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Sozialraumverankerte Schulsozialarbeit

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<strong>Sozialraumverankerte</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />

Am Ende der drei Jahre hatte sich aus dieser ‚allgemeinen<br />

Offenheit’ eine differenziertere Haltung entwickelt:<br />

Generell wurde für eine Beibehaltung des bisherigen<br />

Prinzips der Offenheit plädiert – und gleichzeitig<br />

häufig der Wunsch nach einer schulspezifisch<br />

differenzierten ‚internen’ Konzeption geäußert.<br />

Dabei wurden fünf mögliche Typen der Kooperation<br />

ersichtlich, die sich entlang eines Kontinuums von<br />

‚möglichst keine Festlegung’ bis hin zu ‚Absicherung<br />

durch Rahmenvereinbarungen plus standortspezifischer<br />

Konzeption’ ordnen ließen. Die Unterschiede<br />

zwischen den einzelnen Typen scheinen auf den<br />

ersten Blick minimal, spiegeln aber die Vorteile unterschiedlicher<br />

Varianzen des Entwicklungsprozesses<br />

wie auch die Befürchtungen der ‚Praxis-Ebene’<br />

gegenüber einer ‚hegemonialen’ Rahmenplanung<br />

des Jugendamts wieder: Entscheidend scheint uns,<br />

dass sich auf der Ebene der konkreten Kooperationen<br />

in den Schulen Widerstände gegenüber ‚konzeptionellen<br />

Festlegungen von außen’ zeigten, also Befürchtungen<br />

vor einer übergeordneten oder gar verordneten<br />

Konzeption bestanden. 27<br />

1. Freiraum und Offenheit für Flexibilität<br />

Dieser Typus wendet sich gegen jede Art von Festschreibung<br />

und setzt auf einen Freiraum, in dem<br />

Angebote flexibel gestaltet werden können. Als Begründung<br />

wurden „Bedürfnisse im sich ständig wandelnden<br />

Alltag” und eine sich „ständig verändernde<br />

Schüler- und Lehrerschaft” angeführt. Dieses Modell<br />

wurde von den Schulleiter/innen stärker favorisiert<br />

als von den Sozialarbeiter/innen.<br />

2. Eigene Schwerpunkte im Rahmen sukzessiver<br />

Arbeitsvereinbarungen<br />

Hier wird dafür plädiert, keine vorgegebene Konzeption<br />

zu erstellen, damit eigene Schwerpunkte gesetzt<br />

werden können. Diese sollten auf der Situation<br />

im Stadtteil, der Schule und den Bedürfnissen<br />

der Schüler/innen basieren. Abgesichert werden<br />

sollten die Schwerpunktsetzungen durch eine halbjährliche<br />

Themensetzung/Arbeitsvereinbarung und<br />

eine Kontrolle und Fachaufsicht des Trägers. Ein<br />

gemeinsames prozessorientiertes Erarbeiten von<br />

Schwerpunkten versprach eine größere Lebendigkeit<br />

und sollte helfen, Konkurrenz innerhalb der<br />

Schule zu vermeiden.<br />

3. Schulspezifische Konzeption<br />

Die nächste Abstufung spricht sich für eine Schulkonzeption<br />

– also eine längerfristige Arbeitsvereinbarung<br />

vor Ort – aus. Die Argumentation war ähnlich<br />

wie die unter 2.; es wurde gegen eine konzeptionelle<br />

Festlegung als Einengung von außen und für<br />

ein „flexibles schuleigenes Konzept” plädiert, da<br />

„passgenaue” eigene Konzepte von den Fachkräften<br />

an der Schule am besten erarbeitet werden könnten.<br />

4. „Rahmenrichtlinien”<br />

Nach diesem Modell wird zwar Flexibilität für wichtig<br />

gehalten, um situationsspezifisch handeln zu<br />

können, dennoch sollte es feste und von außen kontrollierbare<br />

Rahmenvorgaben geben. Dahinter verbarg<br />

sich die Überlegung, dass auf flexible und<br />

standortbezogene Probleme ohne starre Konzeption<br />

besser eingegangen werden könne, eine übergeordnete<br />

Rahmenkonzeption und standortspezifische<br />

Arbeitsvereinbarungen dennoch sinnvoll seien.<br />

5. „Rahmenrichtlinien” und individuelle<br />

konzeptionelle Festlegungen<br />

Vor allem von Sozialarbeiter/innen wurde dafür plädiert,<br />

„Rahmenrichtlinien“ zu erstellen, um die Stellen<br />

über die Modellphase hinaus zu sichern, sie<br />

möglicherweise im Zeitumfang aufzustocken und<br />

gleichzeitig konzeptionelle, auf den jeweiligen<br />

Standort zugeschnittene Festlegungen an ihrer<br />

Schule zu entwickeln. Von einer konzeptionellen<br />

Festlegung versprach man sich auch eine klare Sicherung<br />

der Mitwirkungsmöglichkeiten der <strong>Schulsozialarbeit</strong>.<br />

Durch eine Kombination aus Rahmenbedingung<br />

und konzeptioneller Festlegung soll so<br />

die Stabilität der <strong>Schulsozialarbeit</strong> und ihre Orientierung<br />

an den Parametern der ‚Flexibilität’ und der<br />

‚Bedarfsorientierung’ abgesichert werden.<br />

Den Elementen Prozess, Bedarfsorientierung und<br />

schulinterne Aushandlung kommt also in der Ausgestaltung<br />

und (Weiter-)Entwicklung der schulspezifischen<br />

Ausrichtung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> eine zentrale<br />

Bedeutung zu. Denn „eine konkrete sozialpädagogische<br />

Praxis der <strong>Schulsozialarbeit</strong> entwickelt sich<br />

(...) nicht als Umsetzung eines vorgegebenen Konzeptes,<br />

sondern als kommunikative Erarbeitung<br />

eines Horizonts von Möglichkeiten. Das heißt, es ist<br />

27 Diese Befürchtungen scheinen nicht zuletzt deshalb zu bestehen, weil das schulische Personal Schulentwicklung als einen Prozess<br />

wahrnahm, der sie zu Weiterentwicklungen zwingt, auf deren Inhalte, Formen und Prozessqualität sie aber wenig Einfluss haben.<br />

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