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Ein Ratgeber für Betroffene und Angehörige - bei den Senioren in ...

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5.6.3 Führen von KraftfahrzeugenSchon im frühen Stadium der Demenzkrankheit s<strong>in</strong>d Reaktionsvermögensowie <strong>E<strong>in</strong></strong>schätzung von Entfernungen <strong>und</strong>Geschw<strong>in</strong>digkeiten meist erheblich e<strong>in</strong>geschränkt.Deshalb sollten <strong>Betroffene</strong> ke<strong>in</strong> Kraftfahrzeug führen. Zuständig<strong>in</strong> Zweifelsfällen ist die örtliche Straßenverkehrsbehördeder Stadt. Dort gemeldete Autofahrer müssen sich unter Umstän<strong>den</strong>e<strong>in</strong>em psychologischen Test unterziehen, der über<strong>den</strong> Beibehalt der Fahrerlaubnis entscheidet.Allerd<strong>in</strong>gs müssen die Autofahrer <strong>in</strong> aller Regel selbst dieKosten <strong>für</strong> diesen Test übernehmen (ggf. e<strong>in</strong> dreistelligerEurobetrag). Wegen der ärztlichen Schweigepflicht ist es immerbesser, wenn die <strong>Angehörige</strong>n die Meldung an die Straßenverkehrsbehördemachen. In besonderen Fällen kann auchder Arzt erwägen, ob er die Straßenverkehrsbehörde anonym<strong>in</strong>formieren möchte.5.6.4 HaftpflichtMit der Demenzkrankheit geht e<strong>in</strong>e erhöhte Wahrsche<strong>in</strong>lichkeitvon häuslichen Unfällen e<strong>in</strong>her.Bestehende Haftpflicht- <strong>und</strong> Hausratversicherungen wer<strong>den</strong>durch das Auftreten der Krankheit nicht berührt. Die Versicherungensollten aber <strong>in</strong> jedem Fall über die Krankheit <strong>in</strong>formiertwer<strong>den</strong>. Wenn bisher nicht vorhan<strong>den</strong>, wird der Abschluss e<strong>in</strong>esgeeigneten Versicherungsschutzes unbed<strong>in</strong>gt empfohlen.5.6.5 Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweisDemenzpatienten haben Anspruch auf Anerkennung alsSchwerbeh<strong>in</strong>derte. Der Ausweis wird <strong>bei</strong>m Amt <strong>für</strong> sozialeAngelegenheiten <strong>in</strong> Landau beantragt. Er br<strong>in</strong>gt unter anderemsteuerliche Vorteile <strong>und</strong> Ermäßigungen <strong>bei</strong> Nutzung vonöffentlichen Verkehrsmitteln. Anträge s<strong>in</strong>d im Internet <strong>und</strong> <strong>bei</strong>der Kreis- <strong>und</strong> Stadtverwaltung erhältlich.Dort ist man Ihnen auch <strong>bei</strong> der Antragstellung behilflich,ebenso <strong>bei</strong> <strong>den</strong> Pflegestützpunkten.(Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie ab Seite 64)5.6.6 VorsorgemaßnahmenDas Betreuungsrecht regelt die Vertretung der Patienten <strong>in</strong>persönlichen Angelegenheiten, die sie nicht mehr selbst erledigenkönnen. Dazu gehören die Verwaltung des Vermögensoder die Entscheidung über die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Pflegeheim.<strong>E<strong>in</strong></strong>e Betreuung kann von e<strong>in</strong>em <strong>Angehörige</strong>n oder von e<strong>in</strong>erfrem<strong>den</strong> Person übernommen wer<strong>den</strong>.Für e<strong>in</strong>e Betreuung s<strong>in</strong>d folgende Schritte notwendig:Zunächst benötigt man e<strong>in</strong> ärztliches bzw. fachärztlichesGutachten über Gr<strong>und</strong>, Umfang <strong>und</strong> voraussichtliche Dauerder Betreuung. Kann dieses Gutachten <strong>bei</strong> Antragstellungnicht vorgelegt wer<strong>den</strong>, beauftragt das Gericht das <strong>E<strong>in</strong></strong>holendes Gutachtens.Dann wird <strong>bei</strong>m zuständigen Betreuungsgericht e<strong>in</strong> Antragauf e<strong>in</strong>e Betreuung gestellt.Das Gericht entscheidet über die Notwendigkeit der Betreuungunter Berücksichtigung des oben genannten Gutachtens<strong>und</strong> nach e<strong>in</strong>er persönlichen Anhörung des Patienten.<strong>E<strong>in</strong></strong>e Betreuung durch Fremde kostet Geld. Dem Gericht müssen– im Falle e<strong>in</strong>er Betreuung durch Fremde – die Vermögensverhältnissedes Patienten offen gelegt wer<strong>den</strong>. Des Weiterenvergeht unter Umstän<strong>den</strong> viel Zeit, bis am Ende des oben aufgeführtenVerfahrens e<strong>in</strong> Betreuer vom Gericht bestellt wird.Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig andere Möglichkeiten derVertretung zu nutzen.58 59

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