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Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten

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4 Verfahrensablauf<br />

4.1 Zulassungsfreie Studiengänge<br />

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in erster Linie aufgrund der Zulassungs-<br />

und Immatrikulationsordnungen der <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong>n. Danach erhält<br />

jede Bewerberin/jeder Bewerber einen Studienplatz in einem zulassungsfreien<br />

Studiengang, die/der den Antrag vollständig ausgefüllt, alle Zulassungsvoraussetzungen<br />

erfüllt und alle geforderten Unterlagen beigelegt hat.<br />

4.2 Zulassungsbeschränkte Studiengänge<br />

Hauptverfahren<br />

Das Vergabeverfahren wird nach den Bestimmungen der Hochschulvergabeverordnung<br />

(HVVO) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Danach werden<br />

die Studienplätze wie folgt vergeben:<br />

Von den Zulassungszahlen werden vorab abgezogen:<br />

– 5 % (mindestens 1 Platz) für außergewöhnliche Härtefälle,<br />

– 8 % (mindestens 1 Platz) für ausländische und staatenlose Bewerber/innen,<br />

– 2 % (mindestens 1 Platz) für Zweitstudienbewerber/innen,<br />

– 1 % (mindestens 1 Platz) für Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die<br />

Ortsbindung im öffentlichen Interesse liegt.<br />

Die verbleibenden Studienplätze werden zunächst an die nach der HVVO vorweg<br />

auszuwählenden Bewerberinnen/Bewerber vergeben. Hier werden Bewerberinnen/Bewerber<br />

mit abgeleistetem Dienst berücksichtigt, die bereits zugelassen<br />

waren. Die dann noch verbleibenden Studienplätze werden zu 90 %<br />

nach dem Ergebnis eines von der <strong>Hochschule</strong> durchgeführten Auswahlverfahrens<br />

und zu 10 % nach Wartezeit vergeben.<br />

Zu den vorgenannten Terminen des Hauptverfahrens erhalten Sie einen Zulassungs-<br />

bzw. Ablehnungsbescheid. Im Hauptverfahren wird nur über die<br />

Hauptanträge entschieden.<br />

Erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, müssen Sie sich innerhalb der genannten<br />

Frist (Ausschlussfrist) an der <strong>Hochschule</strong> einschreiben. Maßgeblich<br />

ist der Tag des Eingangs der Einschreibeunterlagen bei der <strong>Hochschule</strong>,<br />

nicht das Datum des Poststempels.<br />

Achtung:<br />

Studienplätze, die nicht zum festgesetzten Termin angenommen wurden, verfallen<br />

und werden in einem Nachrückverfahren neu vergeben.<br />

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