Überall steigen die Mieten... Überall? - Mieterverein
Überall steigen die Mieten... Überall? - Mieterverein
Überall steigen die Mieten... Überall? - Mieterverein
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6. JG. Nr. 20/21, III/2010<br />
<strong>Überall</strong><br />
<strong>steigen</strong><br />
<strong>die</strong><br />
<strong>Mieten</strong>...<br />
AUSGABE BOCHUM/HATTINGEN<br />
<strong>Überall</strong>?<br />
In <strong>die</strong>ser Ausgabe:<br />
Bochums neuer Mietspiegel
ANGEBOTE FÜR MITGLIEDER<br />
2<br />
Strommessgeräte<br />
Wieviel Strom verbraucht Ihre Waschmaschine bei<br />
30 Grad? Oder wieviel Ihr Fernseher im Standby-<br />
Betrieb? Das sagen Ihnen unsere Strommessgeräte aufs<br />
Watt genau.<br />
Sie können <strong>die</strong> Geräte bei uns für maximal eine<br />
Woche kostenfrei ausleihen. Erst bei längerer Ausleihe<br />
wird ein Entgelt fällig. Einzige Bedingung: Es ist eine<br />
Kaution in Höhe von 50 Euro zu hinterlegen, <strong>die</strong> Ihnen<br />
bei ordnungsgemäßer Rückgabe selbstverständlich wieder<br />
ausgezahlt wird.<br />
Details zu den Regeln der Ausleihe erfahren Sie unter<br />
der Rufnummer 0234 – 96 11 40.<br />
Ortstermine<br />
Wohnungsmängel? Feuchtigkeitsschäden? Begleitung<br />
bei der Wohnungsübergabe?<br />
Unser Mann im Außen<strong>die</strong>nst kommt zu Ihnen nach<br />
Hause. Dipl. Ing. Bernd Eckstein ist Baubiologe und<br />
Energieberater mit BAFA-Zulassung. Im Preis von 75 €<br />
(Preisänderungen vorbehalten) sind Anfahrt, Kurzgutachten<br />
und Mehrwertsteuer enthalten.<br />
Kontakt: T: 02302 / 58 54 77, F: 02302 / 58 54 75,<br />
Mail: b-eckstein@versanet.de. In Zweifelsfällen klären<br />
Sie <strong>die</strong> Notwendigkeit einer Ortsbegehung vorher mit<br />
Ihrem Rechtsberater oder Ihrer Rechtsberaterin.<br />
Verbraucherzentrale<br />
Rabatte für Mitglieder des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum gibt es bei<br />
der Verbraucherzentrale in der Großen Beckstraße 15. So<br />
ist <strong>die</strong> Nutzung der „Infothek“, <strong>die</strong> normalerweise 3 € kostet,<br />
für unsere Mitglieder kostenlos. Beim Kauf von Broschüren<br />
oder anderen Publikationen gibt es einen Preisnachlass von<br />
10 Prozent.<br />
Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft erhalten<br />
Sie in unserer Bochumer Geschäftsstelle, <strong>die</strong> nur 200 Meter<br />
entfernt ist. Auf Wunsch senden wir Sie Ihnen auch per Post<br />
nach Hause.<br />
Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale:<br />
Mo: 9.30 - 13.00 + 14.00 - 17.00<br />
Di: 9:30 - 17.00<br />
Mi: nach Vereinbarung<br />
Do: 9:30 - 13.00 + 14.00 - 19.00<br />
Fr: 9:30 - 14.00<br />
Tel: 0234 / 66044<br />
Mediation<br />
B ei Streit unter Mietern übernimmt der <strong>Mieterverein</strong> keine<br />
rechtliche Vertretung. Das verbietet unsere Satzung. Wir<br />
bieten aber <strong>die</strong> Möglichkeit einer Mediation an. Sie kann<br />
helfen, Nachbarschaftskonflikte ohne Krieg zu lösen.<br />
Wir arbeiten zu <strong>die</strong>sem Zweck mit Anja Buschmann<br />
zusammen, Dozentin für Physiotherapie und erfahrene<br />
Mediatorin. Ihre Methode ist <strong>die</strong> der „gewaltfreien Kommunikation“<br />
nach Dr. Marshall Rosenberg.<br />
Wenn Sie das Angebot interessiert, wenden Sie sich<br />
zunächst an Ihre/n zuständige/n Rechtsberater/in. Es folgt<br />
dann zunächst ein 4-Augen-Gespräch mit Frau Buschmann<br />
und anschließend - wenn <strong>die</strong> andere Seite mitmacht - <strong>die</strong><br />
eigentliche Mediation. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos.
Mit Verspätung ist Bochums neuer Mietspiegel rückwirkend zum<br />
1. April in Kraft getreten. Die Auswertung der umfangreichen<br />
Datenerhebung entpuppte sich erneut als knifflig. Aus Mietersicht<br />
ist das Ergebnis dafür durchaus nicht unerfreulich: Gegenüber dem<br />
Mietspiegel 2008 stiegen <strong>die</strong> Werte nur minimal. Und selbst das<br />
sieht man erst auf den zweiten Blick.<br />
5 Cent mehr pro qm<br />
Das arithmetische Mittel aller 4795<br />
Datensätze, <strong>die</strong> für den Mietspiegel<br />
2010 ausgewertet worden sind, liegt bei<br />
4,99 € - und damit nur 5 Cent über<br />
dem Mietspiegel von 2008. In Prozent<br />
ausgedrückt ist das fast genau 1 in zwei<br />
Jahren, also ein halbes Prozent pro Jahr.<br />
Würden <strong>die</strong> sonstigen Lebenshaltungskosten<br />
in Deutschland so wenig <strong>steigen</strong><br />
wie <strong>die</strong> <strong>Mieten</strong> in Bochum - man könnte<br />
glatt zufrieden sein.<br />
Inhaltlich hat im Vergleich zum<br />
bisherigen Mietspiegel das Ein oder<br />
Andere verändert:<br />
• Es gibt immer noch vier Baualtersklassen,<br />
<strong>die</strong> Grenze für <strong>die</strong><br />
Altbauten liegt aber nicht mehr bei<br />
1950, sondern bei 1930.<br />
• Es gibt drei statt bisher zwei Größenkategorien:<br />
bis 40 qm, 40 bis 60 qm<br />
und über 60 qm.<br />
• Von den bisherigen Wohnlagen sind<br />
nur zwei geblieben: innenstadtnahe<br />
und sonstige Lagen. Aber es gibt<br />
einzelne Lagekriterien, <strong>die</strong> Zu- oder<br />
Abschlägen führen können.<br />
• Bei der Ausstattung gibt es weiterhin<br />
Zu- und Abschläge pro Wohnung<br />
und pro qm Wohnfläche. Die Liste<br />
hat sich aber teilweise deutlich verändert.<br />
Und verändert haben sich natürlich<br />
auch <strong>die</strong> Preise in der Tabelle - teilweise<br />
nach oben, teilweise auch nach unten.<br />
Allerdings sagt der direkte Vergleich wenig<br />
aus. Denn um <strong>die</strong> tatsächliche ortsübliche<br />
Vergleichsmiete für <strong>die</strong> eigene<br />
Wohnung zu ermitteln, muss man auf<br />
jeden Fall beide Zu- und Abschlagslisten<br />
komplett durchgehen.<br />
Alzheimer?<br />
Grabenstr. 5 · 40213 Düsseldorf<br />
www.alzheimer-forschung.de<br />
Dabei hilft der neue Mietspiegel<br />
jetzt stärker als bisher. Wie <strong>die</strong> orstübliche<br />
Vergleichsmiete für <strong>die</strong> konkrete<br />
Wohnung aus Tabelle und Listen zu<br />
ermitteln ist, wird genau erklärt. In der<br />
Original-Version, <strong>die</strong> auf 12 DIN A5-<br />
Seiten zu haben ist, erlauben Felder das<br />
Eintragen von Zwischensummen.<br />
Die Fehlen aus Platzgründen in der<br />
4-seitigen Version in der Mitte <strong>die</strong>ses<br />
Heftes. Ansonsten ist der Abdruck<br />
aber vollständig. Und wer das Orinila<br />
haben möchte, bekommt es natürlich<br />
kostenlos in unserer Geschäftsstelle,<br />
beim Wohnungsamt oder in jedem<br />
Bürgerbüro. Und natürlich auch auf unserer<br />
Internet-Seite zum herunterladen:<br />
http://www.mieterverein-bochum.de/<br />
fileadmin/inhalte/pdf/msp_bo_10.pdf<br />
Wichtig bei Mieterhöhungen:<br />
Immer, wenn ein neuer Mietspiegel<br />
in Kraft tritt, kommt es zu Mieterhöhungsverlangen.<br />
Denn Vermieter, deren<br />
Wohnungen im Mietspiegel gestiegen<br />
sind, setzen das um. Wichtig für Mieter<br />
deshalb zu wissen, was beachtet werden<br />
muss:<br />
• Das Erhöhungsverlangen muss<br />
schriftlich sein.<br />
• Die Miete muss ein Jahr unverändert<br />
sein.<br />
• Der Mietspiegelwert ist <strong>die</strong> Obergrenze<br />
für Mieterhöhungen!<br />
Wenn es irgendwelche Zweifel gibt, ob<br />
<strong>die</strong> Wohnung richtig eingeordnet ist,<br />
hilft der <strong>Mieterverein</strong>. Also nicht einfach<br />
unterschreiben, sondern erst zur<br />
Rechtsberatung!<br />
Schon heute leiden rund 1,2 Millionen<br />
Menschen an der Alzheimer-Krankheit.<br />
Tendenz <strong>steigen</strong>d. Deshalb ist weitere<br />
Forschung nötig!<br />
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Wir informieren Sie kompetent und<br />
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0800 / 200 400 1<br />
(gebührenfrei)<br />
S09<br />
INHALT<br />
Wende im<br />
Malerviertel:<br />
Bäume<br />
sind gar<br />
nicht krank<br />
S. 4-6<br />
Wohnraumförderung:<br />
Große Pläne -<br />
wie bezahlen S. 7<br />
Wind dreht sich gegen<br />
Heuschrecken S. 8<br />
THS und Evonik:<br />
Fusion bedroht Mieter S. 9<br />
Trend:<br />
<strong>Mieten</strong><br />
<strong>steigen</strong> -<br />
nur nicht<br />
hier<br />
S. 10<br />
Drusenbergstraße:<br />
einen Schritt weiter S. 11<br />
Hartz IV:<br />
neue Flächenwerte S. 12<br />
Kahlschlag bei der LEG S. 13<br />
Urteile S. 14, 15+18<br />
Betreutes Wohnen:<br />
Nach Verkauf viel der Service<br />
weg S. 16+17<br />
Mitgliederversammlung S. 19<br />
Bochum:<br />
Wohnungsmarktbericht S. 20-21<br />
3
MIETER<br />
Wende im Malerviertel:<br />
Bäume sind<br />
gar nicht<br />
krank<br />
Eine neue Wendung erfuhr der Streit um<br />
<strong>die</strong> Bäume im Malerviertel Ende Juli: Nach<br />
einem Fachgutachten, dass der gemein-<br />
nützige Grünflächenverein Pro Grün e. V.<br />
in Auftrag gegeben und der <strong>Mieterverein</strong><br />
mit bezahlt hat, sind <strong>die</strong> Bäume, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
Baugenossenschaft Bochum eG fällen<br />
möchte, gesund, stand- und bruchsicher.<br />
4<br />
Bereits im März waren erste Zweifel<br />
an den Fällgenehmigungen<br />
der Stadt aufgekommen, als Mieter<br />
entdeckten, dass ganze Passagen der<br />
Vorlage der Verwaltung für den Umweltausschuss<br />
aus dem Internet kopiert<br />
waren. Im Mai musste das städtische<br />
Umwelt- und Grünflächenamt einräumen,<br />
dass <strong>die</strong> Standfestigkeit der Bäume<br />
gar nicht gemessen worden war, bevor<br />
<strong>die</strong> Fällgenehmigung wegen Krankheit<br />
erteilt wurde, sondern lediglich aus<br />
äußeren Anzeichen auf <strong>die</strong> Bruchgefahr<br />
geschlossen wurde.<br />
Daraufhin wandten sich <strong>die</strong> Mieter<br />
erneut an Pro Grün e.V., der <strong>die</strong> renommierte<br />
Fachagrarwirtin für Baumpflege<br />
und Baumsanierung Elke Neuendorff<br />
aus Lüdenscheid mit einem unabhängigen<br />
Gutachten beauftragte. Das Ergebnis<br />
ist eine schallende Ohrfeige für <strong>die</strong><br />
Stadt. Für alle drei geschützten Bäume<br />
bescheinigt <strong>die</strong> Fachfrau: „Zum Zeitpunkt<br />
der Untersuchung ist der Baum<br />
stand- und bruchsicher. Es sind keine<br />
Maßnahmen zum Erhalt des Baumes<br />
notwendig.“<br />
Noch deutlicher: Die Vitalität der<br />
Bäume nach dem Verfahren von Roloff<br />
wurde bei der Kastanie in <strong>die</strong> höchste,<br />
bei der Kirsche und der Zierkirsche in<br />
<strong>die</strong> zweithöchste Stufe eingeordnet.<br />
Alle Schäden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Bäume mal gehabt<br />
haben, seien gut verheilt, Totholz kaum<br />
vorhanden.<br />
Wenn man nah genug rangeht, sieht man tatsächlich ein paar Zweige ohne Blätter.<br />
Nach Einschätzung des Umwelt- und Grünflächenamtes der Stadt<br />
besteht <strong>die</strong> Krone <strong>die</strong>ser Zierkirsche zu 70 bis 80 Prozent aus Totholz.<br />
Die Gutachten versetzten <strong>die</strong> Stadtverwaltung<br />
in eine Art Schockstarre.<br />
Den gesamten Sommer über gab es<br />
keine Stellungnahme aus dem Rathaus,<br />
auch gegenüber der Tagespresse<br />
nicht. Erst einen Monat später - <strong>die</strong><br />
Mieter hatten sich inzwischen an den<br />
Beschwerdeausschuss der Stadt, <strong>die</strong><br />
Bezirksregierung in Arnsberg und den<br />
Petitionsausschuss des Landtags gewandt<br />
– kam <strong>die</strong> Verwaltung aus der<br />
Deckung - mit einem trotzigen „Augen<br />
zu und durch“: Keinen Fehler habe sie<br />
gemacht, <strong>die</strong> Fällgenehmigungen seien<br />
völlig korrekt, vielmehr <strong>die</strong> Gutachten<br />
fehlerhaft, der Totholzanteil liege bei<br />
bis zu 80 Prozent. Dem Ansinnen der<br />
Mieter, <strong>die</strong> Fällgenehmigungen zurück<br />
zu nehmen, dürfe deshalb nicht entsprochen<br />
werden.<br />
Das vorerst letzte Wort hatte also der<br />
Beschwerdeausschuss.
Atempause für<br />
Bäume?<br />
Mittwoch, 8. September 2010. Als Peter Neutzler<br />
von der Mieterinitiative Malerviertel das Wort ergreift,<br />
ist es mäuschenstill im Beschwerdeausschuss<br />
des Rates der Stadt Bochum - so still, dass man<br />
eine Stecknadel selbst dann hören würde, wenn sie<br />
auf den weichen Teppichboden des Saals 2080 im<br />
Bildungs- und Verwaltungszentrum fiele. Neutzler<br />
ist aufgestanden, als er zu den Mitgliedern des<br />
Ausschusses spricht. Fünf Minuten hat er Zeit. Fünf<br />
Minuten, in denen er <strong>die</strong> Geschichte von zweieinhalb<br />
Jahren Widerstand gegen <strong>die</strong> Baumfällungen in<br />
seiner Siedlung erzählt.<br />
Die Geschichte handelt von einer<br />
Genossenschaft, <strong>die</strong> das ganze<br />
Malerviertel modernisieren und dabei<br />
auch <strong>die</strong> Außenanlagen umkrempeln<br />
will. Deshalb sollen 14 alte Bäume im<br />
Innenbereich des Karrees weg. Doch<br />
einige davon sind nach der Baumschutzsatzung<br />
geschützt. Deshalb muss<br />
eine Fällgenehmigung her. Die wird<br />
beantragt von der Firma Emkes, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />
gesamte Planung der Umgestaltung<br />
gemacht hat. Begründet wird der Antrag<br />
aber nicht mit der Umgestaltung,<br />
sondern mit angeblicher Krankheit<br />
der Bäume, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Standsicherheit<br />
gefährde. Und mit <strong>die</strong>ser Begründung<br />
genehmigt das städtische Umwelt- und<br />
Grünflächenamt <strong>die</strong> Fällung.<br />
Die Baugenossenschaft Bochum möchte<br />
das Malerviertel umkrempeln. Häuser sanieren,<br />
modernisieren, <strong>die</strong> Außenanlagen<br />
neu gestalten, Regenwasser oberirdisch<br />
zum Dürer Bach leiten. So weit, so schön.<br />
Weniger schön, dass sie dazu auch 14 alte<br />
Bäume fällen möchte und teilweise schon<br />
gefällt hat. Einige davon sind geschützt.<br />
Trotzdem hätte <strong>die</strong> Genossenschaft eine<br />
Fällgenehmigung wegen des Umbaus<br />
beantragen können und mit der Auflage,<br />
anschließend Ersatzpflanzungen vorzunehmen,<br />
sicherlich auch bekommen. Und neue<br />
Bäume sollten eh gepflanzt werden.<br />
Warum nur hat sie stattdessen eine<br />
Fällgenehmigung wegen angeblicher Krankheit<br />
der Bäume beantragt? Zwar ging erst<br />
mal alles „gut“. Aber nach dem inzwischen<br />
erstellten Fachgutachten steht <strong>die</strong> erteilte<br />
Fällgenehmigung nun auf ziemlich tönernen<br />
Füßen. Nach dem Willen der Politiker<br />
im Beschwerdeausschuss soll nun ein Ober-<br />
Warum nur?<br />
Es ist auch <strong>die</strong> Geschichte einer<br />
Genossenschaft, <strong>die</strong> voll auf Konfrontationskurs<br />
zu ihren Mietern geht, Baumfällungen<br />
nicht ankündigt, reihenweise<br />
Abmahnungen verteilt und Mitglieder<br />
verklagt, gewählte Mitglieder der Vertreterversammlung<br />
nicht zu Wort kommen<br />
lassen will und zugesagte Gespräche vor<br />
<strong>die</strong> Wand fahren lässt. Neutzler spricht<br />
von einer Genossenschaft, <strong>die</strong> ihren<br />
Mietern gehört und ihnen trotzdem<br />
in mehreren Schreiben mitteilt, dass<br />
sie mit ihrem Eigentum nach Belieben<br />
verfahren und andere von jeder Einwirkung<br />
ausschließen kann.<br />
Alles weitere ging durch <strong>die</strong> Me<strong>die</strong>n<br />
- insbesondere auch durch <strong>die</strong>se Zeitschrift.<br />
Doch jetzt gibt es eine neue Situ-<br />
gutachten Klarheit bringen. Das ist nicht<br />
schlecht, beantwortet aber <strong>die</strong> eigentlichen<br />
Fragen nicht.<br />
Die Baugenossenschaft Bochum eG<br />
wird nicht müde, den Paragraphen 903<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches zu zitieren.<br />
Der lautet: „Der Eigentümer einer Sache<br />
kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte<br />
Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach<br />
Belieben verfahren und andere von jeder<br />
Einwirkung ausschließen.“ Im Klartext:<br />
Die Genossenschaft beansprucht für sich,<br />
<strong>die</strong> Außenanlagen im Malerviertel gestalten<br />
zu können, wie es ihr beliebt. Die Mieter<br />
haben da gar nichts zu sagen.<br />
Es wäre interessant zu erfahren, wie<br />
der Vorstand der Baugenossenschaft Bochum<br />
damit umgehen würde, wenn seine<br />
Eigentümer – das sind <strong>die</strong> Mieter – mit der<br />
„Sache“ Baugenossenschaft „nach Belieben<br />
verfahren“ und beispielsweise den Vorstand<br />
in <strong>die</strong> Wüste schicken würden. aha<br />
ation: Ein unabhängiges Fachgutachten<br />
bescheinigt den Bäumen Gesundheit,<br />
Standfestigkeit und volle Vitalität. Die<br />
Bürgerinitiative erwartet deshalb eine<br />
Rücknahme der Fällgenehmigung von<br />
der Stadt. Die Verwaltung aber weigert<br />
sich und verteidigt ihre Feststellung,<br />
<strong>die</strong> Bäume seien krank. Sie schlägt dem<br />
Ausschuss daher vor, den Antrag der<br />
Initiative abzulehnen.<br />
Doch <strong>die</strong> Politik hat ein Herz für<br />
Bäume und Bürger. OB Ottilie Scholz<br />
persönlich empört sich über <strong>die</strong> Baugenossenschaft:<br />
„Ich finde es unmöglich,<br />
wegen drei Bäumen einen solchen Aufstand<br />
zu machen. Man muss doch auch<br />
an <strong>die</strong> Mieter denken, <strong>die</strong> da wohnen.<br />
Was passiert da eigentlich?“<br />
Die Mieter sind mit einem Kompromissvorschlag<br />
gekommen. Sie möchten,<br />
dass eine Art Obergutachten erstellt<br />
wird, das <strong>die</strong> Frage klärt, ob <strong>die</strong> Bäume<br />
nun krank sind oder nicht. In der Verwaltungsvorlage<br />
steht der Name einer<br />
Gutachterin, mit der auch <strong>die</strong> Mieter<br />
einverstanden wären. Ausdrücklich<br />
verspricht Peter Neutzler, dass <strong>die</strong><br />
Mieter <strong>die</strong>ses Gutachten akzeptieren<br />
werden, egal wie es ausfällt. Nur dürfen<br />
<strong>die</strong> Bäume bis dahin eben nicht gefällt<br />
werden. Dadurch würden auch alle<br />
Beweise vernichtet.<br />
Alle Parteien sind dafür und <strong>die</strong> Lösung<br />
scheint gefunden. Nur ein Haken:<br />
Die Fällgenehmigung ist ein rechtskräftiger<br />
Verwaltungsakt, der durch<br />
politischen Beschluss nicht aufgehoben<br />
werden kann. Deshalb wurde ein Prüfauftrag<br />
an <strong>die</strong> Verwaltung beschlossen.<br />
Aber der politische Wille wurde mehr<br />
als deutlich. Das ist es, was hilft.<br />
MIETER<br />
Endlich klappt mal was: Der Beschwerdeausschuss half den Bäumen.<br />
5
MIETER<br />
Der Streit um <strong>die</strong> Bäume im Malerviertel wird längst auch vor Gericht ausgetragen.<br />
Die Baugenossenschaft Bochum eG hat fünf ihrer Mitglieder auf<br />
Schadensersatz verklagt, weil sie am Rosenmontag weitere Baumfällungen<br />
verhindert haben sollen. Gleichzeitig klagte eine Mieterin der Lenbachstraße<br />
gegen ihre Genossenschaft auf Unterlassung der gesamten Umbaumaßnahme.<br />
Amtsgericht<br />
schützt Bäume nicht<br />
6<br />
Als am Rosenmontag plötzlich und<br />
ohne jede Ankündigung <strong>die</strong> Säge<br />
sang im Malerviertel, waren einige<br />
Mieter schnell zu Stelle. Sie stellten sich<br />
unter <strong>die</strong> bedrohten Bäume, so dass <strong>die</strong><br />
begonnenen Fällmaßnahmen gestoppt<br />
werden mussten (wir berichteten).<br />
Dafür sollen <strong>die</strong> Mieter jetzt zahlen.<br />
654,35 € fordert <strong>die</strong> Genossenschaft von<br />
5 Mietern, deren Personalien <strong>die</strong> Polizei<br />
festgestellt hatte. Darin enthalten nicht<br />
nur <strong>die</strong> Mehr-Aufwendungen für eine<br />
zweite Anfahrt des Gartenbaubetriebs,<br />
der <strong>die</strong> Fällungen durchgeführt hat,<br />
sondern auch fünf Architektenstunden<br />
für den Landschaftsarchitekten Emkes,<br />
der <strong>die</strong> gesamte Planung für <strong>die</strong> Umgestaltung<br />
der Außenanlagen gemacht<br />
und <strong>die</strong> Fällgenehmigungen für <strong>die</strong><br />
Bäume beantragt hat.<br />
„Fünf Stunden für <strong>die</strong> Organisation<br />
eines zweiten Termins?“ wundert<br />
sich Mieter Heinz-Werner Kolberg, der<br />
am Rosenmontag als erster unter den<br />
Bäumen gestanden hat. „Das muss mir<br />
erst mal einer erklären!“ Rechtsanwalt<br />
Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt,<br />
der <strong>die</strong> Mieter vertritt, rügt in seiner<br />
Klageerwiderung mehrfach den völlig<br />
Bagger regieren heute, wo im Februar abgeholzt wurde.<br />
substanzlosen Vortrag der Klägerseite.<br />
Termin zur ersten mündlichen Verhandlung<br />
in der Sache ist allerdings<br />
erst im Januar.<br />
Bereits im September wurde hingegen<br />
<strong>die</strong> Klage einer Mieterin aus der<br />
Lenbachstraße gegen <strong>die</strong> Baugenossenschaft<br />
verhandelt. Barbara Elling wollte<br />
der Genossenschaft <strong>die</strong> gesamte Umgestaltung<br />
der Außenanlagen per Gericht<br />
untersagen lassen. Als Dachgeschoss-<br />
Mieterin profitiere sie weder von den<br />
geplanten Terrassen noch den neuen<br />
Balkonen. Stattdessen würde <strong>die</strong> Fläche<br />
des gemeinschaftlich nutzbaren Grüns<br />
zu ihrem Nachteil deutlich reduziert.<br />
Nicht einmal der Kellerausgang nach<br />
hinten bliebe erhalten, wenn <strong>die</strong> Baugenossenschaft<br />
ihre Pläne umsetze.<br />
Das Amtsgericht wies <strong>die</strong> Klage allerdings<br />
am 14. September ab. Eine Urteilsbegründung<br />
lag bei Redaktionsschluss<br />
noch nicht vor. Die Mieterin und ihr<br />
Anwalt prüfen derzeit <strong>die</strong> Erfolgsaussichten<br />
einer Berufung. Da <strong>die</strong> aber zu<br />
spät käme - ab 1. Oktober darf wieder<br />
gesägt werden - liegen <strong>die</strong> Erfolgsaussichten<br />
zur Rettung der Bäume eher bei<br />
der Politik als bei der Justiz.<br />
Gegendarstellung<br />
Zu unserem Bericht „Baumstreit im<br />
Malerviertel eskaliert“ erhielten wir<br />
folgende Gegendarstellung von Detlev<br />
Emkes, Emkes GmbH, Hauptstraße 207,<br />
44892 Bochum:<br />
In ihrer Zeitschrift „MieterForum“<br />
steht auf Seite 6: „Ohne jede Vorankündigung<br />
rückten am Rosenmontag um<br />
7:30 Uhr <strong>die</strong> Fahrzeuge der Gartenbaufirma<br />
Emkes an und begannen sofort<br />
mit den Fällarbeiten.“<br />
Hierzu stelle ich fest: Mein Unternehmen<br />
ist keine Gartenbaufirma. Die<br />
Emkes GmbH ist ein Planungsbüro für<br />
Garten- und Landschaftsarchitektur.<br />
Auf der Seite 6 folgt zudem: „Am<br />
Freitag Vormittag war <strong>die</strong> Firma Emkes<br />
wieder da und setzte ohne jede<br />
Absperrung sofort <strong>die</strong> Säge an. Als <strong>die</strong><br />
ersten Mieter auf dem Plan erschienen,<br />
verzogen sich <strong>die</strong> Mitarbeiter sofort wieder<br />
und ließen <strong>die</strong> gefällte Birke völlig<br />
ohne Sicherungsmaßnahmen liegen<br />
- wochenlang (...).“<br />
Hierzu stelle ich fest: Die Emkes<br />
GmbH ist ein Planungsbüro für Garten-<br />
und Landschaftsarchitektur und<br />
besitzt keine Sägen. Die Maßnahmen<br />
wurden durch einen Forstbetrieb durchgeführt.<br />
Vor Arbeitsbeginn wurden alle<br />
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />
ergriffen. Diese bestanden aus einer<br />
Warnbeschilderung sowie zwei Aufsichtspersonen.<br />
Wie auf dem Photo<br />
erkennbar wurde <strong>die</strong> Birke nach der Fällung<br />
zerlegt. Dies <strong>die</strong>nte auch der Sicherung,<br />
da dadurch keine über den Boden<br />
wesentlich erhöhten Baumbestandteile<br />
mehr vorhanden waren. Eine sofortige<br />
Abholung war aufgrund der widrigen<br />
Bodenverhältnisse nicht möglich. Die<br />
dafür erforderlichen Fahrzeuge hätten<br />
aufgrund des durchweichten Bodens<br />
<strong>die</strong> Grasnarbe beschädigt.<br />
Anm. d. Red.: Zum Abdruck der Gegendarstellung<br />
sind wir nach dem Landespressegesetz<br />
NRW ohne Rücksicht auf<br />
deren Wahrheitsgehalt verpflichtet. Wir<br />
überlassen es gern der Einschätzung unserer<br />
Leserinnen und Leser, ob sie es bedeutsam<br />
finden, wem <strong>die</strong> Säge gehört, mit dem <strong>die</strong><br />
Bäume gefällt wurden und ob sie das Zerlegen<br />
der Birke, wie auf dem Foto zu sehen<br />
war, als ausreichende Sicherheitsmaßnahme<br />
empfinden, wenn <strong>die</strong>se so mehrere<br />
Wochen in einem Hinterhof liegt, in dem<br />
auch Kinder spielen. Wir fragen uns allerdings,<br />
warum ein Baum überhaupt gefällt<br />
wird, wenn <strong>die</strong> Bodenverhältnisse einen<br />
Abtransport nicht zulassen, und warum <strong>die</strong><br />
Grasnarbe nicht beschädigt werden darf,<br />
wenn <strong>die</strong> Baugenossenschaft ohnehin den<br />
gesamten Innenhof umgestalten will.
Neue Aufgaben für Wohnraumförderung<br />
Große Pläne -<br />
wie bezahlen?<br />
Wiederherstellung des Wohnungsvermögens erforderlich<br />
Der rot-grüne Koalitionsvertrag ent<br />
hält ein ehrgeiziges Programm zur<br />
Neuausrichtung der Wohnraumförderung<br />
in NRW. Dabei will <strong>die</strong> Landesregierung<br />
auch Neuland betreten. Entscheidend<br />
für <strong>die</strong> Umsetzung des Programms<br />
ist <strong>die</strong> Rettung des ehemaligen<br />
Wohnungsbausondervermögens vor<br />
den übrigen Geschäften der NRW-Bank.<br />
Rot-Grün ist <strong>die</strong> angespannte Finanzlage<br />
bewusst: „Die bisherige Subventionsintensität<br />
in den verschiedenen<br />
Fördersegmenten“ soll deshalb<br />
„auf den Prüfstand“ gestellt werden. Erster<br />
Akt: Die Reduzierung des Anteils der<br />
Eigentumsförderung. Nicht erst unter<br />
Rüttgers waren aus dem Topf des Sozialen<br />
Wohnungsbaus immer stärker Eigenheime<br />
gefördert worden. Rot-Grün<br />
will <strong>die</strong>se Entwicklung nun stoppen.<br />
„Die Eigentumsförderung wollen wir<br />
generell zurückfahren“, heißt es im<br />
Koalitionsvertrag.<br />
Die Umsetzung ließ nicht lange auf<br />
sich warten: Nachdem der Ansatz für<br />
Eigentumsmaßnahmen des Jahres 2010<br />
im Spätsommer bereits abgeschöpft war,<br />
genehmigte <strong>die</strong> neue Regierung keinen<br />
Nachschlag. „Vorrang hat zukünftig der<br />
Mietwohnungsbau - insbesondere <strong>die</strong><br />
Versorgung von Zielgruppen in angespannten<br />
Wohnungsmärkten“, heißt es<br />
bei Rot-Grün. Eine überfällige Reaktion<br />
auf <strong>die</strong> für Menschen mit geringeren<br />
Einkommen unbezahlbaren <strong>Mieten</strong><br />
und <strong>die</strong> neue Wohnungsnot Rheinland.<br />
Im Ruhrgebiet geht es eher um den<br />
Wohnungsbestand. Hier soll <strong>die</strong> Energie-Sanierung<br />
und <strong>die</strong> „Schaffung<br />
familien-, generationen- und altengerechten<br />
Wohnraums“ gefördert werden.<br />
Auch „für schwierige Wohnquartiere“<br />
will Rot-Grün Mittel der Mietwohnraumförderung<br />
einsetzen<br />
Der Einsatz der knappen Mittel muss<br />
gut geplant werden. Und das geht am<br />
besten vor Ort in den Kommen. Deshalb<br />
will Rot-Grün „<strong>die</strong> Erstellung kommunaler<br />
Wohnraumkonzepte zukünftig<br />
auch finanziell fördern“. Eine Forderung,<br />
<strong>die</strong> u.a. vom Städtetag und von<br />
Mieterforum Ruhr erhoben worden war.<br />
Eine weitere für das Ruhrgebiet sehr<br />
wichtige Innovation ist <strong>die</strong> beabsichtigte<br />
Förderung des Ankaufs herunter-<br />
gewirtschafteter„Heuschrecken“-Wohnungen. „Wir<br />
werden Kommunen und<br />
nachhaltig agierende, gemeinwohlorientierteVermieterinnen<br />
und Vermieter dabei<br />
unterstützen, vernachlässigte<br />
Bestände aufzukaufen und<br />
instand zu setzen“, heißt es im<br />
Koalitionsvertrag.<br />
Aus Sicht von Mieterforum<br />
Ruhr gibt es an <strong>die</strong>sem Programm<br />
nur zwei Kritikpunkte:<br />
Gemeinschaftliche<br />
Wohnprojekte werden ebenso wenig erwähnt<br />
wie <strong>die</strong> Mietermitbestimmung.<br />
Und <strong>die</strong> Finanzierung?<br />
Für <strong>die</strong> Finanzierung all <strong>die</strong>ser und weiterer<br />
Maßnahmen könnte und müsste<br />
<strong>die</strong> Landesregierung auf das ehemalige<br />
Wohnungs-bauvermögen (zuletzt fast<br />
19 Mrd. Euro) zurück greifen. Leider<br />
aber hat <strong>die</strong> Regierung Rüttgers noch<br />
im letzten Dezember <strong>die</strong>ses Vermögen<br />
in haftendes Eigenkapital der NRW-<br />
Bank verwandelt. Mieterforum Ruhr<br />
hatte <strong>die</strong> möglichst weitgehende Rückabwicklung<br />
<strong>die</strong>ses dauerhaft fatalen<br />
Schrittes gefordert. „Wir werden prüfen,<br />
ob und zu welchen Bedingungen <strong>die</strong><br />
Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens<br />
in <strong>die</strong> NRW.BANK rückabgewickelt<br />
werden kann“, sagt dazu<br />
nun immerhin der Koalitionsvertrag.<br />
Sollte <strong>die</strong>s nicht möglich sein, will <strong>die</strong><br />
Regierung eine Art neuen Fonds für<br />
rückfließende Fördermittel aufbauen.<br />
Mieterforum Ruhr hat <strong>die</strong> Prüfung<br />
der Rückabwicklung begrüßt. „Wir erwarten<br />
freilich, dass hier nicht nur zum<br />
Schein ‚geprüft‘ wird, sondern dass unmittelbar<br />
<strong>die</strong> erforderlichen Weichen<br />
gestellt werden, um das Wohnungsvermögen<br />
zumindest zu wesentlichen<br />
Teilen zu retten“, heißt es in einer Stellungnahme.<br />
„Ein neuer revolvierender<br />
Fonds, der nur aus aktuellen rückfließenden<br />
Mitteln gespeist würde, wäre<br />
nach Ansicht des Mieterforums freilich<br />
völlig unzureichend. Wenn nicht ein<br />
Großteil der Mittel gerettet wird, dann,<br />
so ist zu befürchten, wird nicht viel von<br />
sozialer und ökologischer Wohnungspolitik<br />
übrig bleiben. ku<br />
Rot-Grüner Koalitionsvertrag<br />
NRW<br />
Am 15. Juli übergab Ministerpräsidentin Hannelore Kraft <strong>die</strong><br />
Ernennungsurkunde an den neuen „Superminister“ Harry Kurt<br />
Voigtsberger (SPD). Der frühere Kämmerer und Baudezernent des<br />
Landschaftsverbandes Rheinland ist außer für Wohnen und<br />
Bauen auch für Verkehr, Wirtschaft und Energie zuständig. Für<br />
<strong>die</strong> Wohnungspolitik steht ihm der erhemalige<br />
Gewerkschaftssekertär Dr. Günther Horzetzky (SPD) als<br />
Staatssekretär zur Seite. Horzetzky war bis 2009 Staatssekretär<br />
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.<br />
Foto:Staatskanzlei NRW<br />
Wohnungspolitische<br />
Wende in Düsseldorf ?<br />
Der in großer Geschwindigkeit ausgearbeitete<br />
Koalitionsvertrag der rot-grünen Minderheitsregierung<br />
in NRW enthält überraschend viele<br />
wohnungspolitische Aussagen. Zu einem großen<br />
Teil entsprechen sie den Forderungen des DMB<br />
und des Mieterforums Ruhr. Geht man von<br />
<strong>die</strong>sem Text aus, dann will <strong>die</strong> Regierung Kraft<br />
tatsächlich <strong>die</strong> „Privat vor Staat“-Politik der<br />
Regierung Rüttgers beenden, ja sie beabsichtigt<br />
sogar soziale Korrekturen an der Wohnungspolitik<br />
der letzten rot-grünen Landesregierung.<br />
Es wurden manche Formulierungen von Mieterforum<br />
Ruhr sogar wörtlich in den Vertrag übernommen.<br />
Von einer wirklichen wohnungspolitischen<br />
Wende zu sprechen, dazu ist es<br />
trotzdem noch zu früh.<br />
Oftmals handelt es sich bei den Zielen um vage<br />
Aussagen oder Prüfabsichten, und etliche<br />
Themen finden sich in dem Koalitionsvertrag<br />
auch gar nicht. Vor allem aber stellt sich bei<br />
zahlreichen Absichten <strong>die</strong> Frage: Wer soll das<br />
bezahlen? Der Landeshaushalt ist durch <strong>die</strong> Pleite<br />
der WestLB noch weitaus mehr belastet als vor<br />
der Wahl befürchtet. Und das Wohnungsbausondervermögen<br />
wurde noch kurz vor der Wahl<br />
in <strong>die</strong> NRW-Bank integriert, <strong>die</strong> an der WestLB<br />
maßgeblich beteiligt ist.<br />
Gleichwohl stellt <strong>die</strong>ser Koalitionsvertrag eine<br />
wichtige Arbeitsgrundlage dar. Er definiert <strong>die</strong><br />
Themen, um <strong>die</strong> in den nächsten Monaten oder<br />
Jahren mit Aussicht auf parlamentarische Mehrheiten<br />
gerungen werden kann. Knut Unger<br />
7
NRW<br />
8<br />
Kündigungssperrfrist<br />
soll wieder kommen<br />
Neben der kostspieligen Wohnungsbauförderung<br />
gibt es auch wohnungspolitische<br />
Maßnahmen, <strong>die</strong> nichts oder fast nichts<br />
kosten. Dazu zählt <strong>die</strong> Wiedereinführung der<br />
von der Regierung Rüttgers abgeschafften<br />
Landesverordnungen. Am wichtigsten für <strong>die</strong><br />
Mieter: Die Regierung Kraft will <strong>die</strong> verlängerte<br />
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung<br />
von Miet- in Eigentumswohnungen<br />
wieder einführen. In Wachstumsregionen soll<br />
sie sogar bis auf zehn Jahre erweitert werden.<br />
„Die längere Sperrfrist wird Verkäufe<br />
unattraktiver machen und <strong>die</strong> Mieter wieder<br />
besser vor Verdrängung und Angstkäufen<br />
schützen“, freut sich Mieterforum Ruhr. „Wir<br />
erwarten eine zügige Umsetzung.“<br />
Recht auf Wohnen in<br />
der Landesverfassung<br />
„Die Landesregierung wird ein Gutachten in<br />
Auftrag geben, um zu prüfen, ob für das Land<br />
ein Verfassungsrecht auf gesundes und<br />
bezahlbares Wohnen eingeführt werden<br />
kann“, heißt es überraschender Weise im rotgrüne<br />
Koalitionsvertrag. Damit kommt Rot-<br />
Grün der Forderung von Mieterforum Ruhr<br />
nach einer „systematischen Prüfung der<br />
Aufnahme eines verbindlichen und einklagbaren<br />
Rechts auf Wohnraum in <strong>die</strong> Landesverfassung“<br />
entgegen. Mieterforum Ruhr<br />
hofft, dass es nicht bei einem bloßen „Gutachten“<br />
bleibt, sondern dass <strong>die</strong> Landesregierung<br />
tatsächlich in eine breite Diskussion<br />
um <strong>die</strong>ses Thema einsteigt. Es wäre das erste<br />
Mal seit Kriegsende, dass in einem westlichen<br />
Bundesland offiziell über eine derartige<br />
Konkretisierung und Erweiterung des Grundrechte-Katalogs<br />
verhandelt wird.<br />
Der Wind dreht sich<br />
gegen Heuschrecken<br />
Neue Landesregierung will Privatiserungen beenden<br />
und gegen Schrottimmobilien vorgehen<br />
In den letzten 10 Jahren wurden meh<br />
rere hunderttausend Wohnungen in<br />
NRW an Finanzinvestoren („Heuschrecken“)<br />
veräußert, zuletzt <strong>die</strong> landeseigene<br />
LEG. Die neue Landesregierung<br />
will <strong>die</strong> Politik der Privatisierung<br />
beenden und auch nach Lösungen suchen,<br />
wie <strong>die</strong> „Heuschrecken“ zu einer<br />
nachhaltigen Wohnungsbewirtschaftung<br />
gezwungen werden können.<br />
Zunächst aber gilt es einige Scherben<br />
zusammen fegen.<br />
Wohnungsaufsicht<br />
Bereits jetzt haben sich in etlichen Stadtteilen<br />
vernachlässigte und gefährdete<br />
Wohnungsbestände entwickelt, <strong>die</strong> im<br />
Besitz von „Heuschrecken“ sind. Mieter<br />
und Kommunen sind mit den Folgen<br />
oft überfordert. Das Mieterforum<br />
Ruhr forderte deshalb ein „Krisen-, Sicherungs-<br />
und Rettungsprogramm“ für<br />
<strong>die</strong>se Wohnungen. Die SPD hatte im<br />
Wahlkampf <strong>die</strong>ses Thema entdeckt.<br />
Im Koalitionsvertrag wurde nun vereinbart:<br />
„Die kommunale Wohnungsaufsicht<br />
werden wir stärken, indem wir<br />
uns für einen Vorrang der kommunalen<br />
Ersatzvornahmen bei Zwangsvollstreckungen<br />
einsetzen.“ Außerdem sollen<br />
<strong>die</strong> Kommunen auch bei leer stehenden,<br />
frei finanzierten Wohnungen<br />
wieder Eingriffsmöglichkeiten erhalten.<br />
Die von Mieterforum Ruhr geforderte<br />
Einführung der Wohnungsaufsicht<br />
als kommunale, vom Land finanziell<br />
geförderte Pflichtaufgabe, ist aber<br />
nicht vorgesehen. Damit ist fraglich, ob<br />
<strong>die</strong> kommunalen Instrumente flächendeckend<br />
angewandt werden. Immerhin<br />
sollen aber auch Kommunen mit<br />
Haushaltssicherungskonzept und Nothaushalt<br />
in <strong>die</strong> Lage versetzt werden Ersatzvornahmen<br />
vorzunehmen.“<br />
Enquete-Kommission<br />
Mit solchen lokalen Reparaturmaßnahmen<br />
allein lassen sich <strong>die</strong><br />
durch den Verkauf so vieler Wohnungen<br />
an Finanzinvestoren geschaffenen<br />
Probleme mit Sicherheit nicht lösen.<br />
Damit eine solide Wohnungsbewirtschaftung<br />
garantiert wird, müsste in<br />
zahlreiche Bestimmungen auf Bundesund<br />
wohl auch auf EU-Ebenen eingegriffen<br />
werden. Wer derartiges vorhat,<br />
betritt Neuland. Die Koalition ist der<br />
Anregung des Mieterforums gefolgt und<br />
will <strong>die</strong> Einrichtung einer Enquete-<br />
Kommission „wohnungswirtschaftlicher<br />
Wandel und Finanzinvestoren“<br />
prüfen. Im Zentrum <strong>die</strong>ser Kommission<br />
soll „<strong>die</strong> Entwicklung eines Regelwerks<br />
für Mindestanforde-rungen an <strong>die</strong><br />
Wohnungswirtschaft stehen.“<br />
Ankaufhilfen<br />
Sehr konkret wird der Koalitionsvertrag<br />
zum Thema „Ankaufhilfen für Schrottimmobilien“:.<br />
Es sollen aus Wohnraumfördermitteln<br />
Hilfen für Ankauf und Sanierung<br />
durch „gemeinwohlorientierte“<br />
Träger zur Verfügung gestellt werden.<br />
Dies erfolgt nur, wenn gleichzeitig<br />
in <strong>die</strong> Bestände investiert wird und auf<br />
Basis von Stadtentwicklungskonzepten.<br />
Alternative Träger?<br />
Nach der Privatisierung so vieler öffentlicher<br />
Wohnungen stellt sich allerdings<br />
<strong>die</strong> Frage, wie derartige gemeinwohlorientierte<br />
Träger in Zukunft gestärkt<br />
oder wieder ausgebaut werden können.<br />
Denn ohne soziale Vermieter kann es<br />
kein soziales Wohnen zur Meite geben.<br />
Dazu hatte Mieterforum Ruhr weitreichende<br />
Forderungen gestellt. Der<br />
Koalitionsvertrag enthält zu dem Thema<br />
allenfalls vage Ansätze.<br />
„Wir wollen systematisch weiteren<br />
Privatisierungen und Verkäufen von<br />
Wohnungsbeständen an Finanzinvestoren<br />
entgegenwirken“, heißt es<br />
da vielversprechend. Und: „Wir werden<br />
dafür Sorge tragen, dass künftig keine<br />
kommunale Gebietskörperschaft<br />
ihre Gesellschafteranteile an örtlichen<br />
Wohnungsunternehmen veräußern<br />
muss.“ Wie <strong>die</strong>se richtigen Ziele erreicht<br />
werden sollen, darüber bleibt der Vertrag<br />
<strong>die</strong> Antwort schuldig.<br />
Es gibt noch viel zu tun. Aber wenn<br />
<strong>die</strong> Ansätze <strong>die</strong>ses Koalitionsvertrages<br />
zügig umgesetzt und weiterentwickelt<br />
werden, dann weht den „Heuschrecken“<br />
ein anderer Wind entgegen. ku
VERMIETER<br />
Fusion auf dem Wohnungsmarkt bedroht MieterInnen:<br />
THS und Evonik Immobilien sollen<br />
zu einem Unternehmen werden<br />
Was der Evonik-Chef Klaus Engel<br />
schon lange als Ziel vorgab,<br />
scheint nun Wirklichkeit zu<br />
werden: der Zusammenschluss<br />
von Evonik Immobilien und der<br />
TreuHandStelle (THS). Beides<br />
sind Wohnungsunternehmen,<br />
<strong>die</strong> Bestände ehemaliger Metaller-<br />
und Bergarbeitersiedlungen<br />
übernommen haben und daher<br />
große Bestände im Ruhrgebiet<br />
besitzen. Die Fusion ist nun seit<br />
Juni <strong>die</strong>sen Jahres das erklärte Ziel<br />
der Gewerkschaft IG BCE und der<br />
Evonik, was in einer Vereinbarung<br />
festgehalten wurde. Bis Ende des<br />
Jahres 2011 soll <strong>die</strong> konkrete Fusion<br />
vereinbart sein.<br />
Mit der Fusion würde mit rund<br />
130.000 Wohnungen der drittgrößte<br />
Wohnungskonzern in Deutschland<br />
entstehen. Mieterorganisationen<br />
sehen dabei konkret <strong>die</strong> Gefahr, dass<br />
<strong>die</strong>s nur der erste Schritt ist, um das<br />
gesamte neue Unternehmen auf dem<br />
Kapitalmarkt zu verkaufen. Das könnte<br />
einen Börsengang, den Verkauf an eine<br />
Finanzgesellschaft oder <strong>die</strong> Zerstückelung<br />
bedeuten. Für MieterInnen besteht<br />
spätestens dann <strong>die</strong> vom LEG-Verkauf<br />
bis zur GAGFAH bekannten Gefahren,<br />
dass Mietpreise an<strong>steigen</strong> oder <strong>die</strong> Instandhaltung<br />
massiv heruntergefahren<br />
wird.<br />
Bisher hält <strong>die</strong> Gewerkschaft IG<br />
Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE)<br />
50% Anteil an der THS. Die RAG-Stiftung<br />
ist mit Vertretern aus Politik und<br />
Gewerkschaften mehrheitlich von<br />
öffentlichen und gewerkschaftlichen<br />
Stellen kontrolliert. Durch den erklärtermaßen<br />
angestrebten Verkauf von<br />
Anteilen des neuen Immobilienunternehmens<br />
würde das letzte überörtliche<br />
Wohnungsunternehmen in NRW, das<br />
nicht ausschließlich Rendite-Interessen<br />
unterworfen ist, dem spekulativen<br />
Finanzmarkt geopfert. Um genau das zu<br />
verhindern, fordert Mieterforum Ruhr,<br />
<strong>die</strong> Mehrheit der Unternehmen müsse<br />
in öffentlicher bzw. gewerkschaftlicher<br />
Hand bleiben, unabhängig von dem<br />
Gelingen oder Scheiternder Fusion.<br />
Die Gesprächspartner aus der IG BCE<br />
haben gegenüber Mieterforum Ruhr<br />
versichert, <strong>die</strong> MieterInnen schützen<br />
zu wollen. Eine explizite Sozialcharta<br />
werde es nicht geben. Es würden aber<br />
<strong>die</strong> Schutzrechte aus dem so genannten<br />
GSB-Vertrag, <strong>die</strong> für zahlreiche Wohnungen<br />
noch gelten, übernommen.<br />
Gelänge <strong>die</strong> Fusion nach den Vorstellungen<br />
der Belegschaftsvertreter nicht,<br />
könne <strong>die</strong>se jederzeit wieder abgebrochen<br />
werden.<br />
Die konkreten Verhandlungen über<br />
den Fusionsprozess beginnen Mitte<br />
September. Dann werden <strong>die</strong> Geschäftsführungen<br />
der beiden Unternehmen<br />
THS und Evonik Wohnen entsprechend<br />
der Vereinbarung von Juni zusammengelegt.<br />
Offenbleibt noch, ob eine neue<br />
GmbH gegründet werde, <strong>die</strong> THS <strong>die</strong><br />
Evonik Immobilien übernähme oder<br />
umgekehrt.<br />
Viel Unruhe um <strong>die</strong> Unternehmensfusion<br />
gab es allerdings schon im<br />
August. Die neue rot-grüne Landesregierung<br />
bekundete, den derzeitigen RAG-<br />
Stiftungs-Chef Wilhelm Bonse-Geuking,<br />
ein enge Vertrauter von Jürgen Rüttgers,<br />
ersetzen zu wollen. Bonse-Geukings<br />
Namen tauchte gleichzeitig als Hauptverantwortlicher<br />
einer bisher geheimen<br />
Vereinbarung mit dem Finanzinvestor<br />
CVC auf. Diesem solle ein weitgehendes<br />
Vetorecht gegen Entscheidungen im<br />
Evonik-Konzern eingeräumt worden<br />
sein. Für Mieterforum Ruhr bestätigt das<br />
nur <strong>die</strong> kritische Haltung. Vor allem von<br />
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft<br />
wird nun erwartet, sich für eine mieterfreundliche<br />
Lösung einzusetzen.<br />
Zur Sache<br />
Evonik ist als Mischkonzern mit<br />
einem Schwerpunkt auf Energie und<br />
Chemie bekannt. Ein drittes Standbein<br />
des Unternehmens ist <strong>die</strong> Immobiliensparte,<br />
<strong>die</strong> rund 60.000 Wohnungen<br />
mit einem Schwerpunkt im Ruhrgebiet<br />
vermietet. Evonik gehört zu knapp75%<br />
der RAG-Stiftung, deren Kuratorium<br />
Neuer Wohnungs-Herkules an der Ruhr? Modell<br />
Nordsternturm THS Gelsenkirchen, Projekt der<br />
Kulturhauptstadt Ruhr.2010. Bild: THS Wohnen<br />
aus politischen Vertretern wie der<br />
NRW-Ministerpräsident, Betriebsräten<br />
und Arbeitgebervertretern besteht. Seit<br />
einigen Jahren hält der Finanzinvestor<br />
CVC 25,01 % der Anteile.<br />
THS (TreuHandStelle) ist ein 1920<br />
für den Bau von Bergmannswohnungen<br />
gegründetes Unternehmen bzw. TreuhänderHeute<br />
vermietet es rund 70.000<br />
Wohnungen. Auch hier liegt einer der<br />
Schwerpunkte auf dem Ruhrgebiet.<br />
Anteilseigner der THS sind zu je 50%<br />
Evonik Industries und <strong>die</strong> Gewerkschaft<br />
IG BCE.<br />
RAG-Stiftung wurde 2007 von der<br />
RAG-Aktiengesellschaft gegründet. Vorausgegangen<br />
waren Vereinbarungen<br />
von Bundes- und Landesregierung, der<br />
Gewerkschaft IG BCE und der RAG<br />
zum Auslaufen des Kohlebergbaus in<br />
Deutschland. Die Stiftung hat <strong>die</strong> Aufgabe<br />
den sozialverträglichen Ausstieg<br />
aus dem Steinkohlebergbau bis zum<br />
Jahr 2018 zu fördern und anschließend<br />
<strong>die</strong> Ewigkeitskosten genannten Folgen<br />
aus dem Bergbau zu finanzieren.<br />
9
MIETEN<br />
Wir schreiben das Jahr 2010. In ganz Deutschland werden<br />
<strong>die</strong> Ballungszentren von <strong>steigen</strong>den <strong>Mieten</strong> heimgesucht.<br />
In ganz Deutschland? Nein! Ein großes Dorf mitten in<br />
NRW trotzt dem Trend. Und das Leben ist gar nicht so<br />
schlecht für <strong>die</strong> Menschen in Kleinbochum, Essorum, Dortrium<br />
und Duisdanum.<br />
<strong>Mieten</strong> <strong>steigen</strong><br />
- nur nicht hier<br />
10<br />
Wer am 6. September seine Zeitung<br />
aufschlug, konnte seinen Augen<br />
kaum trauen. „<strong>Mieten</strong> in den Städten<br />
stark gestiegen“ hieß es da, oder auch<br />
„Neubaumieten <strong>steigen</strong> deutlich“. Dergleichen<br />
hat man hierzulande 15 Jahre<br />
nicht mehr gelesen. Und irgendwie mag<br />
man es auch kaum glauben, jedenfalls,<br />
wenn man im Ruhrgebiet wohnt.<br />
Und das Gefühl trügt nicht. Denn<br />
das Ruhrgebiet ist <strong>die</strong> große Ausnahme<br />
vom Bundestrend. „Bei uns ist im<br />
April ein neuer Mietspiegel in Kraft<br />
getreten“, sagt Aichard Hoffmann vom<br />
<strong>Mieterverein</strong> Bochum. „Bei der Datenerhebung,<br />
<strong>die</strong> ihm zu Grunde liegt, lagen<br />
<strong>die</strong> <strong>Mieten</strong> im statistischen Mittel nur<br />
fünf Cent über der Datenerhebung von<br />
2008. Das ist eine Steigerung von nur<br />
0,5 Prozent pro Jahr.<br />
Ähnliches berichtet Karin Schnittker<br />
von der Mietergemeinschaft Essen. „Wir<br />
haben eine leichte Preissteigerung im<br />
oberen Segment und Stagnation oder<br />
sogar einen leichten Rückgang der<br />
<strong>Mieten</strong> im mittleren und unteren Segment.“<br />
Für Dortmund bestätigt Rainer<br />
Stücker: „Steigende <strong>Mieten</strong> gibt es fast<br />
nur noch bei den guten Wohnungen<br />
- den wärmegedämmten.“<br />
Das Ruhrgebiet ist also meilenweit<br />
entfernt von den Horrorzahlen, <strong>die</strong> aus<br />
Düsseldorf, Berlin, München oder Stuttgart<br />
gemeldet werden. Hier hatte das<br />
Immobilien-Marktforschungs-Institut<br />
Empirica Mietsteigerungen von bis zu<br />
14 Prozent bei Neuvermietungen ermittelt.<br />
Als Durchschnittswert für Städte<br />
wird 5 Prozent Steigerung angegeben.<br />
Allerdings gibt es auch an der Ruhr<br />
große regionale Unterschiede - sogar<br />
innerhalb einer Stadt: „Die Mietpreise<br />
zwischen Karnap und Bredeney unterscheiden<br />
sich bei vergleichbaren Wohnungen<br />
um vier Euro und mehr“, weiß<br />
Karin Schnittker. In Bochum wurden<br />
dagegen bei der letzten Mietspiegel-<br />
Untersuchung kaum noch Preisunterschiede<br />
gefunden, <strong>die</strong> sich aus der<br />
Wohnlage erklären. Lediglich <strong>die</strong> Nähe<br />
zur Innenstadt bringt noch einen kleinen<br />
Zuschlag.<br />
Schrumpfung<br />
Ursache für <strong>die</strong>sen Ausnahmezustand<br />
ist allerdings nicht, dass <strong>die</strong><br />
Wohnungen nichts taugen oder es sich<br />
an Ruhr und Emscher nicht schön leben<br />
lasse. „Das liegt an der Arbeitsplatzsituation“,<br />
erklärt Aichard Hoffmann der<br />
WDR-Lokalzeit, <strong>die</strong> dem Phänomen am<br />
7. September nachgeht. „Weil es keine<br />
Arbeit gibt, ziehen <strong>die</strong> Menschen weg<br />
und es kommt zu Leerständen. Man<br />
sagt: Das Ruhrgebiet verliert jedes Jahr<br />
ein Bottrop. Und höhere <strong>Mieten</strong> lassen<br />
sich natürlich nicht durchsetzen, wenn<br />
Wohnungssuchende jede Menge Alternativen<br />
haben.“<br />
Die Leerstandssituation ist übrigens<br />
ebenfalls sehr unterschiedlich.<br />
In Bochum liegt sie - je nach Ortsteil<br />
- zwischen ein und vier Prozent. In Dortmund<br />
gibt es Gegenden mit bis zu 16<br />
Prozent Leerstand, obwohl Dortmund<br />
den Bevölkerungsrückgang erfolgreich<br />
gestoppt und Essen in der Einwohnerzahl<br />
überholt hat.<br />
Und so verursacht <strong>die</strong> Lage durchaus<br />
nicht nur Freude. Vermieterverbände<br />
klagen bereits über <strong>die</strong> katastrophale<br />
Investitionslage und beschwören zerfallende<br />
Ortsteile, weil das Geld für<br />
Instandhaltungen fehle. Und große<br />
Wohnungsunternehmen zahlen satte<br />
Prämien an neue Mieter: Beim Allbau in<br />
Essen gibt es ein Jahresticket der EVAG,<br />
Häusser-Bau schenkt neuen Mietern<br />
drei Monatsmieten und einen Laminat-<br />
Boden und <strong>die</strong> Deutsche Annington<br />
spen<strong>die</strong>rt eine Kücheneinrichtung.<br />
Pleite gegangen ist aber noch keiner<br />
von ihnen.<br />
Für <strong>die</strong> Comics auf <strong>die</strong>sen Seiten mussten wir tief in unseren Archiven wühlen.
Nicht nur im Malerviertel, auch im südlichen Ehrenfeld<br />
kämpfen Mieter um den Erhalt ihres Grüns. Auch sie<br />
sind Mieter und Mitglieder einer Genossenschaft. Die<br />
Unterschiede: Es geht nicht um Bäume, sondern um<br />
Gärten. Wem sie zum Opfer fallen sollen, ist nicht eine<br />
Modernisierung, sondern eine Nachverdichtung. Und <strong>die</strong><br />
Genossenschaft ist eine andere. Nicht nur dem Namen nach.<br />
Einen Schritt<br />
weiter Mit<br />
Hinter den Häusern an der Drusenberg-<br />
und Flotowstraße möchte<br />
<strong>die</strong> Bochumer Wohnstätten-Genossenschaft<br />
weitere Wohnungen bauen. Die<br />
Freifläche dort ist groß genug dafür.<br />
Doch sie wird von den Mietern genutzt:<br />
Als Erholungs- und Nutzgärten,<br />
als autofreie Kinderspielfläche und als<br />
Begegnungsstätte für Jung und Alt. All<br />
<strong>die</strong>s ginge unwiderbringlich verloren,<br />
wenn hier ein Bauriegel mit 12 bis 15<br />
Wohnungen ins Hinterland gesetzt<br />
würde.<br />
Der Widerstand der Mieter formierte<br />
sich schnell und entschlossen (wir<br />
berichteten). Inzwischen konnten <strong>die</strong><br />
Mieter erste Erfolge erzielen. So kandi<strong>die</strong>rten<br />
etliche Anwohner erfolgreich<br />
bei der Wahl zur Vertreterversammlung.<br />
Das ist das grundlegende Mitbestimmungsorgan<br />
einer Genossenschaft. Es<br />
beschließt zwar nicht über Einzelmaßnahmen<br />
- das ist Sache des Aufsichtsrats<br />
- , wählt aber den Aufsichtsrat und hat<br />
dadurch einen gewissen Einfluss auf <strong>die</strong><br />
Unternehmenspolitik.<br />
Wahlbeeinflussung<br />
Das weiß natürlich auch der Vorstand,<br />
der wiederum vom Aufsichtsrat<br />
ernannt wird. Und offenbar war ihm<br />
<strong>die</strong> geballte Kandidatur von elf Mietern<br />
aus der bedrohten Siedlung nicht<br />
geheuer. Als <strong>die</strong> Mieter auch noch ein<br />
Wahlplakat mit ihren Konterfeis im<br />
Wahlbezirk verteilten und <strong>die</strong> Gründe<br />
ihrer Kandidatur erläuterten (grünes<br />
familienfreundliches Wohnumfeld<br />
erhalten), sah sich der Vorstand zum<br />
Eingreifen genötigt.<br />
Am 1. April - aber sicher ganz ernst<br />
gemeint - ließ der Vorstand seinerseits<br />
ein Schreiben „An alle Mitglieder des<br />
Wahlbezirks 1“ verteilen. Darin warf er<br />
den Kandidaten „Wahlbeeinflussung“<br />
vor sowie <strong>die</strong> Absicht „anderen Mitgliedern<br />
ein neues Zuhause unmöglich<br />
zu machen“. Das Grundstück hinter<br />
der Drusenbergstraße wurde erneut<br />
als „brachliegend“ bzw. „ungenutzt“<br />
bezeichnet. Das Schreiben gipfelte in<br />
der Aufforderung: „Wir bitten Sie, sich<br />
unabhängig von <strong>die</strong>ser Flugblattaktion<br />
für Kandidaten Ihres Vertrauens zu<br />
entscheiden, welche nicht persönliche,<br />
sondern <strong>die</strong> Interessen der Genossenschaft<br />
vertreten.“ Gefruchtet hat <strong>die</strong>ser<br />
Appell allerdings nicht: Acht der elf<br />
Kandidaten wurden gewählt, <strong>die</strong> drei<br />
anderen wurden Stellvertreter.<br />
Politik-Beeinflussung<br />
Da <strong>die</strong> Zerstörung der Gärten juristisch<br />
nicht verhindert werden kann,<br />
für <strong>die</strong> Nachverdichtung aber ein Bebauungsplan<br />
erstellt werden muss, ist<br />
natürlich <strong>die</strong> Kommunalpolitik erster<br />
Adressat der Mieter. Denn nur der Rat<br />
der Stadt kann einen Bebauungsplan<br />
beschließen, nachdem <strong>die</strong> örtliche<br />
Bezirksvertretung und alle zuständigen<br />
Fachausschüsse gehört worden sind.<br />
Und im Bezirk sind <strong>die</strong> Mieter bereits<br />
mächtig aktiv. Am 1. Juni hatten<br />
sie Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge<br />
im SPD-Ortsverband Bochum Süd vorzustellen.<br />
Die Präsentation hinterließ<br />
ziemlichen Eindruck. Es gab sogar<br />
Stimmen, <strong>die</strong> sich durch <strong>die</strong> bisherige<br />
Darstellung der Genossenschaft hinters<br />
Licht geführt fühlten. „Man hat uns<br />
den Eindruck vermittelt, als handele es<br />
sich um eine brachliegende, verwilderte<br />
Fläche“, hieß es.<br />
Wie intensiv <strong>die</strong> Grünfläche tatsächlich<br />
genutzt wird, davon konnten<br />
sich <strong>die</strong> Politiker am 10. Juli selbst<br />
ein Bild machen. Die Mieterinitiative<br />
hatte zum Gartenfest eingeladen. Bei<br />
strahlendem Sonnenschein, Kaffee und<br />
Kuchen konnte jeder selbst in Augenschein<br />
nehmen, was da demnächst von<br />
Baggern umgepflügt und durch neue<br />
Wohnungen und eine Tiefgarage ersetzt<br />
werden soll. Besonders plastisch wirkte,<br />
dass <strong>die</strong> Mieter den Bereich, auf dem<br />
der neue Baukörper errichtet werden<br />
soll, mit rotem Flatterband abgesteckt<br />
hatten. Bezirkspolitiker der SPD und<br />
der Grünen beschlossen spontan, eine<br />
Nachverdichtung an <strong>die</strong>sem Ort nicht<br />
zu befürworten. Ein erster Schritt.<br />
Inzwischen zeigen auch <strong>die</strong> Bochumer<br />
Wohnstätten erste Anzeichen von<br />
Einlenken: Der Aufsichtsrat lud <strong>die</strong><br />
Mieterinitiative zum Gespräch ein, um<br />
sich ihre Bedenken anzuhören. Was für<br />
ein Unterschied zu dem, was im Malerviertel<br />
passiert!<br />
MIETER<br />
Flatterband haben <strong>die</strong> Mieter den geplanten Baukörper abgesteckt.<br />
Nachhilfe in Demokratie<br />
Aufmerksamen Lesern unserer Zeitschrift wird<br />
nicht entgangen sein, wie anders <strong>die</strong> Bochumer Wohnstätten<br />
Genossenschaft (Drusenbergstraße) in unserer<br />
Berichterstattung wegkommt als <strong>die</strong> Baugenossenschaft<br />
Bochum (Malerviertel). Dabei haben sie beide eine<br />
Mieterinitiative gegen sich aufgebracht, weil sie beide<br />
planen, altes, gewachsenes Grün im Wohnumfeld zu<br />
zerstören. Aber wo <strong>die</strong> eine Genossenschaft mit dem<br />
Vorschlaghammer wütet, hat <strong>die</strong> andere - zumindest<br />
bisher - Glacéhandschuhe an.<br />
Doch nun das: Während in NRW der Landtagswahlkampf<br />
tobt, versucht <strong>die</strong> Wohnstätten, ein simples<br />
Wahlplakat, auf den Kandidaten für sich selber werben,<br />
als Wahlbeeinflussung zu verunglimpfen. Hallo?<br />
Ist es nicht gut, wenn Wähler ein bisschen mehr über<br />
Kandidaten wissen, als deren Namen?<br />
Wieso ist es gegen <strong>die</strong> Interessen der Genossenschaft,<br />
wenn Mitglieder auch ihre eigenen Interessen vertreten?<br />
Eine Genossenschaft ist ein Wohnungsunternehmen,<br />
dass seinen Mitgliedern gehört. Genossenschaftsinteressen<br />
und Mitgliederinteressen sollten <strong>die</strong> gleichen sein.<br />
Das Schreiben des Vorstands an alle Mitglieder im<br />
Wahlbezirk ist seinerseits eine massive Wahlbeeinflussung.<br />
Hier wurde auf Briefkopf der Genossenschaft - also<br />
aus Geld der Mitglieder - dazu aufgerufen, bestimmte<br />
Kandidaten nicht zu wählen. Damit verletzte der<br />
Vorstand der Wohnstätten eindeutig seine Neutralitätspflicht.<br />
Eine Nachhilfestunde in Demokratie wäre dringend angezeigt.<br />
aha<br />
11
SOZIALES<br />
12<br />
Neue Angemessenheitsgrenzen in<br />
NRW – dank neuer Flächenwerte<br />
Wer Hartz IV oder Sozialhilfe erhält, bekommt im Regelfall <strong>die</strong> Kosten der Miete (Kaltmiete) nur bis<br />
zur Höhe einer angemessenen Grenze. Solange <strong>die</strong>ser Preis nicht überschritten wird, ist <strong>die</strong> Größe<br />
oder der m 2 -Preis der Wohnung egal.<br />
Zur Berechnung <strong>die</strong>ser Werte haben<br />
<strong>die</strong> Sozialgerichte eine Formel<br />
entwickelt. Je nach Haushaltsgröße<br />
wird dabei ein Flächenwert<br />
verwandt. Bislang galt in NRW ein<br />
Wert von 45 m 2 für eine Person,<br />
hinzu kamen jeweils 15 m 2 für jede<br />
weitere Person im Haushalt. Multipliziert<br />
wurde das dann mit dem<br />
jeweils vor Ort angemessenen<br />
Mietwert.<br />
Dazu hat dann Ende 2009 das<br />
Bundessozialgericht (BSG) entschieden.<br />
Und zu NRW ausdrücklich<br />
betont, dass für <strong>die</strong> Flächenwerte<br />
<strong>die</strong> Werte zu gelten haben,<br />
<strong>die</strong> auch zur Erteilung eines<br />
Wohnberechtigungsscheins (um<br />
eine Sozialwohnung anmieten zu<br />
können) gelten.<br />
Genau <strong>die</strong>ses hat sich in NRW geändert.<br />
Für den Wohnberechtigungsschein<br />
gelten nunmehr 50 m 2 für <strong>die</strong><br />
erste, weitere 15 m 2 für jede weitere<br />
Person im Haushalt. Soweit bekannt,<br />
weigern sich jedoch alle Kommunen<br />
in NRW, <strong>die</strong>ses umzusetzen. Dabei<br />
werden sie vom Ministerium für Arbeit,<br />
Gesundheit und Soziales NRW<br />
unterstützt. Dieses empfiehlt nunmehr<br />
<strong>die</strong> Formel 47 m 2 + 15. Die Begründung<br />
lautet: Das BSG hätte zu einer<br />
veralteten Rechtslage entschieden.<br />
Das stimmt zunächst. Zum Recht der<br />
Sozialwohnungen gab und gibt es in<br />
NRW zwei Verwaltungsvorschriften.<br />
Die erste enthielt immer schon Werte<br />
nach dem Muster 47 + 15. Dieses bezog<br />
sich aber nur auf barrierefreie<br />
Wohnungen, bezogen auf <strong>die</strong> Zimmerzahl.<br />
Die zweite bezog sich auf den<br />
Wohnberechtigungsschein und enthielt<br />
<strong>die</strong> Formel 45 + 15. Das BSG hat<br />
zur alten Rechtslage geurteilt, dass eine<br />
Orientierung von Werten an der<br />
Zimmerzahl vollkommen untauglich<br />
sei, daher <strong>die</strong> Werte für <strong>die</strong> Wohnberechtigungsscheine<br />
gälten.<br />
Und daran hat sich gar nichts geändert.<br />
Das einzige, das sich geändert hat, ist<br />
<strong>die</strong> Gesetzgebungszuständigkeit für das<br />
Recht von Sozialwohnungen. Das alte<br />
Bundesgesetz ist zum Jahreswechsel<br />
außer Kraft getreten, stattdessen sind<br />
identische gesetzliche Regelungen<br />
durch den Landesgesetzgeber erlassen<br />
worden. In den hier fraglichen Bereichen<br />
hat sich noch nicht einmal <strong>die</strong><br />
Formulierung geändert. Eben nur <strong>die</strong><br />
Flächenwerte. Und nach BSG müssen<br />
<strong>die</strong>se gelten. Weil <strong>die</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Wohnberechtigungsschein<br />
NRW anzuwenden sind, egal<br />
wer <strong>die</strong>se erlassen hat und wie <strong>die</strong>se<br />
lauten. Und weil es andere Werte nicht<br />
gibt. Es ist inhaltlich alles beim Alten<br />
geblieben.<br />
Das Ministerium und <strong>die</strong> Kommunen<br />
warten einfach ab. Und bemessen Angemessenheitsgrenzen<br />
rechtswidrig.<br />
Insgesamt ein mieses Spiel. Das<br />
BSG hat unmissverständlich entschieden.<br />
Bislang hatte das Ministerium<br />
einen guten Ruf, zur Umsetzung<br />
der Rechtslage nach der<br />
Rechtsprechung des BSG beizutragen.<br />
Dieser gute Ruf wird gerade<br />
verspielt. In der politischen Hoffnung<br />
auf eine Bundesverordnung,<br />
oder pauschalierte Wohnkosten,<br />
oder eine Regierungsmehrheit in<br />
NRW, oder ... Die ersten Sozialgerichte<br />
haben <strong>die</strong> 50 m 2 seit dem<br />
01.01.2010 bereits ausgeurteilt.<br />
Daher kann nur jedem Betroffenen<br />
geraten werden, sich dagegen<br />
zu wehren, Widerspruch einzulegen<br />
und ggf. Klage zu erheben<br />
oder – falls erforderlich – ein sozialgerichtliches<br />
Eilverfahren zu betreiben.<br />
(hg)<br />
Bundesregierung will<br />
Heizkosten bei<br />
Wohngeld sparen<br />
Wer keinen Anspruch auf Hartz IV<br />
hat, kann bei geringem Einkommen<br />
Wohngeld beantragen. Beides<br />
zusammen geht nicht, Hartz IV und<br />
Wohngeld schließen sich aus. Seit<br />
2009 sind beim Wohngeldzuschuss<br />
der Höhe nach erstmalig anteilig<br />
Heizkosten berücksichtigt. Dieses<br />
soll entfallen, der Wohngeldzuschuss<br />
gekürzt werden.<br />
Der Sache nach ist das vollkommen<br />
unbegründet, zudem ungerecht, urteilen<br />
Deutscher Mieterbund und<br />
Mieterforum Ruhr. (hg)
Bochumer Mietspiegel<br />
für nicht preisgebundenen Wohnunraum<br />
gültig vom 1. 04. 2010 bis zum 31. 03. 2012<br />
1. Allgemeines<br />
Der Mietspiegel basiert auf den Daten einer umfangreichen Erhebung bei Bochumer Mietern<br />
und Vermietern. Er ist vom Arbeitskreis Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558<br />
d des Bürgerlichen Gesetzbuches anerkannt worden.<br />
Der Mietspiegel gibt ausschließlich das Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete typischer<br />
nicht preisgebundener Mietwohnungen (Geschosswohnungsbau) im Stadtgebiet Bochum<br />
wieder. Daten über vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser wurden nicht erhoben und finden<br />
sich deshalb auch nicht in den Tabellenwerten wieder.<br />
Der Mietspiegel soll eine eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, Streit- und Gerichtsverfahren<br />
zwischen den Mietvertragsparteien verhindern und zur Versachlichung von<br />
Auseinandersetzungen um den Mietpreis beitragen.<br />
Es empfiehlt sich im Zweifelsfall, mit dem eigenen Mietvertrag bei einer der auf der letzten<br />
Seite genannten Interessenvertretungen Rücksprache zu nehmen.<br />
2. Ortsübliche Vergleichsmiete<br />
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das Entgelt für <strong>die</strong> Überlassung leeren Wohnraums ohne<br />
alle Betriebs- und Nebenkosten (Nettokaltmiete) je Quadratmeter im Monat.<br />
Sollte eine Brutto- oder Teilinklusivmiete vereinbart worden sein, in der alle oder einige Betriebs-<br />
und Nebenkosten enthalten sind, so erhöhen sich <strong>die</strong> Werte der Mietpreistabelle um<br />
<strong>die</strong> Höhe der Betriebs- und Nebenkosten, <strong>die</strong> in der Miete enthalten sind, umgerechnet auf<br />
den Quadratmeter Wohnfläche.<br />
3. Betriebs- und Nebenkosten<br />
Als Betriebs- und Nebenkosten gelten <strong>die</strong> in § 2 der Verordnung über <strong>die</strong> Aufstellung von Betriebskosten<br />
(Betriebskostenverordnung - BetrKV) aufgeführten Kostenarten. Das sind zurzeit:<br />
Grundsteuer, Kosten für Frisch- und Abwasser, Oberflächenentwässerung, Heizung und deren<br />
Wartung, Abgasmessungen, <strong>die</strong> zentrale Warmwasserversorgungsanlage und deren Wartung,<br />
Aufzug und dessen Wartung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung<br />
und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Haushaftpflicht-<br />
und Gebäudeversicherung, Hauswart, Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne<br />
oder des Kabel- oder Satellitenanschlusses, Kosten der Einrichtung für <strong>die</strong> Wäschepflege<br />
sowie sonstige Betriebskosten.
4. Baujahr des Hauses<br />
Das Alter des Hauses beeinflusst in der Regel den Mietwert. Zur Einordnung in <strong>die</strong> Baualtersklassen<br />
der Tabelle ist das Jahr der Bezugsfertigkeit maßgebend. Die Tabellenwerte stellen<br />
durchschnittliche <strong>Mieten</strong> (Mittelwerte) für typische Wohnungen der jeweiligen Baualtersklasse<br />
dar.<br />
Ausbau und Erweiterung:<br />
Bei nachträglich neu geschaffenen Wohnungen in einem bestehenden Haus ist ein Mittelwert<br />
aus den Tabellenwerten der Baualtersklasse, in welcher der Ausbau erfolgte und der davor<br />
liegenden Altersklasse zu bilden.<br />
Modernisierungen:<br />
Bei modernisierten Wohnungen ist eine dem Modernisierungsgrad entsprechende Ausstattung<br />
zugrunde zu legen. Die Einstufung in eine jüngere Baualtersklasse darf nicht vorgenommen<br />
werden.<br />
5. Wohnlagen<br />
Anders als bei früheren Mietspiegeln hat <strong>die</strong> Erhebung für den Mietspiegel 2010 keine Daten<br />
erbracht, <strong>die</strong> eine grundsätzliche Unterscheidung nach verschiedenen Wohnlagen rechtfertigen.<br />
Es gibt jedoch einzelne Lagekriterien, <strong>die</strong> einen Einfluss auf den Mietpreis haben, und<br />
zwar:<br />
- Lage der konkreten Wohnung im Haus<br />
- Anzahl der Wohnungen im Haus<br />
- öffentliche Infrastruktur (z. B. Schulen, Kindergärten, Museen, Bäder, Bibliotheken) in der<br />
Nähe des Hauses (bis 500 m Luftlinie)<br />
- Gesundheitsinfrastruktur (z. B. Ärzte, Apotheken) in der Nähe des Hauses (bis 500 m Luftlinie)<br />
- Nähe zur Innenstadt (bis 500 m Luftlinie von Nord-, West-, Süd-, Ostring) bzw. Wattenscheid-Marktplatz<br />
Diese Kriterien sind in den Zu- und Abschlagslisten unter der Mietpreistabelle berücksichtigt.<br />
6. Ausstattung<br />
Die in der Tabelle ausgewiesenen Mietwerte setzen einen durchschnittlichen Erhaltungszustand<br />
des Wohnraumes voraus.<br />
Der Tabellenmiete liegt eine Standardwohnung zugrunde, <strong>die</strong> über folgende Mindestausstattungen<br />
verfügt, <strong>die</strong> ausschließlich der Vermieter geschaffen oder bezahlt hat:<br />
- Wohnungsabschluss zum Treppenhaus<br />
- alle Räume können direkt vom Flur oder von der Diele betreten werden (keine Durchgangszimmer<br />
oder gefangene Räume, ab Dreiraumwohnung)<br />
- Fußboden nackter Estrich, unbehandelte Holz<strong>die</strong>len oder Bodenverlegeplatten
- Bad und WC<br />
- das Bad enthält eine Einbauwanne oder Dusche und Handwaschbecken (alles mit Warmwasserversorgung)<br />
und ist verfliest<br />
- Warmwasserversorgung in der Küche<br />
- Zentralheizung<br />
- mindestens 2/3 isolierverglaste Fenster<br />
- Elektroinstallation ausreichend für den Betrieb aller modernen Geräte<br />
Zu- und Abschläge:<br />
Bei Abweichungen von der Mindestausstattung sind Zu- und Abschläge vorzunehmen, sofern<br />
sie vom Vermieter geschaffen oder bezahlt worden sind. Die Zu- und Abschläge gliedern<br />
sich in zwei Gruppen:<br />
- Zu- und Abschläge auf <strong>die</strong> Tabellenmiete pro Quadratmeter (€/qm/Monat)<br />
- Zu- und Abschläge pro Wohnung (€/Monat)<br />
Zunächst ist <strong>die</strong> qm-Miete anhand der Tabellenwerte und der Liste der Zu- und Abschläge<br />
pro Quadratmeter (€/qm/Monat) zu ermitteln und mit der Wohnfläche zu multiplizieren.<br />
Dieser Betrag ist dann um <strong>die</strong> Zu- bzw. Abschläge pro Wohnung (€/Monat) zu verändern.<br />
Zu- bzw. Abschläge auf <strong>die</strong> Tabellenmiete (€/qm/Monat) sind vorzunehmen bei<br />
- überwiegend einfach verglasten Fenstern<br />
- unzureichender Elektroinstallation<br />
- Rollläden<br />
- Wärmedämmung<br />
- Teppichboden oder PVC-Belag<br />
- Laminat- oder Fliesenboden<br />
- Naturstein- oder Parkettboden<br />
- keine Heizung<br />
- Etagenheizung<br />
- Brennwert-Technik<br />
Zu- bzw. Abschläge pro Wohnung (€/Monat) sind vorzunehmen bei<br />
- gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer (ab Drei-Raum-Wohnung)<br />
- kein warmes Wasser in der Küche<br />
- kein Bad<br />
- barrierearmes Bad (z. B. bodengleiche Dusche)<br />
- Gäste WC<br />
- barrierearmer Zugang zur Wohnung (stufenlos erreichbar vom öffentlichen Verkehrsraum)<br />
- Balkon<br />
Besonderheiten:<br />
- bei Sonderausstattungen können angemessene Zuschläge gemacht werden.<br />
- bei Unterschreitung der Mindeststandards können zusätzliche Abschläge gebildet werden.<br />
- Appartement:<br />
Unter einem Appartement ist eine Einzimmerwohnung zu verstehen, <strong>die</strong> über eine eingerichtete<br />
Kochnische nebst separatem Bad mit Dusche/Einbauwanne und WC verfügt. Hier ist ein<br />
Zuschlag vorzunehmen, der dem Wert der Möblierung Rechnung trägt.
Die Mietpreistabelle<br />
Ermitteln Sie zunächst <strong>die</strong> Basis-Miete anhand folgender Tabelle:<br />
Baujahr Größe qm-Miete Spanne<br />
von - bis<br />
bis 40 qm 4,96 € 4,91 - 5,01<br />
bis 1929 über 40 bis 60 qm 4,78 € 4,73 - 4,82<br />
über 60 qm 4,58 € 4,54 - 4,62<br />
bis 40 qm 5,37 € 5,33 - 5,42<br />
1930 - 1969 über 40 bis 60 qm 5,18 € 5,15 - 5,22<br />
über 60 qm 4,99 € 4,95 - 5,03<br />
bis 40 qm 5,57 € 5,52 - 5,63<br />
1970 - 1989 über 40 bis 60 qm 5,39 € 5,34 - 5,44<br />
über 60 qm 5,19 € 5,14 - 5,24<br />
bis 40 qm 6,71 € 6,60 - 6,82<br />
ab 1990 über 40 bis 60 qm 6,53 € 6,42 - 6,63<br />
über 60 qm 6,33 € 6,22 - 6,43<br />
Korrigieren Sie sodann <strong>die</strong> Basis-Miete um folgende Werte:<br />
Zu- und Abschläge pro qm und Monat in €:<br />
überwiegend einfach verglaste Fenster - 0,17 € / qm<br />
überwiegend Fenster mit Rollläden + 0,08 € / qm<br />
unzureichende Elektroinstallation - 0,18 € / qm<br />
Wärmedämmung + 0,25 € / qm<br />
Teppichboden oder PVC-Belag + 0,11 € / qm<br />
Laminat- oder Fliesenboden + 0,45 € / qm<br />
Naturstein- oder Parkettboden + 0,76 € / qm<br />
keine Heizung - 0,47 € / qm<br />
Etagenheizung - 0,29 € / qm<br />
Brennwert-Technik + 0,23 € / qm<br />
Multiplizieren Sie als nächstes <strong>die</strong> so gefundene qm-Miete mit der Fläche der Wohnung in<br />
qm. Korrigieren Sie <strong>die</strong>se Gesamtmiete um folgende Werte:<br />
Zu- und Abschläge auf <strong>die</strong> Gesamtmiete pro Monat in €:<br />
weniger als drei Wohnungen im Haus + 9,00 €<br />
Lage der Wohnung im Erdgeschoss - 4,00 €<br />
unzureichende öffentliche Infrastruktur - 3,00 €<br />
unzureichende Gesundheitsinfrastruktur - 6,00 €<br />
Nähe zur Innenstadt + 10,00 €<br />
gefangene Räume bzw. Durchgangszimmer - 8,00 €<br />
kein warmes Wasser in der Küche - 12,00 €<br />
kein Bad - 10,00 €<br />
barrierearmes Bad + 49,00 €<br />
Gäste WC + 12,00 €<br />
barrierearmer Zugang zur Wohnung + 17,00 €<br />
Balkon + 5,00 €<br />
Das Ergebnis ist <strong>die</strong> ortsübliche Vergleichsmiete.
Knapp zwei Jahre nach dem<br />
Kauf hat der Whitehall Fonds<br />
von Goldman-Sachs, dem <strong>die</strong><br />
LEG seitdem gehört, alle Unternehmensteile<br />
und -beteiligungen<br />
zum 1. April unter einem<br />
einzigen Konzern-Dach gebündelt.<br />
Nach dem intern als<br />
„Change-Project One“ bezeichneten<br />
Umbau bleiben von elf<br />
Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaften<br />
nur noch <strong>die</strong> LEG<br />
Management GmbH und <strong>die</strong><br />
LEG Wohnen NRW GmbH. TraditionsreicheWohnungsgesellschaften<br />
sind vom Markt verschwunden.<br />
Zusammengefasst in drei Regionen<br />
werden <strong>die</strong> 92.000 Wohnungen mit<br />
rund 250.000 Mieterinnen und Mietern<br />
nun ausschließlich von der LEG Wohnen<br />
NRW GmbH betreut. Aus den Verwaltungsstrukturen<br />
der einzelnen Wohnungsgesellschaften<br />
sind nach heutigem<br />
Stand 10 Niederlassungen, 17 Kundencenter<br />
und 100 Mieterbüros entstanden.<br />
Mitbestimmung<br />
Wenn es aber einen Gradmesser für den<br />
Stellenwert der Belegschaft in einem<br />
Unternehmen gibt, sind es <strong>die</strong> Mitbestimmungsrechte.<br />
Die amerikanische<br />
Handschrift wurde schon am Tag nach<br />
der Übernahme der LEG sichtbar. Als<br />
Erstes wurde sofort der Gesellschaftsvertrag<br />
geändert: Der drittelparitätisch<br />
mit Arbeitnehmervertretern besetzte<br />
Aufsichtsrat bleibt zwar erhalten. Alle<br />
wesentlichen Entscheidungskompetenzen<br />
werden jedoch direkt in <strong>die</strong> Gesellschafterversammlung<br />
und einen klei-<br />
Kahlschlag<br />
Der Einstieg angloamerikanischer Finanzgesellschaften bei den größten deutschen<br />
Wohnungsgesellschaften schlägt sich vor allem im radikalen Personal- und Serviceabbau nieder.<br />
Deutsche Annington und Gagfah haben sich von großen Teilen ihrer Angestellten getrennt.<br />
Noch hindert eine weitgehende Beschäftigungsgarantie in der Sozialcharta <strong>die</strong> LEG an<br />
vergleichbaren Einschnitten. Die Weichen für 2018 werden aber bereits gestellt.<br />
nen „Beirat“ der Anteilseigner verlagert.<br />
Über<strong>die</strong>s hat Whitehall eine Beratungsfirma<br />
von Goldman-Sachs eingesetzt,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> Umsetzung der neuen Geschäftspolitik<br />
in der LEG zentral überwacht<br />
und <strong>die</strong> Einhaltung der Vorgaben<br />
der neuen Eigentümer auf allen<br />
Ebenen kontrolliert. Mit Auslaufen der<br />
derzeitigen Wahlperiode wird der Aufsichtsrat<br />
im Juli von 21 auf sechs Mitglieder<br />
verkleinert. Dem verkleinerten<br />
Aufsichtsrat werden künftig nur noch<br />
zwei gewählte Arbeitnehmervertreter<br />
angehören.<br />
Vorreiter<br />
Die LEG ist noch bis 2018 an <strong>die</strong> Beschränkungen<br />
der Sozialcharta gebunden.<br />
Die Parallelen zu den Unternehmensstrategien<br />
der Deutschen Annington<br />
und der Gagfah sind aber nicht zu<br />
übersehen. Zwecks Personalabbau installierte<br />
<strong>die</strong> Deutsche Annington in<br />
ihrer Bochumer Unternehmenszentrale<br />
eine als „Customer Care Center“<br />
(CCC) bezeichnete Telefonzentrale<br />
für alle Mieteranfragen<br />
bundesweit. Der Personalabbau<br />
um 300 bis 400 Stellen erfolgte<br />
gezielt im bisher flächendeckenden<br />
Kundenservice (siehe<br />
Mieterforum Nr. 17). Vorausgegangen<br />
war auch hier <strong>die</strong> Integration<br />
der in der Einkaufstour<br />
erworbenen Werks- und<br />
Dienstwohnungsgesellschaften.<br />
Telefonchaos und stark an<strong>steigen</strong>de<br />
Wohnungsleerstände haben<br />
den Vorstand nicht zu einem<br />
Kurswechsel veranlasst.<br />
Vorreiterin der einschneidenden Personalreduzierung<br />
war aber <strong>die</strong> teilweise<br />
börsennotierte Gagfah Group. Die ehemalige<br />
Wohnungsgesellschaft des Rentenversicherungsträgers<br />
BfA vergab 2008<br />
<strong>die</strong> gesamten Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten<br />
an <strong>die</strong> privaten<br />
Unternehmen GFP Enders Projektmanagement<br />
GmbH und B&O. Die Gagfah-<br />
Geschäftsführung versicherte, dass <strong>die</strong><br />
errechnete Kos teneinsparung von<br />
durchschnittlich 8 Prozent wieder in <strong>die</strong><br />
Wohnungen gesteckt werden soll und<br />
auch das Personal von den Auftragnehmern<br />
zu gleichen Vertragsbedingungen<br />
übernommen wird. Die Gagfah gilt aber<br />
aufgrund hoher Ausschüttungen an <strong>die</strong><br />
Anteilseigner heute als Schlusslicht bei<br />
der Bestandspflege.<br />
Helmut Lierhaus, Sprecher des Aktionsbündnisses<br />
„Zukunft der LEG“: „Es ist<br />
noch Zeit, den Anspruch der LEG-Mieter<br />
auf kompetente Ansprechpartner<br />
vor Ort und einen zeitgemäßen Wohnungsbestand<br />
zu verteidigen.“ (li)<br />
LEG<br />
13
URTEILE<br />
Mietzuschlag für Renovierungen nur<br />
bei Sozialwohnungen denkbar<br />
14<br />
Der Bundesgerichtshof hat es<br />
für zulässig erklärt, dass Vermie-<br />
ter von Sozialwohnungen einen<br />
Zuschlag zur Kostenmiete fordern<br />
dürfen, wenn <strong>die</strong> Renovierungs-<br />
klausel im Mietvertrag unwirksam<br />
ist, <strong>die</strong> Vermieter also selbst für<br />
<strong>die</strong> Schönheitsreparaturen sorgen<br />
müssen.<br />
Mieter in Sozialwohnungen, <strong>die</strong><br />
in ihrem Mietvertrag eine unwirksame<br />
Schönheitsreparaturklausel<br />
haben, müssen jetzt mit spürbaren<br />
BGH-Palais in Karlsruhe<br />
(Foto: www.bundesgerichtshof.de)<br />
Ist eine gemietete Wohnung tat-<br />
sächlich über 10 % kleiner als im<br />
Mietvertrag angegeben, handelt<br />
es sich um einen Wohnungsman-<br />
gel. Auch ca.-Angaben im Vertrag<br />
rechtfertigen keine Abweichung<br />
von weiteren 5 %. Das hat der<br />
Bundesgerichtshof geurteilt.<br />
Ein Aachener Vermieter hatte im<br />
Mietvertrag <strong>die</strong> Wohnfläche mit<br />
„ca. 100 Quadratmeter“ angegeben.<br />
Tatsächlich war <strong>die</strong> Wohnung nur 83,19<br />
Mieterhöhungen rechnen. Nach dem<br />
Gesetz ist eine Mieterhöhung von<br />
9,41 Euro pro Quadratmeter im Jahr<br />
möglich. Mieter sollten mit Hilfe ihres<br />
<strong>Mieterverein</strong>s genau prüfen, ob sie sich<br />
auf <strong>die</strong> Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturregelung<br />
berufen oder nicht.<br />
Möglicherweise kann es für sie günstiger<br />
sein, <strong>die</strong> Schönheitsreparaturregelung<br />
im Einverständnis mit dem Vermieter<br />
zu ändern.<br />
Bei Sozialwohnungen. gilt <strong>die</strong> so<br />
genannte Kostenmiete, <strong>die</strong> zur Deckung<br />
der laufenden Aufwendungen<br />
erforderlich ist. Hierzu gehören Kosten<br />
für Fremd- und Eigenkapital sowie<br />
<strong>die</strong> Bewirtschaftungskosten, das heißt<br />
Mieter müssen Fehler in der Ne-<br />
benkostenabrechnung innerhalb<br />
von 12 Monaten nach Vorlage<br />
beanstanden - und zwar auch<br />
dann, wenn es immer wieder der<br />
gleiche Fehler ist wie schon in<br />
den Vorjahren. Das entschied der<br />
Bundesgerichtshof.<br />
Im vorliegenden Fall forderte der<br />
Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung<br />
<strong>die</strong> Zahlung anteiliger<br />
Grundsteuern von seinen Mietern.<br />
Hierzu waren <strong>die</strong> Mieter aber nicht<br />
verpflichtet, weil eine entsprechende<br />
mietvertragliche Regelung zwischen<br />
ihnen und dem Vermieter nie getroffen<br />
wurde. Für <strong>die</strong> Abrechnungsjahre<br />
Wohnung zu klein? Miete mindern!<br />
Quadratmeter groß. Das Landgericht<br />
wollte bei der vereinbarten Wohnfläche<br />
Abweichungen von plus/minus fünf<br />
Prozent akzeptieren und <strong>die</strong> berechtigte<br />
Mietminderung auf Grundlage einer<br />
Wohnflächendifferenz von 95 Quadratmetern<br />
zu 83,19 Quadratmetern<br />
berechnen.<br />
Der Bundesgerichtshof betonte, wie<br />
schon in früheren Entscheidungen (z.<br />
B. BGH VIII ZR 133/03), dass ein Wohnungsmangel<br />
immer vorliegt, wenn <strong>die</strong><br />
Flächenabweichung mehr als zehn Prozent<br />
beträgt. Die zehnprozentige Toleranzgrenze<br />
ist eine Ausnahmeregelung,<br />
Abschreibung, Verwaltungskosten,<br />
Betriebskosten, Instandhaltungskosten<br />
und das Mietausfallwagnis.<br />
Bei frei finanzierten Wohnungen,<br />
dem Großteil der Wohnungen in<br />
Deutschland, gilt das Kostenmietprinzip<br />
nicht. Hier wird <strong>die</strong> Miete zwischen<br />
Mieter und Vermieter frei vereinbart,<br />
gilt für Mieterhöhungen das Vergleichsmietenprinzip.<br />
Der Vermieter kann<br />
keinen Mietzuschlag bei unwirksamen<br />
Schönheitsreparaturregelungen fordern,<br />
denn er selbst trägt das Risiko, dass eine<br />
von ihm verwendete Schönheitsreparaturklausel<br />
unwirksam ist. Das hatte der<br />
Bundesgerichtshof in den vergangenen<br />
Jahren mehrfach entschieden.<br />
Abrechnung falsch?<br />
Immer beanstanden!<br />
2003 und 2004 reklamierten <strong>die</strong> Mieter<br />
<strong>die</strong>sen Fehler, mit der Konsequenz, dass<br />
sie keine anteiligen Grundsteuerbeträge<br />
zahlen mussten. Für 2005 reklamierten<br />
sie <strong>die</strong>sen Fehler nicht mehr. Konsequenz<br />
nach der Rechtsprechung des<br />
Bundesgerichtshofs ist, dass sie jetzt für<br />
2005 Grundsteuer zahlen müssen.<br />
Das Urteil hat zur Folge, dass Vermieter<br />
sanktionslos Jahr für Jahr den<br />
gleichen Fehler in <strong>die</strong> Betriebskostenabrechnung<br />
einbauen. Reklamiert der<br />
Mieter den Fehler, muss <strong>die</strong> Abrechnung<br />
korrigiert werden. Reklamiert der Mieter<br />
einmal nicht, kann der Vermieter Forderungen<br />
durchsetzen, auf <strong>die</strong> er keinen<br />
Anspruch hat. Es wird also immer wichtiger,<br />
jede einzelne Betriebskostenabrechnung<br />
Jahr für Jahr zu überprüfen.<br />
Der <strong>Mieterverein</strong> hilft dabei.<br />
sie schließt eine zusätzliche Toleranz<br />
aus. Dem relativierenden Zusatz „ca.“<br />
kommt keine Bedeutung zu.<br />
Nach <strong>die</strong>ser Entscheidung kann der<br />
Mieter wegen der Flächenabweichung<br />
von etwa 17 Prozent auch <strong>die</strong> Miete um<br />
17 Prozent kürzen. Gleichzeitig hat der<br />
Mieter das Recht, in der Vergangenheit<br />
zu viel gezahlte Miete zurückzufordern.<br />
Dieser Rückforderungsanspruch verjährt<br />
nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist<br />
beginnt aber erst dann zu laufen, wenn<br />
der Mieter weiß, dass er entsprechende<br />
Ansprüche hat.<br />
AZ: BGH VIII ZR 144/09
Mieterrechte bei<br />
der kalten Räumung –<br />
Das Ausräumen einer Wohnung<br />
ohne Räumungsurteil kann für den<br />
Vermieter teuer werden.<br />
Nach der ständigen Rechtsprechung<br />
des BGH kann zwar ein Kündigungsrecht<br />
des Vermieters schnell entstehen,<br />
wenn der Mieter seine Miete gar nicht,<br />
ohne Grund nur teilweise oder unregelmäßig<br />
zahlt. Dieses ist aber kein Freibrief<br />
für den Vermieter, sich ebenfalls<br />
vertragswidrig zu verhalten. So dürfen<br />
z.B. Versorgungsleitungen für Strom-,<br />
Wasser und Wärme nicht wegen Mietschulden<br />
abgestellt werden, solange der<br />
Vermieter zumindest für den laufenden<br />
Bezug von Energie oder Wasser Miete<br />
erhält. Auch darf der Vermieter nach einer<br />
Kündigung nicht etwa eigenmächtig<br />
<strong>die</strong> Wohnung aufbrechen und räumen.<br />
Derartiges ist auch strafbar.<br />
Der BGH hatte nun einen Fall zu entscheiden,<br />
in dem der Vermieter erst<br />
gekündigt, dann aber nicht auf Räumung<br />
geklagt hatte, sondern stattdessen<br />
<strong>die</strong> Wohnungstür aufbrach und <strong>die</strong><br />
Wohnung ausräumte. Der Mieter klagte<br />
daraufhin auf Schadensersatz für seine<br />
vernichtete Einrichtung, abzüglich der<br />
von ihm noch geschuldeten <strong>Mieten</strong>.<br />
Im konkreten Fall ein verbleibender<br />
Schadensersatzbetrag von immerhin<br />
mehreren 10.000 €.<br />
Die Vorinstanzen hatten <strong>die</strong> Klage des<br />
Mieters abgewiesen, da <strong>die</strong>ser nicht<br />
ausreichend nachweisen konnte, welche<br />
Einrichtungsgegenstände in der<br />
Wohnung verblieben waren und welchen<br />
Wert <strong>die</strong>se noch hatten.<br />
Dem ist der BGH entgegengetreten.<br />
Derjenige, der (zudem noch unberechtigterweise)<br />
eine Wohnung räumt, ist<br />
verpflichtet, ein umfassendes Bestandsverzeichnis<br />
über <strong>die</strong> vorgefundenen<br />
Gegenstände anzufertigen und muss<br />
<strong>die</strong> geräumten Sachen sorgfältig aufbewahren.<br />
Andernfalls trifft den Vermieter<br />
<strong>die</strong> Beweislast, <strong>die</strong> Angaben des Vermieters<br />
zu den Einrichtungsgegenständen<br />
und deren (hier durch ein vom<br />
Mieter veranlasstes Gutachten geschätzten)<br />
Wert detailliert zu widerlegen.<br />
Ohne das Bestandsverzeichnis<br />
wird <strong>die</strong>ses kaum möglich sein. Nach<br />
den Umständen wird es einem Mieter<br />
in einer solchen Situation kaum möglich<br />
sein, einen detaillierten Schaden<br />
darzulegen. Dann ist aber – so der BGH<br />
– das Gericht verpflichtet, den Schaden<br />
nach den vorhandenen Angaben zu<br />
schätzen.<br />
Das Aufbrechen einer Wohnung ohne<br />
Räumungsurteil zählt daher nicht nur<br />
als verbotene Eigenmacht, sondern<br />
kann für einen Vermieter auch teuer<br />
werden. Grund dafür ist, dass <strong>die</strong><br />
Rechtsordnung für solche Fälle ein geregeltes<br />
Verfahren vorsieht, den Räumungsprozess.<br />
Wer sich als Mieter<br />
nicht an seinen Vertrag hält, kann u.U.<br />
eine Kündigung riskieren. Wer sich als<br />
Vermieter nicht an <strong>die</strong> Rechtsordnung<br />
hält, riskiert Schadensersatz.<br />
BGH v. 14.07.2010 -VIII ZR 45/09-<br />
URTEILE<br />
15
Wohnen<br />
16<br />
„Betreutes Wohnen“ in Witten-Bommern<br />
Nach dem Verkauf<br />
fiel der Service weg<br />
Wenn Sie einmal Hilfe oder Pflege<br />
brauchen – kein Problem: Rund<br />
um <strong>die</strong> Uhr steht der qualifizierte Pflege<strong>die</strong>nst<br />
unseres derzeitigen Partners zur<br />
Verfügung. Der Pflege<strong>die</strong>nst ist an <strong>die</strong><br />
in den Wohnungen vorhandene<br />
Notrufanlage angeschlossen.“ So hieß<br />
es in einem netten Prospekt, der für <strong>die</strong><br />
Anmietung einer seniorengerechten<br />
Wohnung in der Anlage „In den Espeln“<br />
warb. Für Seniorinnen und Senioren aus<br />
nah und fern klang das attraktiv. Und<br />
wenn sie sich <strong>die</strong> Anlage näher ansahen,<br />
wurden sie keineswegs enttäuscht.<br />
Hohe Miete für das Wohnen<br />
mit „Kümmerer“<br />
Über den Notruf in den Wohnungen<br />
war ein im Haus tätiger Pflege<strong>die</strong>nst<br />
rund um <strong>die</strong> Uhr erreichbar. Die schönen<br />
Wohnungen waren barrierefrei<br />
über einen Aufzug zu erreichen. Gärten<br />
und Gemeinschaftsräume waren picobello<br />
gepflegt. Im wie ein Wohnzimmer<br />
eingerichteten großen Gemeinschaftsraum<br />
im Erdgeschoss öffnete fast täglich<br />
ein Café. Eine Angestellte des Vermieters,<br />
<strong>die</strong> auch im Haus wohnte, war<br />
immer für alle ansprechbar, putzte und<br />
richtete sogar Geburtstagsfeiern mit<br />
selbst gebackenem Kuchen aus.<br />
Dieser Service hatte zwar seinen Preis<br />
– über 10 Euro kostet <strong>die</strong> Miete pro Quadratmeter<br />
– , aber im Vergleich zu anderen<br />
Angeboten war das günstig. „Für<br />
mich war der Notruf entscheidend dafür,<br />
dass ich <strong>die</strong> Wohnung angemietet hab“,<br />
sagt eine Bewohnerin. „Für mich war<br />
wichtiger, dass es <strong>die</strong>ses Café gab und<br />
<strong>die</strong> nette Ansprechpartnerin“, meint<br />
dagegen eine andere. Aus den Mieter-<br />
Innen wurde eine Gemeinschaft mit<br />
viel Austausch untereinander. Ein Leben,<br />
das sich auch viele Jüngere wünschen.<br />
Folgen einer Übernahme<br />
Aber das Glück währte nicht ewig. Zum<br />
31. Dezember 2009 verkaufte der bishe-<br />
Nach dem Verkauf<br />
einer<br />
Seniorenwohnanlage<br />
in<br />
Witten-Bommern<br />
mussten <strong>die</strong><br />
BewohnerInnen<br />
vorübergehend<br />
auf wichtige<br />
Serviceleistungen<br />
verzichten, für<br />
<strong>die</strong> sie eine hohe<br />
Miete zahlten.<br />
rige Eigentümer, ein Privatmann, <strong>die</strong><br />
Gebäude an eine Firma mit Sitz in Erlangen.<br />
Sie trägt den wenig Vertrauen<br />
einflößenden Namen „Fünfzehnte ZBI<br />
Wohn- und Gewerbeimmobilien<br />
Vermietungs AG & Co. KG“ und ist ein<br />
Immobilienfonds der von der Aktiengesellschaft<br />
„Zentral Boden Immobilien“<br />
(ZBI) verwaltet wird.<br />
Bereits kurz vor dem Verkauf war <strong>die</strong><br />
bisherige Notrufbereitschaft des<br />
Diakonischen Werkes ausgezogen und<br />
<strong>die</strong> langjährige Hausbetreuerin hatte<br />
<strong>die</strong> Kündigung erhalten. Anfang 2010<br />
war dann von dem tollen Service kaum<br />
noch etwas übrig. Auch informiert worden<br />
waren <strong>die</strong> MieterInnen über <strong>die</strong>se<br />
Veränderungen nicht.<br />
Das Café blieb geschlossen. Geputzt<br />
und Schnee geräumt wurde nur noch<br />
von externen Dienstleistungsfirmen. In<br />
Windeseile ließ <strong>die</strong> Qualität nach. Im<br />
harten Winter trauten sich manche<br />
BewohnerInnen gar nicht mehr vor <strong>die</strong><br />
Tür. Für den Austausch von Glühbirnen
oder stecken gebliebene Aufzüge gab es<br />
im Haus keine Ansprechpartnerin mehr.<br />
Und nicht zuletzt war auch der Not<strong>die</strong>nst<br />
nicht mehr so schnell zugegen<br />
wie gewohnt. Zwar wurden <strong>die</strong> Notrufe<br />
jetzt an <strong>die</strong> Johanniter weiter geleitet,<br />
aber <strong>die</strong> fuhren aus Hagen oder Dortmund<br />
an. Viele Minuten Verzögerung,<br />
<strong>die</strong> im Zweifel über Tod oder Leben entscheiden.<br />
MieterInnen organisieren<br />
sich - mit Erfolg!<br />
Die Bewohnerinnen waren verzweifelt<br />
und traten in großer Anzahl dem<br />
MieterInnenverein bei. Dem gelang es,<br />
Kontakt zum neuen Eigentümer aufzunehmen.<br />
Es handle sich um Anfangsschwierigkeiten,<br />
hieß es bei der ZBI.<br />
Man habe ein großes Interesse daran,<br />
einen guten Service zu bieten.<br />
Nach wenigen Tagen und einem Anschreiben<br />
des MieterInnenvereins war<br />
es dann soweit. Die Verwaltung und Betreuung<br />
der Anlage wurde von einer nur<br />
vorübergehend tätigen Firma in Hagen<br />
auf <strong>die</strong> als solide geltende ibs AG aus<br />
Hilden übertragen. Diese einigte sich<br />
auch mit der früheren Hausbetreuerin<br />
über einen neuen Arbeitsvertrag.<br />
Nach wenigen Monaten Unterbrechung<br />
gab es wieder Ansprechpartner<br />
und das Café für <strong>die</strong> MieterInnen wurde<br />
auch wieder geöffnet.<br />
Streit um <strong>die</strong><br />
Notrufbereitschaft<br />
Damit war aber noch nicht das Problem<br />
mit dem verschlechterten Notrufservice<br />
gelöst. Und das hatte sehr ernste Konsequenzen.<br />
Am 28. März stürzte eine<br />
Bewohnerin und zog sich dabei Brüche<br />
und Rückenstauchungen zu. Sie betätigte<br />
sofort den Notruf. Aber erst nach 45<br />
Minuten tauchte der Einsatz<strong>die</strong>nst auf.<br />
Er beförderte <strong>die</strong> Frau ins Bett, anstatt<br />
sich um eine ärztliche Untersuchung<br />
oder <strong>die</strong> Einlieferung ins Krankenhaus<br />
zu kümmern.<br />
Die Neuvermietung der Räumlichkeiten<br />
im Haus an einen Pflege<strong>die</strong>nst<br />
mit Notrufbereitschaft bereitete Schwierigkeiten,<br />
weil <strong>die</strong> Räume für eine<br />
Pflegestation in der heutigen Größenordnung<br />
sehr klein sind. Der<br />
MieterInnenverein forderte deshalb,<br />
dass <strong>die</strong> ZBI wenigstens eine Notrufbereitschaft<br />
mit Standort in Witten beauftragt.<br />
Zum Beispiel das DRK. Nach<br />
einigen Mietminderungen und einem<br />
Gespräch gab <strong>die</strong> ZBI auch in <strong>die</strong>sem<br />
Punkte nach.<br />
Der Service ist nun fast wieder auf<br />
dem alten Niveau.<br />
Happy End? Leider nicht<br />
ganz.<br />
Die ZBI bestreitet, zu den Serviceleistungen<br />
vertraglich verpflichtet zu<br />
sein. Sie verweist darauf, dass Mietverträge<br />
nichts zu <strong>die</strong>sen Leistungen enthalten.<br />
Der Service sei eine freiwillige<br />
Zusatzleistung. Dies könnte bedeuten,<br />
dass <strong>die</strong> ZBI irgendwann den Service<br />
wieder streicht. Nach Angaben der ZBI<br />
handelt es sich bei dem Eigentümer um<br />
einen Immobilienfonds mit einer Laufzeit<br />
von zehn Jahren. Spätestens danach<br />
ist ein weiterer Verkauf zu erwarten. Für<br />
Menschen, <strong>die</strong> in das Haus einziehen,<br />
um dort ihren Lebensabend verbringen<br />
wollen, ist das ein unhaltbar unsicherer<br />
Zustand.<br />
Vereinbarung gilt - auch<br />
ohne schriftlichen Vertrag<br />
Der MieterInnenverein sieht <strong>die</strong> Rechtslage<br />
anders: In der Werbung und in Anzeigen<br />
wurden <strong>die</strong> Wohnungen samt<br />
Service angepriesen. Die Beauftragte des<br />
Vermieters stellte den MietinteressentInnen<br />
<strong>die</strong> zusätzlichen Leistungen<br />
dar. Alle MieterInnen haben <strong>die</strong> Verträge<br />
ausschließlich wegen <strong>die</strong>ser zusätzlichen<br />
Leistungen unterschrieben. Bis<br />
zum Verkauf wurde auch nicht bestritten,<br />
dass auf sie ein Anspruch besteht.<br />
Außerdem liegen <strong>die</strong> <strong>Mieten</strong> auch bei<br />
Berücksichtigung der Gemeinschaftsräume<br />
und der Barrierefreiheit erheblich<br />
über dem Mietspiegel. Die hohe<br />
Miete ist nur zu rechtfertigen, wenn<br />
darin auch das Entgelt für den Service<br />
enthalten ist.<br />
Allerdings ist nicht völlig sicher, dass<br />
<strong>die</strong> Gerichte <strong>die</strong>ser Argumentation folgen.<br />
Und mit alten Menschen darf man<br />
nicht auf Risiko gehen. Der Mieter-<br />
Innenverein hat <strong>die</strong> ZBI deshalb aufgefordert,<br />
den Rechtsanspruch anzuerkennen.<br />
Zum Beispiel in einer ergänzenden<br />
schriftlichen Vereinbarung zum<br />
Mietvertrag.<br />
Mietsenkung für „Neue“<br />
Bereits vor Monaten sagten Vertreter<br />
der ZBI eine Prüfung <strong>die</strong>ses Anliegens<br />
zu. Geantwortet hat <strong>die</strong> ZBI aber<br />
noch nicht. Stattdessen werden frei werden<br />
Wohnungen jetzt zu einer erheblich<br />
günstigeren Miete angeboten. Der<br />
MieterInnenverein sieht darin eine<br />
Anerkennung der Tatsache, dass <strong>die</strong><br />
Miete der bisherigen BewohnerInnen<br />
tatsächlich Entgelte für <strong>die</strong> Service-Leistungen<br />
enthält.<br />
K. Unger<br />
„Betreutes<br />
Wohnen“<br />
Wohnen<br />
Viele ältere Menschen suchen Wohnungen,<br />
<strong>die</strong> auch bei gesundheitlichen Einschränkungen<br />
Versorgungssicherheit und zudem einen<br />
gewissen Service bieten. Gemeinschaftsräume<br />
zum Beispiel, einen Pflege<strong>die</strong>nst im<br />
Haus und eine Notrufbereitschaft. Der Markt<br />
hat darauf reagiert und es gibt eine große<br />
Bandbreite an verschiedenen Wohnangeboten<br />
im Alter. Die verbreiteten Bezeichnungen<br />
„Betreutes Wohnen“, „Wohnen mit<br />
Service“ „Service-Wohnen“ sind jedoch nicht<br />
geschützt. Von ihnen kann daher nicht automatisch<br />
auf eine hohe Qualität der Wohn- und<br />
Betreuungsangebote geschlossen werden.<br />
Angebote des Betreuten Wohnens zeichnen<br />
sich typischerweise durch eine Kombination<br />
aus einer barrierefreien oder barrierereduzierten<br />
Wohnung und sogenannten<br />
Grundleistungen aus. Darunter fallen beispielsweise<br />
Hausmeister<strong>die</strong>nste sowie Beratungsund<br />
Informationsangebote zu weiteren<br />
Hilfsangeboten vor Ort bis hin zu Angeboten<br />
in Gemeinschaftsräumen. Preise und Leistungsumfang<br />
der Grundleistungen unterscheiden<br />
sich jedoch von Wohnanlage zu Wohnanlage<br />
erheblich. Pflegekräfte oder Haushaltshilfen<br />
fallen zudem meist unter <strong>die</strong> sogenannten<br />
Wahlleistungen und müssen gesondert<br />
bezahlt werden. Daher gilt es <strong>die</strong> Angebote<br />
sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen.<br />
Eine gute Hilfestellung bei der Suche ist das<br />
Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere<br />
Menschen in Nordrhein-Westfalen. Darin sind<br />
Qualitätsstandards für Gebäude, Wohnumfeld,<br />
Grund- und Wahlleistungen sowie Miet- und<br />
Betreuungsverträge festgelegt. So sollte beispielsweise<br />
der Ausstattungsstandard der<br />
Wohnungen sowie der Leistungsumfang<br />
verpflichtender Grundleistungen detailliert in<br />
den Wohn- und Betreuungsverträgen geregelt<br />
sein. Im besten Fall können Sie <strong>die</strong> Betreuungsverträge<br />
unabhängig vom Mietvertrag<br />
abgeschlossen werden, so dass größtmögliche<br />
Wahlfreiheit auf Seiten der Mieterinnen und<br />
Mieter besteht.<br />
Bei der Suche nach geeigneten und auch<br />
finanzierbaren altersgerechten Wohnungen<br />
sind je nach Stadt <strong>die</strong> örtlichen Wohn- und<br />
Pflegeberatungsstellen sowie <strong>die</strong> Wohnungsämter<br />
wichtige Anlaufstellen. Bei Fragen zu<br />
den angebotenen Mietverträgen empfiehlt<br />
sich <strong>die</strong> Beratung im <strong>Mieterverein</strong>.<br />
Qualitätssiegel Betreutes Wohnen NRW<br />
Eine Broschüre zum Qualitätssiegel kann bei<br />
der Geschäftsstelle des herausgebenden<br />
Kuratoriums Qualitätssiegel Betreutes Wohnen<br />
NRW bestellt werden:<br />
www.kuratorium-nrw.de<br />
Tel. 0234 / 890 34-15, -16<br />
17
URTEILE<br />
18<br />
Wann muss <strong>die</strong> Miete beim Vermieter sein?<br />
Oder: Immer wieder samstags?<br />
In zwei Urteilen hat der BGH eine alte<br />
Streitfrage geklärt. Nach den meisten<br />
Mietverträgen – und seit 2001 auch der<br />
Gesetzeslage nach – muss der Mieter<br />
<strong>die</strong> Miete im Voraus zahlen. Der Mieter<br />
schuldet <strong>die</strong> Mietzahlung bis zum dritten<br />
Werktag eines Monats. An <strong>die</strong>sem<br />
Tag muss <strong>die</strong> Miete auf dem Konto des<br />
Vermieters sein. Erfolgt <strong>die</strong> Zahlung<br />
mehrfach später kann neben Verzugszinsen<br />
und Mahnkosten auch eine<br />
Kündigung drohen.<br />
Der BGH hat nun geurteilt, dass bei der<br />
Fälligkeit der Miete der Samstag nicht als<br />
Werktag gilt. Konkret heißt <strong>die</strong>ses z.B.,<br />
dass <strong>die</strong> Miete für Juli 2010 nicht am<br />
03.07. sondern erst am 05.07. fällig war.<br />
Im konkreten Fall hatte demnach der<br />
Mieter nicht etwa mehrfach hintereinander<br />
unpünktlich gezahlt, sondern –<br />
unter Berücksichtigung des dazwischenliegenden<br />
Wochenendes – immer<br />
genau am Tag der Fälligkeit. Daher war<br />
– lt. BGH – <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> unpünktliche<br />
Mietzahlung gestützte Kündigung unwirksam.<br />
Etwas anderes gilt bei der Berechnung<br />
der Kündigungsfrist. Auch für <strong>die</strong> Berechnung<br />
einer Kündigungsfrist kommt<br />
es auf den Zugang der Kündigung beim<br />
Vermieter an. Wenn ein Mieter mit der<br />
gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen<br />
möchte, reicht es aus, wenn <strong>die</strong><br />
Kündigung am dritten Werktag eines<br />
Monats beim Vermieter eintrifft. Dann<br />
zählt <strong>die</strong>ser Monat noch zur Frist. Anders<br />
als bei der Mietzahlung ist <strong>die</strong> Sache jedoch<br />
komplizierter. Bei der Berechnung<br />
der Frist gilt hier der Samstag als Werktag.<br />
Nur dann, wenn der dritte Tag der<br />
Frist auf einen Samstag fällt, verlängert<br />
sich <strong>die</strong> Frist auf den folgenden Werk tag,<br />
d.h. in den meisten Fällen den Montag.<br />
Um somit fristgerecht zum 31. Dezember<br />
2010 mit Dreimonatsfrist zu kündigen,<br />
muss <strong>die</strong> Kündigung spätes tens am 04.<br />
Oktober beim Vermieter sein.<br />
BGH 27.04.2005 VIII ZR 206/04<br />
Wann hat ein Mieter oder ein Angestellter eines<br />
Vermieters Anspruch auf Schmerzensgeld?<br />
Ausführlich hat sich der BGH in einer<br />
aktuellen Entscheidung mit der Frage<br />
beschäftigt, wann weitere Personen,<br />
außer dem Mieter selbst, wegen eines<br />
Mangels der gemieteten Räume einen<br />
Anspruch auf Schadensersatz und<br />
Schmerzensgeld haben können.<br />
In dem entschiedenen Fall waren Bü -<br />
roräume vermietet. In einem Büro war<br />
ein Fenster aus dem Rahmen gekippt<br />
und hatte <strong>die</strong> Angestellte des Mieters,<br />
<strong>die</strong> dort an ihrem Schreibtisch saß,<br />
schwer verletzt. Durch Gutachten war<br />
festgestellt worden, dass daran ein fehlerhaftes<br />
Scharnier des Fensters ursächlich<br />
war.<br />
Zunächst hat der BGH festgestellt, dass<br />
hier ein Schadensersatzanspruch unabhängig<br />
vom Verschulden des Vermieters<br />
gegeben ist. Gesetzlich ist <strong>die</strong>ses<br />
immer dann der Fall, wenn der Vermieter<br />
Räumlichkeiten mit einem Mangel<br />
vermietet, der dann später den Schaden<br />
auslöst. Die mangelhafte Fensterkonstruktion<br />
lag hier schon bei Abschluss<br />
des Mietvertrags vor. Anders hätte es<br />
ausgesehen, wenn bei Anmietung das<br />
Fensterscharnier intakt gewesen wäre,<br />
erst später – durch Verschleiß – mangelhaft<br />
wurde.<br />
Dieser Unterschied ist für Mieter sehr<br />
wichtig. Wäre das Scharnier erst später<br />
– durch Verschleiß – mangelhaft geworden,<br />
wäre eine Schadensersatzpflicht<br />
des Vermieters sehr fraglich gewesen,<br />
da <strong>die</strong>sem der konkrete Konstruktionsfehler<br />
u.U. weder bekannt<br />
gewesen war noch hätte erkannt werden<br />
können. Schadensersatzansprüche,<br />
wie auch Schmerzensgeld<br />
wären mangels Verschulden des Vermieters<br />
nicht entstanden.<br />
Diese Grundsätze gelten z.B. ebenso<br />
dann, wenn eine Wohnung durch<br />
bauliche Ursachen bedingt schimmelt,<br />
dadurch an Möbeln Schäden<br />
entstehen. Waren <strong>die</strong> Baumängel bei<br />
Abschluss des Mietvertrages bereits<br />
vorhanden, haftet der Vermieter, ob<br />
er davon wusste oder nicht. Anders<br />
dann, wenn <strong>die</strong> Feuchtigkeit z.B. von<br />
einem – zu spät erkannten – Wasserrohrbruch<br />
herrührt. Dann haftet der<br />
Vermieter nur, wenn er <strong>die</strong> Sanierung<br />
verzögert hätte und bei fristgerechter<br />
Sanierung <strong>die</strong> Schäden nicht entstanden<br />
wären.<br />
Auch <strong>die</strong> Angestellte des Mieters hat<br />
einen eigenen Schadensersatzanspruch<br />
gegen den Vermieter, obwohl<br />
sie selbst nicht im Mietvertrag stand.<br />
Der BGH betonte, dass nach den Umständen<br />
damit zu rechnen war, dass<br />
<strong>die</strong> Geschädigte in den Räumen regelmäßig<br />
arbeitete, sie somit in den<br />
Schutzbereich des Mietvertrags einbezogen<br />
worden war.<br />
Bei Wohnungen kann <strong>die</strong>ses ohne Weiteres<br />
auf Familienangehörige, Besuch<br />
oder auch Pflegekräfte übertragen werden.<br />
Letztendlich stand der Geschädigten<br />
auch Schmerzensgeld zu. Dass ist immer<br />
dann der Fall, wenn der Schadensersatzanspruch<br />
auf der Verletzung<br />
des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit<br />
oder der sexuellen Selbstbestimmung<br />
beruht.<br />
BGH v. 21.07.2010 -XII ZR 189/08-
Mitgliederversammlung 2010<br />
In ruhiger Atmosphäre fand<br />
am 09. Juni <strong>die</strong> <strong>die</strong>sjährige<br />
Mitgliederversammlung statt.<br />
Neben dem Geschäftsbericht<br />
standen Neuwahlen, eine<br />
Satzungsänderung sowie<br />
Mitgliederehrungen auf dem<br />
Programm.<br />
Geschäftsführer Michael Wenzel<br />
referierte in seinem Bericht <strong>die</strong><br />
wichtigsten Zahlen des Geschäftsjahres<br />
2009: Der Umsatz habe bei<br />
rund 1,24 Mio. Euro gelegen und das<br />
Geschäftsjahr sei mit einer leichten<br />
Unterdeckung von rund 13 Tsd. Euro<br />
abgeschlossen worden. Die 1.400 Neuaufnahmen<br />
(plus 5 Prozent ggü. 2008)<br />
reichten leider auch 2009 nicht aus, <strong>die</strong><br />
Abgänge auszugleichen, so dass <strong>die</strong> Mitgliederzahl<br />
zum 31.12.2009 um 148 auf<br />
15.817 Mitglieder zurückgegangen sei.<br />
Heinz-Werner Kolberg als Sprecher<br />
der Mieterinitiative „Malerviertel“<br />
dankte in der anschließenden Aussprache<br />
für <strong>die</strong> Unterstützung durch den<br />
<strong>Mieterverein</strong> und bat um finanzielle<br />
Beteiligung bei der Beauftragung eines<br />
Gutachters. Im Malerviertel sind eine<br />
Reihe von Bäumen wegen angeblicher<br />
Schäden von der Abholzung bedroht.<br />
Nach einigen weiteren Wortmeldungen<br />
und entsprechender Empfehlung<br />
durch Kassenprüfer Ralf Finke entlastete<br />
<strong>die</strong> Versammlung den Vorstand<br />
einstimmig.<br />
Wahlen<br />
Einstimmig wiedergewählt wurde<br />
Vorstandsmitglied Udo Nandzik. Neu<br />
Seit <strong>die</strong>sem Jahr ist der <strong>Mieterverein</strong> offizieller Sponsor des Zirkus-Projektes „Ratzfatz“.<br />
Das Projekt arbeitet mit Schülerinnen und Schülern, wird von Künstlern des Varietes<br />
et cetera trainiert und hat schon den einige renommierte Nachwuchspreise gewonnen.<br />
Unser Tipp: Auf jeden Fall anschauen! Infos gibt es unter www.zirkus-ratzfatz.de oder<br />
0234 / 43885510. Foto: Jochen Kaymer<br />
Gute Laune nach der drögen Tagesordnung verbreiteten Angelika und Robinson.<br />
in <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Kassenprüfung zuständige<br />
Kontrollkommission wurde Herbert<br />
Blome gewählt.<br />
Satzungsänderung<br />
Eine Ergänzung der Satzung ermächtigt<br />
den Vorstand, für Mitglieder bis 27<br />
Jahre eine kürzere Mindestmitgliedschaft<br />
sowie Kurzmitgliedschaften einzuführen.<br />
Damit soll <strong>die</strong> Hemmschwelle<br />
für einen Vereinseintritt gesenkt werden.<br />
Bisher beruhten entsprechende<br />
Vorstandsbeschlüsse auf einer bereits<br />
in der Satzung vorhandenen Ausnahmeregelung.<br />
Mitgliederehrungen<br />
Mit einer launigen Ansprache begrüßte<br />
Vorstandsmitglied Udo Nandzik<br />
<strong>die</strong> Mitglieder, <strong>die</strong> für ihre langjährige<br />
Vereinstreue mit der Ehrennadel des<br />
<strong>Mieterverein</strong>s ausgezeichnet wurden<br />
und als kleines Dankeschön einen<br />
Einkaufsgutschein für den City-Point<br />
erhielten.<br />
Nach Abschluss der Mitgliederversammlung<br />
lud der Vorstand <strong>die</strong> Ehrenmitglieder<br />
zu einem kalt-warmen<br />
Buffet ein. In <strong>die</strong>sem Rahmen traten als<br />
Überraschungsgäste <strong>die</strong> Zauberkünstler<br />
Angelika und Robinson auf. Beide sind<br />
vielen Bochumern insbesondere als<br />
Inhaber des Kleinkunsttheaters Zauberkasten<br />
in Bochum-Gerthe bekannt.<br />
INTERN<br />
19
BOCHUM<br />
Bochum schrumpft. Noch 1997 wohnten über 400.000<br />
Menschen in <strong>die</strong>ser Stadt. Anfang der 90er, als <strong>die</strong> Zuwanderung<br />
aus dem Osten zu verzeichnen war, waren es sogar<br />
über 410.000. Ende 2008 lag <strong>die</strong> Einwohnerzahl nur noch<br />
bei 370.000. Da könnte man meinen, auf dem Wohnungsmarkt<br />
gehe es entspannt zu – und in vielen Teilbereichen ist<br />
das auch so. Doch es gibt weiterhin Probleme. Damit <strong>die</strong>se<br />
rechtzeitig erkannt werden, gibt <strong>die</strong> statt jedes zweite Jahr<br />
einen Wohnungsmarktbericht mit detaillierten Analysen heraus.<br />
Jetzt liegt der für 2009 vor.<br />
Engpässe bei preiswerten<br />
Wohnungen erwartet<br />
20<br />
In Bochum gibt es 192.200 Wohnungen,<br />
aber nur 187.400 Haushalte.<br />
Das ergibt eine Leerstandsquote von nur<br />
2,5 %. Für <strong>die</strong> Wohnungswirtschaft ist<br />
das unproblematisch – und für einen<br />
funktionierenden Wohnungsmarkt<br />
sogar erforderlich. Schließlich ziehen ja<br />
auch Menschen um. Die Innerstädtische<br />
Umzugsquote lag zuletzt bei 7,4 %.<br />
Dazu kommen <strong>die</strong> Zu- und Fortzüge<br />
in andere Städte. Diese Wanderungsbilanz<br />
ist auch in Bochum inzwischen<br />
seit einigen Jahren negativ. Während<br />
lange Zeit allein der Sterbeüberschuss<br />
verantwortlich war für den Bevölkerungsrückgang,<br />
gab es 2008 einen<br />
Wanderungsverlust von 1290 Personen.<br />
28 % davon stammen aus dem Bevölkerungsaustausch<br />
mit den direkten<br />
Nachbarstädten. Und auch der ist fast<br />
ausschließlich negativ. Nur aus Gelsen-<br />
kirchen sind mehr Menschen nach Bochum<br />
gezogen als dorthin weg. Ansonsten<br />
ist <strong>die</strong> Bilanz negativ: Dortmund<br />
– 108, Witten – 98, Castrop-Rauxel<br />
– 88; sogar an das kleine Hattingen hat<br />
Bochum 28 Einwohner verloren.<br />
Keine Entspannung<br />
Der Bevölkerungsrückgang führt<br />
aber einstweilen nicht zu einer weiteren<br />
Entspannung am Wohnungsmarkt.<br />
Denn dafür ist nicht <strong>die</strong> Zahl der Einwohner<br />
entscheidend, sondern <strong>die</strong> der<br />
Haushalte. Die hat sich zwischen 2006<br />
und 2008 um 900 erhöht und lag zuletzt<br />
bei 187.400. Im gleichen Zeitraum ging<br />
<strong>die</strong> Einwohnerzahl um 5.400 zurück.<br />
Ursache ist der ungebrochene Trend<br />
zu immer kleineren Haushalten. Die<br />
Der Wohnungsneubau stagniert auf niedrigem Niveau, und nur etwa <strong>die</strong> Hälfte der<br />
Neubauten sind Sozialwohnungen. Neubau wird den Mangel an preiswerten Wohnungen<br />
nicht beheben.<br />
Haushalte in Bochum<br />
durchschnittliche Haushaltsgröße liegt<br />
inzwischen nur noch bei 1,95. 44,5 %<br />
aller Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte,<br />
weitere 32 % Paare ohne Kinder<br />
und 4,5 % Mehrpersonen-Haushalte<br />
ohne Kinder. Nur noch in jedem 6 Haushalt<br />
leben Kinder, und <strong>die</strong> klassische<br />
Familie mit Papa, Mama und eins, zwei,<br />
drei Kindern unter einem Dach ist mit<br />
14 % zu einer Randgruppe geworden.<br />
Das Einkommen, das <strong>die</strong>sen Haushalten<br />
zur Verfügung steht, ist mit<br />
durchschnittlich 17.700 Euro nicht<br />
gerade üppig und – gemessen an der<br />
Kaufkraft – zuletzt sogar gesunken. Dies<br />
und lokale wirtschaftliche Faktoren<br />
– explizit nennt <strong>die</strong> Stadt Nokia und<br />
Opel – lassen eine <strong>steigen</strong>de Nachfrage<br />
nach preiswerten Wohnraum erwarten.<br />
Dem steht jedoch ein immer kleineres<br />
Angebot gegenüber.<br />
Zu wenig Preiswertes<br />
Die Zahl der amtlich registrierten<br />
Wohnungssuchenden, <strong>die</strong> Anspruch auf<br />
eine Sozialwohnung haben, ist in den<br />
letzten zehn Jahren um 32 % gesunken<br />
– <strong>die</strong> Zahl der Sozialwohnungen jedoch<br />
um 47 %, Tendenz: zügig weiter fallend.<br />
Ende 2008 waren von den einstmals<br />
90.000 Sozialwohnungen in Bochum<br />
nur noch 17.747 übrig. Das sind gerade<br />
noch 8,6 % des Wohnungsmarktes<br />
– eine lächerliche Zahl angesichts der<br />
Tatsache, dass fast <strong>die</strong> Hälfte aller Mieter<br />
<strong>die</strong> Einkommensgrenzen für den<br />
Sozialen Wohnungsbau erfüllen und in<br />
etlichen der existierenden Sozialwohnungen<br />
Fehlbeleger wohnen, <strong>die</strong> nicht<br />
mal mehr eine Abgabe zahlen.
Der Sozialwohnungsbesatnd ist in den letzten zehn Jahren rapide<br />
zurückgegangen und wird weiter abnehmen.<br />
Neubau wird das Problem nicht<br />
lösen. Dazu sind <strong>die</strong> Förderzahlen viel<br />
zu gering. 2008 war in Bochum nicht<br />
eine einzige der gut 400 neu gebauten<br />
Wohnungen öffentlich gefördert. Alle<br />
xperten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Stadt regelmäßig befragt,<br />
erwarten denn auch schon in<br />
naher Zukunft Engpässe im Bereich<br />
preiswerter Wohnungen.<br />
Im Moment scheint <strong>die</strong> Lage allerdings<br />
noch nicht dramatisch. Die Stadt<br />
wertet nämlich auch regelmäßig <strong>die</strong><br />
Wohnungsangebote in den Zeitungen<br />
aus. 2009 zum Beispiel hat sie 1.500<br />
Mietangebote registriert mit durchschnittlich<br />
67,7 qm zu je 5,44 €. 28 %<br />
davon lagen innerhalb der Angemessenheitsgrenzen<br />
für Hart-IV-Haushalte<br />
– das erscheint ausreichend.<br />
Mieterstadt Bochum<br />
Bochum ist eine Mieterstadt – und<br />
wird es auch bleiben. Trotz aller Bevorzugung<br />
des Eigentums bei der Wohnungsbauförderung<br />
und trotz aller Umwandlungen<br />
der letzten Jahr(zehnt)e<br />
hat sich <strong>die</strong> Quote der im Eigentum<br />
Wohnenden seit der Volkszählung 1987<br />
nur von 21 auf 24 % erhöht. Mehr als<br />
drei Viertel der Bevölkerung wohnt<br />
weiterhin zur Miete.<br />
Die großen Wohnungsunternehmen<br />
spielen in Bochum nur eine untergeord-<br />
Alle Bilder und Grafiken <strong>die</strong>ser<br />
Doppelseite: Stadt Bochum<br />
nete Rolle. Neben dem knappen Viertel<br />
der selbstnutzenden Eigentümer stellen<br />
sie ein weiteres Viertel des Wohnungsangebots<br />
zur Verfügung. Die andere<br />
Hälfte ist in der Hand kleiner und mittlerer<br />
Privat-Eigentümer.<br />
Die mit Abstand größte Vermieterin<br />
ist mit rund 15.000 Wohnungen<br />
<strong>die</strong> halbstädtische VBW. Die Deutsche<br />
Annington, bundesweit <strong>die</strong> größte<br />
Wohnungsgesellschaft, hat in Bochum<br />
nur rund 7.000 Wohnungen. Andere<br />
in den Nachbarstädten gefürchtete<br />
große „Heuschrecken“ wie Gagfah oder<br />
Bochum ist eine Mieterstadt. Lediglich in Hordel und in Stiepel gibt es<br />
Eigentümerquoten von über 40 Prozent.<br />
BOCHUM<br />
Immeo sucht man in Bochum vergeblich.<br />
Auch <strong>die</strong> jüngst verkaufte LEG ist<br />
in Bochum nur mit 1.300 Wohnungen<br />
vertreten. Größere regionale Anbieter<br />
wir Evonik oder THS liegen auch nur<br />
im dreistelligen Bereich. Dagegen gibt es<br />
eine ganze Reihe kleinerer und mittlerer<br />
Genossenschaften mit 500 bis 5.000<br />
Wohnungen – <strong>die</strong> aber auch durchaus<br />
Probleme bereiten können, wie in <strong>die</strong>sem<br />
Heft zu lesen ist.<br />
Miethöhe erträglich<br />
Die Grundstückspreise in Bochum<br />
sind im Vergleich mit<br />
den meisten Nachbarstädten relativ<br />
hoch. Das erschwert den Neubau.<br />
Die <strong>Mieten</strong> hingegen sind eher<br />
moderat. Dabei weicht der von der<br />
Stadt per Zeitungsanalyse ermittelte<br />
Durchschnittswert der Angebotsmieten<br />
noch deutlich nach oben von<br />
der aktuellen Mietspiegel-Erhebung<br />
ab, der mehr als drei mal so viele<br />
Daten zu Grunde liegen. Doch das<br />
ist nicht verwunderlich. Der Mietspiegel<br />
erfasst Bestandsmieten, <strong>die</strong><br />
Zeitungsanalyse Angebote. Es gibt<br />
keine Erkenntnisse darüber, ob <strong>die</strong><br />
Wohnungen später auch zu <strong>die</strong>sem<br />
Preis vermietet werden konnten.<br />
21
SERVICE<br />
22<br />
Geschäftszeiten<br />
Geschäftsstelle Bochum:<br />
Brückstraße 58 · 44787 Bochum<br />
Fon : 02 34 / 9 6114 - 0<br />
Fax : 02 34 / 9 6114 - 11<br />
E-mail : info@mvbo.de<br />
Internet : www.mvbo.de<br />
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Fr : 9.00 - 12.00 Uhr<br />
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Mi + Do : 9.00 - 12.00 + 13.00 - 15.00<br />
Bankverbindung:<br />
Sparda Bank Essen eG, BLZ 360 60591,<br />
Kto. Nr. 520619<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
DMB – <strong>Mieterverein</strong> Bochum, Hattingen<br />
und Umgegend e. V.,<br />
Brückstraße 58 · 44787 Bochum<br />
Auflage : 22.500<br />
Redaktion: Michael Wenzel (mw), Knut<br />
Unger (ku), Karin Schnittker, Birgit Lütge-Jordan,<br />
Helmut Lierhaus (li), Rainer<br />
Stücker (st), Holger Gautzsch, v.i.S.d.P.:<br />
Aichard Hoffmann (aha) . Namentlich<br />
gekennzeichnete Beiträge geben nicht<br />
unbedingt <strong>die</strong> Meinung der Redaktion<br />
wieder.<br />
Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 44 / -74<br />
E-mail : mensch.mieter@mvbo.de<br />
Anzeigen : Michael Wenzel<br />
Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 40 / -70<br />
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Druck : Lensing-Druck, Dortmund<br />
Titelfoto : www.blossey-luftbild.de<br />
Titellayout : Weritz Werbung · Bochum<br />
Fon/Fax : 02 34 / 3 61 77- 40 / - 19<br />
Service<br />
Rechtsberatung in der Geschäftsstelle:<br />
Örtliche Zuständigkeit!<br />
Unsere Rechtsberater/innen haben feste örtliche Zuständigkeiten für neue Fälle.<br />
Diese richten sich nach der Postleitzahl:<br />
Berater/in PLZ in Bochum andere Orte Durchwahl<br />
(Sekretariat)<br />
Ralf Berger 44791 44805 96 11 435<br />
44807 44809<br />
Rainer Klatt 44787 44789 Castrop-Rauxel, 96 11 431<br />
44795 Herne<br />
Gisela Krieter 44793 44866 96 11 432<br />
44867 44869<br />
Sabine Mosler 44892 44894 96 11 434<br />
Rainer Papenheim 44799 44801 alle anderen Orte 96 11 436<br />
44803<br />
Jutta Hüppop 44879 44797 Hattingen, Di, Mi und Do:<br />
Sprockhövel 0 23 24 / 5 25 24<br />
Mo, Fr: 02 34 / 96 11 40<br />
Bitte vereinbaren Sie ihren Beratungstermin unter den oben genannten Rufnummern<br />
unserer Geschäftsstellen.<br />
Rechtsberatung am Telefon:<br />
Wir rufen Sie an! Sie bestimmen den Zeitpunkt!<br />
Sie benötigen eine Beratung und wollen Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater<br />
telefonisch erreichen? Ihre Rechtsberaterin oder Ihr Rechtsberater hat Sie um Rückruf<br />
gebeten? Das geht bei uns ganz einfach und ohne lästige Warteschleife.<br />
Rufen Sie <strong>die</strong> oben angegebenen Rufnummern in der Geschäftsstelle an. Wir vereinbaren<br />
einen telefonischen Beratungstermin mit Ihnen. Warten Sie innerhalb der vereinbarten<br />
Zeit in der Nähe Ihres Telefons. Legen Sie benötigte Unterlagen in greifbare Nähe. Im<br />
Interesse stabiler Mitgliedsbeiträge sollten Sie aus dem deutschen Festnetz anrufen. Die<br />
Kosten für das Gespräch trägt der <strong>Mieterverein</strong>. Und noch etwas: Neue Unterlagen – etwa<br />
ein Schreiben des Vermieters – senden Sie uns bitte rechtzeitig vor der Telefonberatung<br />
per Fax oder Post.<br />
Anregungen? Kritik? Beschwerden?<br />
Sprechen Sie mit dem Chef!<br />
Wir sind ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihre Vorschläge, Kritik<br />
oder Beschwerden sind dabei eine wichtige Hilfe. Sprechen Sie mit dem<br />
Chef! Geschäftsführer Michael Wenzel, Durchwahl: 02 34 / 96 11 440.<br />
Ortstermine:<br />
Wir kommen zu Ihnen ins Haus!<br />
Die Besichtigung Ihrer Wohnung kann sinnvoll sein, zum Beispiel um das Ausmaß von<br />
Mängeln festzustellen. Fragen Sie zuerst Ihre Rechtsberaterin oder Ihren Rechtsberater, ob<br />
ein Ortstermin nötig ist. Wenn ja, setzen Sie sich mit unserem Experten in Verbindung.<br />
Mit ihm können Sie direkt einen Termin vereinbaren.<br />
Als Mitglied des <strong>Mieterverein</strong>s Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. berechnet Ihnen<br />
der Experte für seine Leistungen nur 75 €. Im Preis enthalten sind bereits <strong>die</strong> Anfahrt,<br />
<strong>die</strong> Begehung vor Ort, ein Kurzprotokoll und ggf. <strong>die</strong> jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
Der Betrag ist beim Ortstermin zu zahlen. Nur dadurch ist er so günstig. Vergleichbare<br />
Leistungen sind bei anderen Anbietern (Firmen) weit teurer. Zusätzliche Kosten<br />
können für <strong>die</strong> Probennahme und Analyse von Schimmel und Schadstoffen entstehen.<br />
Sie entscheiden, ob Sie dazu einen Auftrag erteilen oder nicht. Unser Experte heißt:<br />
Dipl.-Ing. Bernd Eckstein, Tel. 0 23 02/58 54 77, Fax.: 0 23 02/ 58 54 75<br />
Mail: b-eckstein@versanet.de
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AKTION<br />
Mitglieder werben Mitglieder<br />
5 Werbeprämien zum Aussuchen<br />
Eine Prämie für jede erfolgreiche Mitgliederwerbung. Wahlweise auch eine Beitragsgutschrift in Höhe von 25 Euro.<br />
1 Konferenzmappe „Shanghai“<br />
mit fünf verschiedenen Etuis, <strong>die</strong> je<br />
nach Bedarf leicht ausgewechselt<br />
werden können (Klettbefestigung),<br />
4-Ring-Kombimechanik, incl. A4-<br />
Schreibblock<br />
2 Picknick-Rucksack<br />
“Casual Coffee”<br />
für 2 Personen, großes Isolierfach.<br />
Besteck, Zubehör und Geschirr im<br />
Vorderfach, inklusive der ca. 0,5 l-<br />
Edelstahlflasche. Format ca. 28 x 20<br />
x 38 cm.<br />
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Stapazierfähiges 600-D-Rip-Stop. Mit<br />
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5-tlg. Grill-Zubehör in einem verkleinerten<br />
Golfsack. Metallteile ca. 45<br />
cm groß. Incl.Pfeffer- und Salzstreuer<br />
in Form von Golfbällen.<br />
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in Höhe von 25 Euro. Keine Barauszahlung<br />
möglich.