MF_Titel_BO_14 (RZ zw) - Mieterverein
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ANGE<strong>BO</strong>TE FÜR MITGLIEDER<br />
2<br />
Strommessgeräte<br />
Wieviel Strom verbraucht Ihre Waschmaschine bei<br />
30 Grad? Oder wieviel Ihr Fernseher im Standby-<br />
Betrieb? Das sagen Ihnen unsere Strommessgeräte aufs<br />
Watt genau.<br />
Sie können die Geräte bei uns für maximal eine<br />
Woche kostenfrei ausleihen. Erst bei längerer Ausleihe<br />
wird ein Entgelt fällig. Einzige Bedingung: Es ist eine<br />
Kaution in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen, die Ihnen<br />
bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich wieder<br />
ausgezahlt wird.<br />
Details zu den Regeln der Ausleihe erfahren Sie unter<br />
der Rufnummer 0234 – 96 11 40.<br />
Ortstermine<br />
Verbraucherzentrale<br />
Rabatte für Mitglieder des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum gibt es bei<br />
der Verbraucherzentrale in der Großen Beckstraße 15. So<br />
ist die Nutzung der „Infothek“, die normalerweise 3 € kostet,<br />
für unsere Mitglieder kostenlos. Beim Kauf von Broschüren<br />
oder anderen Publikationen gibt es einen Preisnachlass von<br />
10 Prozent.<br />
Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft erhalten<br />
Sie in unserer Bochumer Geschäftsstelle, die nur 200 Meter<br />
entfernt ist. Auf Wunsch senden wir Sie Ihnen auch per Post<br />
nach Hause.<br />
Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale:<br />
Mo: 9.30 - 13.00 + <strong>14</strong>.00 - 17.00<br />
Di: 9:30 - 17.00<br />
Mi: nach Vereinbarung<br />
Do: 9:30 - 13.00 + <strong>14</strong>.00 - 19.00<br />
Fr: 9:30 - <strong>14</strong>.00<br />
Tel: 0234 / 66044<br />
Wohnungsmängel? Feuchtigkeitsschäden? Begleitung<br />
bei der Wohnungsübergabe?<br />
Unser Mann im Außendienst kommt zu Ihnen nach<br />
Hause. Dipl. Ing. Bernd Eckstein ist Baubiologe und<br />
Energieberater mit BAFA-Zulassung. Im Preis von 65 €<br />
(Preisänderungen vorbehalten) sind Anfahrt, Kurzgutachten<br />
und Mehrwertsteuer enthalten.<br />
Kontakt: T: 02302 / 58 54 77, F: 02302 / 58 54 75,<br />
Mail: b-eckstein@versanet.de. In Zweifelsfällen klären<br />
Sie die Notwendigkeit einer Ortsbegehung vorher mit<br />
Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin. Mieterstammtisch<br />
Im Februar laden wir zum 6. mal unsere Mitglieder zum<br />
Mieterstammtisch ein. Diesmal dreht sich alles um den Umzug:<br />
Wohnungssuche, Mieterkündigung, Auszug, Nachmieter.<br />
Referentin ist unsere Rechtsberaterin Gisela Krieter.<br />
Termin: Dienstag, 10. Februar, 18 Uhr<br />
Paulaner Botschaft, Brückstraße 31<br />
Der Mieterstrammtisch soll - exklusiv für Mitglieder - die<br />
Möglichkeit bieten, mietrechtliche Fragen in lockerer Runde<br />
zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen. Deshalb ist die<br />
Teilnehmerzahl begrenzt. Wir bitten daher um vorherige<br />
Anmeldung unter der Nummer 0234 / 96 11 412. Sollten Sie<br />
sich angemeldet haben, dann aber doch nicht kommen können,<br />
bitten wir Sie um Absage, damit der Platz anderweitig<br />
vergeben werden kann.
Anzeige<br />
Was wünschen Sie<br />
dem <strong>Mieterverein</strong><br />
Bochum und der<br />
<strong>BO</strong>GESTRA<br />
zu Weihnachten?<br />
Schicken Sie Ihre Wünsche an:<br />
<strong>BO</strong>GESTRA, Abteilung MV11,<br />
Universitätsstraße 58, 44789 Bochum,<br />
oder per E-Mail an: mehr-vom-abo@bogestra.de<br />
Wir wünschen Ihnen viel Glück, frohe Weihnachten<br />
und einen guten Rutsch ins neue Jahr!<br />
Unter allen Einsendungen verlosen wir:<br />
• 5 Cerruti Schreibsets<br />
• 5 Swarovski Kaffeebecher<br />
• 5 Memolights<br />
Einsendeschluß 15.01.2009<br />
INHALT<br />
Neue Mitgliedsbeiträge<br />
ab 1. Januar S. 4<br />
Rechtsberatung:<br />
Neue Zuständigkeiten nach<br />
Postleitzahlen S. 4<br />
Teure Genossenschaft? S. 5<br />
Satire:<br />
Das Neue Jahr<br />
fängt gut an! S. 6<br />
Finanzkrise ist auch<br />
eine Wohnungskrise S. 7<br />
Der große Ausverkauf S. 8 - 9<br />
Eis und Schnee:<br />
Kalter Winter -<br />
teurer Winter?<br />
S. 10<br />
Verbraucher:<br />
Keine Transparenz<br />
beim Gaspreis S. 11<br />
Serie Wohnprojekte:<br />
Herner im (Un-)Ruhestand<br />
Mietrecht:<br />
Vermieter muss Elektroleitungen<br />
nicht checken S. <strong>14</strong><br />
Mieterhöhung nach Bindungsauslauf<br />
oft zu üppig S. 15<br />
<strong>Titel</strong>thema:<br />
Mehr Wohngeld<br />
ab<br />
1. Januar<br />
S. 16 - 17<br />
S. 12 - 13<br />
Was wird aus Evonik Wohnen?<br />
S. 18<br />
Cross-Border-Leasing<br />
rächt sich S. 19<br />
Hartz IV:<br />
Jede Menge Urteile S. 20-21<br />
3
INTERN<br />
4<br />
Neue Beiträge ab<br />
01. Januar 2009<br />
Auf seiner Sitzung am 01. Dezem-<br />
ber 2008 hat der Vereinsvorstand<br />
eine leichte Erhöhung der Vereins-<br />
beiträge um 0,20 € pro Monat ab<br />
01. Januar 2009 beschlossen.<br />
ir blicken immerhin auf fünf<br />
„WJahre Beitragsstabilität zurück<br />
und die jetzige Anpassung deckt bei<br />
weitem nicht die allgemeinen Preissteigerungen<br />
der letzten Jahre!“, kommentiert<br />
Geschäftsführer Michael Wenzel<br />
den Vorstandsbeschluss.<br />
Die Anpassung entspricht im Durchschnitt<br />
aller betroffenen Beitragsklassen<br />
einer Steigerung um 3,5 Prozent. Zum<br />
Vergleich: Im gleichen Zeitraum stiegen<br />
die allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />
um knapp 10 Prozent.<br />
Durch die Mehreinnahmen ist es<br />
möglich, die im Sommer vergangenen<br />
Jahres zunächst bis 31. Dezember 2008<br />
befristet eingerichtete sechste Rechtsberaterstelle<br />
in einen unbefristeten<br />
Arbeitsplatz umzuwandeln.<br />
„Das kommt allen Mitgliedern<br />
zugute, denn die bisherigen fünf Beraterstellen<br />
deckten einfach nicht mehr<br />
die Nachfrage der Mitglieder nach<br />
möglichst zeitnaher Beratung und die<br />
neue Kollegin sorgt schon jetzt für eine<br />
deutliche Entlastung.“, so Wenzel.<br />
Betroffen von der Steigerung sind<br />
die Beitragsklassen A,B,C, D, E und<br />
N0. Fragen zu den neuen Beiträgen<br />
beantworten wir gerne in der Bochumer<br />
Geschäftsstelle (0234 – 96 11 40)<br />
oder Sie wenden sich direkt an den<br />
Geschäftsführer Michael Wenzel (0234<br />
– 96 11 440).<br />
Rechtsberatung:<br />
Neue Zuständigkeiten<br />
Seit einigen Jahren ist die Zustän-<br />
digkeit unserer Rechtsberater<br />
nach Postleitzahlen geregelt. Das<br />
stellt sicher, dass Mitglieder aus<br />
dem gleichen Haus oder Vier-<br />
tel auch beim gleichen Juristen<br />
landen - und vermeidet damit<br />
Doppelarbeit. Jetzt gibt es bei<br />
der Verteilung der Postleitzahlen<br />
Änderungen.<br />
Ursache ist, dass unsere Juristin Frau<br />
Mosler, die seit Sommer letzten<br />
Jahres mit einem befristeten Arbeitsvertrag<br />
bei uns berät, nunmehr unbefristet<br />
übernommen wurde und einen festen<br />
Zuständigkeitsbereich erhält.<br />
Sie übernimmt ab 1. Januar die<br />
Postleitzahlen 44892 und 44894 von<br />
Herrn Papenheim. Der ist dafür für den<br />
Bereich 44799 zuständig sowie die auswärtigen<br />
Orte (vorher Herr Klatt), und<br />
ebenso für Witten (vorher Frau Hüppop)<br />
sowie Datteln und Essen (vorher Herr<br />
Berger). Für die Wittener Mitglieder<br />
bedeutet das, dass künftig nicht mehr<br />
die Hattinger, sondern die Bochumer<br />
Geschäftsstelle für sie zuständig ist.<br />
Wir wünschen allen<br />
Mitgliedern frohe<br />
Feiertage und einen<br />
guten Rutsch!<br />
Eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten<br />
finden Sie wie gewohnt<br />
auf der Service-Seite 22. Damit niemand<br />
mitten im Rennen die Pferde wechseln<br />
muss, können Mitglieder mit bereits<br />
laufendem Fall diesen natürlich beim<br />
gewohnten Juristen abschließen.<br />
Jetzt fest im Team:<br />
Rechtsberaterin Sabine Mosler<br />
Ihr <strong>Mieterverein</strong> Bochum,<br />
n unseren Aktenschränken steht die<br />
Hattingen und Umgegend e.V. Inächste Aufräum-Aktion an. Schließlich<br />
sind die Kapazitäten begrenzt, neue<br />
Fälle kommen laufend dazu - und das<br />
papierlose Büro ist noch immer keine<br />
Realität. Deshalb müssen wir wieder<br />
Platz schaffen.<br />
Diesmal wandern die „normalen“<br />
Akten aus dem Jahre 2005 und zusätzlich<br />
die Prozessakten aus dem Jahre<br />
2003 in den Reißwolf.<br />
Wenn Sie Ihre Kopien aufgehoben<br />
haben oder auf die Akten keinen Wert<br />
mehr legen, brauchen Sie nichts zu<br />
unternehmen. Wenn Sie aber unsere<br />
Exemplare Ihrer Akten vor der Vernichtung<br />
retten wollen, haben Sie bis zum<br />
16. Januar 2009 Gelegenheit, sie in der<br />
Geschäftsstelle abzuholen.
Teure Genossenschaft?<br />
Schock für etliche Mietglieder der<br />
Baugenossenschaft Bochum eG.<br />
Ende Oktober bekamen sie Post,<br />
in der sie aus heiterem Himmel<br />
darüber informiert wurden, dass<br />
eine deutlich höhere Einlage<br />
zahlen müssen.<br />
Schon im Juni habe die Vertreterversammlung<br />
eine neue Satzung<br />
beschlossen, die zum 1. Juli in Kraft<br />
getreten sei, heißt es in dem Schreiben.<br />
Danach beträgt ein Geschäftsanteil jetzt<br />
nicht mehr 400, sondern nur noch 200<br />
€. Trotzdem wird es für sie teurer.<br />
Das liegt daran, dass die neue<br />
Satzung ebenfalls vorsieht, dass die<br />
Mitglieder jetzt mehr Geschäftsanteile<br />
erwerben müssen, gestaffelt nach der<br />
Wohnungsgröße. Bis 50 qm müssen drei<br />
Anteile gezeichnet werden, bis 90 qm<br />
vier und über 90 qm fünf Anteile. Bisher<br />
waren 2 Anteile zu zeichnen.<br />
Erika Zachcial aus Höntrop ist sauer<br />
auf ihre Genossenschaft. Da ihre Wohnung<br />
über 90 qm groß ist, müssen sie<br />
und ihr Mann nun 200 € nachlegen.<br />
„Ich habe mich bei der Genossenschaft<br />
beschwert, aber die haben nur gesagt,<br />
dass die Vertreterversammlung das mit<br />
Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen hat.<br />
Eine Begründung hab ich nicht bekommen.“<br />
Eine Nachbarin muss sogar<br />
389 € nachzahlen. Und eine Mieterin,<br />
die namentlich nicht genannt werden<br />
möchte, schimpft: „Für mich ist das<br />
nicht so ein Problem. Wenn das alle<br />
zahlen müssen, zahle ich es halt auch.<br />
Aber es gibt eine Menge Witwen mit<br />
kleiner Rente in der Genossenschaft,<br />
für das sicher hart ist.“<br />
Leserbrief<br />
betr: „kündigung“ - mieterforum<br />
ausgabe 13, seite <strong>14</strong><br />
ich bin beim lesen der letzten ausgabe<br />
beim kündigungsschreiben des herrn<br />
herrmann hängengeblieben. es irritiert<br />
mich, dass ein solches schreiben veröffentlicht<br />
wird. zumal die begründung<br />
eine allgemeine unzufriedenheit mit<br />
den im mieterforum behandelten themen<br />
ist. der kommentar dazu bezieht<br />
sich auf einen m.e. nebensächlichen<br />
aspekt, der nur andeutet, dass ein bekennend<br />
religiöser vermieter offenbar<br />
nicht so handelt, wie es von ihm zu<br />
erwarten wäre. wie daraus ein möglicher<br />
vorwurf von antisemitismus konstruiert<br />
wird, kann ich (wie offenbar auch die<br />
Einen Grund für die Erhöhung hat<br />
die Genossenschaft, die Ihre Mitgliederzahl<br />
mit 2424 und ihren Wohnungsbestand<br />
mit 1691 Einheiten angibt,<br />
natürlich schon. Das Genossenschaftsgesetz<br />
ist im August 2006 geändert<br />
worden, und derzeit passen alle Genossenschaften<br />
ihre Satzungen nach der<br />
Mustersatzung des GDW an.<br />
Dem Vorwurf einen Flächendeckenden<br />
Erhöhung widerspricht<br />
Vorstandsmitglied Klaus Werner energisch:<br />
„Nur sechs Prozent der Mitglieder<br />
müssen ihre Anteilszahlung erhöhen,<br />
bei deutlich mehr gibt es eine Senkung,<br />
und für die Masse ändert sich nichts.<br />
Die meisten hatten vorher <strong>zw</strong>ei Anteile<br />
á 400 € und nun vier Anteile á 200 €.“<br />
Eine Erhöhung ergibt sich also nur<br />
für die Mitglieder, die jetzt fünf Anteile<br />
zeichnen müssen, eine Senkung hingegen<br />
für die, die nur drei brauchen.<br />
Und die krumme Summe von<br />
611,19 €, die jetzt auf 800 oder 1000<br />
aufgestockt werden muss? „Die ergibt<br />
sich durch Dividendenaufstockungen.“,<br />
erklärt Klaus Werner. „Das sind langjährige<br />
Mitglieder, die ihre Anteile eigentlich<br />
schon ab 2002 auf 800 € hätten<br />
aufstocken müssen. Aber da haben wir<br />
nicht insistiert und lediglich um die<br />
Dividenden aufgestockt.“<br />
Übrigens muss niemand 200 € oder<br />
gar mehr sofort auf den Tisch legen.<br />
Werner: „Wir bieten laut Satzung eine<br />
Ratenzahlung mit 40 € pro Quartal an.<br />
Dass ist nun wirklich maßvoll.“ Und<br />
natürlich gilt, dass Genossenschaftsanteile<br />
Einlagen sind, die nicht verloren<br />
gehen, sondern bei Ende der Mitgliedschaft<br />
erstattet werden und Dividende<br />
bringen.<br />
jüdische gemeinde in bochum) nicht<br />
nachvollziehen.<br />
soll jetzt in zukunft bei jedem<br />
ähnlichen fall so verfahren werden?<br />
dann wäre ein eine kritische berichterstattung<br />
nicht mehr möglich. das<br />
mieterforum würde zu einem reinen<br />
diskussionsforum mutieren - mit allen<br />
begleiterscheinungen, z.b. beifall aus<br />
einer unappetitlichen szene. das kann<br />
doch sicher nicht gewollt sein.<br />
auf diese für mich insgeamt bedenkliche<br />
reaktion bin ich erst durch den<br />
kommentar aufmerksam geworden, da<br />
ich den zugrunde liegenden halbsatz<br />
im beitrag glatt überlesen habe. und da<br />
unterscheide ich mich wohl nicht von<br />
fast allen lesern des mieterforums.<br />
mfg<br />
norbert rescher<br />
VERMIETER<br />
Nachgehakt<br />
Neues zu alten Geschichten<br />
Krümmede<br />
Nichts Neues gibt es aus dem Landesjustizministerium<br />
zum geplanten Abriss von 68<br />
Wohnungen an der Krümmede zugunsten eines<br />
Erweiterungsbaus für die Haftanstalt. „Es wird<br />
immer noch geprüft, natürlich auch Alternativen“,<br />
sagte Pressesprecher Ralph Neubauer unserer Zeitung.<br />
„Und solange geprüft wird, sagt keiner ein<br />
Wort. Das ist immer so bei Bauvorhaben. Denn<br />
sobald etwas bekannt wird, steigen sofort die<br />
Grundstückspreise.“<br />
Die Bewohner müssen also weiter um ihre<br />
Wohnungen bangen. Angeblich soll aber noch in<br />
diesem Jahr eine Entscheidung fallen.<br />
„Hinter dieser Tür kann eine Ministerin mit einer gerechten<br />
Entscheidung zugunsten der Menschen, vielen<br />
die Angst nehmen und ihnen ein sorgloses Weihnachtsfest<br />
schenken.“ Quelle: www.kruemmede.de<br />
Terra Heimbau<br />
Der <strong>Mieterverein</strong> Bochum hat die Hausverwaltung<br />
Atera auf Bekanntgabe der persönlich<br />
haftenden Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft<br />
Terra Heimbau verklagt. Der gehören ca.<br />
2000 Wohnungen im Ruhrgebiet, u. a. einige Häuser<br />
in Welper. Darunter ist das 15-stöckige Y-Haus,<br />
in dem im Frühjahr für mehr als eine Woche der<br />
Aufzug ausgefallen war. Die Bestände wurden krass<br />
vernachlässigt, Reparaturen nicht durchgeführt,<br />
Kautionen oder Guthaben aus Nebenkosten-Abrechnungen<br />
nicht ausgezahlt.<br />
Auf ein Urteil wollte es die Atera nicht ankommen<br />
lassen - und machte die geforderten Angaben.<br />
Rechtsanwältin Jutta Hüppop, die unsere Hattinger<br />
Mitglieder betreut, ist erleichtert: „Endlich<br />
habe ich jemand, den ich verklagen kann, auf<br />
Instandsetzung zum Beispiel oder auf Zahlung.“<br />
5
6<br />
Eigentlich wollte ich gar nicht auf diese<br />
Silvesterparty. Wir kannten nur den Veranstalter.<br />
Genauer gesagt: auch den nicht, denn<br />
meine Frau war von dessen Gattin eingeladen<br />
worden, die sie während gemeinsamer<br />
Hundespaziergänge kennen gelernt hatte.<br />
Doch mit dem Hinweis, der Hausherr lasse<br />
unglaublich raffinierte Torten auffahren, ließ<br />
ich mich überreden.<br />
Im hintersten Winkel einer schmalen, ruhigen<br />
Straße zu wohnen ist sicherlich sehr<br />
angenehm. Besucher mit schwachem Herzen<br />
könnten hier jedoch ohne Angabe einer<br />
Parkmöglichkeit zum Notfall werden. „Keine<br />
Wendemöglichkeit“ stand auf dem Schild. Ich<br />
beschloss instinktiv, nicht in die Sackstraße<br />
zu fahren, sondern lieber einen Parkplatz auf<br />
der stark befahrenen Hauptstraße zu suchen.<br />
Wir fanden aber keinen. Fuhr ein Wagen weg,<br />
wartete schon ein anderer.<br />
Ich konnte die Vorwürfe meiner Frau nicht<br />
mehr hören und wollte nach vierzig Minuten<br />
umkehren, denn Torten kann ich auch woanders<br />
ohne Parkplatzsuche essen. Schließlich<br />
fanden wir im Schneeregen fünfhundert Meter<br />
entfernt noch eine größere freie Stelle.<br />
„Na siehst du, man muss nur etwas Geduld<br />
haben“, sagte meine Frau im beruhigenden<br />
Tonfall eines Fahrlehrers. „Ich möchte noch im<br />
alten Jahr eintreffen“, reagierte ich gereizt.<br />
„Schön, dass Sie doch noch kommen!“, rief<br />
die Partyveranstaltersgattin beim Öffnen der<br />
Haustür und stellte uns ihren Mann vor. „Was<br />
ist denn der von Beruf?“, fragte ich meine<br />
Frau. „Keine Ahnung, das kannst auch nur du<br />
fragen …“, sagte sie vorwurfsvoll. Nun schön,<br />
ich griff mir ein Glas Sekt, unterhielt mich im<br />
Stehen mit einem Herrn über Jugendkriminalität.<br />
Aufgrund der intimen Kenntnisse meines<br />
Gesprächspartners fand ich schnell heraus: er<br />
war Polizist.<br />
Eine Autohausbesitzerin berichtete mir<br />
dann bei mehreren dröhnenden Musikstücken,<br />
die ich mit ihr tanzen musste, dass die<br />
Leute heute nur noch sparen. „Stellen Sie sich<br />
Das Neue<br />
Jahr fängt gut an!<br />
Satire von Klaus Britting<br />
vor, da wollte neulich einer zu seinem 350 SLK<br />
plötzlich den elektrischen Champagneröffner<br />
kostenlos. Dabei ist der nur bei der Sonderausstattung<br />
mit Oasenziegenleder inklusive.<br />
Unglaublich, wie geizig die Leute heute sind!“<br />
Ich war schockiert und flüchtete zu einer raffinierten<br />
Orangentorte.<br />
Der Polizist verabschiedete sich nach dem<br />
Feuerwerk als Erster. Meine Frau erfuhr von<br />
einem „äußerst netten“ Herrn, wie das Haus<br />
seines Nachbarn beim Feuerwerk im letzten<br />
Jahr abgebrannt sei. Glücklicherweise habe<br />
er einen schönen Videofilm von dem Brand<br />
drehen können, den er ihr gern mal zeigen<br />
wolle. Die attraktive Frau eines Lehrers flüsterte<br />
mir bei einem Blues ins Ohr, ihr Mann<br />
sei wegen der schlimmen Schüler seit Jahren<br />
krank, weshalb er nie zu Partys mitkomme.<br />
Sicherheitshalber ließ ich durchblicken, ich sei<br />
gut verheiratet.<br />
Einer interessanten Diskussion über Steuerparadiese<br />
konnte ich leider nicht mehr folgen,<br />
weil ich auf der acht Meter langen Couch für<br />
längere Zeit einschlief. Eine Stimme weckte<br />
mich. Der Hausherr telefonierte aufgeregt<br />
und rief mehrmals: „Das Neue Jahr fängt gut<br />
an! Schon der Dritte, gebe den Auftrag sofort<br />
weiter!“ Aha, der Gastgeber war so früh schon<br />
im Einsatz, vielleicht ein Börsenbroker. Meine<br />
Frau wollte aufbrechen, doch dann gab es für<br />
alle ein unglaublich langes Neujahrsfrühstück.<br />
Wir verabschiedeten uns. Im Vorbeigehen las<br />
ich noch das Namensschild der Gastgeber:<br />
Seidenmacher. Hübscher Name!<br />
Ziemlich müde machten wir uns auf den<br />
Weg zum Wagen, doch wir fanden ihn nicht.<br />
Da kam uns ein Polizist entgegen: „Gutes<br />
Neues Jahr! Ach, Sie sind es!“ Es war der Polizist<br />
von der Silvesterparty. „Das Neue Jahr<br />
fängt gut an“, lachte er, „eben habe ich schon<br />
den Vierten abschleppen lassen. Nach 6 Uhr<br />
ist hier ja Halteverbot!“ Auf der Brücke, die<br />
über die Straße führt, sah ich unseren Wagen<br />
fahren - auf einem gelben Tieflader. Ich las:<br />
Abschleppdienst Seidenmacher.
Die Finanzkrise<br />
ist auch eine<br />
Wohnungskrise<br />
Die Zerstörung des sozialen Wohnungsbaus<br />
und der weltweite Siegeszug der Eigenheimideologie<br />
war eine Grundlage der Immobilienblase<br />
auf Pump. Nun verlieren Millionen<br />
Menschen aufgrund der Krise ihre Wohnung.<br />
Seit Monaten jagt eine Schreckensnachricht<br />
aus der internationalen<br />
Finanzkrise die andere. Bei der Entstehung<br />
dieser schwersten Wirtschaftskrise<br />
seit 1929 spielt(e) die internationale<br />
Immobilienspekulation eine Schlüsselrolle.<br />
Entsprechend radikal sind die Auswirkungen<br />
auf den Immobilien- und<br />
Wohnungssektor; zunächst vor allem in<br />
den USA, wo Millionen nach Insolvenzen<br />
ihre Häuser und Mietwohnungen<br />
verloren haben. Es ist nur eine Frage<br />
der Zeit, dass es auch in Deutschland<br />
aufgrund der Kreditklemme vermehrt zu<br />
Pleiten von Immobilien-Investoren<br />
kommt. Wie darauf reagiert wird und<br />
welche Rolle der Wohnungssektor für<br />
die Überwindung der Krise spielen soll,<br />
ist bislang völlig offen.<br />
30 Jahre lang predigten die Anhänger<br />
der neo-liberalen Weltordnung die<br />
Segnungen des entregelten Marktes.<br />
Schranken der Finanz-, Währungs- und<br />
Immobilien-Spekulation wurden international<br />
eingerissen, Steueroasen und<br />
abenteuerliche Anlageformen gebilligt,<br />
staatliche Wohnungsbauprogramme<br />
eingestampft und soziale Wohnungen<br />
privatisiert. Der private Hausbesitz wurde<br />
weltweit zum Gesellschaftsmodell<br />
schlechthin und Bereicherung durch<br />
Spekulation wurde zur Bürgerpflicht.<br />
Innerhalb weniger Wochen hat sich<br />
nun die Stimmung gedreht. Auf einmal<br />
ist „Gier“ eine Untugend, der „Casino-<br />
Kapitalismus“ böse, und der Staat soll<br />
die Scherben zusammen fegen. Die Regierungen<br />
der Industrienationen stellen<br />
unvorstellbare Summen bereit, um<br />
Banken zu retten und die Konjunktur<br />
zu stabilisieren. Von einer Korrektur der<br />
verfehlten Wohnungs- und Stadtpolitik,<br />
von dem Skandal, dass Trillionen Euro<br />
verbrannt werden, während eine Milliarde<br />
Menschen weltweit in absolutem<br />
Wohnungselend haust, sprechen die<br />
Regierenden, zum Beispiel die „G 20“<br />
beim Krisengipfel in Washington im<br />
November, nicht.<br />
Diese Krise ist nicht einfach ein Betriebsunfall<br />
wirtschaftlicher Entwicklung<br />
im Zeitalter der Globalisierung. Sie<br />
beruht auf handfesten Interessen und<br />
einer Politik, die eine riesige Umverteilung<br />
der Einkommen zu Gunsten<br />
spekulativer Finanzanleger begünstigt<br />
hat und durch Privatisierungen dem<br />
angehäuften Finanzkapital öffentliches<br />
Eigentum zur Ausplünderung überließ.<br />
Die nun geplatzte Immobilienblase<br />
ist auf der Grundlage fauler Kredite<br />
für den Hauserwerb einfacher und<br />
armer Menschen in den USA entstanden,<br />
und <strong>zw</strong>ar nachdem die US-Regierung<br />
die Programme für den sozialen<br />
Wohnungsbau radikal gekappt hatte.<br />
Als nach dem Platzen der Dotcom-Blase<br />
das Finanzkapital nach neuen Anlagesphären<br />
suchte, erleichterte die US-<br />
Regierung die Kreditvergabe an wohnungssuchende<br />
Haushalte. Die Senkung<br />
der Leitzinsen und die Erfindung<br />
immer undurchsichtigerer Verbriefungen<br />
halfen, diesen von vornherein auf<br />
Sand gebauten Boom international anzuheizen.<br />
Die Agenten der Deutschen<br />
Bank gehören in den Armutszonen der<br />
US-Städte nach den Hauspleiten heute<br />
zu den größten Grundeigentümern.<br />
Ebenso haben angelsächsische Investmentfonds<br />
gleichzeitig zum Hauspreisrennen<br />
in den USA die niedrigen<br />
Zinsen genutzt, um u.a. in Deutschland<br />
auf Pump riesige Wohnungsbestände<br />
zu kaufen.<br />
Heute ist das Modell dieses auf der<br />
Eigenheimideologie errichteten Casino-Kapitalismus<br />
bankrott. Die Kosten<br />
werden zu Lasten der Öffentlichkeit<br />
sozialisiert. Wenn die Bürgschaften fällig<br />
werden, droht eine gigantische öffentliche<br />
Verschuldungskrise, die sehr<br />
wahrscheinlich wieder zu Lasten des<br />
Sozialen geht.<br />
Wohnen & Krise<br />
Europäische Demonstration für das Recht auf<br />
Wohnen. Rue de la Republique, Marseille.<br />
Gegen das Europa der<br />
Spekulation<br />
Vom 23. bis 25. November fand in Marseille ein<br />
Treffen europäischer Wohnungsbauminister<br />
statt. Mit einer Demonstration durch die Rue de<br />
la Republique unterstrichen Mieter- und Wohnungslosenbewegungen<br />
ihre Forderungen nach<br />
einem einklagbaren Recht auf Wohnraum,<br />
Stadtzentren für alle und einer Beendigung der<br />
Spekulation. Die „Republique“ im Zentrum von<br />
Marseille ist ein Symbol der Immobilienblase.<br />
Während Wohnungen in Marseille unerschwinglich<br />
wurden, übernahmen Finanzinvestoren die<br />
ehemaligen Prachtbauten und vertrieben die<br />
Mieter, um teure Wohnungen und Geschäfte<br />
anzusiedeln. In<strong>zw</strong>ischen sind die Finanzinvestoren<br />
bankrott, große Häuser stehen leer.<br />
Eine Hausbesetzung während der Demonstration<br />
wurde in der Nacht von Sonderkommandos der<br />
Polizei geräumt. Friedlicher verlief das Treffen<br />
einer Delegation von Organisationen, darunter<br />
Mieterforum Ruhr, mit Sprechern des französischen<br />
Ministeriums. Die Mieter forderten eine<br />
soziale europäische Wohnungspolitik als Antwort<br />
auf die Finanz- und Wohnungskrise.<br />
Erforderliches wäre stattdessen die<br />
Rückgewinnung öffentlicher Kontrolle<br />
über Boden- und Immobilienmärkte.<br />
Erforderlich wäre ein aus Spekulationsbesteuerungen<br />
finanziertes, international<br />
koordiniertes Ausgabenprogramm<br />
für die soziale und ökologische Verbesserung<br />
der Wohnbedingungen und der<br />
lokalen Infrastruktur.<br />
Bewohnerorganisationen aus aller<br />
Welt – darunter Mieterforum Ruhr –<br />
haben sich in diesem Sinne an die G20<br />
und die Europäische Union gewandt.<br />
Vielleicht beinhaltet diese Krise auch<br />
die Chance einer sozialen Wende? Die<br />
Hoffnung stirbt zuletzt. K. Unger<br />
7
Tagung<br />
8<br />
Annington streicht 400 Stellen<br />
Die Deutsche Annington will ca. 500 Arbeitsplätze<br />
abbauen. Zum <strong>zw</strong>eiten Mal seit dem<br />
Viterra-Kauf 2005. Der Wegfall von einem<br />
Drittel der Arbeitsplätze soll durch eine große<br />
Rationalisierung ermöglicht werden. Kernstück<br />
ist ein zentrales „Mietercenter“ in<br />
Bochum, das Zugriff auf digitalisierten Daten<br />
aller Mieter im Bundesgebiet hat. Über ein<br />
zentrales Callcenter sollen angeblich 85 %<br />
aller Mieteranfragen schon beim ersten Anruf<br />
erledigt werden. Der Außendienst wird<br />
radikal verschlankt. Die Mieter werden<br />
Annington-Vertreter also nur noch ausnahmsweise<br />
zu Gesicht bekommen. Dafür<br />
dürfen sie günstig mit Leuten telefonieren,<br />
die <strong>zw</strong>ar ihre Wohnungen nicht kennen,<br />
dafür aber alle Zahlungen und Beschwerden<br />
sofort auf dem Bildschirm haben. Der<br />
gläserne Mieter wird Realität. Viele Beobachter<br />
vermuten, dass die Umstrukturierung eine<br />
Vorstufe zur Auslagerung von Verwaltungsaufgaben<br />
ist. Annington muss sich halt jedes<br />
Jahr etwas neues einfallen lassen, um Rendite<br />
nach London zu tragen.<br />
Pleiten bei „Heuschrecken“<br />
Die großen Wohnungskäufe der letzten Jahre<br />
waren mit billigen Krediten finanziert. Jetzt<br />
bedeutet die Finanzkrise für manche Fonds<br />
das Aus. In den USA, Spanien und Frankreich<br />
ist es bereits zu Konkursen großer Immobiliengesellschaftengekommen.<br />
Auch bei den Wohnungs-Heuschrecken<br />
in<br />
Deutschland führen Kreditengpässe<br />
vermehrt zu<br />
Insolvenzen. Im August<br />
beantragte „Level One<br />
Asset Management“ mit<br />
mehr als 24 000 Wohnungen<br />
Insolvenz. Kurz darauf<br />
folgte die „Titan Holding“ in<br />
Berlin mit ca. 3 000 Wohnund<br />
Gewerbeimmobilien.<br />
Stark angeschlagen ist auch<br />
der australische Finanz-<br />
investor Babcock & Brown,<br />
der in Deutschland mehrere<br />
tausend Wohnungen<br />
besitzt. Im November<br />
beantragte die IMW AG Insolvenz für ihre<br />
Firma „Valbonne Real Estate 7“. Bekannte<br />
IMW-Wohnungen im Ruhrgebiet gehören<br />
aber nicht zu dem betroffenen Bestand,<br />
sondern zu „Valbonne Real Estate 9“. Grund<br />
für den Insolvenzantrag ist nach Angaben von<br />
IMW die Kündigung von Darlehensverträgen<br />
einer kreditgebenden Bank. IMW fuhr im<br />
ersten Halbjahr Verluste von 61 Mio. Euro ein.<br />
IMW will mit einer Senkung der Personal- und<br />
sonstigen Kosten um 20 Prozent reagieren.<br />
Mieterbund-Präsident<br />
Dr. Franz-Georg Rips<br />
Der große Ausverkauf<br />
Die Folgen<br />
In den letzten zehn Jahren sind über 2 Millionen ehemals<br />
gemeinnützige Wohnungen in Deutschland an Finanzinvestoren<br />
und Weiterverwerter verkauft worden. Eine Tagung<br />
in Gladbeck beschäftigte sich mit den Folgen.<br />
Mieterforum Ruhr und der Deutsche<br />
Mieterbund hatten zusammen<br />
mit der Stadt Gladbeck, dem zuständigen<br />
Fachbereich von<br />
ver.di NRW und der<br />
Wohnbundberatung<br />
NRW zu dieser Tagung<br />
eingeladen. Trotz der etwas<br />
dezentralen Lage<br />
waren über 100 Menschen<br />
aus Mieterorganisationen,Mieterinitiativen,Kommunalverwaltungen<br />
und<br />
Gewerkschaften erschienen,<br />
um intensiv<br />
über die Bewältigung<br />
der Folgen des großen<br />
Wohnungs-Ausverkaufs<br />
zu beraten.<br />
Wohnungsverfall und<br />
unerreichbare Vermieter<br />
Wie Gastgeber Ulrich Roland, Bürgermeister<br />
der Stadt Gladbeck, eindringlich<br />
beschrieb, ist Gladbeck von den Folgen<br />
der Verkaufsketten besonders hart betroffen.<br />
In einer von der Fondsgesellschaft<br />
Terra-Heimbau gekauften<br />
Siedlung in Gladbeck-Brauck bemühen<br />
sich Mieter und Stadt seit vielen Monaten<br />
vergeblich darum, den Eigentümer<br />
Diskussion im Alten Rathaus der Stadt Gladbeck<br />
zu dringend notwendigen Instandsetzungen<br />
zu bewegen.<br />
Erfahrungen mit unerreichbaren Eigentümern,<br />
die allenfalls aus Briefkästen<br />
bestehen, häufen sich auch in anderen<br />
Städten Die Wohnungsverwaltung<br />
ist an häufig wechselnde Firmen ausgelagert,<br />
die kaum ein Budget zur Durchführung<br />
notwendiger Instandhaltungen<br />
haben. Oft sind diese Wohnungen<br />
in den letzten Jahren schon wiederholt<br />
verkauft worden. „Mehr als ein Viertel<br />
aller fondsverkauften Wohnungen sind<br />
schon ein bis mehrfach weiter verkauft<br />
worden, mit zunehmender Tendenz“,<br />
berichtete der Dortmunder Wohnungswissenschaftler<br />
Sebastian Müller.<br />
Da erscheinen die großen Finanzinvestoren<br />
wie Annington, Gagfah und<br />
LEG/Whitehall fast schon als Lichtblick.<br />
Immerhin verfügen diese Unternehmen<br />
über ein professionelles Management.<br />
Auch bei diesen Unternehmen gehen<br />
die Gewinnabführungen aber zu Lasten<br />
der Unternehmenssubstanz, wie Professor<br />
Kofner angesichts der ausgeschütteten<br />
Dividenden bei der Gagfah vermutet.<br />
Ein zentrale Strategie bei diesen Unternehmen<br />
ist der Personalabbau, wie<br />
auch die jüngsten Beispiele bei der<br />
Annington zeigen. Alle diese Unternehmen<br />
investieren viel weniger in ihren<br />
Wohnungsbestand als dies bei gut ge-
führten kommunalen Wohnungsunternehmen<br />
der Fall ist und als erforderlich<br />
wäre, um die Wohnungen langfristig zu<br />
erhalten.<br />
Finanzinvestoren drehen an<br />
Kostenschrauben<br />
Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des<br />
Deutschen Mieterbundes befürchtet<br />
eine weitere Zuspitzung der Probleme<br />
in Folge der Finanzkrise. „Die Heuschrecken<br />
müssen jetzt intensiv nach Wegen<br />
suchen, ihre überzogenen Renditevorstellungen<br />
aus den Beständen selbst<br />
zu erwirtschaften“, sagte Rips. Er forderte<br />
politische Maßnahmen, die spe-<br />
Mieterbund: Wohnungsgesetz<br />
NRW anwenden!<br />
Angesichts zunehmender Probleme<br />
mit dem Verfall von Wohnungsbeständen<br />
im Besitz von Finanzinvestoren<br />
fordern der DMB NRW und<br />
das Mieterforum Ruhr eine konsequentere<br />
Anwendung der rechtlichen<br />
Möglichkeiten nach dem „Wohnungsgesetz<br />
NRW“ durch die Kommunen.<br />
Um sich gegen Wohnungsverfall und<br />
Mängel zu wehren, haben Mieter/<br />
innen zivilrechtliche Mittel, zum Beispiel<br />
die Mietminderung. Was aber tun,<br />
wenn ganze Häuser und Wohnviertel<br />
vergammeln und die Eigentümer auf die<br />
Maßnahmen einzelner Mieter nicht reagieren?<br />
Gibt es keine staatlichen Handhaben<br />
gegen Instandhaltungsmuffel?<br />
Doch, die gibt es.<br />
Schon seit 1984 existiert in das sogenannte<br />
Wohnungsgesetz NRW, ein<br />
Landesgesetz, das den Kommunen die<br />
Möglichkeit gibt, bei drohendem<br />
Wohnraumverfall gegenüber dem Eigentümer<br />
tätig zu werden. Nach dem<br />
Wohnungsgesetz können die Städte im<br />
Falle von erheblichen Wohnungsmängeln<br />
die Eigentümer unter Fristsetzung<br />
auffordern, diese zu beheben. Auch<br />
Zwangsgelder können verhängt werden,<br />
wenn der Vermieter untätig bleibt.<br />
Obwohl die Großstädte meistens<br />
noch Ansprechpartner für die „Wohnungspflege“<br />
haben, ist es seit den 90er<br />
Jahren ruhig um dieses Gesetz geworden.<br />
Viele Kommunen haben ihr Personal<br />
- z.B. Bauingenieure - abgebaut. Im<br />
letzten Jahr aber, so Hans-Peter Neuhaus<br />
von der Stadt Dortmund, gibt es wieder<br />
deutlich gestiegene Fallzahlen. Neuhaus<br />
sieht darin eine deutliche Reakti-<br />
kulative Verkaufsketten beschränken.<br />
Bernhard von Grünberg, Landesvorsitzender<br />
des DMB NRW, erwartet dass<br />
die Finanzinvestoren nun an allen verfügbaren<br />
Kostenschrauben drehen: „Reduzierung<br />
von Reparaturen, Modernisierung,<br />
Personalkosten.“ Rips und<br />
von Grünberg halten es deshalb für unbedingt<br />
notwendig, gemeinsam mit<br />
Kommunen, Mieterinitiativen und Politikern<br />
Strategien zur Kontrolle der<br />
Finanzinvestoren und ihrer Wohnungsgesellschaften<br />
zu entwickeln. In<br />
diesem Sinne hat die Tagung eine Fülle<br />
von Denkanstößen vermittelt, die nun<br />
in konkrete Maßnahmen und politische<br />
Forderungen umgesetzt werden sollen.<br />
Bernhard von Grünberg,<br />
Landesvorsitzender DMB NRW<br />
on auf die sich häufenden Fälle von<br />
Instandsetzungsverweigerung. Für die<br />
2009 anstehende Fortschreibung des<br />
Gesetzes regt Neuhaus an, die Wohnungspflege<br />
als Pflichtaufgabe der Kommunen<br />
zu definieren. Dann könnte<br />
auch in Haushaltssicherungskommunen<br />
die erforderliche Personalausstattung<br />
durchgesetzt werden.<br />
Die Anwendung des Wohnungsgesetzes<br />
kann ergänzt werden durch<br />
eine konsequente Nutzung der Rechte<br />
der Wohnungsaufsicht für öffentlich<br />
gebundene Bestände. Hier ist es Ziel, die<br />
Eigentümer vor Beendigung der Sozialbindung<br />
zu veranlassen, die Wohnungen<br />
in einen guten Instandsetzungszustand<br />
zu versetzen.<br />
Auch ordnungsrechtliche Maßnahmen<br />
laufen allerdings ins Leere, wenn<br />
der Vermieter ein anonymer Fonds auf<br />
den Cayman-Inseln ist. Teilnehmer der<br />
Tagung regten an, in solchen Fällen über<br />
Beschlagnahmen und Instandbesetzungen<br />
nachzudenken. So wie es im Wohnungsbestand<br />
bankrotter Finanzinvestoren<br />
in den USA zum Teil bereits geschieht.<br />
Tagung<br />
Kommunale Wohnungsunternehmen<br />
stärken !<br />
Noch knapp 2,5 Millionen Wohnungen in<br />
Deutschland befinden sich im Eigentum kommunaler<br />
Unternehmen. Jan Kuhnert von der<br />
Kommunal- und Unternehmensberatung KUB<br />
fasste die spezifischen<br />
Leistungen der „Kommunalen“<br />
so zusammen: Sie<br />
versorgen benachteiligte<br />
Haushalte, sie stellen<br />
Neubau für den lokalen<br />
Bedarf bereit, sie stabilisieren<br />
mit ihrer Mieterbetreuung<br />
soziale<br />
Nachbarschaften und sie<br />
tragen zu einer Mäßigung<br />
des Mietenniveaus<br />
Jan Kuhnert<br />
bei. Die Mieten der<br />
kommunalen Wohnungsunternehmen liegen<br />
durchschnittlich 17 % unter dem Mietspiegel.<br />
Dieses relativ günstige Mietenniveau kommt<br />
auch den Kommunen zu Gute, die für erwerbslose<br />
Mieter weniger Unterkunftskosten zu<br />
zahlen haben.<br />
Aber es gibt auch Kehrseiten: Die hohe Bauleistung<br />
der Kommunalen auch nach 1980 hat<br />
zu einer Vernachlässigung von Investitionen in<br />
den Altbaubeständen geführt. Niedrige Mieten<br />
erschweren die Eigenkapitalbildung für<br />
Bestandsinvestitionen zusätzlich. Manche<br />
Unternehmen kämpfen mit Leerständen.<br />
Grundsätzliche Probleme sieht Kuhnert auch in<br />
der Konzentration kommunaler Wohnungsbestände<br />
auf benachteiligte Stadtgebiete und<br />
die sich verschärfenden sozialen Probleme in<br />
diesen Vierteln. Während der Aufwand für die<br />
Kommunalen steigt, bestehen die kommunalen<br />
Anteilseigner oft auf Gewinnabführungen, die<br />
sich nicht erwirtschaften lassen. Die Substanz<br />
der Unternehmen wird so auch ohne Privatisierungen<br />
von den Kommunen ausgesaugt. Hinzu<br />
kommen oft noch Mängel in der Geschäftsführung<br />
und der Kundenorientierung.<br />
Als Reaktion auf diese Probleme plädiert<br />
Kuhnert für mehr Kundenorientierung in der<br />
Wohnungsverwaltung, für mehr Kooperation<br />
der Wohnungsunternehmen in der Region beim<br />
Einkauf und bei der Finanzierung, für Selbstverwaltung<br />
von kommunalen Wohnungsbeständen<br />
durch Bewohnergenossenschaften und für eine<br />
Korrektur überzogener Gewinnerwartungen der<br />
Kommunen.<br />
Im Falle unvermeidbarer Teilverkäufe kommunaler<br />
Wohnungsbestände müsse ein ausreichender<br />
Wohnungsbestand erhalten bleiben,<br />
der auf die Versorgung benachteiligter Haushalte<br />
ausgerichtet ist, ohne diese in die schlechtesten<br />
Quartiere zu drängen. Nicht nur für die<br />
ehemals kommunalen Wohnungen, die bei den<br />
Verkaufsketten als vernachlässigte Wohnungsbestände<br />
übrig bleiben, schlägt Kuhnert die<br />
Gründung von privat-öffentlichen Auffanggesellschaften<br />
vor.<br />
9
EIS & SCHNEE<br />
Winterpflichten:<br />
Fegen und Streuen<br />
Die ersten Schneefälle des Jahres richten<br />
stets den Blick aufs Schnee-Fegen und<br />
Streuen. Nicht immer ist dies Pflicht der<br />
Mieter. Wir sagen Ihnen, ob Sie zu Besen<br />
und Schaufel greifen müssen oder nicht.<br />
10<br />
Verantwortlich für die Streu- und<br />
Räumpflichten im Winter sind<br />
nach den Ortssatzungen der Städte die<br />
Anlieger, das heißt die Hauseigentümer<br />
und Vermieter. Soweit sie für diese<br />
Arbeiten professionelle Winterdienste<br />
oder einen Hausmeister beauftragen,<br />
sind die entstehenden Kosten Betriebskosten.<br />
Bei entsprechender Vereinbarung<br />
im Mietvertrag müssen Mieter die<br />
Kosten zahlen.<br />
Zulässig ist auch, dass im Mietvertrag<br />
vereinbart wird, dass die Winterpflichten<br />
auf die Mieter des Hauses<br />
übertragen werden. Ohne entsprechende<br />
Vertragsregelungen müssen<br />
Mieter nicht streuen und fegen, auch<br />
nicht die Erdgeschossmieter.<br />
Wer für die Winterpflichten verantwortlich<br />
ist, muss in erster Linie den<br />
Eingangsbereich sowie die Bürgersteige<br />
und Gehwege vor dem Haus räumen<br />
und streuen. Hier reicht es aus, wenn<br />
ein 1,00 bis 1,20 Meter breiter Streifen<br />
geräumt wird, so dass <strong>zw</strong>ei Fußgänger<br />
an einander vorbei können. Soweit<br />
noch andere Wege zu räumen sind,<br />
zum Beispiel zu Mülltonnen oder Parkplätzen,<br />
reicht ein etwa halb so breiter<br />
Streifen aus.<br />
Im Winter gilt der Grundsatz, streuen<br />
bei Glatteis ist wichtiger als Schnee<br />
fegen. Als Streumittel ist stumpfes Granulat<br />
zu verwenden. Das Streuen von<br />
Salz ist nur ausnahmsweise an besonderen<br />
Gefahrenstellen erlaubt - etwa auf<br />
steil abfallenden Strecken oder glatten<br />
Treppenstufen.<br />
Früh aufstehen!<br />
Die Winterpflichten beginnen im<br />
Regelfall morgens um 7.00 Uhr und<br />
enden abends um 20.00 Uhr. Vor 7.00<br />
Uhr können Passanten normalerweise<br />
nicht darauf vertrauen, dass gestreut<br />
ist. Notfalls muss auch mehrmals am<br />
Tag geräumt und gestreut werden. Bei<br />
Dauerschneefall muss allerdings nicht<br />
nonstop gearbeitet werden, wenn dies<br />
völlig sinn- und <strong>zw</strong>ecklos wäre. Sobald<br />
sich die Wetterlage aber beruhigt, muss<br />
mit den Arbeiten begonnen werden.<br />
Kalter Winter - teurer Winter?<br />
Der Winter ist da, es wird kalt. Ob es auch<br />
teuer wird, kann man trotz hoher Energie-<br />
preise auch ein wenig selbst beeinflussen<br />
- durch Energiesparen. Aber viele Mieter<br />
wissen nicht, wo sich Einsparpotenziale in<br />
Ihrer Wohnung befinden. Dabei ist Ener-<br />
giesparen ganz einfach.<br />
Schon bei mehrstündiger Abwesenheit,<br />
in selten genutzten Nebenräumen<br />
oder nachts lohnt es sich,<br />
die Heiztemperatur abzusenken. Aber<br />
Vorsicht: Die Heizung sollte nie ganz<br />
ausgeschaltet werden! Wasserführende<br />
Rohre können zufrieren. Außerdem<br />
wird zu viel Energie benötigt, um den<br />
ausgekühlten Raum erneut aufzuheizen.<br />
Besser: Die Raumtemperatur konstant<br />
halten. Für viel genutzte Räume wie<br />
Wohn- oder Kinderzimmer empfiehlt<br />
sich eine Temperatur von 19 bis 22<br />
Grad. Schlafzimmer sollten mindestens<br />
15 Grad haben. Doch bedenken<br />
sie: Jedes Grad mehr Raumtemperatur<br />
bedeutet rund sechs Prozent höhere<br />
Energiekosten.<br />
Einer der häufigsten Fehler beim<br />
Energiesparen ist falsches Lüften.<br />
Mehrstündiges Kippen der Fenster<br />
kostet bares Geld. Eine kurze, kräftige<br />
Stoßlüftung hingegen – möglichst<br />
vier Mal am Tag mit je fünf Minuten<br />
Durchzug - ist sparsamer. Denn bei der<br />
Stoßlüftung entweicht <strong>zw</strong>ar die Wärme<br />
der verbrauchten Luft, die gespeicherte<br />
Wärme in Wänden und Möbel bleibt jedoch<br />
erhalten. Dazu enthält die frische,<br />
kalte Luft weniger Feuchtigkeit und<br />
erwärmt sich so schneller und mit weniger<br />
Energieeinsatz. Wichtig: Drehen Sie<br />
vor dem Lüften die Thermostatventile<br />
herunter.<br />
Wer als Mieter vertraglich verpflichtet<br />
ist, zu streuen und zu fegen, muss die<br />
Arbeiten auch erledigen. Berufstätigkeit,<br />
Urlaub, Alter oder Krankheit entschuldigen<br />
nicht. Notfalls müssen Mieter dann<br />
für eine Vertretung sorgen.<br />
Wer seine Streu- und Räumpflicht<br />
vernachlässigt, macht sich schadensersatzpflichtig,<br />
wenn jemand ausrutscht<br />
und sich verletzt. Dies bedeutet jedoch<br />
keinen Freibrief für Passanten. Wer<br />
blindlings eine erkennbar vereiste<br />
Fläche überquert und dann stürzt, trägt<br />
zumindest eine Teilschuld.<br />
Ein behagliches Raumklima entsteht<br />
nur dann, wenn sich die Wärme<br />
schnell und ungehindert ausbreiten<br />
kann. Wäschestücke auf dem Heizkörper,<br />
schwere Vorhänge vor der Heizung<br />
oder Heizkörperverkleidungen können<br />
die Wärmeabgabe behindern. Rollläden<br />
erfüllen dagegen einen zusätzlichen<br />
Wärmeschutz. Sie sollten im Winter<br />
daher schon in den Abendstunden<br />
heruntergelassen werden. Isolieren Sie<br />
möglichst auch die Heizkörpernischen.<br />
Damit können Sie bis zu vier Prozent<br />
Heizkosten sparen.<br />
Durch undichte Türen und Fenster<br />
entweicht viel Energie. Mit einer Kerze<br />
oder angefeuchteten Hand lassen sich<br />
undichte Stellen einfach erkennen.<br />
Gegen undichte Türen hilft eine Tür-<br />
Dichtung. Fenster können mit einem<br />
Dichtungsband abgedichtet werden.
Keine Transparenz<br />
beim Gaspreis<br />
Kunden von Gasversorgungsunternehmen<br />
können nicht damit<br />
rechnen, dass die Preiskalkulation<br />
der Energielieferanten künftig<br />
transparenter wird. Der<br />
Bundesgerichtshof hat eine<br />
entsprechende Musterklage eines<br />
Dinslakener Gaskunden am 19.<br />
November abgewiesen.<br />
Zur Begründung führte das höchste<br />
Deutsche Zivilgericht aus, die Gasversorger<br />
hätten ein „verfassungsrechtlich<br />
geschütztes Geheimhaltungsinteresse<br />
an Geschäftsdaten“. Zwar gäbe es<br />
bei Monopolanbietern grundsätzlich<br />
das Recht der Kunden, den Preis auf<br />
seine Billigkeit zu kontrollieren. Dies beziehe<br />
sich aber nur auf eine konkrete Tariferhöhung,<br />
nicht auf den Sockelpreis,<br />
den der Kunde bei Vertragsabschluss<br />
akzeptiert habe.<br />
Für die Erläuterung einer Tariferhöhung<br />
aber reicht es aus, wenn das<br />
Unternehmen darlegt, „dass sich seine<br />
Bezugskosten entsprechend erhöht haben<br />
und nicht durch einen Rückgang<br />
Der Deutsche Mieterbund<br />
(DMB) will eine Kampagne für<br />
den Klimaschutz starten. Mieter<br />
könnten dazu einen erheblichen<br />
Beitrag leisten.<br />
Anlässlich des Landesverbandstages<br />
des Mieterbundes Sachsen-Anhalt<br />
in Halle wies jetzt die Landesvorsitzende,<br />
Ellen Schultz, darauf hin, dass „leider<br />
in den letzten Wochen angesichts<br />
der Weltfinanzkrise der Klimaschutz<br />
in den Hintergrund gerückt“ sei. Dem<br />
wolle der DMB im Rahmen einer vom<br />
Bundesumweltministerium geförderten<br />
Kampagne mit „Aktionen und praktischen<br />
Tipps“ entgegenwirken.<br />
So wird der DMB eine Broschüre mit<br />
konkreten Vorschlägen zur Energieeinsparung<br />
erarbeiten, die sich speziell<br />
an Mieterhaushalte richtet und in den<br />
gängigen Sprachen des Mietermarktes<br />
erscheint, also zum Beispiel auch auf<br />
Türkisch, Russisch und Polnisch.<br />
sonstiger Kosten der Gasversorgung<br />
ganz oder teilweise ausgeglichen worden<br />
sind. Dabei muss er nicht notwendig<br />
die absolute Höhe seiner Bezugspreise<br />
angeben und die Bezugsverträge<br />
mit seinen Lieferanten vorlegen. Es<br />
reicht aus, wenn er vorträgt, dass und<br />
in welchem Umfang sich aufgrund von<br />
Preisänderungsklauseln in den Bezugsverträgen<br />
seine Bezugspreise erhöht<br />
haben; Beweis dafür kann er auch durch<br />
Zeugen anbieten.“<br />
Damit scheiterte ein Gaskunde<br />
aus Dinslaken mit seiner Musterklage.<br />
Nachdem die Stadtwerke ihren Gaspreis<br />
<strong>zw</strong>ischen 2005 und 2006 dreimal um<br />
insgesamt 30 Prozent erhöht hatten,<br />
verweigerte der Kunde die Nachzahlung.<br />
Er verlangte eine genaue Begründung,<br />
der Verweis auf die Preise anderer<br />
Anbieter genügte ihm nicht, da es auf<br />
dem Gasmarkt keinen Wettbewerb<br />
gebe. Das Landgericht Duisburg hatte<br />
ihm Recht gegeben und die Stadtwerke<br />
zur Vorlage ihrer Bezugsverträge verurteilt.<br />
Nun muss es sich erneut mit der<br />
Angelegenheit befassen.<br />
AZ: BGH VIII ZR 138/07<br />
VERBRAUCHER<br />
Auch die Bochumer Stadtwerke brauchen nun<br />
nicht mehr zu befürchten, ihre Preiskalkulation<br />
beim Gas irgendwann offen legen zu müssen.<br />
Kritik gibt es, weil die Ölpreise deutlich gefallen<br />
sind, die daran gekoppelten Gaspreise aber erst<br />
sinken sollen, wenn die Heizperiode vorbei ist.<br />
Mieter für den Klimaschutz<br />
„Da 40 Prozent der verbrauchten<br />
Energie auf das Konto von Gebäuden<br />
und deren Beheizung gehen, sehen wir<br />
hier ein enormes Einsparpotenzial“,<br />
so Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des<br />
Deutschen Mieterbundes.<br />
„Der Deutsche Mieterbund, der 1,2<br />
Millionen Haushalte in Deutschland<br />
vertritt, ist genau die richtige Organisation,<br />
um auch vor Ort in seinen 322<br />
Mitgliedsvereinen zu den Zusammenhängen<br />
<strong>zw</strong>ischen Klimaschutz und<br />
mietrechtlichen Aspekten zu beraten.“<br />
Der DMB will Veranstaltungen in<br />
vielen <strong>Mieterverein</strong>en durchführen, die<br />
sich mit der energetischen Sanierung<br />
von Gebäuden und den daraus resultierenden<br />
Einsparungseffekten für Mieter<br />
und Vermieter befassen.<br />
„Aufschluss über Möglichkeiten zur<br />
deutlichen Kostenreduzierung durch<br />
besseres Heizverhalten“ erwartet Ellen<br />
Schultz „vom Vergleich intelligenter<br />
Messsysteme in beispielhaft ausge-<br />
suchten Wohnungen“.<br />
„Es gibt in<strong>zw</strong>ischen viel genauere<br />
Messmethoden, die der klassischen<br />
Heizkostenerfassung mittels der bekannten<br />
Verdunstungsröhrchen Konkurrenz<br />
machen und eine zeitlich<br />
viel genauere Änderung des täglichen<br />
Heizverhaltens ermöglichen“, so Ellen<br />
Schultz. „Durch einen breit angelegten<br />
Test wollen wir herausfinden, welche<br />
Systeme sich für Mieterhaushalte am<br />
besten eignen.“<br />
Allein die Veränderung des Heizverhaltens<br />
nach genauer Messung kann<br />
bereits zur Einsparung von mehr als<br />
10 Prozent bei der teuren Heizenergie<br />
führen, ohne dass die Heizungsanlage<br />
verändert werden müsste.<br />
Nach Ansicht von Dr. Rips „will<br />
der DMB durch gezielte Aufklärung<br />
– eingebettet in die Verbraucherschutzbewegung<br />
– seinen Beitrag leisten, um<br />
bei der Verwirklichung der globalen<br />
Klimaschutzziele zu helfen.“<br />
11
SERIE: WOHNPROJEKTE<br />
Unser erstes Beispiel für ein Wohnprojekt,<br />
dass sich speziell an Mieter<br />
wendet, führt uns nach Herne-Baukau.<br />
Konkret geht es sogar vornehmlich um<br />
Mieter von Sozialwohnungen - also<br />
Leute mit eher wenig Geld. Und es geht<br />
um ältere Mieter. Mieter, die seit 1992<br />
eine Alternative zum Seniorenheim<br />
suchen - und in<strong>zw</strong>ischen gefunden<br />
haben.<br />
Herner<br />
im (Un-) Ruhestand Platz<br />
12<br />
Samstag Nachmittag im Herner Norden.<br />
Eine Gruppe von knapp 40 ältere<br />
Herr- und Damschaften schlendert,<br />
in angeregte Unterhaltungen vertieft,<br />
vom Bahnhof in Richtung Dornstraße.<br />
Ihr Ziel ist der Pavillon im Hinterhof<br />
des Eckhauses. Dort versammeln sie sich<br />
immer, wenn sie unterwegs waren. Und<br />
dort treffen sie die, die nicht mitkommen<br />
konnten, und erzählen von ihren<br />
Eindrücken.<br />
Diesmal waren sie in der Firma Sindern<br />
in Recklinghausen, eine Bäckerei<br />
alten Schlages. Hier wird noch mit<br />
Sauerteig gebacken und im Moment<br />
beherrscht die Weihnachtsbäckerei das<br />
Geschäft. Marzipantiere wurden auf<br />
Wunsch für die Gäste geformt. Alles in<br />
allem ein beeindruckendes Erlebnis.<br />
Eines von vielen. Nächste Woche<br />
werden sie zu einer Abendvorstellung<br />
in den „Mondpalast“ in Wanne-Eickel<br />
fahren, im September erst gab es eine<br />
siebentägige Pommernfahrt. Und das<br />
geht das ganze Jahr so. Denn diese Menschen<br />
leben im Un-Ruhestand.<br />
„WIR - Wohnen im (Un-)Ruhestand“<br />
heißt auch der Verein, der all<br />
diese Aktivitäten organisiert.Er entstand<br />
aus einer Wohngruppe in der Herner<br />
Diakonie, in der sich ab 1992 ein gutes<br />
halbes Dutzend Menschen regelmäßig<br />
trafen und über die Frage diskutierten:<br />
Wie möchten wir im Alter wohnen?<br />
Irmgard Winter, heute 79 Jahre alt,<br />
war eine von ihnen. „Wir haben uns<br />
gefragt: Wie muss eine Wohnung sein,<br />
damit man auch mit Behinderungen<br />
Irngard Winter und Heinz-Jürgen Jendrian von WIR e.V.<br />
für 21 Senioren:<br />
Juri-Gerus-Weg 7<br />
darin leben kann?“ Breite Türen, keine<br />
Schwellen, ebene Dusche, ein Aufzug,<br />
der auch wirklich auf allen Ebenen hält,<br />
die man erreichen muss ... Den Begriff<br />
„barrierefrei“ gab es ja damals noch<br />
nicht. Heute ist man in diesem Dingen<br />
sehr viel weiter.“<br />
Schnell war eine Linie gefunden.<br />
Nicht Wohn-, aber Hausgemeinschaften<br />
sollten es sein, in denen sich nachbarschaftliche<br />
Hilfen leicht organisieren<br />
ließen, und in denen man bis zuletzt<br />
leben kann. Ambulante Pflege war damals<br />
gerade im Kommen und sollte von<br />
außen zugebucht werden können.<br />
Die Realisierung war nicht einfach.<br />
„Wir haben so viele Architekten und<br />
Gesellschaften gefragt“, erinnert sich<br />
Irmgard Winter, „die fanden die Idee<br />
alle toll, aber keiner wollte es machen.“<br />
Bis dann 1997 die HGW kam, die<br />
Herner Gesellschaft für Wohnungsbau<br />
mbH - das ist in Herne das kommunale<br />
Wohnungsunternehmen. Der<br />
damalige Geschäftsführer, Franz-Josef<br />
Boening, fand Gefallen an der Sache<br />
und offerierte mit dem Juri-Gerus-Weg<br />
7 einen Bauplatz, der den Vorstellungen<br />
der Initiatoren nahezu 100-prozentig<br />
entsprach.<br />
„Alles, was wir brauchten, war in<br />
der Nähe, die Bushaltestelle vor der<br />
Tür, man ist ja nicht mehr so mobil im<br />
Alter - wir habe sofort zugesagt, obwohl<br />
nur <strong>14</strong> Wohneinheiten gebaut werden<br />
sollten. Wir hatten ursprünglich an 20<br />
bis 24 gedacht.“<br />
weiter nächste Seite
Als die Realisierung des erträumten<br />
Projektes näher rückte, gründeten<br />
die „Träumer“ den Verein „WIR“. 18<br />
Gründungsmitglieder waren es 1996 -<br />
heute sind es über 200. Das Konzept sah<br />
vor, dass die Bewohner des geplanten<br />
Projekts sich gut kennen sollten, damit<br />
die nachbarschaftliche Hilfe auch<br />
funktioniert.<br />
Die Rechnung ist aufgegangen. Als<br />
einzige Gesellschaft war die HWG bereit,<br />
sich darauf einzulassen, dass allein<br />
der Verein WIR die Wohnungen vergibt<br />
und die Belegung an die Mitgliedschaft<br />
im Verein gekoppelt ist. Teuer ist das<br />
übrigens nicht. Der Vereinsbeitrag liegt<br />
bei 3 € im Monat und die Wohnungen<br />
sind fast alle Sozialwohnungen und<br />
dennoch mit Fußbodenheizung, Balkon<br />
und Schiebetüren ausgestattet.<br />
Noch wichtiger als die Wohnungen<br />
ist den Unruheständlern aber der Gemeinschaftsraum,<br />
der sich im Keller<br />
befindet. 50 qm groß und mit Küche<br />
und Toilette ausgestattet bietet er Platz<br />
für alles, was die Bewohner gemeinsam<br />
veranstalten wollen: Versammlungen,<br />
Spielenachmittage, Kaffetrinken, Inforveranstaltungen,<br />
Geburtstagsfeiern,<br />
Pizza-Essen; auch für Privates kann man<br />
den Raum anmieten.<br />
Und die Nachbarschaftshilfe funktioniert:<br />
Die Bewohner haben untereinander<br />
Schlüssel ausgetauscht, jeder weiß<br />
vom anderen, wer im Notfall zu benachrichtigen<br />
ist, man passt aufeinander auf,<br />
hilft, wenn jemand im Krankenhaus<br />
war, kauft füreinander ein.<br />
Das Konzept wurde ein voller Erfolg.<br />
Der Zulauf zum Verein war so groß, dass<br />
in<strong>zw</strong>ischen ein <strong>zw</strong>eites Projekt realisiert<br />
wurde: Im Dezember 2005 wurde das<br />
Haus Bahnhofstraße Ecke Dornstraße<br />
mit 52 Wohneinheiten bezugsfertig.<br />
Bauträger war diesmal die Bauherrengesellschaft<br />
Brohn aus dem Münsterland,<br />
zu der Franz-Josef Boening den<br />
Kontakt hergestellt hatte. Wiederum<br />
sind die meisten Wohnungen Sozialwohnungen<br />
mit einer Miete von 4,50<br />
€ pro qm , acht davon im 2. Förderweg<br />
(höhere Einkommensgrenzen, weniger<br />
Fördermittel) für 5,50 €, und acht sind<br />
freifinanziert und kosten 6,50 € pro qm.<br />
Der Gemeinschaftsraum, der auch hier<br />
natürlich nicht fehlen durfte, befindet<br />
sich im Pavillon im Hinterhof.<br />
Die zahlreichen Freizeitaktivitäten<br />
wenden sich übrigens immer an alle<br />
Mitglieder des Vereins, nicht nur an<br />
die Bewohner der beiden Häuser. Viele<br />
sind extra deswegen Mitglied geworden.<br />
Aber sie sind nicht das Einzige<br />
besondere. „Wir praktizieren hier eine<br />
Selbstverwaltung, mit der wir im Vergleich<br />
zu anderen Anbietern altengerechter<br />
Wohnungen viel Geld sparen“,<br />
mein Heinz-Jürgen Jendrian, 65, heute<br />
erster Vorsitzender des Vereins. „Dafür<br />
erwarten wir aber auch ein hohes Maß<br />
an Kontaktbereitschaft, Toleranz und<br />
Engagement von unseren Mitgliedern.<br />
Und das funktioniert auch. Alle Aufgaben<br />
werden verteilt und jeder bringt<br />
sich ein, so gut er kann.“<br />
Der Verein ist übrigens kein reiner<br />
Seniorenclub: Das Mindestalter zum<br />
Bezug einer Wohnung liegt <strong>zw</strong>ar bei<br />
60 Jahren, das jüngste Vereinsmitglied<br />
aber ist 42.<br />
Zweiter Streich: Bahnhofstraße Ecke Dornstraße mit 54 Wohnungen<br />
WOHNPROJEKTE<br />
Alt und Jung?<br />
D ie beiden WIR-Projekte sind keine aus der<br />
heute so viel und gern propagierten Kategorie<br />
„Mehrgenerationenwohnen“. Daran haben<br />
die Mitglieder <strong>zw</strong>ar auch anfangs gedacht, aber<br />
bald sagte jemand aus der Gruppe: „Das habe ich<br />
jetzt - im Mehrfamilienhaus.“ Und da man sich<br />
ja auch bei anderen Wohnprojekten umgesehen<br />
hat, setzte sich die Erkenntnis durch: Die Jungen<br />
haben meist ganz andere Probleme, und reichlich<br />
Kinderlärm ist für ältere Menschen auch meist<br />
eher ein Problem als Quell der Freude.<br />
Dass es häufig nicht gerade leicht ist, junge<br />
Familien für den Einzug in ein Mehrgenerationenprojekt<br />
zu gewinnen, konnte man auch<br />
auf der Tagung Wohnen im Quartier - auch im<br />
Alter lernen, die am 11. 11. in Bochum stattfand.<br />
Neben den üblichen Wissenschaftlern,<br />
Politikern und Praktikern referierte dort auch<br />
der Fernsehjournalist Sven Kuntze, bekannt<br />
aus dem ARD-Morgenmagazin und später dem<br />
-Hauptstadtstudio.<br />
Seit Mai 2007 ist auch er im (Un-)Ruhestand<br />
und ging als „Neu-Rentner auf Entdeckungsreise“.<br />
2008 wurde er mit dem Deutschen Fernsehpreis<br />
in der Kategorie „beste Reportage“ ausgezeichnet<br />
für seinen Film „Alt sein auf Probe“. Sieben Wochen<br />
war er dafür in ein Seniorenheim gezogen,<br />
und inwischen hat er auch alle anderen Wohnformen<br />
für ältere Menschen getestet.<br />
Zum Thema „Mehrgenerationenwohnen“<br />
sagte er schlicht: „Haben wir als Junge so viel<br />
mit Alten gemacht, wie wir es heute von den<br />
Jungen erwarten?“ Zum Thema Alten-WG: „Es<br />
ist ein Fehler, sich das so vorzustellen, wie wir als<br />
Junge früher in WGs gelebt haben. Es gibt wohl<br />
nicht viele, die das über mehrere Jahre schaffen<br />
werden.“<br />
Auch am Nimbus „bis zuletzt selbstständig“<br />
kratze er ganz beherzt. Für seine Reportage hatte<br />
er ein alte Frau portraitiert, deren soziale Kontakte<br />
sich auf das wöchentliche Telefonat mit ihrer<br />
Tochter und das <strong>zw</strong>eimal tägliche Erscheinen des<br />
ambulanten Pflegedienstes beschränkte. „Sie war<br />
würdevoll, aber trostlos einsam.“<br />
„Wäre es nicht besser“, fragte er die fast 100<br />
Teilnehmer, „Altenheime zu bauen, in denen die<br />
Menschen aktiv, individuell und fröhlich leben<br />
können? Ich habe eins kennen gelernt in Amerika,<br />
wo die Bewohner voll integriert waren in die<br />
Arbeit im Heim: Bar, Verwaltung, Reparaturen,<br />
Sterbebegleitung. Selbsthilfe muss eh sein, weil<br />
es viel zu wenig Junge gibt, die die ganzen Alten<br />
versorgen können. Aktiv bleiben ist wichtig -<br />
Muckibude statt Rollator!“<br />
Kontakt:<br />
Wohnen im (Un-)Ruhestand e.V. Herne<br />
Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen<br />
Kirche von Westfalen<br />
Heinz-Jürgen Jendrian<br />
Tel.: 02323 / 390388<br />
13
RECHT<br />
Vermieter muss<br />
Elektroleitungen<br />
nicht checken<br />
Vermieter sind nicht verpflichtet, die Elek-<br />
troleitungen in den Wohnungen regelmä-<br />
ßig einer Generalinspektion zu unterzie-<br />
hen. Kommt es nach einem Kurzschluss<br />
zu einem Brand, ist der Vermieter nicht<br />
schadensersatzpflichtig, wenn es vorher<br />
keinerlei Anzeichen für einen technischen<br />
Defekt gegeben hat. Das hat der Bundes-<br />
gerichtshof entschieden.<br />
<strong>14</strong><br />
Der Bundesgerichtshof hatte darüber<br />
zu entscheiden, ob dem Vermieter<br />
von Wohnraum im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht<br />
eine regelmäßige<br />
Generalinspektion der Elektroleitungen<br />
und Elektrogeräte in den Wohnungen<br />
der Mieter vornehmen muss. Der Kläger<br />
nahm seinen Vermieter auf Schadenersatz<br />
wegen eines Brandes in Anspruch.<br />
In der neben der Wohnung des Klägers<br />
liegenden Mietwohnung kam es<br />
im Bereich der Kochnische zu einem<br />
Brand. Der Mieter war der Meinung,<br />
der Brand sei durch einen technischen<br />
Defekt mit Kurzschluss im Bereich der<br />
Dunstabzugshaube verursacht worden.<br />
Wegen der Beschädigung ihm gehörender<br />
Sachen machte er Schadenersatz<br />
in Höhe von 2.630 € nebst Zinsen und<br />
Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten<br />
geltend.<br />
Das Amtsgericht gab der Klage<br />
teilweise statt. Auf die Berufung des<br />
Vermieters wies das Landgericht die<br />
Klage insgesamt ab. Daraufhin ging<br />
der Mieter in Revision und zog vor den<br />
Bundesgerichtshof. Er wollte die Wiederherstellung<br />
des amtsgerichtlichen<br />
Urteils.<br />
Der BGH hat entschieden, dass dem<br />
Kläger wegen der Schäden, die ihm<br />
infolge des in der Nachbarwohnung<br />
ausgebrochenen Brandes an seinem<br />
Eigentum entstanden sind, kein Schadenersatzanspruch<br />
gegen den beklagten<br />
Vermieter zusteht. Der Vermieter war<br />
nicht verpflichtet, die Elektroleitungen<br />
und elektrischen Anlagen in den von<br />
ihm vermieteten Wohnungen ohne<br />
konkreten Anlass oder Hinweis auf<br />
Mängel einer regelmäßigen Überprüfung<br />
durch einen Elektrofachmann zu<br />
unterziehen. Zwar trifft den Vermieter<br />
die vertragliche Nebenpflicht, die<br />
BGH urteilt<br />
Mietsache in einem verkehrssicheren<br />
Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt<br />
sich grundsätzlich auf alle Teile<br />
des Hauses. Ihm bekannt gewordene<br />
Mängel, von denen eine Gefahr für<br />
die Mietwohnungen ausgehen kann,<br />
muss der Vermieter deshalb unverzüglich<br />
beheben. Er muss im Rahmen<br />
seiner Verkehrssicherungspflicht aber<br />
keine regelmäßige Generalinspektion<br />
vornehmen. Im Einzelfall mögen <strong>zw</strong>ar<br />
besondere Umstände, wie zum Beispiel<br />
ungewöhnliche oder wiederholte Störungen,<br />
Anlass bieten, nicht nur einen<br />
unmittelbar zu Tage getretenen Defekt<br />
zu beheben, sondern eine umfassende<br />
Inspektion der gesamten Elektroinstal-<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH)<br />
fällt eigentlich durch eine recht<br />
kontinuierliche und konsequente<br />
Rechtsprechung zum Mietrecht<br />
auf. Am 22. Oktober jedoch hat er<br />
mit einem Urteil zur Farbwahl bei<br />
Auszugsrenovierung für Kompli-<br />
kationen gesorgt.<br />
lation durchzuführen. Solche Umstände<br />
waren hier aber nicht festgestellt.<br />
Der Bundesgerichtshof hat die Revision<br />
deshalb zurückgewiesen.<br />
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />
ist nachvollziehbar“, kommentierte<br />
der Direktor des Deutschen<br />
Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten,<br />
das Urteil. „Eine regelmäßig<br />
durchzuführende Generalinspektion<br />
aller Elektroleitungen und Elektrogeräte<br />
ist unpraktikabel und unwirtschaftlich.<br />
Im Ergebnis würden nur die Kosten des<br />
Wohnens durch eine neue Betriebskostenart<br />
weiter steigen.“<br />
AZ: BGH, VIII ZR 321/07<br />
Farbwahl-Klausel für Holz<br />
bei Vertragsende wirksam<br />
Der BGH hatte über die Wirksamkeit<br />
einer Klausel zu entscheiden, die<br />
den Mieter verpflichtet, bei Rückgabe<br />
der Mietsache bestimmte farbliche<br />
Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung<br />
der Holzteile einzuhalten.<br />
Die Beklagten waren Mieter einer<br />
Wohnung der Beklagten. Der 1996<br />
geschlossene Mietvertrag sah unter<br />
anderem formularmäßig vor, dass der<br />
Mieter zur Vornahme von Schönheits-<br />
reparaturen verpflichtet sei. Weiter ist<br />
bestimmt: „Lackierte Holzteile sind in<br />
dem Farbton zurückzugeben, wie er bei<br />
Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig<br />
gestrichene Holzteile können auch in<br />
Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen<br />
zurückgegeben werden.“<br />
Der BGH, der erst im Juni eine<br />
Farbwahlklausel bei laufenden Schönheitsreparaturen<br />
für unzulässig erklärt<br />
hatte, hielt die obige Klausel aus einem<br />
Hamburger Mietvertrag für gültig. Der<br />
entscheidende Unterschied sei, dass<br />
die Holzklausel nur beim Auszug des<br />
Mieters zum Tragen komme, den Mieter<br />
also in der freien Farbwahl während der<br />
Mietzeit nicht behindere.<br />
Dies kritisierte der Deutsche Mieterbund<br />
(DMB) als lebensfremd. „Tatsächlich<br />
werden hierdurch die Dekorationsmöglichkeiten<br />
des Mieters während<br />
weiter nächste Seite
Mieterhöhung nach Bindungsauslauf<br />
von Sozialwohnungen oft zu üppig<br />
Wenn Sozialwohnungen aus<br />
der Bindung fallen, sind meist<br />
Mieterhöhungen fällig. Doch<br />
oft wird dabei mehr verlangt als<br />
zulässig. Vor allem ehemalige<br />
Fehlbeleger müssen aufpassen.<br />
Am 31. Dezember fallen wieder<br />
zahlreiche Sozialwohnungen aus<br />
der Bindung. Allein in Bochum sind es<br />
<strong>14</strong>00. Wenn die Eigentümer die öffentlichen<br />
Darlehen zurückgezahlt haben -<br />
in der Regel nach 30 Jahren - werden die<br />
einstmals geförderten Wohnungen freifinanzierten<br />
gleichgestellt. Damit entfällt<br />
dann auch die Mietpreisbindung.<br />
Häufige Folge: Mieterhöhungen.<br />
Für Sozialwohnungen gilt das Prinzip<br />
der Kostenmiete: Die Miete darf<br />
nur so hoch sein, dass damit die realen<br />
Kosten abgedeckt werden, also Zins und<br />
Tilgung fürs Darlehen, Verwaltungs-<br />
Fortsetzung von S. <strong>14</strong><br />
der Mietzeit stark eingeschränkt“, sagte<br />
DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.“<br />
Wer im laufenden Mietverhältnis von<br />
seinem Recht Gebrauch macht, einen<br />
anderen Anstrich zu wählen, als vorgegeben,<br />
riskiert, dass er bei seinem<br />
Auszug noch einmal lackieren oder<br />
anstreichen muss.“<br />
Das war offenbar auch dem BGH<br />
bewusst. Er meinte aber: „ Die daraus<br />
resultierende faktische Einschränkung<br />
der – grundsätzlich anzuerkennenden<br />
– Freiheit des Mieters, sich in den<br />
Mieträumen nach seinem Geschmack<br />
einzurichten, ist jedoch hinzunehmen.<br />
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils<br />
bereits bei der Beurteilung<br />
einer Farbwahlklausel für die laufenden<br />
Schönheitsreparaturen entschieden hat,<br />
ist dem Vermieter vor dem Hintergrund<br />
einer beabsichtigten Weitervermietung<br />
ein Interesse daran nicht abzusprechen,<br />
die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses<br />
mit einer Dekoration zurückzuerhalten,<br />
die von möglichst vielen<br />
Mietinteressenten akzeptiert wird ...“<br />
Lukas Siebenkotten empfahl: „Angesichts<br />
der komplizierten Rechtslage<br />
sollten Mieter, bevor sie renovieren,<br />
lackieren oder anstreichen, immer den<br />
Rat des <strong>Mieterverein</strong>s einholen.“<br />
AZ: BGH VIII ZR 283/07<br />
und Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis.<br />
Im freifinanzierten Wohnungsbau<br />
gibt es diese Beschränkung<br />
nicht. Hier bestimmt der Mietspiegel,<br />
was äußerstenfalls gezahlt werden muss.<br />
Fast immer ist es deutlich mehr.<br />
Eigentümer von Sozialwohnungen,<br />
die am Jahresende aus der Bindung<br />
fallen, können also eine höhere Miete<br />
verlangen, und <strong>zw</strong>ar bis zu dem Betrag,<br />
der im Mietspiegel steht. Dabei muss<br />
allerdings noch die Kappungsgrenze<br />
beachtet werden: Die Miete darf um<br />
maximal 20 Prozent in drei Jahren<br />
steigen. Erhöhungen der Kostenmiete<br />
in den letzten drei Jahren müssen dabei<br />
mitgerechnet werden.<br />
Keine Ausnahme mehr:<br />
Fehlbeleger<br />
Früher gab es dabei eine Ausnahme:<br />
War der Mieter ein Fehlbeleger, galt die<br />
Kappungsgrenze nicht. Die Obergrenze<br />
für die Mieterhöhung lag dann bei<br />
dem Betrag, den der Mieter früher für<br />
Kostenmiete und Fehlbelegungsabgabe<br />
zusammen gezahlt hat.<br />
Das ist Schnee von gestern, denn<br />
die Fehlbelegungsabgabe wurde von<br />
der Rüttgers-Regierung bereits zum 1.<br />
1. 2006 komplett abgeschafft. Viele<br />
Vermieter scheinen das aber nicht mitbekommen<br />
zu haben. Beim städtischen<br />
Wohnungsamt häufen sich jedenfalls<br />
die Anfragen von Mietern, die eine<br />
Bescheinigung über die bis Ende 2005<br />
gezahlte Fehlbelegungsabgabe erbitten.<br />
Grund: Ihre Vermieter verlangen<br />
diese Bescheinigung, um damit die<br />
Maximalhöhe der Mieterhöhung zu<br />
berechnen.<br />
Diese Mühe kann man sich allerdings<br />
sparen. Denn nach § 558 BGB fällt<br />
die Kappungsgrenze nur weg, wenn der<br />
Mieter zum Zeitpunkt des Wegfalls der<br />
öffentlichen Bindung die Abgabe zahlt.<br />
Da es in NRW aber bereits seit <strong>zw</strong>ei Jahren<br />
keine Fehlbelegungsabgabe mehr<br />
gibt, tritt dieser Fall nicht mehr ein.<br />
Kein Mieter braucht daher eine<br />
Mieterhöhung zu akzeptieren, die die<br />
Kappungsgrenze überschreitet. Und<br />
grundsätzlich sollten Mieter auch überprüfen<br />
(lassen), ob die Wohnung richtig<br />
in den Mietspiegel eingeordnet worden<br />
ist. Hier gibt es häufig Fehler, auch weil<br />
Vermieter von bisherigen Sozialwohnungen<br />
oft noch keine Erfahrungen<br />
mit dem Mietspiegel haben. Mieterhöhungen<br />
sollte man grundsätzlich in der<br />
Rechtsberatung prüfen lassen!<br />
Sozialwohnungen müssen nicht hässlich sein - sind es aber oft.<br />
RECHT<br />
15
MIETRECHT<br />
16<br />
WOHNGELD 2009 JETZT BEANTRAGEN<br />
Im Januar 2009 tritt das neue<br />
Wohngeldgesetz in Kraft. Endlich!<br />
Denn seit 2002 gab es keine Anpassung<br />
des Wohngeldes mehr. Durch ein<br />
weiteres Änderungsgesetz ist die<br />
Wohngeldreform nachträglich noch auf<br />
Oktober 2008 vorgezogen worden.<br />
Mieterinnen und Mieter, die bislang leer<br />
ausgegangen sind b<strong>zw</strong>. nur geringe<br />
Zuschüsse erhielten, können von den<br />
Neuregelungen profitieren. Dies gilt<br />
insbesondere für Nutzer von<br />
Altbauwohnungen.<br />
Mehr Wohngeld<br />
für Mieter in Altbauten<br />
Experten schätzen, dass bundesweit ca.<br />
60 Millionen Euro mehr an Wohngeld zu<br />
zahlen sein wird. Allerdings profitieren<br />
einige Haushalte stärker. Wenige Haushalte,<br />
z.B. im nördlichen Ruhrgebiet,<br />
können sogar Einbußen haben.<br />
Hier ein Überblick über die wichtigsten<br />
Änderungen:<br />
Das Wohngeld wird durchschnittlich<br />
um 60 % erhöht.<br />
Es unterscheidet nicht mehr nach dem<br />
Baualter des Hauses. Gewinner“ der<br />
Neufassung sind deshalb die Mieterinnen<br />
und Mieter in Häusern, die vor<br />
1990 gebaut wurden, insbesondere in<br />
den Altbauten vor 1960.<br />
Die sog. Mietenstufen wurden überprüft.<br />
Diese geben das unterschiedliche<br />
örtliche Mietniveau wieder und knüpfen<br />
an Preisuntersuchungen oder die jeweiligen<br />
Mietspiegel an. Die meisten Ruhrgebietsstädte<br />
liegen unverändert in der<br />
Stufe III. Essen ist in die Stufe IV "aufgestiegen“,<br />
dort gibt es allein deshalb erhöhte<br />
Ansprüche. "Abgestiegen" sind<br />
z.B. Herne und Datteln, jetzt nur noch<br />
Stufe II, also gibt es dort geringeres<br />
Wohngeld (siehe auch die Angaben in<br />
der Tabelle "Höchstmieten")<br />
Das Wohngeld berücksichtigt erstmalig<br />
auch Heizkosten.<br />
Für die Monate Oktober bis Dezember erfolgt<br />
die Wohngelderhöhung in Form einer<br />
Einmalzahlung, die voraussichtlich<br />
erst im April 2009 erfolgt. Wenn in nur<br />
einem der Monate Oktober bis März 2009<br />
Wohngeld bewilligt wurde, erhalten ohne<br />
weiteren Antrag<br />
- 1-Personen-Haushalt 100 €<br />
- 2-Personen-Haushalt 130 €<br />
- 3-Personen-Haushalt 155 €<br />
- 4-Personen-Haushalt 180 €<br />
- 5-Personen-Haushalt 205 €<br />
- jede weiter zu berücksichtigende<br />
Person zusätzlich 25 €<br />
Damit man sich besser vorstellen kann,<br />
was Wohngeld als Zuschuss zur Mieter<br />
und die jetzigen Veränderungen bedeuten,<br />
hier <strong>zw</strong>ei typische Beispielsfälle:<br />
Beispiel 1<br />
Eine alleinstehende Rentnerin mit einer<br />
monatlichen Rente von 750 Euro und einer<br />
Miete von 250 Euro (Baujahr 1955)<br />
zuzüglich 70 Euro Betriebskosten und<br />
Heizkosten erhielt bisher monatliches<br />
Wohngeld in Höhe von 57 Euro. Ab Januar<br />
2009 erhöht sich dieses Wohngeld<br />
auf monatlich 87 Euro. Hinzu kommt für<br />
den Zeitraum Oktober – Dezember 2008<br />
ein einmaliger Betrag von 100 Euro.<br />
Beispiel 2<br />
Eine vierköpfige Familie mit <strong>zw</strong>ei kleinen<br />
Kindern und einem Alleinverdiener mit<br />
13 Monatsgehältern von 2.200 Euro brutto<br />
lebt in einer 1960 gebauten Wohnung<br />
mit einer Miete von 400 Euro zuzüglich<br />
120 Euro Betriebskosten zuzüglich Heizkosten.<br />
Bislang bestand ein Wohngeldanspruch<br />
in Höhe von <strong>14</strong> Euro monatlich.<br />
Dieser erhöht sich ab Januar<br />
2009 auf monatlich 66 Euro. Hinzu<br />
kommt für den Zeitraum Oktober bis<br />
Dezember 2008 ein einmaliger Betrag<br />
von 180 Euro.<br />
Zuschlag für Heizkosten<br />
Nach wie vor werden die Heizkosten<br />
nicht wie die übrigen Nebenkosten als<br />
Teil der Miete einbezogen. Der Gesetzgeber<br />
hat aber erkannt, dass die enorm gestiegenen<br />
Energiekosten das Wohnen zusätzlich<br />
stark verteuert haben. Daher gibt<br />
es für Heizkosten ab Januar 2009 einen<br />
pauschalen Zuschlag zu der zu berücksichtigenden<br />
Miete. Die Höhe des Zuschlags<br />
hängt von der Haushaltsgröße ab<br />
(vgl. Tabelle).<br />
Ihr <strong>Mieterverein</strong> rät:<br />
Wem bereits Wohngeld über den<br />
31.12.2008 hinaus bewilligt wurde, wird<br />
das neue Wohngeld automatisch berechnet.<br />
Ansonsten gilt: Wohngeld so schnell<br />
wie möglich beantragen! Wohngeld wird<br />
noch für den Monat bewilligt, in dem der<br />
Antrag gestellt wird!<br />
Auch wer erst ab dem 01. Januar 2009<br />
einen Wohngeldanspruch hat, kann be-
Haushaltsgröße<br />
1 Person<br />
2 Personen<br />
3 Personen<br />
4 Personen<br />
5 Personen<br />
Höchstwert<br />
Mietenstufe 2<br />
Herne, Datteln<br />
308<br />
380<br />
451<br />
523<br />
600<br />
Wohngeldtabelle xxxxxxxxx<br />
reits jetzt Wohngeld für die Zukunft beantragen.<br />
Um den Pauschalbetrag für die Monate<br />
Oktober bis Dezember 2008 zu erhalten,<br />
reicht es aus, wenn bis spätestens<br />
für März 2009 Wohngeld bewilligt wird.<br />
Wer ergänzend Grundsicherungsleistungen<br />
(ALG II, Sozialhilfe) erhält, sollte<br />
genau prüfen, ob Wohngeld letztlich<br />
günstiger ist. Bei absehbaren Nachzahlungen<br />
aus Heiz- und Betriebskosten ist<br />
zu beachten, dass Wohngeldempfänger<br />
diese selbst tragen müssen.<br />
Ansonsten gelten die allgemeinen<br />
Grundsätze des Wohngeldes im Wesentlichen<br />
weiterhin. Eine umfassende Information<br />
des Deutschen Mieterbundes ist<br />
kostenlos im <strong>Mieterverein</strong> erhältlich, im<br />
Internet z.B. unter www.mvbo.de oder<br />
www.mv-do.de.<br />
Dort sind auch die Grundsätze der Einkommensberechnung<br />
erläutert, die hier<br />
aus Platzgründen nicht dargestellt werden<br />
können.<br />
Hier nur einige wichtige unveränderte<br />
Grundsätze des Wohngeldrechtes:<br />
Wer erhält kein Wohngeld?<br />
Bezieher von Transfereinkommen sind<br />
vom Wohngeld ausgeschlossen, da ihre<br />
Wohnkosten im Rahmen dieser Leistungen<br />
berücksichtigt werden. Das gilt z.B.<br />
für die Bezieher von Arbeitslosengeld II<br />
(ALG II) und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch<br />
II (SGB II), von Zuschüssen<br />
nach § 22 Abs. 7 SGB II, von Grundsicherung<br />
im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
nach dem SGB XII, von Hilfe zum<br />
Lebensunterhalt nach dem SGB XII, von<br />
ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />
(BVG) und von Leistungen nach dem<br />
Asylbewerberleistungsgesetz.<br />
Ebenso erhalten kein Wohngeld alleinstehende<br />
Wehrpflichtige, es sei denn, die<br />
Mietbeihilfe nach § 7a Unterhaltssicherungsgesetz<br />
(USG) ist abgelehnt, sowie<br />
Höchstwert<br />
Mietenstufe 3<br />
Bochum, Dortmund, Castrop-Rauxel,<br />
Datteln, Hattingen, Lünen, Schwerte,<br />
Unna, Witten, Wetter, Wickede, Waltrop<br />
320<br />
402<br />
479<br />
556<br />
638<br />
Haushalte, bei denen alle Mitglieder dem<br />
Grunde nach Anspruch auf Leistungen<br />
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) haben. BAföG steht<br />
z.B. nicht zu, wenn die Förderungshöchstdauer<br />
überschritten wurde, die<br />
Fachrichtung ohne wichtigen Grund gewechselt<br />
wurde oder das 30. Lebensjahr<br />
vollendet ist. In diesen Fällen gilt der Ausschluss<br />
vom Wohngeld nicht mehr.<br />
Welche Miete wird<br />
berücksichtigt?<br />
Grundlage für die Wohngeldermittlung<br />
ist die vertraglich vereinbarte Miete<br />
einschließlich der kalten Nebenkosten.<br />
Diese Kosten werden aber nur dann in<br />
voller Höhe berücksichtigt, wenn sie<br />
nicht gesetzlich vorgegebene Höchstbeträge<br />
überschreiten (siehe Tabelle). Wer<br />
mehr zahlt als den Höchstbetrag, erhält<br />
Wohngeld nicht nach der tatsächlichen<br />
Miete, sondern nur nach diesem Höchstbetrag.<br />
Höchstwert<br />
Mietenstufe 4<br />
Essen<br />
358<br />
435<br />
517<br />
600<br />
688<br />
Betrag<br />
Heizkosten<br />
24<br />
31<br />
37<br />
43<br />
49<br />
Wohngeld und<br />
ALG II/Sozialgeld<br />
Wer diese Leistungen bezieht, hat, wie<br />
zuvor dargestellt, keinen Wohngeldanspruch.<br />
Wer ein eigenes geringes Einkommen<br />
(z.B. Niedriglohn, Teilzeitjob<br />
oder Rente) hat und nur ergänzend<br />
ALG II b<strong>zw</strong>. Sozialgeld bezieht, könnte<br />
in Grenzfällen ab Januar 2009 eine<br />
höhere Wohngeldzahlung als die bisherige<br />
ALG II- b<strong>zw</strong>. Sozialgeldleistung erhalten.<br />
Vor- und Nachteile müssen<br />
sorgfältig geprüft werden.<br />
Ein Ärgernis ist es aber, wenn jetzt die<br />
ARGE Betroffene auffordert, Wohngeld<br />
zu beantragen und die Einstellung anzudrohen,<br />
ohne das Ergebnis der Prüfung<br />
zu kennen. Hier kann zu Recht erwartet<br />
werden, dass die ARGE selbst eine<br />
qualifizierte Prüfung vornimmt.<br />
Über solche Aufforderungen bitte den<br />
<strong>Mieterverein</strong> informieren. (st)<br />
.<br />
Karikatur: Peter Löwenhagen<br />
17
VERMIETER<br />
18<br />
Was wird aus Evonik Wohnen?<br />
Evonik Industries AG ist der<br />
letzte große Industriekonzern<br />
in NRW mit eigenen Wohnungen.<br />
Die Evonik Immobilien<br />
GmbH, bei der die immobilienwirtschaftlichenAktivitäten<br />
gebündelt sind, ist das<br />
dritte Geschäftsfeld neben<br />
Chemie und Energie. Rund<br />
60.000 Wohneinheiten werden<br />
durch die Evonik Wohnen<br />
GmbH bewirtschaftet.<br />
Hinzu kommt ein 50-Prozent-<br />
Anteil an der THS GmbH mit<br />
mehr als 75.000 eigenen<br />
Wohneinheiten. Beim Übergang<br />
von der RAG Immobilien<br />
AG sind nicht weniger als<br />
acht Wohnungsgesellschaften<br />
unterschiedlicher Herkunft<br />
verschmolzen worden. Die<br />
einst eigenständig wirtschaftenden<br />
Unternehmen sind<br />
praktisch nur noch als Kundencenter<br />
der Evonik Wohnen<br />
sichtbar. Auch die innere<br />
Struktur ist auf das Nötigste<br />
gestrafft. Aus dem Aufsichtrat<br />
der RAG Immobilien AG ist<br />
ein „Beirat“ geworden.<br />
Eigentümerin der Evonik Industries AG<br />
ist die RAG-Stiftung. Diese hat den Auftrag,<br />
den Mischkonzern zur Finanzierung<br />
der „Ewigkeitskosten“ des Bergbaus<br />
zu verkaufen. Der ursprüngliche Zeitplan<br />
sah den Börsengang in drei Schritten<br />
in 2008, 2010 und 2012 vor. Wegen<br />
der Finanzkrise ist aber zunächst ein Aktienpaket<br />
von 25,1 Prozent in einem<br />
Bieterverfahren für gut 2,4 Mrd. Euro an<br />
den britischen Finanzinvestor CVC verkauft<br />
worden. Am Ende soll die RAG-<br />
Stiftung aber eine Sperrminorität von<br />
gut 25 Prozent behalten. Noch betont<br />
der Stiftungsvorsitzende Wilhelm Bonse-Geuking,<br />
dass Befürchtungen über eine<br />
Zerschlagung des Unternehmens gegenstandslos<br />
seien.<br />
Ob die Immobiliensparte mitgenommen<br />
oder ausgegliedert und separat<br />
verkauft wird, muss aber als offen ange-<br />
VOM BERGBAU ZUM BÖRSENPLATZ<br />
Kaum eine Wohnungssparte befindet sich so im Umbruch wie Evonik<br />
Wohnen. Aus dem bereits angelaufenen Verkauf des Mischkonzerns<br />
Evonik Industries AG auf dem internationalen Finanzmarkt müssen die<br />
„Ewigkeitskosten“ des Bergbaus finanziert werden. Die Wohnungen<br />
könnten dabei auf der Strecke bleiben.<br />
sehen werden. Mischkonzerne haben<br />
es schwer auf dem internationalen Finanzparkett.<br />
Und Wohnungen werden<br />
an der Börse überhaupt nicht gerne ge-<br />
Mieterhöhungen begrenzt<br />
sehen. Alle börsennotierten<br />
Wohnungsunternehmen<br />
kämpfen mit hohen Kursverlusten,<br />
allen voran die Gagfah.<br />
Dabei ist Evonik Immobilien<br />
äußerst marktaktiv. Eigenheimbau<br />
und Eigentumsbildung<br />
bilden anders als bei<br />
den anderen, nahezu vollständig<br />
auf das Vermietungsgeschäft<br />
konzentrierten<br />
Großanbietern, noch eine<br />
gewichtige Rolle. Ein Energieeinsparprogramm<br />
läuft<br />
auf hohem Niveau. Rund<br />
1000 Wohnungen werden<br />
pro Jahr energetisch optimiert.<br />
Zum Vollwärmeschutz<br />
kommen noch Investitionen<br />
in Balkone, Hauseingänge<br />
und Wohnumfeld. So ehrgeizig<br />
das Modernisierungsprogramm,<br />
so hoch und konfliktträchtig<br />
(siehe Infokasten)<br />
sind auch die Renditeerwartungen.<br />
Die Konzernzentrale<br />
in Essen erwartet 7-8<br />
Prozent Kapitalverzinsung.<br />
Eine Rendite von 4-6 Prozent<br />
gilt in der Branche<br />
schon als sehr gut. Um das<br />
Renditeziel zu erreichen, wird auch<br />
über eine verstärkte Wohnungsprivatisierung<br />
nachgedacht. Ein weiterer Konfliktherd<br />
könnte sich auftun. (li)<br />
Trotz des Einsatzes zinsgünstiger KfW-Mittel im Rahmen des CO 2-Gebäudesanierungs<br />
programmes und eines Mietverzichts steigen die Mieten nach Abschluss aller Modernisierungsarbeiten<br />
auf Werte an, die nicht für alle Mieter bezahlbar sind. Es können die Mietobergrenzen<br />
der ARGEN und Sozialämter weit überschritten werden, was zu Verdrängungen<br />
führen würde. Evonik Wohnen schlägt, bezogen auf Dortmund, entweder pauschal einen<br />
Euro oder einen Teil der künftigen, ermittelten Energieeinsparung auf die Nettokaltmiete<br />
auf und kündigt weitere jährliche Erhöhungsschritte auf vier Jahre verteilt an. Je nach<br />
Ausgangsmiete kann anfangs ein maximaler Mietwert <strong>zw</strong>ischen 5,70 und 5,90 Euro und<br />
nach Ablauf des Erhöhungszeitraums auch über 6,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im<br />
Monat erreicht werden. Der <strong>Mieterverein</strong> Dortmund konnte in Gesprächen mit der<br />
regionalen Geschäftsführung teilweise eine „Deckelung“ auf 5,30 Euro und eine zeitliche<br />
Streckung der weiteren Erhöhungsschritte erreicht werden. In allen vergleichbaren Fällen<br />
sollten Härtegründe der Vermieterin frühzeitig mitgeteilt und über weitere Mietverzichte<br />
verhandelt werden.<br />
Foto:Helmut Lierhaus
Es ist grade erst gut fünf Jahre her, da schloss die<br />
Stadt Bochum einen sogenannten Cross-Border-<br />
Leasing-Vertrag mit einem US-amerikanischen<br />
Investor ab. Für mindestens 29 Jahre wurde das<br />
städtische Kanalnetz nach Amerika vermietet und<br />
von dort zurückgemietet. 20,2 Mio. € hat die Stadt<br />
daran verdient - auf Kosten des amerikanischen<br />
Steuerzahlers. Denn in den USA konnte der Investor<br />
die Leasing-Kosten von der Steuer absetzen und<br />
gab der Stadt von dem Gewinn etwas ab. Ein gegen<br />
dieses Geschäft gerichtetes und vom <strong>Mieterverein</strong><br />
unterstütztes - und erfolgreiches - Bürgerbegehren<br />
hat die Stadt Bochum brutal ignoriert. Jetzt kommt<br />
das dicke Ende.<br />
Bochums Oberbürgermeisterin Ottilie<br />
Scholz hat derzeit bestimmt<br />
keinen ruhigen Schlaf, wenn sie an den<br />
bevorstehenden Kommunalwahlkampf<br />
denkt. Die CDU-Opposition im Rathaus<br />
hat bereits angekündigt, dass sie die<br />
Tatsache auszuschlachten gedenkt,<br />
dass Scholz 2003 noch Kämmerin in<br />
Bochum und an vorderster Front für<br />
das heftig umstrittene CBL-Geschäft<br />
verantwortlich war.<br />
Denn dieses Geschäft kommt die<br />
Stadt jetzt teuer zu stehen. Aufgrund<br />
der Finanzkrise ist die New-Yorker AIG-<br />
Versicherung, bei der die ganze, höchst<br />
komplizierte Transaktion versichert<br />
war, ins Straucheln geraten. Sie wurde<br />
<strong>zw</strong>ar durch eine Intervention der US-<br />
Regierung vor der Pleite bewahrt, aber<br />
in ihrer Vertrauenswürdigkeit deutlich<br />
herabgestuft. Die Sicherheit, die diese<br />
Versicherung für die CBL-Geschäfte in<br />
Bochum, Recklinghausen, Gelsenkirchen<br />
und Wuppertal geleistet hat, ist<br />
jetzt weniger wert. Die komplizierten,<br />
1000 und mehr Seiten starken Verträge<br />
<strong>zw</strong>ischen den deutschen Städten und<br />
den US-Investoren sehen für diesen<br />
Fall vor, dass die Städte die Sicherheit<br />
erhöhen müssen.<br />
Das könne eine Million Euro kosten,<br />
meinte zunächst Manfred Busch, Ottilie<br />
Scholz‘ Nachfolger auf dem Kämmerer-<br />
Posten. In<strong>zw</strong>ischen hofft er klopfenden<br />
Herzens, dass wenigstens die Hälfte der<br />
damals eingenommenen 20,2 Mio. € bei<br />
der Stadt verbleiben wird.<br />
Immer noch verteidigt er das Geschäft<br />
als Gewinn für die Stadt. Doch<br />
das Eis wird immer dünner. Einerseits<br />
sind erst 5 der 29 Jahre Laufzeit um - was<br />
in Folge der Finanzkrise noch alles pas-<br />
sieren wird, weiß derzeit kein Mensch.<br />
Andererseits ist es ja nicht so, dass die<br />
damals eingenommenen Millionen auf<br />
der Bank liegen und für die Stadt Zinsen<br />
bringen. Sie sind längst im Haushaltsloch<br />
verschwunden, haben vielleicht<br />
das Defizit ein bisschen gemindert. Was<br />
auch immer jetzt nachzuzahlen ist, geht<br />
voll zu Lasten des aktuellen Haushalts.<br />
Und der für 2009 hat aucch so schon ein<br />
Defizit in Höhe von 150 Mio. €.<br />
Rettung durch US-<br />
Steuerbehörde?<br />
Da dringen neue Nachrichten aus<br />
den USA wie Schalmeientöne nach<br />
Deutschland. Die US-Steuerbehörde<br />
IRS, die schon 2004 alle weiteren CBL-<br />
Geschäfte verboten hatte, hat im Mai<br />
einen Prozess vor dem Bezirksgericht<br />
<strong>BO</strong>CHUM<br />
Das neue Theater um die alten CBL-Geschäfte weckte ein gewaltiges<br />
Medieninteresse. Hier filmt ein Arte-Kameramann den Entstehungsort<br />
des <strong>Titel</strong>bildes unserer Sonderausgabe von Januar 2003<br />
Cross-Border-Leasing rächt sich<br />
Ohio gegen einen der CBL-Investoren<br />
gewonnen. Der hatte vergeblich auf<br />
weitere Gewährung der früheren Steuervorteile<br />
geklagt. Das Gericht hatte<br />
die Transaktion bis ins kleinste Detail<br />
rekonstruiert und war zu dem Schluss<br />
gekommen, dass es sich um ein reines<br />
Scheingeschäft handelte.<br />
Unter dem Druck dieses Urteils haben<br />
sich die meisten der rund 100 US-<br />
Investoren, die CBL-Verträge mit deutschen<br />
Kommunen geschlossen hatten,<br />
mit der IRS geeinigt, die Verträge zum<br />
31. 12. 2008 vorzeitig zu beenden.<br />
Das bringt Hoffnung in die deutschen<br />
Kommunen - einschließlich<br />
Bochum. Denn ein Vertrag, der sowieso<br />
beendet wird, braucht ja keine Sicherheiten<br />
mehr. Die Rettung?<br />
Es könnte auch anders kommen.<br />
Keiner weiß derzeit, wie die komplizierten<br />
Verträge, in die etliche Banken<br />
und Versicherungen involviert sind,<br />
tatsächlich rechtswirksam aufgelöst<br />
werden können.<br />
Das einfachste - aus US-Sicht - wäre,<br />
die Stadt Bochum leistete sich einen<br />
Vertragsverstoß, der den US-Partner<br />
zur Kündigung berechtigen würde.<br />
Das wäre leicht möglich, denn der<br />
Vertrag enthält für die Stadt umfangreiche<br />
Pflichten, gegen die man leicht<br />
verstoßen kann. Aber das ginge voll zu<br />
Lasten der Stadt - besser gesagt, ihren<br />
(steuerzahlenden) Bürgern. Es ist nicht<br />
schwer, sich auszumalen, dass der Vertragspartner<br />
der Stadt derzeit fieberhaft<br />
nach solchen Fehlern sucht ...<br />
Schwere Zeiten beschert Bochums Kämmerer<br />
Manfred Busch das von seiner Vorgängerin<br />
geerbte CBL-Geschäft. (Bild: Stadt Bochum)<br />
19
HARTZ IV<br />
NRW-Sozialminister Laumann (CDU)<br />
hat die Landeszuschüsse für die zahlreichen<br />
Arbeitslosenberatungsstellen<br />
gestrichen. Seine Begründung: Da die<br />
ARGEn selbst zur Beratung der Arbeitslosen<br />
verpflichtet sind, seien externe<br />
Beratungsstellen überflüssig. Wie sehr<br />
der Mann irrt, zeigen die zahllosen Gerichtsprozesse,<br />
in denen immer wieder<br />
Arbeitslose gegen die ARGEn erfolgreich<br />
klagen. Besonders hervorgetan hat sich<br />
erneut die ARGE Bochum.<br />
Urteile<br />
20<br />
Umzug ohne Zustimmung<br />
erlaubt<br />
Langzeitarbeitslose dürfen auch ohne<br />
Zustimmung der ARGE umziehen,<br />
wenn der Umzug notwendig ist. Dabei<br />
darf die neue Wohnung auch teurer<br />
sein als die bisherige, solange die Miete<br />
unter der Angemessenheitsgrenze liegt.<br />
Das hat das Sozialgericht Dortmund in<br />
einem Fall aus Bochum geurteilt.<br />
Grundsätzlich müssen Langzeitarbeitslose,<br />
die Arbeitslosengeld II<br />
beziehen, die zuständige ARGE b<strong>zw</strong>.<br />
Jobagentur um Erlaubnis fragen, bevor<br />
sie umziehen. Ist die neue Wohnung gar<br />
teurer als die bisherige, wird die ARGE<br />
die Zustimmung verweigern b<strong>zw</strong>. für<br />
die neue Wohnung nicht mehr Miete<br />
übernehmen als für die bisherige.<br />
Anderes gilt jedoch, wenn der Umzug<br />
objektiv notwendig ist. Dann muss<br />
die ARGE die neue Miete übernehmen,<br />
auch wenn sie höher ist und keine<br />
Zustimmung zum Umzug vorlag. Notwendig<br />
kann ein Umzug zum Beispiel<br />
sein, wenn die bisherige Wohnung kein<br />
Bad hat, zu klein ist (oder wird) oder<br />
schwerwiegende Mängel vorliegen.<br />
Das Sozialgericht Dortmund hat<br />
außerdem der Klage einer Bochumerin<br />
stattgegeben, die als Untermieterin<br />
ihres Freundes mit in dessen neue<br />
Wohnung gezogen war. Da ihr Mietanteil<br />
dort 17,63 € höher lag als bisher,<br />
verweigerte die ARGE die Übernahme<br />
mit der Begründung, es hätte keine<br />
Zustimmung zum Umzug vorgelegen.<br />
Die Frau hätte auch alleine in der alten<br />
Wohnung bleiben können, die ARGE<br />
sei bereit gewesen, die volle Miete zu<br />
übernehmen.<br />
Das konnte das Gericht nicht nachvollziehen.<br />
Es könne nicht im Interesse<br />
des Steuerzahlers sein, wenn die ARGE<br />
lieber 243 € Miete für die alte Wohnung<br />
als 159 € Mietanteil für die neue Wohnung<br />
zahlen wolle, argumentierten die<br />
Richter. Außerdem hätte die Arbeitslose<br />
gegenüber dem Vermieter der alten<br />
Wohnung kein Nutzungsrecht gehabt,<br />
weil sie auch dort nur Untermieterin<br />
gewesen sei. Bekanntlich hat ein Vermieter<br />
dann, wenn der Hauptmieter<br />
auszieht, auch einen Herausgabeanspruch<br />
gegen den Untermieter.<br />
SG Dortmund, AZ: S 31 AS 282/07<br />
Mietkaution nicht<br />
verrechnen<br />
Einer Hartz IV-Bezieherin, die von<br />
der Sozialbehörde ein Darlehen für<br />
die Mietkaution bekommen hat, muss<br />
das Darlehen nicht vom monatlichen<br />
Regelsatz zurückzahlen. Das entschied<br />
das Sozialgericht Freiburg in einem Verfahren<br />
auf einstweiligen Rechtsschutz.<br />
Im zugrunde liegenden Fall hatte die<br />
zuständige Behörde ein Darlehen für<br />
eine Mietkaution gewährt und behielt<br />
für die Rückzahlung monatlich 35 Euro<br />
der Regelleistung ein. Das Sozialgericht<br />
Freiburg verpflichtete nun die Behörde<br />
dazu, bis zu einer endgültigen Entscheidung<br />
des Falles die volle Leistung<br />
auszuzahlen.<br />
Begründung: Die Verrechnung von<br />
Tilgungsraten mit laufenden Zahlungen<br />
sei nur bei Darlehen für Leistungen<br />
möglich, die im Regelsatz enthalten<br />
sind. Der Vorschuss für die Mietkaution<br />
zähle hingegen zu den Kosten der Unterkunft.<br />
Daher sei eine Aufrechnung<br />
von Tilgungsraten gesetzlich verboten<br />
(§ 23 Abs. 1, S. 3 SGB II). Das Darlehen<br />
könne erst dann zurückgefordert<br />
werden, wenn die Hilfebedürftige über<br />
pfändbares Einkommen oder Vermögen<br />
verfüge.<br />
SG Freiburg, AZ: S 6 AS 2426/08 ER<br />
ARGE muss Genossenschaftsanteile<br />
übernehmen<br />
Wenn eine Arbeitsgemeinschaft für<br />
die Grundsicherung Erwerbsloser<br />
(ARGE) einen Langzeitarbeitslosen zur<br />
Senkung seiner Unterkunftskosten<br />
auffordert, dieser daraufhin eine Ersat<strong>zw</strong>ohnung<br />
bei einer Genossenschaft<br />
findet, die die ARGE auch als angemessen<br />
empfindet und die Übernahme<br />
der Miete zusagt, muss sie auch die<br />
Genossenschaftseinlage als Darlehen<br />
übernehmen. Das hat das Sächsische<br />
Landessozialgericht entschieden.<br />
Ein Langzeitarbeitsloser aus Dresden<br />
hatte eine zu teure Wohnung bewohnt<br />
und war zur Senkung der Unterkunftskosten<br />
aufgefordert worden. Nachdem<br />
er eine billigere Ersat<strong>zw</strong>ohnung bei<br />
einer Genossenschaft gefunden hatte,<br />
hatte er, wie das Gesetz es will, eine<br />
Zustimmung zur Anmietung bei der<br />
ARGE beantragt - und auch bekommen.<br />
Daraufhin kündigte er die alte<br />
Wohnung.<br />
Die ARGE aber verweigerte die Übernahme<br />
der fälligen Genossenschaftsanteile,<br />
da sie in der Summe höher lagen<br />
Fortsetzung nächste Seite<br />
Die Bundesregierung hält die Praxis vieler ARGEn, nach<br />
der Übernahme einer Mietkaution als Darlehen dieses mit jeweils monatlich 10<br />
Prozent des Regelsatz zu verrechnen, für rechtswidrig, da es sich nicht um eine<br />
Regelleistung, sondern Kosten der Unterkunft handele. Das stellte sie schon im<br />
März 2007 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag<br />
fest. Da über die Rückzahlung solcher Darlehen - anders als bei denen<br />
auf Regelleistungen - keine gesetzlich Regelung bestehe, hätten die ARGEn hier<br />
Gestaltungsspielräume. Dass manche ARGEn sich weigern, Abtretungserklärungen<br />
als Rückzahlung zu akzeptieren, mochte sie nicht kommentieren. Durch<br />
eine solche Abtretungserklärung würde das Darlehen nicht getilgt, sondern die<br />
ARGE die Kaution in dem Moment zurückbekommen, wo sie sonst der Mieter<br />
bekäme - beim Auszug.
Gleiche Unterkunftskosten für<br />
Mieter und Eigentümer<br />
Das Bundessozialgericht hat seine<br />
Rechtsprechung aus dem Jahre<br />
2006 revidiert, wonach Die Tilgungsraten<br />
von Bau- oder Kaufdarlehen grundsätzlich<br />
nicht als Kosten der Unterkunft<br />
beim Bezug von Arbeitslosengeld II<br />
angerechnet werden können.<br />
Auch Bewohner von Eigentumswohnungen<br />
oder Eigenheimen können<br />
arbeitslos werden. Wenn nach einem<br />
Jahr der ALG-II-Bezug winkt, haben sie<br />
dann ein Problem mit den Kosten der<br />
Fortsetzung von S. 20<br />
als beispielsweise eine Kaution, die sie<br />
als Wohnungsbeschaffungskosten nach<br />
dem Gesetz hätte übernehmen müssen.<br />
Sehr differenziert argumentierte sie, die<br />
Übernahme der Miete nach § 22 Absatz<br />
2 des SGB II sei etwas anderes als die<br />
Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten<br />
nach Absatz 3 des selben<br />
Paragraphen.<br />
Nach dem Sozialgericht Dresden<br />
gewährte jedoch auch das Sächsische<br />
Landessozialgericht dem Arbeitslosen<br />
per einstweiliger Verfügung Rechtsschutz.<br />
Zwar folgte es in seiner Begründung<br />
der Unterscheidung <strong>zw</strong>ischen<br />
Mietübernahme und Übernahme der<br />
Wohnungsbeschaffungskosten. Aber<br />
es betonte die Beratungs- und Aufklärungspflicht<br />
der ARGE.<br />
Es verstoße gegen Treu und Glauben,<br />
wenn die ARGE dem Mieter zusichere,<br />
dass die Miete und Nebenkosten<br />
übernommen würden, aber dabei<br />
verschweige, dass sie den für eine Anmietung<br />
notwendigen Erwerb der Genossenschaftsanteile<br />
nicht übernehmen<br />
würde. Dies gelte insbesondere dann,<br />
wenn klar sei, dass der Arbeitslose diese<br />
Kosten nicht aus eigenem Vermögen<br />
bezahlen könne.<br />
LSG Sachsen, AZ: L 2 B 611/08 AS-ER<br />
Unterkunft: Zwar darf eine Eigentumswohnung<br />
bei gleicher Haushaltsgröße<br />
größer sein als eine Mietwohnung. Aber<br />
die (kalten) Wohnkosten bestehen eben<br />
nicht aus Miete, sondern aus Zinsen<br />
und Tilgung des Bau- oder Kaufdarlehens.<br />
Als Kosten der Unterkunft im<br />
Sinne des 2. Sozialgesetzbuchs werden<br />
aber nur die Zinsen anerkannt. Denn<br />
eine Übernahme der Tilgungsraten<br />
wurde mittelfristig das Vermögen der<br />
Arbeitslosen mehren. Das aber ist nicht<br />
der Sinn des Arbeitslosengeldes.<br />
So zumindest hat das Bundessozialgericht<br />
am 7. November 2006 geurteilt.<br />
Eigentümer mussten also mit ihrern<br />
Banken verhandeln, um den Kredit für<br />
die Dauer der Arbeitslosigkeit tilgungsfrei<br />
zu stellen - zumindest dann, wenn<br />
sie über keine anderen Ersparnisse erfügten,<br />
aus denen sie die Tilgung leisten<br />
könnten. Doch nicht immer spielen die<br />
Banken dabei mit. Schließlich gibt es einen<br />
Vertrag <strong>zw</strong>ischen Kunde und Bank<br />
- man ist also auf Kulanz angewiesen.<br />
Dieses Problem hat auch das Bundessozialgericht<br />
erkannt und seine<br />
Rechtsprechung teilweise revidiert.<br />
Nach dem neuen Urteil können auch<br />
Tilgungsraten dann und insoweit als<br />
Kosten der Unterkunft anerkannt und<br />
vom Träger des ALG II übernommen<br />
werden, wenn<br />
1. der Eigentümer sonst seine Wohnung<br />
verlieren würde<br />
2. die Kosten für Zinsen und Tilgung<br />
pro qm nicht höher sind als die<br />
Angemessenheitsgrenze, die auch<br />
für Mieter gilt.<br />
Denn eine Schlechterbehandlung von<br />
Eigentümern gegenüber Mietern sei aus<br />
dem 2. Sozialgesetzbuch nicht abzuleiten.<br />
Die Mehrung des Vermögens des<br />
Eigentümers sei das kleinere Übel im<br />
Vergleich zum Verlust des selbstgenutzen<br />
Wohneigentums.<br />
BSG, AZ: B <strong>14</strong>/11b AS 67/06 R<br />
HARTZ IV<br />
Keine Hausbesuche<br />
bei eheähnlichenGemeinschaften<br />
Arbeitslosengeld II darf einem Langzeitarbeitslosen<br />
nicht allein deshalb<br />
verweigert werden, weil er sich weigert,<br />
unangemeldeten Hausbesuchen durch<br />
die ARGE zuzustimmen, die auf diese<br />
Weise feststellen will, ob er in einer eheähnlichen<br />
Gemeinschaft lebt. Das hat<br />
das Sozialgericht Lübeck geurteilt.<br />
Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft<br />
leben, werden beim Arbeitslosengeld<br />
II ebenso wie Ehepaare als „Bedarfsgemeinschaft“<br />
behandelt. Bezieht einer<br />
der Partner ausreichend Einkommen,<br />
muss er für den Unterhalt des anderen<br />
aufkommen. Arbeitslosengeld II kann<br />
dann nicht beantragt werden.<br />
Nach dem Gesetz wird ein „wechselseitiger<br />
Wille, füreinander zu tragen<br />
und füreinander einzustehen“ dann<br />
vermutet, wenn Partner länger als ein<br />
Jahr zusammen wohnen. Diese Jahresfrist<br />
ist nach dem Urteil des SG Lübeck<br />
entscheidend für die Beweislast. Besteht<br />
die Wohngemeinschaft kürzer als ein<br />
Jahr – was hier der Fall war – trage die<br />
ARGE die Beweislast dafür, dass eine<br />
eheähnliche Gemeinschaft bestehe.<br />
Erst wenn die Partner länger als ein<br />
Jahr zusammen wohnen, kehrt sich die<br />
Beweislast um.<br />
Die ARGE hatte den Beweis durch<br />
einen Hausbesuch erbringen wollen<br />
und auch in einem Formblatt darauf<br />
hingewiesen, dass Antragsteller dies<br />
zu dulden hätten, wenn Zweifel an<br />
der Hilfsbedürftigkeit bestünden. Das<br />
Amtsgericht Lübeck sah hierfür jedoch<br />
keine Rechtsgrundlage.<br />
Da ein Hausbesuch gleich mehrere<br />
Grundrechte erheblich berühre (Unverletzlichkeit<br />
der Wohnung, Recht auf<br />
informationelle Selbstbestimmung),<br />
müsse es eine gesetzliche Grundlage für<br />
ein solches Vorgehen geben. Im Sozialgesetzbuch<br />
II sei aber keine enthalten.<br />
Zwar gibt es in § 6 einen Satz, nach<br />
dem die ARGEn „einen Außendienst<br />
zur Bekämpfung von Leistungsmussbrauch<br />
einrichten“ sollen. Daraus<br />
könne man aber keine Berechtigung<br />
zu einem unangemeldeten Hausbesuch<br />
ableiten; es handele sich um eine reine<br />
„Kompetenz- b<strong>zw</strong>. Organisationsnorm“<br />
und nicht um eine „Eingriffsermächtigung“.<br />
SG Lübeck, AZ: S 27 AS 106/08 ER<br />
Das Bundessozialgericht in Kassel<br />
(Quelle: BSG)<br />
21
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22<br />
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Fon/Fax : 02 34 / 3 61 77- 40 / - 19<br />
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an den Herausgeber.<br />
Service<br />
Rechtsberatung in der Geschäftsstelle:<br />
Örtliche Zuständigkeit! Neu geregelt!<br />
Unsere Rechtsberater/innen haben feste örtliche Zuständigkeiten für neue Fälle.<br />
Diese richten sich nach der Postleitzahl:<br />
Berater/in PLZ in Bochum andere Orte Durchwahl<br />
Ralf Berger 44791 44805 Datteln, Essen 96 11 435<br />
44807 44809<br />
Rainer Klatt 44787 44789 Castrop-Rauxel, 96 11 431<br />
44795 Herne, andere Orte<br />
Gisela Krieter 44793 44866 96 11 432<br />
44867 44869<br />
Sabine Mosler 44892 44894 96 11 434<br />
Rainer Papenheim 44799 44801 Dortmund 96 11 436<br />
44803 44892 alle anderen Orte<br />
44894<br />
Jutta Hüppop 44879 44797 Hattingen, Witten Di, Mi und Do:<br />
Sprockhövel 0 23 24 / 5 25 24<br />
Mo, Fr: 02 34 / 96 11 40<br />
Bitte vereinbaren Sie ihren Beratungstermin unter den oben genannten Rufnummern<br />
unserer Geschäftsstellen.<br />
Rechtsberatung am Telefon:<br />
Wir rufen Sie an! Sie bestimmen den Zeitpunkt!<br />
Sie benötigen eine Beratung und wollen Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater<br />
telefonisch erreichen? Ihre Rechtsberaterin oder Ihr Rechtsberater hat Sie um Rückruf<br />
gebeten? Das geht bei uns ganz einfach und ohne lästige Warteschleife.<br />
Rufen Sie die oben angegebenen Rufnummern in der Geschäftsstelle an. Wir vereinbaren<br />
einen telefonischen Beratungstermin mit Ihnen. Warten Sie innerhalb der vereinbarten<br />
Zeit in der Nähe Ihres Telefons. Legen Sie benötigte Unterlagen in greifbare Nähe. Im<br />
Interesse stabiler Mitgliedsbeiträge sollten Sie aus dem deutschen Festnetz anrufen. Die<br />
Kosten für das Gespräch trägt der <strong>Mieterverein</strong>. Und noch etwas: Neue Unterlagen – etwa<br />
ein Schreiben des Vermieters – senden Sie uns bitte rechtzeitig vor der Telefonberatung<br />
per Fax oder Post.<br />
Anregungen? Kritik? Beschwerden?<br />
Sprechen Sie mit dem Chef!<br />
Wir sind ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihre Vorschläge, Kritik<br />
oder Beschwerden sind dabei eine wichtige Hilfe. Sprechen Sie mit dem<br />
Chef! Geschäftsführer Michael Wenzel, Durchwahl: 02 34 / 96 11 440.<br />
Ortstermine:<br />
Wir kommen zu Ihnen ins Haus!<br />
Die Besichtigung Ihrer Wohnung kann sinnvoll sein, zum Beispiel um das Ausmaß von<br />
Mängeln festzustellen. Fragen Sie zuerst Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater, ob<br />
ein Ortstermin nötig ist. Wenn ja, setzen Sie sich mit unserem Experten in Verbindung.<br />
Mit ihm können Sie direkt einen Termin vereinbaren.<br />
Als Mitglied des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. berechnet Ihnen<br />
der Experte für seine Leistungen nur 65 €. Im Preis enthalten sind bereits die Anfahrt,<br />
die Begehung vor Ort, ein Kurzprotokoll und ggf. die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
Der Betrag ist beim Ortstermin zu zahlen. Nur dadurch ist er so günstig. Vergleichbare<br />
Leistungen sind bei anderen Anbietern (Firmen) weit teurer. Zusätzliche Kosten<br />
können für die Probennahme und Analyse von Schimmel und Schadstoffen entstehen.<br />
Sie entscheiden, ob Sie dazu einen Auftrag erteilen oder nicht. Unser Experte heißt:<br />
Dipl.-Ing. Bernd Eckstein, Tel. 0 23 02/58 54 77, Fax.: 0 23 02/ 58 54 75<br />
Mail: b-eckstein@versanet.de
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AKTION<br />
Mitglieder werben Mitglieder<br />
7 Werbeprämien zum Aussuchen<br />
Eine Prämie für jede erfolgreiche Mitgliederwerbung. Wahlweise auch eine Beitragsgutschrift in Höhe von 25 Euro.<br />
1 Wein-Set<br />
Holzschattulle mit Wein-Aromastopfen,<br />
Tropfschutz, Probierschale oder Untersetzer,<br />
Thermometer<br />
2 Multiple Synergie<br />
A4-Reißverschlussmappe aus Kaskin-<br />
Kunstleder mit fünf verschiedenen, auswechselbaren<br />
Etuis<br />
3 Tranchierbesteck „Turkey Chief“<br />
Aus rostfreiem Edelstahl mit ergonomischen<br />
Griff, große Werkzeuge <strong>zw</strong>ischen 26 und 33<br />
cm, 3 Teile im Alukoffer<br />
4 Picknick-Rucksack “Casual Coffee”<br />
für 2 Personen, großes Isolierfach. Besteck,<br />
Zubehör und Geschirr im Vorderfach, inklusive<br />
der ca. 0,5 l-Edelstahlflasche. Format<br />
ca. 28 x 20 x 38 cm.<br />
5 Mag-Lite<br />
Die berühmte Taschenlampe, Länge ca. 25<br />
cm, ohne Batterien<br />
6 Trolley-Reisetasche „Cargo Sporty“<br />
Stapazierfähiges 600-D-Rip-Stop. Mit 4<br />
Vortaschen, seitlich und Stirnseite<br />
7 Wohlfühl Geschenkset „Fit & Fun“<br />
Radio mit Schrittzähler, Frottee-Schweißbänder,<br />
großes Frottee-Saunatuch, Gelmaske<br />
und Manikureset in Aludose.