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neue Studien - Studienbeihilfe?<br />
sehen Studiendauer (Mindestzeit<br />
+ 1 Toleranzsemester). Nun muss<br />
die Anzahl der Semesterwochenstunden<br />
welche für diesen Abschnitt<br />
angerechnet wurden durch<br />
die zuvor berechnete dividiert und<br />
das Ergebnis aufgerundet werden.<br />
Damit erhält man die anrechenbare<br />
Vorstudienzeit. Zu beachten ist<br />
dass auch die freien Wahlfächer im<br />
vorgesehenen Ausmaß eingerechnet<br />
werden können.<br />
Natürlich kann der 2. Abschnitt nur<br />
berücksichtigt werden wenn der 1.<br />
vollständig absolviert wurde. Kann<br />
die gesamte Vorstudienzeit angerechnet<br />
werden so liegt kein Studienwechsel<br />
vor. Hierbei ist aber zu<br />
beachten dass die angerechneten<br />
Semester von der Anspruchsdauer<br />
abgezogen werden.<br />
Weiters ist zu beachten dass<br />
nicht alle Lehrveranstaltungen<br />
des ersten Jahres bei den neuen<br />
Studienplänen zum ersten Abschnitt<br />
gehören. Abgesehen von<br />
den Ausnahmen zählen auch die<br />
freien Wahlfächer nicht zum ersten<br />
Abschnitt sondern zum zweiten<br />
Abschnitt.<br />
Beispiel 2:<br />
Student Paul studierte seit fuenf<br />
Semestern Telematik. Aus Gründen<br />
welche nicht näher erläutert<br />
werden sollen kann er sich den<br />
9<br />
TU INFO November 2005<br />
gesamten 1. Abschnitt anrechnen<br />
lassen. Auch für den zweiten Abschnitt<br />
kann er sich zwei Semester<br />
als Vorstudienzeit anrechnen<br />
lassen. Es liegt daher kein Studienwechsel<br />
vor. Er hat nun aber in<br />
seinem neuen Studium nur mehr<br />
drei (4+1-2) Semester Anspruchsdauer<br />
übrig.<br />
Sollte man sich nicht die gesamte<br />
Vorstudienzeit anrechnen lassen<br />
können so verliert man zunächst<br />
sein Stipendium. Man bekommt<br />
es allerdings wieder wenn man<br />
gleichviele Semester studiert<br />
hat wie man zuvor betrieben hat<br />
(abzüglich der angerechneten<br />
Vorstudienzeit).<br />
Beispiel 3:<br />
Studentin Barbara studiert seit<br />
drei Semester Softwareentwicklung<br />
und Wissensmanagement.<br />
Nun wechselt sie zu Telematik.<br />
Leider reichen die angerechneten<br />
Prüfungsleistungen nicht aus um<br />
ihr eine Vorstudienzeit anrechnen<br />
zu lassen. Sie verliert ihr Stipendium,<br />
bekommt es aber nach drei<br />
Semestern wieder.<br />
Beispiel 4:<br />
Student Peter studiert seit vier<br />
Semestern Telematik. Er möchte<br />
nun zu Softwareentwicklung-<br />
Basisgruppe Telematik <br />
Basisgruppe Informatik und Softwareentwicklung <br />
Fakultätsvertretung Informatik <br />
tu-graz.studienplan.informatik<br />
tu-graz.studienplan.informatikmanagement<br />
tu-graz.studienplan.telematik<br />
tu-graz.studienplan.lehramt.informatik<br />
Wirtschaft wechseln. Er kann sich<br />
ein Semester an Vorstudienzeit<br />
anrechnen lassen sodass er nun für<br />
drei Semester (4-1) die Studienbeihilfe<br />
verliert, dann aber wieder<br />
bekommt.<br />
Der Vollständigkeit halber seien<br />
hier auch die anderen Möglichkeiten<br />
genannt bei denen es sich<br />
nicht um einen schädlichen Studienwechsel<br />
handelt:<br />
- Studienwechsel die durch ein<br />
unabwendbares Ereignis ohne<br />
Verschulden des Studierenden<br />
zwingend herbeigeführt wurden<br />
- Studienwechsel, die unmittelbar<br />
nach Absolvierung der Reifeprüfung<br />
einer höheren Schule<br />
erfolgen, wenn für das während<br />
des Besuchs der höheren Schule<br />
betriebene Studium keine Studienbeihilfe<br />
bezogen wurde<br />
- die Aufnahme eines Doktoratsstudiums<br />
Wir hoffen mit diesem Artikel die<br />
meisten Fragen welche sich um<br />
einen Wechsel oder eine Unterstellung<br />
des Studiums drehen<br />
beantwortet zu haben. Solltet ihr<br />
dennoch Fragen haben so stehen<br />
wir euch natürlich gerne für Fragen<br />
per email oder Newsgroup zur<br />
Verfügung.<br />
http://www.stidpendium.at<br />
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