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Tarifbestimmungen gültig ab 1. November 2013 - Verkehrsverbund ...

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TEIL B: BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN<strong>1.</strong> BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN DER VERKEHRSUNTERNEHMEN<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Auf den Verbundlinien gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen.<strong>1.</strong>2. Im Eisenbahnverkehr sind dies die Beförderungsbedingungen der ÖBB PV AG, dieBeförderungsbedingungen der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, die Beförderungsbedingungender Steiermärkischen Landesbahnen und die Beförderungsbestimmungender Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsgesellschaft m. b.H.<strong>1.</strong>3. Im Kraftfahrlinienverkehr gelten – soweit nicht spezielle Beförderungensbedingungender Verkehrsunternehmen bestehen – die Allgemeinen Beförderungsbedingungen fürden Kraftfahrlinienverkehr gemäß Verordnung des Bundesministers für Verkehr,Innovation und Technologie in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme desAnhangs.<strong>1.</strong>4. Auf den Verbundlinien der Holding Graz Linien gelten deren Beförderungsbedingungen.2. FAHRPREISENTSCHÄDIGUNG BEI ZUGVERSPÄTUNGEN UNDZUGAUSFÄLLENFahrgäste mit Jahreskarten sowie sonstigen Zeitkarten erhalten bei Nichterreichungdes vom Eisenbahnverkehrsunternehmen definierten Pünktlichkeitsgrades durch dieim <strong>Verkehrsverbund</strong> Steiermark tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (ÖBBPersonenverkehr AG, Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, SteiermärkischeLandesbahnen, Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m. b. H.)gemäß Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz eine Entschädigung. DieRechte und Pflichten der Fahrgäste in diesem Zusammenhang sind in denBeförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt.ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGENDieser Verbundtarif tritt am <strong>1.</strong> 1<strong>1.</strong> <strong>2013</strong> in Kraft.21

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