Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
3 BAU-, RAUMPLANUNGS-, STRASSEN- UND GRUNDANGELEGENHEITEN3.1 Friedrich Falkner, 4081 Hörmannsedt 7; Antrag auf Umwidmung des Grundstückes1751/1, KG. Schaumberg (Teilbereich); EinleitungsbeschlussBERICHT DES VORSITZENDEN:Mit schriftlicher Eingabe vom 05.<strong>06</strong>.<strong>2007</strong> ersucht Herr Friedrich Falkner, 4081 Hörmannsedt Nr. 7,um die Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 04 sowie dem ÖEK Nr. 01 im Ortschaftsbereichvon Hörmannsedt hinsichtlich Umwidmung eines Teilstückes der Grundparzelle Nr. 1751/1,KG. Öd in Bergen, von derzeit Grünland in Bauland-Dorfgebiet.Der Ortsplaner Arch. DI Erich Deinhammer, 4070 Eferding, führt in seiner fachlichen Stellungnahmemit dem Datum vom <strong>06</strong>.<strong>06</strong>.<strong>2007</strong> nachstehendes aus:Antragsteller:Falkner Friedrich, Hörmannsedt 3, 4081 <strong>Hartkirchen</strong>Derzeitige Widmung: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandWidmungswunsch:D – DorfgebietLage:nördlich der Ortschaft HörmannsedtAngrenzende Widmungen: N: Bestehendes Wohngebäude im Grünland, Sternchenbau+66O: Gemeindestraße anschließendLn – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandS: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, Grünland,W: Ln – land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche, GrünlandTechn. Infrastruktur:Verkehrserschließung: über öffentliche Straße gegebenAbwasserbeseitigung: Ortskanalisation vorhandenTrinkwasserversorgung: Ortswasserleitung vorhandenÖEK:WidmungsstoppHr. Falkner Friedrich beantragt die Umwidmung einer Teilfläche aus Grst. Nr. 1751/1 von derzeit Ln– land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche in Bauland - Dorfgebiet.Der beantragte Teilbereich liegt im nördlichen Bereich der Ortschaft Hörmannsedt, KG Schaumberg.Die geplante Neuwidmung von Dorfgebiet hat ein Gesamtausmaß von rund 1.000 m² und soll für dieErrichtung eines Eigenheims dienen.Im derzeit rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept ist dieser Bereich mit einem Widmungsstoppdefiniert worden.Widmungsstopp: keine weitere Baulandneuausweisung. Halten der bestehenden Siedlungsgrenzen.Geringfügige Baulanderweiterungen, die nicht zur Schaffung eine zusätzlichen Bauplatzes dienen(z.B.: für die Errichtung von Nebengebäuden), sind nach erfolgert positiver Einzelprüfung im gesamtenGemeindegebiet möglich.Weiters wird im derzeit rechtskräftigen Problem-, Ziel- und Maßnahmenkatalog angeführt, dassBestehende Wohngebäude im Grünland keinen weiteren Ansatz für eine künftiges Siedlungsentwicklungdarstellen dürfen.Die bestehenden Sternchenbauten sind als Siedlungssplitter anzusehen. Es würde sich um eineErweiterung eines bestehenden Siedlungssplitters handeln. Widerspricht somit dem Oö. ROG.Lt. § 2 ROG 1994 „Raumordnungsziele und –grundsätze“ Abs. 7: Vermeidung von landwirtschaftlichenEingriffen, insbesonders die Schaffung oder Erweiterung von Baulandsplittern (Zersiedelung).Eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist daher notwendig.Nach der derzeitigen Rechtsauffassung der Baurechtsabteilung der Oö. <strong>Land</strong>esregierung ist für eineÄnderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ein öffentliches Interesse (z.B.: Erweiterung bestehendenBetriebsstandorte zur Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen,..) erforderlich.Öffentliches Interesse erscheint in diesem Fall nicht gegeben, da es sich hierbei um ein Privat- bzw.Einzelinteresse handelt.