01.12.2012 Aufrufe

Neues Mediationsgesetz und Ausbildung

Neues Mediationsgesetz und Ausbildung

Neues Mediationsgesetz und Ausbildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Neues</strong> <strong>Mediationsgesetz</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />

FALK GmbH ● mastermediation.com<br />

FALK, Gerhard<br />

2 Seiten


von Gerhard Falk<br />

<strong>Neues</strong> <strong>Mediationsgesetz</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong><br />

<strong>Neues</strong> <strong>Mediationsgesetz</strong><br />

Mit dem Zivilrechtsmediationsgesetz 2003 1 , das heuer zur Gänze in Kraft<br />

getreten ist, beschreitet der österreichische Gesetzgeber auf europäischer Ebene<br />

Neuland, dem eine ca. im Jahre 1993 begonnene langjährige Entwicklung<br />

vorausgeht. Die damals gesammelten Erfahrungen auf dem Gebiet der<br />

familienrechtlichen Mediation wurden in einer ersten Etappe auf dem Weg zum<br />

neuen <strong>Mediationsgesetz</strong>, mit dem per 01.01.2000 wirksam gewordenen<br />

Eherechtsänderungsgesetz erstmals rechtlich normiert. Die<br />

„Ausführungsrichtlinien 2 zu Mediation in familienrechtlichen Konfliktfällen“<br />

entsprachen der „Europäischen Charta“ zur <strong>Ausbildung</strong> von<br />

FamilienmediatorInnen <strong>und</strong> legen in einem besonderen Gesetzesteil ein<br />

Curriculum für Familienmediation fest.<br />

In der Folge beauftragte der österreichische Nationalrat den damaligen<br />

B<strong>und</strong>esminister für Justiz, einen entsprechenden Entwurf zur Regelung der<br />

Mediation im gesamten auszuarbeiten. Dieser Auftrag wurde im Juni 2003 durch<br />

das erstmalige In-Kraft-Treten des Zivilrechtsmediationsgesetzes (ZivMediatG)<br />

erfüllt. Neben einigen wenigen materiell rechtlichen Bestimmungen in <strong>und</strong> um die<br />

Mediation herum 3 beinhaltet das ZivMediatG insbesondere Regelungen für die<br />

Eintragung von gesetzeskonform ausgebildeten MediatorInnen auf einer Liste 1 ,<br />

die beim B<strong>und</strong>esministerium für Justiz aufliegt. Mit der Eintragung ist das Recht,<br />

aber auch gleichzeitig die Pflicht verb<strong>und</strong>en, sich als „eingetragene/r Mediator/in“<br />

zu bezeichnen, wenn man mediatorisch tätig wird.<br />

Lehre <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Für den universitären Kontext der Lehre sowie Weiterbildung in Mediation stehen<br />

§ 10 sowie § 29 ZivMediatG im Vordergr<strong>und</strong>. Ersterer normiert eine „fachliche<br />

Qualifikation“ über „Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten der Mediation“ sowie das<br />

Vertrautsein mit „deren rechtlichen <strong>und</strong> psychosozialen Gr<strong>und</strong>lagen“; letzterer<br />

enthält eine „Verordnungsermächtigung“ an die B<strong>und</strong>esministerin für Justiz,<br />

„nähere Bestimmungen über die <strong>Ausbildung</strong> für Mediatoren festzulegen“. Weiters<br />

gibt § 29, Abs. 2 als Rahmen einen „theoretischen“ sowie<br />

„anwendungsorientierten Teil“ vor <strong>und</strong> legt die <strong>Ausbildung</strong>seinheiten mit „200 bis<br />

300“ für den theoretischen <strong>und</strong> „100 bis 200 <strong>Ausbildung</strong>seinheiten“ für den<br />

anwendungsorientierten Teil fest. Darüber hinaus werden die einzelnen Inhalte<br />

einer <strong>Ausbildung</strong> überschriftenartig vorgeschrieben. Am 22.01.2004 ist sodann<br />

die besagte „Zivilrechts-Mediations-<strong>Ausbildung</strong>sverordnung (ZivMediatAV)“ 1<br />

ausgegeben worden.<br />

In einer Übergangsbestimmung des § 34 ZivMediatG konnten bis 30.12.2004<br />

(„am 31. Dez. 2004 ist es zu spät“ – Zitat homepage Justizministerium)<br />

pauschale Anrechnungen von diversen Aus- <strong>und</strong> Fortbildungen über 200<br />

„St<strong>und</strong>en“ aus der Vergangenheit für eine Eintragung herangezogen werden. Bis<br />

1<br />

www.mediatorenliste.justiz.gv.at<br />

2<br />

Ausführungsrichtlinien gem. § 39c FLAG in Ferz/Filler „Mediation“, Gesetzestexte<br />

<strong>und</strong> Kommentar, Wien 2003, WUV Universitätsverlag<br />

3<br />

näheres vgl. Falk/Koren „Kurzkommentar <strong>Mediationsgesetz</strong>“, April 2005, Verlag<br />

Österreich


Mitte Februar 2004 ließen sich übrigens beinahe 3000 Personen in die<br />

Mediatorenliste eintragen. Diese Zahl lässt u. a. erkennen, welcher<br />

<strong>Ausbildung</strong>smarkt sich in den letzten Jahren in Sachen Mediation aufgetan hat;<br />

womit wir endgültig zum Thema Aus- <strong>und</strong> Fortbildung sowie Master-<br />

Universitätslehrgang Mediation <strong>und</strong> Konfliktmanagement (EGM) gelangt sind.<br />

IFF-Master-Universitätslehrgang<br />

Der seit 1999 sehr erfolgreich durchgeführte „European General Mediator (EGM)“<br />

Master-Universitätslehrgang 4 wurde von dieser Entwicklung zunächst sehr<br />

negativ tangiert. Der einst vom Wissenschaftsministerium in einem aufwendigen<br />

Verordnungsverfahren bereits 1998 genehmigte internationale Lehrgang, ist<br />

seiner Struktur <strong>und</strong> seinen Inhalten nach völlig anders aufgebaut, als es das<br />

Justizministerium nun verlangt. In diesem Zusammenhang erheben sich auch<br />

rechtliche Fragen nach der prinzipiellen rechtlichen Zuständigkeit von Ministerien<br />

in Sachen Aus- <strong>und</strong> Fortbildung bzw. nach der Konformität mit EU-Recht,<br />

insbesondere in Hinblick auf die höchst geschützte „Freiheit der Dienstleistung“<br />

(kritisch dazu Köper 5 ). Gepaart mit dieser Irritation potentieller AdressatInnen in<br />

bezug auf den EGM, hat sich indirekt wohl auch die organisatorische Umstellung<br />

auf das neue Universitätsgesetz 2002 offenbar irritierend auf die Nachfrage nach<br />

dem EGM ausgewirkt, sodass vorerst kein weiterer Lehrgang fixiert wurde (der<br />

lfd. EGM 2003 bis 2005, endet im kommenden Juni).<br />

Gr<strong>und</strong>ausbildung Wirtschaftsmediation<br />

Aufgr<strong>und</strong> der großen diesbezüglichen Nachfrage wurden 2004 übergangsweise<br />

seitens des damaligen wirtschaftlichen Trägers des EGM, mastermediation.com<br />

(jetzt: Falk GmbH) drei Intensivausbildungen für Wirtschaftsmediation (IWM) mit<br />

200 Unterrichtseinheiten sehr erfolgreich durchgeführt, der nächste IWM startet<br />

am 22. Mai 2005 6 .<br />

Kongress Wirtschaftsmediation Universität Wien<br />

Am 8. April 2005 findet außerdem an der Universität Wien ein Kongress ebenfalls<br />

zum Thema Wirtschaftsmediation mit zahlreichen namhaften ReferentInnen (u.<br />

a. Breidenbach, Himmelstein, Heintel, Verschraegen) statt.<br />

Man darf gespannt sein, inwiefern ein Weg gef<strong>und</strong>en werden kann, das in der<br />

Vergangenheit aufgebaute IFF-Universität Klagenfurt Image in diesem Bereich<br />

weiter aufzubauen.<br />

4 vgl. www.mastermediation.com<br />

5 Zeitschrift für Konfliktmanagement, 7. Jahrgang, Heft 4, 2005<br />

6 dzt. nur mehr Warteliste möglich, Anmeldungen unter www.mastermediation.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!