A. Grundlagen
A. Grundlagen
A. Grundlagen
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A. <strong>Grundlagen</strong><br />
Unternehmen werden zu dem Zwecke betrieben, Leistungen zu erstellen und zu<br />
verwerten. Dies geschieht durch die Kombination der Produktionsfaktoren als<br />
elementare Produktionsfaktoren, die Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe<br />
umfassen, sowie als dispositive Produktionsfaktoren, zu denen die Leitung,<br />
Planung und Organisation zählen.<br />
Während die menschliche Arbeit bei den elementaren Produktionsfaktoren eine<br />
aus führende Arbeit ist, hat sie bei den dispositiven Produktionsfaktoren als Träger<br />
von Leitung, Planung und Organisation gestaltenden Charakter.<br />
Mit der menschlichen Arbeit befasst sich die Personalwirtschaft, als deren <strong>Grundlagen</strong><br />
zunächst dargestellt werden sollen:<br />
<strong>Grundlagen</strong><br />
1. Personalwirtschaft<br />
Personalwirtschaft<br />
Personalabteilung<br />
Personal<br />
Arbeitsrecht<br />
Die Personalwirtschaft ist die Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Gestaltungs-<br />
und Verwaltungsaufgaben im Unternehmen. Ihr obliegt die betriebswirtschaftliche<br />
Mitarbeiterversorgung, wobei sowohl die Unternehmensbedürfnisse als auch die<br />
Mitarbeiterbedürfnisse zu beachten sind. Die Personalwirtschaft stellt eine betriebswirtschaftliche<br />
Funktion dar, die unmittelbar getragen wird von:<br />
❏ Den Führungskräften bzw. Vorgesetzten<br />
❏ Der Personalabteilung.<br />
Als weiterer Träger der Personalwirtschaft kann die Unternehmensleitung angesehen<br />
werden. Sie ist für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zuständig, unter<br />
denen die personalbezogenen Aufgaben zu erledigen sind. Dabei hat sie insbesondere<br />
auch dafür zu sorgen, dass die Unternehmenspolitik und Personalpolitik sowie die<br />
unternehmens- und personalbezogenen Zielsetzungen übereinstimmen.<br />
Der Betriebsrat ist zwar kein Träger der Personalwirtschaft, hat jedoch auf die<br />
Erfüllung der personalbezogenen Aufgaben erheblichen Einfluss, da er über umfassende<br />
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verfügt. Insofern steht er den<br />
Trägern der Personalwirtschaft sehr nah.
16 <strong>Grundlagen</strong><br />
Die Personalwirtschaft sollte zwei Prinzipien gerecht werden:<br />
❏ Dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, wonach ein möglichst günstiges Verhältnis<br />
zwischen den verursachten Personalkosten und der daraus resultierenden Personalleistung<br />
erzielt werden sollte.<br />
❏ Dem Humanitätsprinzip, das den Menschen in den Mittelpunkt des betrieblichen<br />
Leistungsprozesses stellt, was sich z. B. darin zeigt, dass Arbeitsbedingungen<br />
menschengerecht gestaltet sind und kooperativ geführt wird.<br />
Anstelle von Personalwirtschaft wird mitunter auch gesprochen von:<br />
❏ Personalwesen, wobei darunter die Organisationseinheit im Unternehmen zu<br />
verstehen ist, die sich mit den mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben<br />
befasst.<br />
❏ Personalmanagement, bei dem die Führung, Leitung und Steuerung des Personals<br />
im Mittelpunkt steht.<br />
❏ Human Resource Management, das dem Personalmanagement inhaltlich<br />
ähnelt, jedoch mehr strategieorientiert ausgerichtet ist.<br />
❏ Personalmarketing, das den Personal- bzw. Arbeitsmarkt in besonderer Weise<br />
betrachtet und vorrangig auf die Personalbeschaffung gerichtet ist.<br />
Im Folgenden sind zu betrachten:<br />
1.1 Ziele<br />
Ziele<br />
Personalwirtschaft<br />
Aufgaben<br />
Die personalwirtschaftlichen Ziele sind an den Zielen des Unternehmens auszurichten.<br />
Dementsprechend dürfen sie nicht mit ihnen konkurrieren. Zu unterscheiden<br />
sind:<br />
• Wirtschaftliche Ziele<br />
• Soziale Ziele.<br />
Zwischen den personalwirtschaftlichen Zielen und den Zielen der übrigen Funktionsbereiche<br />
des Unternehmens bestehen wechselseitige Abhängigkeiten. So<br />
legen die Ziele anderer Bereiche einerseits die personellen Ziele fest, andererseits<br />
bestimmen die personellen Gegebenheiten maßgeblich die Festlegung erreichbarer<br />
Sachziele anderer Bereiche mit.
Personalwirtschaft 17<br />
1.1.1 Wirtschaftliche Ziele<br />
Wirtschaftliche Ziele beziehen sich darauf, ein möglichst günstiges Verhältnis<br />
zwischen Personalaufwand und Personalertrag bzw. Personalkosten und Personalleistungen<br />
herbeizuführen. Sie orientieren sich also am Wirtschaftlichkeitsprinzip,<br />
z. B. als:<br />
❏ Senkung der für das beschäftigte Personal anfallenden Personalkosten<br />
❏ Senkung der Personalkosten durch Abbau nicht zwingend nötiger Stellen<br />
❏ Qualifikationsbezogener Einsatz der Mitarbeiter<br />
❏ Steigerung der Mitarbeiterleistungen durch verbesserte Leistungsprozesse<br />
❏ Nutzung der Kreativität und Erfahrung der Mitarbeiter im Leistungsprozess.<br />
Die wirtschaftlichen Ziele sind vorrangig Ziele des Unternehmens bzw. der Unternehmensleitung.<br />
Sie stehen vielfach zu den sozialen Zielen in Konkurrenz, die vor<br />
allem Ziele der Mitarbeiter sind.<br />
1.1.2 Soziale Ziele<br />
Die sozialen Ziele sind auf die Menschen gerichtet, die im Unternehmen tätig sind<br />
und verschiedenartige Bedürfnisse und Erwartungen haben. Sie werden auch<br />
humanitäre Ziele genannt und beziehen sich auf die Umstände, unter denen die<br />
Arbeit zu leisten ist, z. B. als:<br />
❏ Gestaltung der Arbeitsaufgabe (z. B. abwechslungsreich)<br />
❏ Gestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. sicher, menschengerecht)<br />
❏ Gestaltung der Arbeitszeit (z. B. flexibel, Arbeitszeitverkürzung)<br />
❏ Gestaltung der Personalentlohnung (z. B. Lohngerechtigkeit, Lohnsteigerung)<br />
❏ Gestaltung der Personalentwicklung (z. B. Fortbildungsangebote, Karriere)<br />
❏ Gestaltung der Personalführung (z. B. kooperativ, gutes Betriebsklima).<br />
Bei der Formulierung sozialer Ziele können mehrere Probleme auftreten. So ist<br />
zunächst zu klären, an welchem Mitarbeiter bzw. welchen Mitarbeitern die Ziele<br />
ausgerichtet werden. Sodann müssen Überlegungen angestellt werden, wie die Zielerreichung<br />
messbar sein wird. Schließlich ist zu beachten, dass die Mitarbeiter ihre<br />
Bedürfnisse und Erwartungen im Verlaufe der Zeit verändern, was sich wiederum<br />
auf die Ziele auswirkt.<br />
01<br />
(1) Eines der wirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens ist die Senkung<br />
der anfallenden Personalkosten. Geben Sie Beispiele dafür,<br />
welche Möglichkeiten ein Unternehmen hat, zu einer Senkung<br />
der im Unternehmen anfallenden Per sonalkosten zu gelangen!<br />
(2) Wirtschaftliche und soziale Ziele stehen häufig in Konkurrenz<br />
zueinander. Was heißt das?<br />
Seite<br />
229
18 <strong>Grundlagen</strong><br />
1.2 Aufgaben<br />
Die Aufgaben der Personalwirtschaft sind vielfältiger Art. Sie lassen sich unterteilen<br />
in:<br />
• Rahmenaufgaben<br />
• Kernaufgaben.<br />
Die Kernaufgaben stellen die Aufgaben der einzelnen funktionalen Bereiche der<br />
Personalwirtschaft dar, z. B. Personalbeschaffung und Personalentlohnung. Diesen<br />
funktionalen Bereichen übergelagert sind die Rahmenaufgaben, die alle funktionalen<br />
Bereiche betreffen.<br />
1.2.1 Rahmenaufgaben<br />
Zu den Rahmenaufgaben, die den einzelnen funktionalen Bereichen der Personalwirtschaft<br />
übergelagert sind, zählen:<br />
Personalorganisation<br />
→ siehe S. 36 ff.<br />
Personalpolitik<br />
Rahmenaufgaben<br />
Personalcontrolling<br />
Personalführung<br />
→ siehe S. 119 ff.<br />
Die Personalorganisation im weiteren Sinne umfasst als Rahmenfunktion der<br />
Personalwirtschaft sämtliche organisatorischen Maßnahmen, die auf eine mitarbeitergerechte<br />
Aufgabengestaltung zielen. Sie steht in enger Verbindung zur gesamten<br />
Organisation des Unternehmens. Im engeren Sinne ist die Personalorganisation die<br />
Organisation des Personalwesens als Abteilung, wie unten beschrieben.<br />
Die Personalführung dient dazu, die Unternehmensziele und grundlegenden<br />
Strategien bzw. Entscheidungen in den einzelnen hierarchischen Ebenen durch<br />
Vorgesetzte umzusetzen. Sie befasst sich vor allem mit den Führungsmitteln,<br />
Führungstechniken, Führungsstilen und dem Führungserfolg, wie in Kapitel D.<br />
ausführlich dargestellt.<br />
1.2.1.1 Personalpolitik<br />
Die Personalpolitik umfasst alle Grundsätze und Entscheidungen, die sich auf die<br />
wechselseitigen Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, zwischen Mitarbeitern<br />
untereinander und zwischen Mitarbeitern und ihrer Arbeit beziehen.
Personalwirtschaft 19<br />
Mit ihr wird festgelegt, in welcher Weise die betrieblichen Aufgaben erledigt und<br />
wie die angestrebten Ziele erreicht werden sollen.<br />
Die Ziele der Personalpolitik liegen in der Steigerung:<br />
❏ Der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Fortbildung<br />
❏ Der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter, z. B. durch kooperative Führung<br />
❏ Der Leistungsmöglichkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Arbeitsplatzgestaltung.<br />
Die im Rahmen der Personalpolitik zu treffenden Entscheidungen sind sowohl Ziel-<br />
als auch Mittelentscheidungen. Nach ihrem Inhalt gibt es:<br />
❏ Grundsatzentscheidungen, die als personalpolitische Leitlinien für Personalstrategien<br />
formuliert werden und richtungsweisend sind, z. B. als »Prinzip<br />
des Aufstieges aus den eigenen Reihen« oder als »Prinzip der Bevorzugung von<br />
Behinderten«.<br />
❏ Einzelentscheidungen, mit denen die Grundsatzentscheidungen durch Vorgesetzte<br />
in den betrieblichen Bereichen ausgeführt und umgesetzt werden.<br />
Die personalpolitischen Festlegungen können auf unterschiedliche Weise erfolgen,<br />
z. B. in einer Unternehmenssatzung, Geschäftsordnung, Arbeitsordnung oder<br />
Betriebsordnung bzw. in Form von schriftlichen (Arbeits)anweisungen, Grundsatzerklärungen<br />
oder Organisationsvorschriften, aber auch in mündlicher Form oder<br />
durch die Tradition des Unternehmens.<br />
Die Formulierung der Personalpolitik ist eine besonders bedeutsame Aufgabe der<br />
Personalabteilung. Bei ihrer Gestaltung ist es unerlässlich, die der Personalpolitik<br />
zugrunde liegenden Rahmenbedingungen einfließen zu lassen, die sich vor allem<br />
zeigen in – siehe Olfert/Pischulti:<br />
Unternehmensphilosophie<br />
Unternehmenskultur<br />
Personalpolitik<br />
Corporate<br />
Identity<br />
Unternehmensethik<br />
Die Unternehmensphilosophie ist die »Weltanschauung« des Unternehmens, das<br />
mit ihr ganzheitlich betrachtet wird (Ulrich/Fluri). Sie dient der Positionierung<br />
in seinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld sowie der Offenlegung
20 <strong>Grundlagen</strong><br />
seiner Zwecke, Werte bzw. Normen, Ziele und Potenziale. Primär wirkt sich die<br />
Unternehmensphilosophie auf zwei grundlegende Bereiche aus, die – zusammen<br />
mit der Corporate Identity – die Unternehmenskultur schaffen:<br />
❏ Die Unternehmensvision, die ein mehr oder weniger konkretes Zukunftsbild<br />
eines Unternehmen ist. Sie prägt das Unternehmenskonzept maßgeblich, indem<br />
sie Aussagen über die künftige Beschaffenheit der Realität trifft.<br />
❏ Das Unternehmensleitbild, das dazu dient, die in der Unternehmensphilosophie<br />
verankerten Werte und Normvorstellungen des Top Management in Form<br />
von Unternehmensgrundsätzen festzuschreiben. Es vermittelt damit den<br />
Handlungsrahmen und die Handlungsperspektive für die Entscheidungen auf<br />
allen Führungsebenen.<br />
Die Corporate Identity repräsentiert die Unternehmensidentität, indem sie das<br />
Selbstverständnis eines Unternehmens darstellt. Ziel des Top Management ist die<br />
Schaffung einer unverwechselbaren Corporate Identity, damit das Unternehmen<br />
von Mitarbeitern und Öffentlichkeit als Persönlichkeit wahrgenommen wird. Dabei<br />
ist die Corporate Identity:<br />
❏ Zunächst ein Kommunikationskonzept, das auf das Unternehmen selbst, d. h.<br />
auf seine Mitarbeiter ausgerichtet ist, deren »Wir-Gefühl« bzw. »Wir-Bewusstsein«<br />
gefördert wird, aber auch die Umwelt betrifft, indem ein Firmenimage aufgebaut<br />
wird.<br />
❏ Auch ein Konzept der strategischen Unternehmensführung und damit maßgeblicher<br />
Bestandteil des Führungsprozesses. Sie trägt dazu bei, dass strategische<br />
Zielsetzungen in taktische und operative Pläne sowie Maßnahmen umgesetzt<br />
werden.<br />
Die Unternehmenskultur ist ein unternehmenbezogenes Wertsystem von Vorstellungen,<br />
Orientierungsmustern, Verhaltensnormen, Denk- und Handlungsweisen<br />
(Carl/Kiesel). Durch sie wird das Verhalten aller Mitarbeiter eines Unternehmens<br />
entscheidend geprägt. Sie kann aber auch dazu beitragen, dass sich ein Unternehmen<br />
deutlich von den Wettbewerbern abhebt. Merkmale der Unternehmenkultur<br />
können sein:<br />
❏ Die Hervorhebung unternehmenseinheitlicher Sprachregelungen, z. B.<br />
des Begriffes »Mitarbeiter« anstelle »Untergebener«.<br />
❏ Die Betonung unternehmenstypischer Besonderheiten, z. B. einer traditionsreichen<br />
Firmengeschichte bzw. wirkungsvollen Personalentwicklung.<br />
❏ Der Hinweis auf besondere unternehmensstrategische Faktoren, z. B. der<br />
Markt-, Kunden-, Service- bzw. Qualitätsorientierung des Unternehmens.<br />
Die Unternehmensethik ist die Lehre von denjenigen idealen Werten, die in der<br />
Marktwirtschaft zu einem Frieden stiftenden Gebrauch der unternehmerischen<br />
Handlungsfreiheit anleiten sollen, also z. B. nicht vordergründig ausschließlich auf<br />
Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Personalwirtschaft 21<br />
Unternehmensethisch ist es, bestimmte Ziele bzw. Handlungsweisen anzustreben,<br />
z. B. Humanität, Ökologie, Verantwortungsbewusstsein und andere Ziele bzw. Handlungsweisen<br />
auszuschließen, z. B. Mobbing, Ungleichbehandlung.<br />
1.2.1.2 Personalcontrolling<br />
Das Personalcontrolling verbindet den Prozess der Planung, Kontrolle und Steuerung<br />
mit der Informationsversorgung. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, die<br />
Personalverantwortlichen darin zu unterstützen, dass die personellen Maßnahmen<br />
einen positiven Beitrag sowohl zu den personalwirtschaftlichen als auch zu den<br />
Unternehmenszielen bewirken.<br />
Mithilfe des Personalcontrolling wird eine vorausschauende, unternehmerische und<br />
professionelle, auf die Unternehmensstrategie und zukünftige Herausforderungen<br />
ausgerichtete Personalarbeit ermöglicht. Es zwingt zu klaren Definitionen der<br />
Ziele und sensibilisiert in Bezug auf die Kosten und Risiken, die mit dem Personal<br />
verbunden sind.<br />
Das Personalcontrolling bezieht sich auf alle personalwirtschaftlichen Funktionsbereiche.<br />
Vielfach werden unterschieden:<br />
❏ Das operative Personalcontrolling, das der Unterstützung wiederkehrender<br />
Arbeitsgänge und Aufgaben des Tagesgeschäftes dient und von den Führungskräften<br />
ausgeht, und das strategische Personalcontrolling, das vor allem der<br />
Überprüfung der Personalstrategie sowie der Umsetzung dieser Strategie in Ziele<br />
und daraus ableitbaren Maßnahmen dient und eher durch die Personal- oder<br />
Unternehmensleitung erfolgt.<br />
❏ Das qualitative Personalcontrolling, das alle Bereiche einschließt, die nicht<br />
unmittelbar messbar sind, z. B. die Wirkung von Maßnahmen der Personalentwicklung,<br />
und das quantitative Personalcontrolling, das mit Mengen und<br />
Werten arbeitet, z. B. aus dem Personalberichtswesen oder Rechnungswesen.<br />
❏ Das faktororientierte Personalcontrolling, das versucht, den Einsatz des<br />
Faktors Personal zu optimieren. Dabei stehen unternehmensweite Betrachtungen<br />
und Analysen zur Steuerung des Personals im Mittelpunkt. So wird z. B. untersucht,<br />
welche Anzahl an Mitarbeitern welche Leistungen erzielen konnte und<br />
wie viel an Mehrarbeitszeit aufgewendet wurde.<br />
Beim prozessorientierten Personalcontrolling hingegen geht es um die<br />
Optimierung der Personalarbeit. Somit liegt der Schwerpunkt der Betrachtungen<br />
auf allen Controllingaktivitäten des Personalbereiches und den personalwirtschaftlichen<br />
Prozessen. Im Mittelpunkt stehen die Kundenorientierung des<br />
Personalbereiches und die Optimierung der Prozesse (DGfP).<br />
Im Unternehmen gibt es unterschiedliche Adressaten, denen das Personalcontrolling<br />
die erforderlichen Informationen liefert. Sie haben unterschiedliche Ansprüche<br />
und Erwartungen an die Daten. Aus diesem Grunde werden drei Ebenen des Personalcontrolling<br />
unterschieden (Wunderer/Jaritz, Hilb):
22 <strong>Grundlagen</strong><br />
Kostencontrolling<br />
Budgeteinhaltung im<br />
Personalmanagement<br />
Effizienzcontrolling<br />
Effizienter Ressourceneinsatz<br />
des Personalmanagement<br />
Effektivitätscontrolling<br />
Erfolgsbeitrag des<br />
Personalmanagement<br />
Zielerreichung<br />
Zielvorgabe<br />
Output<br />
Input<br />
Effektive Kosten<br />
minimale (Standard-)Kosten<br />
Mithilfe des Effektivitäts-Controlling wird die Zweckmäßigkeit personalwirtschaftlicher<br />
Aktivitäten hinterfragt und somit ein Erfolgsbeitrag der Personalarbeit<br />
zum Unternehmenserfolg aufgezeigt. Sein Ziel ist darin zu sehen, die Personalfunktionen<br />
zur langfristigen Sicherung des Humanpotenzials bedarfsgerecht zu<br />
gestalten. Es wird auch Erfolgs-Controlling genannt.<br />
Das Effizienz-Controlling bezieht sich auf die personalwirtschaftlichen Prozesse,<br />
die auf ihre Produktivität hin untersucht werden, was durch einen Vergleich von<br />
tatsächlichem und geplantem Ressourceneinsatz erfolgt. Seine Durchführung wird<br />
dadurch erschwert, dass die Prozesse vielfach schwer eindeutig abgrenzbar sind.<br />
Es wird auch als Wirtschaftlichkeits-Controlling bezeichnet.<br />
Beim Kosten-Controlling handelt es sich um die periodische Planung und Kontrolle<br />
der Personalkosten und der Kosten der Personalabteilung. Mit ihm wird das<br />
Ziel verfolgt, die Einhaltung von Budgetvorgaben zu überprüfen. Mitunter wird es<br />
auch kalkulatorisches Controlling genannt.<br />
Im Rahmen des Personalcontrolling<br />
werden Personal-Portfolios<br />
eingesetzt,<br />
die Ausdruck des personellen<br />
Leistungspotenzials<br />
eines Unternehmens sind.<br />
Mit ihrer Hilfe können Human-Ressourcen<br />
in die Strategieentwicklung<br />
integriert<br />
werden:<br />
hoch<br />
Leistungsverhalten<br />
niedrig<br />
Arbeitstiere<br />
Leistungsschwache<br />
Stars<br />
Problemfälle<br />
niedrig hoch<br />
Entwicklungspotenzial
Personalwirtschaft 23<br />
Daraus ergibt sich, dass leistungsschwache Mitarbeiter voraussichtlich auf<br />
unbedeutendere Stellen versetzt werden müssen, Arbeitstiere eine individuelle<br />
Führung benötigen, um nicht in den leistungsschwachen Bereich abzusinken, Problemfälle<br />
zur Verbesserung ihres Leistungsverhaltens angehalten werden und<br />
Stars besonders zu fördern sind, da sie herausragende Leistungsträger darstellen<br />
(Bühner).<br />
Als Phasen des Personalcontrolling sollen behandelt werden:<br />
❏ Personalplanung<br />
❏ Personalkontrolle<br />
❏ Informationsversorgung<br />
❏ Steuerung.<br />
1.2.1.2.1 Personalplanung<br />
Die Personalplanung ist die gedankliche Vorwegnahme des zukünftigen Personalgeschehens<br />
im Unternehmen. Mit ihrer Hilfe sollen bewirkt werden:<br />
❏ Die andauernde Sicherung des Produktionsfaktors »Arbeit« zu wirtschaftlichen<br />
Bedingungen für das Unternehmen.<br />
❏ Der optimale Einsatz der Mitarbeiter in der Zukunft durch Kenntnis der<br />
Stellenanforderungen und Mitarbeiterqualifikationen.<br />
❏ Die Schaffung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter in<br />
der Zukunft.<br />
Die Personalplanung kann dezentral geschehen, indem sie von den Leitern der<br />
organisatorischen Einheiten erfolgt (z. B. den Fachabteilungen) oder zentral. Dabei<br />
wird sie von einer einzigen Stelle im Unternehmen vorgenommen, z. B. dem Personalleiter,<br />
einem Personalplaner, einem Leitungsassistenten.<br />
In der Vergangenheit hat die Bedeutung der Personalplanung zugenommen. Gründe<br />
hierfür sind insbesondere:<br />
❏ Sie ist wesentlicher Teil einer Unternehmensplanung.<br />
❏ Sie gibt quantitative Ziele vor.<br />
❏ Sie hilft, Fehlentwicklungen zu vermeiden.<br />
❏ Sie verringert Unsicherheit.<br />
❏ Sie fördert die Verstetigung von Entwicklungen.<br />
❏ Sie dient der Vermeidung bzw. Minderung von Konflikten.<br />
Die Personalplanung überführt die Ziele des Personalwesens und die festgelegte<br />
Personalpolitik in Maßnahmen. Sie trägt damit zur Erreichung der Unternehmensziele<br />
bei. Deswegen ist sie verantwortungsbewusst durchzuführen.<br />
Als Einflussgrößen, welche die Personalplanung beeinflussen, können unterschieden<br />
werden:
24 <strong>Grundlagen</strong><br />
❏ Interne Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />
❍ Unternehmensplanung ❍ Arbeitszeitregelungen<br />
❍ Planung der Funktionsbereiche ❍ Fluktuationsquote<br />
❍ Personalbestand ❍ Fehlzeiten<br />
❍ Altersstruktur ❍ Personalkosten<br />
❍ Qualifikationsstruktur ❍ Aufbau-/Prozessorganisation<br />
❏ Externe Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />
❍ Gesamtwirtschaftliche Entwicklung ❍ Bevölkerungsentwicklung<br />
❍ Entwicklung des Arbeitsmarktes ❍ Bevölkerungsstruktur<br />
❍ Arbeitsrechtliche Veränderungen ❍ Technische Entwicklung<br />
Nach § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, den Betriebsrat über<br />
die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf<br />
sowie die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen rechtzeitig<br />
und umfassend zu unterrichten. Er muss mit dem Betriebsrat über Art und Umfang<br />
der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten beraten.<br />
Bei der Personalplanung hat der Betriebsrat verschiedene Mitwirkungsrechte:<br />
❏ Ein Unterrichtungsrecht, wonach der Arbeitgeber gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1<br />
BetrVG verpflichtet ist, den Betriebsrat insbesondere über den gegenwärtigen<br />
und künftigen Personalbedarf und die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen<br />
rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />
❏ Ein Beratungsrecht, das sich aus § 92 Abs. 1 Satz BetrVG ergibt. Danach ist<br />
der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen<br />
Maßnahmen zu beraten. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet,<br />
sich den Überlegungen des Betriebsrates anzuschließen.<br />
❏ Ein Vorschlagsrecht, indem er nach § 92 Abs. 2 BetrVG Vorschläge zur Einführung<br />
und Durchführung einer Personalplanung unterbreiten darf. Der Arbeitgeber<br />
muss sich ernsthaft mit den Vorschlägen befassen, ist aber nicht verpflichtet,<br />
ihnen zu folgen.<br />
Arten der Personalplanung sind:<br />
❏ Die Personalbestandsplanung, die Daten über das im Planungszeitpunkt<br />
vorhandene Personal liefert. Ihre Planung ist die Vorwegnahme des zukünftig<br />
verfügbaren Mitarbeiterpotenzials. Sie umfasst:<br />
❍ Eine qualitative Planung, die in der Ermittlung der Fähigkeitsprofile der<br />
Mitarbeiter besteht. Diese umfassen die Fähigkeiten der Mitarbeiter als:<br />
Kenntnisse (Wissen) Fertigkeiten (Tun) Erfahrungen<br />
Für einen bestimmten Mitarbeiter hat das Fähigkeitprofil z. B. folgendes Aussehen:
Personalwirtschaft 25<br />
Punkte<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
•<br />
Berufserfahrung<br />
•<br />
Team<br />
fähigkeit<br />
•<br />
Belastbarkeit<br />
•<br />
Innovationsfähigkeit<br />
•<br />
Englischkenntnisse<br />
Fähigkeiten<br />
❍ Eine quantitative Planung, die »nach Köpfen« erfolgt, wobei sich der zukünftige<br />
Personalbestand zum Planungsstichtag ergibt:<br />
B Z = Zukünftiger Personalbestand<br />
B A = Aktueller Personalbestand<br />
Z = Personalzugang<br />
A = Personalabgang<br />
B Z = B A + Z – A<br />
Personalzugänge bzw. Personalabgänge stellen quantitative Personalveränderungen<br />
dar, die sein können:<br />
Autonome<br />
Veränderungen<br />
Initiierte<br />
Veränderungen<br />
Sie umfassen alle Änderungen des Personalbestandes, auf welche<br />
das Unternehmen keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Es<br />
gibt autonome Zugänge, wie die Rückkehr von Mitarbeitern<br />
von der Bundeswehr und autonome Abgänge, wie Austritte<br />
wegen Kündigung durch Mitarbeiter oder Abgänge aufgrund von<br />
Pensionierung.<br />
Sie sind vom Unternehmen selbst beeinflussbar, z. B. die Übernahme<br />
von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis als initiierte<br />
Zugänge oder Austritte aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung<br />
als initiierte Abgänge.<br />
Der Planung des Personalbestandes steht die Planung des Personalbedarfes<br />
gegenüber, die auf das zukünftige vorzuhaltende Stellenpotenzial ausgerichtet<br />
ist.<br />
❏ Die Personalbedarfsplanung liefert die Daten über die Anzahl und Qualifikation<br />
von Unternehmen künftig benötigter Mitarbeiter. Sie ist für das Unternehmen<br />
von besonderer Wichtigkeit, weil sowohl ihr Leistungsprofil als auch die<br />
Höhe ihrer Personalkosten damit festgelegt werden. Planungsfehler, die bei der<br />
Personalbedarfsplanung gemacht werden, sind besonders schwerwiegend.<br />
Die Planung des Personalbedarfes ist:<br />
❍ Eine qualitative Planung, bei der Anforderungsprofile erstellt werden, denen<br />
die Mitarbeiter zum Planungszeitpunkt gerecht werden sollen. Sie beschreiben
26 <strong>Grundlagen</strong><br />
die geistigen und körperlichen Anforderungen, die für die Besetzung einer<br />
jeden Stelle gefordert werden. Ein Anforderungsprofil für eine bestimmte Stelle<br />
stellt sich z. B. wie folgt dar:<br />
Punkte<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
•<br />
Berufserfahrung<br />
• •<br />
Teamfähigkeit<br />
•<br />
Belastbarkeit<br />
Innovationsfähigkeit<br />
•<br />
Englischkenntnisse<br />
Anforderungen<br />
Für die Ermittlung des qualitativen Personalbearfes sind die Stellenbeschreibungen<br />
(siehe S. 31) als Ausgangspunkte anzusehen.<br />
❍ Eine quantitative Planung, die sich auf den Brutto- und Netto-Personalbedarf<br />
bezieht:<br />
Brutto-<br />
Personalbedarf<br />
Netto-<br />
Personalbedarf<br />
Er stellt die vom Unternehmen künftig erforderliche Gesamtstellenzahl<br />
als Soll-Stellenbedarf zum Planungsstichtag dar:<br />
Gegenwärtig vorhandene Stellen<br />
+ Neu geplante Stellen<br />
– Entfallende Stellen<br />
= Brutto-Personalbedarf<br />
Er ergibt sich durch Abzug des fortgeschriebenen Personalbestandes,<br />
der aufgrund bekannter bzw. erwarteter Personalzugänge<br />
und Personalabgänge den voraussichtlich zum Planungsstichtag<br />
vorhandenen Personalbestand darstellt, vom Brutto-Personalbedarf:<br />
Brutto-Personalbedarf<br />
– Fortgeschriebener Personalbestand<br />
= Netto-Personalbedarf<br />
Verfahren, die zur Ermittlung des Personalbedarfes herangezogen werden können,<br />
sind:<br />
❍ Schätzungen, die von Experten oder kostenstellenverantwortlichen Führungskräften<br />
erfolgen können. Sie werden insbesondere in kleinen und mittleren<br />
Unternehmen häufig vorgenommen, sind aber relativ ungenau.<br />
❍ Die Stellenmethode, die beruhen kann auf:
Personalwirtschaft 27<br />
Stellenplan In ihm werden die genehmigten und zur Besetzung freigegebenen<br />
Planstellen ausgewiesen, die jedoch nicht alle besetzt<br />
sein müssen.<br />
Stellenbesetzungsplan<br />
Er hat z. B. folgendes Aussehen:<br />
Referent<br />
Werk 1<br />
Referent<br />
Werk 2<br />
Personalleiter<br />
Ausbilder<br />
Verwaltung<br />
Sekretariat<br />
Leiter Aus-<br />
und Fortbildung<br />
Leiter Lohn-<br />
und Gehaltsabrechnung<br />
Ausbilder<br />
Technik<br />
Darin werden die verfügbaren Stellen (des Stellenplanes) den<br />
Mitarbeitern zugeordnet, welche diese Stellen innehaben. Vielfach<br />
enthält der Stellenbesetzungsplan noch weitere Angaben über<br />
die Namen der Stelleninhaber hinaus, z. B.:<br />
❍ Vollmacht ❍ Eintrittsjahr<br />
❍ Geburtsjahr ❍ Lohngruppe<br />
Referent<br />
Werk 2<br />
Peters, Rudolf<br />
1952 1978 K 6<br />
Leiter Personal- und Sozialwesen<br />
Dr. Meier, Bodo<br />
Vollmacht Geburts- Eintritts- Gehaltsjahr<br />
jahr gruppe<br />
Prokura 1955 2001 AT<br />
Ausbilder Verwaltung<br />
NN<br />
K 5<br />
Leiter Aus- und<br />
Fortbildung<br />
Lehmann, Sabine<br />
HBV 1957 1980 AT<br />
Leiter Lohn- und<br />
Gehaltsabrechnung<br />
Blank, Cordula<br />
HBV 1950 1977 AT<br />
Ausbilder Technik<br />
Schräuble, Siegfried<br />
1945 1965 M 3<br />
Bei der Stellenmethode wird vom aktuellen Stellenbedarf ausgegangen, der<br />
systematisch fortgeschrieben werden muss. Um den Personalbedarf ermitteln<br />
zu können, ist von den übrigen Planungen des Unternehmens auszugehen,<br />
z. B. dem Umsatz und der Produktion. Darauf basierend müssen von den<br />
Kostenstellenverantwortlichen Schätzungen vorgenommen werden, die den<br />
Personalbedarf betreffen.
28 <strong>Grundlagen</strong><br />
❍ Die Personalbemessungsmethode, die auch als Kapazitätsrechnung bezeichnet<br />
wird. Sie umfasst:<br />
Arbeitserfordernisse<br />
Sie müssen zunächst ermittelt werden. Je nach Detaillierung<br />
kommen in Betracht:<br />
❍ Arbeitsgänge als genaueste Gliederung<br />
❍ Arbeitsaufgaben als grobere Gliederung<br />
Arbeitszeit Sie ist für den einzelnen Arbeitsgang bzw. die einzelne Arbeitsaufgabe<br />
ermittelbar mithilfe von:<br />
Vorgangsmengen<br />
❍ Istzeit-Ermittlungen<br />
❍ Systemen vorbestimmter Zeiten<br />
❍ Simulation<br />
Als Vorgangsmengen können z. B. Aufträge, Pakete oder Rechnungen<br />
in Betracht kommen.<br />
Der Kapazitätsbedarf lässt sich durch die Multiplikation von notwendigen<br />
Arbeitszeiten und Vorgangsmengen errechnen. Der Personalbedarf ergibt<br />
sich:<br />
Personalbedarf =<br />
Arbeitszeit pro<br />
Arbeitsgang/<br />
Arbeitsaufgabe<br />
Vorgangsmenge<br />
Arbeitszeit pro Mitarbeiter<br />
Beispiel: Bei einem 8-Std.-Arbeitstag ergibt sich folgender Personalbedarf:<br />
Arbeitsgang Arbeitszeit<br />
Min./Vorgang<br />
Pakete packen<br />
Adressen schreiben<br />
.<br />
3,0<br />
0,5<br />
.<br />
·<br />
Vorgangsmenge<br />
Stck./Tag<br />
480<br />
480<br />
.<br />
Kapazitätsbedarf<br />
Std./Tag<br />
24<br />
4 ...<br />
Personalbedarf<br />
MA<br />
Personalbedarf .....<br />
Bei diesem Personalbedarf handelt es sich um einen Netto-Personalbedarf.<br />
Um zum Brutto-Personalbedarf zu gelangen, ist ein Zuschlag erforderlich,<br />
z. B. für Urlaub und Krankheit, bei denen vom Mitarbeiter keine Leistungen<br />
erbracht werden.<br />
❍ Die Kennzahlenmethode, bei der – im Gegensatz zur Personalbemessungsmethode<br />
– vom Personalbedarf für eine bestimmte Vorgangsmenge ausgegangen<br />
wird. So wird der Personalbedarf im Groß- und Einzelhandel häufig auf der<br />
Grundlage des Pro-Kopf-Umsatzes pro Jahr festgelegt. Dabei gelten:<br />
3,0<br />
0,5<br />
.
Personalwirtschaft 29<br />
❍ Supermärkte 208 Tsd. € ❍ SB-Warenhäuser 282 Tsd. €<br />
❍ Verbrauchermärkte 260 Tsd. € ab 5.000 qm bis 348 Tsd. €<br />
❍ ALDI 1.000 Tsd. €<br />
Beispiel: Der Umsatz eines Supermarktes lag in den letzten drei Jahren bei 2,08<br />
Mio. €. Für das kommende Jahr wird eine Steigerung auf 2,5 Mio. € erwartet. Dementsprechend<br />
steigt der Personalbedarf von 2.080 : 208 = 10 Mitarbeiter auf 2.500 :<br />
208 = 12,02 Mitarbeiter.<br />
Die Kennzahlenmethode wird besonders bei Großunternehmen eingesetzt.<br />
❏ Die Personaleinsatzplanung ist die Vorwegnahme des Personalgeschehens im<br />
Hinblick auf die Zuordnung der Mitarbeiter auf Stellen bzw. Arbeitsplätze.<br />
Dazu werden die Daten der Personalbestandsplanung und der Personalbedarfsplanung<br />
verwendet. Die Personaleinsatzplanung ist:<br />
❍ Eine qualitative Planung, die den Vergleich von Anfor derungsprofilen und<br />
Fähigkeitsprofilen der Mitarbeiter zum Planungszeitpunkt umfasst. Aus den<br />
oben (S. 25, 26) beispielhaft dargestellten Profilen ergeben sich Unterforderungen<br />
und Überforderungen des betrachteten Mitarbeiters:<br />
Punkte<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
Überforderung<br />
•<br />
•<br />
Berufserfahrung<br />
•<br />
UnterÜberforderung •<br />
forderung<br />
•<br />
Teamfähigkeit<br />
•<br />
•<br />
Belastbarkeit<br />
•<br />
Innovationsfähigkeit<br />
•<br />
Unterforderung<br />
•<br />
Anforderungen<br />
Fähigkeiten<br />
Englischkenntnisse<br />
❍ Eine quantitative Planung, die in der Gegenüberstellung des voraussichtlich<br />
zum Vergleichszeitpunkt gegebenen Personalbestandes mit dem zu erwartenden<br />
Personalbedarf als der Zahl benötigter Stellen bzw. Arbeitsplätze besteht.<br />
Ist der künftige Personalbestand größer als der künftige Stellenbestand, sind<br />
Maßnahmen der Personalfreistellung zu ergreifen, im umgekehrten Falle muss<br />
Personal beschafft werden.<br />
❍ Eine zeitliche Planung, die alle Anfangs-, Zwischen- und End termine des<br />
Einsatzes der Mitarbeiter umfasst.<br />
❏ Die Personalveränderungsplanung legt offen, welche Personalveränderungen<br />
einzuleiten sind. Als Personalveränderungsplanung können unterschieden werden:
MiniLex 245<br />
Abgaben, soziale<br />
Abwerbung<br />
Akkordlohn<br />
Änderungskündigung<br />
Arbeit<br />
Arbeitgeber<br />
Arbeitnehmer<br />
Das MiniLex enthält die wichtigsten Begriffe, die in diesem Buch behandelt<br />
werden. Weitergehende Begriffe finden sich in:<br />
Olfert/Rahn, Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, Kiehl Verlag<br />
Sie fallen für die Sozialversicherung an:<br />
❍ Krankenversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig; zusätz-<br />
lich 0,9 % alleiniger Arbeitnehmeranteil)<br />
❍ Pflegeversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig; zusätzlich<br />
0,25 % für Kinderlose über 23 Jahre)<br />
❍ Rentenversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig)<br />
❍ Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig)<br />
❍ Unfallversicherung (zahlt nur Arbeitgeber)<br />
Dabei bewegt ein Arbeitgeber einen anderweitig beschäftigten Arbeitnehmer,<br />
bei ihm zu arbeiten. Die Abwerbung kann sein:<br />
❍ Zulässig, wenn dem Arbeitnehmer lediglich andere (bessere) Bedingungen<br />
angeboten werden.<br />
❍ Unzulässig, wenn dies sittenwidrig erfolgt oder unlautere Mittel eingesetzt<br />
werden.<br />
Bei ihm wird die Arbeitskraft nach der von ihr erbrachten Leistungsmenge<br />
entlohnt. Er besteht als Akkordrichtsatz aus zwei Teilen:<br />
❍ Mindestlohn (entspricht Zeitlohn bei Normalleistung)<br />
❍ Akkordzuschlag (15 % bis 25 % des Mindestlohnes).<br />
Sie liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und<br />
in Verbindung mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses<br />
zu geänderten Bedingungen anbietet. Grundsätzlich ist sie möglich als:<br />
❍ Ordentliche Änderungskündigung<br />
❍ Außerordentliche Änderungskündigung (sehr selten!).<br />
Sie ist die Tätigkeit eines Menschen, die der Erfüllung einer Aufgabe dient.<br />
Im ergonomischen Sinne ist sie die Summe von Energie und Informationen,<br />
die bei der Erfüllung von Arbeitsaufgaben durch den Menschen umgesetzt<br />
bzw. verarbeitet wird. Zu unterscheiden sind:<br />
❍ Geistige Arbeit<br />
(selbstständiges geistiges Erfassen/Durchdringen/Beurteilen)<br />
❍ Muskelmäßige Arbeit (statisch/dynamisch).<br />
Er kann eine natürliche oder juristische Person sein bzw. ein nicht rechtsfähiger<br />
Personenverband, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.<br />
Ihm obliegen:<br />
❍ Rechte (Organisation des Arbeitsablaufes, Direktionsrecht)<br />
❍ Pflichten (Lohnzahlung, Fürsorge, Beschäftigung, Gleichbehandlung,<br />
Urlaubsgewährung, Zeugnis).<br />
Er erbringt als Arbeiter, Angestellter oder leitender Angestellter fremdbestimmte<br />
Arbeitsleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrages und hat<br />
daraus:
246 MiniLex<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
Arbeitsbewertung,<br />
analytische<br />
Arbeitsbewertung,<br />
summarische<br />
Arbeitsdirektor<br />
Arbeitsplatz<br />
Arbeitsplatzgestaltunganthropometrische<br />
Arbeitsplatzgestaltungphysiologische<br />
❍ Rechte (Lohnzahlung, Fürsorge, Beschäftigung, Gleichbehandlung, Urlaubsgewährung,<br />
Zeugniserteilung)<br />
❍ Pflichten (Arbeitsleistung, Treue, Haftung).<br />
Freie Mitarbeiter, Selbstständige, Beamte, Auszubildende, Praktikanten,<br />
Wehrpflichtige sind keine Arbeitnehmer.<br />
Dabei überlässt ein Unternehmen als Verleiher einen Ar beitnehmer, mit<br />
dem es einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, einem Dritten als Entleiher,<br />
der ihm dafür eine Gebühr entrichtet.<br />
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Erlaubnis, Überlassungsverträge<br />
sind schriftlich abzuschließen. Die Entleihfrist ist seit 1/2003<br />
gem. »Hartz I« nicht mehr begrenzt. Der Verleiher hat dem Leiharbeitnehmer<br />
grundsätzlich die Arbeitsbedingungen des Entleihers zu gewähren.<br />
Bei ihr wird die Höhe der Beanspruchung für jede einzelne Anforderungsart<br />
einzeln ermittelt. Verfahren sind:<br />
❍ Das Rangreihenverfahren, bei der eine Einordnung von einfacher bis<br />
schwierigster Verrichtung vorgenommen wird.<br />
❍ Das Stufenwertzahl-Verfahren, bei dem für jede Anforderungsart eine<br />
Punktwert-Reihe erstellt wird.<br />
Mit ihrer Hilfe erfolgt eine Gesamteinschätzung der Arbeitsaufgabe, ohne<br />
einzelne Anforderungsarten zu analysieren. Es gibt:<br />
❍ Das Rangfolgeverfahren, bei dem alle Arbeiten aufgelistet und in eine<br />
Rangfolge gebracht werden.<br />
❍ Das Lohngruppenverfahren, bei dem mehrere Lohngruppen gebildet<br />
und die Arbeiten diesen zugeordnet werden.<br />
Er ist ein für das Personal- und Sozialwesen zuständiges, gegenüber anderen<br />
Geschäftsleitern eines Unternehmens gleichberechtigtes Vorstandsmitglied<br />
in mitbestimmten Unternehmen. Seine Tätigkeitsgebiete liegen in:<br />
❍ Personal- und Sozialwesen ❍ Arbeitssicherheit, Arbeitsgestaltung<br />
❍ Ausbildung und Fortbildung ❍ Betriebsärztlicher Dienst<br />
Das ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer vertragsgemäß seine Arbeitsleistung<br />
erbringt. Er kann sein:<br />
❍ Einzel-/Gruppenarbeitsplatz<br />
❍ Stationärer/wechselnder Arbeitsplatz<br />
❍ Arbeitsplatz in Werkstatt-/Fließ-/Gruppenfertigung<br />
Sie bezieht sich auf die durchschnittlichen Körpermaße und Bewegungsbereiche.<br />
Maßnahmen sind:<br />
❍ Anpassung des Arbeitsplatzes an den Menschen (Arbeitshöhe, Griffbereich,<br />
Gesichtsfeld).<br />
❍ Anpassung der Arbeitsmittel (z. B. Handgriffe, Knöpfe, Schalter).<br />
Sie dient dazu, die Arbeitsmethoden und Arbeitsbedingungen dem menschlichen<br />
Körper anzupassen. Damit sollen:<br />
❍ Der Wirkungsgrad menschlicher Arbeit verbessert werden.<br />
❍ Günstige Umgebungseinflüsse geschaffen werden<br />
(Klima, Lärm, Beleuchtung, Lüftung, Staub, Schwingungen).