dl_strobl_griesmeier405.pdf
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3 Prozesskette Aufgrabung<br />
3.1 Meldesystem<br />
E. Wilmersdorf<br />
Für die Reservierung der Arbeiten ist die Meldung an die Koordinationsstelle der Stadt<br />
Wien erforderlich. Großen Einbautenträger steht ein Online-Anschluss zur Verfügung, der<br />
es ihnen ermöglicht direkt in der Meldedatenbank ihre Projekte örtlich zu definieren und<br />
Terminwünsche abzusetzen, ohne die Einreichstelle der Straßenverwaltung aufzusuchen.<br />
Die textliche Ortsangabe, ein adressmäßig oder straßenabschnittsweise definierter Bereich,<br />
wird mittels der geocodierten Adressen in geografische Daten des Straßennetzes (siehe<br />
Abbildung 1) übersetzt. Zur Kontrolle der Meldungen wird den großen Einbautenträgern<br />
vor Beginn der Bausaison ein Übersichtsplan zur Verfügung gestellt, damit sie die Vollständigkeit<br />
ihrer Meldungen und die Ortslage jeder einzelnen Baustellenmeldung kontrollieren<br />
können. Nach Abschluss von Aufgrabungsarbeiten wird eine zweijähriges Aufgrabungsverbot<br />
verhängt. Deshalb treffen in dem Meldesystem Bauvorhaben bis zu zwei Jahre<br />
im Vorhinein ein.<br />
3.2 Koordinierung und Bewilligung<br />
Durch den Gesamtüberblick aller Vorhaben kann die Verwaltung eine zeitliche Abstimmung<br />
mit Bauvorhaben in ihrer Umgebung vornehmen und fixiert die Bereiche, in denen<br />
das zweijährige Aufgrabungsverbot verhängt wird. In dem grafischen Baustelleninformationssystem<br />
(s. 2.3) sind sowohl Baustellenvorhaben als auch Aufgrabungsverbote geografisch<br />
abrufbar.<br />
3.3 Trassenauswahl<br />
Dem Projektanten werden für die Detailplanung aus dem GeoDatenhaushalt der Stadt weitere<br />
Daten zur Verfügung gestellt:<br />
• die gesamte Leitungsübersicht des Interessensgebiets mit den Qualitätsstufen<br />
• die grafische Belagsflächenstatistik<br />
• die Straßenflächennutzung<br />
Mit diesen Daten steht dem Projektanten eine aussagekräftige Grun<strong>dl</strong>age für die Detailplanung<br />
zur Verfügung. Er kann günstige Freiräume erkennen, aber auch im vorhinein die<br />
Kosten für die Aufgrabung in Abhängigkeit des Straßenbelags, seiner Konstruktion und der<br />
Flächennutzung (z. B. die Untertunnelung eines Gleiskörpers, die Überbrückung einer Einfahrt)<br />
ermitteln.<br />
3.4 Geografische Dokumentation und Datenlieferung<br />
Die ausführenden Stellen sind verpflichtet, die räumliche Ausdehnung der neuen unterirdischen<br />
Objekte digital zu liefern. Es sind verschiedene Datenlieferformate zulässig:<br />
• ÖNORM 2261/3 Leitungskataster<br />
• DXF Schnittstelle Leitungskataster, die sich an die ÖNOM Inhalte anlehnt<br />
• Datenbankauszüge von jenen Betreibern, die ihr Gesamtnetz liefern