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A. Grundlagen

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A. <strong>Grundlagen</strong><br />

Unternehmen werden zu dem Zwecke betrieben, Leistungen zu erstellen und zu<br />

verwerten. Dies geschieht durch die Kombination der Produktionsfaktoren als<br />

elementare Produktionsfaktoren, die Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe<br />

umfassen, sowie als dispositive Produktionsfaktoren, zu denen die Leitung,<br />

Planung und Organisation zählen.<br />

Während die menschliche Arbeit bei den elementaren Produktionsfaktoren eine<br />

aus führende Arbeit ist, hat sie bei den dispositiven Produktionsfaktoren als Träger<br />

von Leitung, Planung und Organisation gestaltenden Charakter.<br />

Mit der menschlichen Arbeit befasst sich die Personalwirtschaft, als deren <strong>Grundlagen</strong><br />

zunächst dargestellt werden sollen:<br />

<strong>Grundlagen</strong><br />

1. Personalwirtschaft<br />

Personalwirtschaft<br />

Personalabteilung<br />

Personal<br />

Arbeitsrecht<br />

Die Personalwirtschaft ist die Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Gestaltungs-<br />

und Verwaltungsaufgaben im Unternehmen. Ihr obliegt die betriebswirtschaftliche<br />

Mitarbeiterversorgung, wobei sowohl die Unternehmensbedürfnisse als auch die<br />

Mitarbeiterbedürfnisse zu beachten sind. Die Personalwirtschaft stellt eine betriebswirtschaftliche<br />

Funktion dar, die unmittelbar getragen wird von:<br />

❏ Den Führungskräften bzw. Vorgesetzten<br />

❏ Der Personalabteilung.<br />

Als weiterer Träger der Personalwirtschaft kann die Unternehmensleitung angesehen<br />

werden. Sie ist für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zuständig, unter<br />

denen die personalbezogenen Aufgaben zu erledigen sind. Dabei hat sie insbesondere<br />

auch dafür zu sorgen, dass die Unternehmenspolitik und Personalpolitik sowie die<br />

unternehmens- und personalbezogenen Zielsetzungen übereinstimmen.<br />

Der Betriebsrat ist zwar kein Träger der Personalwirtschaft, hat jedoch auf die<br />

Erfüllung der personalbezogenen Aufgaben erheblichen Einfluss, da er über umfassende<br />

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verfügt. Insofern steht er den<br />

Trägern der Personalwirtschaft sehr nah.


16 <strong>Grundlagen</strong><br />

Die Personalwirtschaft sollte zwei Prinzipien gerecht werden:<br />

❏ Dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, wonach ein möglichst günstiges Verhältnis<br />

zwischen den verursachten Personalkosten und der daraus resultierenden Personalleistung<br />

erzielt werden sollte.<br />

❏ Dem Humanitätsprinzip, das den Menschen in den Mittelpunkt des betrieblichen<br />

Leistungsprozesses stellt, was sich z. B. darin zeigt, dass Arbeitsbedingungen<br />

menschengerecht gestaltet sind und kooperativ geführt wird.<br />

Anstelle von Personalwirtschaft wird mitunter auch gesprochen von:<br />

❏ Personalwesen, wobei darunter die Organisationseinheit im Unternehmen zu<br />

verstehen ist, die sich mit den mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben<br />

befasst.<br />

❏ Personalmanagement, bei dem die Führung, Leitung und Steuerung des Personals<br />

im Mittelpunkt steht.<br />

❏ Human Resource Management, das dem Personalmanagement inhaltlich<br />

ähnelt, jedoch mehr strategieorientiert ausgerichtet ist.<br />

❏ Personalmarketing, das den Personal- bzw. Arbeitsmarkt in besonderer Weise<br />

betrachtet und vorrangig auf die Personalbeschaffung gerichtet ist.<br />

Im Folgenden sind zu betrachten:<br />

1.1 Ziele<br />

Ziele<br />

Personalwirtschaft<br />

Aufgaben<br />

Die personalwirtschaftlichen Ziele sind an den Zielen des Unternehmens auszurichten.<br />

Dementsprechend dürfen sie nicht mit ihnen konkurrieren. Zu unterscheiden<br />

sind:<br />

• Wirtschaftliche Ziele<br />

• Soziale Ziele.<br />

Zwischen den personalwirtschaftlichen Zielen und den Zielen der übrigen Funktionsbereiche<br />

des Unternehmens bestehen wechselseitige Abhängigkeiten. So<br />

legen die Ziele anderer Bereiche einerseits die personellen Ziele fest, andererseits<br />

bestimmen die personellen Gegebenheiten maßgeblich die Festlegung erreichbarer<br />

Sachziele anderer Bereiche mit.


Personalwirtschaft 17<br />

1.1.1 Wirtschaftliche Ziele<br />

Wirtschaftliche Ziele beziehen sich darauf, ein möglichst günstiges Verhältnis<br />

zwischen Personalaufwand und Personalertrag bzw. Personalkosten und Personalleistungen<br />

herbeizuführen. Sie orientieren sich also am Wirtschaftlichkeitsprinzip,<br />

z. B. als:<br />

❏ Senkung der für das beschäftigte Personal anfallenden Personalkosten<br />

❏ Senkung der Personalkosten durch Abbau nicht zwingend nötiger Stellen<br />

❏ Qualifikationsbezogener Einsatz der Mitarbeiter<br />

❏ Steigerung der Mitarbeiterleistungen durch verbesserte Leistungsprozesse<br />

❏ Nutzung der Kreativität und Erfahrung der Mitarbeiter im Leistungsprozess.<br />

Die wirtschaftlichen Ziele sind vorrangig Ziele des Unternehmens bzw. der Unternehmensleitung.<br />

Sie stehen vielfach zu den sozialen Zielen in Konkurrenz, die vor<br />

allem Ziele der Mitarbeiter sind.<br />

1.1.2 Soziale Ziele<br />

Die sozialen Ziele sind auf die Menschen gerichtet, die im Unternehmen tätig sind<br />

und verschiedenartige Bedürfnisse und Erwartungen haben. Sie werden auch<br />

humanitäre Ziele genannt und beziehen sich auf die Umstände, unter denen die<br />

Arbeit zu leisten ist, z. B. als:<br />

❏ Gestaltung der Arbeitsaufgabe (z. B. abwechslungsreich)<br />

❏ Gestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. sicher, menschengerecht)<br />

❏ Gestaltung der Arbeitszeit (z. B. flexibel, Arbeitszeitverkürzung)<br />

❏ Gestaltung der Personalentlohnung (z. B. Lohngerechtigkeit, Lohnsteigerung)<br />

❏ Gestaltung der Personalentwicklung (z. B. Fortbildungsangebote, Karriere)<br />

❏ Gestaltung der Personalführung (z. B. kooperativ, gutes Betriebsklima).<br />

Bei der Formulierung sozialer Ziele können mehrere Probleme auftreten. So ist<br />

zunächst zu klären, an welchem Mitarbeiter bzw. welchen Mitarbeitern die Ziele<br />

ausgerichtet werden. Sodann müssen Überlegungen angestellt werden, wie die Zielerreichung<br />

messbar sein wird. Schließlich ist zu beachten, dass die Mitarbeiter ihre<br />

Bedürfnisse und Erwartungen im Verlaufe der Zeit verändern, was sich wiederum<br />

auf die Ziele auswirkt.<br />

01<br />

(1) Eines der wirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens ist die Senkung<br />

der anfallenden Personalkosten. Geben Sie Beispiele dafür,<br />

welche Möglichkeiten ein Unternehmen hat, zu einer Senkung<br />

der im Unternehmen anfallenden Per sonalkosten zu gelangen!<br />

(2) Wirtschaftliche und soziale Ziele stehen häufig in Konkurrenz<br />

zueinander. Was heißt das?<br />

Seite<br />

229


18 <strong>Grundlagen</strong><br />

1.2 Aufgaben<br />

Die Aufgaben der Personalwirtschaft sind vielfältiger Art. Sie lassen sich unterteilen<br />

in:<br />

• Rahmenaufgaben<br />

• Kernaufgaben.<br />

Die Kernaufgaben stellen die Aufgaben der einzelnen funktionalen Bereiche der<br />

Personalwirtschaft dar, z. B. Personalbeschaffung und Personalentlohnung. Diesen<br />

funktionalen Bereichen übergelagert sind die Rahmenaufgaben, die alle funktionalen<br />

Bereiche betreffen.<br />

1.2.1 Rahmenaufgaben<br />

Zu den Rahmenaufgaben, die den einzelnen funktionalen Bereichen der Personalwirtschaft<br />

übergelagert sind, zählen:<br />

Personalorganisation<br />

→ siehe S. 36 ff.<br />

Personalpolitik<br />

Rahmenaufgaben<br />

Personalcontrolling<br />

Personalführung<br />

→ siehe S. 119 ff.<br />

Die Personalorganisation im weiteren Sinne umfasst als Rahmenfunktion der<br />

Personalwirtschaft sämtliche organisatorischen Maßnahmen, die auf eine mitarbeitergerechte<br />

Aufgabengestaltung zielen. Sie steht in enger Verbindung zur gesamten<br />

Organisation des Unternehmens. Im engeren Sinne ist die Personalorganisation die<br />

Organisation des Personalwesens als Abteilung, wie unten beschrieben.<br />

Die Personalführung dient dazu, die Unternehmensziele und grundlegenden<br />

Strategien bzw. Entscheidungen in den einzelnen hierarchischen Ebenen durch<br />

Vorgesetzte umzusetzen. Sie befasst sich vor allem mit den Führungsmitteln,<br />

Führungstechniken, Führungsstilen und dem Führungserfolg, wie in Kapitel D.<br />

ausführlich dargestellt.<br />

1.2.1.1 Personalpolitik<br />

Die Personalpolitik umfasst alle Grundsätze und Entscheidungen, die sich auf die<br />

wechselseitigen Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, zwischen Mitarbeitern<br />

untereinander und zwischen Mitarbeitern und ihrer Arbeit beziehen.


Personalwirtschaft 19<br />

Mit ihr wird festgelegt, in welcher Weise die betrieblichen Aufgaben erledigt und<br />

wie die angestrebten Ziele erreicht werden sollen.<br />

Die Ziele der Personalpolitik liegen in der Steigerung:<br />

❏ Der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Fortbildung<br />

❏ Der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter, z. B. durch kooperative Führung<br />

❏ Der Leistungsmöglichkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Arbeitsplatzgestaltung.<br />

Die im Rahmen der Personalpolitik zu treffenden Entscheidungen sind sowohl Ziel-<br />

als auch Mittelentscheidungen. Nach ihrem Inhalt gibt es:<br />

❏ Grundsatzentscheidungen, die als personalpolitische Leitlinien für Personalstrategien<br />

formuliert werden und richtungsweisend sind, z. B. als »Prinzip<br />

des Aufstieges aus den eigenen Reihen« oder als »Prinzip der Bevorzugung von<br />

Behinderten«.<br />

❏ Einzelentscheidungen, mit denen die Grundsatzentscheidungen durch Vorgesetzte<br />

in den betrieblichen Bereichen ausgeführt und umgesetzt werden.<br />

Die personalpolitischen Festlegungen können auf unterschiedliche Weise erfolgen,<br />

z. B. in einer Unternehmenssatzung, Geschäftsordnung, Arbeitsordnung oder<br />

Betriebsordnung bzw. in Form von schriftlichen (Arbeits)anweisungen, Grundsatzerklärungen<br />

oder Organisationsvorschriften, aber auch in mündlicher Form oder<br />

durch die Tradition des Unternehmens.<br />

Die Formulierung der Personalpolitik ist eine besonders bedeutsame Aufgabe der<br />

Personalabteilung. Bei ihrer Gestaltung ist es unerlässlich, die der Personalpolitik<br />

zugrunde liegenden Rahmenbedingungen einfließen zu lassen, die sich vor allem<br />

zeigen in – siehe Olfert/Pischulti:<br />

Unternehmensphilosophie<br />

Unternehmenskultur<br />

Personalpolitik<br />

Corporate<br />

Identity<br />

Unternehmensethik<br />

Die Unternehmensphilosophie ist die »Weltanschauung« des Unternehmens, das<br />

mit ihr ganzheitlich betrachtet wird (Ulrich/Fluri). Sie dient der Positionierung<br />

in seinem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld sowie der Offenlegung


20 <strong>Grundlagen</strong><br />

seiner Zwecke, Werte bzw. Normen, Ziele und Potenziale. Primär wirkt sich die<br />

Unternehmensphilosophie auf zwei grundlegende Bereiche aus, die – zusammen<br />

mit der Corporate Identity – die Unternehmenskultur schaffen:<br />

❏ Die Unternehmensvision, die ein mehr oder weniger konkretes Zukunftsbild<br />

eines Unternehmen ist. Sie prägt das Unternehmenskonzept maßgeblich, indem<br />

sie Aussagen über die künftige Beschaffenheit der Realität trifft.<br />

❏ Das Unternehmensleitbild, das dazu dient, die in der Unternehmensphilosophie<br />

verankerten Werte und Normvorstellungen des Top Management in Form<br />

von Unternehmensgrundsätzen festzuschreiben. Es vermittelt damit den<br />

Handlungsrahmen und die Handlungsperspektive für die Entscheidungen auf<br />

allen Führungsebenen.<br />

Die Corporate Identity repräsentiert die Unternehmensidentität, indem sie das<br />

Selbstverständnis eines Unternehmens darstellt. Ziel des Top Management ist die<br />

Schaffung einer unverwechselbaren Corporate Identity, damit das Unternehmen<br />

von Mitarbeitern und Öffentlichkeit als Persönlichkeit wahrgenommen wird. Dabei<br />

ist die Corporate Identity:<br />

❏ Zunächst ein Kommunikationskonzept, das auf das Unternehmen selbst, d. h.<br />

auf seine Mitarbeiter ausgerichtet ist, deren »Wir-Gefühl« bzw. »Wir-Bewusstsein«<br />

gefördert wird, aber auch die Umwelt betrifft, indem ein Firmenimage aufgebaut<br />

wird.<br />

❏ Auch ein Konzept der strategischen Unternehmensführung und damit maßgeblicher<br />

Bestandteil des Führungsprozesses. Sie trägt dazu bei, dass strategische<br />

Zielsetzungen in taktische und operative Pläne sowie Maßnahmen umgesetzt<br />

werden.<br />

Die Unternehmenskultur ist ein unternehmenbezogenes Wertsystem von Vorstellungen,<br />

Orientierungsmustern, Verhaltensnormen, Denk- und Handlungsweisen<br />

(Carl/Kiesel). Durch sie wird das Verhalten aller Mitarbeiter eines Unternehmens<br />

entscheidend geprägt. Sie kann aber auch dazu beitragen, dass sich ein Unternehmen<br />

deutlich von den Wettbewerbern abhebt. Merkmale der Unternehmenkultur<br />

können sein:<br />

❏ Die Hervorhebung unternehmenseinheitlicher Sprachregelungen, z. B.<br />

des Begriffes »Mitarbeiter« anstelle »Untergebener«.<br />

❏ Die Betonung unternehmenstypischer Besonderheiten, z. B. einer traditionsreichen<br />

Firmengeschichte bzw. wirkungsvollen Personalentwicklung.<br />

❏ Der Hinweis auf besondere unternehmensstrategische Faktoren, z. B. der<br />

Markt-, Kunden-, Service- bzw. Qualitätsorientierung des Unternehmens.<br />

Die Unternehmensethik ist die Lehre von denjenigen idealen Werten, die in der<br />

Marktwirtschaft zu einem Frieden stiftenden Gebrauch der unternehmerischen<br />

Handlungsfreiheit anleiten sollen, also z. B. nicht vordergründig ausschließlich auf<br />

Gewinnerzielung ausgerichtet sind.


Personalwirtschaft 21<br />

Unternehmensethisch ist es, bestimmte Ziele bzw. Handlungsweisen anzustreben,<br />

z. B. Humanität, Ökologie, Verantwortungsbewusstsein und andere Ziele bzw. Handlungsweisen<br />

auszuschließen, z. B. Mobbing, Ungleichbehandlung.<br />

1.2.1.2 Personalcontrolling<br />

Das Personalcontrolling verbindet den Prozess der Planung, Kontrolle und Steuerung<br />

mit der Informationsversorgung. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, die<br />

Personalverantwortlichen darin zu unterstützen, dass die personellen Maßnahmen<br />

einen positiven Beitrag sowohl zu den personalwirtschaftlichen als auch zu den<br />

Unternehmenszielen bewirken.<br />

Mithilfe des Personalcontrolling wird eine vorausschauende, unternehmerische und<br />

professionelle, auf die Unternehmensstrategie und zukünftige Herausforderungen<br />

ausgerichtete Personalarbeit ermöglicht. Es zwingt zu klaren Definitionen der<br />

Ziele und sensibilisiert in Bezug auf die Kosten und Risiken, die mit dem Personal<br />

verbunden sind.<br />

Das Personalcontrolling bezieht sich auf alle personalwirtschaftlichen Funktionsbereiche.<br />

Vielfach werden unterschieden:<br />

❏ Das operative Personalcontrolling, das der Unterstützung wiederkehrender<br />

Arbeitsgänge und Aufgaben des Tagesgeschäftes dient und von den Führungskräften<br />

ausgeht, und das strategische Personalcontrolling, das vor allem der<br />

Überprüfung der Personalstrategie sowie der Umsetzung dieser Strategie in Ziele<br />

und daraus ableitbaren Maßnahmen dient und eher durch die Personal- oder<br />

Unternehmensleitung erfolgt.<br />

❏ Das qualitative Personalcontrolling, das alle Bereiche einschließt, die nicht<br />

unmittelbar messbar sind, z. B. die Wirkung von Maßnahmen der Personalentwicklung,<br />

und das quantitative Personalcontrolling, das mit Mengen und<br />

Werten arbeitet, z. B. aus dem Personalberichtswesen oder Rechnungswesen.<br />

❏ Das faktororientierte Personalcontrolling, das versucht, den Einsatz des<br />

Faktors Personal zu optimieren. Dabei stehen unternehmensweite Betrachtungen<br />

und Analysen zur Steuerung des Personals im Mittelpunkt. So wird z. B. untersucht,<br />

welche Anzahl an Mitarbeitern welche Leistungen erzielen konnte und<br />

wie viel an Mehrarbeitszeit aufgewendet wurde.<br />

Beim prozessorientierten Personalcontrolling hingegen geht es um die<br />

Optimierung der Personalarbeit. Somit liegt der Schwerpunkt der Betrachtungen<br />

auf allen Controllingaktivitäten des Personalbereiches und den personalwirtschaftlichen<br />

Prozessen. Im Mittelpunkt stehen die Kundenorientierung des<br />

Personalbereiches und die Optimierung der Prozesse (DGfP).<br />

Im Unternehmen gibt es unterschiedliche Adressaten, denen das Personalcontrolling<br />

die erforderlichen Informationen liefert. Sie haben unterschiedliche Ansprüche<br />

und Erwartungen an die Daten. Aus diesem Grunde werden drei Ebenen des Personalcontrolling<br />

unterschieden (Wunderer/Jaritz, Hilb):


22 <strong>Grundlagen</strong><br />

Kostencontrolling<br />

Budgeteinhaltung im<br />

Personalmanagement<br />

Effizienzcontrolling<br />

Effizienter Ressourceneinsatz<br />

des Personalmanagement<br />

Effektivitätscontrolling<br />

Erfolgsbeitrag des<br />

Personalmanagement<br />

Zielerreichung<br />

Zielvorgabe<br />

Output<br />

Input<br />

Effektive Kosten<br />

minimale (Standard-)Kosten<br />

Mithilfe des Effektivitäts-Controlling wird die Zweckmäßigkeit personalwirtschaftlicher<br />

Aktivitäten hinterfragt und somit ein Erfolgsbeitrag der Personalarbeit<br />

zum Unternehmenserfolg aufgezeigt. Sein Ziel ist darin zu sehen, die Personalfunktionen<br />

zur langfristigen Sicherung des Humanpotenzials bedarfsgerecht zu<br />

gestalten. Es wird auch Erfolgs-Controlling genannt.<br />

Das Effizienz-Controlling bezieht sich auf die personalwirtschaftlichen Prozesse,<br />

die auf ihre Produktivität hin untersucht werden, was durch einen Vergleich von<br />

tatsächlichem und geplantem Ressourceneinsatz erfolgt. Seine Durchführung wird<br />

dadurch erschwert, dass die Prozesse vielfach schwer eindeutig abgrenzbar sind.<br />

Es wird auch als Wirtschaftlichkeits-Controlling bezeichnet.<br />

Beim Kosten-Controlling handelt es sich um die periodische Planung und Kontrolle<br />

der Personalkosten und der Kosten der Personalabteilung. Mit ihm wird das<br />

Ziel verfolgt, die Einhaltung von Budgetvorgaben zu überprüfen. Mitunter wird es<br />

auch kalkulatorisches Controlling genannt.<br />

Im Rahmen des Personalcontrolling<br />

werden Personal-Portfolios<br />

eingesetzt,<br />

die Ausdruck des personellen<br />

Leistungspotenzials<br />

eines Unternehmens sind.<br />

Mit ihrer Hilfe können Human-Ressourcen<br />

in die Strategieentwicklung<br />

integriert<br />

werden:<br />

hoch<br />

Leistungsverhalten<br />

niedrig<br />

Arbeitstiere<br />

Leistungsschwache<br />

Stars<br />

Problemfälle<br />

niedrig hoch<br />

Entwicklungspotenzial


Personalwirtschaft 23<br />

Daraus ergibt sich, dass leistungsschwache Mitarbeiter voraussichtlich auf<br />

unbedeutendere Stellen versetzt werden müssen, Arbeitstiere eine individuelle<br />

Führung benötigen, um nicht in den leistungsschwachen Bereich abzusinken, Problemfälle<br />

zur Verbesserung ihres Leistungsverhaltens angehalten werden und<br />

Stars besonders zu fördern sind, da sie herausragende Leistungsträger darstellen<br />

(Bühner).<br />

Als Phasen des Personalcontrolling sollen behandelt werden:<br />

❏ Personalplanung<br />

❏ Personalkontrolle<br />

❏ Informationsversorgung<br />

❏ Steuerung.<br />

1.2.1.2.1 Personalplanung<br />

Die Personalplanung ist die gedankliche Vorwegnahme des zukünftigen Personalgeschehens<br />

im Unternehmen. Mit ihrer Hilfe sollen bewirkt werden:<br />

❏ Die andauernde Sicherung des Produktionsfaktors »Arbeit« zu wirtschaftlichen<br />

Bedingungen für das Unternehmen.<br />

❏ Der optimale Einsatz der Mitarbeiter in der Zukunft durch Kenntnis der<br />

Stellenanforderungen und Mitarbeiterqualifikationen.<br />

❏ Die Schaffung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter in<br />

der Zukunft.<br />

Die Personalplanung kann dezentral geschehen, indem sie von den Leitern der<br />

organisatorischen Einheiten erfolgt (z. B. den Fachabteilungen) oder zentral. Dabei<br />

wird sie von einer einzigen Stelle im Unternehmen vorgenommen, z. B. dem Personalleiter,<br />

einem Personalplaner, einem Leitungsassistenten.<br />

In der Vergangenheit hat die Bedeutung der Personalplanung zugenommen. Gründe<br />

hierfür sind insbesondere:<br />

❏ Sie ist wesentlicher Teil einer Unternehmensplanung.<br />

❏ Sie gibt quantitative Ziele vor.<br />

❏ Sie hilft, Fehlentwicklungen zu vermeiden.<br />

❏ Sie verringert Unsicherheit.<br />

❏ Sie fördert die Verstetigung von Entwicklungen.<br />

❏ Sie dient der Vermeidung bzw. Minderung von Konflikten.<br />

Die Personalplanung überführt die Ziele des Personalwesens und die festgelegte<br />

Personalpolitik in Maßnahmen. Sie trägt damit zur Erreichung der Unternehmensziele<br />

bei. Deswegen ist sie verantwortungsbewusst durchzuführen.<br />

Als Einflussgrößen, welche die Personalplanung beeinflussen, können unterschieden<br />

werden:


24 <strong>Grundlagen</strong><br />

❏ Interne Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />

❍ Unternehmensplanung ❍ Arbeitszeitregelungen<br />

❍ Planung der Funktionsbereiche ❍ Fluktuationsquote<br />

❍ Personalbestand ❍ Fehlzeiten<br />

❍ Altersstruktur ❍ Personalkosten<br />

❍ Qualifikationsstruktur ❍ Aufbau-/Prozessorganisation<br />

❏ Externe Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />

❍ Gesamtwirtschaftliche Entwicklung ❍ Bevölkerungsentwicklung<br />

❍ Entwicklung des Arbeitsmarktes ❍ Bevölkerungsstruktur<br />

❍ Arbeitsrechtliche Veränderungen ❍ Technische Entwicklung<br />

Nach § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, den Betriebsrat über<br />

die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf<br />

sowie die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen rechtzeitig<br />

und umfassend zu unterrichten. Er muss mit dem Betriebsrat über Art und Umfang<br />

der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten beraten.<br />

Bei der Personalplanung hat der Betriebsrat verschiedene Mitwirkungsrechte:<br />

❏ Ein Unterrichtungsrecht, wonach der Arbeitgeber gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1<br />

BetrVG verpflichtet ist, den Betriebsrat insbesondere über den gegenwärtigen<br />

und künftigen Personalbedarf und die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen<br />

rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />

❏ Ein Beratungsrecht, das sich aus § 92 Abs. 1 Satz BetrVG ergibt. Danach ist<br />

der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen<br />

Maßnahmen zu beraten. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet,<br />

sich den Überlegungen des Betriebsrates anzuschließen.<br />

❏ Ein Vorschlagsrecht, indem er nach § 92 Abs. 2 BetrVG Vorschläge zur Einführung<br />

und Durchführung einer Personalplanung unterbreiten darf. Der Arbeitgeber<br />

muss sich ernsthaft mit den Vorschlägen befassen, ist aber nicht verpflichtet,<br />

ihnen zu folgen.<br />

Arten der Personalplanung sind:<br />

❏ Die Personalbestandsplanung, die Daten über das im Planungszeitpunkt<br />

vorhandene Personal liefert. Ihre Planung ist die Vorwegnahme des zukünftig<br />

verfügbaren Mitarbeiterpotenzials. Sie umfasst:<br />

❍ Eine qualitative Planung, die in der Ermittlung der Fähigkeitsprofile der<br />

Mitarbeiter besteht. Diese umfassen die Fähigkeiten der Mitarbeiter als:<br />

Kenntnisse (Wissen) Fertigkeiten (Tun) Erfahrungen<br />

Für einen bestimmten Mitarbeiter hat das Fähigkeitprofil z. B. folgendes Aussehen:


Personalwirtschaft 25<br />

Punkte<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

•<br />

Berufserfahrung<br />

•<br />

Team<br />

fähigkeit<br />

•<br />

Belastbarkeit<br />

•<br />

Innovationsfähigkeit<br />

•<br />

Englischkenntnisse<br />

Fähigkeiten<br />

❍ Eine quantitative Planung, die »nach Köpfen« erfolgt, wobei sich der zukünftige<br />

Personalbestand zum Planungsstichtag ergibt:<br />

B Z = Zukünftiger Personalbestand<br />

B A = Aktueller Personalbestand<br />

Z = Personalzugang<br />

A = Personalabgang<br />

B Z = B A + Z – A<br />

Personalzugänge bzw. Personalabgänge stellen quantitative Personalveränderungen<br />

dar, die sein können:<br />

Autonome<br />

Veränderungen<br />

Initiierte<br />

Veränderungen<br />

Sie umfassen alle Änderungen des Personalbestandes, auf welche<br />

das Unternehmen keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Es<br />

gibt autonome Zugänge, wie die Rückkehr von Mitarbeitern<br />

von der Bundeswehr und autonome Abgänge, wie Austritte<br />

wegen Kündigung durch Mitarbeiter oder Abgänge aufgrund von<br />

Pensionierung.<br />

Sie sind vom Unternehmen selbst beeinflussbar, z. B. die Übernahme<br />

von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis als initiierte<br />

Zugänge oder Austritte aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung<br />

als initiierte Abgänge.<br />

Der Planung des Personalbestandes steht die Planung des Personalbedarfes<br />

gegenüber, die auf das zukünftige vorzuhaltende Stellenpotenzial ausgerichtet<br />

ist.<br />

❏ Die Personalbedarfsplanung liefert die Daten über die Anzahl und Qualifikation<br />

von Unternehmen künftig benötigter Mitarbeiter. Sie ist für das Unternehmen<br />

von besonderer Wichtigkeit, weil sowohl ihr Leistungsprofil als auch die<br />

Höhe ihrer Personalkosten damit festgelegt werden. Planungsfehler, die bei der<br />

Personalbedarfsplanung gemacht werden, sind besonders schwerwiegend.<br />

Die Planung des Personalbedarfes ist:<br />

❍ Eine qualitative Planung, bei der Anforderungsprofile erstellt werden, denen<br />

die Mitarbeiter zum Planungszeitpunkt gerecht werden sollen. Sie beschreiben


26 <strong>Grundlagen</strong><br />

die geistigen und körperlichen Anforderungen, die für die Besetzung einer<br />

jeden Stelle gefordert werden. Ein Anforderungsprofil für eine bestimmte Stelle<br />

stellt sich z. B. wie folgt dar:<br />

Punkte<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

•<br />

Berufserfahrung<br />

• •<br />

Teamfähigkeit<br />

•<br />

Belastbarkeit<br />

Innovationsfähigkeit<br />

•<br />

Englischkenntnisse<br />

Anforderungen<br />

Für die Ermittlung des qualitativen Personalbearfes sind die Stellenbeschreibungen<br />

(siehe S. 31) als Ausgangspunkte anzusehen.<br />

❍ Eine quantitative Planung, die sich auf den Brutto- und Netto-Personalbedarf<br />

bezieht:<br />

Brutto-<br />

Personalbedarf<br />

Netto-<br />

Personalbedarf<br />

Er stellt die vom Unternehmen künftig erforderliche Gesamtstellenzahl<br />

als Soll-Stellenbedarf zum Planungsstichtag dar:<br />

Gegenwärtig vorhandene Stellen<br />

+ Neu geplante Stellen<br />

– Entfallende Stellen<br />

= Brutto-Personalbedarf<br />

Er ergibt sich durch Abzug des fortgeschriebenen Personalbestandes,<br />

der aufgrund bekannter bzw. erwarteter Personalzugänge<br />

und Personalabgänge den voraussichtlich zum Planungsstichtag<br />

vorhandenen Personalbestand darstellt, vom Brutto-Personalbedarf:<br />

Brutto-Personalbedarf<br />

– Fortgeschriebener Personalbestand<br />

= Netto-Personalbedarf<br />

Verfahren, die zur Ermittlung des Personalbedarfes herangezogen werden können,<br />

sind:<br />

❍ Schätzungen, die von Experten oder kostenstellenverantwortlichen Führungskräften<br />

erfolgen können. Sie werden insbesondere in kleinen und mittleren<br />

Unternehmen häufig vorgenommen, sind aber relativ ungenau.<br />

❍ Die Stellenmethode, die beruhen kann auf:


Personalwirtschaft 27<br />

Stellenplan In ihm werden die genehmigten und zur Besetzung freigegebenen<br />

Planstellen ausgewiesen, die jedoch nicht alle besetzt<br />

sein müssen.<br />

Stellenbesetzungsplan<br />

Er hat z. B. folgendes Aussehen:<br />

Referent<br />

Werk 1<br />

Referent<br />

Werk 2<br />

Personalleiter<br />

Ausbilder<br />

Verwaltung<br />

Sekretariat<br />

Leiter Aus-<br />

und Fortbildung<br />

Leiter Lohn-<br />

und Gehaltsabrechnung<br />

Ausbilder<br />

Technik<br />

Darin werden die verfügbaren Stellen (des Stellenplanes) den<br />

Mitarbeitern zugeordnet, welche diese Stellen innehaben. Vielfach<br />

enthält der Stellenbesetzungsplan noch weitere Angaben über<br />

die Namen der Stelleninhaber hinaus, z. B.:<br />

❍ Vollmacht ❍ Eintrittsjahr<br />

❍ Geburtsjahr ❍ Lohngruppe<br />

Referent<br />

Werk 2<br />

Peters, Rudolf<br />

1952 1978 K 6<br />

Leiter Personal- und Sozialwesen<br />

Dr. Meier, Bodo<br />

Vollmacht Geburts- Eintritts- Gehaltsjahr<br />

jahr gruppe<br />

Prokura 1955 2001 AT<br />

Ausbilder Verwaltung<br />

NN<br />

K 5<br />

Leiter Aus- und<br />

Fortbildung<br />

Lehmann, Sabine<br />

HBV 1957 1980 AT<br />

Leiter Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnung<br />

Blank, Cordula<br />

HBV 1950 1977 AT<br />

Ausbilder Technik<br />

Schräuble, Siegfried<br />

1945 1965 M 3<br />

Bei der Stellenmethode wird vom aktuellen Stellenbedarf ausgegangen, der<br />

systematisch fortgeschrieben werden muss. Um den Personalbedarf ermitteln<br />

zu können, ist von den übrigen Planungen des Unternehmens auszugehen,<br />

z. B. dem Umsatz und der Produktion. Darauf basierend müssen von den<br />

Kostenstellenverantwortlichen Schätzungen vorgenommen werden, die den<br />

Personalbedarf betreffen.


28 <strong>Grundlagen</strong><br />

❍ Die Personalbemessungsmethode, die auch als Kapazitätsrechnung bezeichnet<br />

wird. Sie umfasst:<br />

Arbeitserfordernisse<br />

Sie müssen zunächst ermittelt werden. Je nach Detaillierung<br />

kommen in Betracht:<br />

❍ Arbeitsgänge als genaueste Gliederung<br />

❍ Arbeitsaufgaben als grobere Gliederung<br />

Arbeitszeit Sie ist für den einzelnen Arbeitsgang bzw. die einzelne Arbeitsaufgabe<br />

ermittelbar mithilfe von:<br />

Vorgangsmengen<br />

❍ Istzeit-Ermittlungen<br />

❍ Systemen vorbestimmter Zeiten<br />

❍ Simulation<br />

Als Vorgangsmengen können z. B. Aufträge, Pakete oder Rechnungen<br />

in Betracht kommen.<br />

Der Kapazitätsbedarf lässt sich durch die Multiplikation von notwendigen<br />

Arbeitszeiten und Vorgangsmengen errechnen. Der Personalbedarf ergibt<br />

sich:<br />

Personalbedarf =<br />

Arbeitszeit pro<br />

Arbeitsgang/<br />

Arbeitsaufgabe<br />

Vorgangsmenge<br />

Arbeitszeit pro Mitarbeiter<br />

Beispiel: Bei einem 8-Std.-Arbeitstag ergibt sich folgender Personalbedarf:<br />

Arbeitsgang Arbeitszeit<br />

Min./Vorgang<br />

Pakete packen<br />

Adressen schreiben<br />

.<br />

3,0<br />

0,5<br />

.<br />

·<br />

Vorgangsmenge<br />

Stck./Tag<br />

480<br />

480<br />

.<br />

Kapazitätsbedarf<br />

Std./Tag<br />

24<br />

4 ...<br />

Personalbedarf<br />

MA<br />

Personalbedarf .....<br />

Bei diesem Personalbedarf handelt es sich um einen Netto-Personalbedarf.<br />

Um zum Brutto-Personalbedarf zu gelangen, ist ein Zuschlag erforderlich,<br />

z. B. für Urlaub und Krankheit, bei denen vom Mitarbeiter keine Leistungen<br />

erbracht werden.<br />

❍ Die Kennzahlenmethode, bei der – im Gegensatz zur Personalbemessungsmethode<br />

– vom Personalbedarf für eine bestimmte Vorgangsmenge ausgegangen<br />

wird. So wird der Personalbedarf im Groß- und Einzelhandel häufig auf der<br />

Grundlage des Pro-Kopf-Umsatzes pro Jahr festgelegt. Dabei gelten:<br />

3,0<br />

0,5<br />

.


Personalwirtschaft 29<br />

❍ Supermärkte 208 Tsd. € ❍ SB-Warenhäuser 282 Tsd. €<br />

❍ Verbrauchermärkte 260 Tsd. € ab 5.000 qm bis 348 Tsd. €<br />

❍ ALDI 1.000 Tsd. €<br />

Beispiel: Der Umsatz eines Supermarktes lag in den letzten drei Jahren bei 2,08<br />

Mio. €. Für das kommende Jahr wird eine Steigerung auf 2,5 Mio. € erwartet. Dementsprechend<br />

steigt der Personalbedarf von 2.080 : 208 = 10 Mitarbeiter auf 2.500 :<br />

208 = 12,02 Mitarbeiter.<br />

Die Kennzahlenmethode wird besonders bei Großunternehmen eingesetzt.<br />

❏ Die Personaleinsatzplanung ist die Vorwegnahme des Personalgeschehens im<br />

Hinblick auf die Zuordnung der Mitarbeiter auf Stellen bzw. Arbeitsplätze.<br />

Dazu werden die Daten der Personalbestandsplanung und der Personalbedarfsplanung<br />

verwendet. Die Personaleinsatzplanung ist:<br />

❍ Eine qualitative Planung, die den Vergleich von Anfor derungsprofilen und<br />

Fähigkeitsprofilen der Mitarbeiter zum Planungszeitpunkt umfasst. Aus den<br />

oben (S. 25, 26) beispielhaft dargestellten Profilen ergeben sich Unterforderungen<br />

und Überforderungen des betrachteten Mitarbeiters:<br />

Punkte<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

Überforderung<br />

•<br />

•<br />

Berufserfahrung<br />

•<br />

UnterÜberforderung •<br />

forderung<br />

•<br />

Teamfähigkeit<br />

•<br />

•<br />

Belastbarkeit<br />

•<br />

Innovationsfähigkeit<br />

•<br />

Unterforderung<br />

•<br />

Anforderungen<br />

Fähigkeiten<br />

Englischkenntnisse<br />

❍ Eine quantitative Planung, die in der Gegenüberstellung des voraussichtlich<br />

zum Vergleichszeitpunkt gegebenen Personalbestandes mit dem zu erwartenden<br />

Personalbedarf als der Zahl benötigter Stellen bzw. Arbeitsplätze besteht.<br />

Ist der künftige Personalbestand größer als der künftige Stellenbestand, sind<br />

Maßnahmen der Personalfreistellung zu ergreifen, im umgekehrten Falle muss<br />

Personal beschafft werden.<br />

❍ Eine zeitliche Planung, die alle Anfangs-, Zwischen- und End termine des<br />

Einsatzes der Mitarbeiter umfasst.<br />

❏ Die Personalveränderungsplanung legt offen, welche Personalveränderungen<br />

einzuleiten sind. Als Personalveränderungsplanung können unterschieden werden:


MiniLex 245<br />

Abgaben, soziale<br />

Abwerbung<br />

Akkordlohn<br />

Änderungskündigung<br />

Arbeit<br />

Arbeitgeber<br />

Arbeitnehmer<br />

Das MiniLex enthält die wichtigsten Begriffe, die in diesem Buch behandelt<br />

werden. Weitergehende Begriffe finden sich in:<br />

Olfert/Rahn, Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, Kiehl Verlag<br />

Sie fallen für die Sozialversicherung an:<br />

❍ Krankenversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig; zusätz-<br />

lich 0,9 % alleiniger Arbeitnehmeranteil)<br />

❍ Pflegeversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig; zusätzlich<br />

0,25 % für Kinderlose über 23 Jahre)<br />

❍ Rentenversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig)<br />

❍ Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer hälftig)<br />

❍ Unfallversicherung (zahlt nur Arbeitgeber)<br />

Dabei bewegt ein Arbeitgeber einen anderweitig beschäftigten Arbeitnehmer,<br />

bei ihm zu arbeiten. Die Abwerbung kann sein:<br />

❍ Zulässig, wenn dem Arbeitnehmer lediglich andere (bessere) Bedingungen<br />

angeboten werden.<br />

❍ Unzulässig, wenn dies sittenwidrig erfolgt oder unlautere Mittel eingesetzt<br />

werden.<br />

Bei ihm wird die Arbeitskraft nach der von ihr erbrachten Leistungsmenge<br />

entlohnt. Er besteht als Akkordrichtsatz aus zwei Teilen:<br />

❍ Mindestlohn (entspricht Zeitlohn bei Normalleistung)<br />

❍ Akkordzuschlag (15 % bis 25 % des Mindestlohnes).<br />

Sie liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und<br />

in Verbindung mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses<br />

zu geänderten Bedingungen anbietet. Grundsätzlich ist sie möglich als:<br />

❍ Ordentliche Änderungskündigung<br />

❍ Außerordentliche Änderungskündigung (sehr selten!).<br />

Sie ist die Tätigkeit eines Menschen, die der Erfüllung einer Aufgabe dient.<br />

Im ergonomischen Sinne ist sie die Summe von Energie und Informationen,<br />

die bei der Erfüllung von Arbeitsaufgaben durch den Menschen umgesetzt<br />

bzw. verarbeitet wird. Zu unterscheiden sind:<br />

❍ Geistige Arbeit<br />

(selbstständiges geistiges Erfassen/Durchdringen/Beurteilen)<br />

❍ Muskelmäßige Arbeit (statisch/dynamisch).<br />

Er kann eine natürliche oder juristische Person sein bzw. ein nicht rechtsfähiger<br />

Personenverband, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.<br />

Ihm obliegen:<br />

❍ Rechte (Organisation des Arbeitsablaufes, Direktionsrecht)<br />

❍ Pflichten (Lohnzahlung, Fürsorge, Beschäftigung, Gleichbehandlung,<br />

Urlaubsgewährung, Zeugnis).<br />

Er erbringt als Arbeiter, Angestellter oder leitender Angestellter fremdbestimmte<br />

Arbeitsleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrages und hat<br />

daraus:


246 MiniLex<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

Arbeitsbewertung,<br />

analytische<br />

Arbeitsbewertung,<br />

summarische<br />

Arbeitsdirektor<br />

Arbeitsplatz<br />

Arbeitsplatzgestaltunganthropometrische<br />

Arbeitsplatzgestaltungphysiologische<br />

❍ Rechte (Lohnzahlung, Fürsorge, Beschäftigung, Gleichbehandlung, Urlaubsgewährung,<br />

Zeugniserteilung)<br />

❍ Pflichten (Arbeitsleistung, Treue, Haftung).<br />

Freie Mitarbeiter, Selbstständige, Beamte, Auszubildende, Praktikanten,<br />

Wehrpflichtige sind keine Arbeitnehmer.<br />

Dabei überlässt ein Unternehmen als Verleiher einen Ar beitnehmer, mit<br />

dem es einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, einem Dritten als Entleiher,<br />

der ihm dafür eine Gebühr entrichtet.<br />

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Erlaubnis, Überlassungsverträge<br />

sind schriftlich abzuschließen. Die Entleihfrist ist seit 1/2003<br />

gem. »Hartz I« nicht mehr begrenzt. Der Verleiher hat dem Leiharbeitnehmer<br />

grundsätzlich die Arbeitsbedingungen des Entleihers zu gewähren.<br />

Bei ihr wird die Höhe der Beanspruchung für jede einzelne Anforderungsart<br />

einzeln ermittelt. Verfahren sind:<br />

❍ Das Rangreihenverfahren, bei der eine Einordnung von einfacher bis<br />

schwierigster Verrichtung vorgenommen wird.<br />

❍ Das Stufenwertzahl-Verfahren, bei dem für jede Anforderungsart eine<br />

Punktwert-Reihe erstellt wird.<br />

Mit ihrer Hilfe erfolgt eine Gesamteinschätzung der Arbeitsaufgabe, ohne<br />

einzelne Anforderungsarten zu analysieren. Es gibt:<br />

❍ Das Rangfolgeverfahren, bei dem alle Arbeiten aufgelistet und in eine<br />

Rangfolge gebracht werden.<br />

❍ Das Lohngruppenverfahren, bei dem mehrere Lohngruppen gebildet<br />

und die Arbeiten diesen zugeordnet werden.<br />

Er ist ein für das Personal- und Sozialwesen zuständiges, gegenüber anderen<br />

Geschäftsleitern eines Unternehmens gleichberechtigtes Vorstandsmitglied<br />

in mitbestimmten Unternehmen. Seine Tätigkeitsgebiete liegen in:<br />

❍ Personal- und Sozialwesen ❍ Arbeitssicherheit, Arbeitsgestaltung<br />

❍ Ausbildung und Fortbildung ❍ Betriebsärztlicher Dienst<br />

Das ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer vertragsgemäß seine Arbeitsleistung<br />

erbringt. Er kann sein:<br />

❍ Einzel-/Gruppenarbeitsplatz<br />

❍ Stationärer/wechselnder Arbeitsplatz<br />

❍ Arbeitsplatz in Werkstatt-/Fließ-/Gruppenfertigung<br />

Sie bezieht sich auf die durchschnittlichen Körpermaße und Bewegungsbereiche.<br />

Maßnahmen sind:<br />

❍ Anpassung des Arbeitsplatzes an den Menschen (Arbeitshöhe, Griffbereich,<br />

Gesichtsfeld).<br />

❍ Anpassung der Arbeitsmittel (z. B. Handgriffe, Knöpfe, Schalter).<br />

Sie dient dazu, die Arbeitsmethoden und Arbeitsbedingungen dem menschlichen<br />

Körper anzupassen. Damit sollen:<br />

❍ Der Wirkungsgrad menschlicher Arbeit verbessert werden.<br />

❍ Günstige Umgebungseinflüsse geschaffen werden<br />

(Klima, Lärm, Beleuchtung, Lüftung, Staub, Schwingungen).

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