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Kleines 1x1 der Normung - SNV

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2. Mitwirkung in den NormenkomiteesJede Organisation und jedes Unternehmen hat die Möglichkeit,Experten in die Normengremien zu entsenden. Die Teil neh merzahlen einen Kostenbeitrag für die Gremienbetreuung bzw. dasPro jekt management <strong>der</strong> <strong>SNV</strong>. Mit Blick auf den Ressourcenaufwandverständigen sich Unter nehmen häufig auf einenVertreter eines Fach verbandes, <strong>der</strong> ihre Interessengemeinschaftlich im Normenkomitee vertritt.Die Experten erarbeiten unter Be rücksichtigungdes Standes <strong>der</strong> Technik imKonsens verfahren einen Norm-Entwurf.Neben Präsenzsitzungen wird die<strong>Normung</strong>sarbeit in zunehmendem Massevom Arbeitsplatz aus in virtuellen Sitzungendurchgeführt.Auf den Websites <strong>der</strong> Normenkomitees (NK), die Sieunter www.snv.ch/de/normung/komitee-suche suchenkönnen, finden Sie eine Liste mit allen aktuell bearbeitetenNormen. Hier sind Angaben zum zustän digen Ansprech partnerin <strong>der</strong> <strong>SNV</strong> und gegebenenfalls zu den Vorsitzenden zu finden.3. Stellungnahme zu Norm-EntwürfenNach Veröffentlichung des Norm-Entwurfes hat die Fachöffentlichkeit innerhalb einer Frist von 2 bis 4 Monaten die Möglich keit,Stel lungnahmen abzugeben.| 16

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