PDF-File
PDF-File
PDF-File
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
soziales<br />
Umstieg/Unterstellung auf<br />
Auch rund um die Studienbeihilfe ergeben sich einige Fragen bei<br />
einem Studienwechsel beziehungsweise einer Unterstellung in<br />
eines der neuen Bakkalaureate an der Fakultät für Informatik.<br />
Gleich wie bei der Familienbeihilfe ist es auch bei der Studienbeihilfe<br />
schwer sich einen Überblick zu verschaffen was genau nun<br />
in einem speziellen Fall passiert. Wir haben versucht euch mit<br />
diesem Artikel einen möglichst guten Überblick über die gesetzliche<br />
Lage zu geben.<br />
Status quo in den alten Studienplänen<br />
Bisher mussten in der Antragsfrist<br />
des dritten Semesters 16<br />
beziehungsweise 14 (Telematik /<br />
SeWm) Semesterwochenstunden<br />
nachgewiesen werden. Um auch im<br />
7. Semester noch Studienbeihilfe<br />
bekommen zu können, mussten 80<br />
beziehungsweise 50 (Telematik /<br />
SeWm) Semesterwochenstunden<br />
der Stipendienstelle nachgewiesen<br />
werden. Insgesamt hatte man<br />
eine maximale Anspruchszeit von<br />
7 Semestern. (Außer es wurden<br />
zusätzliche Toleranzsemester erworben.)<br />
Weiters ist zu beachten, dass man,<br />
um auch noch im darauf folgenden<br />
Magisterstudium Anspruch<br />
auf Studienbeihilfe zu haben, das<br />
Bakkalaureat innerhalb von acht<br />
Semestern abschließen muss.<br />
Status quo in den neuen Studienplänen<br />
Mit den neuen Studienplänen hat<br />
sich die Situation stark verändert.<br />
Durch die Einführung des ersten<br />
Abschnitt hat man nun für diesen<br />
2+1 Semester Zeit, sowie für den<br />
zweiten Abschnitt 4+1 Semester.<br />
Um auch im dritten Semester<br />
noch Studienbeihilfe beziehen zu<br />
können, müssen für Telematik 16<br />
Semesterwochenstunden und für<br />
SeW 14 Semesterwochenstunden<br />
nachgewiesen werden. Für Informatik<br />
war diese Zahl zu Redaktionsschluss<br />
noch nicht bekannt.<br />
Eine Nachricht welche sicher einige<br />
von euch freuen wird, ist, dass es<br />
nicht mehr nötig ist nach sechs<br />
Semestern einen Stundennachweis<br />
zu erbringen.<br />
Allerdings muss auch in den neuen<br />
Studienplänen das Bakkalaureat<br />
in acht Semestern abgeschlossen<br />
werden um für das Magisterstudium<br />
Anspruch auf Studienbeihilfe<br />
zu haben.<br />
Unterstellung auf einen neuen<br />
Studienplan<br />
Es kann unter Umständen durchaus<br />
Sinn machen sich den neuen<br />
Studienplänen zu unterstellen.<br />
Das heißt weiterhin dieselbe<br />
Studienrichtung zu studieren<br />
allerdings nach einem neueren<br />
Studienplan. Wichtig ist, dass dies<br />
nur innerhalb der Inskriptionsfrist<br />
(inklusive Nachfrist), welche bis<br />
30. November beziehungsweise<br />
im Sommersemester bis 30. April<br />
läuft, möglich ist.<br />
Bei einer Unterstellung ist zu<br />
beachten, dass man den ersten<br />
Abschnitt abgeschlossen haben<br />
muss um auch im vierten Semester<br />
noch Studienbeihilfe zu bekommen.<br />
Will man sich nach dem<br />
zweiten Semester unterstellen, ist<br />
zu beachten dass der neuen Studienplan<br />
nun einige Auflagen für das<br />
Studieren im zweiten Abschnitt<br />
auferlegt, sodass eine Unterstellung<br />
gut überlegt sein sollte.<br />
Umstieg auf ein anderes Bakkalaureat<br />
Gerade das neue Informatik<br />
Bakkalaureat macht sicherlich<br />
einigen den Umstieg auf ein anderes<br />
Studium schmackhaft. Es<br />
gibt einige Möglichkeiten wie man<br />
trotz Wechsels die Studienbeihilfe<br />
behalten kann. Im folgenden<br />
möchten wir euch diese möglichst<br />
anschaulich darstellen.<br />
Am einfachsten geht ein Studienwechsel<br />
wenn er nach dem<br />
zweiten Semester erfolgt. In<br />
diesem Fall müssen zwei Bedingungen<br />
erfüllt sein. Man darf sein<br />
Studium nicht öfter als zwei mal<br />
gewechselt haben und man muss<br />
einen günstigen Studienerfolg<br />
im vorangegangenen Studium<br />
nachgewiesen haben. Sind diese<br />
beiden Bedingungen erfüllt so ist<br />
ein Studienwechsel ohne Konsequenz.<br />
Einzig zu beachten ist dass<br />
man aufgrund von Anrechnungen<br />
Vorstudienzeit (mehr dazu etwas<br />
weiter unten) angerechnet<br />
bekommen kann, was zu einer<br />
Verkürzung der Anspruchsdauer<br />
führt.<br />
Beispiel 1:<br />
Studentin Kathi studiert seit zwei<br />
Semestern Softwareentwicklung<br />
und Wissensmanagement. Sie<br />
hat die geforderten Semesterwochenstunden<br />
ohne Probleme<br />
nachweisen können. Auch ist<br />
Softwareentwicklung ihr erstes<br />
Studium gewesen. Sie möchte<br />
nun auf das neue Informatik Bakkalaureatsstudium<br />
wechseln. Sie<br />
verliert ihr Stipendium nicht. Ihr<br />
wurde aber ein Semester an Vorstudienzeit<br />
angerechnet wodurch<br />
sie nun nur mehr 7 Semester<br />
Anspruchszeit im neuen Studum<br />
hat (1+1 und 4+1)<br />
Schwieriger ist der Fall wenn man<br />
bereits drei oder mehr Semester<br />
in seinem alten Studium verbracht<br />
hat. Aber auch hier gibt es die<br />
Möglichkeit einen Studienwechsel<br />
zu tätigen ohne seinen Anspruch<br />
auf Stipendium zu verkürzen.<br />
Die einzige Möglichkeit welche<br />
einige von uns betreffen wird, ist<br />
sich die Vorstudienzeit anrechnen<br />
zu lassen. Diese Regelung ermöglicht<br />
einen Wechsel in eine verwandte<br />
Studienrichtung ohne den<br />
Verlust der Studienbeihilfe. Bei der<br />
Berechnung ist gleich wie bei der<br />
Familienbeihilfe vorzugehen.<br />
Für jeden Abschnitt dividiere man<br />
die gesamte Anzahl an Semesterwochenstunden<br />
durch die vorge-<br />
8<br />
TU INFO November 2005