K T Q - Q U A L I T Ä T S B E R I C H T
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1.4.1 Entlassung und Verlegung<br />
Der Übergang in andere Versorgungsbereiche erfolgt strukturiert und systematisch unter<br />
Integration und Information des Patienten und ggf. seiner Angehörigen.<br />
Die Entlassung und Verlegung des Patienten in andere Versorgungsbereiche erfolgt geplant. Der<br />
Patient wird von Beginn an in diesen Prozess integriert und erhält alle erforderlichen Informationen.<br />
Bei geplanten Entlassungen findet am Vortag eine abschließende Untersuchung statt und ein<br />
Entlassungsbrief wird vorbereitet. Die Koordinierung und Strukturierung des Entlassungs- bzw.<br />
Verlegungsprozesses erfolgt mit der Zielsetzung, eine lückenlose Weiterversorgung des Patienten zu<br />
gewährleisten.<br />
1.4.2 Bereitstellung kompletter Informationen zum Zeitpunkt des Überganges des<br />
Patienten in einen anderen Versorgungsbereich (Entlassung/ Verlegung u. a.)<br />
Das Krankenhaus sichert eine lückenlose Information für die Weiterbehandlung oder Nachsorge<br />
des Patienten.<br />
Bei der Entlassung erhält der Patient einen Entlassungsbericht der die wichtigsten<br />
Informationen über den Krankenhausaufenthalt enthält. Der nachbehandelnde Arzt weiß so genau<br />
über den Aufenthalt Bescheid und kann die weitere Betreuung nahtlos übernehmen. Falls der Patient<br />
in eine Spezialklinik weiterverlegt wird, wird ihm ebenfalls ein detaillierter Arztbrief mitgegeben,<br />
und es findet zusätzlich ein persönliches Gespräch mit dem aufnehmenden Krankenhaus statt.<br />
Dadurch ist eine lückenlose Weitergabe der Informationen gewährleistet.<br />
1.4.3 Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung<br />
Vom Krankenhaus wird eine kontinuierliche Weiterbetreuung des Patienten durch Kooperation<br />
mit den weiterbetreuenden Einrichtungen bzw. Personen sichergestellt.<br />
Bei Bedarf wird durch <strong>Ä</strong>rzte, Pflegekräfte und den Sozialdienst Rücksprache mit<br />
weiter betreuenden Einrichtungen/<strong>Ä</strong>rzte gehalten. Bei häuslicher Pflege werden Angehörige immer mit<br />
einbezogen. Die aufnehmenden Einrichtungen erhalten vor der Entlassung bereits einen<br />
Pflegeverlegungsbogen bzw. Befundberichte. Erforderliche Wiedervorstellungstermine in der<br />
Ambulanz der jeweiligen Fachdisziplin werden nach Möglichkeit noch vor der Entlassung festgelegt.<br />
Seite 10/22 - Freitag, 30. Oktober 2009 - LGA InterCert GmbH, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg