Tarifbestimmungen gültig ab 1. November 2013 - Verkehrsverbund ...
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Fahrten mit ihren Kindern eine Ermäßigung für die 1- bis 5-Stunden-Karte und für die24-Stunden-Karte laut Fahrpreist<strong>ab</strong>elle gewährt. Anspruch auf Familienermäßigungbesteht, wenn zumindest ein Elternteil und ein Kind über den selbenBeförderungsweg reisen.Als Berechtigungsnachweis anerkannt werden die <strong>gültig</strong>e ÖBB VORTEILScardFamilie, die <strong>gültig</strong>e ÖBB ÖSTERREICHcard VORTEILScard Familie sowie derSteirische Familienpass.6.2. JugendlicheJugendliche zahlen gegen Vorweis eines Altersnachweises für 1- bis 5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten den ermäßigten Preis laut Fahrpreist<strong>ab</strong>elle. AlsAltersnachweis wird ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Verbundfreifahrausweis fürSchülerInnen und Lehrlinge, die checkit.card des Landes Steiermark oder die ÖBBVORTEILScard anerkannt.6.3. SeniorInnenSeniorInnen zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für 1- bis 5-Stunden-Kartenund 24-Stunden-Karten den ermäßigten Preis laut Fahrpreist<strong>ab</strong>elle.Als Berechtigungsnachweis anerkannt werden die <strong>gültig</strong>e ÖBB VORTEILScardSenior und die <strong>gültig</strong>e ÖBB ÖSTERREICHcard VORTEILScard Senior.6.4. Menschen mit BehinderungMenschen mit Behinderung zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweisesfür 1-bis 5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten den ermäßigten Preis lautFahrpreist<strong>ab</strong>elle.Als Berechtigungsnachweis anerkannt werden die <strong>gültig</strong>e ÖBB VORTEILScardSpezial (Behinderung) und die <strong>gültig</strong>e ÖBB ÖSTERREICHcard VORTEILScardSpezial in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird eine Begleitperson und einAssistenzhund unentgeltlich befördert, wenn die zu begleitende Person im Besitzeines <strong>gültig</strong>en Fahrausweises ist.6.5. SchwerkriegsbeschädigteSchwerkriegsbeschädigte zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für1- bis 5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten den ermäßigten Preis laut Fahrpreist<strong>ab</strong>elle.Als Berechtigungsnachweis anerkannt wird die <strong>gültig</strong>e ÖBB VORTEILScard Spezial(Schwerkriegsbeschädigte) in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird eine Begleitperson und einAssistenzhund unentgeltlich befördert, wenn die zu begleitende Person im Besitzeines <strong>gültig</strong>en Fahrausweises ist.6.6. BlindeBlinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für 1- bis 5-Stunden-Karten und 24-Stunden-Karten den ermäßigten Preis laut Fahrpreist<strong>ab</strong>elle.19