dl_strobl_griesmeier405.pdf
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H. Storch<br />
’Europäischen Modell’ (Partial Return on Investment), und eine stärkere Orientierung in<br />
Richtung des ’Amerikanischen Modells’ (Marginal Cost), festzustellen (INFRAS 2001 /<br />
MP-NRW 2002, 3 u. 40).<br />
Mit dem Aufbau der Infrastruktur für einen funktionierenden Markt für Geoinformationen<br />
eröffnet der politisch-administrative Bereich somit neue Freiräume indem er seine administrative<br />
Steuerungsfunktion minimiert und die Selbstregulierungskräfte eines sich entwickelnden<br />
Marktes für Geoinformationen fördert. Hauptmotivation für die Teilhabe am Markt für<br />
Geoinformationen ist entweder Informationen zu nutzen (= kaufen) oder bereitzustellen<br />
(= verkaufen) (KUHN et al. 2000, 9). Diese Nutzer bestimmen die Entwicklungsrichtung, d.<br />
h. zuletzt entscheidet der Markt.<br />
Erste Begründungsschwierigkeiten treten bei der Vereinfachung der Regelungen von Nutzungsrechten<br />
auf, um „Unternehmen grundsätzlich das Recht auf Datenbezug ein(zu)räumen,<br />
unabhängig von Branche oder Einsatzzweck“ (NRW-MP 2002, 3). Hierzu wird eine<br />
neue Art von Balance zwischen klassischer Bürgerorientierung und der Sicherstellung von<br />
Wettbewerbsvorteilen für Unternehmen anvisiert. Auch Unternehmen fordern das gleiche<br />
Recht beim Zugang zu administrationsinternen Informationsbeständen, wie sie der einzelne<br />
Bürger durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schon besitzt. Das Recht auf Akteneinsicht<br />
zur Sicherstellung der Transparenz staatlichen Handelns, soll als „rechtliche Basis“<br />
dienen, “um die ungehinderte Nutzung öffentlichen Contents durch Unternehmen rechtlich<br />
zu verankern. (…) Auf den Geodatenmarkt übertragen geht es nicht darum, Einzelfallinformationen<br />
zu erhalten, sondern umfassende, anonymisierte Informationen zu beziehen“<br />
(NRW-MP 2002, 40). Diese skurrile und rechtlich fragwürdige Argumentation zeigt die<br />
Schwächen der Deregulierungsthese, wenn es um die politische Frage nach dem Sinn einer<br />
Zweckbindung von Geodatenbeständen der öffentlichen Verwaltung sowie der Definition<br />
eines öffentlichen Interesses an der Nutzung von Geodaten geht. Somit darf bezweifelt<br />
werden, ob der Aufbau einer offenen Geodateninfrastruktur wirklich nur ein wertneutrales<br />
„Win-Win-Projekt“ darstellt.<br />
Beim freien Zugang der Öffentlichkeit wird im neuen Geodatenmarkt bald die Frage gestellt<br />
werden, ob Privatpersonen, die Geodaten kostenlos in Anspruch nehmen, ebenfalls berücksichtigt<br />
werden sollen (KUHN et al. 2000, 14). Schon in ersten administrativen E-<br />
Commerce-Konzepten wird versucht, eine feine Trennlinie zwischen gesetzlichen Pflichtbzw.<br />
Grun<strong>dl</strong>eistungen (= unentgeltlich) und darüber hinaus gehenden (nicht gesetzlich vorgeschriebenen)<br />
Zusatzleistungen (= kostenpflichtig) zu ziehen (KRAMER et al. 2000,<br />
4.4.1/HLUG 2002). Von einer Kommerzialisierung sollte man nicht blühende Beteiligungslandschaften<br />
erwarten, sondern eine wachsende Konkurrenz politisch-administrativer 'Unternehmer',<br />
die den allgemeinen Kommerzialisierungstrend der Neuen Medien auch in den<br />
Bereich des bürgerschaftlichen Engagements hineintragen. Bürger müssen in einer Kultur<br />
des „pay-per-view“ akzeptieren, dass immer mehr outgesourcte administrative Informationsdienste<br />
kostenpflichtig werden.<br />
3 gEo-Government – „Re-invent the Federal Government“<br />
Wie gezeigt, fokussiert sich die aktuelle deutsche Diskussion auf das Wirtschaftspotential<br />
von Geoinformationen. Zur Überwindung von Barrieren, die einen offenen Geoinformati-