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H. Storch<br />

’Europäischen Modell’ (Partial Return on Investment), und eine stärkere Orientierung in<br />

Richtung des ’Amerikanischen Modells’ (Marginal Cost), festzustellen (INFRAS 2001 /<br />

MP-NRW 2002, 3 u. 40).<br />

Mit dem Aufbau der Infrastruktur für einen funktionierenden Markt für Geoinformationen<br />

eröffnet der politisch-administrative Bereich somit neue Freiräume indem er seine administrative<br />

Steuerungsfunktion minimiert und die Selbstregulierungskräfte eines sich entwickelnden<br />

Marktes für Geoinformationen fördert. Hauptmotivation für die Teilhabe am Markt für<br />

Geoinformationen ist entweder Informationen zu nutzen (= kaufen) oder bereitzustellen<br />

(= verkaufen) (KUHN et al. 2000, 9). Diese Nutzer bestimmen die Entwicklungsrichtung, d.<br />

h. zuletzt entscheidet der Markt.<br />

Erste Begründungsschwierigkeiten treten bei der Vereinfachung der Regelungen von Nutzungsrechten<br />

auf, um „Unternehmen grundsätzlich das Recht auf Datenbezug ein(zu)räumen,<br />

unabhängig von Branche oder Einsatzzweck“ (NRW-MP 2002, 3). Hierzu wird eine<br />

neue Art von Balance zwischen klassischer Bürgerorientierung und der Sicherstellung von<br />

Wettbewerbsvorteilen für Unternehmen anvisiert. Auch Unternehmen fordern das gleiche<br />

Recht beim Zugang zu administrationsinternen Informationsbeständen, wie sie der einzelne<br />

Bürger durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schon besitzt. Das Recht auf Akteneinsicht<br />

zur Sicherstellung der Transparenz staatlichen Handelns, soll als „rechtliche Basis“<br />

dienen, “um die ungehinderte Nutzung öffentlichen Contents durch Unternehmen rechtlich<br />

zu verankern. (…) Auf den Geodatenmarkt übertragen geht es nicht darum, Einzelfallinformationen<br />

zu erhalten, sondern umfassende, anonymisierte Informationen zu beziehen“<br />

(NRW-MP 2002, 40). Diese skurrile und rechtlich fragwürdige Argumentation zeigt die<br />

Schwächen der Deregulierungsthese, wenn es um die politische Frage nach dem Sinn einer<br />

Zweckbindung von Geodatenbeständen der öffentlichen Verwaltung sowie der Definition<br />

eines öffentlichen Interesses an der Nutzung von Geodaten geht. Somit darf bezweifelt<br />

werden, ob der Aufbau einer offenen Geodateninfrastruktur wirklich nur ein wertneutrales<br />

„Win-Win-Projekt“ darstellt.<br />

Beim freien Zugang der Öffentlichkeit wird im neuen Geodatenmarkt bald die Frage gestellt<br />

werden, ob Privatpersonen, die Geodaten kostenlos in Anspruch nehmen, ebenfalls berücksichtigt<br />

werden sollen (KUHN et al. 2000, 14). Schon in ersten administrativen E-<br />

Commerce-Konzepten wird versucht, eine feine Trennlinie zwischen gesetzlichen Pflichtbzw.<br />

Grun<strong>dl</strong>eistungen (= unentgeltlich) und darüber hinaus gehenden (nicht gesetzlich vorgeschriebenen)<br />

Zusatzleistungen (= kostenpflichtig) zu ziehen (KRAMER et al. 2000,<br />

4.4.1/HLUG 2002). Von einer Kommerzialisierung sollte man nicht blühende Beteiligungslandschaften<br />

erwarten, sondern eine wachsende Konkurrenz politisch-administrativer 'Unternehmer',<br />

die den allgemeinen Kommerzialisierungstrend der Neuen Medien auch in den<br />

Bereich des bürgerschaftlichen Engagements hineintragen. Bürger müssen in einer Kultur<br />

des „pay-per-view“ akzeptieren, dass immer mehr outgesourcte administrative Informationsdienste<br />

kostenpflichtig werden.<br />

3 gEo-Government – „Re-invent the Federal Government“<br />

Wie gezeigt, fokussiert sich die aktuelle deutsche Diskussion auf das Wirtschaftspotential<br />

von Geoinformationen. Zur Überwindung von Barrieren, die einen offenen Geoinformati-

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