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dl_strobl_griesmeier405.pdf

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134<br />

3 Prozesskette Aufgrabung<br />

3.1 Meldesystem<br />

E. Wilmersdorf<br />

Für die Reservierung der Arbeiten ist die Meldung an die Koordinationsstelle der Stadt<br />

Wien erforderlich. Großen Einbautenträger steht ein Online-Anschluss zur Verfügung, der<br />

es ihnen ermöglicht direkt in der Meldedatenbank ihre Projekte örtlich zu definieren und<br />

Terminwünsche abzusetzen, ohne die Einreichstelle der Straßenverwaltung aufzusuchen.<br />

Die textliche Ortsangabe, ein adressmäßig oder straßenabschnittsweise definierter Bereich,<br />

wird mittels der geocodierten Adressen in geografische Daten des Straßennetzes (siehe<br />

Abbildung 1) übersetzt. Zur Kontrolle der Meldungen wird den großen Einbautenträgern<br />

vor Beginn der Bausaison ein Übersichtsplan zur Verfügung gestellt, damit sie die Vollständigkeit<br />

ihrer Meldungen und die Ortslage jeder einzelnen Baustellenmeldung kontrollieren<br />

können. Nach Abschluss von Aufgrabungsarbeiten wird eine zweijähriges Aufgrabungsverbot<br />

verhängt. Deshalb treffen in dem Meldesystem Bauvorhaben bis zu zwei Jahre<br />

im Vorhinein ein.<br />

3.2 Koordinierung und Bewilligung<br />

Durch den Gesamtüberblick aller Vorhaben kann die Verwaltung eine zeitliche Abstimmung<br />

mit Bauvorhaben in ihrer Umgebung vornehmen und fixiert die Bereiche, in denen<br />

das zweijährige Aufgrabungsverbot verhängt wird. In dem grafischen Baustelleninformationssystem<br />

(s. 2.3) sind sowohl Baustellenvorhaben als auch Aufgrabungsverbote geografisch<br />

abrufbar.<br />

3.3 Trassenauswahl<br />

Dem Projektanten werden für die Detailplanung aus dem GeoDatenhaushalt der Stadt weitere<br />

Daten zur Verfügung gestellt:<br />

• die gesamte Leitungsübersicht des Interessensgebiets mit den Qualitätsstufen<br />

• die grafische Belagsflächenstatistik<br />

• die Straßenflächennutzung<br />

Mit diesen Daten steht dem Projektanten eine aussagekräftige Grun<strong>dl</strong>age für die Detailplanung<br />

zur Verfügung. Er kann günstige Freiräume erkennen, aber auch im vorhinein die<br />

Kosten für die Aufgrabung in Abhängigkeit des Straßenbelags, seiner Konstruktion und der<br />

Flächennutzung (z. B. die Untertunnelung eines Gleiskörpers, die Überbrückung einer Einfahrt)<br />

ermitteln.<br />

3.4 Geografische Dokumentation und Datenlieferung<br />

Die ausführenden Stellen sind verpflichtet, die räumliche Ausdehnung der neuen unterirdischen<br />

Objekte digital zu liefern. Es sind verschiedene Datenlieferformate zulässig:<br />

• ÖNORM 2261/3 Leitungskataster<br />

• DXF Schnittstelle Leitungskataster, die sich an die ÖNOM Inhalte anlehnt<br />

• Datenbankauszüge von jenen Betreibern, die ihr Gesamtnetz liefern

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