01.12.2012 Aufrufe

MF_Titel_BO_14 (RZ zw) - Mieterverein

MF_Titel_BO_14 (RZ zw) - Mieterverein

MF_Titel_BO_14 (RZ zw) - Mieterverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ANGE<strong>BO</strong>TE FÜR MITGLIEDER<br />

2<br />

Strommessgeräte<br />

Wieviel Strom verbraucht Ihre Waschmaschine bei<br />

30 Grad? Oder wieviel Ihr Fernseher im Standby-<br />

Betrieb? Das sagen Ihnen unsere Strommessgeräte aufs<br />

Watt genau.<br />

Sie können die Geräte bei uns für maximal eine<br />

Woche kostenfrei ausleihen. Erst bei längerer Ausleihe<br />

wird ein Entgelt fällig. Einzige Bedingung: Es ist eine<br />

Kaution in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen, die Ihnen<br />

bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich wieder<br />

ausgezahlt wird.<br />

Details zu den Regeln der Ausleihe erfahren Sie unter<br />

der Rufnummer 0234 – 96 11 40.<br />

Ortstermine<br />

Verbraucherzentrale<br />

Rabatte für Mitglieder des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum gibt es bei<br />

der Verbraucherzentrale in der Großen Beckstraße 15. So<br />

ist die Nutzung der „Infothek“, die normalerweise 3 € kostet,<br />

für unsere Mitglieder kostenlos. Beim Kauf von Broschüren<br />

oder anderen Publikationen gibt es einen Preisnachlass von<br />

10 Prozent.<br />

Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft erhalten<br />

Sie in unserer Bochumer Geschäftsstelle, die nur 200 Meter<br />

entfernt ist. Auf Wunsch senden wir Sie Ihnen auch per Post<br />

nach Hause.<br />

Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale:<br />

Mo: 9.30 - 13.00 + <strong>14</strong>.00 - 17.00<br />

Di: 9:30 - 17.00<br />

Mi: nach Vereinbarung<br />

Do: 9:30 - 13.00 + <strong>14</strong>.00 - 19.00<br />

Fr: 9:30 - <strong>14</strong>.00<br />

Tel: 0234 / 66044<br />

Wohnungsmängel? Feuchtigkeitsschäden? Begleitung<br />

bei der Wohnungsübergabe?<br />

Unser Mann im Außendienst kommt zu Ihnen nach<br />

Hause. Dipl. Ing. Bernd Eckstein ist Baubiologe und<br />

Energieberater mit BAFA-Zulassung. Im Preis von 65 €<br />

(Preisänderungen vorbehalten) sind Anfahrt, Kurzgutachten<br />

und Mehrwertsteuer enthalten.<br />

Kontakt: T: 02302 / 58 54 77, F: 02302 / 58 54 75,<br />

Mail: b-eckstein@versanet.de. In Zweifelsfällen klären<br />

Sie die Notwendigkeit einer Ortsbegehung vorher mit<br />

Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin. Mieterstammtisch<br />

Im Februar laden wir zum 6. mal unsere Mitglieder zum<br />

Mieterstammtisch ein. Diesmal dreht sich alles um den Umzug:<br />

Wohnungssuche, Mieterkündigung, Auszug, Nachmieter.<br />

Referentin ist unsere Rechtsberaterin Gisela Krieter.<br />

Termin: Dienstag, 10. Februar, 18 Uhr<br />

Paulaner Botschaft, Brückstraße 31<br />

Der Mieterstrammtisch soll - exklusiv für Mitglieder - die<br />

Möglichkeit bieten, mietrechtliche Fragen in lockerer Runde<br />

zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen. Deshalb ist die<br />

Teilnehmerzahl begrenzt. Wir bitten daher um vorherige<br />

Anmeldung unter der Nummer 0234 / 96 11 412. Sollten Sie<br />

sich angemeldet haben, dann aber doch nicht kommen können,<br />

bitten wir Sie um Absage, damit der Platz anderweitig<br />

vergeben werden kann.


Anzeige<br />

Was wünschen Sie<br />

dem <strong>Mieterverein</strong><br />

Bochum und der<br />

<strong>BO</strong>GESTRA<br />

zu Weihnachten?<br />

Schicken Sie Ihre Wünsche an:<br />

<strong>BO</strong>GESTRA, Abteilung MV11,<br />

Universitätsstraße 58, 44789 Bochum,<br />

oder per E-Mail an: mehr-vom-abo@bogestra.de<br />

Wir wünschen Ihnen viel Glück, frohe Weihnachten<br />

und einen guten Rutsch ins neue Jahr!<br />

Unter allen Einsendungen verlosen wir:<br />

• 5 Cerruti Schreibsets<br />

• 5 Swarovski Kaffeebecher<br />

• 5 Memolights<br />

Einsendeschluß 15.01.2009<br />

INHALT<br />

Neue Mitgliedsbeiträge<br />

ab 1. Januar S. 4<br />

Rechtsberatung:<br />

Neue Zuständigkeiten nach<br />

Postleitzahlen S. 4<br />

Teure Genossenschaft? S. 5<br />

Satire:<br />

Das Neue Jahr<br />

fängt gut an! S. 6<br />

Finanzkrise ist auch<br />

eine Wohnungskrise S. 7<br />

Der große Ausverkauf S. 8 - 9<br />

Eis und Schnee:<br />

Kalter Winter -<br />

teurer Winter?<br />

S. 10<br />

Verbraucher:<br />

Keine Transparenz<br />

beim Gaspreis S. 11<br />

Serie Wohnprojekte:<br />

Herner im (Un-)Ruhestand<br />

Mietrecht:<br />

Vermieter muss Elektroleitungen<br />

nicht checken S. <strong>14</strong><br />

Mieterhöhung nach Bindungsauslauf<br />

oft zu üppig S. 15<br />

<strong>Titel</strong>thema:<br />

Mehr Wohngeld<br />

ab<br />

1. Januar<br />

S. 16 - 17<br />

S. 12 - 13<br />

Was wird aus Evonik Wohnen?<br />

S. 18<br />

Cross-Border-Leasing<br />

rächt sich S. 19<br />

Hartz IV:<br />

Jede Menge Urteile S. 20-21<br />

3


INTERN<br />

4<br />

Neue Beiträge ab<br />

01. Januar 2009<br />

Auf seiner Sitzung am 01. Dezem-<br />

ber 2008 hat der Vereinsvorstand<br />

eine leichte Erhöhung der Vereins-<br />

beiträge um 0,20 € pro Monat ab<br />

01. Januar 2009 beschlossen.<br />

ir blicken immerhin auf fünf<br />

„WJahre Beitragsstabilität zurück<br />

und die jetzige Anpassung deckt bei<br />

weitem nicht die allgemeinen Preissteigerungen<br />

der letzten Jahre!“, kommentiert<br />

Geschäftsführer Michael Wenzel<br />

den Vorstandsbeschluss.<br />

Die Anpassung entspricht im Durchschnitt<br />

aller betroffenen Beitragsklassen<br />

einer Steigerung um 3,5 Prozent. Zum<br />

Vergleich: Im gleichen Zeitraum stiegen<br />

die allgemeinen Lebenshaltungskosten<br />

um knapp 10 Prozent.<br />

Durch die Mehreinnahmen ist es<br />

möglich, die im Sommer vergangenen<br />

Jahres zunächst bis 31. Dezember 2008<br />

befristet eingerichtete sechste Rechtsberaterstelle<br />

in einen unbefristeten<br />

Arbeitsplatz umzuwandeln.<br />

„Das kommt allen Mitgliedern<br />

zugute, denn die bisherigen fünf Beraterstellen<br />

deckten einfach nicht mehr<br />

die Nachfrage der Mitglieder nach<br />

möglichst zeitnaher Beratung und die<br />

neue Kollegin sorgt schon jetzt für eine<br />

deutliche Entlastung.“, so Wenzel.<br />

Betroffen von der Steigerung sind<br />

die Beitragsklassen A,B,C, D, E und<br />

N0. Fragen zu den neuen Beiträgen<br />

beantworten wir gerne in der Bochumer<br />

Geschäftsstelle (0234 – 96 11 40)<br />

oder Sie wenden sich direkt an den<br />

Geschäftsführer Michael Wenzel (0234<br />

– 96 11 440).<br />

Rechtsberatung:<br />

Neue Zuständigkeiten<br />

Seit einigen Jahren ist die Zustän-<br />

digkeit unserer Rechtsberater<br />

nach Postleitzahlen geregelt. Das<br />

stellt sicher, dass Mitglieder aus<br />

dem gleichen Haus oder Vier-<br />

tel auch beim gleichen Juristen<br />

landen - und vermeidet damit<br />

Doppelarbeit. Jetzt gibt es bei<br />

der Verteilung der Postleitzahlen<br />

Änderungen.<br />

Ursache ist, dass unsere Juristin Frau<br />

Mosler, die seit Sommer letzten<br />

Jahres mit einem befristeten Arbeitsvertrag<br />

bei uns berät, nunmehr unbefristet<br />

übernommen wurde und einen festen<br />

Zuständigkeitsbereich erhält.<br />

Sie übernimmt ab 1. Januar die<br />

Postleitzahlen 44892 und 44894 von<br />

Herrn Papenheim. Der ist dafür für den<br />

Bereich 44799 zuständig sowie die auswärtigen<br />

Orte (vorher Herr Klatt), und<br />

ebenso für Witten (vorher Frau Hüppop)<br />

sowie Datteln und Essen (vorher Herr<br />

Berger). Für die Wittener Mitglieder<br />

bedeutet das, dass künftig nicht mehr<br />

die Hattinger, sondern die Bochumer<br />

Geschäftsstelle für sie zuständig ist.<br />

Wir wünschen allen<br />

Mitgliedern frohe<br />

Feiertage und einen<br />

guten Rutsch!<br />

Eine Übersicht über die neuen Zuständigkeiten<br />

finden Sie wie gewohnt<br />

auf der Service-Seite 22. Damit niemand<br />

mitten im Rennen die Pferde wechseln<br />

muss, können Mitglieder mit bereits<br />

laufendem Fall diesen natürlich beim<br />

gewohnten Juristen abschließen.<br />

Jetzt fest im Team:<br />

Rechtsberaterin Sabine Mosler<br />

Ihr <strong>Mieterverein</strong> Bochum,<br />

n unseren Aktenschränken steht die<br />

Hattingen und Umgegend e.V. Inächste Aufräum-Aktion an. Schließlich<br />

sind die Kapazitäten begrenzt, neue<br />

Fälle kommen laufend dazu - und das<br />

papierlose Büro ist noch immer keine<br />

Realität. Deshalb müssen wir wieder<br />

Platz schaffen.<br />

Diesmal wandern die „normalen“<br />

Akten aus dem Jahre 2005 und zusätzlich<br />

die Prozessakten aus dem Jahre<br />

2003 in den Reißwolf.<br />

Wenn Sie Ihre Kopien aufgehoben<br />

haben oder auf die Akten keinen Wert<br />

mehr legen, brauchen Sie nichts zu<br />

unternehmen. Wenn Sie aber unsere<br />

Exemplare Ihrer Akten vor der Vernichtung<br />

retten wollen, haben Sie bis zum<br />

16. Januar 2009 Gelegenheit, sie in der<br />

Geschäftsstelle abzuholen.


Teure Genossenschaft?<br />

Schock für etliche Mietglieder der<br />

Baugenossenschaft Bochum eG.<br />

Ende Oktober bekamen sie Post,<br />

in der sie aus heiterem Himmel<br />

darüber informiert wurden, dass<br />

eine deutlich höhere Einlage<br />

zahlen müssen.<br />

Schon im Juni habe die Vertreterversammlung<br />

eine neue Satzung<br />

beschlossen, die zum 1. Juli in Kraft<br />

getreten sei, heißt es in dem Schreiben.<br />

Danach beträgt ein Geschäftsanteil jetzt<br />

nicht mehr 400, sondern nur noch 200<br />

€. Trotzdem wird es für sie teurer.<br />

Das liegt daran, dass die neue<br />

Satzung ebenfalls vorsieht, dass die<br />

Mitglieder jetzt mehr Geschäftsanteile<br />

erwerben müssen, gestaffelt nach der<br />

Wohnungsgröße. Bis 50 qm müssen drei<br />

Anteile gezeichnet werden, bis 90 qm<br />

vier und über 90 qm fünf Anteile. Bisher<br />

waren 2 Anteile zu zeichnen.<br />

Erika Zachcial aus Höntrop ist sauer<br />

auf ihre Genossenschaft. Da ihre Wohnung<br />

über 90 qm groß ist, müssen sie<br />

und ihr Mann nun 200 € nachlegen.<br />

„Ich habe mich bei der Genossenschaft<br />

beschwert, aber die haben nur gesagt,<br />

dass die Vertreterversammlung das mit<br />

Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen hat.<br />

Eine Begründung hab ich nicht bekommen.“<br />

Eine Nachbarin muss sogar<br />

389 € nachzahlen. Und eine Mieterin,<br />

die namentlich nicht genannt werden<br />

möchte, schimpft: „Für mich ist das<br />

nicht so ein Problem. Wenn das alle<br />

zahlen müssen, zahle ich es halt auch.<br />

Aber es gibt eine Menge Witwen mit<br />

kleiner Rente in der Genossenschaft,<br />

für das sicher hart ist.“<br />

Leserbrief<br />

betr: „kündigung“ - mieterforum<br />

ausgabe 13, seite <strong>14</strong><br />

ich bin beim lesen der letzten ausgabe<br />

beim kündigungsschreiben des herrn<br />

herrmann hängengeblieben. es irritiert<br />

mich, dass ein solches schreiben veröffentlicht<br />

wird. zumal die begründung<br />

eine allgemeine unzufriedenheit mit<br />

den im mieterforum behandelten themen<br />

ist. der kommentar dazu bezieht<br />

sich auf einen m.e. nebensächlichen<br />

aspekt, der nur andeutet, dass ein bekennend<br />

religiöser vermieter offenbar<br />

nicht so handelt, wie es von ihm zu<br />

erwarten wäre. wie daraus ein möglicher<br />

vorwurf von antisemitismus konstruiert<br />

wird, kann ich (wie offenbar auch die<br />

Einen Grund für die Erhöhung hat<br />

die Genossenschaft, die Ihre Mitgliederzahl<br />

mit 2424 und ihren Wohnungsbestand<br />

mit 1691 Einheiten angibt,<br />

natürlich schon. Das Genossenschaftsgesetz<br />

ist im August 2006 geändert<br />

worden, und derzeit passen alle Genossenschaften<br />

ihre Satzungen nach der<br />

Mustersatzung des GDW an.<br />

Dem Vorwurf einen Flächendeckenden<br />

Erhöhung widerspricht<br />

Vorstandsmitglied Klaus Werner energisch:<br />

„Nur sechs Prozent der Mitglieder<br />

müssen ihre Anteilszahlung erhöhen,<br />

bei deutlich mehr gibt es eine Senkung,<br />

und für die Masse ändert sich nichts.<br />

Die meisten hatten vorher <strong>zw</strong>ei Anteile<br />

á 400 € und nun vier Anteile á 200 €.“<br />

Eine Erhöhung ergibt sich also nur<br />

für die Mitglieder, die jetzt fünf Anteile<br />

zeichnen müssen, eine Senkung hingegen<br />

für die, die nur drei brauchen.<br />

Und die krumme Summe von<br />

611,19 €, die jetzt auf 800 oder 1000<br />

aufgestockt werden muss? „Die ergibt<br />

sich durch Dividendenaufstockungen.“,<br />

erklärt Klaus Werner. „Das sind langjährige<br />

Mitglieder, die ihre Anteile eigentlich<br />

schon ab 2002 auf 800 € hätten<br />

aufstocken müssen. Aber da haben wir<br />

nicht insistiert und lediglich um die<br />

Dividenden aufgestockt.“<br />

Übrigens muss niemand 200 € oder<br />

gar mehr sofort auf den Tisch legen.<br />

Werner: „Wir bieten laut Satzung eine<br />

Ratenzahlung mit 40 € pro Quartal an.<br />

Dass ist nun wirklich maßvoll.“ Und<br />

natürlich gilt, dass Genossenschaftsanteile<br />

Einlagen sind, die nicht verloren<br />

gehen, sondern bei Ende der Mitgliedschaft<br />

erstattet werden und Dividende<br />

bringen.<br />

jüdische gemeinde in bochum) nicht<br />

nachvollziehen.<br />

soll jetzt in zukunft bei jedem<br />

ähnlichen fall so verfahren werden?<br />

dann wäre ein eine kritische berichterstattung<br />

nicht mehr möglich. das<br />

mieterforum würde zu einem reinen<br />

diskussionsforum mutieren - mit allen<br />

begleiterscheinungen, z.b. beifall aus<br />

einer unappetitlichen szene. das kann<br />

doch sicher nicht gewollt sein.<br />

auf diese für mich insgeamt bedenkliche<br />

reaktion bin ich erst durch den<br />

kommentar aufmerksam geworden, da<br />

ich den zugrunde liegenden halbsatz<br />

im beitrag glatt überlesen habe. und da<br />

unterscheide ich mich wohl nicht von<br />

fast allen lesern des mieterforums.<br />

mfg<br />

norbert rescher<br />

VERMIETER<br />

Nachgehakt<br />

Neues zu alten Geschichten<br />

Krümmede<br />

Nichts Neues gibt es aus dem Landesjustizministerium<br />

zum geplanten Abriss von 68<br />

Wohnungen an der Krümmede zugunsten eines<br />

Erweiterungsbaus für die Haftanstalt. „Es wird<br />

immer noch geprüft, natürlich auch Alternativen“,<br />

sagte Pressesprecher Ralph Neubauer unserer Zeitung.<br />

„Und solange geprüft wird, sagt keiner ein<br />

Wort. Das ist immer so bei Bauvorhaben. Denn<br />

sobald etwas bekannt wird, steigen sofort die<br />

Grundstückspreise.“<br />

Die Bewohner müssen also weiter um ihre<br />

Wohnungen bangen. Angeblich soll aber noch in<br />

diesem Jahr eine Entscheidung fallen.<br />

„Hinter dieser Tür kann eine Ministerin mit einer gerechten<br />

Entscheidung zugunsten der Menschen, vielen<br />

die Angst nehmen und ihnen ein sorgloses Weihnachtsfest<br />

schenken.“ Quelle: www.kruemmede.de<br />

Terra Heimbau<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> Bochum hat die Hausverwaltung<br />

Atera auf Bekanntgabe der persönlich<br />

haftenden Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft<br />

Terra Heimbau verklagt. Der gehören ca.<br />

2000 Wohnungen im Ruhrgebiet, u. a. einige Häuser<br />

in Welper. Darunter ist das 15-stöckige Y-Haus,<br />

in dem im Frühjahr für mehr als eine Woche der<br />

Aufzug ausgefallen war. Die Bestände wurden krass<br />

vernachlässigt, Reparaturen nicht durchgeführt,<br />

Kautionen oder Guthaben aus Nebenkosten-Abrechnungen<br />

nicht ausgezahlt.<br />

Auf ein Urteil wollte es die Atera nicht ankommen<br />

lassen - und machte die geforderten Angaben.<br />

Rechtsanwältin Jutta Hüppop, die unsere Hattinger<br />

Mitglieder betreut, ist erleichtert: „Endlich<br />

habe ich jemand, den ich verklagen kann, auf<br />

Instandsetzung zum Beispiel oder auf Zahlung.“<br />

5


6<br />

Eigentlich wollte ich gar nicht auf diese<br />

Silvesterparty. Wir kannten nur den Veranstalter.<br />

Genauer gesagt: auch den nicht, denn<br />

meine Frau war von dessen Gattin eingeladen<br />

worden, die sie während gemeinsamer<br />

Hundespaziergänge kennen gelernt hatte.<br />

Doch mit dem Hinweis, der Hausherr lasse<br />

unglaublich raffinierte Torten auffahren, ließ<br />

ich mich überreden.<br />

Im hintersten Winkel einer schmalen, ruhigen<br />

Straße zu wohnen ist sicherlich sehr<br />

angenehm. Besucher mit schwachem Herzen<br />

könnten hier jedoch ohne Angabe einer<br />

Parkmöglichkeit zum Notfall werden. „Keine<br />

Wendemöglichkeit“ stand auf dem Schild. Ich<br />

beschloss instinktiv, nicht in die Sackstraße<br />

zu fahren, sondern lieber einen Parkplatz auf<br />

der stark befahrenen Hauptstraße zu suchen.<br />

Wir fanden aber keinen. Fuhr ein Wagen weg,<br />

wartete schon ein anderer.<br />

Ich konnte die Vorwürfe meiner Frau nicht<br />

mehr hören und wollte nach vierzig Minuten<br />

umkehren, denn Torten kann ich auch woanders<br />

ohne Parkplatzsuche essen. Schließlich<br />

fanden wir im Schneeregen fünfhundert Meter<br />

entfernt noch eine größere freie Stelle.<br />

„Na siehst du, man muss nur etwas Geduld<br />

haben“, sagte meine Frau im beruhigenden<br />

Tonfall eines Fahrlehrers. „Ich möchte noch im<br />

alten Jahr eintreffen“, reagierte ich gereizt.<br />

„Schön, dass Sie doch noch kommen!“, rief<br />

die Partyveranstaltersgattin beim Öffnen der<br />

Haustür und stellte uns ihren Mann vor. „Was<br />

ist denn der von Beruf?“, fragte ich meine<br />

Frau. „Keine Ahnung, das kannst auch nur du<br />

fragen …“, sagte sie vorwurfsvoll. Nun schön,<br />

ich griff mir ein Glas Sekt, unterhielt mich im<br />

Stehen mit einem Herrn über Jugendkriminalität.<br />

Aufgrund der intimen Kenntnisse meines<br />

Gesprächspartners fand ich schnell heraus: er<br />

war Polizist.<br />

Eine Autohausbesitzerin berichtete mir<br />

dann bei mehreren dröhnenden Musikstücken,<br />

die ich mit ihr tanzen musste, dass die<br />

Leute heute nur noch sparen. „Stellen Sie sich<br />

Das Neue<br />

Jahr fängt gut an!<br />

Satire von Klaus Britting<br />

vor, da wollte neulich einer zu seinem 350 SLK<br />

plötzlich den elektrischen Champagneröffner<br />

kostenlos. Dabei ist der nur bei der Sonderausstattung<br />

mit Oasenziegenleder inklusive.<br />

Unglaublich, wie geizig die Leute heute sind!“<br />

Ich war schockiert und flüchtete zu einer raffinierten<br />

Orangentorte.<br />

Der Polizist verabschiedete sich nach dem<br />

Feuerwerk als Erster. Meine Frau erfuhr von<br />

einem „äußerst netten“ Herrn, wie das Haus<br />

seines Nachbarn beim Feuerwerk im letzten<br />

Jahr abgebrannt sei. Glücklicherweise habe<br />

er einen schönen Videofilm von dem Brand<br />

drehen können, den er ihr gern mal zeigen<br />

wolle. Die attraktive Frau eines Lehrers flüsterte<br />

mir bei einem Blues ins Ohr, ihr Mann<br />

sei wegen der schlimmen Schüler seit Jahren<br />

krank, weshalb er nie zu Partys mitkomme.<br />

Sicherheitshalber ließ ich durchblicken, ich sei<br />

gut verheiratet.<br />

Einer interessanten Diskussion über Steuerparadiese<br />

konnte ich leider nicht mehr folgen,<br />

weil ich auf der acht Meter langen Couch für<br />

längere Zeit einschlief. Eine Stimme weckte<br />

mich. Der Hausherr telefonierte aufgeregt<br />

und rief mehrmals: „Das Neue Jahr fängt gut<br />

an! Schon der Dritte, gebe den Auftrag sofort<br />

weiter!“ Aha, der Gastgeber war so früh schon<br />

im Einsatz, vielleicht ein Börsenbroker. Meine<br />

Frau wollte aufbrechen, doch dann gab es für<br />

alle ein unglaublich langes Neujahrsfrühstück.<br />

Wir verabschiedeten uns. Im Vorbeigehen las<br />

ich noch das Namensschild der Gastgeber:<br />

Seidenmacher. Hübscher Name!<br />

Ziemlich müde machten wir uns auf den<br />

Weg zum Wagen, doch wir fanden ihn nicht.<br />

Da kam uns ein Polizist entgegen: „Gutes<br />

Neues Jahr! Ach, Sie sind es!“ Es war der Polizist<br />

von der Silvesterparty. „Das Neue Jahr<br />

fängt gut an“, lachte er, „eben habe ich schon<br />

den Vierten abschleppen lassen. Nach 6 Uhr<br />

ist hier ja Halteverbot!“ Auf der Brücke, die<br />

über die Straße führt, sah ich unseren Wagen<br />

fahren - auf einem gelben Tieflader. Ich las:<br />

Abschleppdienst Seidenmacher.


Die Finanzkrise<br />

ist auch eine<br />

Wohnungskrise<br />

Die Zerstörung des sozialen Wohnungsbaus<br />

und der weltweite Siegeszug der Eigenheimideologie<br />

war eine Grundlage der Immobilienblase<br />

auf Pump. Nun verlieren Millionen<br />

Menschen aufgrund der Krise ihre Wohnung.<br />

Seit Monaten jagt eine Schreckensnachricht<br />

aus der internationalen<br />

Finanzkrise die andere. Bei der Entstehung<br />

dieser schwersten Wirtschaftskrise<br />

seit 1929 spielt(e) die internationale<br />

Immobilienspekulation eine Schlüsselrolle.<br />

Entsprechend radikal sind die Auswirkungen<br />

auf den Immobilien- und<br />

Wohnungssektor; zunächst vor allem in<br />

den USA, wo Millionen nach Insolvenzen<br />

ihre Häuser und Mietwohnungen<br />

verloren haben. Es ist nur eine Frage<br />

der Zeit, dass es auch in Deutschland<br />

aufgrund der Kreditklemme vermehrt zu<br />

Pleiten von Immobilien-Investoren<br />

kommt. Wie darauf reagiert wird und<br />

welche Rolle der Wohnungssektor für<br />

die Überwindung der Krise spielen soll,<br />

ist bislang völlig offen.<br />

30 Jahre lang predigten die Anhänger<br />

der neo-liberalen Weltordnung die<br />

Segnungen des entregelten Marktes.<br />

Schranken der Finanz-, Währungs- und<br />

Immobilien-Spekulation wurden international<br />

eingerissen, Steueroasen und<br />

abenteuerliche Anlageformen gebilligt,<br />

staatliche Wohnungsbauprogramme<br />

eingestampft und soziale Wohnungen<br />

privatisiert. Der private Hausbesitz wurde<br />

weltweit zum Gesellschaftsmodell<br />

schlechthin und Bereicherung durch<br />

Spekulation wurde zur Bürgerpflicht.<br />

Innerhalb weniger Wochen hat sich<br />

nun die Stimmung gedreht. Auf einmal<br />

ist „Gier“ eine Untugend, der „Casino-<br />

Kapitalismus“ böse, und der Staat soll<br />

die Scherben zusammen fegen. Die Regierungen<br />

der Industrienationen stellen<br />

unvorstellbare Summen bereit, um<br />

Banken zu retten und die Konjunktur<br />

zu stabilisieren. Von einer Korrektur der<br />

verfehlten Wohnungs- und Stadtpolitik,<br />

von dem Skandal, dass Trillionen Euro<br />

verbrannt werden, während eine Milliarde<br />

Menschen weltweit in absolutem<br />

Wohnungselend haust, sprechen die<br />

Regierenden, zum Beispiel die „G 20“<br />

beim Krisengipfel in Washington im<br />

November, nicht.<br />

Diese Krise ist nicht einfach ein Betriebsunfall<br />

wirtschaftlicher Entwicklung<br />

im Zeitalter der Globalisierung. Sie<br />

beruht auf handfesten Interessen und<br />

einer Politik, die eine riesige Umverteilung<br />

der Einkommen zu Gunsten<br />

spekulativer Finanzanleger begünstigt<br />

hat und durch Privatisierungen dem<br />

angehäuften Finanzkapital öffentliches<br />

Eigentum zur Ausplünderung überließ.<br />

Die nun geplatzte Immobilienblase<br />

ist auf der Grundlage fauler Kredite<br />

für den Hauserwerb einfacher und<br />

armer Menschen in den USA entstanden,<br />

und <strong>zw</strong>ar nachdem die US-Regierung<br />

die Programme für den sozialen<br />

Wohnungsbau radikal gekappt hatte.<br />

Als nach dem Platzen der Dotcom-Blase<br />

das Finanzkapital nach neuen Anlagesphären<br />

suchte, erleichterte die US-<br />

Regierung die Kreditvergabe an wohnungssuchende<br />

Haushalte. Die Senkung<br />

der Leitzinsen und die Erfindung<br />

immer undurchsichtigerer Verbriefungen<br />

halfen, diesen von vornherein auf<br />

Sand gebauten Boom international anzuheizen.<br />

Die Agenten der Deutschen<br />

Bank gehören in den Armutszonen der<br />

US-Städte nach den Hauspleiten heute<br />

zu den größten Grundeigentümern.<br />

Ebenso haben angelsächsische Investmentfonds<br />

gleichzeitig zum Hauspreisrennen<br />

in den USA die niedrigen<br />

Zinsen genutzt, um u.a. in Deutschland<br />

auf Pump riesige Wohnungsbestände<br />

zu kaufen.<br />

Heute ist das Modell dieses auf der<br />

Eigenheimideologie errichteten Casino-Kapitalismus<br />

bankrott. Die Kosten<br />

werden zu Lasten der Öffentlichkeit<br />

sozialisiert. Wenn die Bürgschaften fällig<br />

werden, droht eine gigantische öffentliche<br />

Verschuldungskrise, die sehr<br />

wahrscheinlich wieder zu Lasten des<br />

Sozialen geht.<br />

Wohnen & Krise<br />

Europäische Demonstration für das Recht auf<br />

Wohnen. Rue de la Republique, Marseille.<br />

Gegen das Europa der<br />

Spekulation<br />

Vom 23. bis 25. November fand in Marseille ein<br />

Treffen europäischer Wohnungsbauminister<br />

statt. Mit einer Demonstration durch die Rue de<br />

la Republique unterstrichen Mieter- und Wohnungslosenbewegungen<br />

ihre Forderungen nach<br />

einem einklagbaren Recht auf Wohnraum,<br />

Stadtzentren für alle und einer Beendigung der<br />

Spekulation. Die „Republique“ im Zentrum von<br />

Marseille ist ein Symbol der Immobilienblase.<br />

Während Wohnungen in Marseille unerschwinglich<br />

wurden, übernahmen Finanzinvestoren die<br />

ehemaligen Prachtbauten und vertrieben die<br />

Mieter, um teure Wohnungen und Geschäfte<br />

anzusiedeln. In<strong>zw</strong>ischen sind die Finanzinvestoren<br />

bankrott, große Häuser stehen leer.<br />

Eine Hausbesetzung während der Demonstration<br />

wurde in der Nacht von Sonderkommandos der<br />

Polizei geräumt. Friedlicher verlief das Treffen<br />

einer Delegation von Organisationen, darunter<br />

Mieterforum Ruhr, mit Sprechern des französischen<br />

Ministeriums. Die Mieter forderten eine<br />

soziale europäische Wohnungspolitik als Antwort<br />

auf die Finanz- und Wohnungskrise.<br />

Erforderliches wäre stattdessen die<br />

Rückgewinnung öffentlicher Kontrolle<br />

über Boden- und Immobilienmärkte.<br />

Erforderlich wäre ein aus Spekulationsbesteuerungen<br />

finanziertes, international<br />

koordiniertes Ausgabenprogramm<br />

für die soziale und ökologische Verbesserung<br />

der Wohnbedingungen und der<br />

lokalen Infrastruktur.<br />

Bewohnerorganisationen aus aller<br />

Welt – darunter Mieterforum Ruhr –<br />

haben sich in diesem Sinne an die G20<br />

und die Europäische Union gewandt.<br />

Vielleicht beinhaltet diese Krise auch<br />

die Chance einer sozialen Wende? Die<br />

Hoffnung stirbt zuletzt. K. Unger<br />

7


Tagung<br />

8<br />

Annington streicht 400 Stellen<br />

Die Deutsche Annington will ca. 500 Arbeitsplätze<br />

abbauen. Zum <strong>zw</strong>eiten Mal seit dem<br />

Viterra-Kauf 2005. Der Wegfall von einem<br />

Drittel der Arbeitsplätze soll durch eine große<br />

Rationalisierung ermöglicht werden. Kernstück<br />

ist ein zentrales „Mietercenter“ in<br />

Bochum, das Zugriff auf digitalisierten Daten<br />

aller Mieter im Bundesgebiet hat. Über ein<br />

zentrales Callcenter sollen angeblich 85 %<br />

aller Mieteranfragen schon beim ersten Anruf<br />

erledigt werden. Der Außendienst wird<br />

radikal verschlankt. Die Mieter werden<br />

Annington-Vertreter also nur noch ausnahmsweise<br />

zu Gesicht bekommen. Dafür<br />

dürfen sie günstig mit Leuten telefonieren,<br />

die <strong>zw</strong>ar ihre Wohnungen nicht kennen,<br />

dafür aber alle Zahlungen und Beschwerden<br />

sofort auf dem Bildschirm haben. Der<br />

gläserne Mieter wird Realität. Viele Beobachter<br />

vermuten, dass die Umstrukturierung eine<br />

Vorstufe zur Auslagerung von Verwaltungsaufgaben<br />

ist. Annington muss sich halt jedes<br />

Jahr etwas neues einfallen lassen, um Rendite<br />

nach London zu tragen.<br />

Pleiten bei „Heuschrecken“<br />

Die großen Wohnungskäufe der letzten Jahre<br />

waren mit billigen Krediten finanziert. Jetzt<br />

bedeutet die Finanzkrise für manche Fonds<br />

das Aus. In den USA, Spanien und Frankreich<br />

ist es bereits zu Konkursen großer Immobiliengesellschaftengekommen.<br />

Auch bei den Wohnungs-Heuschrecken<br />

in<br />

Deutschland führen Kreditengpässe<br />

vermehrt zu<br />

Insolvenzen. Im August<br />

beantragte „Level One<br />

Asset Management“ mit<br />

mehr als 24 000 Wohnungen<br />

Insolvenz. Kurz darauf<br />

folgte die „Titan Holding“ in<br />

Berlin mit ca. 3 000 Wohnund<br />

Gewerbeimmobilien.<br />

Stark angeschlagen ist auch<br />

der australische Finanz-<br />

investor Babcock & Brown,<br />

der in Deutschland mehrere<br />

tausend Wohnungen<br />

besitzt. Im November<br />

beantragte die IMW AG Insolvenz für ihre<br />

Firma „Valbonne Real Estate 7“. Bekannte<br />

IMW-Wohnungen im Ruhrgebiet gehören<br />

aber nicht zu dem betroffenen Bestand,<br />

sondern zu „Valbonne Real Estate 9“. Grund<br />

für den Insolvenzantrag ist nach Angaben von<br />

IMW die Kündigung von Darlehensverträgen<br />

einer kreditgebenden Bank. IMW fuhr im<br />

ersten Halbjahr Verluste von 61 Mio. Euro ein.<br />

IMW will mit einer Senkung der Personal- und<br />

sonstigen Kosten um 20 Prozent reagieren.<br />

Mieterbund-Präsident<br />

Dr. Franz-Georg Rips<br />

Der große Ausverkauf<br />

Die Folgen<br />

In den letzten zehn Jahren sind über 2 Millionen ehemals<br />

gemeinnützige Wohnungen in Deutschland an Finanzinvestoren<br />

und Weiterverwerter verkauft worden. Eine Tagung<br />

in Gladbeck beschäftigte sich mit den Folgen.<br />

Mieterforum Ruhr und der Deutsche<br />

Mieterbund hatten zusammen<br />

mit der Stadt Gladbeck, dem zuständigen<br />

Fachbereich von<br />

ver.di NRW und der<br />

Wohnbundberatung<br />

NRW zu dieser Tagung<br />

eingeladen. Trotz der etwas<br />

dezentralen Lage<br />

waren über 100 Menschen<br />

aus Mieterorganisationen,Mieterinitiativen,Kommunalverwaltungen<br />

und<br />

Gewerkschaften erschienen,<br />

um intensiv<br />

über die Bewältigung<br />

der Folgen des großen<br />

Wohnungs-Ausverkaufs<br />

zu beraten.<br />

Wohnungsverfall und<br />

unerreichbare Vermieter<br />

Wie Gastgeber Ulrich Roland, Bürgermeister<br />

der Stadt Gladbeck, eindringlich<br />

beschrieb, ist Gladbeck von den Folgen<br />

der Verkaufsketten besonders hart betroffen.<br />

In einer von der Fondsgesellschaft<br />

Terra-Heimbau gekauften<br />

Siedlung in Gladbeck-Brauck bemühen<br />

sich Mieter und Stadt seit vielen Monaten<br />

vergeblich darum, den Eigentümer<br />

Diskussion im Alten Rathaus der Stadt Gladbeck<br />

zu dringend notwendigen Instandsetzungen<br />

zu bewegen.<br />

Erfahrungen mit unerreichbaren Eigentümern,<br />

die allenfalls aus Briefkästen<br />

bestehen, häufen sich auch in anderen<br />

Städten Die Wohnungsverwaltung<br />

ist an häufig wechselnde Firmen ausgelagert,<br />

die kaum ein Budget zur Durchführung<br />

notwendiger Instandhaltungen<br />

haben. Oft sind diese Wohnungen<br />

in den letzten Jahren schon wiederholt<br />

verkauft worden. „Mehr als ein Viertel<br />

aller fondsverkauften Wohnungen sind<br />

schon ein bis mehrfach weiter verkauft<br />

worden, mit zunehmender Tendenz“,<br />

berichtete der Dortmunder Wohnungswissenschaftler<br />

Sebastian Müller.<br />

Da erscheinen die großen Finanzinvestoren<br />

wie Annington, Gagfah und<br />

LEG/Whitehall fast schon als Lichtblick.<br />

Immerhin verfügen diese Unternehmen<br />

über ein professionelles Management.<br />

Auch bei diesen Unternehmen gehen<br />

die Gewinnabführungen aber zu Lasten<br />

der Unternehmenssubstanz, wie Professor<br />

Kofner angesichts der ausgeschütteten<br />

Dividenden bei der Gagfah vermutet.<br />

Ein zentrale Strategie bei diesen Unternehmen<br />

ist der Personalabbau, wie<br />

auch die jüngsten Beispiele bei der<br />

Annington zeigen. Alle diese Unternehmen<br />

investieren viel weniger in ihren<br />

Wohnungsbestand als dies bei gut ge-


führten kommunalen Wohnungsunternehmen<br />

der Fall ist und als erforderlich<br />

wäre, um die Wohnungen langfristig zu<br />

erhalten.<br />

Finanzinvestoren drehen an<br />

Kostenschrauben<br />

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des<br />

Deutschen Mieterbundes befürchtet<br />

eine weitere Zuspitzung der Probleme<br />

in Folge der Finanzkrise. „Die Heuschrecken<br />

müssen jetzt intensiv nach Wegen<br />

suchen, ihre überzogenen Renditevorstellungen<br />

aus den Beständen selbst<br />

zu erwirtschaften“, sagte Rips. Er forderte<br />

politische Maßnahmen, die spe-<br />

Mieterbund: Wohnungsgesetz<br />

NRW anwenden!<br />

Angesichts zunehmender Probleme<br />

mit dem Verfall von Wohnungsbeständen<br />

im Besitz von Finanzinvestoren<br />

fordern der DMB NRW und<br />

das Mieterforum Ruhr eine konsequentere<br />

Anwendung der rechtlichen<br />

Möglichkeiten nach dem „Wohnungsgesetz<br />

NRW“ durch die Kommunen.<br />

Um sich gegen Wohnungsverfall und<br />

Mängel zu wehren, haben Mieter/<br />

innen zivilrechtliche Mittel, zum Beispiel<br />

die Mietminderung. Was aber tun,<br />

wenn ganze Häuser und Wohnviertel<br />

vergammeln und die Eigentümer auf die<br />

Maßnahmen einzelner Mieter nicht reagieren?<br />

Gibt es keine staatlichen Handhaben<br />

gegen Instandhaltungsmuffel?<br />

Doch, die gibt es.<br />

Schon seit 1984 existiert in das sogenannte<br />

Wohnungsgesetz NRW, ein<br />

Landesgesetz, das den Kommunen die<br />

Möglichkeit gibt, bei drohendem<br />

Wohnraumverfall gegenüber dem Eigentümer<br />

tätig zu werden. Nach dem<br />

Wohnungsgesetz können die Städte im<br />

Falle von erheblichen Wohnungsmängeln<br />

die Eigentümer unter Fristsetzung<br />

auffordern, diese zu beheben. Auch<br />

Zwangsgelder können verhängt werden,<br />

wenn der Vermieter untätig bleibt.<br />

Obwohl die Großstädte meistens<br />

noch Ansprechpartner für die „Wohnungspflege“<br />

haben, ist es seit den 90er<br />

Jahren ruhig um dieses Gesetz geworden.<br />

Viele Kommunen haben ihr Personal<br />

- z.B. Bauingenieure - abgebaut. Im<br />

letzten Jahr aber, so Hans-Peter Neuhaus<br />

von der Stadt Dortmund, gibt es wieder<br />

deutlich gestiegene Fallzahlen. Neuhaus<br />

sieht darin eine deutliche Reakti-<br />

kulative Verkaufsketten beschränken.<br />

Bernhard von Grünberg, Landesvorsitzender<br />

des DMB NRW, erwartet dass<br />

die Finanzinvestoren nun an allen verfügbaren<br />

Kostenschrauben drehen: „Reduzierung<br />

von Reparaturen, Modernisierung,<br />

Personalkosten.“ Rips und<br />

von Grünberg halten es deshalb für unbedingt<br />

notwendig, gemeinsam mit<br />

Kommunen, Mieterinitiativen und Politikern<br />

Strategien zur Kontrolle der<br />

Finanzinvestoren und ihrer Wohnungsgesellschaften<br />

zu entwickeln. In<br />

diesem Sinne hat die Tagung eine Fülle<br />

von Denkanstößen vermittelt, die nun<br />

in konkrete Maßnahmen und politische<br />

Forderungen umgesetzt werden sollen.<br />

Bernhard von Grünberg,<br />

Landesvorsitzender DMB NRW<br />

on auf die sich häufenden Fälle von<br />

Instandsetzungsverweigerung. Für die<br />

2009 anstehende Fortschreibung des<br />

Gesetzes regt Neuhaus an, die Wohnungspflege<br />

als Pflichtaufgabe der Kommunen<br />

zu definieren. Dann könnte<br />

auch in Haushaltssicherungskommunen<br />

die erforderliche Personalausstattung<br />

durchgesetzt werden.<br />

Die Anwendung des Wohnungsgesetzes<br />

kann ergänzt werden durch<br />

eine konsequente Nutzung der Rechte<br />

der Wohnungsaufsicht für öffentlich<br />

gebundene Bestände. Hier ist es Ziel, die<br />

Eigentümer vor Beendigung der Sozialbindung<br />

zu veranlassen, die Wohnungen<br />

in einen guten Instandsetzungszustand<br />

zu versetzen.<br />

Auch ordnungsrechtliche Maßnahmen<br />

laufen allerdings ins Leere, wenn<br />

der Vermieter ein anonymer Fonds auf<br />

den Cayman-Inseln ist. Teilnehmer der<br />

Tagung regten an, in solchen Fällen über<br />

Beschlagnahmen und Instandbesetzungen<br />

nachzudenken. So wie es im Wohnungsbestand<br />

bankrotter Finanzinvestoren<br />

in den USA zum Teil bereits geschieht.<br />

Tagung<br />

Kommunale Wohnungsunternehmen<br />

stärken !<br />

Noch knapp 2,5 Millionen Wohnungen in<br />

Deutschland befinden sich im Eigentum kommunaler<br />

Unternehmen. Jan Kuhnert von der<br />

Kommunal- und Unternehmensberatung KUB<br />

fasste die spezifischen<br />

Leistungen der „Kommunalen“<br />

so zusammen: Sie<br />

versorgen benachteiligte<br />

Haushalte, sie stellen<br />

Neubau für den lokalen<br />

Bedarf bereit, sie stabilisieren<br />

mit ihrer Mieterbetreuung<br />

soziale<br />

Nachbarschaften und sie<br />

tragen zu einer Mäßigung<br />

des Mietenniveaus<br />

Jan Kuhnert<br />

bei. Die Mieten der<br />

kommunalen Wohnungsunternehmen liegen<br />

durchschnittlich 17 % unter dem Mietspiegel.<br />

Dieses relativ günstige Mietenniveau kommt<br />

auch den Kommunen zu Gute, die für erwerbslose<br />

Mieter weniger Unterkunftskosten zu<br />

zahlen haben.<br />

Aber es gibt auch Kehrseiten: Die hohe Bauleistung<br />

der Kommunalen auch nach 1980 hat<br />

zu einer Vernachlässigung von Investitionen in<br />

den Altbaubeständen geführt. Niedrige Mieten<br />

erschweren die Eigenkapitalbildung für<br />

Bestandsinvestitionen zusätzlich. Manche<br />

Unternehmen kämpfen mit Leerständen.<br />

Grundsätzliche Probleme sieht Kuhnert auch in<br />

der Konzentration kommunaler Wohnungsbestände<br />

auf benachteiligte Stadtgebiete und<br />

die sich verschärfenden sozialen Probleme in<br />

diesen Vierteln. Während der Aufwand für die<br />

Kommunalen steigt, bestehen die kommunalen<br />

Anteilseigner oft auf Gewinnabführungen, die<br />

sich nicht erwirtschaften lassen. Die Substanz<br />

der Unternehmen wird so auch ohne Privatisierungen<br />

von den Kommunen ausgesaugt. Hinzu<br />

kommen oft noch Mängel in der Geschäftsführung<br />

und der Kundenorientierung.<br />

Als Reaktion auf diese Probleme plädiert<br />

Kuhnert für mehr Kundenorientierung in der<br />

Wohnungsverwaltung, für mehr Kooperation<br />

der Wohnungsunternehmen in der Region beim<br />

Einkauf und bei der Finanzierung, für Selbstverwaltung<br />

von kommunalen Wohnungsbeständen<br />

durch Bewohnergenossenschaften und für eine<br />

Korrektur überzogener Gewinnerwartungen der<br />

Kommunen.<br />

Im Falle unvermeidbarer Teilverkäufe kommunaler<br />

Wohnungsbestände müsse ein ausreichender<br />

Wohnungsbestand erhalten bleiben,<br />

der auf die Versorgung benachteiligter Haushalte<br />

ausgerichtet ist, ohne diese in die schlechtesten<br />

Quartiere zu drängen. Nicht nur für die<br />

ehemals kommunalen Wohnungen, die bei den<br />

Verkaufsketten als vernachlässigte Wohnungsbestände<br />

übrig bleiben, schlägt Kuhnert die<br />

Gründung von privat-öffentlichen Auffanggesellschaften<br />

vor.<br />

9


EIS & SCHNEE<br />

Winterpflichten:<br />

Fegen und Streuen<br />

Die ersten Schneefälle des Jahres richten<br />

stets den Blick aufs Schnee-Fegen und<br />

Streuen. Nicht immer ist dies Pflicht der<br />

Mieter. Wir sagen Ihnen, ob Sie zu Besen<br />

und Schaufel greifen müssen oder nicht.<br />

10<br />

Verantwortlich für die Streu- und<br />

Räumpflichten im Winter sind<br />

nach den Ortssatzungen der Städte die<br />

Anlieger, das heißt die Hauseigentümer<br />

und Vermieter. Soweit sie für diese<br />

Arbeiten professionelle Winterdienste<br />

oder einen Hausmeister beauftragen,<br />

sind die entstehenden Kosten Betriebskosten.<br />

Bei entsprechender Vereinbarung<br />

im Mietvertrag müssen Mieter die<br />

Kosten zahlen.<br />

Zulässig ist auch, dass im Mietvertrag<br />

vereinbart wird, dass die Winterpflichten<br />

auf die Mieter des Hauses<br />

übertragen werden. Ohne entsprechende<br />

Vertragsregelungen müssen<br />

Mieter nicht streuen und fegen, auch<br />

nicht die Erdgeschossmieter.<br />

Wer für die Winterpflichten verantwortlich<br />

ist, muss in erster Linie den<br />

Eingangsbereich sowie die Bürgersteige<br />

und Gehwege vor dem Haus räumen<br />

und streuen. Hier reicht es aus, wenn<br />

ein 1,00 bis 1,20 Meter breiter Streifen<br />

geräumt wird, so dass <strong>zw</strong>ei Fußgänger<br />

an einander vorbei können. Soweit<br />

noch andere Wege zu räumen sind,<br />

zum Beispiel zu Mülltonnen oder Parkplätzen,<br />

reicht ein etwa halb so breiter<br />

Streifen aus.<br />

Im Winter gilt der Grundsatz, streuen<br />

bei Glatteis ist wichtiger als Schnee<br />

fegen. Als Streumittel ist stumpfes Granulat<br />

zu verwenden. Das Streuen von<br />

Salz ist nur ausnahmsweise an besonderen<br />

Gefahrenstellen erlaubt - etwa auf<br />

steil abfallenden Strecken oder glatten<br />

Treppenstufen.<br />

Früh aufstehen!<br />

Die Winterpflichten beginnen im<br />

Regelfall morgens um 7.00 Uhr und<br />

enden abends um 20.00 Uhr. Vor 7.00<br />

Uhr können Passanten normalerweise<br />

nicht darauf vertrauen, dass gestreut<br />

ist. Notfalls muss auch mehrmals am<br />

Tag geräumt und gestreut werden. Bei<br />

Dauerschneefall muss allerdings nicht<br />

nonstop gearbeitet werden, wenn dies<br />

völlig sinn- und <strong>zw</strong>ecklos wäre. Sobald<br />

sich die Wetterlage aber beruhigt, muss<br />

mit den Arbeiten begonnen werden.<br />

Kalter Winter - teurer Winter?<br />

Der Winter ist da, es wird kalt. Ob es auch<br />

teuer wird, kann man trotz hoher Energie-<br />

preise auch ein wenig selbst beeinflussen<br />

- durch Energiesparen. Aber viele Mieter<br />

wissen nicht, wo sich Einsparpotenziale in<br />

Ihrer Wohnung befinden. Dabei ist Ener-<br />

giesparen ganz einfach.<br />

Schon bei mehrstündiger Abwesenheit,<br />

in selten genutzten Nebenräumen<br />

oder nachts lohnt es sich,<br />

die Heiztemperatur abzusenken. Aber<br />

Vorsicht: Die Heizung sollte nie ganz<br />

ausgeschaltet werden! Wasserführende<br />

Rohre können zufrieren. Außerdem<br />

wird zu viel Energie benötigt, um den<br />

ausgekühlten Raum erneut aufzuheizen.<br />

Besser: Die Raumtemperatur konstant<br />

halten. Für viel genutzte Räume wie<br />

Wohn- oder Kinderzimmer empfiehlt<br />

sich eine Temperatur von 19 bis 22<br />

Grad. Schlafzimmer sollten mindestens<br />

15 Grad haben. Doch bedenken<br />

sie: Jedes Grad mehr Raumtemperatur<br />

bedeutet rund sechs Prozent höhere<br />

Energiekosten.<br />

Einer der häufigsten Fehler beim<br />

Energiesparen ist falsches Lüften.<br />

Mehrstündiges Kippen der Fenster<br />

kostet bares Geld. Eine kurze, kräftige<br />

Stoßlüftung hingegen – möglichst<br />

vier Mal am Tag mit je fünf Minuten<br />

Durchzug - ist sparsamer. Denn bei der<br />

Stoßlüftung entweicht <strong>zw</strong>ar die Wärme<br />

der verbrauchten Luft, die gespeicherte<br />

Wärme in Wänden und Möbel bleibt jedoch<br />

erhalten. Dazu enthält die frische,<br />

kalte Luft weniger Feuchtigkeit und<br />

erwärmt sich so schneller und mit weniger<br />

Energieeinsatz. Wichtig: Drehen Sie<br />

vor dem Lüften die Thermostatventile<br />

herunter.<br />

Wer als Mieter vertraglich verpflichtet<br />

ist, zu streuen und zu fegen, muss die<br />

Arbeiten auch erledigen. Berufstätigkeit,<br />

Urlaub, Alter oder Krankheit entschuldigen<br />

nicht. Notfalls müssen Mieter dann<br />

für eine Vertretung sorgen.<br />

Wer seine Streu- und Räumpflicht<br />

vernachlässigt, macht sich schadensersatzpflichtig,<br />

wenn jemand ausrutscht<br />

und sich verletzt. Dies bedeutet jedoch<br />

keinen Freibrief für Passanten. Wer<br />

blindlings eine erkennbar vereiste<br />

Fläche überquert und dann stürzt, trägt<br />

zumindest eine Teilschuld.<br />

Ein behagliches Raumklima entsteht<br />

nur dann, wenn sich die Wärme<br />

schnell und ungehindert ausbreiten<br />

kann. Wäschestücke auf dem Heizkörper,<br />

schwere Vorhänge vor der Heizung<br />

oder Heizkörperverkleidungen können<br />

die Wärmeabgabe behindern. Rollläden<br />

erfüllen dagegen einen zusätzlichen<br />

Wärmeschutz. Sie sollten im Winter<br />

daher schon in den Abendstunden<br />

heruntergelassen werden. Isolieren Sie<br />

möglichst auch die Heizkörpernischen.<br />

Damit können Sie bis zu vier Prozent<br />

Heizkosten sparen.<br />

Durch undichte Türen und Fenster<br />

entweicht viel Energie. Mit einer Kerze<br />

oder angefeuchteten Hand lassen sich<br />

undichte Stellen einfach erkennen.<br />

Gegen undichte Türen hilft eine Tür-<br />

Dichtung. Fenster können mit einem<br />

Dichtungsband abgedichtet werden.


Keine Transparenz<br />

beim Gaspreis<br />

Kunden von Gasversorgungsunternehmen<br />

können nicht damit<br />

rechnen, dass die Preiskalkulation<br />

der Energielieferanten künftig<br />

transparenter wird. Der<br />

Bundesgerichtshof hat eine<br />

entsprechende Musterklage eines<br />

Dinslakener Gaskunden am 19.<br />

November abgewiesen.<br />

Zur Begründung führte das höchste<br />

Deutsche Zivilgericht aus, die Gasversorger<br />

hätten ein „verfassungsrechtlich<br />

geschütztes Geheimhaltungsinteresse<br />

an Geschäftsdaten“. Zwar gäbe es<br />

bei Monopolanbietern grundsätzlich<br />

das Recht der Kunden, den Preis auf<br />

seine Billigkeit zu kontrollieren. Dies beziehe<br />

sich aber nur auf eine konkrete Tariferhöhung,<br />

nicht auf den Sockelpreis,<br />

den der Kunde bei Vertragsabschluss<br />

akzeptiert habe.<br />

Für die Erläuterung einer Tariferhöhung<br />

aber reicht es aus, wenn das<br />

Unternehmen darlegt, „dass sich seine<br />

Bezugskosten entsprechend erhöht haben<br />

und nicht durch einen Rückgang<br />

Der Deutsche Mieterbund<br />

(DMB) will eine Kampagne für<br />

den Klimaschutz starten. Mieter<br />

könnten dazu einen erheblichen<br />

Beitrag leisten.<br />

Anlässlich des Landesverbandstages<br />

des Mieterbundes Sachsen-Anhalt<br />

in Halle wies jetzt die Landesvorsitzende,<br />

Ellen Schultz, darauf hin, dass „leider<br />

in den letzten Wochen angesichts<br />

der Weltfinanzkrise der Klimaschutz<br />

in den Hintergrund gerückt“ sei. Dem<br />

wolle der DMB im Rahmen einer vom<br />

Bundesumweltministerium geförderten<br />

Kampagne mit „Aktionen und praktischen<br />

Tipps“ entgegenwirken.<br />

So wird der DMB eine Broschüre mit<br />

konkreten Vorschlägen zur Energieeinsparung<br />

erarbeiten, die sich speziell<br />

an Mieterhaushalte richtet und in den<br />

gängigen Sprachen des Mietermarktes<br />

erscheint, also zum Beispiel auch auf<br />

Türkisch, Russisch und Polnisch.<br />

sonstiger Kosten der Gasversorgung<br />

ganz oder teilweise ausgeglichen worden<br />

sind. Dabei muss er nicht notwendig<br />

die absolute Höhe seiner Bezugspreise<br />

angeben und die Bezugsverträge<br />

mit seinen Lieferanten vorlegen. Es<br />

reicht aus, wenn er vorträgt, dass und<br />

in welchem Umfang sich aufgrund von<br />

Preisänderungsklauseln in den Bezugsverträgen<br />

seine Bezugspreise erhöht<br />

haben; Beweis dafür kann er auch durch<br />

Zeugen anbieten.“<br />

Damit scheiterte ein Gaskunde<br />

aus Dinslaken mit seiner Musterklage.<br />

Nachdem die Stadtwerke ihren Gaspreis<br />

<strong>zw</strong>ischen 2005 und 2006 dreimal um<br />

insgesamt 30 Prozent erhöht hatten,<br />

verweigerte der Kunde die Nachzahlung.<br />

Er verlangte eine genaue Begründung,<br />

der Verweis auf die Preise anderer<br />

Anbieter genügte ihm nicht, da es auf<br />

dem Gasmarkt keinen Wettbewerb<br />

gebe. Das Landgericht Duisburg hatte<br />

ihm Recht gegeben und die Stadtwerke<br />

zur Vorlage ihrer Bezugsverträge verurteilt.<br />

Nun muss es sich erneut mit der<br />

Angelegenheit befassen.<br />

AZ: BGH VIII ZR 138/07<br />

VERBRAUCHER<br />

Auch die Bochumer Stadtwerke brauchen nun<br />

nicht mehr zu befürchten, ihre Preiskalkulation<br />

beim Gas irgendwann offen legen zu müssen.<br />

Kritik gibt es, weil die Ölpreise deutlich gefallen<br />

sind, die daran gekoppelten Gaspreise aber erst<br />

sinken sollen, wenn die Heizperiode vorbei ist.<br />

Mieter für den Klimaschutz<br />

„Da 40 Prozent der verbrauchten<br />

Energie auf das Konto von Gebäuden<br />

und deren Beheizung gehen, sehen wir<br />

hier ein enormes Einsparpotenzial“,<br />

so Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des<br />

Deutschen Mieterbundes.<br />

„Der Deutsche Mieterbund, der 1,2<br />

Millionen Haushalte in Deutschland<br />

vertritt, ist genau die richtige Organisation,<br />

um auch vor Ort in seinen 322<br />

Mitgliedsvereinen zu den Zusammenhängen<br />

<strong>zw</strong>ischen Klimaschutz und<br />

mietrechtlichen Aspekten zu beraten.“<br />

Der DMB will Veranstaltungen in<br />

vielen <strong>Mieterverein</strong>en durchführen, die<br />

sich mit der energetischen Sanierung<br />

von Gebäuden und den daraus resultierenden<br />

Einsparungseffekten für Mieter<br />

und Vermieter befassen.<br />

„Aufschluss über Möglichkeiten zur<br />

deutlichen Kostenreduzierung durch<br />

besseres Heizverhalten“ erwartet Ellen<br />

Schultz „vom Vergleich intelligenter<br />

Messsysteme in beispielhaft ausge-<br />

suchten Wohnungen“.<br />

„Es gibt in<strong>zw</strong>ischen viel genauere<br />

Messmethoden, die der klassischen<br />

Heizkostenerfassung mittels der bekannten<br />

Verdunstungsröhrchen Konkurrenz<br />

machen und eine zeitlich<br />

viel genauere Änderung des täglichen<br />

Heizverhaltens ermöglichen“, so Ellen<br />

Schultz. „Durch einen breit angelegten<br />

Test wollen wir herausfinden, welche<br />

Systeme sich für Mieterhaushalte am<br />

besten eignen.“<br />

Allein die Veränderung des Heizverhaltens<br />

nach genauer Messung kann<br />

bereits zur Einsparung von mehr als<br />

10 Prozent bei der teuren Heizenergie<br />

führen, ohne dass die Heizungsanlage<br />

verändert werden müsste.<br />

Nach Ansicht von Dr. Rips „will<br />

der DMB durch gezielte Aufklärung<br />

– eingebettet in die Verbraucherschutzbewegung<br />

– seinen Beitrag leisten, um<br />

bei der Verwirklichung der globalen<br />

Klimaschutzziele zu helfen.“<br />

11


SERIE: WOHNPROJEKTE<br />

Unser erstes Beispiel für ein Wohnprojekt,<br />

dass sich speziell an Mieter<br />

wendet, führt uns nach Herne-Baukau.<br />

Konkret geht es sogar vornehmlich um<br />

Mieter von Sozialwohnungen - also<br />

Leute mit eher wenig Geld. Und es geht<br />

um ältere Mieter. Mieter, die seit 1992<br />

eine Alternative zum Seniorenheim<br />

suchen - und in<strong>zw</strong>ischen gefunden<br />

haben.<br />

Herner<br />

im (Un-) Ruhestand Platz<br />

12<br />

Samstag Nachmittag im Herner Norden.<br />

Eine Gruppe von knapp 40 ältere<br />

Herr- und Damschaften schlendert,<br />

in angeregte Unterhaltungen vertieft,<br />

vom Bahnhof in Richtung Dornstraße.<br />

Ihr Ziel ist der Pavillon im Hinterhof<br />

des Eckhauses. Dort versammeln sie sich<br />

immer, wenn sie unterwegs waren. Und<br />

dort treffen sie die, die nicht mitkommen<br />

konnten, und erzählen von ihren<br />

Eindrücken.<br />

Diesmal waren sie in der Firma Sindern<br />

in Recklinghausen, eine Bäckerei<br />

alten Schlages. Hier wird noch mit<br />

Sauerteig gebacken und im Moment<br />

beherrscht die Weihnachtsbäckerei das<br />

Geschäft. Marzipantiere wurden auf<br />

Wunsch für die Gäste geformt. Alles in<br />

allem ein beeindruckendes Erlebnis.<br />

Eines von vielen. Nächste Woche<br />

werden sie zu einer Abendvorstellung<br />

in den „Mondpalast“ in Wanne-Eickel<br />

fahren, im September erst gab es eine<br />

siebentägige Pommernfahrt. Und das<br />

geht das ganze Jahr so. Denn diese Menschen<br />

leben im Un-Ruhestand.<br />

„WIR - Wohnen im (Un-)Ruhestand“<br />

heißt auch der Verein, der all<br />

diese Aktivitäten organisiert.Er entstand<br />

aus einer Wohngruppe in der Herner<br />

Diakonie, in der sich ab 1992 ein gutes<br />

halbes Dutzend Menschen regelmäßig<br />

trafen und über die Frage diskutierten:<br />

Wie möchten wir im Alter wohnen?<br />

Irmgard Winter, heute 79 Jahre alt,<br />

war eine von ihnen. „Wir haben uns<br />

gefragt: Wie muss eine Wohnung sein,<br />

damit man auch mit Behinderungen<br />

Irngard Winter und Heinz-Jürgen Jendrian von WIR e.V.<br />

für 21 Senioren:<br />

Juri-Gerus-Weg 7<br />

darin leben kann?“ Breite Türen, keine<br />

Schwellen, ebene Dusche, ein Aufzug,<br />

der auch wirklich auf allen Ebenen hält,<br />

die man erreichen muss ... Den Begriff<br />

„barrierefrei“ gab es ja damals noch<br />

nicht. Heute ist man in diesem Dingen<br />

sehr viel weiter.“<br />

Schnell war eine Linie gefunden.<br />

Nicht Wohn-, aber Hausgemeinschaften<br />

sollten es sein, in denen sich nachbarschaftliche<br />

Hilfen leicht organisieren<br />

ließen, und in denen man bis zuletzt<br />

leben kann. Ambulante Pflege war damals<br />

gerade im Kommen und sollte von<br />

außen zugebucht werden können.<br />

Die Realisierung war nicht einfach.<br />

„Wir haben so viele Architekten und<br />

Gesellschaften gefragt“, erinnert sich<br />

Irmgard Winter, „die fanden die Idee<br />

alle toll, aber keiner wollte es machen.“<br />

Bis dann 1997 die HGW kam, die<br />

Herner Gesellschaft für Wohnungsbau<br />

mbH - das ist in Herne das kommunale<br />

Wohnungsunternehmen. Der<br />

damalige Geschäftsführer, Franz-Josef<br />

Boening, fand Gefallen an der Sache<br />

und offerierte mit dem Juri-Gerus-Weg<br />

7 einen Bauplatz, der den Vorstellungen<br />

der Initiatoren nahezu 100-prozentig<br />

entsprach.<br />

„Alles, was wir brauchten, war in<br />

der Nähe, die Bushaltestelle vor der<br />

Tür, man ist ja nicht mehr so mobil im<br />

Alter - wir habe sofort zugesagt, obwohl<br />

nur <strong>14</strong> Wohneinheiten gebaut werden<br />

sollten. Wir hatten ursprünglich an 20<br />

bis 24 gedacht.“<br />

weiter nächste Seite


Als die Realisierung des erträumten<br />

Projektes näher rückte, gründeten<br />

die „Träumer“ den Verein „WIR“. 18<br />

Gründungsmitglieder waren es 1996 -<br />

heute sind es über 200. Das Konzept sah<br />

vor, dass die Bewohner des geplanten<br />

Projekts sich gut kennen sollten, damit<br />

die nachbarschaftliche Hilfe auch<br />

funktioniert.<br />

Die Rechnung ist aufgegangen. Als<br />

einzige Gesellschaft war die HWG bereit,<br />

sich darauf einzulassen, dass allein<br />

der Verein WIR die Wohnungen vergibt<br />

und die Belegung an die Mitgliedschaft<br />

im Verein gekoppelt ist. Teuer ist das<br />

übrigens nicht. Der Vereinsbeitrag liegt<br />

bei 3 € im Monat und die Wohnungen<br />

sind fast alle Sozialwohnungen und<br />

dennoch mit Fußbodenheizung, Balkon<br />

und Schiebetüren ausgestattet.<br />

Noch wichtiger als die Wohnungen<br />

ist den Unruheständlern aber der Gemeinschaftsraum,<br />

der sich im Keller<br />

befindet. 50 qm groß und mit Küche<br />

und Toilette ausgestattet bietet er Platz<br />

für alles, was die Bewohner gemeinsam<br />

veranstalten wollen: Versammlungen,<br />

Spielenachmittage, Kaffetrinken, Inforveranstaltungen,<br />

Geburtstagsfeiern,<br />

Pizza-Essen; auch für Privates kann man<br />

den Raum anmieten.<br />

Und die Nachbarschaftshilfe funktioniert:<br />

Die Bewohner haben untereinander<br />

Schlüssel ausgetauscht, jeder weiß<br />

vom anderen, wer im Notfall zu benachrichtigen<br />

ist, man passt aufeinander auf,<br />

hilft, wenn jemand im Krankenhaus<br />

war, kauft füreinander ein.<br />

Das Konzept wurde ein voller Erfolg.<br />

Der Zulauf zum Verein war so groß, dass<br />

in<strong>zw</strong>ischen ein <strong>zw</strong>eites Projekt realisiert<br />

wurde: Im Dezember 2005 wurde das<br />

Haus Bahnhofstraße Ecke Dornstraße<br />

mit 52 Wohneinheiten bezugsfertig.<br />

Bauträger war diesmal die Bauherrengesellschaft<br />

Brohn aus dem Münsterland,<br />

zu der Franz-Josef Boening den<br />

Kontakt hergestellt hatte. Wiederum<br />

sind die meisten Wohnungen Sozialwohnungen<br />

mit einer Miete von 4,50<br />

€ pro qm , acht davon im 2. Förderweg<br />

(höhere Einkommensgrenzen, weniger<br />

Fördermittel) für 5,50 €, und acht sind<br />

freifinanziert und kosten 6,50 € pro qm.<br />

Der Gemeinschaftsraum, der auch hier<br />

natürlich nicht fehlen durfte, befindet<br />

sich im Pavillon im Hinterhof.<br />

Die zahlreichen Freizeitaktivitäten<br />

wenden sich übrigens immer an alle<br />

Mitglieder des Vereins, nicht nur an<br />

die Bewohner der beiden Häuser. Viele<br />

sind extra deswegen Mitglied geworden.<br />

Aber sie sind nicht das Einzige<br />

besondere. „Wir praktizieren hier eine<br />

Selbstverwaltung, mit der wir im Vergleich<br />

zu anderen Anbietern altengerechter<br />

Wohnungen viel Geld sparen“,<br />

mein Heinz-Jürgen Jendrian, 65, heute<br />

erster Vorsitzender des Vereins. „Dafür<br />

erwarten wir aber auch ein hohes Maß<br />

an Kontaktbereitschaft, Toleranz und<br />

Engagement von unseren Mitgliedern.<br />

Und das funktioniert auch. Alle Aufgaben<br />

werden verteilt und jeder bringt<br />

sich ein, so gut er kann.“<br />

Der Verein ist übrigens kein reiner<br />

Seniorenclub: Das Mindestalter zum<br />

Bezug einer Wohnung liegt <strong>zw</strong>ar bei<br />

60 Jahren, das jüngste Vereinsmitglied<br />

aber ist 42.<br />

Zweiter Streich: Bahnhofstraße Ecke Dornstraße mit 54 Wohnungen<br />

WOHNPROJEKTE<br />

Alt und Jung?<br />

D ie beiden WIR-Projekte sind keine aus der<br />

heute so viel und gern propagierten Kategorie<br />

„Mehrgenerationenwohnen“. Daran haben<br />

die Mitglieder <strong>zw</strong>ar auch anfangs gedacht, aber<br />

bald sagte jemand aus der Gruppe: „Das habe ich<br />

jetzt - im Mehrfamilienhaus.“ Und da man sich<br />

ja auch bei anderen Wohnprojekten umgesehen<br />

hat, setzte sich die Erkenntnis durch: Die Jungen<br />

haben meist ganz andere Probleme, und reichlich<br />

Kinderlärm ist für ältere Menschen auch meist<br />

eher ein Problem als Quell der Freude.<br />

Dass es häufig nicht gerade leicht ist, junge<br />

Familien für den Einzug in ein Mehrgenerationenprojekt<br />

zu gewinnen, konnte man auch<br />

auf der Tagung Wohnen im Quartier - auch im<br />

Alter lernen, die am 11. 11. in Bochum stattfand.<br />

Neben den üblichen Wissenschaftlern,<br />

Politikern und Praktikern referierte dort auch<br />

der Fernsehjournalist Sven Kuntze, bekannt<br />

aus dem ARD-Morgenmagazin und später dem<br />

-Hauptstadtstudio.<br />

Seit Mai 2007 ist auch er im (Un-)Ruhestand<br />

und ging als „Neu-Rentner auf Entdeckungsreise“.<br />

2008 wurde er mit dem Deutschen Fernsehpreis<br />

in der Kategorie „beste Reportage“ ausgezeichnet<br />

für seinen Film „Alt sein auf Probe“. Sieben Wochen<br />

war er dafür in ein Seniorenheim gezogen,<br />

und inwischen hat er auch alle anderen Wohnformen<br />

für ältere Menschen getestet.<br />

Zum Thema „Mehrgenerationenwohnen“<br />

sagte er schlicht: „Haben wir als Junge so viel<br />

mit Alten gemacht, wie wir es heute von den<br />

Jungen erwarten?“ Zum Thema Alten-WG: „Es<br />

ist ein Fehler, sich das so vorzustellen, wie wir als<br />

Junge früher in WGs gelebt haben. Es gibt wohl<br />

nicht viele, die das über mehrere Jahre schaffen<br />

werden.“<br />

Auch am Nimbus „bis zuletzt selbstständig“<br />

kratze er ganz beherzt. Für seine Reportage hatte<br />

er ein alte Frau portraitiert, deren soziale Kontakte<br />

sich auf das wöchentliche Telefonat mit ihrer<br />

Tochter und das <strong>zw</strong>eimal tägliche Erscheinen des<br />

ambulanten Pflegedienstes beschränkte. „Sie war<br />

würdevoll, aber trostlos einsam.“<br />

„Wäre es nicht besser“, fragte er die fast 100<br />

Teilnehmer, „Altenheime zu bauen, in denen die<br />

Menschen aktiv, individuell und fröhlich leben<br />

können? Ich habe eins kennen gelernt in Amerika,<br />

wo die Bewohner voll integriert waren in die<br />

Arbeit im Heim: Bar, Verwaltung, Reparaturen,<br />

Sterbebegleitung. Selbsthilfe muss eh sein, weil<br />

es viel zu wenig Junge gibt, die die ganzen Alten<br />

versorgen können. Aktiv bleiben ist wichtig -<br />

Muckibude statt Rollator!“<br />

Kontakt:<br />

Wohnen im (Un-)Ruhestand e.V. Herne<br />

Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen<br />

Kirche von Westfalen<br />

Heinz-Jürgen Jendrian<br />

Tel.: 02323 / 390388<br />

13


RECHT<br />

Vermieter muss<br />

Elektroleitungen<br />

nicht checken<br />

Vermieter sind nicht verpflichtet, die Elek-<br />

troleitungen in den Wohnungen regelmä-<br />

ßig einer Generalinspektion zu unterzie-<br />

hen. Kommt es nach einem Kurzschluss<br />

zu einem Brand, ist der Vermieter nicht<br />

schadensersatzpflichtig, wenn es vorher<br />

keinerlei Anzeichen für einen technischen<br />

Defekt gegeben hat. Das hat der Bundes-<br />

gerichtshof entschieden.<br />

<strong>14</strong><br />

Der Bundesgerichtshof hatte darüber<br />

zu entscheiden, ob dem Vermieter<br />

von Wohnraum im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht<br />

eine regelmäßige<br />

Generalinspektion der Elektroleitungen<br />

und Elektrogeräte in den Wohnungen<br />

der Mieter vornehmen muss. Der Kläger<br />

nahm seinen Vermieter auf Schadenersatz<br />

wegen eines Brandes in Anspruch.<br />

In der neben der Wohnung des Klägers<br />

liegenden Mietwohnung kam es<br />

im Bereich der Kochnische zu einem<br />

Brand. Der Mieter war der Meinung,<br />

der Brand sei durch einen technischen<br />

Defekt mit Kurzschluss im Bereich der<br />

Dunstabzugshaube verursacht worden.<br />

Wegen der Beschädigung ihm gehörender<br />

Sachen machte er Schadenersatz<br />

in Höhe von 2.630 € nebst Zinsen und<br />

Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten<br />

geltend.<br />

Das Amtsgericht gab der Klage<br />

teilweise statt. Auf die Berufung des<br />

Vermieters wies das Landgericht die<br />

Klage insgesamt ab. Daraufhin ging<br />

der Mieter in Revision und zog vor den<br />

Bundesgerichtshof. Er wollte die Wiederherstellung<br />

des amtsgerichtlichen<br />

Urteils.<br />

Der BGH hat entschieden, dass dem<br />

Kläger wegen der Schäden, die ihm<br />

infolge des in der Nachbarwohnung<br />

ausgebrochenen Brandes an seinem<br />

Eigentum entstanden sind, kein Schadenersatzanspruch<br />

gegen den beklagten<br />

Vermieter zusteht. Der Vermieter war<br />

nicht verpflichtet, die Elektroleitungen<br />

und elektrischen Anlagen in den von<br />

ihm vermieteten Wohnungen ohne<br />

konkreten Anlass oder Hinweis auf<br />

Mängel einer regelmäßigen Überprüfung<br />

durch einen Elektrofachmann zu<br />

unterziehen. Zwar trifft den Vermieter<br />

die vertragliche Nebenpflicht, die<br />

BGH urteilt<br />

Mietsache in einem verkehrssicheren<br />

Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt<br />

sich grundsätzlich auf alle Teile<br />

des Hauses. Ihm bekannt gewordene<br />

Mängel, von denen eine Gefahr für<br />

die Mietwohnungen ausgehen kann,<br />

muss der Vermieter deshalb unverzüglich<br />

beheben. Er muss im Rahmen<br />

seiner Verkehrssicherungspflicht aber<br />

keine regelmäßige Generalinspektion<br />

vornehmen. Im Einzelfall mögen <strong>zw</strong>ar<br />

besondere Umstände, wie zum Beispiel<br />

ungewöhnliche oder wiederholte Störungen,<br />

Anlass bieten, nicht nur einen<br />

unmittelbar zu Tage getretenen Defekt<br />

zu beheben, sondern eine umfassende<br />

Inspektion der gesamten Elektroinstal-<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH)<br />

fällt eigentlich durch eine recht<br />

kontinuierliche und konsequente<br />

Rechtsprechung zum Mietrecht<br />

auf. Am 22. Oktober jedoch hat er<br />

mit einem Urteil zur Farbwahl bei<br />

Auszugsrenovierung für Kompli-<br />

kationen gesorgt.<br />

lation durchzuführen. Solche Umstände<br />

waren hier aber nicht festgestellt.<br />

Der Bundesgerichtshof hat die Revision<br />

deshalb zurückgewiesen.<br />

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />

ist nachvollziehbar“, kommentierte<br />

der Direktor des Deutschen<br />

Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten,<br />

das Urteil. „Eine regelmäßig<br />

durchzuführende Generalinspektion<br />

aller Elektroleitungen und Elektrogeräte<br />

ist unpraktikabel und unwirtschaftlich.<br />

Im Ergebnis würden nur die Kosten des<br />

Wohnens durch eine neue Betriebskostenart<br />

weiter steigen.“<br />

AZ: BGH, VIII ZR 321/07<br />

Farbwahl-Klausel für Holz<br />

bei Vertragsende wirksam<br />

Der BGH hatte über die Wirksamkeit<br />

einer Klausel zu entscheiden, die<br />

den Mieter verpflichtet, bei Rückgabe<br />

der Mietsache bestimmte farbliche<br />

Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung<br />

der Holzteile einzuhalten.<br />

Die Beklagten waren Mieter einer<br />

Wohnung der Beklagten. Der 1996<br />

geschlossene Mietvertrag sah unter<br />

anderem formularmäßig vor, dass der<br />

Mieter zur Vornahme von Schönheits-<br />

reparaturen verpflichtet sei. Weiter ist<br />

bestimmt: „Lackierte Holzteile sind in<br />

dem Farbton zurückzugeben, wie er bei<br />

Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig<br />

gestrichene Holzteile können auch in<br />

Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen<br />

zurückgegeben werden.“<br />

Der BGH, der erst im Juni eine<br />

Farbwahlklausel bei laufenden Schönheitsreparaturen<br />

für unzulässig erklärt<br />

hatte, hielt die obige Klausel aus einem<br />

Hamburger Mietvertrag für gültig. Der<br />

entscheidende Unterschied sei, dass<br />

die Holzklausel nur beim Auszug des<br />

Mieters zum Tragen komme, den Mieter<br />

also in der freien Farbwahl während der<br />

Mietzeit nicht behindere.<br />

Dies kritisierte der Deutsche Mieterbund<br />

(DMB) als lebensfremd. „Tatsächlich<br />

werden hierdurch die Dekorationsmöglichkeiten<br />

des Mieters während<br />

weiter nächste Seite


Mieterhöhung nach Bindungsauslauf<br />

von Sozialwohnungen oft zu üppig<br />

Wenn Sozialwohnungen aus<br />

der Bindung fallen, sind meist<br />

Mieterhöhungen fällig. Doch<br />

oft wird dabei mehr verlangt als<br />

zulässig. Vor allem ehemalige<br />

Fehlbeleger müssen aufpassen.<br />

Am 31. Dezember fallen wieder<br />

zahlreiche Sozialwohnungen aus<br />

der Bindung. Allein in Bochum sind es<br />

<strong>14</strong>00. Wenn die Eigentümer die öffentlichen<br />

Darlehen zurückgezahlt haben -<br />

in der Regel nach 30 Jahren - werden die<br />

einstmals geförderten Wohnungen freifinanzierten<br />

gleichgestellt. Damit entfällt<br />

dann auch die Mietpreisbindung.<br />

Häufige Folge: Mieterhöhungen.<br />

Für Sozialwohnungen gilt das Prinzip<br />

der Kostenmiete: Die Miete darf<br />

nur so hoch sein, dass damit die realen<br />

Kosten abgedeckt werden, also Zins und<br />

Tilgung fürs Darlehen, Verwaltungs-<br />

Fortsetzung von S. <strong>14</strong><br />

der Mietzeit stark eingeschränkt“, sagte<br />

DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.“<br />

Wer im laufenden Mietverhältnis von<br />

seinem Recht Gebrauch macht, einen<br />

anderen Anstrich zu wählen, als vorgegeben,<br />

riskiert, dass er bei seinem<br />

Auszug noch einmal lackieren oder<br />

anstreichen muss.“<br />

Das war offenbar auch dem BGH<br />

bewusst. Er meinte aber: „ Die daraus<br />

resultierende faktische Einschränkung<br />

der – grundsätzlich anzuerkennenden<br />

– Freiheit des Mieters, sich in den<br />

Mieträumen nach seinem Geschmack<br />

einzurichten, ist jedoch hinzunehmen.<br />

Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils<br />

bereits bei der Beurteilung<br />

einer Farbwahlklausel für die laufenden<br />

Schönheitsreparaturen entschieden hat,<br />

ist dem Vermieter vor dem Hintergrund<br />

einer beabsichtigten Weitervermietung<br />

ein Interesse daran nicht abzusprechen,<br />

die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses<br />

mit einer Dekoration zurückzuerhalten,<br />

die von möglichst vielen<br />

Mietinteressenten akzeptiert wird ...“<br />

Lukas Siebenkotten empfahl: „Angesichts<br />

der komplizierten Rechtslage<br />

sollten Mieter, bevor sie renovieren,<br />

lackieren oder anstreichen, immer den<br />

Rat des <strong>Mieterverein</strong>s einholen.“<br />

AZ: BGH VIII ZR 283/07<br />

und Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis.<br />

Im freifinanzierten Wohnungsbau<br />

gibt es diese Beschränkung<br />

nicht. Hier bestimmt der Mietspiegel,<br />

was äußerstenfalls gezahlt werden muss.<br />

Fast immer ist es deutlich mehr.<br />

Eigentümer von Sozialwohnungen,<br />

die am Jahresende aus der Bindung<br />

fallen, können also eine höhere Miete<br />

verlangen, und <strong>zw</strong>ar bis zu dem Betrag,<br />

der im Mietspiegel steht. Dabei muss<br />

allerdings noch die Kappungsgrenze<br />

beachtet werden: Die Miete darf um<br />

maximal 20 Prozent in drei Jahren<br />

steigen. Erhöhungen der Kostenmiete<br />

in den letzten drei Jahren müssen dabei<br />

mitgerechnet werden.<br />

Keine Ausnahme mehr:<br />

Fehlbeleger<br />

Früher gab es dabei eine Ausnahme:<br />

War der Mieter ein Fehlbeleger, galt die<br />

Kappungsgrenze nicht. Die Obergrenze<br />

für die Mieterhöhung lag dann bei<br />

dem Betrag, den der Mieter früher für<br />

Kostenmiete und Fehlbelegungsabgabe<br />

zusammen gezahlt hat.<br />

Das ist Schnee von gestern, denn<br />

die Fehlbelegungsabgabe wurde von<br />

der Rüttgers-Regierung bereits zum 1.<br />

1. 2006 komplett abgeschafft. Viele<br />

Vermieter scheinen das aber nicht mitbekommen<br />

zu haben. Beim städtischen<br />

Wohnungsamt häufen sich jedenfalls<br />

die Anfragen von Mietern, die eine<br />

Bescheinigung über die bis Ende 2005<br />

gezahlte Fehlbelegungsabgabe erbitten.<br />

Grund: Ihre Vermieter verlangen<br />

diese Bescheinigung, um damit die<br />

Maximalhöhe der Mieterhöhung zu<br />

berechnen.<br />

Diese Mühe kann man sich allerdings<br />

sparen. Denn nach § 558 BGB fällt<br />

die Kappungsgrenze nur weg, wenn der<br />

Mieter zum Zeitpunkt des Wegfalls der<br />

öffentlichen Bindung die Abgabe zahlt.<br />

Da es in NRW aber bereits seit <strong>zw</strong>ei Jahren<br />

keine Fehlbelegungsabgabe mehr<br />

gibt, tritt dieser Fall nicht mehr ein.<br />

Kein Mieter braucht daher eine<br />

Mieterhöhung zu akzeptieren, die die<br />

Kappungsgrenze überschreitet. Und<br />

grundsätzlich sollten Mieter auch überprüfen<br />

(lassen), ob die Wohnung richtig<br />

in den Mietspiegel eingeordnet worden<br />

ist. Hier gibt es häufig Fehler, auch weil<br />

Vermieter von bisherigen Sozialwohnungen<br />

oft noch keine Erfahrungen<br />

mit dem Mietspiegel haben. Mieterhöhungen<br />

sollte man grundsätzlich in der<br />

Rechtsberatung prüfen lassen!<br />

Sozialwohnungen müssen nicht hässlich sein - sind es aber oft.<br />

RECHT<br />

15


MIETRECHT<br />

16<br />

WOHNGELD 2009 JETZT BEANTRAGEN<br />

Im Januar 2009 tritt das neue<br />

Wohngeldgesetz in Kraft. Endlich!<br />

Denn seit 2002 gab es keine Anpassung<br />

des Wohngeldes mehr. Durch ein<br />

weiteres Änderungsgesetz ist die<br />

Wohngeldreform nachträglich noch auf<br />

Oktober 2008 vorgezogen worden.<br />

Mieterinnen und Mieter, die bislang leer<br />

ausgegangen sind b<strong>zw</strong>. nur geringe<br />

Zuschüsse erhielten, können von den<br />

Neuregelungen profitieren. Dies gilt<br />

insbesondere für Nutzer von<br />

Altbauwohnungen.<br />

Mehr Wohngeld<br />

für Mieter in Altbauten<br />

Experten schätzen, dass bundesweit ca.<br />

60 Millionen Euro mehr an Wohngeld zu<br />

zahlen sein wird. Allerdings profitieren<br />

einige Haushalte stärker. Wenige Haushalte,<br />

z.B. im nördlichen Ruhrgebiet,<br />

können sogar Einbußen haben.<br />

Hier ein Überblick über die wichtigsten<br />

Änderungen:<br />

Das Wohngeld wird durchschnittlich<br />

um 60 % erhöht.<br />

Es unterscheidet nicht mehr nach dem<br />

Baualter des Hauses. Gewinner“ der<br />

Neufassung sind deshalb die Mieterinnen<br />

und Mieter in Häusern, die vor<br />

1990 gebaut wurden, insbesondere in<br />

den Altbauten vor 1960.<br />

Die sog. Mietenstufen wurden überprüft.<br />

Diese geben das unterschiedliche<br />

örtliche Mietniveau wieder und knüpfen<br />

an Preisuntersuchungen oder die jeweiligen<br />

Mietspiegel an. Die meisten Ruhrgebietsstädte<br />

liegen unverändert in der<br />

Stufe III. Essen ist in die Stufe IV "aufgestiegen“,<br />

dort gibt es allein deshalb erhöhte<br />

Ansprüche. "Abgestiegen" sind<br />

z.B. Herne und Datteln, jetzt nur noch<br />

Stufe II, also gibt es dort geringeres<br />

Wohngeld (siehe auch die Angaben in<br />

der Tabelle "Höchstmieten")<br />

Das Wohngeld berücksichtigt erstmalig<br />

auch Heizkosten.<br />

Für die Monate Oktober bis Dezember erfolgt<br />

die Wohngelderhöhung in Form einer<br />

Einmalzahlung, die voraussichtlich<br />

erst im April 2009 erfolgt. Wenn in nur<br />

einem der Monate Oktober bis März 2009<br />

Wohngeld bewilligt wurde, erhalten ohne<br />

weiteren Antrag<br />

- 1-Personen-Haushalt 100 €<br />

- 2-Personen-Haushalt 130 €<br />

- 3-Personen-Haushalt 155 €<br />

- 4-Personen-Haushalt 180 €<br />

- 5-Personen-Haushalt 205 €<br />

- jede weiter zu berücksichtigende<br />

Person zusätzlich 25 €<br />

Damit man sich besser vorstellen kann,<br />

was Wohngeld als Zuschuss zur Mieter<br />

und die jetzigen Veränderungen bedeuten,<br />

hier <strong>zw</strong>ei typische Beispielsfälle:<br />

Beispiel 1<br />

Eine alleinstehende Rentnerin mit einer<br />

monatlichen Rente von 750 Euro und einer<br />

Miete von 250 Euro (Baujahr 1955)<br />

zuzüglich 70 Euro Betriebskosten und<br />

Heizkosten erhielt bisher monatliches<br />

Wohngeld in Höhe von 57 Euro. Ab Januar<br />

2009 erhöht sich dieses Wohngeld<br />

auf monatlich 87 Euro. Hinzu kommt für<br />

den Zeitraum Oktober – Dezember 2008<br />

ein einmaliger Betrag von 100 Euro.<br />

Beispiel 2<br />

Eine vierköpfige Familie mit <strong>zw</strong>ei kleinen<br />

Kindern und einem Alleinverdiener mit<br />

13 Monatsgehältern von 2.200 Euro brutto<br />

lebt in einer 1960 gebauten Wohnung<br />

mit einer Miete von 400 Euro zuzüglich<br />

120 Euro Betriebskosten zuzüglich Heizkosten.<br />

Bislang bestand ein Wohngeldanspruch<br />

in Höhe von <strong>14</strong> Euro monatlich.<br />

Dieser erhöht sich ab Januar<br />

2009 auf monatlich 66 Euro. Hinzu<br />

kommt für den Zeitraum Oktober bis<br />

Dezember 2008 ein einmaliger Betrag<br />

von 180 Euro.<br />

Zuschlag für Heizkosten<br />

Nach wie vor werden die Heizkosten<br />

nicht wie die übrigen Nebenkosten als<br />

Teil der Miete einbezogen. Der Gesetzgeber<br />

hat aber erkannt, dass die enorm gestiegenen<br />

Energiekosten das Wohnen zusätzlich<br />

stark verteuert haben. Daher gibt<br />

es für Heizkosten ab Januar 2009 einen<br />

pauschalen Zuschlag zu der zu berücksichtigenden<br />

Miete. Die Höhe des Zuschlags<br />

hängt von der Haushaltsgröße ab<br />

(vgl. Tabelle).<br />

Ihr <strong>Mieterverein</strong> rät:<br />

Wem bereits Wohngeld über den<br />

31.12.2008 hinaus bewilligt wurde, wird<br />

das neue Wohngeld automatisch berechnet.<br />

Ansonsten gilt: Wohngeld so schnell<br />

wie möglich beantragen! Wohngeld wird<br />

noch für den Monat bewilligt, in dem der<br />

Antrag gestellt wird!<br />

Auch wer erst ab dem 01. Januar 2009<br />

einen Wohngeldanspruch hat, kann be-


Haushaltsgröße<br />

1 Person<br />

2 Personen<br />

3 Personen<br />

4 Personen<br />

5 Personen<br />

Höchstwert<br />

Mietenstufe 2<br />

Herne, Datteln<br />

308<br />

380<br />

451<br />

523<br />

600<br />

Wohngeldtabelle xxxxxxxxx<br />

reits jetzt Wohngeld für die Zukunft beantragen.<br />

Um den Pauschalbetrag für die Monate<br />

Oktober bis Dezember 2008 zu erhalten,<br />

reicht es aus, wenn bis spätestens<br />

für März 2009 Wohngeld bewilligt wird.<br />

Wer ergänzend Grundsicherungsleistungen<br />

(ALG II, Sozialhilfe) erhält, sollte<br />

genau prüfen, ob Wohngeld letztlich<br />

günstiger ist. Bei absehbaren Nachzahlungen<br />

aus Heiz- und Betriebskosten ist<br />

zu beachten, dass Wohngeldempfänger<br />

diese selbst tragen müssen.<br />

Ansonsten gelten die allgemeinen<br />

Grundsätze des Wohngeldes im Wesentlichen<br />

weiterhin. Eine umfassende Information<br />

des Deutschen Mieterbundes ist<br />

kostenlos im <strong>Mieterverein</strong> erhältlich, im<br />

Internet z.B. unter www.mvbo.de oder<br />

www.mv-do.de.<br />

Dort sind auch die Grundsätze der Einkommensberechnung<br />

erläutert, die hier<br />

aus Platzgründen nicht dargestellt werden<br />

können.<br />

Hier nur einige wichtige unveränderte<br />

Grundsätze des Wohngeldrechtes:<br />

Wer erhält kein Wohngeld?<br />

Bezieher von Transfereinkommen sind<br />

vom Wohngeld ausgeschlossen, da ihre<br />

Wohnkosten im Rahmen dieser Leistungen<br />

berücksichtigt werden. Das gilt z.B.<br />

für die Bezieher von Arbeitslosengeld II<br />

(ALG II) und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch<br />

II (SGB II), von Zuschüssen<br />

nach § 22 Abs. 7 SGB II, von Grundsicherung<br />

im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

nach dem SGB XII, von Hilfe zum<br />

Lebensunterhalt nach dem SGB XII, von<br />

ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

(BVG) und von Leistungen nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz.<br />

Ebenso erhalten kein Wohngeld alleinstehende<br />

Wehrpflichtige, es sei denn, die<br />

Mietbeihilfe nach § 7a Unterhaltssicherungsgesetz<br />

(USG) ist abgelehnt, sowie<br />

Höchstwert<br />

Mietenstufe 3<br />

Bochum, Dortmund, Castrop-Rauxel,<br />

Datteln, Hattingen, Lünen, Schwerte,<br />

Unna, Witten, Wetter, Wickede, Waltrop<br />

320<br />

402<br />

479<br />

556<br />

638<br />

Haushalte, bei denen alle Mitglieder dem<br />

Grunde nach Anspruch auf Leistungen<br />

nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) haben. BAföG steht<br />

z.B. nicht zu, wenn die Förderungshöchstdauer<br />

überschritten wurde, die<br />

Fachrichtung ohne wichtigen Grund gewechselt<br />

wurde oder das 30. Lebensjahr<br />

vollendet ist. In diesen Fällen gilt der Ausschluss<br />

vom Wohngeld nicht mehr.<br />

Welche Miete wird<br />

berücksichtigt?<br />

Grundlage für die Wohngeldermittlung<br />

ist die vertraglich vereinbarte Miete<br />

einschließlich der kalten Nebenkosten.<br />

Diese Kosten werden aber nur dann in<br />

voller Höhe berücksichtigt, wenn sie<br />

nicht gesetzlich vorgegebene Höchstbeträge<br />

überschreiten (siehe Tabelle). Wer<br />

mehr zahlt als den Höchstbetrag, erhält<br />

Wohngeld nicht nach der tatsächlichen<br />

Miete, sondern nur nach diesem Höchstbetrag.<br />

Höchstwert<br />

Mietenstufe 4<br />

Essen<br />

358<br />

435<br />

517<br />

600<br />

688<br />

Betrag<br />

Heizkosten<br />

24<br />

31<br />

37<br />

43<br />

49<br />

Wohngeld und<br />

ALG II/Sozialgeld<br />

Wer diese Leistungen bezieht, hat, wie<br />

zuvor dargestellt, keinen Wohngeldanspruch.<br />

Wer ein eigenes geringes Einkommen<br />

(z.B. Niedriglohn, Teilzeitjob<br />

oder Rente) hat und nur ergänzend<br />

ALG II b<strong>zw</strong>. Sozialgeld bezieht, könnte<br />

in Grenzfällen ab Januar 2009 eine<br />

höhere Wohngeldzahlung als die bisherige<br />

ALG II- b<strong>zw</strong>. Sozialgeldleistung erhalten.<br />

Vor- und Nachteile müssen<br />

sorgfältig geprüft werden.<br />

Ein Ärgernis ist es aber, wenn jetzt die<br />

ARGE Betroffene auffordert, Wohngeld<br />

zu beantragen und die Einstellung anzudrohen,<br />

ohne das Ergebnis der Prüfung<br />

zu kennen. Hier kann zu Recht erwartet<br />

werden, dass die ARGE selbst eine<br />

qualifizierte Prüfung vornimmt.<br />

Über solche Aufforderungen bitte den<br />

<strong>Mieterverein</strong> informieren. (st)<br />

.<br />

Karikatur: Peter Löwenhagen<br />

17


VERMIETER<br />

18<br />

Was wird aus Evonik Wohnen?<br />

Evonik Industries AG ist der<br />

letzte große Industriekonzern<br />

in NRW mit eigenen Wohnungen.<br />

Die Evonik Immobilien<br />

GmbH, bei der die immobilienwirtschaftlichenAktivitäten<br />

gebündelt sind, ist das<br />

dritte Geschäftsfeld neben<br />

Chemie und Energie. Rund<br />

60.000 Wohneinheiten werden<br />

durch die Evonik Wohnen<br />

GmbH bewirtschaftet.<br />

Hinzu kommt ein 50-Prozent-<br />

Anteil an der THS GmbH mit<br />

mehr als 75.000 eigenen<br />

Wohneinheiten. Beim Übergang<br />

von der RAG Immobilien<br />

AG sind nicht weniger als<br />

acht Wohnungsgesellschaften<br />

unterschiedlicher Herkunft<br />

verschmolzen worden. Die<br />

einst eigenständig wirtschaftenden<br />

Unternehmen sind<br />

praktisch nur noch als Kundencenter<br />

der Evonik Wohnen<br />

sichtbar. Auch die innere<br />

Struktur ist auf das Nötigste<br />

gestrafft. Aus dem Aufsichtrat<br />

der RAG Immobilien AG ist<br />

ein „Beirat“ geworden.<br />

Eigentümerin der Evonik Industries AG<br />

ist die RAG-Stiftung. Diese hat den Auftrag,<br />

den Mischkonzern zur Finanzierung<br />

der „Ewigkeitskosten“ des Bergbaus<br />

zu verkaufen. Der ursprüngliche Zeitplan<br />

sah den Börsengang in drei Schritten<br />

in 2008, 2010 und 2012 vor. Wegen<br />

der Finanzkrise ist aber zunächst ein Aktienpaket<br />

von 25,1 Prozent in einem<br />

Bieterverfahren für gut 2,4 Mrd. Euro an<br />

den britischen Finanzinvestor CVC verkauft<br />

worden. Am Ende soll die RAG-<br />

Stiftung aber eine Sperrminorität von<br />

gut 25 Prozent behalten. Noch betont<br />

der Stiftungsvorsitzende Wilhelm Bonse-Geuking,<br />

dass Befürchtungen über eine<br />

Zerschlagung des Unternehmens gegenstandslos<br />

seien.<br />

Ob die Immobiliensparte mitgenommen<br />

oder ausgegliedert und separat<br />

verkauft wird, muss aber als offen ange-<br />

VOM BERGBAU ZUM BÖRSENPLATZ<br />

Kaum eine Wohnungssparte befindet sich so im Umbruch wie Evonik<br />

Wohnen. Aus dem bereits angelaufenen Verkauf des Mischkonzerns<br />

Evonik Industries AG auf dem internationalen Finanzmarkt müssen die<br />

„Ewigkeitskosten“ des Bergbaus finanziert werden. Die Wohnungen<br />

könnten dabei auf der Strecke bleiben.<br />

sehen werden. Mischkonzerne haben<br />

es schwer auf dem internationalen Finanzparkett.<br />

Und Wohnungen werden<br />

an der Börse überhaupt nicht gerne ge-<br />

Mieterhöhungen begrenzt<br />

sehen. Alle börsennotierten<br />

Wohnungsunternehmen<br />

kämpfen mit hohen Kursverlusten,<br />

allen voran die Gagfah.<br />

Dabei ist Evonik Immobilien<br />

äußerst marktaktiv. Eigenheimbau<br />

und Eigentumsbildung<br />

bilden anders als bei<br />

den anderen, nahezu vollständig<br />

auf das Vermietungsgeschäft<br />

konzentrierten<br />

Großanbietern, noch eine<br />

gewichtige Rolle. Ein Energieeinsparprogramm<br />

läuft<br />

auf hohem Niveau. Rund<br />

1000 Wohnungen werden<br />

pro Jahr energetisch optimiert.<br />

Zum Vollwärmeschutz<br />

kommen noch Investitionen<br />

in Balkone, Hauseingänge<br />

und Wohnumfeld. So ehrgeizig<br />

das Modernisierungsprogramm,<br />

so hoch und konfliktträchtig<br />

(siehe Infokasten)<br />

sind auch die Renditeerwartungen.<br />

Die Konzernzentrale<br />

in Essen erwartet 7-8<br />

Prozent Kapitalverzinsung.<br />

Eine Rendite von 4-6 Prozent<br />

gilt in der Branche<br />

schon als sehr gut. Um das<br />

Renditeziel zu erreichen, wird auch<br />

über eine verstärkte Wohnungsprivatisierung<br />

nachgedacht. Ein weiterer Konfliktherd<br />

könnte sich auftun. (li)<br />

Trotz des Einsatzes zinsgünstiger KfW-Mittel im Rahmen des CO 2-Gebäudesanierungs<br />

programmes und eines Mietverzichts steigen die Mieten nach Abschluss aller Modernisierungsarbeiten<br />

auf Werte an, die nicht für alle Mieter bezahlbar sind. Es können die Mietobergrenzen<br />

der ARGEN und Sozialämter weit überschritten werden, was zu Verdrängungen<br />

führen würde. Evonik Wohnen schlägt, bezogen auf Dortmund, entweder pauschal einen<br />

Euro oder einen Teil der künftigen, ermittelten Energieeinsparung auf die Nettokaltmiete<br />

auf und kündigt weitere jährliche Erhöhungsschritte auf vier Jahre verteilt an. Je nach<br />

Ausgangsmiete kann anfangs ein maximaler Mietwert <strong>zw</strong>ischen 5,70 und 5,90 Euro und<br />

nach Ablauf des Erhöhungszeitraums auch über 6,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im<br />

Monat erreicht werden. Der <strong>Mieterverein</strong> Dortmund konnte in Gesprächen mit der<br />

regionalen Geschäftsführung teilweise eine „Deckelung“ auf 5,30 Euro und eine zeitliche<br />

Streckung der weiteren Erhöhungsschritte erreicht werden. In allen vergleichbaren Fällen<br />

sollten Härtegründe der Vermieterin frühzeitig mitgeteilt und über weitere Mietverzichte<br />

verhandelt werden.<br />

Foto:Helmut Lierhaus


Es ist grade erst gut fünf Jahre her, da schloss die<br />

Stadt Bochum einen sogenannten Cross-Border-<br />

Leasing-Vertrag mit einem US-amerikanischen<br />

Investor ab. Für mindestens 29 Jahre wurde das<br />

städtische Kanalnetz nach Amerika vermietet und<br />

von dort zurückgemietet. 20,2 Mio. € hat die Stadt<br />

daran verdient - auf Kosten des amerikanischen<br />

Steuerzahlers. Denn in den USA konnte der Investor<br />

die Leasing-Kosten von der Steuer absetzen und<br />

gab der Stadt von dem Gewinn etwas ab. Ein gegen<br />

dieses Geschäft gerichtetes und vom <strong>Mieterverein</strong><br />

unterstütztes - und erfolgreiches - Bürgerbegehren<br />

hat die Stadt Bochum brutal ignoriert. Jetzt kommt<br />

das dicke Ende.<br />

Bochums Oberbürgermeisterin Ottilie<br />

Scholz hat derzeit bestimmt<br />

keinen ruhigen Schlaf, wenn sie an den<br />

bevorstehenden Kommunalwahlkampf<br />

denkt. Die CDU-Opposition im Rathaus<br />

hat bereits angekündigt, dass sie die<br />

Tatsache auszuschlachten gedenkt,<br />

dass Scholz 2003 noch Kämmerin in<br />

Bochum und an vorderster Front für<br />

das heftig umstrittene CBL-Geschäft<br />

verantwortlich war.<br />

Denn dieses Geschäft kommt die<br />

Stadt jetzt teuer zu stehen. Aufgrund<br />

der Finanzkrise ist die New-Yorker AIG-<br />

Versicherung, bei der die ganze, höchst<br />

komplizierte Transaktion versichert<br />

war, ins Straucheln geraten. Sie wurde<br />

<strong>zw</strong>ar durch eine Intervention der US-<br />

Regierung vor der Pleite bewahrt, aber<br />

in ihrer Vertrauenswürdigkeit deutlich<br />

herabgestuft. Die Sicherheit, die diese<br />

Versicherung für die CBL-Geschäfte in<br />

Bochum, Recklinghausen, Gelsenkirchen<br />

und Wuppertal geleistet hat, ist<br />

jetzt weniger wert. Die komplizierten,<br />

1000 und mehr Seiten starken Verträge<br />

<strong>zw</strong>ischen den deutschen Städten und<br />

den US-Investoren sehen für diesen<br />

Fall vor, dass die Städte die Sicherheit<br />

erhöhen müssen.<br />

Das könne eine Million Euro kosten,<br />

meinte zunächst Manfred Busch, Ottilie<br />

Scholz‘ Nachfolger auf dem Kämmerer-<br />

Posten. In<strong>zw</strong>ischen hofft er klopfenden<br />

Herzens, dass wenigstens die Hälfte der<br />

damals eingenommenen 20,2 Mio. € bei<br />

der Stadt verbleiben wird.<br />

Immer noch verteidigt er das Geschäft<br />

als Gewinn für die Stadt. Doch<br />

das Eis wird immer dünner. Einerseits<br />

sind erst 5 der 29 Jahre Laufzeit um - was<br />

in Folge der Finanzkrise noch alles pas-<br />

sieren wird, weiß derzeit kein Mensch.<br />

Andererseits ist es ja nicht so, dass die<br />

damals eingenommenen Millionen auf<br />

der Bank liegen und für die Stadt Zinsen<br />

bringen. Sie sind längst im Haushaltsloch<br />

verschwunden, haben vielleicht<br />

das Defizit ein bisschen gemindert. Was<br />

auch immer jetzt nachzuzahlen ist, geht<br />

voll zu Lasten des aktuellen Haushalts.<br />

Und der für 2009 hat aucch so schon ein<br />

Defizit in Höhe von 150 Mio. €.<br />

Rettung durch US-<br />

Steuerbehörde?<br />

Da dringen neue Nachrichten aus<br />

den USA wie Schalmeientöne nach<br />

Deutschland. Die US-Steuerbehörde<br />

IRS, die schon 2004 alle weiteren CBL-<br />

Geschäfte verboten hatte, hat im Mai<br />

einen Prozess vor dem Bezirksgericht<br />

<strong>BO</strong>CHUM<br />

Das neue Theater um die alten CBL-Geschäfte weckte ein gewaltiges<br />

Medieninteresse. Hier filmt ein Arte-Kameramann den Entstehungsort<br />

des <strong>Titel</strong>bildes unserer Sonderausgabe von Januar 2003<br />

Cross-Border-Leasing rächt sich<br />

Ohio gegen einen der CBL-Investoren<br />

gewonnen. Der hatte vergeblich auf<br />

weitere Gewährung der früheren Steuervorteile<br />

geklagt. Das Gericht hatte<br />

die Transaktion bis ins kleinste Detail<br />

rekonstruiert und war zu dem Schluss<br />

gekommen, dass es sich um ein reines<br />

Scheingeschäft handelte.<br />

Unter dem Druck dieses Urteils haben<br />

sich die meisten der rund 100 US-<br />

Investoren, die CBL-Verträge mit deutschen<br />

Kommunen geschlossen hatten,<br />

mit der IRS geeinigt, die Verträge zum<br />

31. 12. 2008 vorzeitig zu beenden.<br />

Das bringt Hoffnung in die deutschen<br />

Kommunen - einschließlich<br />

Bochum. Denn ein Vertrag, der sowieso<br />

beendet wird, braucht ja keine Sicherheiten<br />

mehr. Die Rettung?<br />

Es könnte auch anders kommen.<br />

Keiner weiß derzeit, wie die komplizierten<br />

Verträge, in die etliche Banken<br />

und Versicherungen involviert sind,<br />

tatsächlich rechtswirksam aufgelöst<br />

werden können.<br />

Das einfachste - aus US-Sicht - wäre,<br />

die Stadt Bochum leistete sich einen<br />

Vertragsverstoß, der den US-Partner<br />

zur Kündigung berechtigen würde.<br />

Das wäre leicht möglich, denn der<br />

Vertrag enthält für die Stadt umfangreiche<br />

Pflichten, gegen die man leicht<br />

verstoßen kann. Aber das ginge voll zu<br />

Lasten der Stadt - besser gesagt, ihren<br />

(steuerzahlenden) Bürgern. Es ist nicht<br />

schwer, sich auszumalen, dass der Vertragspartner<br />

der Stadt derzeit fieberhaft<br />

nach solchen Fehlern sucht ...<br />

Schwere Zeiten beschert Bochums Kämmerer<br />

Manfred Busch das von seiner Vorgängerin<br />

geerbte CBL-Geschäft. (Bild: Stadt Bochum)<br />

19


HARTZ IV<br />

NRW-Sozialminister Laumann (CDU)<br />

hat die Landeszuschüsse für die zahlreichen<br />

Arbeitslosenberatungsstellen<br />

gestrichen. Seine Begründung: Da die<br />

ARGEn selbst zur Beratung der Arbeitslosen<br />

verpflichtet sind, seien externe<br />

Beratungsstellen überflüssig. Wie sehr<br />

der Mann irrt, zeigen die zahllosen Gerichtsprozesse,<br />

in denen immer wieder<br />

Arbeitslose gegen die ARGEn erfolgreich<br />

klagen. Besonders hervorgetan hat sich<br />

erneut die ARGE Bochum.<br />

Urteile<br />

20<br />

Umzug ohne Zustimmung<br />

erlaubt<br />

Langzeitarbeitslose dürfen auch ohne<br />

Zustimmung der ARGE umziehen,<br />

wenn der Umzug notwendig ist. Dabei<br />

darf die neue Wohnung auch teurer<br />

sein als die bisherige, solange die Miete<br />

unter der Angemessenheitsgrenze liegt.<br />

Das hat das Sozialgericht Dortmund in<br />

einem Fall aus Bochum geurteilt.<br />

Grundsätzlich müssen Langzeitarbeitslose,<br />

die Arbeitslosengeld II<br />

beziehen, die zuständige ARGE b<strong>zw</strong>.<br />

Jobagentur um Erlaubnis fragen, bevor<br />

sie umziehen. Ist die neue Wohnung gar<br />

teurer als die bisherige, wird die ARGE<br />

die Zustimmung verweigern b<strong>zw</strong>. für<br />

die neue Wohnung nicht mehr Miete<br />

übernehmen als für die bisherige.<br />

Anderes gilt jedoch, wenn der Umzug<br />

objektiv notwendig ist. Dann muss<br />

die ARGE die neue Miete übernehmen,<br />

auch wenn sie höher ist und keine<br />

Zustimmung zum Umzug vorlag. Notwendig<br />

kann ein Umzug zum Beispiel<br />

sein, wenn die bisherige Wohnung kein<br />

Bad hat, zu klein ist (oder wird) oder<br />

schwerwiegende Mängel vorliegen.<br />

Das Sozialgericht Dortmund hat<br />

außerdem der Klage einer Bochumerin<br />

stattgegeben, die als Untermieterin<br />

ihres Freundes mit in dessen neue<br />

Wohnung gezogen war. Da ihr Mietanteil<br />

dort 17,63 € höher lag als bisher,<br />

verweigerte die ARGE die Übernahme<br />

mit der Begründung, es hätte keine<br />

Zustimmung zum Umzug vorgelegen.<br />

Die Frau hätte auch alleine in der alten<br />

Wohnung bleiben können, die ARGE<br />

sei bereit gewesen, die volle Miete zu<br />

übernehmen.<br />

Das konnte das Gericht nicht nachvollziehen.<br />

Es könne nicht im Interesse<br />

des Steuerzahlers sein, wenn die ARGE<br />

lieber 243 € Miete für die alte Wohnung<br />

als 159 € Mietanteil für die neue Wohnung<br />

zahlen wolle, argumentierten die<br />

Richter. Außerdem hätte die Arbeitslose<br />

gegenüber dem Vermieter der alten<br />

Wohnung kein Nutzungsrecht gehabt,<br />

weil sie auch dort nur Untermieterin<br />

gewesen sei. Bekanntlich hat ein Vermieter<br />

dann, wenn der Hauptmieter<br />

auszieht, auch einen Herausgabeanspruch<br />

gegen den Untermieter.<br />

SG Dortmund, AZ: S 31 AS 282/07<br />

Mietkaution nicht<br />

verrechnen<br />

Einer Hartz IV-Bezieherin, die von<br />

der Sozialbehörde ein Darlehen für<br />

die Mietkaution bekommen hat, muss<br />

das Darlehen nicht vom monatlichen<br />

Regelsatz zurückzahlen. Das entschied<br />

das Sozialgericht Freiburg in einem Verfahren<br />

auf einstweiligen Rechtsschutz.<br />

Im zugrunde liegenden Fall hatte die<br />

zuständige Behörde ein Darlehen für<br />

eine Mietkaution gewährt und behielt<br />

für die Rückzahlung monatlich 35 Euro<br />

der Regelleistung ein. Das Sozialgericht<br />

Freiburg verpflichtete nun die Behörde<br />

dazu, bis zu einer endgültigen Entscheidung<br />

des Falles die volle Leistung<br />

auszuzahlen.<br />

Begründung: Die Verrechnung von<br />

Tilgungsraten mit laufenden Zahlungen<br />

sei nur bei Darlehen für Leistungen<br />

möglich, die im Regelsatz enthalten<br />

sind. Der Vorschuss für die Mietkaution<br />

zähle hingegen zu den Kosten der Unterkunft.<br />

Daher sei eine Aufrechnung<br />

von Tilgungsraten gesetzlich verboten<br />

(§ 23 Abs. 1, S. 3 SGB II). Das Darlehen<br />

könne erst dann zurückgefordert<br />

werden, wenn die Hilfebedürftige über<br />

pfändbares Einkommen oder Vermögen<br />

verfüge.<br />

SG Freiburg, AZ: S 6 AS 2426/08 ER<br />

ARGE muss Genossenschaftsanteile<br />

übernehmen<br />

Wenn eine Arbeitsgemeinschaft für<br />

die Grundsicherung Erwerbsloser<br />

(ARGE) einen Langzeitarbeitslosen zur<br />

Senkung seiner Unterkunftskosten<br />

auffordert, dieser daraufhin eine Ersat<strong>zw</strong>ohnung<br />

bei einer Genossenschaft<br />

findet, die die ARGE auch als angemessen<br />

empfindet und die Übernahme<br />

der Miete zusagt, muss sie auch die<br />

Genossenschaftseinlage als Darlehen<br />

übernehmen. Das hat das Sächsische<br />

Landessozialgericht entschieden.<br />

Ein Langzeitarbeitsloser aus Dresden<br />

hatte eine zu teure Wohnung bewohnt<br />

und war zur Senkung der Unterkunftskosten<br />

aufgefordert worden. Nachdem<br />

er eine billigere Ersat<strong>zw</strong>ohnung bei<br />

einer Genossenschaft gefunden hatte,<br />

hatte er, wie das Gesetz es will, eine<br />

Zustimmung zur Anmietung bei der<br />

ARGE beantragt - und auch bekommen.<br />

Daraufhin kündigte er die alte<br />

Wohnung.<br />

Die ARGE aber verweigerte die Übernahme<br />

der fälligen Genossenschaftsanteile,<br />

da sie in der Summe höher lagen<br />

Fortsetzung nächste Seite<br />

Die Bundesregierung hält die Praxis vieler ARGEn, nach<br />

der Übernahme einer Mietkaution als Darlehen dieses mit jeweils monatlich 10<br />

Prozent des Regelsatz zu verrechnen, für rechtswidrig, da es sich nicht um eine<br />

Regelleistung, sondern Kosten der Unterkunft handele. Das stellte sie schon im<br />

März 2007 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag<br />

fest. Da über die Rückzahlung solcher Darlehen - anders als bei denen<br />

auf Regelleistungen - keine gesetzlich Regelung bestehe, hätten die ARGEn hier<br />

Gestaltungsspielräume. Dass manche ARGEn sich weigern, Abtretungserklärungen<br />

als Rückzahlung zu akzeptieren, mochte sie nicht kommentieren. Durch<br />

eine solche Abtretungserklärung würde das Darlehen nicht getilgt, sondern die<br />

ARGE die Kaution in dem Moment zurückbekommen, wo sie sonst der Mieter<br />

bekäme - beim Auszug.


Gleiche Unterkunftskosten für<br />

Mieter und Eigentümer<br />

Das Bundessozialgericht hat seine<br />

Rechtsprechung aus dem Jahre<br />

2006 revidiert, wonach Die Tilgungsraten<br />

von Bau- oder Kaufdarlehen grundsätzlich<br />

nicht als Kosten der Unterkunft<br />

beim Bezug von Arbeitslosengeld II<br />

angerechnet werden können.<br />

Auch Bewohner von Eigentumswohnungen<br />

oder Eigenheimen können<br />

arbeitslos werden. Wenn nach einem<br />

Jahr der ALG-II-Bezug winkt, haben sie<br />

dann ein Problem mit den Kosten der<br />

Fortsetzung von S. 20<br />

als beispielsweise eine Kaution, die sie<br />

als Wohnungsbeschaffungskosten nach<br />

dem Gesetz hätte übernehmen müssen.<br />

Sehr differenziert argumentierte sie, die<br />

Übernahme der Miete nach § 22 Absatz<br />

2 des SGB II sei etwas anderes als die<br />

Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten<br />

nach Absatz 3 des selben<br />

Paragraphen.<br />

Nach dem Sozialgericht Dresden<br />

gewährte jedoch auch das Sächsische<br />

Landessozialgericht dem Arbeitslosen<br />

per einstweiliger Verfügung Rechtsschutz.<br />

Zwar folgte es in seiner Begründung<br />

der Unterscheidung <strong>zw</strong>ischen<br />

Mietübernahme und Übernahme der<br />

Wohnungsbeschaffungskosten. Aber<br />

es betonte die Beratungs- und Aufklärungspflicht<br />

der ARGE.<br />

Es verstoße gegen Treu und Glauben,<br />

wenn die ARGE dem Mieter zusichere,<br />

dass die Miete und Nebenkosten<br />

übernommen würden, aber dabei<br />

verschweige, dass sie den für eine Anmietung<br />

notwendigen Erwerb der Genossenschaftsanteile<br />

nicht übernehmen<br />

würde. Dies gelte insbesondere dann,<br />

wenn klar sei, dass der Arbeitslose diese<br />

Kosten nicht aus eigenem Vermögen<br />

bezahlen könne.<br />

LSG Sachsen, AZ: L 2 B 611/08 AS-ER<br />

Unterkunft: Zwar darf eine Eigentumswohnung<br />

bei gleicher Haushaltsgröße<br />

größer sein als eine Mietwohnung. Aber<br />

die (kalten) Wohnkosten bestehen eben<br />

nicht aus Miete, sondern aus Zinsen<br />

und Tilgung des Bau- oder Kaufdarlehens.<br />

Als Kosten der Unterkunft im<br />

Sinne des 2. Sozialgesetzbuchs werden<br />

aber nur die Zinsen anerkannt. Denn<br />

eine Übernahme der Tilgungsraten<br />

wurde mittelfristig das Vermögen der<br />

Arbeitslosen mehren. Das aber ist nicht<br />

der Sinn des Arbeitslosengeldes.<br />

So zumindest hat das Bundessozialgericht<br />

am 7. November 2006 geurteilt.<br />

Eigentümer mussten also mit ihrern<br />

Banken verhandeln, um den Kredit für<br />

die Dauer der Arbeitslosigkeit tilgungsfrei<br />

zu stellen - zumindest dann, wenn<br />

sie über keine anderen Ersparnisse erfügten,<br />

aus denen sie die Tilgung leisten<br />

könnten. Doch nicht immer spielen die<br />

Banken dabei mit. Schließlich gibt es einen<br />

Vertrag <strong>zw</strong>ischen Kunde und Bank<br />

- man ist also auf Kulanz angewiesen.<br />

Dieses Problem hat auch das Bundessozialgericht<br />

erkannt und seine<br />

Rechtsprechung teilweise revidiert.<br />

Nach dem neuen Urteil können auch<br />

Tilgungsraten dann und insoweit als<br />

Kosten der Unterkunft anerkannt und<br />

vom Träger des ALG II übernommen<br />

werden, wenn<br />

1. der Eigentümer sonst seine Wohnung<br />

verlieren würde<br />

2. die Kosten für Zinsen und Tilgung<br />

pro qm nicht höher sind als die<br />

Angemessenheitsgrenze, die auch<br />

für Mieter gilt.<br />

Denn eine Schlechterbehandlung von<br />

Eigentümern gegenüber Mietern sei aus<br />

dem 2. Sozialgesetzbuch nicht abzuleiten.<br />

Die Mehrung des Vermögens des<br />

Eigentümers sei das kleinere Übel im<br />

Vergleich zum Verlust des selbstgenutzen<br />

Wohneigentums.<br />

BSG, AZ: B <strong>14</strong>/11b AS 67/06 R<br />

HARTZ IV<br />

Keine Hausbesuche<br />

bei eheähnlichenGemeinschaften<br />

Arbeitslosengeld II darf einem Langzeitarbeitslosen<br />

nicht allein deshalb<br />

verweigert werden, weil er sich weigert,<br />

unangemeldeten Hausbesuchen durch<br />

die ARGE zuzustimmen, die auf diese<br />

Weise feststellen will, ob er in einer eheähnlichen<br />

Gemeinschaft lebt. Das hat<br />

das Sozialgericht Lübeck geurteilt.<br />

Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft<br />

leben, werden beim Arbeitslosengeld<br />

II ebenso wie Ehepaare als „Bedarfsgemeinschaft“<br />

behandelt. Bezieht einer<br />

der Partner ausreichend Einkommen,<br />

muss er für den Unterhalt des anderen<br />

aufkommen. Arbeitslosengeld II kann<br />

dann nicht beantragt werden.<br />

Nach dem Gesetz wird ein „wechselseitiger<br />

Wille, füreinander zu tragen<br />

und füreinander einzustehen“ dann<br />

vermutet, wenn Partner länger als ein<br />

Jahr zusammen wohnen. Diese Jahresfrist<br />

ist nach dem Urteil des SG Lübeck<br />

entscheidend für die Beweislast. Besteht<br />

die Wohngemeinschaft kürzer als ein<br />

Jahr – was hier der Fall war – trage die<br />

ARGE die Beweislast dafür, dass eine<br />

eheähnliche Gemeinschaft bestehe.<br />

Erst wenn die Partner länger als ein<br />

Jahr zusammen wohnen, kehrt sich die<br />

Beweislast um.<br />

Die ARGE hatte den Beweis durch<br />

einen Hausbesuch erbringen wollen<br />

und auch in einem Formblatt darauf<br />

hingewiesen, dass Antragsteller dies<br />

zu dulden hätten, wenn Zweifel an<br />

der Hilfsbedürftigkeit bestünden. Das<br />

Amtsgericht Lübeck sah hierfür jedoch<br />

keine Rechtsgrundlage.<br />

Da ein Hausbesuch gleich mehrere<br />

Grundrechte erheblich berühre (Unverletzlichkeit<br />

der Wohnung, Recht auf<br />

informationelle Selbstbestimmung),<br />

müsse es eine gesetzliche Grundlage für<br />

ein solches Vorgehen geben. Im Sozialgesetzbuch<br />

II sei aber keine enthalten.<br />

Zwar gibt es in § 6 einen Satz, nach<br />

dem die ARGEn „einen Außendienst<br />

zur Bekämpfung von Leistungsmussbrauch<br />

einrichten“ sollen. Daraus<br />

könne man aber keine Berechtigung<br />

zu einem unangemeldeten Hausbesuch<br />

ableiten; es handele sich um eine reine<br />

„Kompetenz- b<strong>zw</strong>. Organisationsnorm“<br />

und nicht um eine „Eingriffsermächtigung“.<br />

SG Lübeck, AZ: S 27 AS 106/08 ER<br />

Das Bundessozialgericht in Kassel<br />

(Quelle: BSG)<br />

21


SERVICE<br />

22<br />

Geschäftszeiten<br />

Geschäftsstelle Bochum:<br />

Brückstraße 58 · 44787 Bochum<br />

Fon : 02 34 / 9 61<strong>14</strong> - 0<br />

Fax : 02 34 / 9 61<strong>14</strong> - 11<br />

E-mail : info@mvbo.de<br />

Internet : www.mvbo.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo - Do : 9.00 - 18.00 Uhr<br />

Fr : 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Geschäftsstelle Hattingen:<br />

Bahnhofstraße 37 · 45525 Hattingen<br />

Fon : 0 2324 / 5 2524<br />

Fax : 0 2324 / 95 0349<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di : 9.00 - 12.00 + 13.00 - 18.00<br />

Mi + Do : 9.00 - 12.00 + 13.00 - 15.00<br />

Bankverbindung:<br />

Sparda Bank Essen eG, BLZ 360 60591,<br />

Kto. Nr. 520619<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

DMB – <strong>Mieterverein</strong> Bochum, Hattingen<br />

und Umgegend e. V.,<br />

Brückstraße 58 · 44787 Bochum<br />

Auflage : 22.500<br />

Redaktion: Michael Wenzel (mw),<br />

Aichard Hoffmann (aha) (v.i.S.d.P.).<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge<br />

geben nicht unbedingt die Meinung der<br />

Redaktion wieder.<br />

Fon/Fax : 02 34 / 9 61<strong>14</strong> - 44 / -74<br />

E-mail : mensch.mieter@mvbo.de<br />

Anzeigen : Michael Wenzel<br />

Fon/Fax : 02 34 / 9 61<strong>14</strong> - 40 / -70<br />

E-Mail : gf@mvbo.de<br />

Druck : Lensing-Druck, Dortmund<br />

<strong>Titel</strong>layout : Weritz Werbung · Bochum<br />

Fon/Fax : 02 34 / 3 61 77- 40 / - 19<br />

Unzustellbare Exemplare bitte zurück<br />

an den Herausgeber.<br />

Service<br />

Rechtsberatung in der Geschäftsstelle:<br />

Örtliche Zuständigkeit! Neu geregelt!<br />

Unsere Rechtsberater/innen haben feste örtliche Zuständigkeiten für neue Fälle.<br />

Diese richten sich nach der Postleitzahl:<br />

Berater/in PLZ in Bochum andere Orte Durchwahl<br />

Ralf Berger 44791 44805 Datteln, Essen 96 11 435<br />

44807 44809<br />

Rainer Klatt 44787 44789 Castrop-Rauxel, 96 11 431<br />

44795 Herne, andere Orte<br />

Gisela Krieter 44793 44866 96 11 432<br />

44867 44869<br />

Sabine Mosler 44892 44894 96 11 434<br />

Rainer Papenheim 44799 44801 Dortmund 96 11 436<br />

44803 44892 alle anderen Orte<br />

44894<br />

Jutta Hüppop 44879 44797 Hattingen, Witten Di, Mi und Do:<br />

Sprockhövel 0 23 24 / 5 25 24<br />

Mo, Fr: 02 34 / 96 11 40<br />

Bitte vereinbaren Sie ihren Beratungstermin unter den oben genannten Rufnummern<br />

unserer Geschäftsstellen.<br />

Rechtsberatung am Telefon:<br />

Wir rufen Sie an! Sie bestimmen den Zeitpunkt!<br />

Sie benötigen eine Beratung und wollen Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater<br />

telefonisch erreichen? Ihre Rechtsberaterin oder Ihr Rechtsberater hat Sie um Rückruf<br />

gebeten? Das geht bei uns ganz einfach und ohne lästige Warteschleife.<br />

Rufen Sie die oben angegebenen Rufnummern in der Geschäftsstelle an. Wir vereinbaren<br />

einen telefonischen Beratungstermin mit Ihnen. Warten Sie innerhalb der vereinbarten<br />

Zeit in der Nähe Ihres Telefons. Legen Sie benötigte Unterlagen in greifbare Nähe. Im<br />

Interesse stabiler Mitgliedsbeiträge sollten Sie aus dem deutschen Festnetz anrufen. Die<br />

Kosten für das Gespräch trägt der <strong>Mieterverein</strong>. Und noch etwas: Neue Unterlagen – etwa<br />

ein Schreiben des Vermieters – senden Sie uns bitte rechtzeitig vor der Telefonberatung<br />

per Fax oder Post.<br />

Anregungen? Kritik? Beschwerden?<br />

Sprechen Sie mit dem Chef!<br />

Wir sind ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihre Vorschläge, Kritik<br />

oder Beschwerden sind dabei eine wichtige Hilfe. Sprechen Sie mit dem<br />

Chef! Geschäftsführer Michael Wenzel, Durchwahl: 02 34 / 96 11 440.<br />

Ortstermine:<br />

Wir kommen zu Ihnen ins Haus!<br />

Die Besichtigung Ihrer Wohnung kann sinnvoll sein, zum Beispiel um das Ausmaß von<br />

Mängeln festzustellen. Fragen Sie zuerst Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater, ob<br />

ein Ortstermin nötig ist. Wenn ja, setzen Sie sich mit unserem Experten in Verbindung.<br />

Mit ihm können Sie direkt einen Termin vereinbaren.<br />

Als Mitglied des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. berechnet Ihnen<br />

der Experte für seine Leistungen nur 65 €. Im Preis enthalten sind bereits die Anfahrt,<br />

die Begehung vor Ort, ein Kurzprotokoll und ggf. die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

Der Betrag ist beim Ortstermin zu zahlen. Nur dadurch ist er so günstig. Vergleichbare<br />

Leistungen sind bei anderen Anbietern (Firmen) weit teurer. Zusätzliche Kosten<br />

können für die Probennahme und Analyse von Schimmel und Schadstoffen entstehen.<br />

Sie entscheiden, ob Sie dazu einen Auftrag erteilen oder nicht. Unser Experte heißt:<br />

Dipl.-Ing. Bernd Eckstein, Tel. 0 23 02/58 54 77, Fax.: 0 23 02/ 58 54 75<br />

Mail: b-eckstein@versanet.de


��� ���� ���������� ��� �������������<br />

��� ���������<br />

������������<br />

��� ��� ���������� ������������ ���� ���<br />

��������� ����� ��� ������ ��� �� ��� �� �� ����<br />

����� ���� ������� ������<br />

��� ���� �������� ��� ���������� �������<br />

� �� ��������� ��� �������� ��� ����������� ���������� �


AKTION<br />

Mitglieder werben Mitglieder<br />

7 Werbeprämien zum Aussuchen<br />

Eine Prämie für jede erfolgreiche Mitgliederwerbung. Wahlweise auch eine Beitragsgutschrift in Höhe von 25 Euro.<br />

1 Wein-Set<br />

Holzschattulle mit Wein-Aromastopfen,<br />

Tropfschutz, Probierschale oder Untersetzer,<br />

Thermometer<br />

2 Multiple Synergie<br />

A4-Reißverschlussmappe aus Kaskin-<br />

Kunstleder mit fünf verschiedenen, auswechselbaren<br />

Etuis<br />

3 Tranchierbesteck „Turkey Chief“<br />

Aus rostfreiem Edelstahl mit ergonomischen<br />

Griff, große Werkzeuge <strong>zw</strong>ischen 26 und 33<br />

cm, 3 Teile im Alukoffer<br />

4 Picknick-Rucksack “Casual Coffee”<br />

für 2 Personen, großes Isolierfach. Besteck,<br />

Zubehör und Geschirr im Vorderfach, inklusive<br />

der ca. 0,5 l-Edelstahlflasche. Format<br />

ca. 28 x 20 x 38 cm.<br />

5 Mag-Lite<br />

Die berühmte Taschenlampe, Länge ca. 25<br />

cm, ohne Batterien<br />

6 Trolley-Reisetasche „Cargo Sporty“<br />

Stapazierfähiges 600-D-Rip-Stop. Mit 4<br />

Vortaschen, seitlich und Stirnseite<br />

7 Wohlfühl Geschenkset „Fit & Fun“<br />

Radio mit Schrittzähler, Frottee-Schweißbänder,<br />

großes Frottee-Saunatuch, Gelmaske<br />

und Manikureset in Aludose.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!