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Konzept zum Download - Herman-Nohl-Schule

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17. Die Jugendförderung Neukölln handelt konsequent bedarfsorientiert.18. Sie erbringt dauerhaft Leistungen, deren Qualität sie regelmäßig nachgesicherten Standards überprüft.19. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Öffentlichkeit präsentiert.20. Die Jugendförderung stellt sich erfolgreich der Konkurrenz mit anderen Anbieternund dem Wettbewerb im Sinne der jungen Menschen.Leitlinien für die Arbeit in städtischen Neuköllner Jugendclubs undJugendzentrenPräambelGrundlage der Arbeit ist das KJHG1. Die Einrichtungen sind weiterhin zu sozialraumorientierter undeigenverantwortlicher sowie in Kooperation mit Streetworkern der freienTräger hinausreichender Arbeit verpflichtet.2. Die Einrichtungen sind weiterhin verpflichtet, sich verstärkt gemeinwesenorientiertin das allgemeine öffentliche Leben einzubringen; dies beinhaltetauch, die Einrichtung oder einzelne Räume anderen Institutionen, Trägernoder auch privaten Interessengruppen zur Verfügung zu stellen. Insbesonderedie Zusammenarbeit mit den <strong>Schule</strong>n ist zu intensivieren.3. Einzugsgebiet der Einrichtung ist das unmittelbare Wohnumfeld. Der Bedarfder Jugendlichen muss bei der Unterbreitung der Angebotspalette imVordergrund stehen.4. Die Einrichtungen sind konzeptionell auf die Zielgruppe 12- bis 18jährigeJugendliche auszurichten. Die Zielgruppe stellt bei prinzipieller Altersoffenheitden Schwerpunkt dar.5. Neben der altersmäßigen Schwerpunktbildung sind bei der inhaltlichenProfilbildung die Bereiche · geschlechtsdifferente Arbeit · Sportangebote ·Musik und Disco · Computer deutlich hervorzuheben.6. Partizipation und Selbstverwaltungselemente sind über das bisherige Maßhinaus zu institutionalisieren. Die Eigenverantwortung der Jugendlichen ist alsZiel in den Vordergrund zu stellen und in die Struktur der Jugendhäuser durchmitgestaltete Programme, Öffnungszeiten und Tätigkeiten einzubinden.7. Über den Umgang mit Alkohol entscheidet jede Einrichtuing nach Maßgabeder jeweiligen Gegebenheiten in eigener Verantwortung.8. Den Jugendlichen sind Möglichkeiten zur Arbeit und Qualifizierung zueröffnen. Bestehende Möglichkeiten zur Honorierung ehrenamtlicherTätigkeiten sind zu nutzen.9. Die Einrichtungen sind im Jahresdurchschnitt wöchentlich mindestens 34Stunden an möglichst sechs Tagen im offenen Betrieb geöffnet zu halten. Das

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