Anhang 1: Zweitstudium - Pädagogische Hochschule Weingarten
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Wer einen Zivildienst zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits beendet hat, benötigt<br />
eine Bescheinigung des Bundesamtes für den Zivildienst. Falls Sie Ihren Zivildienst<br />
noch leisten, müssen Sie den Einberufungsbescheid des Bundesamtes<br />
und eine Bescheinigung Ihrer Dienststelle (Beschäftigungsstelle)<br />
über Beginn und voraussichtliches Ende vorlegen. Wenn Ihre Dienstzeit erst<br />
nach dem 31.10. (WS) bzw. 30.04. (SS) abläuft und das tatsächliche Dienstende<br />
aber wegen Urlaub, Sonderurlaub und/oder Überstundenausgleich schon<br />
vor dem 01.11. bzw. 01.05. liegt, lassen Sie sich hierüber eine Bescheinigung<br />
ausstellen.<br />
26<br />
Muster<br />
Einheit / Dienststelle Ort, Datum<br />
Vorläufige Dienstzeitbescheinigung<br />
für Wehrdienstleistende / Zivildienstleistende, deren Dienst nach dem 30.04. bzw. 31.10.<br />
endet.<br />
Herrn<br />
geboren am in<br />
wird hiermit bescheinigt, dass er<br />
vom bis __________ voraussichtlich<br />
Wehrdienst/Zivildienst leistet. Zur Aufnahme des Studiums wird er bereits ab<br />
freigestellt.<br />
Die Bescheinigung gilt vorbehaltlich einer tatsächlichen oder rechtlichen Änderung der<br />
Dienstpflicht.<br />
Dienstsiegel<br />
Unterschrift falls nicht geführt, Dienststempel