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Rechtsform - Bayern

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GründerZeitenNr. 33, aktualisierte Ausgabe November 2008ÜbersichtIDie <strong>Rechtsform</strong>en im ÜberblickEinzelunternehmenEinzelunternehmen – Volle Kontrolle, volle HaftungFür wen und was?Kleingewerbetreibende,Handwerker, Dienstleister,Freie BerufeWie gründen?3 1 Unternehmer3 entsteht bei Geschäftseröffnung, wenn keine andere<strong>Rechtsform</strong> gewählt wurde3 Kaufleute: Eintrag ins Handelsregister Pflicht,Kleingewerbetreibende freiwillig3 kein MindestkapitalHöhe der Haftung?Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinemgesamten Vermögen, auch Privat vermögen.3 Es gibt nur einen Betriebsinhaber. Diese <strong>Rechtsform</strong> eignet sich zum Einstieg.3 Als Einzelunternehmer/in können Sie klein anfangen, als so genannte/r Kleingewerbetreibende/r. D.h., Ihre Um sätze und Ihr Geschäftsverkehrerfordern keine vollkaufmännische Einrichtung, wie z. B. Buchhaltung. Nichtsdestotrotz steht es Ihnen frei, sich auch als Kleingewerbetreibenderins Handelsregister einzutragen (gilt nicht für Freie Berufe).3 Mit dem Eintrag ins Handelsregister übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns. Bei dem eingetragenen Kaufmann handelt essich nicht um eine <strong>Rechtsform</strong>, sondern um einen Firmenbestandteil.PersonengesellschaftenGesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR- oder BGB-Gesellschaft) – Einfache PartnerschaftFür wen und was?Kleingewerbetreibende,FreiberuflerWie gründen?3 mind. 2 Gesellschafter3 formfreier Gesellschaftsvertrag3 kein MindestkapitalHöhe der Haftung?Gesellschafter haften für die Verbindlich keitender Gesell schaft gegenüber Gläubi gern alsGesamtschuldner persönlich.3 Jede Geschäftspartnerschaft kann die Form einer GbR annehmen: Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, Freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften.3 Besondere Formalitäten sind nicht erforderlich, sogar eine mündliche Vereinbarung reicht, wenn auch ein schriftlicher Vertrag empfehlenswertist.3 Für die Kompetenzen der Gesellschafter bietet die GbR einen breiten Spielraum.Partnergesellschaft (PartG) – Für FreiberuflerFür wen und was?Freie Berufe(je nach Berufsrecht)Wie gründen?3 mind. 2 Gesellschafter3 schriftlicher Partnerschaftsvertrag3 Eintragung ins Partnerschaftsregister3 kein MindestkapitalHöhe der Haftung?Gesellschafter haften neben dem Vermö gender PartG für die Ver bind lichkeiten der Gesell -schaft gegenüber Gläubigern als Gesamt -schuldner persönlich. Nur für „Fehler in derBerufs aus übung“ haftet allein der jenige, derden Fehler be gangen hat.3 Für Berufsgruppen, denen die <strong>Rechtsform</strong> der GmbH verwehrt oder zu aufwändig ist, ist die Partnergesellschaft eine attraktive Alternative zurSozietät (GbR).3 Für Kooperationen unterschiedlicher Freier Berufe ist diese Form geeignet.3 Freiberufler, deren Haftung per Berufsgesetze und -verordnungen beschränkt ist, müssen eine Haftpflicht versicherung abschließen.Offene Handelsgesellschaft (OHG) – Hohes AnsehenFür wen und was?mehrere Personen, diegemeinsam ein kaufmännischesGewerbe betreibenWie gründen?3 mind. 2 Gesellschafter3 formfreier Gesellschaftsvertrag3 Eintragung ins Handelsregister3 kein MindestkapitalHöhe der Haftung?Gesellschafter haften für die Verbindlichkeitender Gesell schaft gegenüber Gläubigern alsGesamtschuldner persönlich.3 Wegen der Bereitschaft zur persönlichen Haftung steht eine OHG bei Kreditinstituten und Geschäftspartnern in höherem Ansehen als z. B.eine GmbH.

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