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Rechtsform - Bayern

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GründerZeitenNr. 33, aktualisierte Ausgabe November 20087<strong>Rechtsform</strong> ändernDie erste Entscheidung für eine be -stimmte <strong>Rechtsform</strong> ist keine Entschei -dung für die Ewigkeit. Die <strong>Rechtsform</strong>ist vielmehr wie ein Kleid, das je nachBedarf getragen und auch gewechseltwerden kann und sollte.Wann sollte die <strong>Rechtsform</strong> geändertwerden?3 Ein Einzelunternehmen ist starkge wachsen und/oder will neue oderrisi koreichere Geschäftsfelder er -schließen. Es benötigt deswegen eineRechts form, die die persönliche Haf -tung des Un ter nehmers reduziert (z. B.GmbH).3 Der Partner scheidet aus einer GbR,OHG oder KG aus; die bisherige Gesell -schaftsform kann nicht fortgeführtwer den. Denkbar wäre ein Einzelunter -neh men.3 Ein neuer Partner oder aber einstiller Geldgeber soll beteiligt werden.Hierfür könnte z. B. eine GmbH oder KGin Betracht kommen.3 Die Generationenfolge steht an.Der Nachfolger des Unternehmers sollfrühzeitig, zunächst aber in begrenztemUmfang, an die unternehmerischeVerantwortung herangeführt werden:z. B. als Minderheits-Gesellschafter ineiner GmbH. Vielleicht soll das Unter -nehmen auch durch Wahl einer geeigneten<strong>Rechtsform</strong> vor dem Einfluss zerstrittener,nicht geeigneter oder nichtan der Unternehmensführung beteiligterErben geschützt werden: z. B. durcheine KG.3 Der Börsengang steht an. Das Un -ternehmen muss eine börsenfähige<strong>Rechtsform</strong> annehmen: AG.3 Die steuerlichen Rahmenbedin -gun gen haben sich (durch größere Um -sätze) geändert: <strong>Rechtsform</strong>änderungz. B. von GbR in GmbH.Umsetzung und KostenFür einen <strong>Rechtsform</strong>wechsel solltenSie mindestens einen Zeitraum vondrei bis vier Monaten (inkl. Eintragungund Bekanntmachung) veranschlagen.Zuweilen kann der Wechsel auch längerdauern.Typische einmalige Aufwendun -gen sind Kosten für Beurkundung,<strong>Rechtsform</strong>en fürKleingründungenFür Kleingründungen eigenen sich<strong>Rechtsform</strong>en, die der Gründerinoder dem Gründer Folgendes bieten:3 möglichst große Handlungs -freiheit3 geringen bürokratischen Auf -wand bei Start und „Handling“3 geringe Startkosten3 ggf. Beschränkung der HaftungZur Auswahl stehen demzufolge:3 Einzelunternehmen (wenn Sieallein starten wollen)3 UG (haftungsbeschränkt),wenn Sie allein oder mit Part -nern starten wollen)3 GbR (wenn Sie mit Partnernstarten wollen)Be ra tung und Bekanntmachung. DieKos ten hängen vom Stamm- undGrund kapital des Unternehmens ab.Schall & Rauch: Der richtige Name fürs Unternehmen?KleingewerbetreibendeKleingewerbetreibende, die nicht imHandelsregister eingetragen sind,müssen im Geschäftsverkehr – also auchauf ihrem Briefpapier, ihren Rech nun -gen, Angeboten usw. – mit ihrem bürgerlichenVor- und Zunamen auftreten.Mindestens ein Vorname muss dabeiausgeschrieben sein.Neben diesem offiziellen Unter -neh mensnamen dürfen als Zusatz auchBranchenbezeichnungen und Tätig -keits angaben hinzugefügt werden (z. B.„Susanne Musterfrau, Web-Design“).Auch Phantasie- oder Etablissement -bezeichnungen sind möglich, so etwa:„Zum gelben Hirschen“ oder „Mode -eck“. Ohne den Personennamen dürfendiese Zusätze allerdings nur in derWerbung genutzt werden. Die zusätz -liche Nutzung eines Logos ist möglich.Das Logo kann auf dem Briefkopf an -gebracht werden, sollte jedoch nicht inunmittelbaren Zusammenhang mitdem Namen und einem eventuellen Hin -weis auf die Tätigkeit verwendet werden,sondern hiervon räumlich undgraphisch abgesetzt sein. Wer ein Laden -geschäft, eine Gaststätte oder eine sons -tige offene Betriebsstätte (z B. Reise bü -ro oder Immobilienmakler) führt, mussin jedem Fall seinen ausgeschriebenenVornamen und den Familienna men amEingang des Betriebs an bringen.Beispiele für Unternehmensbe -zeich nungen:3 Peter Mohr, Zeitungen3 Zweirad-Kurier, Anna Kirch3 Vierbeiner und Co. – HundeschuleHannes KleinAlle Regelungen dazu, wie Gewerbe -treibende im allgemeinen Geschäfts -verkehr auftreten müssen, finden Sie in§ 15 b der Gewerbeordnung (GewO).FreiberuflerFür Freiberufler gelten weitestgehendauch die oben aufgeführten Bestim -mungen bei der Unternehmens be zeichnung.Allerdings brauchen sie nichtmit ihrem Vor- und Zunamen aufzutreten.Es reicht der Familienname. Zu s ät zewie Branchenbezeichnungen und Phantasienamensind ebenfalls unter denoben genannten Bedin gun gen er laubt.Um keine Missverständnisse zwischeneiner gewerblichen und freiberuflichenTätigkeit aufkommen zulassen, sollten Freiberufler, wenn sieeine zusätzliche Berufs- bzw. Branchen -bezeichnung aufnehmen, darauf achten,dass diese tatsächlich einem FreienBeruf entspricht. Andernfalls könntedas Finanzamt auf die Idee kommen,die Tätigkeit nachträglich als gewerblicheinzustufen. Zwar kommt es letztlichnicht auf die Unternehmensbe -zeich nung, sondern auf die tatsächlicheTä tig keit an. Bei „richtiger“ Namens -wahl kann man sich aber zeitaufwän -dige Diskussionen mit dem Finanzamter sparen.Beispiele für freiberufliche Unter -nehmensbezeichnungen:3 Karl Müller, Steuerberater3 Meier, ABC-Presse + TV3 Topentwurf, Dipl.-Ing. MichaelSchulz, Architekt

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