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Kleines 1x1 der Normung - SNV

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1 Unternehmerischer Nutzen<strong>der</strong> <strong>Normung</strong>: Wer die Norm macht,hat den MarktWissensvorsprung durch die Beteiligung am<strong>Normung</strong>sprozess<strong>Normung</strong> auf Basis <strong>der</strong> Freiwilligkeit stärkt die wirtschaftlichgesellschaftlicheSelbststeuerung/Selbstverwaltung undent lastet den Gesetzgeber. Unternehmen können durch aktiveBe teili gung an <strong>der</strong> <strong>Normung</strong> technische Regeln nach eigenenInteressen und Vorstellungen mitgestalten, aber auch Festlegungenzur Sicher heit etwa in den Bereichen Arbeits-, Umwelt-,Verbraucher- o<strong>der</strong> Gesundheits schutz treffen. Die <strong>Normung</strong>sarbeitermöglicht den direkten Infor mations aus tausch mitExperten an<strong>der</strong>er Interes sen gruppen. Ein an <strong>der</strong> Nor mung beteiligtesUnter neh men kann so einen Wissens vorsprung vorseinen Mitbewer bern am Markt erzielen, weil es die Inhalte <strong>der</strong>Normen frühzeitig kennt. Dies trägt zur Investitions sicherheitfür das Unternehmen bei. In <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit Wissen schaftund Forschung in den <strong>Normung</strong>sgremien können frühzeitigWeichen für die Um set zung neuer Technologien am Markt gestelltwerden.Wettbewerbsvorteile durch die Beteiligung an<strong>der</strong> <strong>Normung</strong>:+ Einbringung <strong>der</strong> eigenen Interessen+ Wissensvorsprung+ Informationsaustausch mit an<strong>der</strong>en interessiertenKreisen+ Beobachtung <strong>der</strong> Wettbewerber+ Selbstverwaltung <strong>der</strong> Wirtschaft| 6


Die Schweiz ist ein Exportland. Eine Grundlage dafür ist dasstarke Schweizer Engagement in <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>.<strong>Normung</strong> als Katalysator für InnovationenDie Fähigkeit, systematisch neue Erkenntnisse und Ideen inPro duk te, Verfahren und Dienstleistungen umzusetzen, ist ent -schei dend für die Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Schweizer Wirtschaft.Die <strong>Normung</strong> kann dabei als ein Katalysator für Inno vationendienen und helfen, Lösungen nachhaltig am Markt zuverankern. Denn Nor men definieren Schnittstellen und Kompatibilitäts anforde run gen und vereinheitlichen Messmethoden.Insbe son<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Erforschung neuer Technologiefel<strong>der</strong> undin <strong>der</strong> Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungensind Prüfnormen und Termi nologienormen (für Begriffsdefi -nitio nen) gefragt, aber auch Qualitäts- und Sicher heits normen.Normen können in diesem Prozess für Transparenz und Ver -trauen sorgen.Innovationsstarke Unternehmen sollten stetig prüfen, wie sie<strong>Normung</strong> als strategisches Instrument für die Marktfähig keitihrer Innovationen nutzen können. Es kann entscheidend fürden Markt erfolg sein, Aspekte einer Innovation indie Nor mung einzubringen, um den Marktdafür vorzubereiten. So kann beispiels -weise durch die Schaf fung EuropäischerNor men die Export möglichkeitneuer Pro dukte erleichtert und dieKom patibilität zu bestehenden Syste mensichergestellt werden. Welche Aspekte einerInno vation durch Nor men offengelegt werdenund welche Lösungen durch Patentege schützt werden sollen, sind grundlegendeunternehmensstrategische Entscheidungen.| 8


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Rechtssicherheit durch die Anwendungvon NormenDie Anwendung von Normen ist freiwillig. Bindend werdenNor men nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischenParteien sind o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingendvorschreibt. Normen sind eindeutige und anerkannteRegeln <strong>der</strong> Tech nik, daher bietet <strong>der</strong> Bezug auf Normen in Ver -trägen Rechts sicher heit. Es kann für Unternehmen, zumBeispiel gerade bei Zu liefer firmen, auch ein faktischer Zwangzur Anwendung von Normen bestehen, wenn diese zum Beispielin Einkaufs bedin gun gen festgeschrieben werden. Auch wenndie Einhaltung von SN-Normen keinen Haft ungs frei briefdarstellt, so stellt sie einen wichtigen Schritt beim Nachweisordnungsgemässen Ver hal tens dar (siehe auch Kapitel 5).9 |


2 Der Weg zur Norm:Unternehmerisches Experten wissenist gefragtNormen definieren den Stand <strong>der</strong> Technik zum Zeitpunkt <strong>der</strong>Ver öffentlichung. Sie enthalten zum Beispiel empfohleneEigen schaf ten, Prüfverfahren, Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong>Masse.Die wichtigsten Normbezeichnungen(vgl. auch Kapitel 3)SNNationale Norm, die überwiegendnationale Bedeutung hat.SN ISOSN IECSN ISO/IECSchweizer Ausgabe einer Inter -natio nalen Norm, die von den internationalen<strong>Normung</strong>sorganisationenISO und/o<strong>der</strong> IEC herausgegebenwurde und die unver än<strong>der</strong>t in dasSchweizer Normenwerk übernommenwurde.| 10


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>SN ENSchweizer Ausgabe einer Euro pä ischen Norm, dieun verän<strong>der</strong>t von allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> europäischen<strong>Normung</strong>sorganisationen CEN/CENELEC/ETSI über -nommen wurde.SN EN ISOSchweizer Ausgabe einer Europä ischen Norm, die miteiner Inter natio nalen Norm identisch ist und unverän<strong>der</strong>t vonallen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> europäischen <strong>Normung</strong>sorganisationenCEN/CENELEC/ETSI übernommen wurde.SN-Normen werden vor ihrer end gültigen Verab schie dung <strong>der</strong> Fachöffent lichkeit zurKommen tierung vor gelegt. In dieser Phase werden sie als Norm-Entwürfe be zeichnetund mit dem Zusatz «pr» gekennzeichnet.SNRWenn es schnell gehen muss: Im Gegensatz zur Er ar bei tungeiner Norm ist bei <strong>der</strong> Erarbeitung von SN-Regeln nicht zwingenddie Teilnahme aller interessierten Kreise und einKonsens notwendig. In Gebieten mit hohem Innovationsgradkann die Erarbei tung einer SN-Regel den Wissens- undTechnologietransfer för<strong>der</strong>n.11 |


Diese Normen kennen Sie sicherlichSN EN ISO 9001Diese weltweit anerkannte Norm ist aus dem Wirtschaftslebenkaum noch wegzudenken, denn ein funktionierendesQualitätsmanagementsystem stärkt das Vertrauen<strong>der</strong> Kunden in die Fähigkeiten <strong>der</strong> Organisation, steigertdie Kundenzufriedenheit, trägt zur Transparenz <strong>der</strong>Ab läufe bei und verbessert insgesamt Leistungen undFähigkeiten einer Organisation.SN EN ISO 216Auch wenn Sie die Bezeichnung vielleicht nicht kennen,den Inhalt kennen Sie ganz sicher. Diese Norm ermöglichtweltweit einheitliche Papierformate, allen voran dasberühmte Format A4, das mit <strong>der</strong> früheren BezeichnungDIN A4 einen <strong>der</strong> ältesten und wohl auch bekanntestenNorminhalte darstellt.SN EN 124Haben Sie die Bezeichnung nicht schon irgendwo einmalgesehen? Sie treten sie regelmässig mit Füssen!Die Euro pä ische Norm für Aufsätze und Abdeckungenvon Ver kehrsflächen, also Gullydeckel, sorgt dafür, dassSie Ihr Fahrzeug darauf parken können, ohne dass dieAb deckung nachgibt.SN 010130Eine gelungene Geschäfts- und Bürokommunikationbraucht heute auch einheitliche Schreib- und Gestaltungs -regeln für die Textverarbeitung.SN 074021Diese Norm bestimmt die Zuordnung <strong>der</strong> grafischenZeichen auf den Tasten des alphanumerischen TastenfeldesZAO (ISO 9995-1) für Geräte <strong>der</strong> Daten- undTextverarbeitung und ist die nationale Ergänzung zurInternationalen Norm ISO 9995-1.| 12


<strong>Kleines</strong> <strong>1x1</strong> <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Was ist was?<strong>Normung</strong><strong>Normung</strong> ist die planmässige, durch die interessierten Kreisegemein schaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellenund immateriellen Gegenständen zum Nutzen <strong>der</strong>Allgemeinheit. Wegen ihrer bewährten Prozesse verfügtdie <strong>Normung</strong> über hohe Legitimation und ist kartellrechtlichunbedenklich.NormEine Norm ist ein Dokument, das mit Konsens erstellt und voneiner anerkannten Institution angenommen wurde. Es legt fürdie all gemeine und wie<strong>der</strong>kehrende Anwendung Regeln, Leitlinieno<strong>der</strong> Merk male für Tätigkeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ergebnissefest, wobei ein opti maler Ordnungsgrad in einem gegebenenZusammenhang angestrebt wird. (SN EN 45020: <strong>Normung</strong> unddamit zusammenhängende Tätigkeiten – Allgemeine Begriffe)RegelIst die Erarbeitung von Regeln durch ein temporär zusammengestelltesGremium. Im Gegensatz zur Nor mung ist hier <strong>der</strong>Konsens aller Beteiligten und die Einbeziehung aller interessiertenKreise nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich.Stand <strong>der</strong> TechnikMit Stand <strong>der</strong> Technik bezeichnet man ein entwickeltes Stadium<strong>der</strong> technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt,soweit Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind,basierend auf den entsprechenden gesicherten Erkenntnissenvon Wissen schaft, Technik und Erfahrung. (SN EN 45020)Eine anerkannte Regel <strong>der</strong> Technik ist eine technische Fest-legung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute alsWie<strong>der</strong>gabe des Standes <strong>der</strong> Technik angesehen wird. EineNorm wird zum Zeit punkt ihrer Annahme als <strong>der</strong> Ausdruckeiner anerkannten Regel <strong>der</strong> Technik angesehen.(nach SN EN 45020)Anerkannte Regel<strong>der</strong> Technik13 |


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Möglichkeiten <strong>der</strong> MitwirkungExperten von Unternehmen und Organisationen können aufverschiedene Weise in <strong>der</strong> <strong>Normung</strong> mitwirken. Art und Inten -sität <strong>der</strong> Mitwirkung richten sich nach den Interessen und denverfügbaren Ressourcen <strong>der</strong> Beteiligten.ProjektmanagementMöglichkeit <strong>der</strong> MitwirkungKann von jedemgestellt werdenDer Prozess<strong>Normung</strong>santragMöglichkeit <strong>der</strong> Mitwirkungin Gremien• Ermitteln des BedarfsStellungnahme<strong>Normung</strong>sprojekt• Erarbeiten des InhaltsStellungnahmeNorm-EntwurfTeilnahme an BeratungenSN-Norm• Beratung <strong>der</strong>Stellungnahmen• Ergebnisse <strong>der</strong> Beratung• Verabschiedung <strong>der</strong>endgültigen Fassungk1. Stellen eines <strong>Normung</strong>santrags <strong>der</strong> <strong>SNV</strong>Je<strong>der</strong> kann bei <strong>der</strong> <strong>SNV</strong> einen <strong>Normung</strong>santrag schriftlich stellen.Der Antrag muss begründet sein und sollte möglichst einenkonkreten Vorschlag enthalten. Anträge, für die ein Be darfermittelt wurde und für <strong>der</strong>en Bearbeitung die Finanzie runggesichert ist, erhalten den Status von <strong>Normung</strong>sprojekten.Das <strong>Normung</strong>sprojekt wird einem Gremium <strong>der</strong> <strong>SNV</strong> o<strong>der</strong> einem<strong>der</strong> Fachbereiche zur Bearbeitung zugeteilt.Hier finden Sie eine Liste von Normenkomitees:www.snv.ch/de/normung/komitee-suche15 |


2. Mitwirkung in den NormenkomiteesJede Organisation und jedes Unternehmen hat die Möglichkeit,Experten in die Normengremien zu entsenden. Die Teil neh merzahlen einen Kostenbeitrag für die Gremienbetreuung bzw. dasPro jekt management <strong>der</strong> <strong>SNV</strong>. Mit Blick auf den Ressourcenaufwandverständigen sich Unter nehmen häufig auf einenVertreter eines Fach verbandes, <strong>der</strong> ihre Interessengemeinschaftlich im Normenkomitee vertritt.Die Experten erarbeiten unter Be rücksichtigungdes Standes <strong>der</strong> Technik imKonsens verfahren einen Norm-Entwurf.Neben Präsenzsitzungen wird die<strong>Normung</strong>sarbeit in zunehmendem Massevom Arbeitsplatz aus in virtuellen Sitzungendurchgeführt.Auf den Websites <strong>der</strong> Normenkomitees (NK), die Sieunter www.snv.ch/de/normung/komitee-suche suchenkönnen, finden Sie eine Liste mit allen aktuell bearbeitetenNormen. Hier sind Angaben zum zustän digen Ansprech partnerin <strong>der</strong> <strong>SNV</strong> und gegebenenfalls zu den Vorsitzenden zu finden.3. Stellungnahme zu Norm-EntwürfenNach Veröffentlichung des Norm-Entwurfes hat die Fachöffentlichkeit innerhalb einer Frist von 2 bis 4 Monaten die Möglich keit,Stel lungnahmen abzugeben.| 16


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Indirekte Kosten(Gemeinkosten <strong>Normung</strong>,Gemeinkosten Verwaltung)<strong>SNV</strong>-eigene Finanzmittel(Erträge aus Verkauf <strong>der</strong>Normen, Mitgliedsbeiträge,Sonstiges)Direkte Kosten <strong>Normung</strong>(Direkte Personal-, ReiseundSachkosten)Externe Projektmittel(Projektmittel <strong>der</strong> Wirtschaftund Projektmittel<strong>der</strong> öffentlichen Hand)AufwandErtragDie Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>sarbeitDie Unterstützung <strong>der</strong> fachlichen Beratungen <strong>der</strong> Experten,das Projektmanagement zur Erarbeitung <strong>der</strong> Normen, die Interessenwahrnehmungin den weltweit stattfindenden Gremiensitzungenund die durch die <strong>SNV</strong> erbrachten steuernden undunterstützenden Grunddienste verursachen jährlich Kostenvon rund CHF 14,4 Mio.Der Anteil <strong>der</strong> indirekten Kosten wird durch <strong>SNV</strong>-eigene Finanz -mittel gedeckt; das sind im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf<strong>der</strong> Normen. Projektmittel <strong>der</strong> Wirtschaft und <strong>der</strong> öffent lichenHand decken zu ungefähr gleichen Teilen die direktenKosten <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>, also beispielsweise die Personal kostendes Projektmanagements, Reisekosten o<strong>der</strong> Kosten für dieIT-Infrastruktur (<strong>SNV</strong>-Livelink).Alle Normenanwen<strong>der</strong> tragen demnach durch den Kauf <strong>der</strong>Normen zur Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>sarbeit bei. DiejenigenUnternehmen und Organisationen, die durch Entsendungvon Experten direkt ihre Interessen in die <strong>Normung</strong>sarbeit einbringen,leisten einen zusätzlichen Beitrag in Form von För<strong>der</strong>o<strong>der</strong>Kostenbeiträgen.17 |


Europäische <strong>Normung</strong> –Grundpfeiler des EU-BinnenmarktesZiel <strong>der</strong> europäischen <strong>Normung</strong> ist die Vereinheitlichung allerin Europa geltenden Normen. Normen, die auf europäischerEbene erarbeitet werden, müssen von den nationalen <strong>Normung</strong>sorga ni sationen aller europäischen Län<strong>der</strong> unverän<strong>der</strong>tals nationale Normen übernommen werden. Wi<strong>der</strong>sprüchlichenationale Normen müssen zurückgezogen werden. Auf dieseWeise ist <strong>der</strong> Bestand an Normen in Europa in den letzten20 Jahren von 150’000 auf knapp 18’000 reduziert worden.Auf internationaler Ebene erarbeitete Normen können durchparallele Erarbeitungs- und Abstimmverfahren gleichzeitigauch als Europäische Norm eingeführt werden und werdendamit automatisch von den nationalen <strong>Normung</strong>sorgani satio -nen übernommen.Die Übernahme Internationaler und Europäischer Normen indas nationale Normenwerk erleichtert den Unternehmen denExport, weil län<strong>der</strong>spezifische technische Handelshemmnisseweitgehend abgebaut werden. Unternehmen können Produkteund Dienstleistungen nach Europäischen o<strong>der</strong> sogar internationalgültigen Normen produzieren und prüfen lassen und sieeuropa- bzw. weltweit vertreiben. Europäische Normen bildensomit einen wichtigen Pfeiler des EU-Binnenmarktes. Zudemtragen sie zur Verbesserung des Verbraucher-, Umwelt-, ArbeitsundGesundheitsschutzes bei.| 18


Der Weg zur Europäischen NormEuropäischeKommission undEFTA<strong>SNV</strong> bzw. natio nale<strong>Normung</strong>sorganisationEuropäische o<strong>der</strong>inter nationaleOrganisationMandatMöglichkeit<strong>der</strong> Mitarbeit überdie <strong>SNV</strong>VorschlagAnnahme o<strong>der</strong> Ablehnung<strong>Normung</strong>s -projektZuständiges Komitee• entscheidet überAnnahme• entwirft Zeitplan• weist Arbeitsgruppe zuArbeitsgruppe• erarbeitet InhalteSpiegelkomiteeständige inhaltliche Abstimmung• berät• bildet Schweizer Meinung• entsendet Delegierte• entsendet ExpertenProjektmanagement durch <strong>SNV</strong>o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e nationale <strong>Normung</strong>sorganisationenNorm-EntwurfSN-EN-EntwurfStellungnahmenvonFachleutenÖffentlicheUmfrageSchluss-EntwurfArbeitsgruppe• berät + konsolidiert dieStellungnahmen• berät den Inhalt• formuliert nationaleStellungnahmenSchlussabstimmung• gewichtete AbstimmungEuropäischeNorm ENNationale Übernahme SN EN| 20Referenzierung im Amtsblatt <strong>der</strong> EU(nur bei mandatierten Normen)


<strong>Kleines</strong> <strong>1x1</strong> <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Was ist was?Neue KonzeptionkDie Neue Konzeption (auf Englisch: New Approach) ist ein politischesPrinzip <strong>der</strong> Europäischen Union zur technischen Harmonisierungund <strong>Normung</strong>. Die Neue Konzeption erstreckt sich auf<strong>der</strong>zeit 25 europäische Richtlinien, die grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen,zum Beispiel an die Produktsicherheit in einem bestimmtenSektor (zum Beispiel Maschinen, Bauprodukte, Medizinprodukte),ent halten. Spezielle von <strong>der</strong> Europäischen Kommissionin Auftrag gegebene Euro pä ische Normen füllen diese grundlegendenAnfor<strong>der</strong>ungen aus und geben mögliche technischeLösungen an. Die Anwendung dieser Normen, die auch als«harmonisierte Normen» bezeichnet werden, begründet die Vermutung<strong>der</strong> Konformität (Über einstimmung) mit <strong>der</strong> Richtlinie.Weitere Informationen: www.newapproach.orgHarmonisierteEuropäischeNormHarmonisierte Europäische Normen sind solche, die im Auftrag<strong>der</strong> Europäischen Kommission im Rahmen <strong>der</strong> NeuenKonzeption erarbeitet und im Amtsblatt <strong>der</strong> EuropäischenUnion bekannt gegeben werden. Etwa 16% aller europäischenNormen sind harmonisierte Normen.Die Herstellung eines Produktes nach einer solchen Norm führtzur «Vermutung <strong>der</strong> Konformität des Produkts» mit den grundlegendenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> betreffenden Richtlinie und mussin allen Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union akzeptiertwerden. Auch eine harmonisierte Norm behält ihren freiwilligenCharakter. Ein Hersteller kann ausserhalb <strong>der</strong> Norm produ zie -ren, trägt aber eine höhere Beweislast, dass er die grundlegendenAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie erfüllt.MandatWenn ein <strong>Normung</strong>santrag vonseiten <strong>der</strong> Europäischen Kommissionund/o<strong>der</strong> des EFTA-Sekretariats an eine <strong>der</strong> euro päischen<strong>Normung</strong>sorganisationen erfolgt, spricht man von einemMandat. Mandate werden für Normen erteilt, die die grund-legendenAnfor<strong>der</strong>ungen konkretisieren sollen, die in europä -ischen Richtlinien nach <strong>der</strong> Neuen Konzeption enthalten sind21 |


Was ist was?(zum Beispiel Bauprodukte, Maschinen, elektromagnetischeVerträg lichkeit, Medizinprodukte). Mandatierte <strong>Normung</strong>sprojektedurchlaufen den gleichen Prozess wie alle übrigen europäischen<strong>Normung</strong>sprojekte, erfahren aber zusätzlich die Begleitungdurch einen von <strong>der</strong> Kommission beauftragten Bera ter(auf Englisch: Consultant), <strong>der</strong> die Übereinstimmung mit <strong>der</strong>Richtlinie überprüft. Mandatierte Normen sind im europä ischenVorwort als solche bezeichnet und an einem Anhang Z zu erkennen,<strong>der</strong> auf die betreffende Richtlinie verweist.CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität (Überein stimmung)eines Erzeugnisses mit den in den europäischen Richtliniennach <strong>der</strong> Neuen Konzeption festgelegten grundlegendenAnfor<strong>der</strong>ungen. Europäische Richtlinien nach <strong>der</strong> Neuen Kon -zeption verweisen auf harmonisierte Europäische Normen,welche technische Lösungen anbieten, die die Unternehmenbei <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Richtlinie unterstützen. Für die Anbrin -gung <strong>der</strong> CE-Kennzeichnung ist <strong>der</strong> Hersteller o<strong>der</strong> seinBevollmächtigter zuständig.Die CE-Kennzeichnung dient <strong>der</strong> Information offizieller Stellen,wie <strong>der</strong> Gewerbeaufsichtsämter in den EU-Län<strong>der</strong>n, denen siedie Kontrolle über die zulässige Vermarktung (Inverkehr brin gen)<strong>der</strong> Erzeugnisse erleichtert. Das CE-Kennzeichen ist somit eineArt «Reisepass» für Produkte im europäischen Binnen markt.ZertifizierungMit Zertifizierung bezeichnet man ein Verfahren, bei dem eineKonformitätsbewertungsstelle schriftlich bestätigt, dass Produkte,Prozesse o<strong>der</strong> Personen mit festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungenkonform sind.(nach SN EN ISO/IEC 17000: Konformitäts bewertung)| 22


<strong>Kleines</strong> <strong>1x1</strong> <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>KonformitätsbewertungDiese legt dar, dass festgelegte Anfor<strong>der</strong>ungen, bezogen aufein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person o<strong>der</strong>eine Stelle, erfüllt sind. Die Konformitätsbewertung schliesstTätig keiten wie Prüfung, Inspektion und Zertifizierung sowiedie Akkre ditierung von Konformitätsbewertungsstellen ein.(SN EN ISO/IEC 17000:Konformitätsbewertung)Akkreditierung Akkreditierung ist die Bestätigung durch eine nationale Akkre -ditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle diein harmonisierten Normen festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen undgegebenenfalls zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt und damiteine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchführendarf.(EG-Verordnung 765/2008)WTO-NormenkodexDie nationalen, europäischen und internationalen<strong>Normung</strong>s organi sationen (siehe Kapitel 3) habensich verpflichtet, den Normenkodex <strong>der</strong> Welthandelsorganisation(WTO) einzuhalten:+ Keine Bevorzugung heimischer Produkte+ Keine Handelshemmnisse durch nationale Normen+ Übernahme relevanter Internationaler Normen+ Teilnahme nationaler Delegationen+ Vermeidung von Doppelarbeit+ Nationale Konsensbildung+ Kohärenz des Normenwerks+ Veröffentlichung <strong>der</strong> Arbeitsprogramme+ Öffentliches Einspruchsverfahren+ Faire Behandlung <strong>der</strong> Kommentare23 |


Internationale <strong>Normung</strong> –Abbau technischer HandelshemmnisseInternationale Normen liefern technische Lösungen für denSchutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Für einenglobalen Markt sind sie ein Bezugsrahmen und eine gemeinsametechnische Sprache zwischen Handelspartnern. DieErarbeitung und Anwendung Internationaler Normen steht imEinklang mit den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Welthandelsorganisation(WTO), keine technischen Handelshemmnisse durch nationaleNormen aufrechtzuerhalten bzw. zu schaffen.Die <strong>SNV</strong> vertritt die <strong>Normung</strong>sinteressen <strong>der</strong> Schweiz in <strong>der</strong>International Organization for Standardization (ISO) und dieElectrosuisse (CES) in <strong>der</strong> International ElectrotechnicalCommission (IEC). Ähnlich wie bei <strong>der</strong> europäischen <strong>Normung</strong>entscheiden nationale Spiegelkomitees über die aktive Mitarbeitauf internationaler Ebene, beraten die Schweizer Meinung undentsenden Experten in die weltweit tagenden internationalenGremien zur Vertretung <strong>der</strong> nationalen Position o<strong>der</strong> auch zurÜbernahme einer ISO-Projektleitung. Die Spiegelkomiteesentscheiden zusätzlich über die Übernahme InternationalerNor men in das nationale Normenwerk, die im Gegensatz zurÜber nahme Europäischer Normen freiwillig ist. Zwischen deneuropäischen und den internationalen <strong>Normung</strong>sorganisationenbestehen Vereinbarungen, die Doppelarbeit vermeiden undeine parallele Erarbeitung und Veröffentlichung InternationalerNormen und Europäischer Normen ermöglichen.| 24


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Nationales VorwortBei <strong>der</strong> Übernahme von Internationalen und EuropäischenNormen in das nationale Normenwerk <strong>der</strong><strong>SNV</strong> werden die Dokumente mit einem nationalenVorwort versehen. Es enthält wichtige Hinweise für dieAnwen<strong>der</strong>, zum Beispiel:+ Zuständiges nationales Normenkomitee+ Gründe für die Überarbeitung <strong>der</strong> Norm+ Zusammenhang mit an<strong>der</strong>en nationalentechnischen Regelwerken+ Zusammenhang mit nationalen Rechts -vorschriften+ Zusammenhang mit europäischen Richtlinien+ Verweis auf an<strong>der</strong>e wichtige Publikationen+ Än<strong>der</strong>ungen gegenüber Vorgängerdokument(en)+ Übergangsfristen+ Redaktionelle Hinweise, zum Beispiel zurÜbersetzung+ Notwendige nationale Ergänzungen <strong>der</strong> Festlegungen+ Beson<strong>der</strong>e Anwendungshinweise25 |


3 Diese <strong>Normung</strong>sorganisationensollten Sie kennen!<strong>SNV</strong> SchweizerischeNormen-VereinigungArbeitsergebnisse:SNSN ENnationale Normnationale Übernahmeeiner Europäischen NormSN EN ISO nationale Übernahme<strong>der</strong> europaweitenInternationalen NormSN ISOSNRnationale Übernahmeeiner Internationalen NormErgebnis <strong>der</strong> nichtkonsensbasierten, schnellenStandardisierungDie <strong>SNV</strong> ist aufgrund <strong>der</strong> Notifikationsverordnungund des Vertrages mit demSECO die nationale <strong>Normung</strong>sorganisation<strong>der</strong> Schweiz. Sie vertritt die SchweizerInteressen in <strong>der</strong> europäischen undinternatio nalen <strong>Normung</strong>. Die <strong>SNV</strong> istMitglied bei CEN und ISO. Die Mitarbeitenden<strong>der</strong> <strong>SNV</strong> sind Projekt manager von nationalen,europäischen und internationalenNor mungsprojekten. Die <strong>SNV</strong> bietet allenInteressierten die Plattform zur Erarbeitungvon Normen als Dienstleistung fürWirtschaft, Staat und Gesellschaft.Die Inhalte <strong>der</strong> Normen und Standardswerden von rund 3000 SchweizerExperten aus Wirtschaft, öffentlicherHand, Forschung und Gesellschaftaktiv mitbestimmt.kwww.snv.ch| 26


Europäische<strong>Normung</strong>sorganisationen> CEN Europäisches Komitee für<strong>Normung</strong>/Comité Européen deNormalisation> CENELEC Europäisches Komitee fürelektrotechnische <strong>Normung</strong> /Comité Européen de NormalisationÉlectrotechniqueDie europäischen <strong>Normung</strong>s organi sationenCEN und CENELEC bilden das Dachaller nationalen <strong>Normung</strong>s organi sa tio -nen in Europa.CEN und CENELEC haben je Staat einMitglied, das die gesamten <strong>Normung</strong>sinteressendieses Landes zu vertretenhat. Die Schweizer Interessen werdendurch die <strong>SNV</strong> im CEN repräsentiert bzw.durch das CES im CENELEC.Die Entscheidung für eine aktive Mitarbeitauf europäischer Ebene wird nachnationaler Konsultation durch die <strong>SNV</strong>gefällt. Die fachliche Betreuung <strong>der</strong>Arbeit wird einem Normenkomitee, einemsoge nannten Spiegelkomitee, zugewiesen.Dieses ermittelt die SchweizerMeinung zu einem <strong>Normung</strong>sthema undentsendet Delegierte zu europäischenGremien, die die Schweizer Meinung vertretenund in den Konsensprozess <strong>der</strong><strong>Normung</strong> einbringen.Weitere europäische<strong>Normung</strong>sorganisation> ETSI – Europäisches Institut fürTelekommunikationsnormen/European TelecommunicationsStandards Institutek www.etsi.orgk www.cen.euk www.cenelec.eu| 28


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Internationale<strong>Normung</strong>sorganisationen> ISO Internationale Organisation für<strong>Normung</strong> /InternationalOrganization for Standardization> IEC Internationaleelektrotechnische Kommission /International ElectrotechnicalCommissionISO und IEC bilden ein Netzwerk nationaler<strong>Normung</strong>sorganisationen. ISO undIEC sind private Organisationen, denenals Mitglie<strong>der</strong> die nationalen <strong>Normung</strong>sorganisationen– für die Schweiz die <strong>SNV</strong>und das CES – angehören. Die Sekretariate<strong>der</strong> internationalen Gremien werdendezentral von den Mitglieds organisa tio nenin aller Welt geführt. Die Entschei dungüber eine aktive Mitarbeit auf internationalerEbene und eine Übernahme einerInternationalen Norm in das nationaleNormenwerk wird in einem Normenkomitee<strong>der</strong> <strong>SNV</strong> o<strong>der</strong> des CES gefällt.Weiterer internationalerRegelsetzer> ITU InternationalTelecommunication Unionk www.itu.intk www.iso.orgk www.iec.ch29 |


4 Informationsquellen undBezugsmöglichkeiten vonNormenSN-, SN-EN-, SN-EN-ISO-Normen sowie technische Bestim mungenzahlreicher Schweizer und ausländischer Regelsetzer las sensich im <strong>SNV</strong> shop recherchieren. Auf www.snv.ch/de/shopsind verschiedene Dokumente kostenlos recherchierbar. DerBezug <strong>der</strong> Dokumente ist mit Kosten verbunden. Die Einnahmenaus dem Verkauf <strong>der</strong> Normen fliessen in die Finanzierung <strong>der</strong><strong>Normung</strong>sarbeit. Bei <strong>der</strong> Verwendung gekaufter Normen sindurheberrechtliche Regelungen zu beachten, das bedeutet unteran<strong>der</strong>em, dass Normen nicht ohne Lizenzvereinbarung kopiertwerden dürfen.Der <strong>SNV</strong> shop bietet verschiedene Bezugsmöglich keitenund Aktualisierungsservices für jeden Bedarf:+ Dokumentendownload für denschnellen Zugriff+ DIN-Taschenbücher mit allen Normeneines Fachgebietes+ Normenabonnements mit denwichtigsten Branchennormen+ Überwachungs- und Verwaltungstools+ Beschaffungs- und Logistiklösungenk www.snv.ch/de/shop| 30


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Joint Venture zwischen <strong>der</strong> <strong>SNV</strong> und IHSDie Firma IHS mit Sitz in Denver (Colorado), USA, ist einer <strong>der</strong>weltweit führenden Anbieter von technischen Standards,Spezifikationen sowie Logistik- und Bauteilinformationen fürIndustriebehörden und Bildungseinrichtungen. IHS entwickeltselbst keine Normen und ist eine private, börsenkotierteUnternehmung.IHS hat das Ziel, die Wirtschaft mit dem Zugang zu kritischerInformation sowie <strong>der</strong> Qualitätskontrolle und Verwaltungwichtiger Daten zu unterstützen. IHS ist ein weltweit wichtigerInformationsdienstleister.Die <strong>SNV</strong> Schweizerische Normen-Vereinigung ist die offizielleStelle für Normengremien, in denen schweizerische (SN),europäische (EN) und internationale (ISO) normative Dokumenteausgearbeitet werden. Dafür stellt die <strong>SNV</strong> das professionelleNetzwerk, die IT-Infrastruktur und das ganze Projektmanagementzur Verfügung. Ihre Produkte bietet die <strong>SNV</strong> in vielen Medienformatenan.Der <strong>SNV</strong> shop ist das Resultat <strong>der</strong> sich ergänzenden Zusammenarbeitzwischen IHS und <strong>SNV</strong>. Beide Anbieter sind im weitestenSinne Informationsdienstleister rund um das Thema <strong>Normung</strong>,Regulierung, Zertifizierung und Akkreditierung.Die Produktpalette, die aufgrund dieser Zusammenarbeitangeboten werden kann, umfasst grösstenteils Datenbank- undNormenverwaltungslösungen.Beuth Verlag in Berlin, Wien und ZürichDer Beuth Verlag ist einer <strong>der</strong> grössten technisch-wissenschaftlichenVerlage in Deutschland, Österreich und <strong>der</strong> Schweiz.Seit 1993 ist auch die <strong>SNV</strong> Schweizerische Normen-VereinigungTeilhaberin des Beuth Verlags.31 |


5 Recht und <strong>Normung</strong>Rechtliche Bedeutung von Normen –Rechtsnatur und BindungswirkungDie Anwendung von Normen basiert auf dem Prinzip <strong>der</strong> Frei -willigkeit. Normen haben im rechtlichen Sinne daher keine Bindungswirkungwie etwa Gesetze. Man ist demnach zur Einhaltungo<strong>der</strong> Anwendung von Normen rechtlich nicht verpflichtet.Bindend werden sie allerdings immer dann, wenn in Verträgenzwischen Parteien auf Normen Bezug genommen wird o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt.In den Fällen, in denen SN-Normen von Vertragsparteien nichtzum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie imStreitfall dennoch als Entscheidungshilfe, zum Beispiel wenn esim Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht. Hierspricht <strong>der</strong> «Beweis des ersten Anscheins» für den Anwen<strong>der</strong><strong>der</strong> Norm in dem Sinne, dass er die im Warenverkehr erfor<strong>der</strong>licheSorgfalt beachtet hat.Normen sind in diesem Fall Richtlinien, <strong>der</strong>enEinhaltung für den Unternehmer zumindest einegewisse Rechtssicherheit bietet.Kauf- und Werkvertragsrecht –Normen als Massstab mangel freierBeschaffenheitTechnische Normen haben insbeson<strong>der</strong>e im KaufundWerkvertragsrecht ihre rechtliche Bedeutung:Denn zur Klärung <strong>der</strong> Frage, ob eine gelieferte| 32


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>Sache o<strong>der</strong> ein hergestelltes Werk einen Sachmangel bzw.Fehler aufweist, wird auf einschlägige Normen zurückgegriffen.Aus diesen wird abgeleitet, wie nach Meinung unbeteiligterExperten eine Sache o<strong>der</strong> ein Werk beschaffen sein sollte. DieNichteinhaltung einer Norm stellt keinen rechtlichen Mangeldar. Die vereinbarte o<strong>der</strong> verkehrsübliche Beschaffenheit kannauch ohne Berücksichtigung einer Norm gewährleistet werden,zumal <strong>der</strong>en Anwendung freiwillig ist. Werden die einschlägigenNormen nicht eingehalten, obliegt dem Lieferanten dieNachweispflicht, dass die Sache o<strong>der</strong> das Werk die vereinbarteno<strong>der</strong> verkehrsüblichen Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt. Gelingt dieserNachweis nicht, kann <strong>der</strong> Käufer gesetzliche Gewähr leistungsansprüchegeltend machen. Er hat Anspruch auf die Beseitigungdes Mangels o<strong>der</strong> Lieferung einer mangelfreien Sache.In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass trotz <strong>der</strong> Übereinstimmungeiner Sache o<strong>der</strong> eines Werkes mit den einschlägigentechnischen Regeln ein Fehler im Rechtssinne vorliegt.Das ist zum Beispiel dann <strong>der</strong> Fall, wenn zusätzlich zu den inNormen festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen weitere Nebenbestimmungengelten, die nicht erfüllt wurden.Haftungsrecht:Normen als Bewertungsmassstab fürdie haftungsrecht liche Zurechnung vonSchädenWenn ein Produkt fehlerhaft ist und es deswegen zu einerSchädi gung einer Person o<strong>der</strong> Sache kommt, trifft den Herstellerdes Produktes eine gesetzliche Schadensersatzhaftung.Er muss also für den eingetretenen Schaden aufkommen.* Die Vermutungswirkunggilt nichtfür alle Normen,son<strong>der</strong>n nur, sofernsie vom Gesetzgeberin Bezug ge ­nommen wurden.Dazu zählen auchharmonisierteNormen.Die Schweizer Gesetze formulieren in <strong>der</strong> Regel grundlegendeSicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen, die dann durch Normen konkretisiertwerden. Die Anwendung von Normen, auf die <strong>der</strong> GesetzgeberBezug nimmt, stellt deshalb zwar keinen Haftungsfreibrief dar,löst regel mässig aber die Vermutungswirkung* aus, wonach einHer steller durch die Beachtung <strong>der</strong> Normen die vom Gesetz33 |


zw. <strong>der</strong> Richtlinie vorgeschriebenen (Sicherheits-)Anfor <strong>der</strong>ungen erfüllt hat und er deshalb das Produkt in den Verkehrbringen darf.Die ausservertragliche Schadenshaftung richtet sich imSchweizer Recht nach den allgemeinen Normen des Deliktsrechts(Art. 41 ff. OR) und den ergänzenden Son<strong>der</strong>gesetzen,zum Beispiel dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG). Für dieBeurteilung eines allfälligen Fehlverhaltens des Produzentenund <strong>der</strong> Mangelhaftigkeit eines schadensverursachendenProdukts sind die einschlägigen technischen Normen von erheblicherBedeutung.| 34


<strong>Kleines</strong> 1×1 <strong>der</strong> <strong>Normung</strong>ImpressumRedaktionsteam:DIHK, Anna HeidenreichDIN, Sibylle GablerZDH, Jens Uwe HopfÜberarbeitet für dieSchweiz:<strong>SNV</strong>, Urs Fischer<strong>SNV</strong>, Lisette SchenkKonzeption und Layout:ERGO IndustriewerbungGmbH, Berlin5/201235 |


<strong>SNV</strong> Schweizerische Normen-Vereinigung · Association Suisse de Normalisation · Swiss Association for StandardizationBürglistrasse 29 · CH-8400 Winterthur · T +41 (0)52 224 54 54 · F +41 (0)52 224 54 74 · info@snv.ch · CHE-103.143.725 MWSTMitglied l membre l member: International Organization for Standardization (ISO), Comité Européen de Normalisation (CEN) www.snv.ch

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