Tarifbestimmungen gültig ab 1. November 2013 - Verkehrsverbund ...
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Als Berechtigungsnachweis anerkannt werden die <strong>gültig</strong>e ÖBB VORTEILScard Blindund die <strong>gültig</strong>e ÖBB ÖSTERREICHcard VORTEILScard Blind in Verbindung miteinem amtlichen Lichtbildausweis.Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird eine Begleitperson und einAssistenzhund unentgeltlich befördert, wenn die zu begleitende Person im Besitzeines <strong>gültig</strong>en Fahrausweises ist.6.7. GruppenFür Gruppen wird die Gruppenermäßigung gewährt, wenn mindestens sechsPersonen gemeinsam über den selben Beförderungsweg reisen und für alleGruppenmitglieder der entsprechende Fahrpreis für die 1- bis 5-Stunden- oder 24-Stunden-Karte gezahlt wird.Die Gruppenermäßigung wird auf die 1- bis 5-Stunden-Karte Vollpreis und die 24-Stunden-Karte Vollpreis gewährt. Kinder erhalten die Gruppenermäßigung auf die 1-bis 5-Stunden-Karte ermäßigt und die 24-Stunden-Karte ermäßigt. Die Fahrpreise proPerson sind in der Fahrpreist<strong>ab</strong>elle angeführt.6.8. Tiere6.8.<strong>1.</strong> Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte lebende Tierewerden gratis mitbefördert.6.8.2. Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbeförderte Hunde wird bei Stundenkarten,10-Zonen-Karten und 24-Stunden-Karten der ermäßigte Fahrpreis lautFahrpreist<strong>ab</strong>elle berechnet.6.9. Ermäßigungen bzw. ermäßigte Fahrausweise gelten nur in Verbindung mit demjeweiligen Berechtigungsnachweis. Bei Kontrollen ist dieser unaufgefordert vorzuweisen.20