A. Grundlagen
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24 <strong>Grundlagen</strong><br />
❏ Interne Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />
❍ Unternehmensplanung ❍ Arbeitszeitregelungen<br />
❍ Planung der Funktionsbereiche ❍ Fluktuationsquote<br />
❍ Personalbestand ❍ Fehlzeiten<br />
❍ Altersstruktur ❍ Personalkosten<br />
❍ Qualifikationsstruktur ❍ Aufbau-/Prozessorganisation<br />
❏ Externe Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />
❍ Gesamtwirtschaftliche Entwicklung ❍ Bevölkerungsentwicklung<br />
❍ Entwicklung des Arbeitsmarktes ❍ Bevölkerungsstruktur<br />
❍ Arbeitsrechtliche Veränderungen ❍ Technische Entwicklung<br />
Nach § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, den Betriebsrat über<br />
die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf<br />
sowie die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen rechtzeitig<br />
und umfassend zu unterrichten. Er muss mit dem Betriebsrat über Art und Umfang<br />
der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten beraten.<br />
Bei der Personalplanung hat der Betriebsrat verschiedene Mitwirkungsrechte:<br />
❏ Ein Unterrichtungsrecht, wonach der Arbeitgeber gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1<br />
BetrVG verpflichtet ist, den Betriebsrat insbesondere über den gegenwärtigen<br />
und künftigen Personalbedarf und die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen<br />
rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />
❏ Ein Beratungsrecht, das sich aus § 92 Abs. 1 Satz BetrVG ergibt. Danach ist<br />
der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen<br />
Maßnahmen zu beraten. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet,<br />
sich den Überlegungen des Betriebsrates anzuschließen.<br />
❏ Ein Vorschlagsrecht, indem er nach § 92 Abs. 2 BetrVG Vorschläge zur Einführung<br />
und Durchführung einer Personalplanung unterbreiten darf. Der Arbeitgeber<br />
muss sich ernsthaft mit den Vorschlägen befassen, ist aber nicht verpflichtet,<br />
ihnen zu folgen.<br />
Arten der Personalplanung sind:<br />
❏ Die Personalbestandsplanung, die Daten über das im Planungszeitpunkt<br />
vorhandene Personal liefert. Ihre Planung ist die Vorwegnahme des zukünftig<br />
verfügbaren Mitarbeiterpotenzials. Sie umfasst:<br />
❍ Eine qualitative Planung, die in der Ermittlung der Fähigkeitsprofile der<br />
Mitarbeiter besteht. Diese umfassen die Fähigkeiten der Mitarbeiter als:<br />
Kenntnisse (Wissen) Fertigkeiten (Tun) Erfahrungen<br />
Für einen bestimmten Mitarbeiter hat das Fähigkeitprofil z. B. folgendes Aussehen: