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Aus den Annalen des Gerichtsmediziners Richard Kockel

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Zeichen oder durch Worte. Beim ›Schießen aus dem Sakke‹ sind beide<br />

Pistolen in einem Sacke, jedoch nur eine gela<strong>den</strong>. Der Fordernde<br />

zieht eine davon heraus, und beide drücken zugleich los.<br />

Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich stellt <strong>den</strong> Zweikampf<br />

zwischen die Vergehen wider die Ehre und die Verbrechen und Vergehen<br />

gegen das Leben.«<br />

Die Strafbarkeit <strong>des</strong> verabredeten Kampfes nach vereinbarten Regeln<br />

mit Schuß-, Hieb- oder Stichwaffen – damals in <strong>den</strong> §§ 201-210 <strong>des</strong><br />

Strafgesetzbuches geregelt – wurde in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

durch das Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 aufgehoben.<br />

Nunmehr ist der Zweikampf nach <strong>den</strong> allgemeinen Vorschriften<br />

über Körperverletzung und Tötung strafbar.<br />

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