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V erordnung - Gemeinde Wilhering

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überörtliche Interessen im besonderen Maße durch die geplante Aufhebung nicht berührt.<br />

Die Aufhebung ist daher nicht genehmigungspflichtig.<br />

In zwei Gesprächen mit den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern und Anrainern,<br />

wurde vereinbart, für das Planungsgebiet einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.<br />

Um ungewollte Bauführungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, über das gegenständliche<br />

Planungsgebiet ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Es soll daher unter TOP 16 ein<br />

diesbezüglicher Beschluss gefasst werden.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Aufhebung der Bebauungspläne nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 16<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 116/5-7, 116/8, 116/10,<br />

116/12 und 117/2 – alle KG Dörnbach<br />

Berichterstattung durch den Bürgermeister:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, über die Grundstücke Nr. 116/5 – 7, 116/8,<br />

116/10, 116/12 und 117/2, alle KG Dörnbach, ein Neuplanungsgebiet zu verhängen. Die<br />

gegenständlichen Parzellen liegen beidseits der Seerbergstraße in der Ortschaft Dörnbach.<br />

Das Planungsgebiet wird zur Zeit von den Bebauungsplänen Nr. 20 und 54 (Seerbergstraße<br />

I und II) erfasst, welche mit heutigem Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates aufgehoben werden<br />

sollen.<br />

In zwei Gesprächsrunden mit den betroffenen Grundeigentümern und Anrainern, wurde<br />

vereinbart, für die gegenständlichen Parzellen einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.<br />

Durch den Bebauungsplan soll eine dem Orts- und Landschaftsbild entsprechende<br />

Bebauung festgeschrieben bzw. ermöglicht werden.<br />

Um die Erstellung des neuen Bebauungsplanes nicht zu erschweren oder gar zu verhindern,<br />

wird vorgeschlagen, über die gegenständlichen Grundstücke ein Neuplanungsgebiet zu<br />

verhängen. Diese Vorgangsweise wird vom Ortsplaner ebenfalls befürwortet.<br />

Der Bürgermeister stellt daher den<br />

Antrag,<br />

nachfolgende V<strong>erordnung</strong> zu beschließen:<br />

V e r o r d n u n g<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom 30. Oktober 2003, betreffend die<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die in der Beilage dargestellten Grundstücke<br />

Nr. 116/5 – 7, 116/8, 116/10, 116/12 und 117/2, alle KG Dörnbach.<br />

§ 1<br />

Über die in der beiliegenden Mappenkopie M 1:1000 dargestellten Grundstücke wird im<br />

Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F.,

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