht wegen Mietschulden<br />

abgestellt werden, solange der<br />

Vermieter zumindest für den laufenden<br />

Bezug von Energie oder Wasser Miete<br />

erhält. Auch darf der Vermieter nach einer<br />

Kündigung nicht etwa eigenmächtig<br />

<strong>die</strong> Wohnung aufbrechen und räumen.<br />

Derartiges ist auch strafbar.<br />

Der BGH hatte nun einen Fall zu entscheiden,<br />

in dem der Vermieter erst<br />

gekündigt, dann aber nicht auf Räumung<br />

geklagt hatte, sondern stattdessen<br />

<strong>die</strong> Wohnungstür aufbrach und <strong>die</strong><br />

Wohnung ausräumte. Der Mieter klagte<br />

daraufhin auf Schadensersatz für seine<br />

vernichtete Einrichtung, abzüglich der<br />

von ihm noch geschuldeten <strong>Mieten</strong>.<br />

Im konkreten Fall ein verbleibender<br />

Schadensersatzbetrag von immerhin<br />

mehreren 10.000 €.<br />

Die Vorinstanzen hatten <strong>die</strong> Klage des<br />

Mieters abgewiesen, da <strong>die</strong>ser nicht<br />

ausreichend nachweisen konnte, welche<br />

Einrichtungsgegenstände in der<br />

Wohnung verblieben waren und welchen<br />

Wert <strong>die</strong>se noch hatten.<br />

Dem ist der BGH entgegengetreten.<br />

Derjenige, der (zudem noch unberechtigterweise)<br />

eine Wohnung räumt, ist<br />

verpflichtet, ein umfassendes Bestandsverzeichnis<br />

über <strong>die</strong> vorgefundenen<br />

Gegenstände anzufertigen und muss<br />

<strong>die</strong> geräumten Sachen sorgfältig aufbewahren.<br />

Andernfalls trifft den Vermieter<br />

<strong>die</strong> Beweislast, <strong>die</strong> Angaben des Vermieters<br />

zu den Einrichtungsgegenständen<br />

und deren (hier durch ein vom<br />

Mieter veranlasstes Gutachten geschätzten)<br />

Wert detailliert zu widerlegen.<br />

Ohne das Bestandsverzeichnis<br />

wird <strong>die</strong>ses kaum möglich sein. Nach<br />

den Umständen wird es einem Mieter<br />

in einer solchen Situation kaum möglich<br />

sein, einen detaillierten Schaden<br />

darzulegen. Dann ist aber – so der BGH<br />

– das Gericht verpflichtet, den Schaden<br />

nach den vorhandenen Angaben zu<br />

schätzen.<br />

Das Aufbrechen einer Wohnung ohne<br />

Räumungsurteil zählt daher nicht nur<br />

als verbotene Eigenmacht, sondern<br />

kann für einen Vermieter auch teuer<br />

werden. Grund dafür ist, dass <strong>die</strong><br />

Rechtsordnung für solche Fälle ein geregeltes<br />

Verfahren vorsieht, den Räumungsprozess.<br />

Wer sich als Mieter<br />

nicht an seinen Vertrag hält, kann u.U.<br />

eine Kündigung riskieren. Wer sich als<br />

Vermieter nicht an <strong>die</strong> Rechtsordnung<br />

hält, riskiert Schadensersatz.<br />

BGH v. 14.07.2010 -VIII ZR 45/09-<br />

URTEILE<br />

15


Wohnen<br />

16<br />

„Betreutes Wohnen“ in Witten-Bommern<br />

Nach dem Verkauf<br />

fiel der Service weg<br />

Wenn Sie einmal Hilfe oder Pflege<br />

brauchen – kein Problem: Rund<br />

um <strong>die</strong> Uhr steht der qualifizierte Pflege<strong>die</strong>nst<br />

unseres derzeitigen Partners zur<br />

Verfügung. Der Pflege<strong>die</strong>nst ist an <strong>die</strong><br />

in den Wohnungen vorhandene<br />

Notrufanlage angeschlossen.“ So hieß<br />

es in einem netten Prospekt, der für <strong>die</strong><br />

Anmietung einer seniorengerechten<br />

Wohnung in der Anlage „In den Espeln“<br />

warb. Für Seniorinnen und Senioren aus<br />

nah und fern klang das attraktiv. Und<br />

wenn sie sich <strong>die</strong> Anlage näher ansahen,<br />

wurden sie keineswegs enttäuscht.<br />

Hohe Miete für das Wohnen<br />

mit „Kümmerer“<br />

Über den Notruf in den Wohnungen<br />

war ein im Haus tätiger Pflege<strong>die</strong>nst<br />

rund um <strong>die</strong> Uhr erreichbar. Die schönen<br />

Wohnungen waren barrierefrei<br />

über einen Aufzug zu erreichen. Gärten<br />

und Gemeinschaftsräume waren picobello<br />

gepflegt. Im wie ein Wohnzimmer<br />

eingerichteten großen Gemeinschaftsraum<br />

im Erdgeschoss öffnete fast täglich<br />

ein Café. Eine Angestellte des Vermieters,<br />

<strong>die</strong> auch im Haus wohnte, war<br />

immer für alle ansprechbar, putzte und<br />

richtete sogar Geburtstagsfeiern mit<br />

selbst gebackenem Kuchen aus.<br />

Dieser Service hatte zwar seinen Preis<br />

– über 10 Euro kostet <strong>die</strong> Miete pro Quadratmeter<br />

– , aber im Vergleich zu anderen<br />

Angeboten war das günstig. „Für<br />

mich war der Notruf entscheidend dafür,<br />

dass ich <strong>die</strong> Wohnung angemietet hab“,<br />

sagt eine Bewohnerin. „Für mich war<br />

wichtiger, dass es <strong>die</strong>ses Café gab und<br />

<strong>die</strong> nette Ansprechpartnerin“, meint<br />

dagegen eine andere. Aus den Mieter-<br />

Innen wurde eine Gemeinschaft mit<br />

viel Austausch untereinander. Ein Leben,<br />

das sich auch viele Jüngere wünschen.<br />

Folgen einer Übernahme<br />

Aber das Glück währte nicht ewig. Zum<br />

31. Dezember 2009 verkaufte der bishe-<br />

Nach dem Verkauf<br />

einer<br />

Seniorenwohnanlage<br />

in<br />

Witten-Bommern<br />

mussten <strong>die</strong><br />

BewohnerInnen<br />

vorübergehend<br />

auf wichtige<br />

Serviceleistungen<br />

verzichten, für<br />

<strong>die</strong> sie eine hohe<br />

Miete zahlten.<br />

rige Eigentümer, ein Privatmann, <strong>die</strong><br />

Gebäude an eine Firma mit Sitz in Erlangen.<br />

Sie trägt den wenig Vertrauen<br />

einflößenden Namen „Fünfzehnte ZBI<br />

Wohn- und Gewerbeimmobilien<br />

Vermietungs AG & Co. KG“ und ist ein<br />

Immobilienfonds der von der Aktiengesellschaft<br />

„Zentral Boden Immobilien“<br />

(ZBI) verwaltet wird.<br />

Bereits kurz vor dem Verkauf war <strong>die</strong><br />

bisherige Notrufbereitschaft des<br />

Diakonischen Werkes ausgezogen und<br />

<strong>die</strong> langjährige Hausbetreuerin hatte<br />

<strong>die</strong> Kündigung erhalten. Anfang 2010<br />

war dann von dem tollen Service kaum<br />

noch etwas übrig. Auch informiert worden<br />

waren <strong>die</strong> MieterInnen über <strong>die</strong>se<br />

Veränderungen nicht.<br />

Das Café blieb geschlossen. Geputzt<br />

und Schnee geräumt wurde nur noch<br />

von externen Dienstleistungsfirmen. In<br />

Windeseile ließ <strong>die</strong> Qualität nach. Im<br />

harten Winter trauten sich manche<br />

BewohnerInnen gar nicht mehr vor <strong>die</strong><br />

Tür. Für den Austausch von Glühbirnen


oder stecken gebliebene Aufzüge gab es<br />

im Haus keine Ansprechpartnerin mehr.<br />

Und nicht zuletzt war auch der Not<strong>die</strong>nst<br />

nicht mehr so schnell zugegen<br />

wie gewohnt. Zwar wurden <strong>die</strong> Notrufe<br />

jetzt an <strong>die</strong> Johanniter weiter geleitet,<br />

aber <strong>die</strong> fuhren aus Hagen oder Dortmund<br />

an. Viele Minuten Verzögerung,<br />

<strong>die</strong> im Zweifel über Tod oder Leben entscheiden.<br />

MieterInnen organisieren<br />

sich - mit Erfolg!<br />

Die Bewohnerinnen waren verzweifelt<br />

und traten in großer Anzahl dem<br />

MieterInnenverein bei. Dem gelang es,<br />

Kontakt zum neuen Eigentümer aufzunehmen.<br />

Es handle sich um Anfangsschwierigkeiten,<br />

hieß es bei der ZBI.<br />

Man habe ein großes Interesse daran,<br />

einen guten Service zu bieten.<br />

Nach wenigen Tagen und einem Anschreiben<br />

des MieterInnenvereins war<br />

es dann soweit. Die Verwaltung und Betreuung<br />

der Anlage wurde von einer nur<br />

vorübergehend tätigen Firma in Hagen<br />

auf <strong>die</strong> als solide geltende ibs AG aus<br />

Hilden übertragen. Diese einigte sich<br />

auch mit der früheren Hausbetreuerin<br />

über einen neuen Arbeitsvertrag.<br />

Nach wenigen Monaten Unterbrechung<br />

gab es wieder Ansprechpartner<br />

und das Café für <strong>die</strong> MieterInnen wurde<br />

auch wieder geöffnet.<br />

Streit um <strong>die</strong><br />

Notrufbereitschaft<br />

Damit war aber noch nicht das Problem<br />

mit dem verschlechterten Notrufservice<br />

gelöst. Und das hatte sehr ernste Konsequenzen.<br />

Am 28. März stürzte eine<br />

Bewohnerin und zog sich dabei Brüche<br />

und Rückenstauchungen zu. Sie betätigte<br />

sofort den Notruf. Aber erst nach 45<br />

Minuten tauchte der Einsatz<strong>die</strong>nst auf.<br />

Er beförderte <strong>die</strong> Frau ins Bett, anstatt<br />

sich um eine ärztliche Untersuchung<br />

oder <strong>die</strong> Einlieferung ins Krankenhaus<br />

zu kümmern.<br />

Die Neuvermietung der Räumlichkeiten<br />

im Haus an einen Pflege<strong>die</strong>nst<br />

mit Notrufbereitschaft bereitete Schwierigkeiten,<br />

weil <strong>die</strong> Räume für eine<br />

Pflegestation in der heutigen Größenordnung<br />

sehr klein sind. Der<br />

MieterInnenverein forderte deshalb,<br />

dass <strong>die</strong> ZBI wenigstens eine Notrufbereitschaft<br />

mit Standort in Witten beauftragt.<br />

Zum Beispiel das DRK. Nach<br />

einigen Mietminderungen und einem<br />

Gespräch gab <strong>die</strong> ZBI auch in <strong>die</strong>sem<br />

Punkte nach.<br />

Der Service ist nun fast wieder auf<br />

dem alten Niveau.<br />

Happy End? Leider nicht<br />

ganz.<br />

Die ZBI bestreitet, zu den Serviceleistungen<br />

vertraglich verpflichtet zu<br />

sein. Sie verweist darauf, dass Mietverträge<br />

nichts zu <strong>die</strong>sen Leistungen enthalten.<br />

Der Service sei eine freiwillige<br />

Zusatzleistung. Dies könnte bedeuten,<br />

dass <strong>die</strong> ZBI irgendwann den Service<br />

wieder streicht. Nach Angaben der ZBI<br />

handelt es sich bei dem Eigentümer um<br />

einen Immobilienfonds mit einer Laufzeit<br />

von zehn Jahren. Spätestens danach<br />

ist ein weiterer Verkauf zu erwarten. Für<br />

Menschen, <strong>die</strong> in das Haus einziehen,<br />

um dort ihren Lebensabend verbringen<br />

wollen, ist das ein unhaltbar unsicherer<br />

Zustand.<br />

Vereinbarung gilt - auch<br />

ohne schriftlichen Vertrag<br />

Der MieterInnenverein sieht <strong>die</strong> Rechtslage<br />

anders: In der Werbung und in Anzeigen<br />

wurden <strong>die</strong> Wohnungen samt<br />

Service angepriesen. Die Beauftragte des<br />

Vermieters stellte den MietinteressentInnen<br />

<strong>die</strong> zusätzlichen Leistungen<br />

dar. Alle MieterInnen haben <strong>die</strong> Verträge<br />

ausschließlich wegen <strong>die</strong>ser zusätzlichen<br />

Leistungen unterschrieben. Bis<br />

zum Verkauf wurde auch nicht bestritten,<br />

dass auf sie ein Anspruch besteht.<br />

Außerdem liegen <strong>die</strong> <strong>Mieten</strong> auch bei<br />

Berücksichtigung der Gemeinschaftsräume<br />

und der Barrierefreiheit erheblich<br />

über dem Mietspiegel. Die hohe<br />

Miete ist nur zu rechtfertigen, wenn<br />

darin auch das Entgelt für den Service<br />

enthalten ist.<br />

Allerdings ist nicht völlig sicher, dass<br />

<strong>die</strong> Gerichte <strong>die</strong>ser Argumentation folgen.<br />

Und mit alten Menschen darf man<br />

nicht auf Risiko gehen. Der Mieter-<br />

Innenverein hat <strong>die</strong> ZBI deshalb aufgefordert,<br />

den Rechtsanspruch anzuerkennen.<br />

Zum Beispiel in einer ergänzenden<br />

schriftlichen Vereinbarung zum<br />

Mietvertrag.<br />

Mietsenkung für „Neue“<br />

Bereits vor Monaten sagten Vertreter<br />

der ZBI eine Prüfung <strong>die</strong>ses Anliegens<br />

zu. Geantwortet hat <strong>die</strong> ZBI aber<br />

noch nicht. Stattdessen werden frei werden<br />

Wohnungen jetzt zu einer erheblich<br />

günstigeren Miete angeboten. Der<br />

MieterInnenverein sieht darin eine<br />

Anerkennung der Tatsache, dass <strong>die</strong><br />

Miete der bisherigen BewohnerInnen<br />

tatsächlich Entgelte für <strong>die</strong> Service-Leistungen<br />

enthält.<br />

K. Unger<br />

„Betreutes<br />

Wohnen“<br />

Wohnen<br />

Viele ältere Menschen suchen Wohnungen,<br />

<strong>die</strong> auch bei gesundheitlichen Einschränkungen<br />

Versorgungssicherheit und zudem einen<br />

gewissen Service bieten. Gemeinschaftsräume<br />

zum Beispiel, einen Pflege<strong>die</strong>nst im<br />

Haus und eine Notrufbereitschaft. Der Markt<br />

hat darauf reagiert und es gibt eine große<br />

Bandbreite an verschiedenen Wohnangeboten<br />

im Alter. Die verbreiteten Bezeichnungen<br />

„Betreutes Wohnen“, „Wohnen mit<br />

Service“ „Service-Wohnen“ sind jedoch nicht<br />

geschützt. Von ihnen kann daher nicht automatisch<br />

auf eine hohe Qualität der Wohn- und<br />

Betreuungsangebote geschlossen werden.<br />

Angebote des Betreuten Wohnens zeichnen<br />

sich typischerweise durch eine Kombination<br />

aus einer barrierefreien oder barrierereduzierten<br />

Wohnung und sogenannten<br />

Grundleistungen aus. Darunter fallen beispielsweise<br />

Hausmeister<strong>die</strong>nste sowie Beratungsund<br />

Informationsangebote zu weiteren<br />

Hilfsangeboten vor Ort bis hin zu Angeboten<br />

in Gemeinschaftsräumen. Preise und Leistungsumfang<br />

der Grundleistungen unterscheiden<br />

sich jedoch von Wohnanlage zu Wohnanlage<br />

erheblich. Pflegekräfte oder Haushaltshilfen<br />

fallen zudem meist unter <strong>die</strong> sogenannten<br />

Wahlleistungen und müssen gesondert<br />

bezahlt werden. Daher gilt es <strong>die</strong> Angebote<br />

sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen.<br />

Eine gute Hilfestellung bei der Suche ist das<br />

Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere<br />

Menschen in Nordrhein-Westfalen. Darin sind<br />

Qualitätsstandards für Gebäude, Wohnumfeld,<br />

Grund- und Wahlleistungen sowie Miet- und<br />

Betreuungsverträge festgelegt. So sollte beispielsweise<br />

der Ausstattungsstandard der<br />

Wohnungen sowie der Leistungsumfang<br />

verpflichtender Grundleistungen detailliert in<br />

den Wohn- und Betreuungsverträgen geregelt<br />

sein. Im besten Fall können Sie <strong>die</strong> Betreuungsverträge<br />

unabhängig vom Mietvertrag<br />

abgeschlossen werden, so dass größtmögliche<br />

Wahlfreiheit auf Seiten der Mieterinnen und<br />

Mieter besteht.<br />

Bei der Suche nach geeigneten und auch<br />

finanzierbaren altersgerechten Wohnungen<br />

sind je nach Stadt <strong>die</strong> örtlichen Wohn- und<br />

Pflegeberatungsstellen sowie <strong>die</strong> Wohnungsämter<br />

wichtige Anlaufstellen. Bei Fragen zu<br />

den angebotenen Mietverträgen empfiehlt<br />

sich <strong>die</strong> Beratung im <strong>Mieterverein</strong>.<br />

Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW<br />

Eine Broschüre zum Qualitätssiegel kann bei<br />

der Geschäftsstelle des herausgebenden<br />

Kuratoriums Qualitätssiegel Betreutes Wohnen<br />

NRW bestellt werden:<br />

www.kuratorium-nrw.de<br />

Tel. 0234 / 890 34-15, -16<br />

17


URTEILE<br />

18<br />

Wann muss <strong>die</strong> Miete beim Vermieter sein?<br />

Oder: Immer wieder samstags?<br />

In zwei Urteilen hat der BGH eine alte<br />

Streitfrage geklärt. Nach den meisten<br />

Mietverträgen – und seit 2001 auch der<br />

Gesetzeslage nach – muss der Mieter<br />

<strong>die</strong> Miete im Voraus zahlen. Der Mieter<br />

schuldet <strong>die</strong> Mietzahlung bis zum dritten<br />

Werktag eines Monats. An <strong>die</strong>sem<br />

Tag muss <strong>die</strong> Miete auf dem Konto des<br />

Vermieters sein. Erfolgt <strong>die</strong> Zahlung<br />

mehrfach später kann neben Verzugszinsen<br />

und Mahnkosten auch eine<br />

Kündigung drohen.<br />

Der BGH hat nun geurteilt, dass bei der<br />

Fälligkeit der Miete der Samstag nicht als<br />

Werktag gilt. Konkret heißt <strong>die</strong>ses z.B.,<br />

dass <strong>die</strong> Miete für Juli 2010 nicht am<br />

03.07. sondern erst am 05.07. fällig war.<br />

Im konkreten Fall hatte demnach der<br />

Mieter nicht etwa mehrfach hintereinander<br />

unpünktlich gezahlt, sondern –<br />

unter Berücksichtigung des dazwischenliegenden<br />

Wochenendes – immer<br />

genau am Tag der Fälligkeit. Daher war<br />

– lt. BGH – <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> unpünktliche<br />

Mietzahlung gestützte Kündigung unwirksam.<br />

Etwas anderes gilt bei der Berechnung<br />

der Kündigungsfrist. Auch für <strong>die</strong> Berechnung<br />

einer Kündigungsfrist kommt<br />

es auf den Zugang der Kündigung beim<br />

Vermieter an. Wenn ein Mieter mit der<br />

gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen<br />

möchte, reicht es aus, wenn <strong>die</strong><br />

Kündigung am dritten Werktag eines<br />

Monats beim Vermieter eintrifft. Dann<br />

zählt <strong>die</strong>ser Monat noch zur Frist. Anders<br />

als bei der Mietzahlung ist <strong>die</strong> Sache jedoch<br />

komplizierter. Bei der Berechnung<br />

der Frist gilt hier der Samstag als Werktag.<br />

Nur dann, wenn der dritte Tag der<br />

Frist auf einen Samstag fällt, verlängert<br />

sich <strong>die</strong> Frist auf den folgenden Werk tag,<br />

d.h. in den meisten Fällen den Montag.<br />

Um somit fristgerecht zum 31. Dezember<br />

2010 mit Dreimonatsfrist zu kündigen,<br />

muss <strong>die</strong> Kündigung spätes tens am 04.<br />

Oktober beim Vermieter sein.<br />

BGH 27.04.2005 VIII ZR 206/04<br />

Wann hat ein Mieter oder ein Angestellter eines<br />

Vermieters Anspruch auf Schmerzensgeld?<br />

Ausführlich hat sich der BGH in einer<br />

aktuellen Entscheidung mit der Frage<br />

beschäftigt, wann weitere Personen,<br />

außer dem Mieter selbst, wegen eines<br />

Mangels der gemieteten Räume einen<br />

Anspruch auf Schadensersatz und<br />

Schmerzensgeld haben können.<br />

In dem entschiedenen Fall waren Bü -<br />

roräume vermietet. In einem Büro war<br />

ein Fenster aus dem Rahmen gekippt<br />

und hatte <strong>die</strong> Angestellte des Mieters,<br />

<strong>die</strong> dort an ihrem Schreibtisch saß,<br />

schwer verletzt. Durch Gutachten war<br />

festgestellt worden, dass daran ein fehlerhaftes<br />

Scharnier des Fensters ursächlich<br />

war.<br />

Zunächst hat der BGH festgestellt, dass<br />

hier ein Schadensersatzanspruch unabhängig<br />

vom Verschulden des Vermieters<br />

gegeben ist. Gesetzlich ist <strong>die</strong>ses<br />

immer dann der Fall, wenn der Vermieter<br />

Räumlichkeiten mit einem Mangel<br />

vermietet, der dann später den Schaden<br />

auslöst. Die mangelhafte Fensterkonstruktion<br />

lag hier schon bei Abschluss<br />

des Mietvertrags vor. Anders hätte es<br />

ausgesehen, wenn bei Anmietung das<br />

Fensterscharnier intakt gewesen wäre,<br />

erst später – durch Verschleiß – mangelhaft<br />

wurde.<br />

Dieser Unterschied ist für Mieter sehr<br />

wichtig. Wäre das Scharnier erst später<br />

– durch Verschleiß – mangelhaft geworden,<br />

wäre eine Schadensersatzpflicht<br />

des Vermieters sehr fraglich gewesen,<br />

da <strong>die</strong>sem der konkrete Konstruktionsfehler<br />

u.U. weder bekannt<br />

gewesen war noch hätte erkannt werden<br />

können. Schadensersatzansprüche,<br />

wie auch Schmerzensgeld<br />

wären mangels Verschulden des Vermieters<br />

nicht entstanden.<br />

Diese Grundsätze gelten z.B. ebenso<br />

dann, wenn eine Wohnung durch<br />

bauliche Ursachen bedingt schimmelt,<br />

dadurch an Möbeln Schäden<br />

entstehen. Waren <strong>die</strong> Baumängel bei<br />

Abschluss des Mietvertrages bereits<br />

vorhanden, haftet der Vermieter, ob<br />

er davon wusste oder nicht. Anders<br />

dann, wenn <strong>die</strong> Feuchtigkeit z.B. von<br />

einem – zu spät erkannten – Wasserrohrbruch<br />

herrührt. Dann haftet der<br />

Vermieter nur, wenn er <strong>die</strong> Sanierung<br />

verzögert hätte und bei fristgerechter<br />

Sanierung <strong>die</strong> Schäden nicht entstanden<br />

wären.<br />

Auch <strong>die</strong> Angestellte des Mieters hat<br />

einen eigenen Schadensersatzanspruch<br />

gegen den Vermieter, obwohl<br />

sie selbst nicht im Mietvertrag stand.<br />

Der BGH betonte, dass nach den Umständen<br />

damit zu rechnen war, dass<br />

<strong>die</strong> Geschädigte in den Räumen regelmäßig<br />

arbeitete, sie somit in den<br />

Schutzbereich des Mietvertrags einbezogen<br />

worden war.<br />

Bei Wohnungen kann <strong>die</strong>ses ohne Weiteres<br />

auf Familienangehörige, Besuch<br />

oder auch Pflegekräfte übertragen werden.<br />

Letztendlich stand der Geschädigten<br />

auch Schmerzensgeld zu. Dass ist immer<br />

dann der Fall, wenn der Schadensersatzanspruch<br />

auf der Verletzung<br />

des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit<br />

oder der sexuellen Selbstbestimmung<br />

beruht.<br />

BGH v. 21.07.2010 -XII ZR 189/08-


Mitgliederversammlung 2010<br />

In ruhiger Atmosphäre fand<br />

am 09. Juni <strong>die</strong> <strong>die</strong>sjährige<br />

Mitgliederversammlung statt.<br />

Neben dem Geschäftsbericht<br />

standen Neuwahlen, eine<br />

Satzungsänderung sowie<br />

Mitgliederehrungen auf dem<br />

Programm.<br />

Geschäftsführer Michael Wenzel<br />

referierte in seinem Bericht <strong>die</strong><br />

wichtigsten Zahlen des Geschäftsjahres<br />

2009: Der Umsatz habe bei<br />

rund 1,24 Mio. Euro gelegen und das<br />

Geschäftsjahr sei mit einer leichten<br />

Unterdeckung von rund 13 Tsd. Euro<br />

abgeschlossen worden. Die 1.400 Neuaufnahmen<br />

(plus 5 Prozent ggü. 2008)<br />

reichten leider auch 2009 nicht aus, <strong>die</strong><br />

Abgänge auszugleichen, so dass <strong>die</strong> Mitgliederzahl<br />

zum 31.12.2009 um 148 auf<br />

15.817 Mitglieder zurückgegangen sei.<br />

Heinz-Werner Kolberg als Sprecher<br />

der Mieterinitiative „Malerviertel“<br />

dankte in der anschließenden Aussprache<br />

für <strong>die</strong> Unterstützung durch den<br />

<strong>Mieterverein</strong> und bat um finanzielle<br />

Beteiligung bei der Beauftragung eines<br />

Gutachters. Im Malerviertel sind eine<br />

Reihe von Bäumen wegen angeblicher<br />

Schäden von der Abholzung bedroht.<br />

Nach einigen weiteren Wortmeldungen<br />

und entsprechender Empfehlung<br />

durch Kassenprüfer Ralf Finke entlastete<br />

<strong>die</strong> Versammlung den Vorstand<br />

einstimmig.<br />

Wahlen<br />

Einstimmig wiedergewählt wurde<br />

Vorstandsmitglied Udo Nandzik. Neu<br />

Seit <strong>die</strong>sem Jahr ist der <strong>Mieterverein</strong> offizieller Sponsor des Zirkus-Projektes „Ratzfatz“.<br />

Das Projekt arbeitet mit Schülerinnen und Schülern, wird von Künstlern des Varietes<br />

et cetera trainiert und hat schon den einige renommierte Nachwuchspreise gewonnen.<br />

Unser Tipp: Auf jeden Fall anschauen! Infos gibt es unter www.zirkus-ratzfatz.de oder<br />

0234 / 43885510. Foto: Jochen Kaymer<br />

Gute Laune nach der drögen Tagesordnung verbreiteten Angelika und Robinson.<br />

in <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Kassenprüfung zuständige<br />

Kontrollkommission wurde Herbert<br />

Blome gewählt.<br />

Satzungsänderung<br />

Eine Ergänzung der Satzung ermächtigt<br />

den Vorstand, für Mitglieder bis 27<br />

Jahre eine kürzere Mindestmitgliedschaft<br />

sowie Kurzmitgliedschaften einzuführen.<br />

Damit soll <strong>die</strong> Hemmschwelle<br />

für einen Vereinseintritt gesenkt werden.<br />

Bisher beruhten entsprechende<br />

Vorstandsbeschlüsse auf einer bereits<br />

in der Satzung vorhandenen Ausnahmeregelung.<br />

Mitgliederehrungen<br />

Mit einer launigen Ansprache begrüßte<br />

Vorstandsmitglied Udo Nandzik<br />

<strong>die</strong> Mitglieder, <strong>die</strong> für ihre langjährige<br />

Vereinstreue mit der Ehrennadel des<br />

<strong>Mieterverein</strong>s ausgezeichnet wurden<br />

und als kleines Dankeschön einen<br />

Einkaufsgutschein für den City-Point<br />

erhielten.<br />

Nach Abschluss der Mitgliederversammlung<br />

lud der Vorstand <strong>die</strong> Ehrenmitglieder<br />

zu einem kalt-warmen<br />

Buffet ein. In <strong>die</strong>sem Rahmen traten als<br />

Überraschungsgäste <strong>die</strong> Zauberkünstler<br />

Angelika und Robinson auf. Beide sind<br />

vielen Bochumern insbesondere als<br />

Inhaber des Kleinkunsttheaters Zauberkasten<br />

in Bochum-Gerthe bekannt.<br />

INTERN<br />

19


BOCHUM<br />

Bochum schrumpft. Noch 1997 wohnten über 400.000<br />

Menschen in <strong>die</strong>ser Stadt. Anfang der 90er, als <strong>die</strong> Zuwanderung<br />

aus dem Osten zu verzeichnen war, waren es sogar<br />

über 410.000. Ende 2008 lag <strong>die</strong> Einwohnerzahl nur noch<br />

bei 370.000. Da könnte man meinen, auf dem Wohnungsmarkt<br />

gehe es entspannt zu – und in vielen Teilbereichen ist<br />

das auch so. Doch es gibt weiterhin Probleme. Damit <strong>die</strong>se<br />

rechtzeitig erkannt werden, gibt <strong>die</strong> statt jedes zweite Jahr<br />

einen Wohnungsmarktbericht mit detaillierten Analysen heraus.<br />

Jetzt liegt der für 2009 vor.<br />

Engpässe bei preiswerten<br />

Wohnungen erwartet<br />

20<br />

In Bochum gibt es 192.200 Wohnungen,<br />

aber nur 187.400 Haushalte.<br />

Das ergibt eine Leerstandsquote von nur<br />

2,5 %. Für <strong>die</strong> Wohnungswirtschaft ist<br />

das unproblematisch – und für einen<br />

funktionierenden Wohnungsmarkt<br />

sogar erforderlich. Schließlich ziehen ja<br />

auch Menschen um. Die Innerstädtische<br />

Umzugsquote lag zuletzt bei 7,4 %.<br />

Dazu kommen <strong>die</strong> Zu- und Fortzüge<br />

in andere Städte. Diese Wanderungsbilanz<br />

ist auch in Bochum inzwischen<br />

seit einigen Jahren negativ. Während<br />

lange Zeit allein der Sterbeüberschuss<br />

verantwortlich war für den Bevölkerungsrückgang,<br />

gab es 2008 einen<br />

Wanderungsverlust von 1290 Personen.<br />

28 % davon stammen aus dem Bevölkerungsaustausch<br />

mit den direkten<br />

Nachbarstädten. Und auch der ist fast<br />

ausschließlich negativ. Nur aus Gelsen-<br />

kirchen sind mehr Menschen nach Bochum<br />

gezogen als dorthin weg. Ansonsten<br />

ist <strong>die</strong> Bilanz negativ: Dortmund<br />

– 108, Witten – 98, Castrop-Rauxel<br />

– 88; sogar an das kleine Hattingen hat<br />

Bochum 28 Einwohner verloren.<br />

Keine Entspannung<br />

Der Bevölkerungsrückgang führt<br />

aber einstweilen nicht zu einer weiteren<br />

Entspannung am Wohnungsmarkt.<br />

Denn dafür ist nicht <strong>die</strong> Zahl der Einwohner<br />

entscheidend, sondern <strong>die</strong> der<br />

Haushalte. Die hat sich zwischen 2006<br />

und 2008 um 900 erhöht und lag zuletzt<br />

bei 187.400. Im gleichen Zeitraum ging<br />

<strong>die</strong> Einwohnerzahl um 5.400 zurück.<br />

Ursache ist der ungebrochene Trend<br />

zu immer kleineren Haushalten. Die<br />

Der Wohnungsneubau stagniert auf niedrigem Niveau, und nur etwa <strong>die</strong> Hälfte der<br />

Neubauten sind Sozialwohnungen. Neubau wird den Mangel an preiswerten Wohnungen<br />

nicht beheben.<br />

Haushalte in Bochum<br />

durchschnittliche Haushaltsgröße liegt<br />

inzwischen nur noch bei 1,95. 44,5 %<br />

aller Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte,<br />

weitere 32 % Paare ohne Kinder<br />

und 4,5 % Mehrpersonen-Haushalte<br />

ohne Kinder. Nur noch in jedem 6 Haushalt<br />

leben Kinder, und <strong>die</strong> klassische<br />

Familie mit Papa, Mama und eins, zwei,<br />

drei Kindern unter einem Dach ist mit<br />

14 % zu einer Randgruppe geworden.<br />

Das Einkommen, das <strong>die</strong>sen Haushalten<br />

zur Verfügung steht, ist mit<br />

durchschnittlich 17.700 Euro nicht<br />

gerade üppig und – gemessen an der<br />

Kaufkraft – zuletzt sogar gesunken. Dies<br />

und lokale wirtschaftliche Faktoren<br />

– explizit nennt <strong>die</strong> Stadt Nokia und<br />

Opel – lassen eine <strong>steigen</strong>de Nachfrage<br />

nach preiswerten Wohnraum erwarten.<br />

Dem steht jedoch ein immer kleineres<br />

Angebot gegenüber.<br />

Zu wenig Preiswertes<br />

Die Zahl der amtlich registrierten<br />

Wohnungssuchenden, <strong>die</strong> Anspruch auf<br />

eine Sozialwohnung haben, ist in den<br />

letzten zehn Jahren um 32 % gesunken<br />

– <strong>die</strong> Zahl der Sozialwohnungen jedoch<br />

um 47 %, Tendenz: zügig weiter fallend.<br />

Ende 2008 waren von den einstmals<br />

90.000 Sozialwohnungen in Bochum<br />

nur noch 17.747 übrig. Das sind gerade<br />

noch 8,6 % des Wohnungsmarktes<br />

– eine lächerliche Zahl angesichts der<br />

Tatsache, dass fast <strong>die</strong> Hälfte aller Mieter<br />

<strong>die</strong> Einkommensgrenzen für den<br />

Sozialen Wohnungsbau erfüllen und in<br />

etlichen der existierenden Sozialwohnungen<br />

Fehlbeleger wohnen, <strong>die</strong> nicht<br />

mal mehr eine Abgabe zahlen.


Der Sozialwohnungsbesatnd ist in den letzten zehn Jahren rapide<br />

zurückgegangen und wird weiter abnehmen.<br />

Neubau wird das Problem nicht<br />

lösen. Dazu sind <strong>die</strong> Förderzahlen viel<br />

zu gering. 2008 war in Bochum nicht<br />

eine einzige der gut 400 neu gebauten<br />

Wohnungen öffentlich gefördert. Alle<br />

xperten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Stadt regelmäßig befragt,<br />

erwarten denn auch schon in<br />

naher Zukunft Engpässe im Bereich<br />

preiswerter Wohnungen.<br />

Im Moment scheint <strong>die</strong> Lage allerdings<br />

noch nicht dramatisch. Die Stadt<br />

wertet nämlich auch regelmäßig <strong>die</strong><br />

Wohnungsangebote in den Zeitungen<br />

aus. 2009 zum Beispiel hat sie 1.500<br />

Mietangebote registriert mit durchschnittlich<br />

67,7 qm zu je 5,44 €. 28 %<br />

davon lagen innerhalb der Angemessenheitsgrenzen<br />

für Hart-IV-Haushalte<br />

– das erscheint ausreichend.<br />

Mieterstadt Bochum<br />

Bochum ist eine Mieterstadt – und<br />

wird es auch bleiben. Trotz aller Bevorzugung<br />

des Eigentums bei der Wohnungsbauförderung<br />

und trotz aller Umwandlungen<br />

der letzten Jahr(zehnt)e<br />

hat sich <strong>die</strong> Quote der im Eigentum<br />

Wohnenden seit der Volkszählung 1987<br />

nur von 21 auf 24 % erhöht. Mehr als<br />

drei Viertel der Bevölkerung wohnt<br />

weiterhin zur Miete.<br />

Die großen Wohnungsunternehmen<br />

spielen in Bochum nur eine untergeord-<br />

Alle Bilder und Grafiken <strong>die</strong>ser<br />

Doppelseite: Stadt Bochum<br />

nete Rolle. Neben dem knappen Viertel<br />

der selbstnutzenden Eigentümer stellen<br />

sie ein weiteres Viertel des Wohnungsangebots<br />

zur Verfügung. Die andere<br />

Hälfte ist in der Hand kleiner und mittlerer<br />

Privat-Eigentümer.<br />

Die mit Abstand größte Vermieterin<br />

ist mit rund 15.000 Wohnungen<br />

<strong>die</strong> halbstädtische VBW. Die Deutsche<br />

Annington, bundesweit <strong>die</strong> größte<br />

Wohnungsgesellschaft, hat in Bochum<br />

nur rund 7.000 Wohnungen. Andere<br />

in den Nachbarstädten gefürchtete<br />

große „Heuschrecken“ wie Gagfah oder<br />

Bochum ist eine Mieterstadt. Lediglich in Hordel und in Stiepel gibt es<br />

Eigentümerquoten von über 40 Prozent.<br />

BOCHUM<br />

Immeo sucht man in Bochum vergeblich.<br />

Auch <strong>die</strong> jüngst verkaufte LEG ist<br />

in Bochum nur mit 1.300 Wohnungen<br />

vertreten. Größere regionale Anbieter<br />

wir Evonik oder THS liegen auch nur<br />

im dreistelligen Bereich. Dagegen gibt es<br />

eine ganze Reihe kleinerer und mittlerer<br />

Genossenschaften mit 500 bis 5.000<br />

Wohnungen – <strong>die</strong> aber auch durchaus<br />

Probleme bereiten können, wie in <strong>die</strong>sem<br />

Heft zu lesen ist.<br />

Miethöhe erträglich<br />

Die Grundstückspreise in Bochum<br />

sind im Vergleich mit<br />

den meisten Nachbarstädten relativ<br />

hoch. Das erschwert den Neubau.<br />

Die <strong>Mieten</strong> hingegen sind eher<br />

moderat. Dabei weicht der von der<br />

Stadt per Zeitungsanalyse ermittelte<br />

Durchschnittswert der Angebotsmieten<br />

noch deutlich nach oben von<br />

der aktuellen Mietspiegel-Erhebung<br />

ab, der mehr als drei mal so viele<br />

Daten zu Grunde liegen. Doch das<br />

ist nicht verwunderlich. Der Mietspiegel<br />

erfasst Bestandsmieten, <strong>die</strong><br />

Zeitungsanalyse Angebote. Es gibt<br />

keine Erkenntnisse darüber, ob <strong>die</strong><br />

Wohnungen später auch zu <strong>die</strong>sem<br />

Preis vermietet werden konnten.<br />

21


SERVICE<br />

22<br />

Geschäftszeiten<br />

Geschäftsstelle Bochum:<br />

Brückstraße 58 · 44787 Bochum<br />

Fon : 02 34 / 9 6114 - 0<br />

Fax : 02 34 / 9 6114 - 11<br />

E-mail : info@mvbo.de<br />

Internet : www.mvbo.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo - Do : 9.00 - 18.00 Uhr<br />

Fr : 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Geschäftsstelle Hattingen:<br />

Bahnhofstraße 37 · 45525 Hattingen<br />

Fon : 0 2324 / 5 2524<br />

Fax : 0 2324 / 95 0349<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di : 9.00 - 12.00 + 13.00 - 18.00<br />

Mi + Do : 9.00 - 12.00 + 13.00 - 15.00<br />

Bankverbindung:<br />

Sparda Bank Essen eG, BLZ 360 60591,<br />

Kto. Nr. 520619<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

DMB – <strong>Mieterverein</strong> Bochum, Hattingen<br />

und Umgegend e. V.,<br />

Brückstraße 58 · 44787 Bochum<br />

Auflage : 22.500<br />

Redaktion: Michael Wenzel (mw), Knut<br />

Unger (ku), Karin Schnittker, Birgit Lütge-Jordan,<br />

Helmut Lierhaus (li), Rainer<br />

Stücker (st), Holger Gautzsch, v.i.S.d.P.:<br />

Aichard Hoffmann (aha) . Namentlich<br />

gekennzeichnete Beiträge geben nicht<br />

unbedingt <strong>die</strong> Meinung der Redaktion<br />

wieder.<br />

Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 44 / -74<br />

E-mail : mensch.mieter@mvbo.de<br />

Anzeigen : Michael Wenzel<br />

Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 40 / -70<br />

E-Mail : gf@mvbo.de<br />

Druck : Lensing-Druck, Dortmund<br />

Titelfoto : www.blossey-luftbild.de<br />

Titellayout : Weritz Werbung · Bochum<br />

Fon/Fax : 02 34 / 3 61 77- 40 / - 19<br />

Service<br />

Rechtsberatung in der Geschäftsstelle:<br />

Örtliche Zuständigkeit!<br />

Unsere Rechtsberater/innen haben feste örtliche Zuständigkeiten für neue Fälle.<br />

Diese richten sich nach der Postleitzahl:<br />

Berater/in PLZ in Bochum andere Orte Durchwahl<br />

(Sekretariat)<br />

Ralf Berger 44791 44805 96 11 435<br />

44807 44809<br />

Rainer Klatt 44787 44789 Castrop-Rauxel, 96 11 431<br />

44795 Herne<br />

Gisela Krieter 44793 44866 96 11 432<br />

44867 44869<br />

Sabine Mosler 44892 44894 96 11 434<br />

Rainer Papenheim 44799 44801 alle anderen Orte 96 11 436<br />

44803<br />

Jutta Hüppop 44879 44797 Hattingen, Di, Mi und Do:<br />

Sprockhövel 0 23 24 / 5 25 24<br />

Mo, Fr: 02 34 / 96 11 40<br />

Bitte vereinbaren Sie ihren Beratungstermin unter den oben genannten Rufnummern<br />

unserer Geschäftsstellen.<br />

Rechtsberatung am Telefon:<br />

Wir rufen Sie an! Sie bestimmen den Zeitpunkt!<br />

Sie benötigen eine Beratung und wollen Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater<br />

telefonisch erreichen? Ihre Rechtsberaterin oder Ihr Rechtsberater hat Sie um Rückruf<br />

gebeten? Das geht bei uns ganz einfach und ohne lästige Warteschleife.<br />

Rufen Sie <strong>die</strong> oben angegebenen Rufnummern in der Geschäftsstelle an. Wir vereinbaren<br />

einen telefonischen Beratungstermin mit Ihnen. Warten Sie innerhalb der vereinbarten<br />

Zeit in der Nähe Ihres Telefons. Legen Sie benötigte Unterlagen in greifbare Nähe. Im<br />

Interesse stabiler Mitgliedsbeiträge sollten Sie aus dem deutschen Festnetz anrufen. Die<br />

Kosten für das Gespräch trägt der <strong>Mieterverein</strong>. Und noch etwas: Neue Unterlagen – etwa<br />

ein Schreiben des Vermieters – senden Sie uns bitte rechtzeitig vor der Telefonberatung<br />

per Fax oder Post.<br />

Anregungen? Kritik? Beschwerden?<br />

Sprechen Sie mit dem Chef!<br />

Wir sind ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihre Vorschläge, Kritik<br />

oder Beschwerden sind dabei eine wichtige Hilfe. Sprechen Sie mit dem<br />

Chef! Geschäftsführer Michael Wenzel, Durchwahl: 02 34 / 96 11 440.<br />

Ortstermine:<br />

Wir kommen zu Ihnen ins Haus!<br />

Die Besichtigung Ihrer Wohnung kann sinnvoll sein, zum Beispiel um das Ausmaß von<br />

Mängeln festzustellen. Fragen Sie zuerst Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater, ob<br />

ein Ortstermin nötig ist. Wenn ja, setzen Sie sich mit unserem Experten in Verbindung.<br />

Mit ihm können Sie direkt einen Termin vereinbaren.<br />

Als Mitglied des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. berechnet Ihnen<br />

der Experte für seine Leistungen nur 75 €. Im Preis enthalten sind bereits <strong>die</strong> Anfahrt,<br />

<strong>die</strong> Begehung vor Ort, ein Kurzprotokoll und ggf. <strong>die</strong> jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

Der Betrag ist beim Ortstermin zu zahlen. Nur dadurch ist er so günstig. Vergleichbare<br />

Leistungen sind bei anderen Anbietern (Firmen) weit teurer. Zusätzliche Kosten<br />

können für <strong>die</strong> Probennahme und Analyse von Schimmel und Schadstoffen entstehen.<br />

Sie entscheiden, ob Sie dazu einen Auftrag erteilen oder nicht. Unser Experte heißt:<br />

Dipl.-Ing. Bernd Eckstein, Tel. 0 23 02/58 54 77, Fax.: 0 23 02/ 58 54 75<br />

Mail: b-eckstein@versanet.de


��� ���� ���������� ��� �������������<br />

��� ���������<br />

������������<br />

��� ��� ���������� ������������ ���� ���<br />

��������� ����� ��� ������ ��� �� ��� �� �� ����<br />

����� ���� ������� ������<br />

��� ���� �������� ��� ���������� �������<br />

� �� ��������� ��� �������� ��� ����������� ���������� �


AKTION<br />

Mitglieder werben Mitglieder<br />

5 Werbeprämien zum Aussuchen<br />

Eine Prämie für jede erfolgreiche Mitgliederwerbung. Wahlweise auch eine Beitragsgutschrift in Höhe von 25 Euro.<br />

1 Konferenzmappe „Shanghai“<br />

mit fünf verschiedenen Etuis, <strong>die</strong> je<br />

nach Bedarf leicht ausgewechselt<br />

werden können (Klettbefestigung),<br />

4-Ring-Kombimechanik, incl. A4-<br />

Schreibblock<br />

2 Picknick-Rucksack<br />

“Casual Coffee”<br />

für 2 Personen, großes Isolierfach.<br />

Besteck, Zubehör und Geschirr im<br />

Vorderfach, inklusive der ca. 0,5 l-<br />

Edelstahlflasche. Format ca. 28 x 20<br />

x 38 cm.<br />

3 Trolley-Reisetasche<br />

„Cargo Sporty“<br />

Stapazierfähiges 600-D-Rip-Stop. Mit<br />

4 Vortaschen, seitlich und Stirnseite<br />

4 Grill-Set „Cad<strong>die</strong>“<br />

5-tlg. Grill-Zubehör in einem verkleinerten<br />

Golfsack. Metallteile ca. 45<br />

cm groß. Incl.Pfeffer- und Salzstreuer<br />

in Form von Golfbällen.<br />

5 Mag-Lite<br />

Die berühmte Taschenlampe, Länge<br />

ca. 25 cm, ohne Batterien<br />

6 Beitragsgutschrift<br />

in Höhe von 25 Euro. Keine Barauszahlung<br />

möglich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!