Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten
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Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer staatlichen <strong>Hochschule</strong><br />
nach § 1 Abs. 2 oder an einer staatlich anerkannten <strong>Hochschule</strong> nach § 1 Abs.<br />
3 LHG erfolgreich abgeschlossen haben, sind den Inhabern der nach dem<br />
Schulgesetz erworbenen allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. Einschränkungen<br />
gibt es bei Abschlüssen künstlerischer Studiengänge.<br />
Die bestandene Eignungsprüfung für das Studium im Studiengang Lehramt<br />
an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen berechtigt sowohl zum Studium des<br />
Lehramts an Grundschulen als auch an Werkreal-, Haupt- und Realschulen. Zu<br />
dieser Eignungsprüfung wird zugelassen, wer eine erfolgreich abgeschlossene<br />
Berufsausbildung und eine daran anschließende mindestens 2-jährige Berufstätigkeit<br />
nachweisen kann.<br />
Zu den Bachelorstudiengängen Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik)<br />
bzw. Sprachförderung und Bewegungserziehung kann auch mit<br />
Fachhochschulreife oder dem erfolgreichen Abschluss der letzten Klasse einer<br />
Fachoberschule zugelassen werden. Bewerber ohne Fachhochschulreife bzw.<br />
Abitur können für diesen Studiengang eine Eignungsprüfung ablegen.<br />
Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist:<br />
1. a der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlichen,<br />
staatlich geregelten oder staatlich anerkannten schulischen oder betrieblichen,<br />
fachlich einschlägigen Berufsausbildung oder<br />
b eine mindestens fünfjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit oder<br />
c zusätzlich zu einer mindestens zweijährigen staatlichen, staatlich geregelten<br />
oder staatlich anerkannten schulischen oder betrieblichen, fachlich<br />
nicht einschlägigen Berufsausbildung oder einer eine mindestens<br />
fünfjährige, fachlich nicht einschlägige Berufstätigkeit eine zustimmende<br />
Empfehlung über die Zulassung zur Prüfung gemäß § 3,<br />
2. dass eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht bereits<br />
zweimal nicht bestanden wurde.<br />
Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger<br />
Berufserfahrung können die Qualifikation für ein Hochschulstudium in<br />
einem ihrer Berufsausbildung fachlich entsprechenden Studiengang durch das<br />
Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.<br />
Die Eignungsprüfungen werden im Wechsel an jeweils einer <strong>Pädagogische</strong>n<br />
<strong>Hochschule</strong> durchgeführt. Das Zeugnis über die Eignungsprüfung berechtigt<br />
zum Studium an einer <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> des Landes Baden-<br />
Württemberg. Die Prüfungen werden einmal jährlich durchgeführt. Die Anmeldung<br />
ist an die <strong>Hochschule</strong> zu richten, an der die Eignungsprüfung stattfindet.<br />
Bewerbungsende ist der 1. Februar des entsprechenden Jahres.<br />
Die nächsten Eignungsprüfungen finden statt:<br />
– im Frühjahr 2013 an der PH <strong>Weingarten</strong><br />
– im Frühjahr 2014 an der PH Freiburg<br />
– im Frühjahr 2015 an der PH Heidelberg<br />
– im Frühjahr 2016 an der PH Karlsruhe<br />
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