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MF_Titel_BO_14 (RZ zw) - Mieterverein

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HARTZ IV<br />

NRW-Sozialminister Laumann (CDU)<br />

hat die Landeszuschüsse für die zahlreichen<br />

Arbeitslosenberatungsstellen<br />

gestrichen. Seine Begründung: Da die<br />

ARGEn selbst zur Beratung der Arbeitslosen<br />

verpflichtet sind, seien externe<br />

Beratungsstellen überflüssig. Wie sehr<br />

der Mann irrt, zeigen die zahllosen Gerichtsprozesse,<br />

in denen immer wieder<br />

Arbeitslose gegen die ARGEn erfolgreich<br />

klagen. Besonders hervorgetan hat sich<br />

erneut die ARGE Bochum.<br />

Urteile<br />

20<br />

Umzug ohne Zustimmung<br />

erlaubt<br />

Langzeitarbeitslose dürfen auch ohne<br />

Zustimmung der ARGE umziehen,<br />

wenn der Umzug notwendig ist. Dabei<br />

darf die neue Wohnung auch teurer<br />

sein als die bisherige, solange die Miete<br />

unter der Angemessenheitsgrenze liegt.<br />

Das hat das Sozialgericht Dortmund in<br />

einem Fall aus Bochum geurteilt.<br />

Grundsätzlich müssen Langzeitarbeitslose,<br />

die Arbeitslosengeld II<br />

beziehen, die zuständige ARGE b<strong>zw</strong>.<br />

Jobagentur um Erlaubnis fragen, bevor<br />

sie umziehen. Ist die neue Wohnung gar<br />

teurer als die bisherige, wird die ARGE<br />

die Zustimmung verweigern b<strong>zw</strong>. für<br />

die neue Wohnung nicht mehr Miete<br />

übernehmen als für die bisherige.<br />

Anderes gilt jedoch, wenn der Umzug<br />

objektiv notwendig ist. Dann muss<br />

die ARGE die neue Miete übernehmen,<br />

auch wenn sie höher ist und keine<br />

Zustimmung zum Umzug vorlag. Notwendig<br />

kann ein Umzug zum Beispiel<br />

sein, wenn die bisherige Wohnung kein<br />

Bad hat, zu klein ist (oder wird) oder<br />

schwerwiegende Mängel vorliegen.<br />

Das Sozialgericht Dortmund hat<br />

außerdem der Klage einer Bochumerin<br />

stattgegeben, die als Untermieterin<br />

ihres Freundes mit in dessen neue<br />

Wohnung gezogen war. Da ihr Mietanteil<br />

dort 17,63 € höher lag als bisher,<br />

verweigerte die ARGE die Übernahme<br />

mit der Begründung, es hätte keine<br />

Zustimmung zum Umzug vorgelegen.<br />

Die Frau hätte auch alleine in der alten<br />

Wohnung bleiben können, die ARGE<br />

sei bereit gewesen, die volle Miete zu<br />

übernehmen.<br />

Das konnte das Gericht nicht nachvollziehen.<br />

Es könne nicht im Interesse<br />

des Steuerzahlers sein, wenn die ARGE<br />

lieber 243 € Miete für die alte Wohnung<br />

als 159 € Mietanteil für die neue Wohnung<br />

zahlen wolle, argumentierten die<br />

Richter. Außerdem hätte die Arbeitslose<br />

gegenüber dem Vermieter der alten<br />

Wohnung kein Nutzungsrecht gehabt,<br />

weil sie auch dort nur Untermieterin<br />

gewesen sei. Bekanntlich hat ein Vermieter<br />

dann, wenn der Hauptmieter<br />

auszieht, auch einen Herausgabeanspruch<br />

gegen den Untermieter.<br />

SG Dortmund, AZ: S 31 AS 282/07<br />

Mietkaution nicht<br />

verrechnen<br />

Einer Hartz IV-Bezieherin, die von<br />

der Sozialbehörde ein Darlehen für<br />

die Mietkaution bekommen hat, muss<br />

das Darlehen nicht vom monatlichen<br />

Regelsatz zurückzahlen. Das entschied<br />

das Sozialgericht Freiburg in einem Verfahren<br />

auf einstweiligen Rechtsschutz.<br />

Im zugrunde liegenden Fall hatte die<br />

zuständige Behörde ein Darlehen für<br />

eine Mietkaution gewährt und behielt<br />

für die Rückzahlung monatlich 35 Euro<br />

der Regelleistung ein. Das Sozialgericht<br />

Freiburg verpflichtete nun die Behörde<br />

dazu, bis zu einer endgültigen Entscheidung<br />

des Falles die volle Leistung<br />

auszuzahlen.<br />

Begründung: Die Verrechnung von<br />

Tilgungsraten mit laufenden Zahlungen<br />

sei nur bei Darlehen für Leistungen<br />

möglich, die im Regelsatz enthalten<br />

sind. Der Vorschuss für die Mietkaution<br />

zähle hingegen zu den Kosten der Unterkunft.<br />

Daher sei eine Aufrechnung<br />

von Tilgungsraten gesetzlich verboten<br />

(§ 23 Abs. 1, S. 3 SGB II). Das Darlehen<br />

könne erst dann zurückgefordert<br />

werden, wenn die Hilfebedürftige über<br />

pfändbares Einkommen oder Vermögen<br />

verfüge.<br />

SG Freiburg, AZ: S 6 AS 2426/08 ER<br />

ARGE muss Genossenschaftsanteile<br />

übernehmen<br />

Wenn eine Arbeitsgemeinschaft für<br />

die Grundsicherung Erwerbsloser<br />

(ARGE) einen Langzeitarbeitslosen zur<br />

Senkung seiner Unterkunftskosten<br />

auffordert, dieser daraufhin eine Ersat<strong>zw</strong>ohnung<br />

bei einer Genossenschaft<br />

findet, die die ARGE auch als angemessen<br />

empfindet und die Übernahme<br />

der Miete zusagt, muss sie auch die<br />

Genossenschaftseinlage als Darlehen<br />

übernehmen. Das hat das Sächsische<br />

Landessozialgericht entschieden.<br />

Ein Langzeitarbeitsloser aus Dresden<br />

hatte eine zu teure Wohnung bewohnt<br />

und war zur Senkung der Unterkunftskosten<br />

aufgefordert worden. Nachdem<br />

er eine billigere Ersat<strong>zw</strong>ohnung bei<br />

einer Genossenschaft gefunden hatte,<br />

hatte er, wie das Gesetz es will, eine<br />

Zustimmung zur Anmietung bei der<br />

ARGE beantragt - und auch bekommen.<br />

Daraufhin kündigte er die alte<br />

Wohnung.<br />

Die ARGE aber verweigerte die Übernahme<br />

der fälligen Genossenschaftsanteile,<br />

da sie in der Summe höher lagen<br />

Fortsetzung nächste Seite<br />

Die Bundesregierung hält die Praxis vieler ARGEn, nach<br />

der Übernahme einer Mietkaution als Darlehen dieses mit jeweils monatlich 10<br />

Prozent des Regelsatz zu verrechnen, für rechtswidrig, da es sich nicht um eine<br />

Regelleistung, sondern Kosten der Unterkunft handele. Das stellte sie schon im<br />

März 2007 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag<br />

fest. Da über die Rückzahlung solcher Darlehen - anders als bei denen<br />

auf Regelleistungen - keine gesetzlich Regelung bestehe, hätten die ARGEn hier<br />

Gestaltungsspielräume. Dass manche ARGEn sich weigern, Abtretungserklärungen<br />

als Rückzahlung zu akzeptieren, mochte sie nicht kommentieren. Durch<br />

eine solche Abtretungserklärung würde das Darlehen nicht getilgt, sondern die<br />

ARGE die Kaution in dem Moment zurückbekommen, wo sie sonst der Mieter<br />

bekäme - beim Auszug.

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