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neue Studien - Studienbeihilfe?<br />

sehen Studiendauer (Mindestzeit<br />

+ 1 Toleranzsemester). Nun muss<br />

die Anzahl der Semesterwochenstunden<br />

welche für diesen Abschnitt<br />

angerechnet wurden durch<br />

die zuvor berechnete dividiert und<br />

das Ergebnis aufgerundet werden.<br />

Damit erhält man die anrechenbare<br />

Vorstudienzeit. Zu beachten ist<br />

dass auch die freien Wahlfächer im<br />

vorgesehenen Ausmaß eingerechnet<br />

werden können.<br />

Natürlich kann der 2. Abschnitt nur<br />

berücksichtigt werden wenn der 1.<br />

vollständig absolviert wurde. Kann<br />

die gesamte Vorstudienzeit angerechnet<br />

werden so liegt kein Studienwechsel<br />

vor. Hierbei ist aber zu<br />

beachten dass die angerechneten<br />

Semester von der Anspruchsdauer<br />

abgezogen werden.<br />

Weiters ist zu beachten dass<br />

nicht alle Lehrveranstaltungen<br />

des ersten Jahres bei den neuen<br />

Studienplänen zum ersten Abschnitt<br />

gehören. Abgesehen von<br />

den Ausnahmen zählen auch die<br />

freien Wahlfächer nicht zum ersten<br />

Abschnitt sondern zum zweiten<br />

Abschnitt.<br />

Beispiel 2:<br />

Student Paul studierte seit fuenf<br />

Semestern Telematik. Aus Gründen<br />

welche nicht näher erläutert<br />

werden sollen kann er sich den<br />

9<br />

TU INFO November 2005<br />

gesamten 1. Abschnitt anrechnen<br />

lassen. Auch für den zweiten Abschnitt<br />

kann er sich zwei Semester<br />

als Vorstudienzeit anrechnen<br />

lassen. Es liegt daher kein Studienwechsel<br />

vor. Er hat nun aber in<br />

seinem neuen Studium nur mehr<br />

drei (4+1-2) Semester Anspruchsdauer<br />

übrig.<br />

Sollte man sich nicht die gesamte<br />

Vorstudienzeit anrechnen lassen<br />

können so verliert man zunächst<br />

sein Stipendium. Man bekommt<br />

es allerdings wieder wenn man<br />

gleichviele Semester studiert<br />

hat wie man zuvor betrieben hat<br />

(abzüglich der angerechneten<br />

Vorstudienzeit).<br />

Beispiel 3:<br />

Studentin Barbara studiert seit<br />

drei Semester Softwareentwicklung<br />

und Wissensmanagement.<br />

Nun wechselt sie zu Telematik.<br />

Leider reichen die angerechneten<br />

Prüfungsleistungen nicht aus um<br />

ihr eine Vorstudienzeit anrechnen<br />

zu lassen. Sie verliert ihr Stipendium,<br />

bekommt es aber nach drei<br />

Semestern wieder.<br />

Beispiel 4:<br />

Student Peter studiert seit vier<br />

Semestern Telematik. Er möchte<br />

nun zu Softwareentwicklung-<br />

Basisgruppe Telematik <br />

Basisgruppe Informatik und Softwareentwicklung <br />

Fakultätsvertretung Informatik <br />

tu-graz.studienplan.informatik<br />

tu-graz.studienplan.informatikmanagement<br />

tu-graz.studienplan.telematik<br />

tu-graz.studienplan.lehramt.informatik<br />

Wirtschaft wechseln. Er kann sich<br />

ein Semester an Vorstudienzeit<br />

anrechnen lassen sodass er nun für<br />

drei Semester (4-1) die Studienbeihilfe<br />

verliert, dann aber wieder<br />

bekommt.<br />

Der Vollständigkeit halber seien<br />

hier auch die anderen Möglichkeiten<br />

genannt bei denen es sich<br />

nicht um einen schädlichen Studienwechsel<br />

handelt:<br />

- Studienwechsel die durch ein<br />

unabwendbares Ereignis ohne<br />

Verschulden des Studierenden<br />

zwingend herbeigeführt wurden<br />

- Studienwechsel, die unmittelbar<br />

nach Absolvierung der Reifeprüfung<br />

einer höheren Schule<br />

erfolgen, wenn für das während<br />

des Besuchs der höheren Schule<br />

betriebene Studium keine Studienbeihilfe<br />

bezogen wurde<br />

- die Aufnahme eines Doktoratsstudiums<br />

Wir hoffen mit diesem Artikel die<br />

meisten Fragen welche sich um<br />

einen Wechsel oder eine Unterstellung<br />

des Studiums drehen<br />

beantwortet zu haben. Solltet ihr<br />

dennoch Fragen haben so stehen<br />

wir euch natürlich gerne für Fragen<br />

per email oder Newsgroup zur<br />

Verfügung.<br />

http://www.stidpendium.at<br />

soziales

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