Sozialraumverankerte Schulsozialarbeit
Sozialraumverankerte Schulsozialarbeit
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• Schließlich habe fünftens die sozialpädagogische<br />
Fachkraft selbst zu einer gelingenden Integration<br />
beigetragen, indem sie keine Patentlösungen anbot,<br />
man statt dessen im gemeinsamen Gespräch<br />
Neues entwickelte.<br />
Die Arbeit mit ‚Einzelfällen’ als gemeinsame Schnittmenge<br />
der Professionen aufzufassen, ermöglichte<br />
es an den untersuchten Schulen sehr schnell eine<br />
fruchtbare Basis für Kooperationen herzustellen, reibungsarm<br />
in Kontakt zu treten und Austausch sowie<br />
gegenseitige Unterstützungserfahrung zu ermöglichen.<br />
Sie trug aber auch dazu bei, die Möglichkeiten<br />
der Kooperation entlang der schulischen<br />
‚Problemfälle’ eng zu führen und birgt damit die<br />
Gefahr, weiterhin unhinterfragt auf dem Terrain konflikthafter,<br />
bestehender Strukturen zu operieren und<br />
diese zu ‚personalisieren’. So hebt Galuske (2000:<br />
75 f.) hervor, dass sich als übergeordnete Verbindungslinie<br />
zwischen verschiedenen historisch gewachsenen<br />
Konzepten der Einzelfallhilfe die Tatsache<br />
feststellen lasse, dass sie „die zu bearbeitenden<br />
Probleme in die Individuen selbst (lokalisiert)“; dies<br />
verweist auf die Unterstellung, „dass soziale Probleme<br />
psychische Probleme sind“ und folglich ausschließlich<br />
in der Stärkung der Persönlichkeit der<br />
Umgang mit (nichtreflektierten) Strukturen der<br />
Umwelt gesucht wird.<br />
Solche Risiken werden dann zur Gefahr, wenn sich<br />
die Kommunikationsstrukturen zwischen den Professionen<br />
weiterhin auf punktuelle Anlässe (Problemfälle/ausschnitthafte<br />
Initiativen) beschränken<br />
und sich keine allgemeineren Strukturen des Austauschs<br />
im Sinne einer gemeinsamen Sprache und<br />
gemeinsamen Zielsetzung herausbilden können.<br />
Jugendhilfe in der Schule droht sich dann zu einem<br />
kleinen selbstreferenziellen Korpus zu entwickeln,<br />
der dann auch nicht mehr in Verbindung zu bringen<br />
wäre mit der weiter gefassten Projektidee, durch<br />
Sozialarbeit an der Schule die Grenzen zwischen Jugendhilfe<br />
und Schule aufzuweichen. Eine entscheidende<br />
Weiche stellt hier sicher das steuernde Handeln<br />
von Schulleitungen dar, die, wie herausgearbeitet<br />
werden konnte, an der Segmentierung beziehungsweise<br />
Verzahnung beider Fachkompetenzen<br />
wesentlich beteiligt sind.<br />
4.3 <strong>Schulsozialarbeit</strong> als Schnittstelle zum<br />
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)<br />
In den Rahmenvereinbarungen zum ‚Stuttgarter<br />
Modell’ (vgl. Kap. 1) wurde – angesichts der knapp<br />
62<br />
<strong>Sozialraumverankerte</strong> <strong>Schulsozialarbeit</strong><br />
bemessenen personellen Jugendhilferessourcen je<br />
Schule – dezidiert als wichtige Aufgabe der Fachkräfte<br />
festgeschrieben, verbindliche und belastbare<br />
Kooperationsstrukturen zwischen der Schule beziehungsweise<br />
der <strong>Schulsozialarbeit</strong> und dem (sozialräumlich<br />
vorhandenen) Jugendhilfeangebot aufzubauen:<br />
„Nach Ablauf der zwei Jahre muss klar sein,<br />
wie mit sogenannten Problemfällen umgegangen<br />
werden kann und es sind verbindliche Kooperationsstrukturen<br />
aufgebaut, die Kooperationspartner sind<br />
benannt und bekannt“ – so die Zielbestimmung für<br />
den ersten Bewilligungszeitraum.<br />
Es ging also darum, Wege der Kooperation zu ebnen,<br />
auf Dauer zu stellen, eventuell auch blockierte<br />
Strukturen der Zusammenarbeit wiederzubeleben,<br />
kurz: Langfristig tragfähige, personenunabhängige<br />
Muster fachlicher Zusammenarbeit zu entwickeln.<br />
Gemeinsamer Bezugspunkt war hier der jeweilige<br />
Sozialraum und die darin vorhandenen und weiter<br />
zu entwickelnden Handlungsressourcen mit dem<br />
Ziel, die biographischen Entwicklungs- und Bewältigungsschritte<br />
der Heranwachsenden angemessen<br />
unterstützen zu können. Diese keineswegs triviale<br />
Zielbestimmung forderte alle pädagogisch ‚Zuständigen’<br />
dazu auf, ihre jeweiligen institutionellen Verortungen<br />
und Begrenzungen immer wieder zu überschreiten<br />
und in sozialräumlicher Perspektive innerhalb<br />
je spezifischer Unterstützungsnetzwerke mit<br />
und für Kinder und Jugendliche zu agieren. Für Kooperationen<br />
der Schule mit anderen sozialräumlichen<br />
Institutionen als Netzwerkglieder hieß das, institutionen-<br />
und aufgabenspezifische Anlässe, Erwartungen<br />
und Begrenzungen offensiv jeweils für sich und<br />
mit Bezug auf die anderen Akteure zu formulieren,<br />
Kooperationsweisen auszuhandeln und sich unter<br />
Umständen auch auf andere Vorstellungen von Kooperation<br />
einzulassen.<br />
Wir analysieren im Folgenden einen Ausschnitt aus<br />
diesem schulüberschreitenden Vernetzungsprozess<br />
und fokussieren Kooperationsprozesse mit dem ASD,<br />
die insbesondere im Kontext der intensiveren Begleitung<br />
und Unterstützung von Schüler/innen in Einzelfallhilfen<br />
zum Tragen kamen. Die Zusammenarbeit<br />
zwischen Schulen und dem Jugendamt sowie<br />
dem ASD ist keineswegs neu und ungewöhnlich.<br />
Obwohl sie „die am wenigsten intensive institutionelle<br />
Bezugsweise von Jugendhilfe und Schule“ ist,<br />
„kommt ihr zumindest quantitativ nicht unerhebliche<br />
Bedeutung zu. Denn: Schulprobleme gehören<br />
zu den regelmäßigen Problemkomplexen der Klienten<br />
der Erziehungshilfe und werden in vielen Fällen<br />
zu ersten Interventionsanlässen seitens des Jugend-