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Ernst Ludwig von Gerlach - Martin Bucer Seminar

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Thomas Zimmermannsunter dem Namen „Kreuzzeitung“, warer maßgeblich beteiligt. Im Jahre 1871trat er der katholischen Zentrumsparteials Gastmitglied bei. 1873 wurde er fürdas Zentrum als Abgeordneter in denpreußischen Landtag und im Januar1877, kurz vor seinem Tode, als Abgeordneterin den Reichstag gewählt.<strong>Ernst</strong> <strong>Ludwig</strong> <strong>von</strong> <strong>Gerlach</strong> starb am18.02.1877 in Berlin.2 Die politisch-ethischeGrundkonzeption <strong>Gerlach</strong>sa) Das Verhältnis <strong>von</strong> Politik zuMacht und RechtEine der Grundüberzeugungen <strong>Gerlach</strong>swar die Erkenntnis, dass der Staatin seinem politischen und gesetzgeberischenHandeln nicht autonom sei,sodass er sich dabei nicht ausschließlich<strong>von</strong> nationalen, volkswirtschaftlichenoder privaten Interessen oder <strong>von</strong> der„Staatsräson“ leiten lassen dürfe. Vielmehrmüsse sich die Regierung, wennsie ihre Aufgaben, die ihr als Obrigkeit,als Leiter des Staates, <strong>von</strong> Gott übertragenwurden, richtig erfüllen wolle,nach den in der Bibel enthaltenen Normenund Grundsätzen richten. ZahlreicheNormen und Grundsätze vorallem auch des Alten Testaments geltennämlich seiner Auffassung nach nichtnur für das Volk Israel, für die christlicheGemeinde oder für den einzelnenChristen als Privatperson, sondern auchfür Staat, Regierung, Politiker, Gesetzgebungund Rechtsprechung: „Diezehn Gebote bilden das Mark und denKnochenbau unseres ganzen irdischenRechtes. Kein Staat kann bestehen,ohne die darin niedergelegten Grundrechtein seinen Gesetzen zur Geltungzu bringen. Es ist darin die Ordnung,die Ehe, das Eigentum usw. unmittelbar<strong>von</strong> Gott eingesetzt“. 1 Der Begriffdes Rechts bringe es mit sich, dass diebloße Gewalt kein Recht begründet.Dieses Verständnis <strong>von</strong> Politik undRecht entspricht dem Verständnis derreformierten (auf Johannes Calvinzurückgehenden) Theologie; dieserzufolge ist der Staat nach Röm 13 alsRechtsstaat begründet, da er dem (göttlichen)Gesetz untersteht und weil sichseine Macht aus seinem Recht begründet.2Von manchen werden <strong>Gerlach</strong>s diesbezüglicheAuffassungen als „calvinistischesFamilienerbgut“ erklärt, dabeide Elternteile der reformierten Kircheangehörten. 3<strong>Gerlach</strong>s Überzeugung <strong>von</strong> der striktenBindung der Macht an das Rechthatte u. a. zur Folge, dass er den KriegPreußens gegen Österreich (1866) unddie anschließende Annexion Hannoversund Kurhessens durch Preußen alsVerstoß gegen das 7. Gebot 4 („Du sollstnicht stehlen“) verurteilen musste.b) Gesetz und RechtNicht nur die politischen Grundwerteund Zielsetzungen sind nachAuffassung <strong>Gerlach</strong>s durch den in derBibel geoffenbarten Willen Gottes vorgegeben,sondern auch die Grundzügeund wesentlichen Elemente des Rechtsund der Rechtsordnung. Der Gesetz-4MBS Te x t e 90

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