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Rechtsform - Bayern

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GründerZeitenNr. 33, aktualisierte Ausgabe November 20085Die GmbH-Reform und die neue UnternehmergesellschaftInterview mit BundesjustizministerinBrigitte ZypriesFrau Zypries, mit der Umsetzungder GmbH-Novelle wird es künftigzwei GmbH-Varianten geben.Warum hat man sich dafür entschieden?Unser Ziel war es, Unternehmens grün -dungen in unserem Land erheblich zuerleichtern und die Konkurrenzfähig -keit des Wirtschaftsstandorts Deutsch -land zu stärken. Die Frage war: Wasdient diesem Ziel mehr: Die Herabset -zung des Mindeststammkapitals auf10.000 Euro, die der Gesetzentwurf ur -sprünglich vorgesehen hat, oder die Einführungder haftungsbeschränkten Un -ternehmergesellschaft, d.h. die 1-Euro-Gesellschaft? Wir haben die Für undWider sehr lange und sorgfältig diskutiert.Die Lösung, die wir jetzt gefundenhaben, berücksichtigt die verschiedenenInteressen und stellt sicher, dassniemand einen Ansehensverlust bezüglichder klassischen GmbH befürchtenmuss. Das Ergebnis ist: die klassischeGmbH mit 25.000 Euro Einlage bleibt.Außerdem wird es die Unternehmer ge -sellschaft geben mit mindestens 1 EuroEinlage pro Gesellschafter. Mit der Be -zeichnung als „Unternehmer gesell schaft(haftungsbeschränkt)“ bzw. „UG (haftungsbeschränkt)“grenzen wir die Un -ternehmergesellschaft von der klassischenGmbH klar ab und machen allenBeteiligten deutlich, dass es sich umeine Gesellschaft mit geringer Kapital -aus stattung handelt.Was ist außerdem neu an derUnternehmergesellschaft?Weil das Mindeststammkapital bei derUnternehmergesellschaft flexibel ge -wählt werden kann, muss es im Gegen -zug in bar und vor der Anmeldung zumHandelsregister in voller Höhe aufgebrachtwerden. Sacheinlagen sind dabeiausgeschlossen, und Gewinne dürfennicht in voller Höhe ausgeschüttet werden.25 Prozent des Gewinns müssen solange in eine gesetzliche Rücklage fließen,bis das Mindeststammkapital von25.000 Euro aufgebracht ist. Eine zeitlicheFrist gibt es dafür nicht. Wenn dieGesellschaft keine Gewinne erzielt, musssie auch nichts in die gesetzliche Rück -lage einstellen. Die Ansparpflicht darfaber nicht dadurch umgangen werden,dass Gewinne verdeckt ausgeschüttetwerden, z. B. durch überhöhte Ge schäftsführerbezüge.Das Verbot verdeckterGewinnausschüttungen ist aber nichtneu. Es gibt dazu bereits bewährteRegeln.Gilt das Prinzip der beschränktenHaftung genauso wie bei der„klassischen“ GmbH?Im Grundsatz ja. Wichtig ist, dass es sichbei der Unternehmergesellschaft nichtum eine eigenständige <strong>Rechtsform</strong> handelt,sondern eine besondere Varianteder GmbH. Das bedeutet: Es gilt das be -währte GmbH-Recht mit Ausnahme ei -niger Sondervorschriften. Diese Son dervorschriftensind alle in einem einzigenParagrafen zusammengefasst, näm lichdem neuen § 5a GmbHG. Weil Unter -nehmergesellschaft keine eigene <strong>Rechtsform</strong>ist, gilt das strenge Haftungs regimedes GmbH-Gesetzes gleichermaßen. Ichmeine hier vor allem die Insolvenzan -trags pflicht, deren Verletzung strafbar<strong>Rechtsform</strong>-Fehlerist und die Geschäftsführer in die persönlicheHaftung bringt. Vor allemwenn die Kapitalausstattung unzureichendist, besteht eine hohe Insolvenz -gefahr. Das ist keine Besonderheit derUnternehmergesellschaft, sondern giltfür jede unternehmerische Tätigkeit.Die notwendige Kapitalaus stat tunghängt immer vom konkreten Be darf ab.Ich kann daher nicht dazu raten, z.B. einBauunternehmen als 1-Euro-Unterneh -mergesellschaft zu gründen und zu be -treiben. Genauso wenig könnte manaber auch z.B. mit einer 25.000-Euro-GmbH eine Werft betreiben und Kreuz -fahrtschiffe bauen. Kein Unterschiedzur klassischen GmbH besteht auchbezüglich des Gesellschafterwechsels.Die Anteilsabtretung ist auch bei derUnternehmergesellschaft ein beurkundungspflichtigerVorgang.Welchen Vorteil bietet das neue„Musterprotokoll“?Die Reform bringt eine Vielzahl vonVorteilen wie zum Beispiel das neueMusterprotokoll für einfache Standard -gründungen. Anders als beim normalenGesellschaftsvertrag kombiniert es Ge -sellschaftsvertrag, Gesellschafterlisteund Bestellung des Geschäftsführers.Die Gründung wird dadurch einfacher,schneller und kostengünstiger. DasMusterprotokoll kann sowohl bei derUnternehmergesellschaft als auch derklassischen GmbH verwendet werden.Die Langfassung dieses Interviews findenSie im BMWi-Existenz grün dungs -portal www.existenzgruender.deFrühstart: unerwünschteHaftung bei GmbH, KGVor der Eintragung ins Handelsregisterlaufen die Gründungsvorbereitungenauf Hoch touren: Räume werden ge mie -tet, Ausstattungen gekauft, womög lichschon erste Aufträge erledigt. Bei derGmbH haftet in diesem Fall der han deln -de Gesell schaf ter – bei der KG jeder Kommanditist– für die finanziellen Verbindlichkeitenpersönlich in voller Höhe,also ohne Beschrän kung.Tipp: mit un ternehmerischen Aktivi tä -ten bis nach der Handelsregister ein tra -gung warten.Fehler bei der Einlage(GmbH oder AG)3 Angenommen, die Gründungs ak ti -vi tä ten einer GmbH haben das Start ka -

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