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soziales<br />

Umstieg/Unterstellung auf<br />

Auch rund um die Studienbeihilfe ergeben sich einige Fragen bei<br />

einem Studienwechsel beziehungsweise einer Unterstellung in<br />

eines der neuen Bakkalaureate an der Fakultät für Informatik.<br />

Gleich wie bei der Familienbeihilfe ist es auch bei der Studienbeihilfe<br />

schwer sich einen Überblick zu verschaffen was genau nun<br />

in einem speziellen Fall passiert. Wir haben versucht euch mit<br />

diesem Artikel einen möglichst guten Überblick über die gesetzliche<br />

Lage zu geben.<br />

Status quo in den alten Studienplänen<br />

Bisher mussten in der Antragsfrist<br />

des dritten Semesters 16<br />

beziehungsweise 14 (Telematik /<br />

SeWm) Semesterwochenstunden<br />

nachgewiesen werden. Um auch im<br />

7. Semester noch Studienbeihilfe<br />

bekommen zu können, mussten 80<br />

beziehungsweise 50 (Telematik /<br />

SeWm) Semesterwochenstunden<br />

der Stipendienstelle nachgewiesen<br />

werden. Insgesamt hatte man<br />

eine maximale Anspruchszeit von<br />

7 Semestern. (Außer es wurden<br />

zusätzliche Toleranzsemester erworben.)<br />

Weiters ist zu beachten, dass man,<br />

um auch noch im darauf folgenden<br />

Magisterstudium Anspruch<br />

auf Studienbeihilfe zu haben, das<br />

Bakkalaureat innerhalb von acht<br />

Semestern abschließen muss.<br />

Status quo in den neuen Studienplänen<br />

Mit den neuen Studienplänen hat<br />

sich die Situation stark verändert.<br />

Durch die Einführung des ersten<br />

Abschnitt hat man nun für diesen<br />

2+1 Semester Zeit, sowie für den<br />

zweiten Abschnitt 4+1 Semester.<br />

Um auch im dritten Semester<br />

noch Studienbeihilfe beziehen zu<br />

können, müssen für Telematik 16<br />

Semesterwochenstunden und für<br />

SeW 14 Semesterwochenstunden<br />

nachgewiesen werden. Für Informatik<br />

war diese Zahl zu Redaktionsschluss<br />

noch nicht bekannt.<br />

Eine Nachricht welche sicher einige<br />

von euch freuen wird, ist, dass es<br />

nicht mehr nötig ist nach sechs<br />

Semestern einen Stundennachweis<br />

zu erbringen.<br />

Allerdings muss auch in den neuen<br />

Studienplänen das Bakkalaureat<br />

in acht Semestern abgeschlossen<br />

werden um für das Magisterstudium<br />

Anspruch auf Studienbeihilfe<br />

zu haben.<br />

Unterstellung auf einen neuen<br />

Studienplan<br />

Es kann unter Umständen durchaus<br />

Sinn machen sich den neuen<br />

Studienplänen zu unterstellen.<br />

Das heißt weiterhin dieselbe<br />

Studienrichtung zu studieren<br />

allerdings nach einem neueren<br />

Studienplan. Wichtig ist, dass dies<br />

nur innerhalb der Inskriptionsfrist<br />

(inklusive Nachfrist), welche bis<br />

30. November beziehungsweise<br />

im Sommersemester bis 30. April<br />

läuft, möglich ist.<br />

Bei einer Unterstellung ist zu<br />

beachten, dass man den ersten<br />

Abschnitt abgeschlossen haben<br />

muss um auch im vierten Semester<br />

noch Studienbeihilfe zu bekommen.<br />

Will man sich nach dem<br />

zweiten Semester unterstellen, ist<br />

zu beachten dass der neuen Studienplan<br />

nun einige Auflagen für das<br />

Studieren im zweiten Abschnitt<br />

auferlegt, sodass eine Unterstellung<br />

gut überlegt sein sollte.<br />

Umstieg auf ein anderes Bakkalaureat<br />

Gerade das neue Informatik<br />

Bakkalaureat macht sicherlich<br />

einigen den Umstieg auf ein anderes<br />

Studium schmackhaft. Es<br />

gibt einige Möglichkeiten wie man<br />

trotz Wechsels die Studienbeihilfe<br />

behalten kann. Im folgenden<br />

möchten wir euch diese möglichst<br />

anschaulich darstellen.<br />

Am einfachsten geht ein Studienwechsel<br />

wenn er nach dem<br />

zweiten Semester erfolgt. In<br />

diesem Fall müssen zwei Bedingungen<br />

erfüllt sein. Man darf sein<br />

Studium nicht öfter als zwei mal<br />

gewechselt haben und man muss<br />

einen günstigen Studienerfolg<br />

im vorangegangenen Studium<br />

nachgewiesen haben. Sind diese<br />

beiden Bedingungen erfüllt so ist<br />

ein Studienwechsel ohne Konsequenz.<br />

Einzig zu beachten ist dass<br />

man aufgrund von Anrechnungen<br />

Vorstudienzeit (mehr dazu etwas<br />

weiter unten) angerechnet<br />

bekommen kann, was zu einer<br />

Verkürzung der Anspruchsdauer<br />

führt.<br />

Beispiel 1:<br />

Studentin Kathi studiert seit zwei<br />

Semestern Softwareentwicklung<br />

und Wissensmanagement. Sie<br />

hat die geforderten Semesterwochenstunden<br />

ohne Probleme<br />

nachweisen können. Auch ist<br />

Softwareentwicklung ihr erstes<br />

Studium gewesen. Sie möchte<br />

nun auf das neue Informatik Bakkalaureatsstudium<br />

wechseln. Sie<br />

verliert ihr Stipendium nicht. Ihr<br />

wurde aber ein Semester an Vorstudienzeit<br />

angerechnet wodurch<br />

sie nun nur mehr 7 Semester<br />

Anspruchszeit im neuen Studum<br />

hat (1+1 und 4+1)<br />

Schwieriger ist der Fall wenn man<br />

bereits drei oder mehr Semester<br />

in seinem alten Studium verbracht<br />

hat. Aber auch hier gibt es die<br />

Möglichkeit einen Studienwechsel<br />

zu tätigen ohne seinen Anspruch<br />

auf Stipendium zu verkürzen.<br />

Die einzige Möglichkeit welche<br />

einige von uns betreffen wird, ist<br />

sich die Vorstudienzeit anrechnen<br />

zu lassen. Diese Regelung ermöglicht<br />

einen Wechsel in eine verwandte<br />

Studienrichtung ohne den<br />

Verlust der Studienbeihilfe. Bei der<br />

Berechnung ist gleich wie bei der<br />

Familienbeihilfe vorzugehen.<br />

Für jeden Abschnitt dividiere man<br />

die gesamte Anzahl an Semesterwochenstunden<br />

durch die vorge-<br />

8<br />

TU INFO November 2005

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