Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten
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4 Verfahrensablauf<br />
4.1 Zulassungsfreie Studiengänge<br />
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in erster Linie aufgrund der Zulassungs-<br />
und Immatrikulationsordnungen der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n. Danach erhält<br />
jede Bewerberin/jeder Bewerber einen Studienplatz in einem zulassungsfreien<br />
Studiengang, die/der den Antrag vollständig ausgefüllt, alle Zulassungsvoraussetzungen<br />
erfüllt und alle geforderten Unterlagen beigelegt hat.<br />
4.2 Zulassungsbeschränkte Studiengänge<br />
Hauptverfahren<br />
Das Vergabeverfahren wird nach den Bestimmungen der Hochschulvergabeverordnung<br />
(HVVO) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Danach werden<br />
die Studienplätze wie folgt vergeben:<br />
Von den Zulassungszahlen werden vorab abgezogen:<br />
– 5 % (mindestens 1 Platz) für außergewöhnliche Härtefälle,<br />
– 8 % (mindestens 1 Platz) für ausländische und staatenlose Bewerber/innen,<br />
– 2 % (mindestens 1 Platz) für Zweitstudienbewerber/innen,<br />
– 1 % (mindestens 1 Platz) für Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die<br />
Ortsbindung im öffentlichen Interesse liegt.<br />
Die verbleibenden Studienplätze werden zunächst an die nach der HVVO vorweg<br />
auszuwählenden Bewerberinnen/Bewerber vergeben. Hier werden Bewerberinnen/Bewerber<br />
mit abgeleistetem Dienst berücksichtigt, die bereits zugelassen<br />
waren. Die dann noch verbleibenden Studienplätze werden zu 90 %<br />
nach dem Ergebnis eines von der <strong>Hochschule</strong> durchgeführten Auswahlverfahrens<br />
und zu 10 % nach Wartezeit vergeben.<br />
Zu den vorgenannten Terminen des Hauptverfahrens erhalten Sie einen Zulassungs-<br />
bzw. Ablehnungsbescheid. Im Hauptverfahren wird nur über die<br />
Hauptanträge entschieden.<br />
Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, müssen Sie sich innerhalb der genannten<br />
Frist (Ausschlussfrist) an der <strong>Hochschule</strong> einschreiben. Maßgeblich<br />
ist der Tag des Eingangs der Einschreibeunterlagen bei der <strong>Hochschule</strong>,<br />
nicht das Datum des Poststempels.<br />
Achtung:<br />
Studienplätze, die nicht zum festgesetzten Termin angenommen wurden, verfallen<br />
und werden in einem Nachrückverfahren neu vergeben.<br />
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