Gratis parken in Klagenfurt
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Mag. a Heidi Falk-Koller und Dr. Gerhard Falk<br />
<strong>Klagenfurt</strong> am Wörthersee – Keutschach am See, am 19. Februar 2010<br />
<strong>Gratis</strong> <strong>parken</strong> <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong><br />
Oder: Recht und Ordnung als Basis konstruktiver Lösungen<br />
Parken <strong>in</strong> der <strong>Klagenfurt</strong>er Kurzparkzone wäre seit jeher gratis gewesen. Ke<strong>in</strong><br />
Witz, denn der „Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten (KUVS)“ hat nämlich<br />
jüngst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em seit 2008 anhängigen Verfahren festgestellt, dass die<br />
Kurzparkzone <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong>, wegen e<strong>in</strong>es rechtswidrig angebrachten<br />
Vorschriftzeichens, mit e<strong>in</strong>em Kundmachungsmangel belastet ist. Folglich, so der<br />
KUVS, ist auch die <strong>Klagenfurt</strong>er Parkgebührenverordnung ungültig und deren<br />
Nichtbeachtung, bei entsprechendem E<strong>in</strong>spruch, nicht strafbar.<br />
Diese, eigentlich bereits seit der „<strong>Klagenfurt</strong>er Parkgebührenverordnung 2006“<br />
bestehende Schieflage des Rechts birgt Sprengstoff, besonders im Lichte der<br />
derzeitigen hitzigen Debatten über die Erhöhung der und den Umgang mit den<br />
Parkgebühren. Denn was nützt der Stadt <strong>Klagenfurt</strong> e<strong>in</strong> noch so hart erkämpfter<br />
Kompromiss bei der Gebührenfrage, wenn e<strong>in</strong>e Gebührenpflicht überhaupt nicht<br />
besteht? Ihr drohen enorme Verluste.<br />
Zwar hat die Behörde zwischenzeitlich das gegenständliche Vorschriftzeichen<br />
„Ende der Kurzparkzone“ <strong>in</strong> der Priesterhausgasse, wie von § 48/2<br />
Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben, vom rechtswidrigen l<strong>in</strong>ken an<br />
den rechten Fahrbahnrand versetzt. Dies jedoch wiederum rechtswidrig, weil<br />
nicht wie erforderlich „neben den Fahrbahnrand“, sondern auf den Gehsteig –<br />
und dieser zählt jedoch zur Fahrbahn. Damit besteht der rechtswidrige<br />
Kundmachungsmangel weiterh<strong>in</strong> und der Fall wird endgültig zur Groteske.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong> noch weitere entgegen § 48/2 StVO und<br />
damit rechtswidrig angebrachte Vorschriftzeichen „Ende der Kurzparkzone“, die<br />
folglich ebenfalls die Parkgebührenverordnung außer Kraft setzen.<br />
Ziel dieses Artikels ist es nicht anzuprangern. Dies obwohl im Lichte der derzeit<br />
nicht nur <strong>in</strong> unserem Land sondern auch weltweit zu beobachtenden,<br />
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unerträglichen politischen wie wirtschaftlichen (Un-)Kultur <strong>in</strong> Form von kle<strong>in</strong>eren<br />
wie größeren Regel- und Rechtsbrüchen von Seiten der Obrigkeiten, das<br />
couragierte Auftreten gegen Schlampigkeiten, Ordnungswidrigkeiten und Willkür<br />
bei der Vollziehung von Gesetzen durch Behörden quasi als Erziehungsmittel,<br />
durchaus e<strong>in</strong> brennendes Thema wäre. Überdies war der zuständigen Behörde<br />
bereits 2008 beim E<strong>in</strong>spruch gegen die Strafverfügung und bei der Berufung<br />
gegen die anschließende Straferkenntnis jene detaillierte Argumentation, der sich<br />
der KUVS angeschlossen hat, bekannt. Zahlreiche gleichartige Verfahren, die sich<br />
auf dieselbe Argumentation stützten wurden seither seitens der Behörde e<strong>in</strong>fach<br />
e<strong>in</strong>gestellt, nur das gegenständliche durchgezogen. Dies obwohl sogar der UVS<br />
Steiermark und Burgenland bereits ähnlich entschieden hatten. Warum? Was<br />
waren die Kriterien dieser Ungleichbehandlung? Jedenfalls wurden die<br />
Parkgebühren und vor allem die Strafgelder trotzdem munter weiter kassiert.<br />
Da die Rechtsstaatlichkeit – und es kostete e<strong>in</strong>iges an Zeit und Nerven<br />
letztendlich dennoch wieder hergestellt wurde, gilt unser besonderer Dank an die<br />
klare und rechtmäßige Entscheidung des KUVS (Zusammenfassung siehe im<br />
Anhang) sowie an die Unterstützung durch Herrn Mag. Matthias Koller. Wechseln<br />
wir daher die Ebene <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e konstruktivere.<br />
Ziel dieses Artikels vielmehr ist es nämlich, der durch die gegebene<br />
Rechtssituation entstehende Zwang möge dazu führen, dass der gesamte<br />
Konflikt um die <strong>Klagenfurt</strong>er Parkgebühren und vielleicht auch das gesamte<br />
zusammenhängende Verkehrskonzept, endlich von der Wurzel her professionell<br />
angegangen und e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>telligenten sachlichen wie technischen Lösung zugeführt<br />
wird. „Sachlich“ bedeuten hierbei die Identifizierung der unterschiedlichen<br />
Interessenlagen und deren E<strong>in</strong>bettung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>sam zu entwickelnde,<br />
umfassende und nachhaltige Lösung. Dies selbstverständlich auf Basis der<br />
Rechtsordnung und nach Sanierung der rechtswidrigen Vorschriftzeichen.<br />
„Technisch“ me<strong>in</strong>t die Heranziehung unserer regionalen technischen Ressourcen,<br />
die, ebenso wie jene zur Herstellung e<strong>in</strong>er geeigneten Kommunikation zwischen<br />
den Interessengruppen, beispielsweise an der Universität <strong>Klagenfurt</strong> mit ihrer<br />
noch jungen Technischen Fakultät zu f<strong>in</strong>den wären.<br />
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Die Vision ist die Entwicklung e<strong>in</strong>es mehrdimensionalen und modernen<br />
Verrechnungs- und Parkticket-Systems – etwa per SMS vielleicht komb<strong>in</strong>iert mit<br />
e<strong>in</strong>em Guthabenssystem bei E<strong>in</strong>kauf (siehe unten). Basis dafür wären zuvor<br />
durch kreative Köpfe generierte Ideen und e<strong>in</strong> folglich ausgehandelter <strong>in</strong>haltlicher<br />
Konsens etwa im Rahmen e<strong>in</strong>es Mediationsverfahrens. Denn immer bestehen<br />
mehr als nur e<strong>in</strong>e Lösungsoption, man muss nur entsprechend danach suchen.<br />
Es lohnt sich dafür sicher e<strong>in</strong> „Blick über den Tellerrand“, sprich Forschung und<br />
Recherche. So verfügt beispielsweise seit 2007 – die <strong>Klagenfurt</strong>er mögen<br />
verzeihen – die Stadt Villach über das von mittlerweile rund 11.000 Personen<br />
freiwillig genutzte System „Citybonus“. Jeder E<strong>in</strong>kauf bei mitwirkenden Betrieben<br />
wird dabei mit e<strong>in</strong>em umsatzadäquaten Parkguthaben auf e<strong>in</strong>em Chip am<br />
Schlüsselbund belohnt, das bei jedem Parkautomaten e<strong>in</strong>fach wieder e<strong>in</strong>gelöst<br />
oder auch wahlweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kaufsgutsche<strong>in</strong> umgewandelt werden kann.<br />
Vielleicht noch nicht ganz der „Ste<strong>in</strong> der Weisen“, jedoch bestimmt e<strong>in</strong>e viel<br />
versprechende erste Erfahrungsgrundlage.<br />
E<strong>in</strong> Kreativprojekt könnte also nicht nur das gegebene Parkraum-Problem und<br />
vielleicht sogar das gesamte Verkehrssystem <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong> dabei nachhaltig und<br />
zur allgeme<strong>in</strong>en Zufriedenheit gelöst, sondern vielleicht auch e<strong>in</strong> Exportschlager<br />
entwickelt werden – Stichwort Lakesidepark – denn das Parkgebührenproblem<br />
besteht ja weltweit. Klarerweise muss dafür auch etwas Geld <strong>in</strong> die Hand<br />
genommen werden, man bedenke dabei jedoch, dass das derzeitige <strong>in</strong>suffiziente<br />
<strong>Klagenfurt</strong>er Verkehrssystem se<strong>in</strong>erzeit ca. 2,6 Millionen Schill<strong>in</strong>g (ca. 200.000<br />
Euro) alle<strong>in</strong> an Beratungskosten verschlungen hat. Nutzen wir doch diese Krise<br />
als Chance im S<strong>in</strong>ne der mediatorischen Grundhaltung von Kreativität und<br />
konstruktiver Zusammenarbeit trotz divergenter Interessen. F<strong>in</strong>den wir<br />
geme<strong>in</strong>sam Lösungen sogar mit zukünftigen Gew<strong>in</strong>nchancen, die zur<br />
Vergrößerung des Kuchens führen.<br />
Mag. a Heidi Falk-Koller und Dr. Gerhard Falk – <strong>Klagenfurt</strong>/Keutschach<br />
Volltext Berufungsbescheid: www.mastermediation.com (News)<br />
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Anhang<br />
Zusammenfassung Berufungsbescheid vom 30.12.2009<br />
Volltext siehe www.mastermediation.com (News)<br />
Der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten (KUVS) hat zu den Zahlen KUVS-<br />
1829/5/2008 und KUVS-1830/5/2008 am 30.12.2009 über die Berufung gegen<br />
die Straferkenntnisse des Bürgermeisters der Landeshauptstadt <strong>Klagenfurt</strong><br />
(damals Herr Dipl.-Kfm. Harald Scheucher) wegen Verwaltungsübertretungen<br />
des Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetzes der <strong>Klagenfurt</strong>er<br />
Parkgebührenverordnung vom 4.4.2006, die angefochtenen Straferkenntnisse<br />
aufgehoben.<br />
Die Berufungswerber<strong>in</strong> hatte im Bereich der Kurzparkzone <strong>in</strong> <strong>Klagenfurt</strong> „ohne<br />
deutliche Anbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Parksche<strong>in</strong>es“, ihr Auto geparkt und wurde dafür vom<br />
Magistrat mit e<strong>in</strong>er Verwaltungsstrafe belegt. Gegen die auf Ihren E<strong>in</strong>spruch<br />
gegen die Strafverfügung folgende Straferkenntnis hat sie berufen und<br />
schlussendlich beim KUVS Recht bekommen. Nach öffentlicher, mündlicher<br />
Verhandlung hat der KUVS s<strong>in</strong>ngemäß erkannt, dass die Verordnung der<br />
flächendeckenden <strong>Klagenfurt</strong>er Kurzparkzone aufgrund der e<strong>in</strong>gewendeten<br />
unzulässigen Anbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Vorschriftzeichens „ENDE DER KURZPARKZONE“<br />
… nicht gesetzmäßig kundgemacht wurde, daher „ … liegt mangels Geltung<br />
der betreffenden Verordnung e<strong>in</strong>e Kurzparkzone nicht vor. … Für das<br />
Verwaltungsverfahren bedeutet dies, dass die Nichtbeachtung e<strong>in</strong>es<br />
gesetzwidrig angebrachten Verkehrszeichens nicht strafbar ist.“<br />
Auch nach der e<strong>in</strong>deutigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes und<br />
Verwaltungsgerichtshofes liegt e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Kundmachung e<strong>in</strong>er<br />
flächendeckenden Kurzparkzone nur vor, wenn an allen E<strong>in</strong>fahrts- und<br />
Ausfahrtsstraßen, auf denen die Kurzparkzone legal erreicht bzw. verlassen<br />
werden kann, die Vorschriftzeichen gesetzeskonform angebracht s<strong>in</strong>d. Ist dies<br />
nicht der Fall, kann daher auch ke<strong>in</strong> entsprechender Abgabenanspruch entstehen<br />
und ist die Nichtbeachtung e<strong>in</strong>es gesetzwidrig angebrachten Verkehrszeichens<br />
nicht strafbar.<br />
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