Sozialraumverankerte Schulsozialarbeit
Sozialraumverankerte Schulsozialarbeit
Sozialraumverankerte Schulsozialarbeit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sozialraumverankerte</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
Am Ende der drei Jahre hatte sich aus dieser ‚allgemeinen<br />
Offenheit’ eine differenziertere Haltung entwickelt:<br />
Generell wurde für eine Beibehaltung des bisherigen<br />
Prinzips der Offenheit plädiert – und gleichzeitig<br />
häufig der Wunsch nach einer schulspezifisch<br />
differenzierten ‚internen’ Konzeption geäußert.<br />
Dabei wurden fünf mögliche Typen der Kooperation<br />
ersichtlich, die sich entlang eines Kontinuums von<br />
‚möglichst keine Festlegung’ bis hin zu ‚Absicherung<br />
durch Rahmenvereinbarungen plus standortspezifischer<br />
Konzeption’ ordnen ließen. Die Unterschiede<br />
zwischen den einzelnen Typen scheinen auf den<br />
ersten Blick minimal, spiegeln aber die Vorteile unterschiedlicher<br />
Varianzen des Entwicklungsprozesses<br />
wie auch die Befürchtungen der ‚Praxis-Ebene’<br />
gegenüber einer ‚hegemonialen’ Rahmenplanung<br />
des Jugendamts wieder: Entscheidend scheint uns,<br />
dass sich auf der Ebene der konkreten Kooperationen<br />
in den Schulen Widerstände gegenüber ‚konzeptionellen<br />
Festlegungen von außen’ zeigten, also Befürchtungen<br />
vor einer übergeordneten oder gar verordneten<br />
Konzeption bestanden. 27<br />
1. Freiraum und Offenheit für Flexibilität<br />
Dieser Typus wendet sich gegen jede Art von Festschreibung<br />
und setzt auf einen Freiraum, in dem<br />
Angebote flexibel gestaltet werden können. Als Begründung<br />
wurden „Bedürfnisse im sich ständig wandelnden<br />
Alltag” und eine sich „ständig verändernde<br />
Schüler- und Lehrerschaft” angeführt. Dieses Modell<br />
wurde von den Schulleiter/innen stärker favorisiert<br />
als von den Sozialarbeiter/innen.<br />
2. Eigene Schwerpunkte im Rahmen sukzessiver<br />
Arbeitsvereinbarungen<br />
Hier wird dafür plädiert, keine vorgegebene Konzeption<br />
zu erstellen, damit eigene Schwerpunkte gesetzt<br />
werden können. Diese sollten auf der Situation<br />
im Stadtteil, der Schule und den Bedürfnissen<br />
der Schüler/innen basieren. Abgesichert werden<br />
sollten die Schwerpunktsetzungen durch eine halbjährliche<br />
Themensetzung/Arbeitsvereinbarung und<br />
eine Kontrolle und Fachaufsicht des Trägers. Ein<br />
gemeinsames prozessorientiertes Erarbeiten von<br />
Schwerpunkten versprach eine größere Lebendigkeit<br />
und sollte helfen, Konkurrenz innerhalb der<br />
Schule zu vermeiden.<br />
3. Schulspezifische Konzeption<br />
Die nächste Abstufung spricht sich für eine Schulkonzeption<br />
– also eine längerfristige Arbeitsvereinbarung<br />
vor Ort – aus. Die Argumentation war ähnlich<br />
wie die unter 2.; es wurde gegen eine konzeptionelle<br />
Festlegung als Einengung von außen und für<br />
ein „flexibles schuleigenes Konzept” plädiert, da<br />
„passgenaue” eigene Konzepte von den Fachkräften<br />
an der Schule am besten erarbeitet werden könnten.<br />
4. „Rahmenrichtlinien”<br />
Nach diesem Modell wird zwar Flexibilität für wichtig<br />
gehalten, um situationsspezifisch handeln zu<br />
können, dennoch sollte es feste und von außen kontrollierbare<br />
Rahmenvorgaben geben. Dahinter verbarg<br />
sich die Überlegung, dass auf flexible und<br />
standortbezogene Probleme ohne starre Konzeption<br />
besser eingegangen werden könne, eine übergeordnete<br />
Rahmenkonzeption und standortspezifische<br />
Arbeitsvereinbarungen dennoch sinnvoll seien.<br />
5. „Rahmenrichtlinien” und individuelle<br />
konzeptionelle Festlegungen<br />
Vor allem von Sozialarbeiter/innen wurde dafür plädiert,<br />
„Rahmenrichtlinien“ zu erstellen, um die Stellen<br />
über die Modellphase hinaus zu sichern, sie<br />
möglicherweise im Zeitumfang aufzustocken und<br />
gleichzeitig konzeptionelle, auf den jeweiligen<br />
Standort zugeschnittene Festlegungen an ihrer<br />
Schule zu entwickeln. Von einer konzeptionellen<br />
Festlegung versprach man sich auch eine klare Sicherung<br />
der Mitwirkungsmöglichkeiten der <strong>Schulsozialarbeit</strong>.<br />
Durch eine Kombination aus Rahmenbedingung<br />
und konzeptioneller Festlegung soll so<br />
die Stabilität der <strong>Schulsozialarbeit</strong> und ihre Orientierung<br />
an den Parametern der ‚Flexibilität’ und der<br />
‚Bedarfsorientierung’ abgesichert werden.<br />
Den Elementen Prozess, Bedarfsorientierung und<br />
schulinterne Aushandlung kommt also in der Ausgestaltung<br />
und (Weiter-)Entwicklung der schulspezifischen<br />
Ausrichtung der <strong>Schulsozialarbeit</strong> eine zentrale<br />
Bedeutung zu. Denn „eine konkrete sozialpädagogische<br />
Praxis der <strong>Schulsozialarbeit</strong> entwickelt sich<br />
(...) nicht als Umsetzung eines vorgegebenen Konzeptes,<br />
sondern als kommunikative Erarbeitung<br />
eines Horizonts von Möglichkeiten. Das heißt, es ist<br />
27 Diese Befürchtungen scheinen nicht zuletzt deshalb zu bestehen, weil das schulische Personal Schulentwicklung als einen Prozess<br />
wahrnahm, der sie zu Weiterentwicklungen zwingt, auf deren Inhalte, Formen und Prozessqualität sie aber wenig Einfluss haben.<br />
43