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Religion und Allgemeine Hochschulreife - Evangelische Kirche in ...

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Kompetenz schließt religiöses Gr<strong>und</strong>wissen <strong>und</strong>die Beherrschung spezifischer Methoden e<strong>in</strong>.Mit diesem bereichsspezifischen Kompetenzverständniswird e<strong>in</strong>erseits der Anschluss an diegegenwärtige Entwicklung von Bildungsstandardsmöglich. Damit verb<strong>in</strong>det sich andererseitsdie Aufgabe, die Bildungsziele, die für den<strong>Religion</strong>sunterricht von Bedeutung s<strong>in</strong>d, zubestimmen, zu konzentrieren <strong>und</strong> fachdidaktisch<strong>in</strong> die zu erreichende religiöse Kompetenzumzusetzen.3. Zur aktuellen Situation des<strong>Religion</strong>sunterrichts <strong>in</strong> dergymnasialen OberstufeIn der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der<strong>Religion</strong>sunterricht <strong>in</strong> der gymnasialen Oberstufee<strong>in</strong> <strong>in</strong> jeder H<strong>in</strong>sicht gleichwertiges Fachist, wenn er nicht durch äußere Rahmenbed<strong>in</strong>gungenbenachteiligt wird. Im Folgenden werdene<strong>in</strong>zelne Aspekte der aktuellen Entwicklungbenannt <strong>und</strong> kritisch bewertet:<strong>Religion</strong>sunterricht als Pflicht- <strong>und</strong>AbiturprüfungsfachDer St<strong>und</strong>enumfang des <strong>Religion</strong>sunterrichts<strong>und</strong> die Wahlmöglichkeit als schriftliches <strong>und</strong>mündliches Abiturprüfungsfach (Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong>Leistungskursfach) stellen sich <strong>in</strong> den Ländernzunehmend unterschiedlich dar. In fast allenLändern kann der <strong>Religion</strong>sunterricht alsAbiturprüfungsfach gewählt werden, wobei er <strong>in</strong>acht Ländern dem gesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeld zugeordnet wird beziehungsweisees als Abiturfach vertreten kann (vgl. denFachbericht der Kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz „ZurSituation des <strong>Evangelische</strong>n <strong>Religion</strong>sunterrichts<strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland“ vomDezember 2002, S. 12ff.). In der Praxis lässt sichjedoch feststellen, dass das Fach vor allem alsmündliches Abiturprüfungsfach gewählt wird.Dies liegt weniger an e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren Neigungder Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler als an den verstärktenBeleg-, E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungs- <strong>und</strong> Prüfungsverpflichtungen<strong>in</strong> anderen Fächern. Damitdroht dem <strong>Religion</strong>sunterricht e<strong>in</strong>e „Entschriftlichung“.Der „schulische Raum“ für das Fach <strong>in</strong>der gymnasialen Oberstufe <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Abiturprüfungwird enger. In den östlichen Länderns<strong>in</strong>d fast durchgängig ke<strong>in</strong>e Prüfungsfachkursemit erhöhtem Anforderungsniveau vorgesehen.In Sachsen ist <strong>Religion</strong>sunterricht als Abiturprüfungsfachnur an Schulen <strong>in</strong> evangelischerTrägerschaft möglich.Wechselseitige Kooperationen desevangelischen <strong>Religion</strong>sunterrichtsDie gegenwärtige Entwicklung ist durch denAusbau der Pluralitätsfähigkeit des <strong>Religion</strong>sunterrichtsgeprägt. Diese Aufgabe betrifft denAusbau konfessioneller Kooperation zwischendem evangelischen <strong>und</strong> katholischen <strong>Religion</strong>sunterricht,die selbstkritische Er<strong>in</strong>nerung an dieGeschichte des Judentums <strong>und</strong> die unterrichtlicheBerücksichtigung des Verhältnisses vonChristen <strong>und</strong> Juden, die Ausarbeitung vonDidaktiken zum „<strong>in</strong>terreligiösen Lernen“ mitbesonderer Berücksichtigung des Islam <strong>und</strong> dieAnbahnung von Kooperationen mit demEthikunterricht. Angestrebt wird e<strong>in</strong> Beitrag zurallgeme<strong>in</strong>en Bildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er pluralen weltanschaulichenSituation durch die Förderung e<strong>in</strong>ervielseitigen Verständigungsfähigkeit.Bereits im Jahr 1974 hat der Rat der EKD dafürplädiert, die <strong>Religion</strong>sunterrichtskurse <strong>in</strong> dergymnasialen Oberstufe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmtenUmfang für Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler e<strong>in</strong>esanderen Bekenntnisses zu öffnen <strong>und</strong> Kursbesuche<strong>und</strong> -wertungen gegenseitig anzuerkennen.E<strong>in</strong>e verstärkte konfessionelle Kooperationim <strong>Religion</strong>sunterricht ist im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Öffnungdes Faches zu begrüßen. Aber sie muss vonder Sache <strong>und</strong> nicht lediglich von der Unterrichtsversorgungher legitimiert se<strong>in</strong>. Engeref<strong>in</strong>anzielle Spielräume, komb<strong>in</strong>iert mit schulorganisatorischenGründen (z.B. Lehrerdeputate,Kursfrequenz oder St<strong>und</strong>enplangestaltung), tragenim Blick auf das Angebot <strong>und</strong> die Durchführungvon <strong>Religion</strong>sunterricht <strong>in</strong>sgesamt dazubei, ihn ohne Rücksicht auf konfessionelle Zugehörigkeite<strong>in</strong>zurichten. Die Gefahr, dass der <strong>Religion</strong>sunterrichtaus schulorganisatorischenGründen se<strong>in</strong>e konfessionelle Differenziertheitverliert <strong>und</strong> oberhalb der gelebten <strong>Religion</strong> zue<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en „<strong>Religion</strong>sunterricht für alle“wird, ist nicht von der Hand zu weisen. Davon zu10

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