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K T Q - Q U A L I T Ä T S B E R I C H T

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1.4.1 Entlassung und Verlegung<br />

Der Übergang in andere Versorgungsbereiche erfolgt strukturiert und systematisch unter<br />

Integration und Information des Patienten und ggf. seiner Angehörigen.<br />

Die Entlassung und Verlegung des Patienten in andere Versorgungsbereiche erfolgt geplant. Der<br />

Patient wird von Beginn an in diesen Prozess integriert und erhält alle erforderlichen Informationen.<br />

Bei geplanten Entlassungen findet am Vortag eine abschließende Untersuchung statt und ein<br />

Entlassungsbrief wird vorbereitet. Die Koordinierung und Strukturierung des Entlassungs- bzw.<br />

Verlegungsprozesses erfolgt mit der Zielsetzung, eine lückenlose Weiterversorgung des Patienten zu<br />

gewährleisten.<br />

1.4.2 Bereitstellung kompletter Informationen zum Zeitpunkt des Überganges des<br />

Patienten in einen anderen Versorgungsbereich (Entlassung/ Verlegung u. a.)<br />

Das Krankenhaus sichert eine lückenlose Information für die Weiterbehandlung oder Nachsorge<br />

des Patienten.<br />

Bei der Entlassung erhält der Patient einen Entlassungsbericht der die wichtigsten<br />

Informationen über den Krankenhausaufenthalt enthält. Der nachbehandelnde Arzt weiß so genau<br />

über den Aufenthalt Bescheid und kann die weitere Betreuung nahtlos übernehmen. Falls der Patient<br />

in eine Spezialklinik weiterverlegt wird, wird ihm ebenfalls ein detaillierter Arztbrief mitgegeben,<br />

und es findet zusätzlich ein persönliches Gespräch mit dem aufnehmenden Krankenhaus statt.<br />

Dadurch ist eine lückenlose Weitergabe der Informationen gewährleistet.<br />

1.4.3 Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterbetreuung<br />

Vom Krankenhaus wird eine kontinuierliche Weiterbetreuung des Patienten durch Kooperation<br />

mit den weiterbetreuenden Einrichtungen bzw. Personen sichergestellt.<br />

Bei Bedarf wird durch <strong>Ä</strong>rzte, Pflegekräfte und den Sozialdienst Rücksprache mit<br />

weiter betreuenden Einrichtungen/<strong>Ä</strong>rzte gehalten. Bei häuslicher Pflege werden Angehörige immer mit<br />

einbezogen. Die aufnehmenden Einrichtungen erhalten vor der Entlassung bereits einen<br />

Pflegeverlegungsbogen bzw. Befundberichte. Erforderliche Wiedervorstellungstermine in der<br />

Ambulanz der jeweiligen Fachdisziplin werden nach Möglichkeit noch vor der Entlassung festgelegt.<br />

Seite 10/22 - Freitag, 30. Oktober 2009 - LGA InterCert GmbH, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg

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