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Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten

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Wer einen Zivildienst zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits beendet hat, benötigt<br />

eine Bescheinigung des Bundesamtes für den Zivildienst. Falls Sie Ihren Zivildienst<br />

noch leisten, müssen Sie den Einberufungsbescheid des Bundesamtes<br />

und eine Bescheinigung Ihrer Dienststelle (Beschäftigungsstelle)<br />

über Beginn und voraussichtliches Ende vorlegen. Wenn Ihre Dienstzeit erst<br />

nach dem 31.10. (WS) bzw. 30.04. (SS) abläuft und das tatsächliche Dienstende<br />

aber wegen Urlaub, Sonderurlaub und/oder Überstundenausgleich schon<br />

vor dem 01.11. bzw. 01.05. liegt, lassen Sie sich hierüber eine Bescheinigung<br />

ausstellen.<br />

26<br />

Muster<br />

Einheit / Dienststelle Ort, Datum<br />

Vorläufige Dienstzeitbescheinigung<br />

für Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende, deren Dienst nach dem 30.04. bzw. 31.10.<br />

endet.<br />

Herrn<br />

geboren am in<br />

wird hiermit bescheinigt, dass er<br />

vom bis __________ voraussichtlich<br />

Wehrdienst/Zivildienst leistet. Zur Aufnahme des Studiums wird er bereits ab<br />

freigestellt.<br />

Die Bescheinigung gilt vorbehaltlich einer tatsächlichen oder rechtlichen Änderung der<br />

Dienstpflicht.<br />

Dienstsiegel<br />

Unterschrift falls nicht geführt, Dienststempel

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