Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten
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terschreiben es und reichen es zusammen mit Ihrem Zulassungsantrag bei der<br />
<strong>Hochschule</strong> ein. Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete<br />
Nachweise beifügen. Welche Belege dies sein können, ist bei den Beispielen<br />
für einen begründeten Antrag aufgeführt. Folgenden Leitgedanken sollten Sie<br />
sich vor Augen halten: Ihr „Sonderfall” muss durch die beigefügten Belege so<br />
deutlich dargestellt sein, dass eine außen stehende Person Ihre Argumente anhand<br />
der Unterlagen nachvollziehen kann. In einem kurzen, formlosen Schreiben<br />
sollten Sie darstellen, inwieweit die beigefügten Nachweise Ihren Sonderantrag<br />
begründen. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines<br />
Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck<br />
versehen sein. Kopien müssen beglaubigt sein.<br />
Wenn Sie mehrere Zulassungsanträge stellen, sich also bei verschiedenen<br />
<strong>Hochschule</strong>n bewerben, fügen Sie ggf. jedem Zulassungsantrag das ausgefüllte<br />
Formular Sonderantrag bei (jeweils mit allen notwendigen Unterlagen). Die Entscheidung<br />
über Ihren Sonderantrag wird Ihnen bei Erhalt eines Ablehnungsbescheides<br />
mitgeteilt.<br />
Hinweis:<br />
Die Sonderanträge werden erst nach dem Bewerbungsstichtag von einem<br />
zentralen Ausschuss bearbeitet. Deshalb können fehlende oder unvollständige<br />
Unterlagen nicht nachgefordert werden.<br />
Für das Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik bzw. für nicht zulassungsbeschränkte<br />
Studiengänge sind keine Sonderanträge möglich.<br />
7.9 Erklärungen<br />
Gemäß LHG und Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der <strong>Pädagogische</strong>n<br />
<strong>Hochschule</strong>n sind alle Bewerber verpflichtet, Erklärungen darüber abzugeben,<br />
1. ob für den beantragten Studiengang eine frühere Zulassung erloschen ist,<br />
weil Sie eine Prüfung in dem Studiengang endgültig nicht bestanden haben<br />
oder der Prüfungsanspruch nicht mehr besteht,<br />
2. ob ein Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht oder ob Sie<br />
sonst beruflich tätig sind.<br />
7.10 Unterschrift<br />
Ihren Zulassungsantrag müssen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person<br />
persönlich unterschreiben, da er sonst ungültig ist. Beachten Sie bitte,<br />
dass Sie bei der Online-Bewerbung den Zulassungsantrag ausdrucken, unterschreiben<br />
und mit den erforderlichen Unterlagen an die jeweilige <strong>Hochschule</strong><br />
per Post senden müssen. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum<br />
Ausschluss vom Vergabeverfahren.<br />
Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, wird von der<br />
<strong>Hochschule</strong> zurückgenommen. Wird der Verstoß erst nach der Einschreibung<br />
festgestellt, wird diese aufgehoben.<br />
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