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Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten

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Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer staatlichen <strong>Hochschule</strong><br />

nach § 1 Abs. 2 oder an einer staatlich anerkannten <strong>Hochschule</strong> nach § 1 Abs.<br />

3 LHG erfolgreich abgeschlossen haben, sind den Inhabern der nach dem<br />

Schulgesetz erworbenen allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. Einschränkungen<br />

gibt es bei Abschlüssen künstlerischer Studiengänge.<br />

Die bestandene Eignungsprüfung für das Studium im Studiengang Lehramt<br />

an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen berechtigt sowohl zum Studium des<br />

Lehramts an Grundschulen als auch an Werkreal-, Haupt- und Realschulen. Zu<br />

dieser Eignungsprüfung wird zugelassen, wer eine erfolgreich abgeschlossene<br />

Berufsausbildung und eine daran anschließende mindestens 2-jährige Berufstätigkeit<br />

nachweisen kann.<br />

Zu den Bachelorstudiengängen Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik)<br />

bzw. Sprachförderung und Bewegungserziehung kann auch mit<br />

Fachhochschulreife oder dem erfolgreichen Abschluss der letzten Klasse einer<br />

Fachoberschule zugelassen werden. Bewerber ohne Fachhochschulreife bzw.<br />

Abitur können für diesen Studiengang eine Eignungsprüfung ablegen.<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist:<br />

1. a der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlichen,<br />

staatlich geregelten oder staatlich anerkannten schulischen oder betrieblichen,<br />

fachlich einschlägigen Berufsausbildung oder<br />

b eine mindestens fünfjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit oder<br />

c zusätzlich zu einer mindestens zweijährigen staatlichen, staatlich geregelten<br />

oder staatlich anerkannten schulischen oder betrieblichen, fachlich<br />

nicht einschlägigen Berufsausbildung oder einer eine mindestens<br />

fünfjährige, fachlich nicht einschlägige Berufstätigkeit eine zustimmende<br />

Empfehlung über die Zulassung zur Prüfung gemäß § 3,<br />

2. dass eine Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht bereits<br />

zweimal nicht bestanden wurde.<br />

Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und dreijähriger<br />

Berufserfahrung können die Qualifikation für ein Hochschulstudium in<br />

einem ihrer Berufsausbildung fachlich entsprechenden Studiengang durch das<br />

Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.<br />

Die Eignungsprüfungen werden im Wechsel an jeweils einer <strong>Pädagogische</strong>n<br />

<strong>Hochschule</strong> durchgeführt. Das Zeugnis über die Eignungsprüfung berechtigt<br />

zum Studium an einer <strong>Pädagogische</strong>n <strong>Hochschule</strong> des Landes Baden-<br />

Württemberg. Die Prüfungen werden einmal jährlich durchgeführt. Die Anmeldung<br />

ist an die <strong>Hochschule</strong> zu richten, an der die Eignungsprüfung stattfindet.<br />

Bewerbungsende ist der 1. Februar des entsprechenden Jahres.<br />

Die nächsten Eignungsprüfungen finden statt:<br />

– im Frühjahr 2013 an der PH <strong>Weingarten</strong><br />

– im Frühjahr 2014 an der PH Freiburg<br />

– im Frühjahr 2015 an der PH Heidelberg<br />

– im Frühjahr 2016 an der PH Karlsruhe<br />

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