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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 12NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützteFahrzeugausführungen.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)R02R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R50 Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der indiesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04(siehe Seite 1) verwendet werden.SeF Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ5P, 5PN).SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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