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Tarifbestimmungen gültig ab 1. November 2013 - Verkehrsverbund ...

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Der Bezug der österreichischen Familienbeihilfe ist eine grundsätzlicheVoraussetzung, der/die Bezieher/in der Familienbeihilfe ist im Bestellformularanzuführen. Für Schüler/innen, die weder die österreichische Staatsbürgerschaftnoch die Staatsbürgerschaft einer EWR-Vertragspartei oder der Schweiz besitzen, istder Familienbeihilfenbezug durch eine Bestätigung des Finanzamtes nachzuweisen.Das Top-Ticket ist auch für SchülerInnen vorgesehen, die nur deswegen keinenAnspruch auf Familienbeihilfe h<strong>ab</strong>en, weil sie Anspruch auf eine gleichartigeausländische Beihilfe (§ 4 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz) h<strong>ab</strong>en.Voraussetzung für das Top-Ticket ist, dass der Hauptwohnsitz oder die besuchteSchule in der Steiermark liegt.3.8.2. Lehrlinge gemäß Punkt <strong>1.</strong>4. können ein Top-Ticket erwerben.Der Erwerb des Top-Tickets ist längstens bis zum Ablauf jenes Kalendermonatsvorgesehen, in dem der Lehrling das 24. Lebensjahr vollendet.Der Bezug der österreichischen Familienbeihilfe ist eine grundsätzlicheVoraussetzung, der/die Bezieher/in der Familienbeihilfe ist im Bestellformularanzuführen. Für Lehrlinge, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft noch dieStaatsbürgerschaft einer EWR-Vertragspartei oder der Schweiz besitzen, ist derFamilienbeihilfenbezug durch eine Bestätigung des Finanzamtes nachzuweisen. DasTop-Ticket ist auch für Lehrlinge vorgesehen, die nur deswegen keinen Anspruch aufFamilienbeihilfe h<strong>ab</strong>en, weil sie Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe(§ 4 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz) h<strong>ab</strong>en.Voraussetzung für das Top-Ticket ist, dass der Hauptwohnsitz oder die betrieblicheAusbildungsstätte in der Steiermark liegt.3.8.3. Das Top-Ticket ist unter den in den Punkten 3.8.<strong>1.</strong> bzw. 3.8.2. genannten Voraussetzungengegen Abg<strong>ab</strong>e eines ordnungsgemäß ausgefüllten, unterschriebenenund von der Schule bzw. der betrieblichen Ausbildungsstätte bestätigten Bestellformulareserhältlich. Am Bestellformular ist - soweit eine Anspruchsberechtigungfür das SchülerInnen-Ticket oder das Lehrlings-Ticket gegeben ist - die vollständigeFahrtstrecke durch Eintrag der Einstiegs-, der Ausstiegs- und gegebenenfalls derUmstiegshaltestellen sowie der benützten Linien und Verkehrsunternehmenanzugeben. Die Kundin/der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Datenam Bestellformular (Antrag) in einer zentralen Datenbank des <strong>Verkehrsverbund</strong>eserfasst werden.Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, das Top-Ticket nur gegen Nachweis desbezahlten Fahrpreises auszugeben.Das Top-Ticket wird personenbezogen mit Foto ausgestellt und ist nicht übertragbar.Es ist vom <strong>1.</strong> September eines Jahres bis inklusive 30. September des Folgejahresim gesamten Verbundgebiet und zusätzlich für verbundgrenzüberschreitende Fahrtenim Tariferweiterungsbereich nach Tamsweg <strong>gültig</strong> (erstmalig von <strong>1.</strong> September <strong>2013</strong>14

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