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A. Grundlagen

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24 <strong>Grundlagen</strong><br />

❏ Interne Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />

❍ Unternehmensplanung ❍ Arbeitszeitregelungen<br />

❍ Planung der Funktionsbereiche ❍ Fluktuationsquote<br />

❍ Personalbestand ❍ Fehlzeiten<br />

❍ Altersstruktur ❍ Personalkosten<br />

❍ Qualifikationsstruktur ❍ Aufbau-/Prozessorganisation<br />

❏ Externe Einflussgrößen bzw. Determinanten, z. B.:<br />

❍ Gesamtwirtschaftliche Entwicklung ❍ Bevölkerungsentwicklung<br />

❍ Entwicklung des Arbeitsmarktes ❍ Bevölkerungsstruktur<br />

❍ Arbeitsrechtliche Veränderungen ❍ Technische Entwicklung<br />

Nach § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, den Betriebsrat über<br />

die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf<br />

sowie die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen rechtzeitig<br />

und umfassend zu unterrichten. Er muss mit dem Betriebsrat über Art und Umfang<br />

der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten beraten.<br />

Bei der Personalplanung hat der Betriebsrat verschiedene Mitwirkungsrechte:<br />

❏ Ein Unterrichtungsrecht, wonach der Arbeitgeber gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1<br />

BetrVG verpflichtet ist, den Betriebsrat insbesondere über den gegenwärtigen<br />

und künftigen Personalbedarf und die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen<br />

rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.<br />

❏ Ein Beratungsrecht, das sich aus § 92 Abs. 1 Satz BetrVG ergibt. Danach ist<br />

der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen<br />

Maßnahmen zu beraten. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet,<br />

sich den Überlegungen des Betriebsrates anzuschließen.<br />

❏ Ein Vorschlagsrecht, indem er nach § 92 Abs. 2 BetrVG Vorschläge zur Einführung<br />

und Durchführung einer Personalplanung unterbreiten darf. Der Arbeitgeber<br />

muss sich ernsthaft mit den Vorschlägen befassen, ist aber nicht verpflichtet,<br />

ihnen zu folgen.<br />

Arten der Personalplanung sind:<br />

❏ Die Personalbestandsplanung, die Daten über das im Planungszeitpunkt<br />

vorhandene Personal liefert. Ihre Planung ist die Vorwegnahme des zukünftig<br />

verfügbaren Mitarbeiterpotenzials. Sie umfasst:<br />

❍ Eine qualitative Planung, die in der Ermittlung der Fähigkeitsprofile der<br />

Mitarbeiter besteht. Diese umfassen die Fähigkeiten der Mitarbeiter als:<br />

Kenntnisse (Wissen) Fertigkeiten (Tun) Erfahrungen<br />

Für einen bestimmten Mitarbeiter hat das Fähigkeitprofil z. B. folgendes Aussehen:

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