Migranten in der Schuldnerberatung - BAG-SB
Migranten in der Schuldnerberatung - BAG-SB
Migranten in der Schuldnerberatung - BAG-SB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Migranten</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schuldnerberatung</strong><br />
Ganzheitlichkeit<br />
Auf die unterschiedlichen Aspekte, die <strong>in</strong> die Beratung e<strong>in</strong>fließen können,<br />
wurde bereits e<strong>in</strong>gegangen. Die Berücksichtigung dieser for<strong>der</strong>t vom<br />
Berater die ganzheitliche Betrachtung se<strong>in</strong>es Klienten.<br />
„Ohne Analyse <strong>der</strong> wirtschaftlichen und sozialen Problematik ist sachgerechte und<br />
adäquate Hilfe nicht möglich und bleibt <strong>in</strong> planlosen symptomorientierten<br />
Hilfeleistungen – mit mehr o<strong>der</strong> weniger zufälligen Erfolgen – stecken.“ (Kuntz<br />
2003a, S. 45).<br />
Es wird deutlich, dass für e<strong>in</strong>e nachhaltige Problembewältigung e<strong>in</strong>e<br />
punktuelle Bearbeitung <strong>der</strong> jeweiligen Schwierigkeiten des Ratsuchenden<br />
nicht s<strong>in</strong>nvoll ist, da unter diesen Umständen ke<strong>in</strong>e passende Unterstützung<br />
gefunden werden kann. Zum Beispiel ist e<strong>in</strong>e Entschuldungsstrategie<br />
langfristig erst dann von Nutzen, wenn <strong>der</strong> Ratsuchende gelernt hat, mit<br />
den vorhandenen f<strong>in</strong>anziellen Mitteln zu haushalten und sich nicht neu zu<br />
verschulden.<br />
Freiwilligkeit<br />
„Niemand darf zur <strong>Schuldnerberatung</strong> gezwungen werden.“ (Kuntz 2003a,<br />
S. 50).<br />
Auch wenn Ratsuchende teilweise von an<strong>der</strong>en Institutionen an die<br />
<strong>Schuldnerberatung</strong> weitervermittelt werden (können), muss dennoch <strong>der</strong><br />
Freiwilligkeitsgrundsatz für diesen gelten (ebd., S. 50).<br />
E<strong>in</strong>e Hilfe, die vom Betroffenen nicht gewünscht wird, hätte vermutlich<br />
ohneh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e große Wirkung und würde dessen Persönlichkeitsrecht 4<br />
verletzen.<br />
Hilfe zur Selbsthilfe<br />
„Vom Grundsatz her gilt, dass <strong>der</strong> Ratsuchende, je nach Fähigkeit, Vorbildung und<br />
Informationsstand, soweit als möglich selbst aktiv werden soll. Ziel <strong>der</strong> Beratung ist<br />
es immer, dass <strong>der</strong> Betroffene, zum<strong>in</strong>dest langfristig <strong>in</strong> die Lage versetzt wird,<br />
se<strong>in</strong>e soziale und materielle Situation selbständig zu regeln.“ (Kuntz 2003a, S. 51).<br />
4 Vergleiche Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz<br />
11