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jahrbuch numismatik geldgeschichte - Bayerische Numismatische ...

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30 Ruprecht ZieglerDie Städte bzw. die verantwortlichen Magistrate in denselben hatten dafürzu sorgen, daß genügend Getreide vorhanden und somit für den Bürgerzu einem erschwinglichen Preis zu erstehen war. Daran änderte sich auch inder römischen Kaiserzeit im Prinzip nichts. Die Einmischung der Kaiserin innerstädtische Belange beschränkte sich im Normfall auf eine Überwachungdurch die Statthalter 8 bzw. staatliche Kommissare in den Städten- durch die wenigstens ursprünglich vom Kaiser ernannten curatores reipublicae, die in den Quellen seit dem letzten Jahrzehnt des ersten Jahrhundertsn. Chr. erwähnt werden 9. Im griechischen Osten entsprachen ihnendie Äoyicrtat". Die Aufgabe dieser curatores war es vor allem, die städtischenFinanzen zu überwachen, auf denen ja weitgehend die Solidität derReichsfinanzen aufbaute ". Auch in der Frage der Getreideversorgung derStädte können wir die Aufsichtsfunktion des curator rei publicae beobachten.Er hatte unter anderem auf die richtige Verwendung der Gelder derGetreidekasse zu achten '%. Neben diesen curatores rei publicae (bzw.loyterai) gab es auch andere Sonderbeauftragte des Kaisers für die Städte,etwa die correctores (Sicewtat) " und legati ". Letztere dürften vor allemfür die freien Städte zuständig gewesen sein 15.8 Ulp. Dig. 50, 8, 2, 3. Vgl. Plin. ep. 10, 17 und 18 (Finanzkontrolle der Städte); Plin.ep. 10, 43 (Streichung unnützer Ausgaben für Gesandtschaften). Weitere Belege beiLiebenam, Curator 312. - Bisweilen scheinen auch die Statthalter bei Hungersnot helfendeingegriffen zu haben, wie es für L. Antistius Rusticus bezeugt ist, der unter Domitianin Antiochia in Pisidien die Preise dadurch stabilisierte, daß er das vorhandene Getreideeinzog und dann zum festen Preis den attgivat. verkaufte (AE 1925, Nr. 126;1926, Nr. 19. Rostovtzeff, SEHRE 700 Anm. 21; B. Levick, Roman Colonies in SouthernAsia Minor. Oxford 1967, 96, Anm. 10 mit weiterführender Literatur). Vgl. auchUlp. Dig. 7, 1, 27, 3; Arcad. Charis. Dig. 50, 4, 18, 25. Von einem Eingreifen einesStatthalters bei einer Hungersnot in Aspendos in Pamphylien schreibt auch Philostr. v.Apoll. 1, 15. Der Statthalter machte danach diejenigen ausfindig, die Getreide eingeschlossenhielten, um es anderswo teurer zu verkaufen.9 Zu diesen curatores rei publicae siehe vor allem Nörr, Imperium 19 ff.; W. Langhammer,Die rechtliche und soziale Stellung der Magistratus municipales und der Decuriones.Wiesbaden 1973, 165 ff.; Liebenam, Curator, passim; S. Cassarino, Curatorrei publicae nella storia dell' Impero Romano, Annali del Seminario Giuridico dell' Universitädi Catania, N. S. 2, 1947/48, 338 ff.; A. H. M. Jones, Rome and the ProvincialCities, Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis 39, 1971, 543 ff.1° Nörr, Imperium 19 f.; Liebenam, Curator 312 f. Anm. 99 und Magie, Asia Minor 1454 f.Anm. 13 mit vielen Belegen.11 Nörr, Imperium 20.12 Ulp. Dig. 50, 8, 2, 4; vgl. 50, 8, 2, 6; vgl. auch CIL VIII 11332 (Sufetula). Siehe dazuLiebenam, Curator 301 und 317. Vgl. ferner den loyicrrii; scriv azircovixdiv xpillichcovin Prusias ad Hypium (IGRom III 1422).13 Plin. ep. 8, 24; Dess ILS 8826. Dazu Nörr, Imperium 20 und Liebenam, Curator 311Anm. 93 (mit weiteren Belegen).14 Dess ILS 1067. Nörr, Imperium 20.18 Nörr, Imperium 20; Liebenam, Curator 311. Hier zitiert Arrian diss. Epict. 3, 7:oLOOCOAc twv UsouBeecov nascov und Herod. Philostr. 1, 25, 6: Tag neveepiagtitiv 7c6Xecov cni-rög &What°.

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