01.12.2012 Aufrufe

Corporate Governance - Looser Holding

Corporate Governance - Looser Holding

Corporate Governance - Looser Holding

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nisation des Verwaltungsrates ergibt sich aus dem<br />

«Organisationsreglement der <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG»<br />

sowie den Reglementen des Personal- und des<br />

Prüfungsausschusses. Das Organisationsreglement<br />

sowie die Reglemente der Ausschüsse können auf<br />

der Website der <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG unter www.<br />

looserholding.com/contento/de/InvestorRelations/<br />

<strong>Corporate</strong><strong>Governance</strong>/Konzernstruktur/tabid/439/<br />

language/de-DE/Default.aspx jederzeit abgerufen<br />

werden. Das Organisationsreglement regelt die<br />

Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrates<br />

und gibt den Rahmen für die Aufgaben und<br />

Kompetenzen der Konzernleitung vor. Die Reglemente<br />

der Ausschüsse definieren Organisation und<br />

Auftrag sowie Aufgaben und Arbeitsweise. Beide<br />

Reglemente werden derzeit überarbeitet.<br />

Der Verwaltungsrat kennt folgende Funktionen:<br />

Verwaltungsratspräsident und Mitglied des Verwaltungsrates.<br />

Der Verwaltungsrat tagt so oft es die<br />

Geschäfte erfordern, jedoch mindestens vierteljährlich<br />

nach dem Quartalsabschluss beziehungsweise<br />

dem Jahresabschluss sowie jährlich bezüglich<br />

Strategie und Planung. Im Jahr 2011 fanden sechs<br />

ordentliche Sitzungen und eine zweitägige Strategiesitzung<br />

statt. Die ordentlichen Sitzungen dauern<br />

jeweils einen halben bis einen ganzen Tag. Zudem<br />

wurden vier ausserordentliche Sitzungen respektive<br />

Telefonkonferenzen zu Akquisitions fragen<br />

abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch den<br />

Präsidenten oder – im Falle seiner Verhinderung –<br />

durch ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates.<br />

Der Präsident oder – im Falle seiner Verhinderung<br />

– ein anderes Mitglied des Verwaltungsrates führt<br />

den Vorsitz. Die Traktanden werden vom Verwaltungsratspräsidenten<br />

festgelegt. Zusätzlich kann<br />

jedes Mitglied des Verwaltungsrates die Aufnahme<br />

weiterer Traktanden beantragen.<br />

In der Regel nehmen der CEO und der CFO der<br />

<strong>Looser</strong> Gruppe an den Verwaltungsratssitzungen<br />

teil. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten<br />

zur Vorbereitung jeweils vor den Verwaltungsratssitzungen<br />

detaillierte Unterlagen. Für wichtige<br />

Einzelentscheidungen nehmen fallweise auch<br />

<strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> AG – Geschäftsbericht 2011<br />

Mitglieder von Geschäftsleitungen der Tochtergesellschaften<br />

und andere Experten an den Verwaltungsratssitzungen<br />

teil.<br />

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die<br />

Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat<br />

fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Beschlüsse<br />

können auch auf dem Zirkularweg gefasst werden.<br />

Der Verwaltungsrat hat zwei Ausschüsse gebildet:<br />

den Personalausschuss und den Prüfungsausschuss.<br />

Die Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat<br />

bei seiner Arbeit. Beide Ausschüsse<br />

übernehmen grundsätzlich beratende und vorbereitende<br />

Arbeiten zuhanden des Gesamt-Verwaltungsrates.<br />

Die dem Verwaltungsrat zugewiesenen<br />

Pflichten und Kompetenzen verbleiben im Grundsatz<br />

beim Verwaltungsrat als Gesamt-Gremium.<br />

Die Ausnahme bildet die Entscheidungskompetenz<br />

des Prüfungsausschusses in Bezug auf den<br />

Revisionsplan und das Honorarbudget der externen<br />

Revisionsstelle. Dazu wird auf die folgenden<br />

Ausführungen verwiesen. Aufgaben und Arbeitsweise<br />

der zwei Ausschüsse sind in separaten<br />

Reglementen des Personalausschusses und des<br />

Prüfungsausschusses festgelegt. Die Reglemente<br />

sind auf der Website der <strong>Looser</strong> <strong>Holding</strong> unter<br />

www.looserholding.com/contento/de/Investor-<br />

Relations/<strong>Corporate</strong><strong>Governance</strong>/Organisationsreglement/tabid/311/language/de-DE/Default.<br />

aspx jederzeit abrufbar. Beide Reglemente werden<br />

derzeit überarbeitet.<br />

Personalausschuss: Mitglieder des Personalausschusses<br />

sind Paul Zumbühl, Vorsitz, und Thomas<br />

Lozser, Mitglied. Bis zum 28. April 2011 setzte<br />

sich der Personalausschuss aus dem per diesem<br />

Datum zurückgetretenen Leo <strong>Looser</strong> (Vorsitz) und<br />

Paul Zumbühl (Mitglied) zusammen. Zusätzlich<br />

nimmt Rudolf Huber, Präsident des Verwaltungsrates,<br />

jeweils als Beisitzer an den Sitzungen teil.<br />

Der Ausschuss tagt mindestens halbjährlich,<br />

jeweils nach dem Jahresabschluss und vor Jahres-<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!