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Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten

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5.2 Fristeinhaltung<br />

Ihr Zulassungsantrag muss<br />

für das Wintersemester spätestens am 15. Juli (Ausschlussfrist) und<br />

für das Sommersemester spätestens am 15. Januar (Ausschlussfrist)<br />

des jeweiligen Jahres bei der Bewerberhochschule vorliegen. Bei diesen Fristen<br />

handelt es sich um Ausschlussfristen. Wenn Sie den Bewerbungsschluss versäumen,<br />

ist Ihr Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.<br />

Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrags (bzw. des ausgedruckten<br />

und unterschriebenen Zulassungsantrags bei der Online-Bewerbung) bei der<br />

jeweiligen <strong>Hochschule</strong>, nicht das Datum des Poststempels.<br />

Altabiturient/inn/en werden gebeten, sich innerhalb der vorgezogenen Fristen<br />

(siehe 1.1) zu bewerben.<br />

Schicken Sie ihre Bewerbungsunterlagen möglichst schon im Juni bzw. Dezember<br />

an die <strong>Hochschule</strong>. Die Online-Bewerbung hat den Vorteil, dass das<br />

Programm auf Fehler und Unvollständigkeiten aufmerksam macht.<br />

5.3 Studienfachliche Beratung<br />

Sofern Sie im laufenden Semester an einer <strong>Hochschule</strong> immatrikuliert sind und<br />

einen Studiengangwechsel aus dem 3. oder höheren Fachsemester durchführen<br />

wollen, ist die Zulassung nach § 60 Absatz 2 Ziffer 5 LHG (Landeshochschulgesetz)<br />

von der Vorlage einer Bescheinigung der Bewerberhochschule<br />

über eine auf den neuen Studiengang bezogene studienfachliche Beratung abhängig.<br />

Das Formblatt für die Bescheinigung ist bei der jeweiligen <strong>Hochschule</strong><br />

online bzw. auf Anfrage erhältlich.<br />

5.4 Unterlagen zum Zulassungsantrag<br />

Belege müssen grundsätzlich in Form von amtlich beglaubigten Kopien beigefügt<br />

werden.<br />

Die wichtigsten beizufügenden Unterlagen sind eine beglaubigte Kopie der<br />

Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis über die Teilnahme an einem<br />

Studienorientierungsverfahren. Für Lehramtsstudiengänge ist dies der<br />

Lehrerorientierungstest (http://www.bw-cct.de/), für sonstige Studiengänge der<br />

Selbsttest zur Studienorientierung (http://www.was-studiere-ich.de/).<br />

Reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular „<strong>Hochschule</strong>igenes Auswahlverfahren“<br />

zusammen mit geeigneten Nachweisen in beglaubigter Form ein. Falls keine<br />

sonstigen Leistungen vorhanden sind bzw. bis Ende der Bewerbungsfrist<br />

nachgewiesen werden, sind Auswahlkriterien allein die schulischen Leistungen.<br />

Wenn Sie amtliche Bescheinigungen einreichen, achten Sie darauf, dass diese<br />

Bescheinigungen einen Dienstsiegelabdruck (Originalstempel) enthalten. Ausgenommen<br />

sind die durch elektronische Datenverarbeitung erstellten Bescheinigungen.<br />

Die eingereichten Unterlagen sind Bestandteil des Verfahrens über<br />

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