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Gratis parken in Klagenfurt

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Mag. a Heidi Falk-Koller und Dr. Gerhard Falk<br />

<strong>Klagenfurt</strong> am Wörthersee – Keutschach am See, am 19. Februar 2010<br />

<strong>Gratis</strong> <strong>parken</strong> <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong><br />

Oder: Recht und Ordnung als Basis konstruktiver Lösungen<br />

Parken <strong>in</strong> der <strong>Klagenfurt</strong>er Kurzparkzone wäre seit jeher gratis gewesen. Ke<strong>in</strong><br />

Witz, denn der „Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten (KUVS)“ hat nämlich<br />

jüngst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em seit 2008 anhängigen Verfahren festgestellt, dass die<br />

Kurzparkzone <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong>, wegen e<strong>in</strong>es rechtswidrig angebrachten<br />

Vorschriftzeichens, mit e<strong>in</strong>em Kundmachungsmangel belastet ist. Folglich, so der<br />

KUVS, ist auch die <strong>Klagenfurt</strong>er Parkgebührenverordnung ungültig und deren<br />

Nichtbeachtung, bei entsprechendem E<strong>in</strong>spruch, nicht strafbar.<br />

Diese, eigentlich bereits seit der „<strong>Klagenfurt</strong>er Parkgebührenverordnung 2006“<br />

bestehende Schieflage des Rechts birgt Sprengstoff, besonders im Lichte der<br />

derzeitigen hitzigen Debatten über die Erhöhung der und den Umgang mit den<br />

Parkgebühren. Denn was nützt der Stadt <strong>Klagenfurt</strong> e<strong>in</strong> noch so hart erkämpfter<br />

Kompromiss bei der Gebührenfrage, wenn e<strong>in</strong>e Gebührenpflicht überhaupt nicht<br />

besteht? Ihr drohen enorme Verluste.<br />

Zwar hat die Behörde zwischenzeitlich das gegenständliche Vorschriftzeichen<br />

„Ende der Kurzparkzone“ <strong>in</strong> der Priesterhausgasse, wie von § 48/2<br />

Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben, vom rechtswidrigen l<strong>in</strong>ken an<br />

den rechten Fahrbahnrand versetzt. Dies jedoch wiederum rechtswidrig, weil<br />

nicht wie erforderlich „neben den Fahrbahnrand“, sondern auf den Gehsteig –<br />

und dieser zählt jedoch zur Fahrbahn. Damit besteht der rechtswidrige<br />

Kundmachungsmangel weiterh<strong>in</strong> und der Fall wird endgültig zur Groteske.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong> noch weitere entgegen § 48/2 StVO und<br />

damit rechtswidrig angebrachte Vorschriftzeichen „Ende der Kurzparkzone“, die<br />

folglich ebenfalls die Parkgebührenverordnung außer Kraft setzen.<br />

Ziel dieses Artikels ist es nicht anzuprangern. Dies obwohl im Lichte der derzeit<br />

nicht nur <strong>in</strong> unserem Land sondern auch weltweit zu beobachtenden,<br />

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unerträglichen politischen wie wirtschaftlichen (Un-)Kultur <strong>in</strong> Form von kle<strong>in</strong>eren<br />

wie größeren Regel- und Rechtsbrüchen von Seiten der Obrigkeiten, das<br />

couragierte Auftreten gegen Schlampigkeiten, Ordnungswidrigkeiten und Willkür<br />

bei der Vollziehung von Gesetzen durch Behörden quasi als Erziehungsmittel,<br />

durchaus e<strong>in</strong> brennendes Thema wäre. Überdies war der zuständigen Behörde<br />

bereits 2008 beim E<strong>in</strong>spruch gegen die Strafverfügung und bei der Berufung<br />

gegen die anschließende Straferkenntnis jene detaillierte Argumentation, der sich<br />

der KUVS angeschlossen hat, bekannt. Zahlreiche gleichartige Verfahren, die sich<br />

auf dieselbe Argumentation stützten wurden seither seitens der Behörde e<strong>in</strong>fach<br />

e<strong>in</strong>gestellt, nur das gegenständliche durchgezogen. Dies obwohl sogar der UVS<br />

Steiermark und Burgenland bereits ähnlich entschieden hatten. Warum? Was<br />

waren die Kriterien dieser Ungleichbehandlung? Jedenfalls wurden die<br />

Parkgebühren und vor allem die Strafgelder trotzdem munter weiter kassiert.<br />

Da die Rechtsstaatlichkeit – und es kostete e<strong>in</strong>iges an Zeit und Nerven<br />

letztendlich dennoch wieder hergestellt wurde, gilt unser besonderer Dank an die<br />

klare und rechtmäßige Entscheidung des KUVS (Zusammenfassung siehe im<br />

Anhang) sowie an die Unterstützung durch Herrn Mag. Matthias Koller. Wechseln<br />

wir daher die Ebene <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e konstruktivere.<br />

Ziel dieses Artikels vielmehr ist es nämlich, der durch die gegebene<br />

Rechtssituation entstehende Zwang möge dazu führen, dass der gesamte<br />

Konflikt um die <strong>Klagenfurt</strong>er Parkgebühren und vielleicht auch das gesamte<br />

zusammenhängende Verkehrskonzept, endlich von der Wurzel her professionell<br />

angegangen und e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>telligenten sachlichen wie technischen Lösung zugeführt<br />

wird. „Sachlich“ bedeuten hierbei die Identifizierung der unterschiedlichen<br />

Interessenlagen und deren E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>sam zu entwickelnde,<br />

umfassende und nachhaltige Lösung. Dies selbstverständlich auf Basis der<br />

Rechtsordnung und nach Sanierung der rechtswidrigen Vorschriftzeichen.<br />

„Technisch“ me<strong>in</strong>t die Heranziehung unserer regionalen technischen Ressourcen,<br />

die, ebenso wie jene zur Herstellung e<strong>in</strong>er geeigneten Kommunikation zwischen<br />

den Interessengruppen, beispielsweise an der Universität <strong>Klagenfurt</strong> mit ihrer<br />

noch jungen Technischen Fakultät zu f<strong>in</strong>den wären.<br />

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Die Vision ist die Entwicklung e<strong>in</strong>es mehrdimensionalen und modernen<br />

Verrechnungs- und Parkticket-Systems – etwa per SMS vielleicht komb<strong>in</strong>iert mit<br />

e<strong>in</strong>em Guthabenssystem bei E<strong>in</strong>kauf (siehe unten). Basis dafür wären zuvor<br />

durch kreative Köpfe generierte Ideen und e<strong>in</strong> folglich ausgehandelter <strong>in</strong>haltlicher<br />

Konsens etwa im Rahmen e<strong>in</strong>es Mediationsverfahrens. Denn immer bestehen<br />

mehr als nur e<strong>in</strong>e Lösungsoption, man muss nur entsprechend danach suchen.<br />

Es lohnt sich dafür sicher e<strong>in</strong> „Blick über den Tellerrand“, sprich Forschung und<br />

Recherche. So verfügt beispielsweise seit 2007 – die <strong>Klagenfurt</strong>er mögen<br />

verzeihen – die Stadt Villach über das von mittlerweile rund 11.000 Personen<br />

freiwillig genutzte System „Citybonus“. Jeder E<strong>in</strong>kauf bei mitwirkenden Betrieben<br />

wird dabei mit e<strong>in</strong>em umsatzadäquaten Parkguthaben auf e<strong>in</strong>em Chip am<br />

Schlüsselbund belohnt, das bei jedem Parkautomaten e<strong>in</strong>fach wieder e<strong>in</strong>gelöst<br />

oder auch wahlweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kaufsgutsche<strong>in</strong> umgewandelt werden kann.<br />

Vielleicht noch nicht ganz der „Ste<strong>in</strong> der Weisen“, jedoch bestimmt e<strong>in</strong>e viel<br />

versprechende erste Erfahrungsgrundlage.<br />

E<strong>in</strong> Kreativprojekt könnte also nicht nur das gegebene Parkraum-Problem und<br />

vielleicht sogar das gesamte Verkehrssystem <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong> dabei nachhaltig und<br />

zur allgeme<strong>in</strong>en Zufriedenheit gelöst, sondern vielleicht auch e<strong>in</strong> Exportschlager<br />

entwickelt werden – Stichwort Lakesidepark – denn das Parkgebührenproblem<br />

besteht ja weltweit. Klarerweise muss dafür auch etwas Geld <strong>in</strong> die Hand<br />

genommen werden, man bedenke dabei jedoch, dass das derzeitige <strong>in</strong>suffiziente<br />

<strong>Klagenfurt</strong>er Verkehrssystem se<strong>in</strong>erzeit ca. 2,6 Millionen Schill<strong>in</strong>g (ca. 200.000<br />

Euro) alle<strong>in</strong> an Beratungskosten verschlungen hat. Nutzen wir doch diese Krise<br />

als Chance im S<strong>in</strong>ne der mediatorischen Grundhaltung von Kreativität und<br />

konstruktiver Zusammenarbeit trotz divergenter Interessen. F<strong>in</strong>den wir<br />

geme<strong>in</strong>sam Lösungen sogar mit zukünftigen Gew<strong>in</strong>nchancen, die zur<br />

Vergrößerung des Kuchens führen.<br />

Mag. a Heidi Falk-Koller und Dr. Gerhard Falk – <strong>Klagenfurt</strong>/Keutschach<br />

Volltext Berufungsbescheid: www.mastermediation.com (News)<br />

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Anhang<br />

Zusammenfassung Berufungsbescheid vom 30.12.2009<br />

Volltext siehe www.mastermediation.com (News)<br />

Der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten (KUVS) hat zu den Zahlen KUVS-<br />

1829/5/2008 und KUVS-1830/5/2008 am 30.12.2009 über die Berufung gegen<br />

die Straferkenntnisse des Bürgermeisters der Landeshauptstadt <strong>Klagenfurt</strong><br />

(damals Herr Dipl.-Kfm. Harald Scheucher) wegen Verwaltungsübertretungen<br />

des Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetzes der <strong>Klagenfurt</strong>er<br />

Parkgebührenverordnung vom 4.4.2006, die angefochtenen Straferkenntnisse<br />

aufgehoben.<br />

Die Berufungswerber<strong>in</strong> hatte im Bereich der Kurzparkzone <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong> „ohne<br />

deutliche Anbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Parksche<strong>in</strong>es“, ihr Auto geparkt und wurde dafür vom<br />

Magistrat mit e<strong>in</strong>er Verwaltungsstrafe belegt. Gegen die auf Ihren E<strong>in</strong>spruch<br />

gegen die Strafverfügung folgende Straferkenntnis hat sie berufen und<br />

schlussendlich beim KUVS Recht bekommen. Nach öffentlicher, mündlicher<br />

Verhandlung hat der KUVS s<strong>in</strong>ngemäß erkannt, dass die Verordnung der<br />

flächendeckenden <strong>Klagenfurt</strong>er Kurzparkzone aufgrund der e<strong>in</strong>gewendeten<br />

unzulässigen Anbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Vorschriftzeichens „ENDE DER KURZPARKZONE“<br />

… nicht gesetzmäßig kundgemacht wurde, daher „ … liegt mangels Geltung<br />

der betreffenden Verordnung e<strong>in</strong>e Kurzparkzone nicht vor. … Für das<br />

Verwaltungsverfahren bedeutet dies, dass die Nichtbeachtung e<strong>in</strong>es<br />

gesetzwidrig angebrachten Verkehrszeichens nicht strafbar ist.“<br />

Auch nach der e<strong>in</strong>deutigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes und<br />

Verwaltungsgerichtshofes liegt e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Kundmachung e<strong>in</strong>er<br />

flächendeckenden Kurzparkzone nur vor, wenn an allen E<strong>in</strong>fahrts- und<br />

Ausfahrtsstraßen, auf denen die Kurzparkzone legal erreicht bzw. verlassen<br />

werden kann, die Vorschriftzeichen gesetzeskonform angebracht s<strong>in</strong>d. Ist dies<br />

nicht der Fall, kann daher auch ke<strong>in</strong> entsprechender Abgabenanspruch entstehen<br />

und ist die Nichtbeachtung e<strong>in</strong>es gesetzwidrig angebrachten Verkehrszeichens<br />

nicht strafbar.<br />

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