Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten
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5 Form- und Fristerfordernisse<br />
5.1 Eindeutigkeit und Vollständigkeit<br />
Jede Bewerberin und jeder Bewerber nimmt nur mit einem Antrag am Verfahren<br />
zur Vergabe der Studienplätze teil. Sollten mehrere Anträge vorliegen,<br />
gilt der zuletzt an der <strong>Hochschule</strong> eingegangene Antrag.<br />
Die Antragstellung erfolgt auf dem Weg der Online-Bewerbung in der Form,<br />
dass der über das Webportal der <strong>Hochschule</strong> gestellte Zulassungsantrag ausgedruckt<br />
und unterschrieben mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bewerberhochschule<br />
fristgerecht eingereicht wird.<br />
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und fallen aus<br />
dem Verfahren heraus. Dies gilt auch für Anträge auf Zulassung, die nur<br />
online gestellt wurden. Insbesondere werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen,<br />
wenn die Erklärungen nicht eindeutig abgegeben bzw. markiert sind<br />
sowie der Antrag nicht persönlich unterschrieben wurde (siehe S. 4 im Antragsformular).<br />
Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von<br />
der <strong>Hochschule</strong> zurückzunehmen.<br />
Behauptungen, die eine Begünstigung bei der Zulassung ergeben können,<br />
müssen in beglaubigter Form nachgewiesen sein, anderenfalls dürfen sie von<br />
der <strong>Hochschule</strong> nicht berücksichtigt werden. Die entsprechenden Angaben sind<br />
freiwillig und werden von der <strong>Hochschule</strong> nicht von Amts wegen recherchiert,<br />
entsprechende Belege werden nicht nachgefordert. Pflichtangaben sind im Antrag<br />
mit * gekennzeichnet.<br />
Eine Antragstellung per Fax / E-Mail ist nicht zulässig.<br />
Die <strong>Hochschule</strong> erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen.<br />
Wenn Sie den Eingang Ihres Zulassungsantrages bestätigt<br />
haben möchten, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung eine mit Ihrer Anschrift<br />
versehene, frankierte Postkarte bei.<br />
Eine Eingangsbestätigung gibt keine Hinweise auf den Bearbeitungsstand Ihres<br />
Antrages, da sie vor der Bearbeitung und Kontrolle abgesandt wird.<br />
Über das Webportal der Online-Bewerbung können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus<br />
abrufen. Der dazu erforderliche Benutzername und das Passwort<br />
steht auf Ihrem Antragsausdruck.<br />
Der Zulassungsantrag ist bei der Bewerberhochschule einzureichen. Die Krankenversicherungsbescheinigung<br />
müssen Sie erst bei der Immatrikulation einreichen.<br />
Weitere hochschulspezifische Angaben finden Sie auf der Internetseite<br />
der jeweiligen <strong>Hochschule</strong>.<br />
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