Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten
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5.2 Fristeinhaltung<br />
Ihr Zulassungsantrag muss<br />
für das Wintersemester spätestens am 15. Juli (Ausschlussfrist) und<br />
für das Sommersemester spätestens am 15. Januar (Ausschlussfrist)<br />
des jeweiligen Jahres bei der Bewerberhochschule vorliegen. Bei diesen Fristen<br />
handelt es sich um Ausschlussfristen. Wenn Sie den Bewerbungsschluss versäumen,<br />
ist Ihr Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.<br />
Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrags (bzw. des ausgedruckten<br />
und unterschriebenen Zulassungsantrags bei der Online-Bewerbung) bei der<br />
jeweiligen <strong>Hochschule</strong>, nicht das Datum des Poststempels.<br />
Altabiturient/inn/en werden gebeten, sich innerhalb der vorgezogenen Fristen<br />
(siehe 1.1) zu bewerben.<br />
Schicken Sie ihre Bewerbungsunterlagen möglichst schon im Juni bzw. Dezember<br />
an die <strong>Hochschule</strong>. Die Online-Bewerbung hat den Vorteil, dass das<br />
Programm auf Fehler und Unvollständigkeiten aufmerksam macht.<br />
5.3 Studienfachliche Beratung<br />
Sofern Sie im laufenden Semester an einer <strong>Hochschule</strong> immatrikuliert sind und<br />
einen Studiengangwechsel aus dem 3. oder höheren Fachsemester durchführen<br />
wollen, ist die Zulassung nach § 60 Absatz 2 Ziffer 5 LHG (Landeshochschulgesetz)<br />
von der Vorlage einer Bescheinigung der Bewerberhochschule<br />
über eine auf den neuen Studiengang bezogene studienfachliche Beratung abhängig.<br />
Das Formblatt für die Bescheinigung ist bei der jeweiligen <strong>Hochschule</strong><br />
online bzw. auf Anfrage erhältlich.<br />
5.4 Unterlagen zum Zulassungsantrag<br />
Belege müssen grundsätzlich in Form von amtlich beglaubigten Kopien beigefügt<br />
werden.<br />
Die wichtigsten beizufügenden Unterlagen sind eine beglaubigte Kopie der<br />
Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis über die Teilnahme an einem<br />
Studienorientierungsverfahren. Für Lehramtsstudiengänge ist dies der<br />
Lehrerorientierungstest (http://www.bw-cct.de/), für sonstige Studiengänge der<br />
Selbsttest zur Studienorientierung (http://www.was-studiere-ich.de/).<br />
Reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular „<strong>Hochschule</strong>igenes Auswahlverfahren“<br />
zusammen mit geeigneten Nachweisen in beglaubigter Form ein. Falls keine<br />
sonstigen Leistungen vorhanden sind bzw. bis Ende der Bewerbungsfrist<br />
nachgewiesen werden, sind Auswahlkriterien allein die schulischen Leistungen.<br />
Wenn Sie amtliche Bescheinigungen einreichen, achten Sie darauf, dass diese<br />
Bescheinigungen einen Dienstsiegelabdruck (Originalstempel) enthalten. Ausgenommen<br />
sind die durch elektronische Datenverarbeitung erstellten Bescheinigungen.<br />
Die eingereichten Unterlagen sind Bestandteil des Verfahrens über<br />
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