Neues Mediationsgesetz und Ausbildung
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<strong>Neues</strong> <strong>Mediationsgesetz</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />
FALK GmbH ● mastermediation.com<br />
FALK, Gerhard<br />
2 Seiten
von Gerhard Falk<br />
<strong>Neues</strong> <strong>Mediationsgesetz</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />
<strong>Neues</strong> <strong>Mediationsgesetz</strong><br />
Mit dem Zivilrechtsmediationsgesetz 2003 1 , das heuer zur Gänze in Kraft<br />
getreten ist, beschreitet der österreichische Gesetzgeber auf europäischer Ebene<br />
Neuland, dem eine ca. im Jahre 1993 begonnene langjährige Entwicklung<br />
vorausgeht. Die damals gesammelten Erfahrungen auf dem Gebiet der<br />
familienrechtlichen Mediation wurden in einer ersten Etappe auf dem Weg zum<br />
neuen <strong>Mediationsgesetz</strong>, mit dem per 01.01.2000 wirksam gewordenen<br />
Eherechtsänderungsgesetz erstmals rechtlich normiert. Die<br />
„Ausführungsrichtlinien 2 zu Mediation in familienrechtlichen Konfliktfällen“<br />
entsprachen der „Europäischen Charta“ zur <strong>Ausbildung</strong> von<br />
FamilienmediatorInnen <strong>und</strong> legen in einem besonderen Gesetzesteil ein<br />
Curriculum für Familienmediation fest.<br />
In der Folge beauftragte der österreichische Nationalrat den damaligen<br />
B<strong>und</strong>esminister für Justiz, einen entsprechenden Entwurf zur Regelung der<br />
Mediation im gesamten auszuarbeiten. Dieser Auftrag wurde im Juni 2003 durch<br />
das erstmalige In-Kraft-Treten des Zivilrechtsmediationsgesetzes (ZivMediatG)<br />
erfüllt. Neben einigen wenigen materiell rechtlichen Bestimmungen in <strong>und</strong> um die<br />
Mediation herum 3 beinhaltet das ZivMediatG insbesondere Regelungen für die<br />
Eintragung von gesetzeskonform ausgebildeten MediatorInnen auf einer Liste 1 ,<br />
die beim B<strong>und</strong>esministerium für Justiz aufliegt. Mit der Eintragung ist das Recht,<br />
aber auch gleichzeitig die Pflicht verb<strong>und</strong>en, sich als „eingetragene/r Mediator/in“<br />
zu bezeichnen, wenn man mediatorisch tätig wird.<br />
Lehre <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Für den universitären Kontext der Lehre sowie Weiterbildung in Mediation stehen<br />
§ 10 sowie § 29 ZivMediatG im Vordergr<strong>und</strong>. Ersterer normiert eine „fachliche<br />
Qualifikation“ über „Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten der Mediation“ sowie das<br />
Vertrautsein mit „deren rechtlichen <strong>und</strong> psychosozialen Gr<strong>und</strong>lagen“; letzterer<br />
enthält eine „Verordnungsermächtigung“ an die B<strong>und</strong>esministerin für Justiz,<br />
„nähere Bestimmungen über die <strong>Ausbildung</strong> für Mediatoren festzulegen“. Weiters<br />
gibt § 29, Abs. 2 als Rahmen einen „theoretischen“ sowie<br />
„anwendungsorientierten Teil“ vor <strong>und</strong> legt die <strong>Ausbildung</strong>seinheiten mit „200 bis<br />
300“ für den theoretischen <strong>und</strong> „100 bis 200 <strong>Ausbildung</strong>seinheiten“ für den<br />
anwendungsorientierten Teil fest. Darüber hinaus werden die einzelnen Inhalte<br />
einer <strong>Ausbildung</strong> überschriftenartig vorgeschrieben. Am 22.01.2004 ist sodann<br />
die besagte „Zivilrechts-Mediations-<strong>Ausbildung</strong>sverordnung (ZivMediatAV)“ 1<br />
ausgegeben worden.<br />
In einer Übergangsbestimmung des § 34 ZivMediatG konnten bis 30.12.2004<br />
(„am 31. Dez. 2004 ist es zu spät“ – Zitat homepage Justizministerium)<br />
pauschale Anrechnungen von diversen Aus- <strong>und</strong> Fortbildungen über 200<br />
„St<strong>und</strong>en“ aus der Vergangenheit für eine Eintragung herangezogen werden. Bis<br />
1<br />
www.mediatorenliste.justiz.gv.at<br />
2<br />
Ausführungsrichtlinien gem. § 39c FLAG in Ferz/Filler „Mediation“, Gesetzestexte<br />
<strong>und</strong> Kommentar, Wien 2003, WUV Universitätsverlag<br />
3<br />
näheres vgl. Falk/Koren „Kurzkommentar <strong>Mediationsgesetz</strong>“, April 2005, Verlag<br />
Österreich
Mitte Februar 2004 ließen sich übrigens beinahe 3000 Personen in die<br />
Mediatorenliste eintragen. Diese Zahl lässt u. a. erkennen, welcher<br />
<strong>Ausbildung</strong>smarkt sich in den letzten Jahren in Sachen Mediation aufgetan hat;<br />
womit wir endgültig zum Thema Aus- <strong>und</strong> Fortbildung sowie Master-<br />
Universitätslehrgang Mediation <strong>und</strong> Konfliktmanagement (EGM) gelangt sind.<br />
IFF-Master-Universitätslehrgang<br />
Der seit 1999 sehr erfolgreich durchgeführte „European General Mediator (EGM)“<br />
Master-Universitätslehrgang 4 wurde von dieser Entwicklung zunächst sehr<br />
negativ tangiert. Der einst vom Wissenschaftsministerium in einem aufwendigen<br />
Verordnungsverfahren bereits 1998 genehmigte internationale Lehrgang, ist<br />
seiner Struktur <strong>und</strong> seinen Inhalten nach völlig anders aufgebaut, als es das<br />
Justizministerium nun verlangt. In diesem Zusammenhang erheben sich auch<br />
rechtliche Fragen nach der prinzipiellen rechtlichen Zuständigkeit von Ministerien<br />
in Sachen Aus- <strong>und</strong> Fortbildung bzw. nach der Konformität mit EU-Recht,<br />
insbesondere in Hinblick auf die höchst geschützte „Freiheit der Dienstleistung“<br />
(kritisch dazu Köper 5 ). Gepaart mit dieser Irritation potentieller AdressatInnen in<br />
bezug auf den EGM, hat sich indirekt wohl auch die organisatorische Umstellung<br />
auf das neue Universitätsgesetz 2002 offenbar irritierend auf die Nachfrage nach<br />
dem EGM ausgewirkt, sodass vorerst kein weiterer Lehrgang fixiert wurde (der<br />
lfd. EGM 2003 bis 2005, endet im kommenden Juni).<br />
Gr<strong>und</strong>ausbildung Wirtschaftsmediation<br />
Aufgr<strong>und</strong> der großen diesbezüglichen Nachfrage wurden 2004 übergangsweise<br />
seitens des damaligen wirtschaftlichen Trägers des EGM, mastermediation.com<br />
(jetzt: Falk GmbH) drei Intensivausbildungen für Wirtschaftsmediation (IWM) mit<br />
200 Unterrichtseinheiten sehr erfolgreich durchgeführt, der nächste IWM startet<br />
am 22. Mai 2005 6 .<br />
Kongress Wirtschaftsmediation Universität Wien<br />
Am 8. April 2005 findet außerdem an der Universität Wien ein Kongress ebenfalls<br />
zum Thema Wirtschaftsmediation mit zahlreichen namhaften ReferentInnen (u.<br />
a. Breidenbach, Himmelstein, Heintel, Verschraegen) statt.<br />
Man darf gespannt sein, inwiefern ein Weg gef<strong>und</strong>en werden kann, das in der<br />
Vergangenheit aufgebaute IFF-Universität Klagenfurt Image in diesem Bereich<br />
weiter aufzubauen.<br />
4 vgl. www.mastermediation.com<br />
5 Zeitschrift für Konfliktmanagement, 7. Jahrgang, Heft 4, 2005<br />
6 dzt. nur mehr Warteliste möglich, Anmeldungen unter www.mastermediation.com