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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der ABE: 47955*012Die ABE-Nr. 47955 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ R7016, inden Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung) vom21.03.2011 beschrieben.Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.1 - 8, 11 - 13, 15 - 17 (2. Ausfertigung)18 - 19 (1. Ausfertigung)des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen anden dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigungder Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung(FZV) nicht erforderlich.Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong>, Lambsheim, vom 21.03.2011 festgehaltenen Angaben.Flensburg, 09.05.2011Im AuftragAnlagen:Detlef HansenNebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung1 Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der ABE: 47955*01- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 12AuftraggeberPrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierart<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PKW-SonderradR70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- R7016 LK112/Ø70-Ø57,1Nr. 13Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/112/57,1 48 650 1995Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 47955Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung R7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 33S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 170 30PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerAudiFordSeatSkodaVolkswagenSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 12HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Audi A3 Cabriolet8Pe1*2001/116*0456*..,Audi A3, -/Sportback8P, 8PA, 8PBe1*2001/116*0217*..;e1*2001/116*0241*..;e1*2001/116*0418*..;e13*2007/46*1082*..Audi A6 -/Avant4F, 4F1e1*2001/116*0254*..,e1*2001/116*0276*..;e13*2007/46*1080*..Audi TT8Je1*2001/116*0369, 0374, 0375*..Ford GalaxyWGRe1*93/81,95/54,2001/116*0024*..Seat Alhambra7MSe1*95/54, 98/14,2001/116*0036*..Seat Altea/Toledo5P, 5PNe9*2001/116*0050*..e9*2007/46*0012*..Seat Leon1P, 1PN, 5Fe9*2001/116*0052*..;e9*2007/46*0013*..;e9*2007/46*0094*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise75-147 205/55R16 A3375-147 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K5666-147 205/55R16 A3366-147 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K5677 195/60R16 A13 R3789-140 205/60R16 A11 R09 T91 T92 13089-140 225/55R16 A12 13089-188 225/55R16 A12 M+S 130Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A58 A73 A82B03 Cbo V16S01A02 A04 A05A08 A09 A16A73 A82 B03Flh V16 S01A02 A04 A05A08 A09 A16A73 A82 B03Car DB8 LimNBF V16 X27S01118-155 225/55R16 A33 M+S A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A73 A82B03 Cbo CpeS0266-128 205/55R16 A13 R37 R50 T91 T94 13066-150 205/55R16 A13 M+S R50 T91 T94 13066-150 215/55R16 A01 A13 K56 R35 T91 T93 T95 13066-150 225/50R16 A01 A12 K1a K2b K46 K56 T92 13066-150 235/50R16 A01 A12 K1c K2c K42 K46 K56 13066-128 205/55R16 A13 R37 R50 T91 T94 13066-150 205/55R16 A13 M+S R50 T91 T94 13066-150 215/55R16 A01 A13 K56 R35 T91 T93 T95 13066-150 225/50R16 A01 A12 K1a K2b K46 K56 T92 13066-150 235/50R16 A01 A12 K1c K2c K42 K46 K56 T9513063-147 205/55R16 A3363-147 225/50R16 A01 A12 K1c R0263-147 225/50R16 A12 R0363-155 205/55R16 A3363-155 205/55R16 A33 M+S63-155 225/50R16 A01 A12 K1a K2bA02 A04 A05A08 A09 A16A82 V16 S04A02 A04 A05A08 A09 A16A82 V16 S04A02 A04 A05A08 A09 A16A60 A82 FlhKOV SeF SthV16 S01A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 FlhV16 S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Skoda Octavia1Ze11*2001/116*0230*;kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise55-118 205/55R1655-118 225/50R16 A01 A58 K1a R0255-118 225/50R16 A58 R03e11*2007/46*0012*.. 55-147 205/55R16 M+SSkoda Octavia Scout1Ze11*2001/116*0230*21-..;e11*2007/46*0012*..Skoda Superb3Te11*2001/116*0326*;e11*2007/46*0014*..Skoda Yeti5Le11*2007/46*0010*..,e11*2007/46*0034*..VW Bus, Transporter70X02.., 70X12..H297-300, 304, 306,H322-327VW Cross Touran1Te1*2001/116*0211*15-22;e1*2007/46*0357*00-01VW EOS1Fe1*2001/116*0349*..- incl. Facelift 2011VW Golf (V)1Ke1*2001/116*0242*00-24VW Golf (V) Variant1KMe1*2001/116*0328*00-14Seite 3 von 12Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CarLim Npf V00V16 S01103-118 205/55R16 M+S T91 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A56 A82Car KMV S0177-147 205/55R16 A90 T9477-147 215/55R16 A1277-125 205/55R16 A90 M+S T91 T9477-125 205/60R16 A12 M+S T91 T9277-125 215/55R16 A1277-125 215/60R16 A1277-125 225/50R16 A12 T9277-125 225/55R16 A1250-103 215/60R16 T94 T95 T99 12850-103 225/55R16 T93 T94 T95 T99 13050-103 225/60R16 A01 G01 T02 T97 T98 126A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 CarLim S03A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 S01A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S0475-125 205/55R16 M+S T88 T89 T91 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 KMVS0185-184 205/55R16 R3785-184 215/55R1655-169 205/55R16 A3355-169 225/50R16 A01 A12 K1c R0255-169 225/50R16 A12 R0359-147 205/55R16 A3359-147 225/50R16 A01 A12 K1c K2b K56A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82B03 Cbo DB8S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 FlhV16 S01A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 CarV16 S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 12HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.VW Golf (VI)1Ke1*2001/116kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise59-155 205/55R16 A9059-155 215/50R16 A1259-155 215/55R16 A12*0242*25-.. 59-155 225/50R16 A01 A12 K1a K2bVW Golf (VI) Variant 59-118 205/55R16 A901KM59-118 215/50R16 A12e1*2001/116*0328*..; 59-118 215/55R16 A12e1*2007/46*0492*..VW Golf Plus 55-125 205/55R16 A331KP55-125 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K56e1*2001/116*0304*..VW Jetta16, 16He1*2007/46*0539*..;e1*2007/46*0584*..VW Jetta1KMe1*2001/116*0328*..VW Passat3Ce1*2001/116*0307*00-23VW Passat3Ce1*2001/116*0307*24-..,e1*2007/46*0502*..- Limousine / Variant- ab MJ 2011VW Passat3Ce1*2001/116*0307*24-..,e1*2007/46*0502*..- Limousine / Variant- mit Radhaus-Verbreiterungen- ab MJ 201177, 103 195/55R16 A3377, 103 195/60R16 A3377, 103 205/55R16 A9077, 103 215/55R16 A1277, 103 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b66-147 205/55R16 A3366-147 225/50R16 A01 A12 K1c K2b K5675-147 205/55R16 A12 R3775-147 215/55R16 A1277-110 195/60R16 A33 R37 T89 T9377-125 195/60R16 A33 R09 T89 T9377-125 205/55R16 A12 R37 T91 T9477-155 215/55R16 A1277-155 225/50R16 A1277-125 195/60R16 A33 R09 T89 T9377-125 205/55R16 A12 R37 T91 T9477-155 215/55R16 A1277-155 225/50R16 A12Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A82 Flh V16S01A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Car S01A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 FlhV16 S01A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 SthV16 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 SthV16 S01A02 A04 A05A08 A09 A16A16 A82 B03DB8 Lim S01A02 A04 A05A08 A09 A16A16 A82 CarLim V16 S01A02 A04 A05A08 A09 A16A16 A82 CarKMV Lim V16S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.VW Passat Variant3Ce1*2001/116*0307*00-23VW Sharan7Me1*93/81,95/54,98/14,2001/116kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise75-147 205/55R16 A12 R37 13075-147 215/55R16 A12 13077-110 195/60R16 A33 R37 T89 T93 13066-128 205/55R16 A13 R37 R50 T91 T94 13066-150 205/55R16 A13 M+S R50 T91 T94 13066-150 215/55R16 A01 A13 K56 R35 T91 T93 T95 13066-150 225/50R16 A01 A12 K1a K2b K46 K56 T92 130*0023*.. 66-150 235/50R16 A01 A12 K1c K2c K42 K46 K56 T95130VW Touran1Te1*2001/116*0211*00-22;e1*2007/46*0357*00-01VW Touran1Te1*2001/116*0211*23-..;e1*2007/46*0357*02-..;DE*2007/46*0506*..ab MJ 2011Auflagen und HinweiseSeite 5 von 12Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A16 A82 B03Car DB8 S01A02 A04 A05A08 A09 A16A82 V16 S0466-125 205/55R16 A33 K1a T91 T94 A01 A02 A04A05 A08 A09A16 A58 A82Npf S0166-103 195/60R16 A13 R37 T89 T9366-125 205/55R16 A01 A33 K2b T91 T94A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 NpfS01126 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.128 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 12A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 12A60Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:Ventilfarbe:keineVentillänge [mm]: 43BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgabenund Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.DB8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig anFahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 12K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 12NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützteFahrzeugausführungen.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)R02R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R50 Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der indiesem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04(siehe Seite 1) verwendet werden.SeF Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack (Typ5P, 5PN).SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 12T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig fürFahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 11 von 12V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/50R16 245/45R16Nr. 11 215/55R16 235/50R16Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 13 225/50R16 245/45R16Nr. 14 225/55R16 245/50R16Nr. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.X27 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigenReifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 7. März 2011 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 12 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 16 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 12 von 12Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: <strong>KBA</strong>-P 00008-95Lambsheim, 7. März 2011Haasis00162194.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 7AuftraggeberPrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierart<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PKW-SonderradR70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- R7016 LK112/Ø70-Ø66,6Nr. 2Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/112/66,6 48 650 1995Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 47955Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung R7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerAudiMercedes-BenzSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 7HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Audi A4B8, B81e1*2001/116*0430*..;e13*2007/46*1084*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise88-118 205/60R16 A13 R09 13088-118 215/55R16 A33 R37 13088-118 225/55R16 A90 13088-125 205/60R16 A13 M+S 13088-125 215/55R16 A33 M+S 13088-195 225/55R16 A90 M+S 130103 195/50R16 M+S R3544-103 205/45R16 A01 K1a R3544-75 195/45R16 R37A-Klasse168e1*96/79*0073*..nur mit ESP 55-92 195/50R16 A01 K1a R09 R35A-Klasse169e1*2001/116*0288*..B-Klasse245e1*2001/116*0314*..C-Klasse204e1*2001/116*0431*..- incl. Facelift 2011C-Klasse T-Modell204Ke1*2001/116*0457*..- incl. Facelift 2011E-Klasse212e1*2001/116*0501*..- mit Luftfederung60-142 195/55R16 A3360-142 205/50R16 A01 A12 K1a K2b K4260-142 205/55R16 A01 A12 G01 K1a K2b K4260-142 225/45R16 A01 A12 K1a K2b K4270,85 195/55R16 A11 R3770,85 195/60R16 A11 R3770,85 205/50R16 A33 R3770-142 195/55R16 A11 M+S70-142 205/50R16 A33 M+S70-142 205/55R16 A3388,100,115 195/60R16 A1088-170 205/55R16 A1088-170 225/50R16 A3088-170 205/55R16 A10 T91 T94 13088-170 225/50R16 A30 T92 T93 130150 205/60R16 A10 T91 T92 130150 215/55R16 A10 T93 T97 130150 225/55R16 A10 T93 T94 T95 130E-Klasse100-150 205/60R16 A10 T91 T92 130212100-150 215/55R16 A10 130e1*2001/116*0501*.. 100-150 225/55R16 A10 130Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A73 A82 CarLim S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A60 A82B03 DBA S01A02 A04 A05A08 A09 A16A82 V16 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 LimV16 X78 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 B03Car V16 X78S03A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 B03F38 Lim V16X78 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 B03F39 Lim V16X78 S03Auflagen und Hinweise130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 7A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A30Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 7A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A58A60Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:Ventilfarbe:keineVentillänge [mm]: 43BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgabenund Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloßauftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somitsteuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist dieVerwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mitentsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere isterforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zuinformieren.F38F39Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 7G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 7T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/50R16 245/45R16Nr. 11 215/55R16 235/50R16Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 13 225/50R16 245/45R16Nr. 14 225/55R16 245/50R16Nr. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.X78 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nurzulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 21. März 2011 in Lambsheim statt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47955 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55114109 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ R7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 7PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: <strong>KBA</strong>-P 00008-95Lambsheim, 21. März 2011Haasis00162994.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


Hinweisblatt „Radabdeckung“Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mitHilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breitenerhältlich sind, gem. den AuflagenK1a, K1b, K1c undK2a, K2b, K2chergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zukleben.VorderachseAuflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 30° vor derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 50° hinter der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der RadmitteHinterachseAuflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 50° hinter derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 30° vor der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der Radmitte


Pflegehinweise:Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschiedenhaben.Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegendePflegeanleitung befolgen:Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:- Bremsstaub- Schmutz- Feuchtigkeit- Salz- SteinschlagAll diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen.1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werdenJe länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schnellerkann eine Felge beschädigt werden.Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich keinBremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Wochezu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werdenGrundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittelgereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst dieGebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfenkeine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel)verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben,Bremsschläuche oder Radbolzen an.3. Was gibt es sonst noch zu beachten- Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen desReinigers zu vermeiden.- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer <strong>AUTEC</strong>-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vomSchmutz und Bremsstaub gereinigt werden.- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oderTextilien in Kontakt kommen.- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandeltwerden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.Schifferstadt, 23.10.2008<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de

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