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Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten

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5 Form- und Fristerfordernisse<br />

5.1 Eindeutigkeit und Vollständigkeit<br />

Jede Bewerberin und jeder Bewerber nimmt nur mit einem Antrag am Verfahren<br />

zur Vergabe der Studienplätze teil. Sollten mehrere Anträge vorliegen,<br />

gilt der zuletzt an der <strong>Hochschule</strong> eingegangene Antrag.<br />

Die Antragstellung erfolgt auf dem Weg der Online-Bewerbung in der Form,<br />

dass der über das Webportal der <strong>Hochschule</strong> gestellte Zulassungsantrag ausgedruckt<br />

und unterschrieben mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewerberhochschule<br />

fristgerecht eingereicht wird.<br />

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und fallen aus<br />

dem Verfahren heraus. Dies gilt auch für Anträge auf Zulassung, die nur<br />

online gestellt wurden. Insbesondere werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen,<br />

wenn die Erklärungen nicht eindeutig abgegeben bzw. markiert sind<br />

sowie der Antrag nicht persönlich unterschrieben wurde (siehe S. 4 im Antragsformular).<br />

Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von<br />

der <strong>Hochschule</strong> zurückzunehmen.<br />

Behauptungen, die eine Begünstigung bei der Zulassung ergeben können,<br />

müssen in beglaubigter Form nachgewiesen sein, anderenfalls dürfen sie von<br />

der <strong>Hochschule</strong> nicht berücksichtigt werden. Die entsprechenden Angaben sind<br />

freiwillig und werden von der <strong>Hochschule</strong> nicht von Amts wegen recherchiert,<br />

entsprechende Belege werden nicht nachgefordert. Pflichtangaben sind im Antrag<br />

mit * gekennzeichnet.<br />

Eine Antragstellung per Fax / E-Mail ist nicht zulässig.<br />

Die <strong>Hochschule</strong> erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen.<br />

Wenn Sie den Eingang Ihres Zulassungsantrages bestätigt<br />

haben möchten, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung eine mit Ihrer Anschrift<br />

versehene, frankierte Postkarte bei.<br />

Eine Eingangsbestätigung gibt keine Hinweise auf den Bearbeitungsstand Ihres<br />

Antrages, da sie vor der Bearbeitung und Kontrolle abgesandt wird.<br />

Über das Webportal der Online-Bewerbung können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus<br />

abrufen. Der dazu erforderliche Benutzername und das Passwort<br />

steht auf Ihrem Antragsausdruck.<br />

Der Zulassungsantrag ist bei der Bewerberhochschule einzureichen. Die Krankenversicherungsbescheinigung<br />

müssen Sie erst bei der Immatrikulation einreichen.<br />

Weitere hochschulspezifische Angaben finden Sie auf der Internetseite<br />

der jeweiligen <strong>Hochschule</strong>.<br />

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