Aus den Annalen des Gerichtsmediziners Richard Kockel
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Zeichen oder durch Worte. Beim ›Schießen aus dem Sakke‹ sind beide<br />
Pistolen in einem Sacke, jedoch nur eine gela<strong>den</strong>. Der Fordernde<br />
zieht eine davon heraus, und beide drücken zugleich los.<br />
Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich stellt <strong>den</strong> Zweikampf<br />
zwischen die Vergehen wider die Ehre und die Verbrechen und Vergehen<br />
gegen das Leben.«<br />
Die Strafbarkeit <strong>des</strong> verabredeten Kampfes nach vereinbarten Regeln<br />
mit Schuß-, Hieb- oder Stichwaffen – damals in <strong>den</strong> §§ 201-210 <strong>des</strong><br />
Strafgesetzbuches geregelt – wurde in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
durch das Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 aufgehoben.<br />
Nunmehr ist der Zweikampf nach <strong>den</strong> allgemeinen Vorschriften<br />
über Körperverletzung und Tötung strafbar.<br />
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