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Growing together - Kapers

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24<br />

Carmen Dreussi<br />

Kommissionsmitglied kapers<br />

Sexuelle Belästigung am<br />

Arbeitsplatz<br />

Die Frage, wie wir uns verhalten sollen, wenn wir in unserem<br />

Arbeitsumfeld diskriminiert oder sexuell belästigt werden ist äusserst<br />

schwer zu beantworten.<br />

Leider werden Belästigungen in den meisten<br />

Fällen nicht gemeldet, aus Angst Unannehmlichkeiten<br />

in Kauf nehmen zu müssen. Viele<br />

befürchten, die notwendige Unterstützung seitens<br />

Swiss bleibe aus und sie würden statt dessen<br />

zum Sündenbock abgestempelt werden.<br />

Grundsätzlich ist die Swiss von Gesetzes wegen<br />

verpflichtet, uns vor sexueller Belästigung am<br />

Arbeitsplatz zu schützen. In diesem Zusammenhang<br />

möchten wir Euch auf das Reglement<br />

über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufmerksam<br />

machen, wo es ganz klar heisst:<br />

Sexuelle Belästigung ist diskriminierend, verletzt<br />

die Würde und Persönlichkeit der Betroffenen<br />

und wird von der Swiss nicht geduldet.<br />

Zudem heisst es unter Punkt 2 Verhaltensregeln:<br />

Betroffene F/A und M/C sollen<br />

der sie belästigenden Person unmissverständlich<br />

zu verstehen geben, dass sie sich belästigt<br />

fühlen und das betreffende Verhalten unerwünscht<br />

ist.<br />

Auf jeden Fall solltet Ihr derartige Vorfälle<br />

melden. Die Swiss muss gemäss Reglement auf<br />

jede Beschwerde eingehen und den Betroffenen<br />

weiterhelfen. Dabei ist sie zu absoluten<br />

Vertraulichkeit verpflichtet. Ebenso ist es ihre<br />

Auf jeden Fall solltet ihr<br />

derartige Vorfälle melden.<br />

Die Swiss muss gemäss<br />

Reglement auf jede<br />

Beschwerde eingehen und<br />

den Betroffenen weiterhelfen<br />

Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht<br />

zu Wiederholungsfällen kommt. Sie darf keine<br />

Schritte unternehmen, welche mit der belästigten<br />

Person nicht abgesprochen sind.<br />

Als Vertrauenspersonen seitens Swiss sind folgende<br />

Personen zuständig: Linienvorgesetzte/r,<br />

Personalberater/in, Leiter HR Cabin<br />

Crew; Ombudspersonen und öffentliche Institutionen<br />

für vergewaltige Frauen und Männer.<br />

Und nochmals, alle Vertrauenspersonen bewahren<br />

höchste Diskretion.<br />

Ihr findet das Reglement über sexuelle<br />

Belästigung am Arbeitsplatz auf<br />

www.crew.swiss.com.<br />

Cabin Crew Section, Human Ressorces.<br />

Von unserer Seite könnt Ihr in jedem Fall mit<br />

der notwendigen Unterstützung rechnen. Die<br />

kapers steht euch jederzeit für Auskünfte und<br />

Fragen gerne zur Verfügung und wird Informationen<br />

über allfällige Vorkommnisse streng<br />

vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt behandeln.<br />

Wir können euch nur helfen, wenn ihr euch<br />

meldet.

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