V erordnung - Gemeinde Wilhering
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überörtliche Interessen im besonderen Maße durch die geplante Aufhebung nicht berührt.<br />
Die Aufhebung ist daher nicht genehmigungspflichtig.<br />
In zwei Gesprächen mit den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern und Anrainern,<br />
wurde vereinbart, für das Planungsgebiet einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.<br />
Um ungewollte Bauführungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, über das gegenständliche<br />
Planungsgebiet ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll daher unter TOP 16 ein<br />
diesbezüglicher Beschluss gefasst werden.<br />
Der Bürgermeister stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Aufhebung der Bebauungspläne nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 16<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 116/5-7, 116/8, 116/10,<br />
116/12 und 117/2 – alle KG Dörnbach<br />
Berichterstattung durch den Bürgermeister:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke Nr. 116/5 – 7, 116/8,<br />
116/10, 116/12 und 117/2, alle KG Dörnbach, ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Die<br />
gegenständlichen Parzellen liegen beidseits der Seerbergstraße in der Ortschaft Dörnbach.<br />
Das Planungsgebiet wird zur Zeit von den Bebauungsplänen Nr. 20 und 54 (Seerbergstraße<br />
I und II) erfasst, welche mit heutigem Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates aufgehoben werden<br />
sollen.<br />
In zwei Gesprächsrunden mit den betroffenen Grundeigentümern und Anrainern, wurde<br />
vereinbart, für die gegenständlichen Parzellen einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.<br />
Durch den Bebauungsplan soll eine dem Orts- und Landschaftsbild entsprechende<br />
Bebauung festgeschrieben bzw. ermöglicht werden.<br />
Um die Erstellung des neuen Bebauungsplanes nicht zu erschweren oder gar zu verhindern,<br />
wird vorgeschlagen, über die gegenständlichen Grundstücke ein Neuplanungsgebiet zu<br />
verhängen. Diese Vorgangsweise wird vom Ortsplaner ebenfalls befürwortet.<br />
Der Bürgermeister stellt daher den<br />
Antrag,<br />
nachfolgende V<strong>erordnung</strong> zu beschließen:<br />
V e r o r d n u n g<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom 30. Oktober 2003, betreffend die<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die in der Beilage dargestellten Grundstücke<br />
Nr. 116/5 – 7, 116/8, 116/10, 116/12 und 117/2, alle KG Dörnbach.<br />
§ 1<br />
Über die in der beiliegenden Mappenkopie M 1:1000 dargestellten Grundstücke wird im<br />
Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F.,